Sonntag, 9. Juni 2013

Wenn der Sachwalter die Eigenheim-Versicherung nicht bezahlt

Wenn der Sachwalter die Eigenheim-Versicherung nicht bezahlt

Sachwalterschaftsmissbrauch am Bezirksgericht Wien-Hietzing 

Jane Bürgermeister an das Bezirksgericht Wien-Hietzing - aus einem Rekurs betreff Kurator-Bestellung Verlassenschaft und Entmündigung von Dr. Matthias Bürgermeister 

Sachwalter Mag. H. war verpflichtet, eine Eigenheim-Versicherung für die Liegenschaft, 1130 Wien, Nästlbergergasse xx, während der gesamten Zeit des Verlassenschaftsverfahrens aufrechtzuhalten, so dass Gefahren wie Feuer, Küchenbrand, Wasserrohrbruch oder Sturmschaden, Sturm und Haftpflicht abgedeckt gewesen wären.

Aber das Haus 1130 Wien, Nästlbergergasse xx, mit einem Wert von mindestens 500.000 Euro war von 11.11. 2009 bis 12.04.2010 nicht versichert!

Einem Schreiben von Uniqua mit Datum 11.11.09 ist zu entnehmen, dass Sachwalter Mag. H. von der unzulässigen KÜNDIGUNG der Eigenheim-Versicherung für die Nästlbergergasse ungefähr zwei Wochen nach dem Tod meines Vaters wusste.

Der Sachwalter Mag. H. hat von dem Risiko einer aufgelösten Eigenheimversicherung ebenso wissen müssen wie die Richterin am Bezirksgericht Wien-Hietzing.

Ich – Jane Bürgermeister – bewirkte die Wiederherstellung der Versicherung am 12. März 2010, als ich davon zum ersten Mal vom Sachwalter erfuhr.

Der Sachwalter und „Rechtsanwalt“ Mag. H. teilte mir mündlich im Rahmen meiner Erbantrittserklärung mit, dass die Versicherung gekündigt gewesen war. Er beauftrage mich, die Versicherung wieder herzustellen.

Ich habe das getan in einem Telefonat mit Frau Heinemann in der zuständigen Abteilung in UNIQUA wie Emails belegen.
Vier Monate lang über den Winter – von November 2009 bis März 2010 – als dem Haus schwere Schäden durch Schneedruck und Sturm drohten, war das Haus nicht versichert. Die Bezahlung des Schadens aus eigener Tasche hätte zum finanziellen Ruin führen können.

Der Sachwalter Mag. H. ist dazu verpflichtet, eine unzulässig durchgeführte Kündigung als solche wahrzunehmen und sofort rückgängig zu machen, das heißt, in dem Moment, als er den Brief von UNIQUA vom 11.11.2009 erhalten hatte. Die Richterin Lauer ist außerdem dazu verpflichtet, ausreichende Kontrolle der Leistung von Sachwalter Mag. H. auszuüben, um so Fehler (in der Sachwalterschaftsführung) zu erkennen und zu korrigieren.

Außerdem hat Sachwalter Mag. H. die Verpflichtung, uns (den Angehörigen des Mündels) ausreichende und akkurate Information zu geben. Der Sachwalter (und die Richterin) hätten uns, den Erben, mitteilen müssen und zwar auch schriftlich, dass das Haus nicht versichert war und uns über die Unzulässigkeit der Kündigung von einem meiner Brüder informieren müssen, wenn sie ja selbst nicht in der Lage waren, die Versicherung wieder herzustellen.

Selbst dann, als Sachwalter Mag. H. mir über die wahren Tatsachen über die Versicherung im März 2010 berichtete, hat er mir falsche Information darüber gegeben, wie die Versicherung wiederherzustellen gewesen wäre.

Der Sachwalter beauftragte mich sofort, für eine neue Versicherung zu sorgen. Er überreichte mir einen Brief von UNIQUA mit dem Namen von Herrn Walter Schmidsberger.

Er sagte mir, wenn das Haus nicht sofort wieder versichert wurde, würde der Fall zurück an das Gericht überreichen und er deutete auf die Möglichkeit einer ZWANGSVERSTEIGERUNG durch das Gericht.

