Dienstag, 28. Dezember 2021

Stellungnahme Initiative Sachwalterschaftsmissbrauch zu COVID-19-Impfpflichtgesetz

Mag.a Rosemarie Hoedl 

c/o  Initiative Sachwalterschaftsmissbrauch  (Entmündigungsmissbrauch durch die  Justiz) 

1230 WIEN

initiativesachwalterschaftsmissbrauch@gmail.com 

Wien, 28. Dezember 2021 

An den 

Nationalrat der Republik Österreich 

Bürgerstellungnahmen 

Dr.-Karl-Renner-Ring 3

1017 Wien

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Stellungnahme zum 

Antrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-

Impfpflichtgesetz - COVID-19-IG) 

2173/A 1 von 19

vom 16.12.2021 (XXVII. GP)


Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat, 

wir möchten in dieser Stellungnahme auf einige Bevölkerungsgruppen hinweisen, die offenbar nicht in diesem Gesetzesentwurf berücksichtigt wurden, weder aus medizinischer noch aus juristischer Sicht. 

Zudem ist es höchst bedenklich und aus unserer Sicht verfassungswidrig, wenn man die gesamte  österreichische Bevölkerung im Rahmen eines Bundesgesetzes bei sonstiger Strafe dazu verpflichtet, sich einer bestimmten medizinischen Behandlung zu unterziehen. 

Beachten Sie dazu, dass auch die medizinische Wissenschaft, die Virologie, Epidemiologie ständig im Fluss und in Entwicklung sind und es bereits auch Medikamente gegen Covid-19 (schwere  Verläufe) gibt.  

https://orf.at/stories/3237123/

Stellungnahmen zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzesentwurfes: 

§ 1 Impfpflicht und Entscheidungsfähigkeit 

Impfpflicht für entmündigte Personen, die unter Gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehen 

In diesem Zusammenhang möchten wir auf tausende entmündigte Menschen in Österreich  aufmerksam machen.  Wer entscheidet hier über welche medizinische Behandlung? Bezirksgericht per Beschluss, gerichtliche(r) ErwachsenenvertreterIn, gerichtlich beeidete psychiatrische GutachterInnen? 

Soll die Impfpflicht mit Polizeigewalt bei psychisch Kranken, Drogensüchtigen, Obdachlosen durchgesetzt werden? 

Exkurs: Beachten Sie dazu das Urteil des Grazer Landesverwaltungsgerichts betreff zwangsweise Durchsetzung eines Tests einer Patientin in der geschlossenen Abteilung der Universitätsklinik für Psychiatrie in Graz (Steiermark) 

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/6076921/Landesverwaltungsgericht_ZwangsCoronatest-in-Graz-war-laut-Gericht

Beachten Sie bitte auch die  #Nadelphobien, Angst vor der #Todesspritze von Psychose-PatientInnen, ehemals Drogensüchtigen, die auf Heroinentzug sind und viele weitere Gruppen und PatientInnen, für deren Behandlung und Wohl das Gesundheitsministerium/ Sozialministerium eigentlich zuständig wäre.

Einige könnten aus purer Angst vor der (vermeintlichen) Todesspritze aus Einrichtungen fliehen und unversorgt auf der Flucht zu Tode kommen. 

Begriffsbestimmungen

§ 2. Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind :

1. Wohnsitz: aufrechter Wohnsitz gemäß§ 1 Abs. 6 MeldeG.

2. Schutzimpfung gegen COVTD-19: eine aus mehreren 1 mpfungen bestehende 1 mpfserie mit einem

anerkannten Impfstoff oder einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVTD-1 9.

Ausnahmen

§ 3. ( 1) Die Impfpflicht gemäß § 1 Abs. 1 und 2 besteht nicht für:

1. Schwangere,

2. Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, sofern (KEINE GENAUE DEFINITION) 

dieser Gefahr auch nicht durch die Wahl des Impfstoffs durch den lmpfpflichtigen begegnet

werden kann, und

3. Personen, die eine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, für die Dauer von

180 Tagen ab dem Tag der Probenahme.

(2) Die Ausnahme von der Impfpflicht gilt jeweils bis zum Ablauf des Folgemonats nach Wegfall des Ausnahmegrundes. Erlangt eine Person gemäß § 1 Abs. 2 die erforderliche Entscheidungsfähigkeit,

gilt die Impfpflicht mit dem Ablauf des Folgemonats.

(3) Die Ausnahmegründe des Abs. 1 Z 1 und 2 sowie das Fehlen der erforderlichen

Entscheidungsfähigkeit gemäß § 173 Abs. 1 ABGB sind durch eine ärztliche Bestätigung eines

Vertragsarztes oder einer Vertrags-Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin, für ein internistisches Sonderfach, für Psychiatrie (gerichtlich beeidet?) für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Gynäkologie oder für Kinder- und Jugendheilkunde oder eine amtsärztliche Bestätigung nachzuweisen . Diese Vertragsärzte und VertragsGruppenpraxen haben folgende Angaben über Bestätigungen im zentralen Impfregister (§ 24c des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 [GTelG 2012], BGB!. I Nr. 111/2012) unter Einhaltung der Vorgaben

des § 24d Abs. 1 GTelG 2012 zu speichern:

1. Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Geschlecht und das bereichsspezifische

Personenkennzeichen Gesundheit der betroffenen Person);

2. Angaben zum speichernden Vertragsarzt oder zur speichernden Vertrags-Gruppenpraxis

(Bezeichnung, Berufssitz, Rolle, Datum der Speicherung);

3. das Vorliegen eines Ausnahmegrundes gegen eine COVTD-19-Tmpfung gemäß Abs. 1 oder das

fehlen der erforderlichen Entscheidungsfähigkeit gemäß § 173 Abs. 1 ABGB, ausschließlich

lautend auf „Ausnahme COVID-19-lmpfung";

4. Datum des Wegfalls des Ausnahmegrundes, das gemäß Abs. 2 festzulegen ist

https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/173

Einwilligungen in medizinische Behandlungen kann das entscheidungsfähige Kind nur selbst erteilen; im Zweifel wird das Vorliegen dieser Entscheidungsfähigkeit bei mündigen Minderjährigen vermutet. Mangelt es an der notwendigen Entscheidungsfähigkeit, so ist die Zustimmung der Person erforderlich, die mit der gesetzlichen Vertretung bei Pflege und Erziehung betraut ist.

Anmerkung: Hier wird nur auf Kinder und Jugendliche eingegangen, nicht aber auf erwachsene Unmündige Menschen § 272 ff ABGB: 

Stellungnahme: Für  tausende Menschen in Österreich, behinderte psychisch kranke Menschen, Menschen, die unter voller gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehen, bedarf es einer genauen juristischen Regelung, wenn sie sich z.B. aus Todesangst vor einer Spritze nicht impfen lassen wollen: Es benötigt hier eine Stellungnahme eines gerichtlich beeideten psychiatrischen Gutachters und eines Beschlusses beim Bezirksgericht. 

Ebenso bedarf es tausender psychiatrischer Gutachten für Sektenleute, Menschen, die  die Psychiatrie aus ideologischen Gründen ablehnen (wie z.B. ScientologInnen), Personen, die eine Waldorfschule besucht haben oder besuchen, Anthroposophen und Anhänger der Montessori-Pädagogik, die Impfungen grundsätzlich ablehnen (Eltern  und Kinder) 

Zudem muss das Gesetz genaue Regelungen finden für Zeugen Jehovas, Angehörige der Scientology-Sekte, die gewisse medizinische Behandlungen grundsätzlich ablehnen und daraufhin über Jahre in der Sekte programmiert wurden (Vernichtung der Psychiatrischen Medizin). 

Wichtig ist aber, dass das Gesetz besonders bei psychisch Kranken, entmündigten Personen,  Sektenangehörigen nicht mit Polizeigewalt durchgesetzt wird. Dazu ist  die  Republik Österreich aufgrund der tausenden Tötungen und medizinischen Zwangsbehandlungen in der NS-Zeit auch historisch verpflichtet. 

Aktion T4 ist eine nach 1945 gebräuchlich gewordene Bezeichnung für die systematische Ermordung von mehr als 70.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in Deutschland von 1940 bis 1941 unter Leitung der Zentraldienststelle T4. Diese Ermordungen waren Teil der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus, denen bis 1945 über 200.000 Menschen zum Opfer fielen.

http://arbeit.psychiatrische-landschaften.net/wp-content/uploads/2011/10/kepplinger_euthanasie-struktur.pdf

§ 4 Umfang der Impfpflicht 

Hier verweisen wir auf die ständige Entwicklung des Virus (von der alpha bis zur omega-Variante), mit immer neuen gefährlicheren Varianten, wogegen die  jetzigen Impfungen nicht mehr wirken. Wer bezahlt die Forschung, wenn die Wirtschaft darnieder liegt und keine Steuern mehr bezahlt werden können  - wer entscheidet, zu wie vielen Impfungen pro Jahr PER GESETZ der österreichische Staatsbürger, die österreichische Staatsbürgerin verpflichtet werden soll? 

