Von Mag.a Rosemarie B. Hoedl, A-1230 WIEN, Initiative Pflegschaftsverfahren
Obwohl ich unter Verfahrenssachwalterschaft bin, habe ich per Mitteilung Bezirksgericht Wien-Liesing die Erlaubnis erhalten an der Wahl teilzunehmen (WEN ich wähle, teile ich nicht mit - es besteht Wahlgeheimnis)
Mitteilung zur Bundespräsidentenwahl an die Mündel-Community (entrechtete, enteignete und geknechtete ÖsterreicherInnen): Obwohl ich unter Verfahrenssachwalterschaft bin, habe ich per Mitteilung Bezirksgericht Wien-Liesing die Erlaubnis erhalten an der Wahl teilzunehmen (WEN ich wähle, teile ich nicht mit - es besteht Wahlgeheimnis)
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| Bezirksgericht Wien-Liesing 12. Oktober 2016: Wahlrecht wird bestätigt - trotz Verfahrens-Sachwalterschaft |
Dennoch rufe ich die Angehörigen von Mündeln, Bettlägrigen, Pflegepersonal, SozialarbeiterInnen, SachwalterInnen in ganz Österreich auf, den Wahlvorgang rund um Wahlkarten in den Pflegeheimen etc. genau zu beobachten, damit es nicht wieder zu einem Wahlanfechtungsgrund kommt: Es geht sicher um ca. 200.000 WählerInnen-Stimmen (jüngere und ältere Mündel/ Kuranden und Angehörige) Siehe dazu Wahlanfechtung Kanzlei Böhmdorfer-Wien Juni 2016!
http://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2016/wahlanfechtung_volltext.pdf
Seite 144: Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen zur Briefwahl hinsichtlich besachwalteter Personen!
Wahlrecht für entmündigte Menschen: Siehe Verfassungsgerichtshof - Oktober 1987:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_10128993_87G00109_00
Wenn der Sachwalter/ die Sachwalterin für das MÜNDEL den Wahlzettel ausfüllt bzw. von Pflegeheimen die Wahlkarten en masse beantragt werden, ist das bei Kenntnis sofort dem BM für Inneres in Wien als Oberste Wahlbehörde zu melden! Siehe dazu Wahlanfechtung Kanzlei Böhmdorfer Seite 144 VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DER BESTIMMUNGEN ZUR BRIEFWAHL hinsichtlich besachwalteter Personen!!!! Für den Inhalt verantwortlich: Mag.a Rosemarie B. Hoedl, Initiative Pflegschaftsverfahren, A- 1230 WIEN
http://www.wahlinformation.at/bundespraesidentenwahl.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320210.html
http://www.wahlinformation.at/bundespraesidentenwahl.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320210.html
Persönlich darf ich anmerken, dass ich Herrn Hofer sehr bewundere, wie er sich vom Rollstuhl wieder ins Leben zurück gekämpft hat. Er wäre ein guter Bundespräsident und Sprecher der Behinderten und Gehinderten! Ex-Präsident Heinz Fischer hat von 2004 bis 2016 alle Anfragen betreff Sachwalterschaftsmissbrauch ignoriert! Liebe Grüße Mag.a Rosemarie B. Hoedl, 1230 WIEN (Initiative Pflegschaft)
Weiterführende Links: Wahlrecht für entmündigte Menschen - Wahlbetrug rund um Sachwalterschaft
http://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2016/wahlanfechtung_volltext.pdf
http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2016_06_01_archive.html
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_10128993_87G00109_00
https://martinmargulies.wordpress.com/2010/10/06/organisierter-wahlbetrug-drei-fragen-an-burgermeister-haupl
http://derstandard.at/1285200185388/Manipulation-Gruene-vermuten-Betrug-mit-Wahlkarten
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320210.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320210.html
Ausschluss vom Wahlrecht
Ein Ausschluss vom Wahlrecht beruht stets auf einer individuellen richterlichen Entscheidung. Das zuständige Strafgericht kann unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalls Personen vom Wahlrecht ausschließen, die
- wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer (nicht bedingt nachgesehenen) mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind
- wegen bestimmter Delikte, wie z.B. Landesverrat, Wahlbetrug, NS-Wiederbetätigung, Terror etc. zu einer (nicht bedingt nachgesehenen) mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteiltworden sind
Der Ausschluss vom Wahlrecht beginnt mit Rechtskraft des Urteils und endet, sobald die Strafe vollstreckt ist und mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen vollzogen oder weggefallen sind.