Am 11. März (2010) rief ich Herrn Schmidsberger von UNIQUA an. Wir besprachen den Fall. Ich erklärte ihm, dass es nicht um das Kaufen einer neuen Versicherung ging, sondern um das Rückgängig-Machen einer unzulässigen Kündigung einer bestehenden Versicherung.

Herr Schmidsberger fragte in der Rechtsabteilung nach, erkannte, dass ich Recht hatte und setzte mich in Verbindung mit einer Frau Heinemann. Sie hat die unzulässig von einem meiner Brüder gekündigte Versicherung sofort reaktiviert und rückwirkend gemacht.

In einem E-Mail – Datum 12. März 2010 – informierte ich Sachwalter Mag. H., dass ich die Versicherung reaktiviert habe. Nach einem Anruf von mir hat Frau Heinemann (UNIQUA) die Versicherung wieder reaktiviert und rückwirkend gültig gemacht.

  1. B. Die neue Versicherung
Die neue Versicherung (Rate)für das Haus 1130 Wien, Nästlbergergasse xx, war am 1.Juli 2010 fällig.

Die Akteneinsicht am 28. Juni 2010 erlaubte es mir zu erkennen, dass Sachwalter Mag. H. NICHTS unternommen hatte, die neue Versicherung rechtzeitig zu bezahlen oder uns rechtzeitig von der NOTWENDIGKEIT, die Versicherung zu bezahlen, mitzuteilen.

Ein Beleg beweist, dass ich – Jane Bürgermeister – die neue Versicherung am 29. Juni 2010 in bar bezahlt habe – und zwar sofort, nachdem ich feststellte, dass Sachwalter Mag. H. und die Richterin Lauer wieder ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Eigenheim-Versicherung nicht nachgekommen waren.

Hätte Sachwalter Mag. H. keine Mittel dafür gehabt, die neue Versicherung zu bezahlen, wäre es seine Pflicht gewesen, die Erben darüber rechtzeitig zu informieren und uns (die Erben) darauf aufmerksam zu machen, dass wir die neue Versicherung unbedingt rechtzeitig bezahlen müssen.

Die Behauptung von Mag. Lauer, die den Gerichtsbeschluss vom 23. Juni 2010 begründen soll, dass ich und meine Brüder über die Aufnahme der neuen Versicherung zerstritten waren, ist schlichtweg falsch. Wir hatten gar keine Gespräche oder E-Mail-Kommunikation über die neue Versicherung geführt, weil wir darüber nicht informiert waren.

Mag. Lauer (Richterin Bezirksgericht Wien-Hietzing) hat also nichts unternommen, um diesen drohenden Schaden abzuwenden. Ihr Beschluss vom 23.6.2010 zeigt, dass die Richterin Lauer wusste, dass die neue Versicherungsprämie von 396 Euro dringend zu bezahlen gewesen wäre.

Statt ihren Verpflichtungen nachzukommen und die bestehenden Mittel auf dem Konto des verstorbenen Vaters dafür zu nutzen oder uns darüber zu informieren, beschränkte sich Mag. Lauer darauf, uns als Erben inkorrekterweise als UNFÄHIG in ihrem Beschluss darzustellen.

Ein Streit unter Erben – selbst, wenn wir uns gestritten hätten – entlässt sie nicht aus der Pflicht, für die neue Versicherung zu sorgen.

Ich – Jane Bürgermeister – habe sofort selbst im Alleingang gehandelt, als ich den drohenden Schaden verstand und die neue Versicherungsprämie umgehend in bar bezahlt, so dass das Haus lückenlos versichert war! Ich habe meinen Brüdern das auch sofort mitgeteilt!

Ende Zitat, Schreiben von Jane Bürgermeister an Bezirksgericht Wien-Hietzing, Eingangsstempel BG Wien-Hietzing 9. Juli 2010

Kommentar: Wie auch im Falle der Frau Elisabeth H. (Hausbesitzerin in Wien-Hernals und Hofratswitwe nach einem Hofrat der Finanzlandesdirektion, der auch Mitglied der Restitutionskommission war) wird hier im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch ein KONFLIKT zwischen Erben und Geschwistern, Eltern und Kindern künstlich hochgespielt, um dem Gericht die Gelegenheit zu geben, einen scheinbar OBJEKTIVEN SACHWALTER und RECHTSANWALT zu bestellen.