Siehe dazu auch die Lieferungen der abgelaufenen Impfstoffe an Bosnien und Entwicklungsländer, was ethisch höchst bedenklich ist: Fälschungen (Salzlösungen, Placebo-Stoffe statt Impfstoff) wie bei den Masken sind hier Tür und Tor  geöffnet, zudem wird auf die teure Lagerung der Impfstoffe in den Kühlaggregaten mit keinem Wort eingegangen. Wer bezahlt  das alles? Wer bestraft jene, die Menschen geimpft haben, die eigentlich nicht geimpft hätten werden dürfen und aufgrund eines Impfschadens gestorben sind? Wer haftet: Siehe dazu die tausenden Amtshaftungsklagen, die die Republik Österreich finanziell schwer belasten werden. 

Zudem ist es aus unserer Sicht äußerst bedenklich - auch aus hygienischen Gründen - wenn an öffentlichen und sakralen Orten wie Stephansdom, Impfboote etc. massenhaft geimpft wird und touristische Örtlichkeiten zweckentfremdet werden. Dies muss auch noch aus kirchenrechtlicher Sicht geahndet werden, Verfahren sind bereits im Laufen. 

Exkurs: Bedenkliche Änderungen in Arzneimittel- und Gentechnikgesetz:

https://tkp.at/2021/12/28/bedenkliche-aenderungen-in-arzneimittel-und-gentechnikgesetz-liberalisierung-von-gentherapien-und-privatisierung-der-kontrolle-klinischer-pruefungen/

Das Virus verändert sich ständig (von alpha bis omega) und eine Impfpflicht ist hier auch aus medizinischer Sicht sinnlos, weil die alten Impfungen gegen die neuen Varianten nicht  mehr wirken. 

Zudem ist die Lagerung teuer und die alten Impfstoffe müssen fachgerecht entsorgt werden, was enorme Kosten verursacht und auch aus Umweltsicht Probleme verursacht. Dies wäre eigentlich ein Thema für die Grünen (siehe auch Maskenverschwendung und Entsorgung in Gewässern). 

Zu § 5 und § 6 siehe oben 

§ 7 Strafbestimmungen 

§ 7. (1) Wer nach dem Abgleich gemäß § 5 Abs. 3 am Impfstichtag und 111 weiterer Folge 111

Abständen von je drei Monaten der Verpflichtung, sich einer

1. Erstimpfung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 oder Abs. 6 Z 1,

2. Zweitimpfung oder weiteren Impfung gemäß § 4 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 oder Abs. 6 Z 2,

3. Drittimpfung oder weiteren Impfung gemäß§ 4 Abs. 1 Z 3, Abs. 2 oder Abs. 3 oder

4. auf der Grundlage des § 4 Abs. 7 verordneten weiteren Impfung

zu unterziehen, zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis

zu 3 600 Euro zu bestrafen. Die Einkommens- und Vernögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten

des Beschuldigten sind bei der Bemessung der Geldstrafe zu berücksichtigen. Eine Umwandlung der

Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe findet auch im Falle der Uneinbringlichkeit nicht statt.

Stellungnahme: 

Aus  medizinischer sowie aus juristischer Sicht ist es höchst bedenklich, Personen zu bestrafen, nur weil sie sich aus  verschiedenen Gründen nicht einer gewissen medizinischen Behandlung aussetzen. 

Eine Geldstrafe ist aus medizinischer Sicht deswegen auch sinnlos, weil Menschen, die wirklich daran glauben, dass es sich hier um eine staatlich organisierte Gentherapie (genetische Veränderungen) handelt, werden auch 100.000 Euro bezahlen, damit sie sich nicht impfen lassen müssen und aus ihrer Sicht ihre Gesundheit so bewahren können. 

Zudem sind solche Zwangsbehandlungen ein Rückschritt um mindestens 80 Jahre und erinnert an eine  dunkle Zeit in Österreich, wo besonders behinderte Menschen medizinischen Zwangsbehandlungen (oft mit  Todesfolge) und Versuchen durch die  Nationalsozialisten und ihre "Ärzte" ausgesetzt waren. 

Verwaltungsüberlastung/ verwaltungstechnische Probleme bei den Verfahren: 

Zudem  werden Verwaltungsgerichte, Bezirkshauptmannschaften,  Magistrate durch hunderttausende Berufungsbescheide vollkommen überlastet sein. 

Die Polizei sollte sich eigentlich um den Schutz der Bevölkerung bemühen, nun muss die  Polizei medizinische Sachverhalte kontrollieren: Dies ist auch Verfassungswidrig. 

Strafverfahren

§ 8. (1) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann am Impfstichtag und in weiterer Folge in Abständen

von je drei Monaten gegenüber den nach dem Abgleich gemäß § 5 Abs. 3 verbliebenen Personen ohne

weiteres Verfahren durch Strafverfügung eine Geldstrafe bis zu 600 Euro festsetzen (vereinfachtes

Verfahren). Auf das Verfahren sind die§§ 48 und 49 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (VStG), BGBI. I Nr. 52/1991 , anzuwenden. Eine Umwandlung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe findet auch im Falle

der Uneinbringlichkeit nicht statt.

Stellungnahme: Wer vertritt in diesem Strafverfahren entmündigte Personen, schwer kranke Personen (für die eine Impfung lebensgefährlich ist), drogensüchtige,  Obdachlose Randgruppen, Flüchtlinge, illegale Flüchtlinge und viele mehr? 

Die Bezirksgerichte/ Verwaltungsgerichte/ Bezirksbehörden, Magistrate der Statutarstädte werden überlastet sein, zudem werden tausende Menschen, die Todesangst vor einer Spritze haben (weil sie z.B. die Verschwörungsseiten lesen und glauben, dass die Impfung sie töten soll, weil sie dem Staat zu teuer kommen) untertauchen und illegal versuchen, irgendwo zu leben. 

Die Justiz und die "Exekutive" können nicht mehr  StraftäterInnen verfolgen, weil sie mit der Verfolgung und Bestrafung "Ungeimpfter" beschäftigt sind. 

Dies ist eindeutiger VERFASSUNGSBRUCH. Zudem werden Ungeimpfte stigmatisiert. Man erkennt sie daran, dass sie keine Geschäfte betreten dürfen, keiner Arbeit nachgehen dürfen, keinen Urlaub machen dürfen usw. 

Kostentragung und Durchführung der Impfungen

§ 10. (1) Der Landeshauptmann hat niederschwellige Impfangebote zur Verfügung zu stellen und

Vorkehrungen zu treffen, dass an näher bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten Impfungen durchgeführt werden. Die Kosten der Bereitstellung des Impfstoffs und der Durchführung der Impfungen, die Kosten für amtsärztliche Bestätigungen gemäß § 3 Abs. l Z 1 und 2 sowie die Kosten für die von den Krankenversicherungsträger nach Abs. 2 bezahlten Honorare sind vom Bund zu tragen .

Stellungnahme: 

Die regionale Wirtschaft, besonders die Klein- und Mittelunternehmer, ist zu einem großen Teil durch Maßnahmen, Lockdowns etc. ruiniert. Davon konnten wir uns bei einem Spaziergang durch die Seitengassen des ersten Bezirks von Wien vor der Christmette am 24.12.2021 überzeugen. Viele Lokale haben bereits dauerhaft geschlossen, weil das ewige Hin und Her und die Inkompetenz des Gesundheitsministers sie in den Ruin getrieben haben. 

Wie aber funktioniert ein Staat? Wenn die Unternehmen in Konkurs gehen, schließen und keine Steuern mehr zahlen, werden auch die Herrschaften von den Universitätskliniken, in den Privatspitälern (Ordensspitälern - vom Staat finanziert) nicht mehr bezahlt werden können, sowie das gesamte Pflegepersonal. Somit ist das gesamte Gesundheitssystem in Gefahr. 

Viele werden die  Strafe von 3.600  Euro nicht zahlen können und die Verwaltungs-Verfahren mit Hilfe von Sammelverfahren in die Länge ziehen, Reiche haben ohnehin schon Österreich verlassen. 

Die Kosten-Nutzenrechnung steht in keinem Verhältnis. 

Zudem ist die gesamte medizinische Wissenschaft in Gefahr und in Verruf. Das Vertrauen in die Ärzteschaft ist gebrochen, wenn man hört, dass DemonstrantInnen vor der Ärztekammer in Wien lauthals Ärzte und ÄrztInnen als MÖRDER beschimpfen. 