In Wirklichkeit scheint aber das Ziel zu sein, unbequeme Bürger und Bürgerinnen und ihre Familien im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch in den FINANZIELLEN RUIN zu treiben. Jane Bürgermeister hatte einen Skandal rund um die Pharma-Industrie aufgedeckt. So wurde sie zum Ziel und Freiwild gewisser Lobbyisten im Bereich der Pharma- und Chemiekonzerne.
Es gilt: Bring sie in die Klapse oder in den Knast, ruiniere sie gesellschaftlich und finanziell, treibe sie aus dem Land. Es ist in der Tat erschütternd, zu welch willfährigen Gehilfen Österreichs Bezirksgerichte im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch geworden sind.

Diese Maxime (Klapse, finanzieller Ruin) galt auch für jene SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum, die im Auftrag eines Sektionschefs aus dem Finanzministerium und Abteilungsleiter des Bundesrechenzentrums (ihre ehemaliger Vorgesetzter) für elf Jahre rückwirkend entmündigt werden sollte. Der Sachwalter hat keine Prämien für Haushaltsversicherungen bezahlt. Im September 2012 hatte das BMF-Polit-Mündel einen Wasserrohrbruch in ihrer Wohnung mit schweren Schäden im Bereich Abstellraum und Bibliothek. Zum Glück zahlte die Versicherung der Wohnbaugenossenschaft Wien-Süd den Schaden im Bereich MALERARBEITEN. Den Schaden im Bereich Bücherregale, wertvolle Bücher und sonstige Einrichtungsgegenstände bezahlte die Haushaltsversicherung DONAU AG nicht! Warum? Der Sachwalter hatte es verabsäumt, die Prämien der Haushaltsversicherung seit Beginn der Sachwalterschaft durch Beschluss vom 7. Januar 2009 (BG Wien-Liesing) zu bezahlen.

Außerdem erhielt das BMF/BRZ-Mündel im September 2012 eine Mahnung (mit Androhung von gerichtlichem Exekutionstitel) des Amtes für Jugend und Familie. Die Alimentations-Forderung lautete: 975 Euro! Der Sachwalter Dr. Martin W. aus Wien-Landstraße hatte sich geweigert, Alimente zu bezahlen mit der wörtlichen Begründung: „Wenn mich niemand zu einer Zahlung auffordert, dann bezahle ich auch nicht“.

Durch unzählige Bittbriefe des ehemaligen Polit-Mündels an die MA 11 (Jugendwohlfahrt Wien) und deren Leiter Mag. Köhler konnte der Exekutionstitel abgewehrt werden.

CONCLUSIO: Sachwalter von Polit-Mündeln und Auftragsmündeln (im Bereich Großkonzerne: Jane Bürgermeister hat sich mit der Pharmaindustrie angelegt, man rächt sich durch die Entmündigung des Vaters und treibt die Familie so in den Ruin) haben offensichtlich den Auftrag, Mündel, ihre Angehörigen und Erben mit allen Mitteln in den finanziellen Ruin zu treiben: Nicht bezahlte Haushalts- und Eigenheimsversicherungs-Prämien bieten die beste Gelegenheit, Suppressive Persons, Personen, die sich mit Konzernen angelegt haben, finanziell zu ruinieren und ihnen die Existenzgrundlage zu nehmen!
Es gilt leider nicht mehr die Unschuldsvermutung! Der Schaden ist gigantisch.

HOCHWASSER Österreich 2013: Eigenheim- und Haushaltsversicherungen bieten eine Katastrophenhilfe-Grunddeckung. Das ist in der Polizze ausgewiesen. Bei Überschwemmungen sind laut UNIQUA bei ab Juli 2009 abgeschlossenen Haushaltsversicherungs-VERTRÄGEN Gebäudeschäden und Aufräumarbeiten bis zu 16.000 Euro gedeckt.
Beim AUTO gehen Hochwasser-Schäden in die Kasko-Versicherung. Die Kasko-Versicherung ersetzt aber nur den ZEITWERT des Fahrzeugs.

Die Zeitungen berichten: Für die Höhe der Schäden reicht die Versicherung oft nicht aus! Die Banken (sic!!!) bieten für Hochwasseropfer jetzt Sonderkonditionen für Finanzierungen.

Soll etwa ganz Österreich oder halb Österreich in den Ruin getrieben werden? Wer steckt dahinter?


Montag, 3. Juni 2013

Mehr Rechte für Mündels Angehörige und -Innen?



Rechtspanorama Presse 27. Mai 2013

Sachwalterschaft: Mehr Rechte für Angehörige

Auskünfte: Verwandte von Besachwalterten haben kein Recht auf genaue Informationen. Die Volksanwaltschaft sieht darin ein Problem. Richter und Anwälte betonen aber, dass es auch um den Schutz der Betroffenen gehen. Philipp Aichinger


Wien. Was die Sachwalterin genau macht, erfahre man als Angehörige nicht, kritisiert die Frau. Die Anwältin gebe keine Auskunft, auch der zuständige Richter helfe nicht. Dabei habe die Sachwalterin die alte Frau nur drei Mal im Jahr besucht, obwohl sie dies laut Gesetz zumindest einmal im Monat tun müsse:

Kommentar: § 141 Außerstreitverfahren stellt sicher, dass die Angehörigen (also auch die nächsten Angehörigen) keinerlei Einsicht in den Pflegschaftsakt haben.

Eigentlich wollte die Frau selbst die Sachwalterschaft für die in Wien lebende alte Mutter übernehmen, nachdem Geld verschwunden war. Aber weil auch der Bruder die Sachwalterschaft wollte, setzte der Richter eine Anwältin für diese Funktion ein. Doch diese kümmere sich überhaupt nicht darum, dass die Pflege der Mutter funktioniere, klagt die Tochter.

Kommentar: Ob die Pflege für das Mündel funktioniert ist sekundär, wenn nicht gar gleichgültig. Wichtig ist, dass sich das Mündelvermögen stetig erhöht, um auch das Sachwalter-Rechtsanwalt-Honorar zu erhöhen.

Die Beschwerde ist kein Einzelfall: Bei der Volksanwaltschaft gehen viele ähnliche Vorwürfe ein. „Die Stellung der Angehörigen ist ein massives Problem“, sagt Volksanwältin Gertrude B. Denn diese hätte laut Gesetz KEIN RECHT zu erfahren, was der Sachwalter unternimmt.

Kommentar: OGH-Zitat Jusguide.at: Akteneinsicht im Außerstreitverfahren und § 141 AußStrG – Antrag der „erblichen“ Tochter auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt im Umfang der vom Sachwalter für den Zeitraum seiner Tätigkeit gelegten Rechnungen
Der Erbe des Betroffenen hat nach der maßgeblichen Rechtsnorm des § 219 Abs 1 ZPO iVm § 22 AußStrG, dem § 141 AußStrG nicht entgegen steht, ein Recht auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt, soweit dieser Einkommens- und Vermögensangelegenheiten betrifft; als „erbliche“ Tochter des verstorbenen Betroffenen ist die Antragstellerin aber weder notwendigerweise dessen Universalsukzessorin (Erbin), noch vertritt sie die Verlassenschaft Ende Zitat

Eine weitere an die Volksanwaltschaft herangetragene Beschwerde ist, dass der Sachwalter das Geld des Betroffenen nicht verwendet, um ihm (ihr) ein schönes Leben zu ermöglichen. Tatsächlich könnte ein Sachwalter weniger verdienen, wenn das Vermögen seines Klienten schmilzt.

Kommentar: Natürlich ist es nicht im Interesse des Sachwalters, dass dem Mündel ein gutes Leben ermöglicht wird oder gar medizinische Hilfe gewährt wird! Warum? Je mehr Geld auf den Mündelkonten gehortet wird, desto höher ist das Honorar des Sachwalters, auch wenn laut ABGB (§ 268 bis 277)  der Sachwalter für das Wohl des Mündels verantwortlich erscheint.