§ 12 Schlussbestimmungen. 

Dieses Bundesgesetz tritt mit 31.Jänner 2024 außer Kraft. Ende Zitat 

Diese Bestimmung ist an  Absurdität  nicht zu übertreffen. Weiß das Hohe Haus bereits jetzt, dass das Covid-Virus sich mit  all seinen Varianten  von alpha bis  omega bis 31.1.2024 von Österreich verabschiedet? 

Verfügt der österreichische Nationalrat über die prophetische seherische Gabe? 

Kommentar: Hier wird nicht berücksichtigt,  dass bis dahin auch medikamentöse Behandlungen und die Forschung weit fortgeschritten ist. 

Post-Skriptum: Bezirksverwaltungsbehörden bestrafen Menschen, weil sie sich nicht einer gewissen medizinischen Behandlung unterziehen wollen. 

Die GründerInnen der Republik Österreich, die Autoren unserer Verfassung (Kelsen und Co) - die KämpferInnen für Menschenrechte nicht nur in Österreich drehen sich im Grabe um, wie durch diesen Gesetzesentwurf alle Menschen- und Bürgerrechte ad absurdum geführt werden. 

Dieser Gesetzesentwurf zeugt von höchster Inkompetenz (von höchst ungebildeten Abgeordneten, die wahrscheinlich oft nicht einmal die Matura  haben geschweige denn ein Studium absolviert haben sowie der deutschen & juristischen Sprache offensichtlich im Detail nicht mächtig sind)  und ist auf europäischer Ebene sicher schon jetzt eine LACHNUMMER bzw. andererseits eine Tragödie  für wirklich kranke Menschen und PatientInnen ebenso für die bis dato weltberühmte Wiener medizinische Schule, die sich wohl damit auflöst- Schämen Sie sich und ändern Sie dieses Gesetz bzw. verschieben Sie es bis 2024, wenn dann die Epidemie laut astrologischen Aussagen von Gerda Rogers vorbei sein soll. Dies ist nur eine humoristische Komponente zum  Jahresabschluss. Viele ÖsterreicherInnen sind ja abergläubisch, glauben an Esoterik, Schamanen etc.....nicht nur die AnhängerInnen der Anthroposophie und AbsolventInnen der Waldorfschulen und Montessori-Kindergärten/ Schulen. 

Weiterführende links: 

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/6076921/Landesverwaltungsgericht_ZwangsCoronatest-in-Graz-war-laut-Gericht

Landesverwaltungsgericht Graz:  Zwangs-Coronatest in Graz war laut Gericht nicht gerechtfertigt

https://tkp.at/2021/12/28/bedenkliche-aenderungen-in-arzneimittel-und-gentechnikgesetz-liberalisierung-von-gentherapien-und-privatisierung-der-kontrolle-klinischer-pruefungen/

https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Gentechnik_Volksbegehren/

Gentechnikvolksbegehren 1997 

1.227.349 Unterschriften 

https://ooe.orf.at/stories/3131898/

Antikörper-Therapie gegen Covid-19

Die Wissenschaft arbeitet derzeit intensiv an Lösungen, um die Pandemie auch mit Medikamenten zu bekämpfen. Mittels Notfallzulassung der EMA werden auch schon in oberösterreichischen Spitälern Medikamente eingesetzt.

https://orf.at/stories/3237123/

Italien startet mit Kauf von Antikörper-Medikament

Antrag: 

Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat der Republik Österreich, s.g. Gesundheitsministerium, s.g.  Verfassungsministerium, 

auch  wenn Sie für die Zustimmung zu diesem Impfpflicht-Gesetz (vermutlich) von der Pharmaindustrie, den internationalen Pharmakonzernen, Großaktionären der Pharma-Industrie hohe Provisionen für sich und Ihre Familienangehörigen/ FreundInnen erhalten, ersuchen wir Sie dennoch, im Sinne der #Menschlichkeit und den #Menschenrechten sowie auch im Hinblick und Rückblick auf die Vergangenheit von Österreich in  der NS-Zeit und Tötung von tausenden behinderten Menschen, medizinischen Zwangsmaßnahmen und Versuchen an sogenannten #Volksschädlingen  dieses Gesetz noch einmal gründlich zu überdenken - auch in Hinblick auf internationale Sanktionen durch Menschenrechtsorganisationen und EU, die Österreich dadurch wieder bevorstehen. 

Erste Bezeichnungen für die Massenermordungen zur Zeit des Nationalsozialismus waren Aktion Gnadentod oder Vernichtung lebensunwerten Lebens. Nach dem Krieg kamen die Begriffe NS-Krankenmorde bzw. Aktion T4 auf, abgeleitet von der damaligen Villa in der Tiergartenstraße 4 in Berlin-Mitte, in der die Leitzentrale zur Ermordung behinderter Menschen im gesamten Deutschen Reich untergebracht war. In den erhaltenen zeitgenössischen Quellen findet sich die Bezeichnung Aktion T4 nicht. Dort wurde der Begriff Aktion – oder auch mit einem vorangestellten Kürzel für Euthanasie (Eu-Aktion bzw. nur E-Aktion) – verwendet. Im antiken Griechenland stand das altgriechische Wort εὐθανασία euthanasía (von εὖ eu „gut, richtig, leicht, schön“ und θάνατος thanatos „Tod“) für den „guten Tod“ ohne vorhergehende lange Krankheit. Ende Zitat 











Dienstag, 23. November 2021

Impfpflicht: Die Angst vor dem Stich (Todesspritze) bei Psychotikern und Sektenjüngern (die Pharmaindustrie und Neuroleptika ablehnen)

 #Impfpflicht und Menschen unter Gerichtlicher Erwachsenenvertretung 

Zum Glück  höre ich mir immer wieder die Diskussion PUNKT EINS in Ö1 an,  heute über die Impfpflicht:  Da hat eine Dame gesprochen/angerufen, die über ihre Zwangseinlieferung während einer schweren Psychose (übrigens ausgelöst durch eine  Familienaufstellung, wie sie berichtete)  gesprochen hat: Da hat sie dann vom Amtsarzt oder im Krankenhaus eine Spritze (vermutlich Beruhigungsspritze, Psychopharmaka-Cocktail) bekommen, die sie als  TODESSPRITZE empfunden hat. Sie dachte wirklich, sie muss jetzt  sterben. Sie hat natürlich überlebt,  war aber eine Zeitlang BEWUSSTLOS. 

Diese Psychopharmaka-Hochdosierten Spritzen, die man schwer psychotischen Menschen injiziert am Höhepunkt der Psychose (wenn sie ausflippen oder gewalttätig werden), können natürlich ein schweres  Trauma auslösen, wodurch der Patient/die Patientin lebenslängliche Ängste vor  Zwangsbehandlungen und im BESONDEREN Spritzen hat (Medikamente kann man ja  heimlich wegwerfen...das ist der Punkt)

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Impfpflicht ab 1. Februar 2022

Punkt eins

„Letztes Mittel“ oder „höchste Zeit“? Rekonstruktion der Debatte um die Impfpflicht.

Gast: Dr. Hubert Niedermayr, Jurist und Philosoph, Autor des Buches „Exit Covid! Plädoyer für die Impfpflicht“.

Moderation: Andrea Hauer.

Anrufe kostenlos aus ganz Österreich unter 0800 22 69 79

E-Mails an punkteins(at)orf.at

Gestaltung: Andrea Hauer

Eine allgemeine Impfpflicht wird ab sofort vorbereitet und soll ab 1. Februar gelten, das hat die Bundesregierung am Freitag, 19.11. bekannt gegeben. Die Forderung nach einer Impfpflicht war in den letzten Wochen immer lauter geworden.

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Mein Kommentar (Fortsetzung): Wenn diese schwer psychotischen Menschen (die Psychose tritt in Wellen auf) dann noch dazu entmündigt sind, haben sie KEINERLEI RECHT (auch bisher) eine Auswahl betreff ihrer medizinischen Behandlungen zu treffen. Das entscheidet der Arzt, im Notfall der Amtsarzt. So ist sicher schon ein Großteil der tausenden entmündigten Menschen in Österreich geimpft - die entmündigten Menschen können auch KEINE AUSWAHL treffen, MIT WELCHEM IMPFSTOFF sie geimpft werden möchten, WEIL SIE JA KEINEN FREIEN WILLEN HABEN und gemäß Beschluss des Bezirksgerichtes (auf Basis des psych. Gutachtens) nicht in der Lage sind, so weitreichende Entscheidungen - ihre Gesundheit betreffend - zu verfügen.

Im Notfall muss das natürlich der Gerichtliche Erwachsenenvertreter, auf Basis des psychiatrischen Gutachtens. Und dieser wird wohl das nehmen, was gerade (im Pflegeheim, im Behindertenheim etc....) verfügbar ist.