Sachwalter erhalten jährlich nämlich zusätzlich ZWEI PROZENT DES VERMÖGENS des Klienten, solang dieses über 10.000 Euro hinausgeht. Als Grundverdienst bekommen Sachwalter fünf Prozent der Einkünfte ihres Klienten (also etwa der Pension).

Kommentar: In der Realität ist es weit mehr als zwei Prozent des Mündelvermögens. Wenn das Bezirksgericht die eingeforderte Pflegschaftsrechnung der Höhe nach verweigert, kümmert sich der Sachwalter/die Sachwalterin bisweilen überhaupt nicht mehr um die Angelegenheiten des Mündels und verweigert jeglichen Kontakt mit dem Mündel. Vor den Sachwalter-Rechtsanwalts-Kanzleien in Wien spielen sich unglaubliche Szenen ab, weil Sachwalter jegliches Gespräch und jeglichen Kontakt  mit Mündel und Angehörigen VERWEIGERN.

Das Gericht kann diesen Prozentsatz auf bis zu zehn erhöhen, wenn der Sachwalter besonders gut arbeitet. Kritik an Sachwaltern gibt es laut Volksanwaltschaft meist dann, wenn berufsmäßige Parteienvertreter – also Anwälte oder Notare – das Amt ausüben. „Bei Vereinen gibt es so gut wie keine Beschwerden, weil da die sozialpädagogische Kompetenz dazukommt“, sagt Volksanwältin B.

Kommentar: „Wenn der Sachwalter besonders gut arbeitet“ heißt mitunter, wenn er/sie Aktengutachten und Ferngutachten erstellt und im Auftrag von Bundesministerien Journalisten, SAP-Berater, MitarbeiterInnen der Bundes- und Landesverwaltung rückwirkend geschäftsunfähig erklären lässt (durch willfährige GutachterInnen) und jegliche Eingabe des Mündels bei Gericht als wörtlich „Ausdruck der Mündel-Krankheit“ bezeichnet.

„Viele Anwaltskanzleien betreuen Sachwalterschaften ganz professionell“, entgegnet die Grazer „Rechtsanwältin“ Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner, die für den „Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)“ das Thema bearbeitet. Man nehme zwar jede Kritik ernst. Aber wenn etwa eine besachwalterte Person behaupte, dass sie nie vom Anwalt betreut werde, müsse das auch nicht stimmen. Zumal es ja um Personen gehe, die nicht dispositionsfähig seien.

Kommentar: Es dürfte sich noch nicht bis Graz und in die steirische „Provinz“  herum gesprochen haben, dass man in Wien mitunter Kritik von Polit-Mündeln schon ernst zu nehmen beginnt, weil ja das ganze Justizsystem durch Massenentmündigungen(zu Gunsten von Rechtsanwaltskanzleien)  und Polit-Sachwalterschaften zu wanken beginnt.

Auch Beschwerden von Angehörigen seien genau unter die Lupe zu nehmen, meint Prasthofer-Wagner. So könnten EIGENINTERESSEN dahinter stecken. Sprich: Die Angehörigen hätten gern etwas vom Vermögen. Die Anwältevertretung verweist in einer Stellungnahme zudem darauf, dass viele Anwälte gar kein Geld für Sachwalterleistungen erhalten und selbst Auslagen nicht ersetzt bekommen, weil der Betroffene wenig oder keine Einkünfte hat.

Kommentar: An Bezirksgerichten ist es durchaus üblich, Angehörige gegeneinander auszuspielen bzw. verzweifelten Witwen nach Todesfällen in der Familie einzureden, sie bekommen einen kostenlosen Anwalt für das Verlassenschaftsverfahren, in Wirklichkeit bekommen sie aber einen Sachwalter, der sie um ein Teil des Erbes und der Pension bringt.

Bis zu fünf Sachwalterschaften muss jeder Anwalt übernehmen. Gleichzeitig dürfen Anwälte seit einer Novelle 2009 aber auch wieder mehr als 25 Sachwalterschaften, wenn das Gericht sie dafür für geeignet hält.

Kommentar: Im Rahmen des Budgetbegleitgesetz vom Juni 2009 wurde die Massenentmündigung ganz unauffällig wieder erlaubt. Das hat den Vorteil, dass es z.B. in Wien-Innere Stadt Rechtsanwaltskanzleien bis zu 1000 Sachwalterschaften zu verwalten haben und sich keine Existenzsorgen zu machen brauchen.

Sachwalter voreilig bestellt

Ob man einen Anwalt oder einen Verein als Sachwalter erhält, hängt stark vom Zufall ab. Vier vom Justizministerium unterstützte Vereine gibt es zur Betreuung, doch die Kapazitäten seien beschränkt, berichtet Franziska Tuppa, Vize-Fachbereichsleiterin für Sachwalterschaft beim Verein Vertretungs-Netz. Wobei eine Sachwalterschaft nicht immer nötig wäre, meint Tuppa; „Sachwalterschaften werden von den Gerichten doch relativ leicht ausgesprochen“, erzählt sie.

Kommentar: Dass es zu wenig SozialarbeiterInnen für Sachwalterschaften gibt, ist eine billige Ausrede der Sachwalterschaftslobby! In Wirklichkeit haben diplomierte SozialarbeiterInnen mit Spezialausbildung viel mehr Kompetenz in der Mündelbetreuung, mitunter sind sie sogar bereit, auch mehr als ein Mal im Jahr mit dem Mündel persönlich Kontakt aufzunehmen. Außerdem haben SozialarbeiterInnen nicht so viele Möglichkeiten, sich des Mündelvermögens zu bemächtigen.

Abhilfe kann ein sogenanntes „Clear-ing“ schaffen. Dabei schaut der Verein zusammen mit dem Betroffenen und den Angehörigen, ob es nicht Alternativen zur Sachwalterschaft gibt und wie viel Unterstützung der Betroffene eigentlich braucht. Das CLEAR-ING findet momentan aber nur statt, wenn es das Gericht anordnet. „Die Frage ist, ob das Clearing vor Bestellung eines Sachwalters nicht obligatorisch sein sollte“, meint Franziska Tuppa.

Kommentar: Wenn es um „Clearing“ für Polit-Sachwalterschaften geht, ist der Verein VSP Wien sogar einen Tag vor Weihnachten zur Stelle! Auch Aktengutachten werden sogar in den Weihnachtsferien vom Arlberg per Eilboten geliefert. Ansonsten heißt es im Feiertags-verwöhnten Österreich immer: VOR WEIHNACHTEN GEHT GOR NIX MEHR!

Auch Brinek wünscht sich Änderungen: So müsse man Angehörige besser unterstützen. Denn ein Fremder wird nur dann als Sachwalter beauftragt, wenn sich die Verwandten nicht auf einen von ihnen einigen, der die Aufgabe übernimmt. Allerdings trauen sich immer weniger Angehörige zu, diese Aufgabe zeitlich zu schaffen. Damit die Probleme Älterer besser behandelt werden, fordert Brinek zudem die Einführung einer „Alterswohlfahrt“, die sich ähnlich wie die Jugendwohlfahrt um das Wohlergehen der Betroffenen kümmert. Auch der Rechtsanwaltskammertag betont, dass eine stärkere Sozialfürsorge nötig ist.

Kommentar: Wenn man/frau weiß, wie die „Jugendwohlfahrt“ in Österreich arbeitet, kann diese Aussage der Volksanwältin B. wohl nur als gefährliche Drohung verstanden werden. Die armen Mündel!

Geld für Kirche ärgert Verwandte

Über eine Sachwalterschaft entscheiden Richter. Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Familienrichter, warnt vor einer Schwarz-Weiß-Malerei: So sei es unfair zu behaupten, dass Anwälte schlechtere Sachwalter seien. Vereine hätten es einfacher, weil sie viel weniger Klienten betreuen. Und viele Anwälte, die Sachwalterschaften übernehmen, seien sozial sehr engagiert und würden nur wenig verdienen.

Kommentar: Woher die Familienrichterin weiß, dass es „sozial engagierte“ Rechtsanwälte gibt, ist völlig unklar. Was meint sie außerdem mit „sozial engagiert“? Findet sie es sozial engagiert, dass Sachwalter im Rahmen von Massensachwalterschaften Mündel delogieren, aushungern lassen und medizinische Hilfe verweigern – oft mit Todesfolge?