Nebenwirkungen können nicht festgestellt werden oder werden vielleicht vertuscht.

In der Ö1-Sendung wurde auch über Corona-Steuer, Freiheitsentzug, Führerscheinentzug und hohe Verwaltungsstrafen für Nicht-Geimpfte diskutiert. Das betrifft aber nur jene, die noch nicht vollentmündigt sind.

Man muss dem Juristen zu Gute halten, dass er der psychotischen Frau, die Angst vor einer Todesspritze im Rahmen der Corona-Impfung hat, zugestanden hat, dass es für sie eine Ausnahme geben wird müssen.

Es könnte ja zu einer Reaktivierung der Psychosen kommen bzw. auch bei Menschen, die Psychopharmaka Neuroleptika ablehnen, weil sie schlechte Erfahrungen damit machten (STICHWORT ZWANGSBEHANDLUNG staatlich verordnet). Es gibt auch Personen, die so eine Zwangsbehandlung ablehnen - aus religiösen, esoterischen Gründen - oder weil sie Mitglied bei einer Sekte sind, die die Behandlung mit solchen Stoffen grundsätzlich ablehnt.

Wie soll man diese Ausnahmen regeln? Wer soll das bitte kontrollieren. Muss jetzt jede Billa-Verkäuferin eine medizinische Ausbildung machen?

Es wird noch ausführlich darüber zu diskutieren sein - ich dokumentiere die weitere Entwicklung auf meinen blog Sachwalterschaftsmissbrauch/ Gerichtliche Erwachsenenvertretung in Österreich.

Vielen Dank für die mutige Dame, die den Grund ihrer Angst im Radio beschrieb und auch keine Scheu davor hatte, über ihre eigene Psychose zu berichten. Damit hilft sie vielen Menschen. Es müssen die Dinge beim Namen genannt werden, besonders wenn es um die Zerstörung von Demokratie und Menschenrechten geht.

Auch wenn man sich von gewissen Ärzten, die ohne Patienten je gesehen zu haben, aus politischen Gründen einfach entmündigen lassen, wenig erwarten kann:

Österreich hat hier doch eine besondere Verantwortung, sind doch tausende psychisch kranke Menschen in der NS-Zeit brutalst ermordet worden.

Persönliche Anmerkung: Mir ist das Gott sei Dank nie passiert, ich bin nie zwangseingeliefert worden (ich bin im Rahmen der politischen Zwangsentmündigung immer schön brav in Ordinationen spaziert und habe diesen "Ärzten" (Auftragsgutachtern für Entmündigung aus politischen Gründen) immer irgendwelche Gschichterln erzählt, habe auch ein Gutachten von Dr. Houchang Allahyari, dass ich keine Psychotikerin bin) jedoch hier mein Lieblingslied von 

Boris Bukowski

Kommentar you tube: Ein nachdenklich stimmendes Lied,das wohl Boris eigene Erfahrungen widerspiegelt-Erlebnisse in der Kindheit unter den Nazis.

Ein grossartiger Mensch und Musiker

Anmerkung Boris Bukowski ist 1946 geboren und hat seine Kindheit nicht unter NS-Herrschaft erleben müssen, Gott sei Dank.

https://www.dasgehirn.info/grundlagen/das-gehirn-im-alter/wenn-das-kriegstrauma-zurueckkommt#:~:text=Kriegstraumata%20k%C3%B6nnen%20besonders%20im%20Alter,einen%20von%20Erinnerungen%20ablenken%20w%C3%BCrde.

https://www.cochrane.org/de/CD004161/SCHIZ_risperidon-als-depotpraparat-bei-schizophrenie

Risperidon als Depotpräparat bei Schizophrenie

Risperidon ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Neuroleptika, die in der Psychiatrie primär zur Behandlung der Schizophrenie verwendet werden.

Haldol (Haloperidol) ist ein Antipsychotikum Medikament, das die Erregung im Gehirn verringert. Haldol wird zur Behandlung verwendet psychotische Störungen mögen Schizophrenie zur Steuerung motorischer (Bewegung) und verbaler (z. B. Tourette-Syndrom) Tics und zur Behandlung schwerer Verhaltensprobleme bei Kindern.

https://www.youtube.com/watch?v=YuyZk9fTYxQ

Danke Boris Bukowski für dieses Lied. 

Boris Bukowski, bürgerlich: Fritz Bukowski (* 5. Februar 1946 in Fürstenfeld

Bukowski ist Sohn eines Rechtsanwaltes, wuchs in Ilz auf und besuchte das Bundesgymnasium Fürstenfeld. Nach der Matura studierte er an der Karl-Franzens-Universität Graz Rechtswissenschaften und schloss dieses Studium 1974 mit dem Doktorat (Dr. iur.) ab. Während seiner Gymnasial- und Studienzeit war Bukowski Schlagzeuger in Rockbands wie Music Machine, ab 1972 bei Magic 69 (später MAGIC) und ab 1977 Sänger. 1971 trat er mit Music Machine auf dem steirischen Musikfestival Popendorf 71 auf. Es entstanden zwei Rockalben mit deutschen Texten, die bei der Kritik sehr gut ankamen, kommerziell aber nur ein Achtungserfolg waren. 1980 entstand das dritte Album, „Sick“, mit englischen Texten, danach löste sich die Band nach zahlreichen Konzerten auf.

http://www.ilsehruby.at/InterviewIlseHruby2008.html

Scientology beansprucht immer wieder, die einzig gültige Autorität auf der Welt für geistige Gesundheit (und überhaupt alles) zu sein, die Elite, die dazu bestimmt ist, die Erde und die gesamte Galaxis zu retten im Kampf gegen eine totalitäre Verschwörung, bei der die Psychiatrie der Hauptfeind ist, da sie die Bevölkerung manipuliere und kontrolliere. (zitiert nach L. Ron Hubbard, Policy Letter "Das Image der Org" in: "Die Management-Serien" Band 3, Kopenhagen 2001, Seite 23)

https://www.salto.bz/de/article/18092013/psychopharmaka-scientology-im-krieg-gegen-meraner-jugendpsychiatrie

Psychopharmaka: Scientology im Krieg gegen Meraner Jugendpsychiatrie

Der Glaubenskrieg um den Einsatz von Psychopharmaka bei Kindern geht in die nächste Runde: mit einer provozierenden Plakataktion in Meran. Urheber? Ein Komitee mit direktem Draht zu Scientology.

Montag, 25. Oktober 2021

Sterbehilfe Österreich: Nach einer 3-monatigen Frist holen Sie sich das Mittel in der Apotheke

 Diskussion #Sterbehilfe - Fragen zur #Sterbehilfe 

Vergessen hat man in dieser Diskussion mehrere Gruppen

1. Die Zahl der entmündigten Menschen: Kann hier der Sachwalter (Gerichtliche Erwachsenenvertreter) entscheiden, ob der Mensch leben will oder nicht? Kann der Sachwalter dann in die "Apotheke gehen" (wie es die Justizministerin formulierte) und die tödlichen Mittel für den entmündigten Menschen,  der  nicht mehr in der Lage ist, sich um sich selbst und seine Angelegenheiten zu kümmern, kaufen? Haben die Angehörigen der entmündigten Menschen auch in diesem Fall kein Mitspracherecht? Ist bereits eine schwere psychische Erkrankung ein Grund für  Sterbehilfe. Wer entscheidet: der gerichtliche Gutachter, der Pflegschaftsrichter mittels BESCHLUSS....der gerichtliche Erwachsenenvertreter oder alle gemeinsam, weil der behinderte Mensch dem Staat z.B. zu teuer kommt (Pflegegeld, hohe Pension, erhöhte Familienbeihilfe, Mindestsicherung etc....Krankenhausaufenthalte, Hilfsmittel für Behinderte wie Rollstühle Medikamente....

2. #Maßnahmenvollzug, #Justizvollzug: entmündigte geistig abnorme, behinderte Menschen im #Strafvollzug: Entscheidet hier der Richter, die  Richterin, ob der Mensch leben darf (will) oder nicht?  Ist bereits eine schwere psychische Erkrankung ein Grund für  Sterbehilfe. Wer entscheidet? Nennt man das dann geheime Todesstrafe - in den Gefängnissen schaut ja niemand so genau nach. 

3.  Kranke  Kinder unter der Obsorge des Jugendamtes: Darf hier das Jugendamt gemeinsam mit dem zuständigen Bezirksgericht entscheiden, ob das z.B. schwerkranke  Kind (Krebs, Corona, geistige, körperliche Behinderung) leben soll oder nicht - zum Beispiel mit Hilfe eines gerichtlich beeideten medizinischen Gutachters. 

4. Die große Gruppe der chronisch Kranken (Körperlich Behinderten und aufgrund ihrer körperlich Krankheit natürlich auch im  Laufe der Jahre psychisch krank): WER ENTSCHEIDET ÜBER LEBEN UND TOD - der gerichtliche Erwachsenenvertreter, die gerichtliche  Erwachsenenvertreterin mit Hilfe eines Pflegschaftsrichters am Bezirksgericht aufgrund eines medizinischen Gutachtens?

Conclusio: Wer genehmigt den Mord, wer genehmigt die Beihilfe zum MORD? Das Bezirksgericht mit Hilfe eines gerichtlich beeideten Gutachters aus dem Bereich der Psychiatrie, Neurologie, Inneren Medizin (keine Hoffnung auf Heilung) Sind die tödlichen Medikamente, Injektionen GRATIS oder zahlt es die Krankenkasse, die Österreichische Gesundheitskasse???

Es wird darüber noch ausführlich zu diskutieren sein.

Es könnte auch sein, dass hier die Tore für einen staatlich genehmigten Massenmord (z.B. um Pflegegeld, hohe Pensionen, Mindestsicherungsgelder, erhöhte Familienbeihilfe etc....zu sparen) weit geöffnet werden. Dies ist nur eine Verschwörungstheorie von mir.

https://orf.at/stories/3233968/

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2125621-Wie-die-Sterbehilfe-in-Oesterreich-ablaeuft.html

Die türkis-grüne Bundesregierung hat am Samstag ihren Entwurf zur Sterbehilfe präsentiert. Ab 2022 können Schwerkranke Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen. Betroffene sollen künftig ein tödliches Präparat in Apotheken beziehen können, welches sie sich selbst zuführen müssen. Auf dem Weg zum assistierten Suizid gibt es aber einige Hürden. Ein Überblick.

  • Was gilt ab dem 1. Januar 2022?

Mit Jahresbeginn tritt das neue "Sterbeverfügungsgesetz" in Kraft. Es regelt, wie der assistierte Suizid abläuft und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Das Gesetz ist notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2020 das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben hat. Weiterhin aufrecht ist aber das Verbot der aktiven Sterbehilfe.

  • Was ist eine Sterbeverfügung?

Eine Sterbeverfügung ähnelt einer Patientenverfügung. Sie muss höchstpersönlich – eine Vertretung ist nicht möglich – von einer Person errichtet werden. Sie gilt als Nachweis dafür, dass sich jemand aus eigenem, dauerhaftem Entschluss dazu entschieden hat, Beihilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen.

  • Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Der Betroffene muss volljährig und entscheidungsfähig sein. Minderjährige sind also davon ausgeschlossen. Dass die Person entscheidungsfähig ist, müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander bestätigen. Gibt es Zweifel daran, muss ein Psychiater oder ein Psychologe darüber befinden.

Freitag, 22. Oktober 2021

Geschichte und Praxis der Entmündigungen in Österreich - mit Fallbeispielen von Bezirksgerichten

 Chronologie einer Entmündigung - die Geschichte der Mag.a Hoedl Rosemarie und ihre zweimalige  Entmündigung  am Bezirksgericht Wien-Liesing 

Inhaltsverzeichnis - Chronik der Ereignisse 

Ouvertüre: 

März 1998 Ouvertüre: Univ.Prof. Max Friedrich im  O-Ton: "Man muss aufgrund Ihrer Ausbildung davon ausgehen, dass Sie Ihr Kind wie Abraham opfern wollen, daher können Sie die Obsorge nicht übernehmen." 

Darauf folgt berufliche Umorientierung: 

2000 bis 2006:  Ausbildung und Beraterin für  EDV-Projekte (sap- Projekte Bundesrechenzentrum, BM für Finanzen,  Buhag) 

2006 -bis 2008: auf Arbeitssuche, Fortbildungen EDV, Wirtschaft, Rechnungswesen, It does not work, Denunzierung auf pilz.at

Inkassoverfahren, gerichtliche Zahlungsbefehle als Vorbereitung für die Entmündigung am Bezirksgericht Wien-Liesing 

September 2008: Nationalratskandidatur Mag. Hoedl CPÖ Wahlkreis Wien Süd-West 

28.11.2008 Erste Tagsatzung am BG Wien-Liesing zum Gerichtlichen Zahlungsbefehl  T-Mobile (erfundene Telefonrechnung) löst Entmündigungsverfahren aus. 

2.12.2008:  Regierung Faymann Darabos Pröll Bures Bandion-Ortner 

16.12.2008: Erste Vorladung zur Entmündigung BG Liesing 

7.1.2009 bis 21. Juni 2011: Erstes Pflegschaftsverfahren gegen Mag. Hoedl am BG Wien-Liesing 

Februar 2009: Die Zeitschrift PROFIL veröffentlicht Berichte über den Skandal  in der Bundesbuchhaltungsagentur (gefälschte Zessionen, Republiksscheine AMS etc.) 

September 2011 bis September 2013: Rekurse, Pflegschaftsrechnungen, Beschlüsse, Gerichtsgebühren aufgrund neuer Nationalratskandidatur, Landesgericht für Zivilrechtssachen, Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch, blogs, Facebookgruppen zum Sachwalterschaftsmissbrauch 

Mai 2012: Buhag-Prozess endet am LG Wien mit Schuldsprüchen (Richter Kräuter) 

8, Juli 2013: Nach Bekanntgabe der  Nationalratskandidatur von Mag. Hoedl werden wieder Gerichtsgebühren-Bescheide (mit Post) verschickt -  für Beschlüsse von 2010 und 2012. 

Dezember 2013 bis Dezember 2015: Ratenzahlungen erfundene Gerichtsgebühren, OLG-Entscheide

April 2015: Sperre des Facebook-Kontos "Österreichisches Justizopfer" 

14. Dezember 2015: Klage auf Widerruf und Unterlassung Bezirksgericht Wien-Liesing Streitwert: Euro 14.800,--

Februar 2016 bis Februar (Mai) 2018: Zweites Pflegschaftsverfahren - ausgelöst durch Klage auf Widerruf und Unterlassung. Es soll kein Wirbel rund die sap-Projekte im Bund gemacht werden, daher wird Mag. Hoedl wieder entmündigt. Kein Richter, kein Staatsanwalt,  kein Gutachter, kein Anwalt der klagenden Partei will wissen,  ob Mag. Hoedl die Tat überhaupt begangen hat, die sie widerrufen und unterlassen soll. Daher kommt es wieder zu einem aufwändigen Entmündigungsverfahren am Bezirksgericht Wien-Liesing. Das Klagsverfahren wird im April 2017 mit einem Vergleich beendet. Die Klägerin erscheint nicht bei Gericht. 

8.2.2018/ 23.5.2018: Das Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl Rosemarie wird mit der Begründung "Es sind keine weiteren Verfahren offen" beendet - ohne psychiatrisches Gutachten im Gegensatz zu 2011, wo der Gutachter noch sich selbst widersprechen musste bei Aufhebung der Sachwalterschaft (weil der erste Sachwalter nichts mit Betrügereien rund um den österreichischen Bundeshaushalt, AMS-Gelder etc. zu tun haben wollte). 

1. Juli 2018: Das neue Gesetz zur Gerichtlichen Erwachsenenvertretung tritt in Österreich in Kraft. 

Mai 2019: Ibiza-Skandal  erschüttert Österreich. 10 Jahre Chronologie einer Entmündigung 

Dezember 2019: Bundesrechenzentrum (E-Justiz) gehört nun zum Bundesministerium für Wirtschaft und Digitalisierung. Gerichtsdokumente (Beschlüsse, Klagen, Vorladungen etc...) werden nun nicht mehr  per Post zugestellt. Das gilt für all jene, die z.B. wie Mag. Hoedl 2007 ein elektronisches Postkorb-Konto (mein Postkorb@brz.gv.at) eingerichtet haben. 

Jänner 2020: Angelobung türkis-grüne Regierung in Österreich.  

20. Februar 2020: Die Österreichische Gesundheitskasse schickt sämtliche Dokumente, wie z.B. die  neue E-Card mit  Foto an die Postadresse des ehemaligen Sachwalters von Mag. Hoedl (Sachwalterschaft wurde mit Beschluss 8.2.2018 BG Wien-Liesing aufgehoben) 

13. März 2020:  Kanzler Kurz verordnet den ersten Lockdown in Österreich aufgrund der Corona-Krise. Viele Gerichtsverfahren werden verschleppt, offenbar werden viele Gerichtsdokumente nur mehr  online verschickt. 

März 2020:  auf Anfrage von Mag. Hoedl sendet die Pflegschaftsrichterin BG Liesing ein Schreiben mit folgendem Inhalt: Es sind derzeit noch Euro 128,--  offen. 