Auch eine Ausweitung der Auskunftsrechte für Angehörige sieht Täubel-Weinreich kritisch. „Oft sind Angehörige untereinander zerstritten“, betont sie. Und nicht selten wolle der Besachwalterte selbst nicht, dass die Angehörigen alles über ihn erfahren, sagt Täubel-Weinreich. „Die sind ja eh nur hinter meinem Geld her“, würden Besachwalterte etwa über Angehörige sagen. Und manche Angehörige würden bei Gericht bereits dann Sachwalterschaften für ältere Menschen verlangen, wenn diese viel Geld der (SC-) Kirche spenden.

Kommentar: Das Zerstrittensein der Angehörigen wird vom Gericht mitunter instrumentalisiert. Vorher sind also die Angehörigen hinter dem Geld her, dann die Sachwalterschaftslobby. So wird das Demenz-Mündel zum doppelten Opfer.

Was aber vielleicht bei Anwälten und Gerichten zu kurz komme, sei das Einfühlungsvermögen gegenüber Angehörigen, meint die Richterin. So solle man Auskünfte nie einfach verweigern, sondern erklären, warum man aus Datenschutzgründen nicht das Vermögen des Besachwalterten offenlegen dürfe.


Kommentar: Datenschutz: Das Wort Datenschutz wird hier im Rahmen der grenzenlosen VERHÖHNUNG der Missbrauchsopfer verwendet. Natürlich wollen Sachwalter vor allem deswegen den Angehörigen keine Akteneinsicht gewähren, um ihre Fehler und Machenschaften zu verbergen. Es gilt hier natürlich die Unschuldsvermutung im Einzelfall. Aber § 141 Außerstreitgesetz fördert in der Tat den Sachwalterschaftsmissbrauch.

Das Justizministerium erklärt unterdessen, dass Sachwalterschaften in Österreich selten ausgesprochen werden, proportional gesehen nur halb so oft wie in Deutschland. Zudem betreibe man das Projekt „Family Group Conference“ voran. Dieses ziele darauf ab, Unterstützerkreise für Betroffene zu bilden, um Sachwalterschaften zu vermeiden.

Kommentar: Im Oktober 2009 berichtet PROFIL über eine Aussage des ehemaligen Patienten- und Pflege-Ombudsmann Dr. Werner Vogt: In vergleichbaren Einrichtungen in der Schweiz sei oft nur eine Person entmündigt, während in Österreich 80 Prozent der alten Menschen entmündigt sind. Kurz danach wurde der Pflegeombudsmann von der Gemeinde Wien aus dem Dienst entlassen.

Conclusio: Mittlerweile gibt es schon so viele Sachwalterschafts-Missbrauchsopfer in Österreich, dass sich die Medien- und Justizsprecher immer bessere Ausreden einfallen lassen müssen, damit ihnen noch irgendjemand glaubt. Immerhin befinden wir uns 2013 in einem Super-Wahljahr und da muss sogar am Wahltag (3.3.2013) ein Ex-Mündel für die Volksanwaltschaft herhalten, um über seinen/ihren Leidensweg zu berichten.
Früher pflegte die Volksanwaltschaft Wien vorgefertigte Schreiben als Standardantwort an Mündel zu verschicken mit folgendem Wortlaut:
WIR DÜRFEN UNS IN LAUFENDE GERICHTSVERFAHREN NICHT EINMISCHEN, DIE VOLKSANWALTSCHAFT ist nicht zuständig für Sachwalterschaften (Sachwalterschaftsverfahren nach § 268ff ABGB)  und deren Missbrauch.


IM EINZELFALL GILT GENERELL DIE UNSCHULDSVERMUTUNG!