Ab Oktober 2020: Das Bezirksgericht Wien-Liesing versendet nur mehr über E-Mail von meinpostkorb@brz.gv.at  Beschlüsse, Aufforderungen Verfahrenshilfe-Formulare auszufüllen, Zahlungsaufforderungen des Bezirksgerichts Wien-Liesing betreff Gerichtsgebühren von abgeschlossenen Pflegschaftsverfahren, Klagsverfahren etc. 

Mag. Hoedl  kann die attachments von meinpostkorb@brz.gv.at nicht öffnen, was vermutlich mit Absicht geschieht. Dennoch gelten die Schreiben, Aufforderungen, Beschlüsse des Gerichts als  ZUGESTELLT. 

4. Jänner 2021:  Richterin Huber (BG Liesing) schreibt einen Beschluss bezüglich offener Gerichtsgebühren, von dem Mag. Hoedl keine Kenntnis erlangt, da sie die E-mails aus dem Bundesrechenzentrum NICHt öffnen kann. 

28. April 2021: Durch ein zufälliges Gespräch mit einem befreundeten Juristen kommt es zu einem Telefonat mit dem BG Wien-Liesing. Dieses teilt mit, dass das Gericht, der Rechtspfleger mehrere Aufforderungen an Mag. Hoedl (NUR ELEKTRONISCH) über das Bundesrechenzentrum geschickt haben (die nicht geöffnet werden konnten) 

3. Mai 2021: Richterin MMag. Huber teilt in einem Schreiben mit, wenn die offenen Gerichtsgebühren vom Beschluss 4.1.2021 bezahlt sind, sind dann keine offenen Forderungen zu den Verfahren. Wenn Frau Mag. Hoedl jedoch wieder entmündigt werden möchte, solle sie sich an das Bezirksgericht Wien-Liesing wenden. 

Post-Skriptum: 

Sämtliche Gerichtsdokumente,  Beschlüsse,  Gutachten Rekurse der ersten und zweiten Instanz dieser Verfahren 

- Gerichtliche Zahlungsbefehle (die die erste Entmündigung auslösten) 

- Beschlüsse, Gutachten 

- Klage auf Widerruf und Unterlassung (die die zweite Entmündigung auslöste) 

- Beschwerdeschreiben,  Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch 

- Interne Notizen (Gericht) die belegen, dass die erste Entmündigung 2009 elf Jahre rückwirkend durch das BM für Finanzen bestellt wurde

sind in digitaler Form vorhanden. 

Die wichtigsten Dokumente, Schreiben, Rekurse, Beschlüsse sind ebenso wie die Zusammenfassung der Chronik der Ereignisse als  pdf-download verfügbar. 

Diese Chronologien sollen ein Beweis dafür sein, wie Menschenrechte in Österreich mit Füßen getreten werden und wie das Instrument der Sachwalterschaft (ab 1.7.2018 Gerichtliche Erwachsenenvertretung) missbraucht wird, um zum Beispiel missliebige Zeugen von schweren Straftaten mundtot zu machen. 

In der DDR bzw. in der Sowjet-Union nannte man das "Kalte Hinrichtung". 

Die Entmündigung wurde 1984 abgeschafft und durch die generelle Sachwalterschaft ersetzt. Diese wiederum wurde mit dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes am 1. Juli 2018 durch die Erwachsenenvertretung ersetzt. Es stellt Autonomie und Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Entstehung des neuen Gesetzes beeinflusst.

https://digibib.hs-nb.de/file/dbhsnb_derivate_0000000619/Diplomarbeit-Hoese-2010.pdf

5.4.1 Nationalsozialismus Im „Dritten Reich“ war das BGB durchgehend gültig. Durch die nationalsozialistische Auslegung der Personensorge wurde das Vormundschaftsrecht als „Kampfmittel“ gegenüber „Geisteskranken“ missbraucht. Dass die Rechtsauslegung den damals herrschenden Verhältnissen derartig angepasst werden konnte, ist als Warnung an den Rechtsstaat zu verstehen. Von Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Betroffenen kann während der Nazi-Zeit nicht gesprochen werden. Positiv zu betrachten sind allenfalls die Versuche von Einzelpersonen, Behinderte durch Vormundschaften vor ihrer Ermordung zu schützen.  

5.4.2 DDR In der DDR wurde die Entmündigungspraxis des BGB unter anderem Namen fortgeführt. Die Praxis des „Handelns ohne Auftrag“ ist weder mit rechtsstaatlichen Grundsätzen noch mit dem durch die Verfassung der DDR garantierten Freiheitsund Gleichheitsrechten vereinbar. Immerhin schienen Menschen mit Behinderungen in der DDR gesellschaftlich integriert worden zu sein, so dass Vormundschaften kaum eine Rolle spielten und Selbstbestimmungsmöglichkeiten evtl. in den Betrieben oder Massenorganisationen artikuliert werden konnten. Das Thema „Vormundschaften in der DDR“ ist in der Literatur bisher nur wenig behandelt worden. Genauere Forschungen sind notwendig. 

http://othes.univie.ac.at/25151/1/2012-07-21_9805336.pdf

Titel der Dissertation Die Vertretung psychisch kranker und geistig behinderter Personen bei der Einwilligung zu medizinischen Behandlungen – bedeutende Rechtsentwicklungen seit dem 19. Jahrhundert Verfasserin Mag. iur. Elke Ziebart-Schroth 

Donnerstag, 21. Oktober 2021

Chronologie einer Entmündigung: die Chronik der Ereignisse 1998 bis 2021 - Entmündigungspraxis am Bezirksgericht Wien-Liesing

 

Chronologie einer Entmündigung - die Chronik der Ereignisse 1998 bis 2021

Chronologie einer Entmündigung - die Geschichte der Mag.a Hoedl Rosemarie und ihre zweimalige  Entmündigung  am Bezirksgericht Wien-Liesing 

Inhaltsverzeichnis - Chronik der Ereignisse 

Ouvertüre: 

März 1998 Ouvertüre: Man muss aufgrund Ihrer Ausbildung davon ausgehen, dass Sie Ihr Kind wie Abraham opfern wollen. (Prof. Max Friedrich im O-Ton) 

Darauf folgt berufliche Umorientierung: 

2000 bis 2006:  Ausbildung und Beraterin für  EDV-Projekte 

2006 -bis 2008: auf Arbeitssuche, Fortbildungen EDV, Wirtschaft, Rechnungswesen, It does not work, Denunzierung auf pilz.at

Inkassoverfahren, gerichtliche Zahlungsbefehle als Vorbereitung für die Entmündigung am Bezirksgericht Wien-Liesing 

September 2008: Nationalratskandidatur Mag. Hoedl CPÖ Wahlkreis Wien Süd-West 

28.11.2008 Erste Tagsatzung am BG Wien-Liesing zum Gerichtlichen Zahlungsbefehl  T-Mobile (erfundene Telefonrechnung) löst Entmündigungsverfahren aus. 

2.12.2008:  Regierung Faymann Darabos Pröll Bures Bandion-Ortner 

16.12.2008: Erste Vorladung zur Entmündigung BG Liesing 

7.1.2009 bis 21. Juni 2011: Erstes Pflegschaftsverfahren gegen Mag. Hoedl am BG Wien-Liesing 

Februar 2009: Die Zeitschrift PROFIL veröffentlicht Berichte über den Skandal  in der Bundesbuchhaltungsagentur (gefälschte Zessionen, Republiksscheine AMS etc.) 

September 2011 bis September 2013: Rekurse, Pflegschaftsrechnungen, Beschlüsse, Gerichtsgebühren aufgrund neuer Nationalratskandidatur, Landesgericht für Zivilrechtssachen, Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch, blogs, Facebookgruppen zum Sachwalterschaftsmissbrauch 

Mai 2012: Buhag-Prozess endet am LG Wien mit Schuldsprüchen (Richter Kräuter) 

8, Juli 2013: Nach Bekanntgabe der  Nationalratskandidatur von Mag. Hoedl werden wieder Gerichtsgebühren-Bescheide (mit Post) verschickt -  für Beschlüsse von 2010 und 2012. 