OGH Wien: Über seinen Körper dürfte man nur höchstpersönlich entscheiden



Presse 27. Mai 2013 – Rechtspanorama

Sachwalter darf Leichnam nicht der Medizin schenken

OGH-URTEIL 1 Ob 222/12x

Urteil: Über seinen Körper dürfe man nur höchstpersönlich entscheiden, sagt der Oberste Gerichtshof

Wien/Aich: Auch wenn ein Sachwalter zu Lebzeiten die Entscheidungen für seine Klienten übernimmt, so hat er kein Recht, über die sterblichen Überreste zu verfügen. Das zeigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).
Die Kinder des kranken Mannes hatten dem Sachwalter erklärt, dass der Vater seinen Körper der Medizin vermachen wolle. Der Sachwalter beantragte daher beim Pflegschaftsgericht die Genehmigung der „Körperspende“ an die Medizinische Universität Wien.

Zudem wolle der Sachwalter der Uni 450 Euro für die Kosten, die durch die Körperspende entstehen, überweisen. Allerdings hatte das Pflegepersonal des betroffenen Mannes niemals vernommen, dass dieser seinen Körper der Medizin zur Verfügung stellen wolle. Selbst in Zeiten, als der Mann noch zu Äußerungen in der Lage gewesen wäre, habe er nie derartige Worte artikuliert, wurde betont.

Das Bezirksgericht Floridsdorf verwehrte die Körperspende: Da bereits ein Testament über Vermögen nur gültig sei, wenn es vom Verstorbenen persönlich bewilligt wurde, müsse dies umso mehr gelten, wenn es „um den Körper selbst“ gehe.

Höchstpersönliche Rechte (wie Geschlechtsakt, essen, trinken, Klo gehen, Recht auf den eigenen Stoffwechsel und Recht auf die eigenen Ausscheidungen) dürften nie an einen Sachwalter übertragen werden.
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen sah das ähnlich: Selbst wenn der Mann einst tatsächlich die Körperspende gewünscht haben sollte, so habe er dies nie schriftlich dokumentiert. Der Sachwalter könne diese Einwilligung nun (nach dem Tod des Mündels) nicht ersetzen.

Auch Ehe und Scheidung (in Vertretung des Mündels) verboten

Der OGH (1 Ob 222/12x) erinnerte daran, dass Sachwalter auch andere höchstpersönliche Akte nicht für ihre Klienten vornehmen dürfen. Dasselbe gelte für eine Körperspende.

Kommentar:
Aus dieser OGH-Entscheidung zum Thema Sachwalterschaft ergeben sich folgende Fragen:

  1. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin stellvertretend den Geschlechtsakt für das Mündel vornehmen, natürlich ist der gleichgeschlechtliche und gegengeschlechtliche AKT gemeint.
  2. Darf oder muss der Sachwalter/ die Sachwalterin stellvertretend für das Mündel auch den Klogang vornehmen oder hat das Mündel das Recht auf seine/ihre höchstpersönlichen Ausscheidungen?
  3. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin pornographische und künstlerische Darstellungen stellvertretend für das Mündel vornehmen?
  4. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin auch öffentliche pornographische Darstellungen wie im Falle von Hermes Phettberg (Wien, September 2012) stellvertretend für das Mündel vornehmen?
  5. Muss der Sachwalter einwilligen, wenn das Mündel öffentlich missbraucht wird, damit auch ein Teil des Missbrauch-Honorars vom Sachwalter einkassiert werden darf?
  6. Ist die Maxime Mach mehr Geld dem Mündelwohl in allen Fällen unterzuordnen?
  7. Darf der Sachwalter, wenn das Mündel aufgrund von Verweigerung von medizinischer Hilfe stirbt, einen Teil der Verlassenschaft als Belohnung für sich beanspruchen?
  8. Was ist sonst noch unter höchstpersönlichen Mündel-Akten zu verstehen, etwa gar eine Geschlechtsumwandlung, eine Verpartnerung, ein Kirchenaustritt uvm?  Gibt es hier „Erkenntnisse“ und Entscheidungen der höchstgerichtlichen Stellen in der Republik Österreich?  
  9. Darf der Sachwalter eine Abtreibung an Mündels Statt vornehmen? 
  10. Hat der Sachwalter/die Sachwalterin a priori die Obsorge für eventuell zu gebärende Kinder oder besitzt er/sie die Leih(gebär) mutter de iure? 

IM EINZELFALL GILT GENERELL DIE UNSCHULDSVERMUTUNG!