Dezember 2013 bis Dezember 2015: Ratenzahlungen erfundene Gerichtsgebühren, OLG-Entscheide

April 2015: Sperre des Facebook-Kontos "Österreichisches Justizopfer" 

Dezember 2015: Klage auf Widerruf und Unterlassung Bezirksgericht Wien-Liesing Streitwert: Euro 14.800,--

Februar 2016 bis Februar (Mai) 2018: Zweites Pflegschaftsverfahren - ausgelöst durch Klage auf Widerruf und Unterlassung. Es soll kein Wirbel rund die sap-Projekte im Bund gemacht werden, daher wird Mag. Hoedl wieder entmündigt. Kein Richter, kein Staatsanwalt,  kein Gutachter, kein Anwalt der klagenden Partei will wissen,  ob Mag. Hoedl die Tat überhaupt begangen hat, die sie widerrufen und unterlassen soll. Daher kommt es wieder zu einem aufwändigen Entmündigungsverfahren am Bezirksgericht Wien-Liesing. Das Klagsverfahren wird im April 2017 mit einem Vergleich beendet. Die Klägerin erscheint nicht bei Gericht. 

8.2.2018/ 23.5.2018: Das Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl Rosemarie wird mit der Begründung "Es sind keine weiteren Verfahren offen" beendet - ohne psychiatrisches Gutachten im Gegensatz zu 2011, wo der Gutachter noch sich selbst widersprechen musste bei Aufhebung der Sachwalterschaft (weil der erste Sachwalter nichts mit Betrügereien rund um den österreichischen Bundeshaushalt, AMS-Gelder etc. zu tun haben wollte). 

1. Juli 2018: Das neue Gesetz zur Gerichtlichen Erwachsenenvertretung tritt in Österreich in Kraft. 

Mai 2019: Ibiza-Skandal  erschüttert Österreich. 10 Jahre Chronologie einer Entmündigung 

Dezember 2019: Bundesrechenzentrum (E-Justiz) gehört nun zum Bundesministerium für Wirtschaft und Digitalisierung. Gerichtsdokumente (Beschlüsse, Klagen, Vorladungen etc...) werden nun nicht mehr  per Post zugestellt. Das gilt für all jene, die z.B. wie Mag. Hoedl 2007 ein elektronisches Postkorb-Konto (mein Postkorb@brz.gv.at) eingerichtet haben. 

Jänner 2020: Angelobung türkis-grüne Regierung in Österreich.  

20. Februar 2020: Die Österreichische Gesundheitskasse schickt sämtliche Dokumente, wie z.B. die  neue E-Card mit  Foto an die Postadresse des ehemaligen Sachwalters von Mag. Hoedl (Sachwalterschaft wurde mit Beschluss 8.2.2018 BG Wien-Liesing aufgehoben) 

13. März 2020:  Kanzler Kurz verordnet den ersten Lockdown in Österreich aufgrund der Corona-Krise. Viele Gerichtsverfahren werden verschleppt, offenbar werden viele Gerichtsdokumente nur mehr  online verschickt. 

März 2020:  auf Anfrage von Mag. Hoedl sendet die Pflegschaftsrichterin BG Liesing ein Schreiben mit folgendem Inhalt: Es sind derzeit noch Euro 128,--  offen. 

Ab Oktober 2020: Das Bezirksgericht Wien-Liesing versendet nur mehr über E-Mail von meinpostkorb@brz.gv.at  Beschlüsse, Aufforderungen Verfahrenshilfe-Formulare auszufüllen, Zahlungsaufforderungen des Bezirksgerichts Wien-Liesing betreff Gerichtsgebühren von abgeschlossenen Pflegschaftsverfahren, Klagsverfahren etc. 

Mag. Hoedl  kann die attachments von meinpostkorb@brz.gv.at nicht öffnen, was vermutlich mit Absicht geschieht. 

4. Jänner 2021:  Richterin Huber (BG Liesing) schreibt einen Beschluss bezüglich offener Gerichtsgebühren, von dem Mag. Hoedl keine Kenntnis erlangt, da sie die E-mails aus dem Bundesrechenzentrum NICHt öffnen kann. 

28. April 2021: Durch ein zufälliges Gespräch mit einem befreundeten Juristen kommt es zu einem Telefonat mit dem BG Wien-Liesing. Dieses teilt mit, dass das Gericht, der Rechtspfleger mehrere Aufforderungen an Mag. Hoedl (NUR ELEKTRONISCH) über das Bundesrechenzentrum geschickt haben (die nicht geöffnet werden konnten) 

3. Mai 2021: Richterin MMag. Huber teilt in einem Schreiben mit, wenn die offenen Gerichtsgebühren vom Beschluss 4.1.2021 bezahlt sind, sind dann keine offenen Forderungen zu den Verfahren. Wenn Frau Mag. Hoedl jedoch wieder entmündigt werden möchte, solle sie sich an das Bezirksgericht Wien-Liesing wenden. 

Post-Skriptum: 

Sämtliche Gerichtsdokumente,  Beschlüsse,  Gutachten Rekurse der ersten und zweiten Instanz dieser Verfahren 

- Gerichtliche Zahlungsbefehle (die die erste Entmündigung auslösten) 

- Beschlüsse, Gutachten 

- Klage auf Widerruf und Unterlassung (die die zweite Entmündigung auslöste) 

- Beschwerdeschreiben,  Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch 

- Interne Notizen (Gericht) die belegen, dass die erste Entmündigung 2009 elf Jahre rückwirkend durch das BM für Finanzen bestellt wurde

sind in digitaler Form vorhanden. 

Die wichtigsten Dokumente, Schreiben, Rekurse, Beschlüsse sind ebenso wie die Zusammenfassung der Chronik der Ereignisse als  pdf-download verfügbar. 

Diese Chronologien sollen ein Beweis dafür sein, wie Menschenrechte in Österreich mit Füßen getreten werden und wie das Instrument der Sachwalterschaft (ab 1.7.2018 Gerichtliche Erwachsenenvertretung) missbraucht wird, um zum Beispiel missliebige Zeugen von schweren Straftaten mundtot zu machen. 

In der DDR bzw. in der Sowjet-Union nannte man das "Kalte Hinrichtung". 


Freitag, 15. Oktober 2021

Operettenjustiz in Wien oder die Rache der Fledermaus

Die Rache der #Fledermaus oder #Operettenjustiz: Der Begriff Operettenjustiz ist mir eingefallen, als ich den ehrenwerten ehemaligen Herrn Finanzminister KHG im Sommer auf dem Salzburger High-Society-Parkett wiederfand. Für den Sommer 2021 war eigentlich die OGH-Bestätigung des Urteils vom Dezember 2020 (Buwog-Verkäufe, 8 Jahre Haft) erwartet. Stattdessen feierte er laut österreichischen Medien ein Comeback auf dem Society-Parkett mit seiner reichen Frau Fiona Swarowski-Grasser.

#Societyjustiz #Showjustiz: Wenn man den Inhalt der Operette "Die Fledermaus" kennt, so versteht man ein bisschen, was sich hier in Wien so abspielt.


Es gibt eine Zweiklassenjustiz: die einen werden vielleicht für eine Nacht oder 3 Nächte in Haft genommen (z.B. Graf Mensdorf-Pouilly) vor allem, um dem Pöbel, dem einfachen Mündelvolk, Arbeitervolk, Sklavenvolk zu signalisieren: Sehr her: Gerechtigkeit gibt es auch für die Reichen und Schönen, z.B. wird dann die Nobelresidenz im Nobelbezirk im ORF kurz gezeigt: Schaut her: Hier ist die Frau Beinschab (die Hexe) festgenommen worden. Die Nachbarin wird befragt/ interviewt (quasi als Bestätigung für den dummen PÖBEL: ja die Polizei war wirklich hier und hat sie festgenommen) Es könnte auch sein, dass sie ohnehin zu Hause übernachtet hat bzw. in einem Hotelzimmer im ersten Bezirk, das für solche Zwecke von der Justiz angemietet wird.


#Mündeljustiz: Dann gibt es aber noch die echte Justiz für das einfache Volk: Enteignungen mittels Entmündigungen: Bei den Delogierungen der Mündel, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können, ist dann kein ORF-Team. Höchstens bei den Staatsverweigerern, um dem einfachen Volk zu signalisieren: Sehr her, wenn Ihr Euch dieser Vereinigung anschließt, dann geht es Euch so wie diesen.
Früher hat man die Hexe auf dem Dorfplatz verbrannt - heute brennen die Scheiterhaufen in den Medien. Moderne Hexenjagd.


Für das einfache Volk gibt es immer Scheinmitteilungen wie die angebliche 8-jährige Haft für den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Natürlich geht dieser keine einzige Nacht ins Gefängnis, solange seine Anwälte auf dem Wiener Society-Parkett eine große Rolle spielen.
Die Rache der Fledermaus gibt es jedoch auch beim einfachen Volk: Da wird dann einem Sachwalter Säüre ins Gesicht geschüttet oder sonstwie. Da kommen GutachterInnen ganz mysteriös ums Leben. Das ist dann die wirkliche Rache.
In der Operette geht ja alles gut aus: Zum Schluss singen alle fröhlich.
In der Wirklichkeit, in der Mündelwirklichkeit geht überhaupt nichts gut aus.



Beinschab wollte Chats löschen

Schon am Tag der Hausdurchsuchung am Mittwoch vergangener Woche haben Medien berichtet, dass die Meinungsforscherin Sabine Beinschab vor der Razzia versucht haben soll, ihre Computerfestplatte zu löschen. Nun liegt einigen Medien die Festnahmeanordnung gegen Beinschab vor. Daraus geht hervor, dass sie nach Wegen suchte, Daten aus ihrem Handy zu löschen und Chats entfernte.

https://cms.falter.at/blogs/athurnher/2020/12/05/karl-heinz-grasser-war-der-hansi-hinterseer-der-umverteilung-nach-oben/




Donnerstag, 30. September 2021

Die rückwirkende Geschäftsunfähigkeit und die Allmacht der psychiatrischen GutachterInnen bei der Enteignung

 Schauplatz Gericht 30. September 2021 ORF 

#Entmündigung #Enteignung Die Allmacht der gerichtlich beeideten psychiatrischen GutachterInnen:  Rückwirkende Entmündigung 

Ungültigkeit von Kaufverträgen, Zeugenaussagen aufgrund von #Geschäftsunfähigkeit 

Es ist zwar schon extrem langweilig, weil es immer nach dem gleichen Schema abläuft:  

Zunächst gibt es da eine alte Dame, die unter Gerichtlicher Erwachsenenvertretung steht und ein Haus mit Grund - diesmal in der schönen Weststeiermark - besitzt. 

Dann gibt  es Nachbarn, die sich angeblich immer so  rührend  um die alte Dame gekümmert haben. Nur gibt es halt  nichts "Schriftliches". 

Es ist auch ein Testament gefunden worden, wo  die  drei  Kinder der älteren, dementen Frau angeblich enterbt worden sind. Der Pflichtteil gebührt ihnen aber wohl, obwohl  sie sich nicht kümmern. 

Nun wurde dieses Haus, das in sehr schlechtem Zustand zu sein scheint (sieht eher wie  Baustelle aus) von einem Herrn um 100.000 Euro erworben. 

Der Gerichtliche Erwachsenenvertreter, ein sehr  seriös wirkender Rechtsanwalt aus #Köflach, behauptet jedoch, dass die Verkäuferin zum Zeitpunkt der Errichtung des Kaufvertrags #geschäftsunfähig war. 


Zwei gerichtlich bestellte GutachterInnen streiten sich nun in diesem Falle über den Geisteszustand (vermutlich  per Ferngutachten,  Aktengutachten) der alten Dame zum Zeitpunkt der Vertragserrichtung. Sie selbst lebt im Lindenhof, einer Anstalt für Pflegebedürftige alte Menschen und weiß vermutlich von nichts mehr. 
In diesem Falle geht es wohl um den Grund und nicht um das alte Haus. 
Der Käufer ist (vermutlich) absichtlich in einer Ruine lebend  dargestellt worden. 
Aufgrund der Erfahrung betreff unzähliger solcher Fälle in Österreich kann man schon prognostizieren: 

Das Gericht (mittlerweile schon Landesgericht Graz als Rekursinstanz) wird den Kaufvertrag für ungültig erklären. Der Gerichtliche  Erwachsenenvertreter hat nun die  alleinige Verfügungsgewalt über Haus und Grund. Die Dame wird irgendwann sterben, die Verlassenschaft wickelt der Sachwalter ab. 
Die Rechtsanwältin des  Käufers logiert IM FREIEN bei  der Riegersburg in der Oststeiermark, weit entfernt von Rosegg. Sie wird also ein bisschen als  nicht ernst zu nehmen dargestellt. Auch der Notar,  der den Kaufvertrag abgewickelt hat, wird vom Sachwalter als nicht ernst zu nehmen dargestellt. 
Wenn die alte  Dame, die das alles im Pflegeheim nicht mehr mitbekommt, das Zeitliche segnet, sprich stirbt, wird der Sachwalter mit Hilfe des Erbschaftsgerichts (Bezirksgericht) die Verlassenschaft schnell  abwickeln, das Haus  wird abgerissen und der Grund verkauft. 
Der Käufer bleibt wohl auf  seinen 100.000 Euro exkl. Rechtsanwaltkosten sitzen. 
Die  Darstellung im ORF könnte eventuell dazu dienen, darzustellen, wie "deppert" die alle da unten bei  den wilden Steirern sind. 
Einzig der Gerichtliche Erwachsenenvertreter, der Rechtsanwalt  aus Köflach wirkt  seriös. 

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Resümee: Die  RichterInnen, die  PflegschaftsrichterInnen, die  Sachwalterinnen, die Notare putzen sich am Gerichtlichen beeideten psychiatrischen Gutachter ab. 
Dieser Psychiater, diese Psychiaterin entscheidet, ob der Kurand, die  Kurandin (Mündel) zum Zeitpunkt der Errichtung des Kaufvertrags geschäftsfähig  war - auch rückwirkend auch posthum. 
Das gilt auch für sehr  reiche ErblasserInnen, ebenso für ZeugInnen in Straftaten, für Menschen, die  als  Kinder und Jugendliche missbraucht waren. 
Sie waren zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes, des Mordes, des Milliardenbetrugs nicht geschäftsfähig.
Das ist Zivilrecht auf Österreichisch und wird sich nicht so schnell ändern. 
Die "EnteignerInnen" verdienen sich goldene Nasen, besitzen - wie  zum Beispiel in Wien ein Notar - hunderte Wohnungen, Häuser, Immobilien, Schmuck etc.....
https://tvthek.orf.at/profile/Am-Schauplatz-Gericht/13886290/Am-Schauplatz-Gericht-Schlechte-Geschaefte/14107478




Resümee: Die RichterInnen, die PflegschaftsrichterInnen, die Sachwalterinnen, die Notare putzen sich am Gerichtlich beeideten psychiatrischen Gutachter ab.
Dieser Psychiater, diese Psychiaterin entscheidet, ob der Kurand, die Kurandin (Mündel) zum Zeitpunkt der Errichtung des Kaufvertrags geschäftsfähig war - auch rückwirkend auch posthum.
Das gilt auch für sehr reiche ErblasserInnen, ebenso für ZeugInnen in Straftaten, für Menschen, die als Kinder und Jugendliche missbraucht waren.
Sie waren zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes, des Mordes, des Milliardenbetrugs nicht geschäftsfähig.
Das ist Zivilrecht auf Österreichisch und wird sich nicht so schnell ändern.
Die "EnteignerInnen" verdienen sich goldene Nasen, besitzen - wie zum Beispiel in Wien ein Notar - hunderte Wohnungen, Häuser, Immobilien, Schmuck aus diesen Verlassenschaften. Die Geschädigten sind die Angehörigen, die Käufer die Prozessbeteiligten, die nicht wissen, worauf sie sich mit einem solchen Rechtsgeschäft einlassen.



Donnerstag, 2. September 2021

Kafkaesker Prozess gegen steirischen Autor

Psychiatrisierung, Begriff, der die Ausschaltung politisch missliebiger Personen durch Einweisung in die Psychiatrie umfasst: Psychiatrie als Mittel politischer Unterdrückung, indem bei Regimegegnern psychische Störungen diagnostiziert werden.

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#Entmündigung/Enteignung/Psychiatrisierung von #Intellektuellen, Schriftstellern in Österreich:  

Sie meinen wir sind bei der Stasi oder im sowjetischen Gulag?  Nein mitten in der Steiermark, im grünen Herzerl Österreichs - bei Gericht in LEOBEN:  

Eine Recherche über die  Steirische Justiz bringt einem steirischen Autor  eine Gerichtsverhandlung inkl.  Psychiatrisches Gutachten (Ziel:  Maßnahmenvollzug?). Es geht wie immer um die  Immobilien der Familie: In diesem Fall um eine korrupte Pflegerin und zwei Häuser der alten Mutter in der Steiermark. 


Besonderer Dank gilt Mag. Johannes Schütz für die  Publikation dieses steirischen Skandals. In der Steiermark gibt es wohl ebenso viel zu verbergen wie in Wien und anderen Bundesländern. Mag die  Mentalität auch verschieden sein, so ist die Methode der Entmündigung und nachfolgenden Enteignung doch überall dieselbe - erleichtert dadurch dass Entmündigungsrecht österreichisches Bundesrecht ist. 

Wenn der Autor Pech hat, landet er im Maßnahmenvollzug. Er hat wohl in seinem Buchentwurf (Texte sind der Polizei und steirischen Justiz bekannt - SIC) in tiefe Wunden geschnitten. Daher muss er offenbar "entsorgt" werden, vor allem aus dem literarischen Leben. 
Werden ihm seine KollegInnen von der steirischen Autorenschaft helfen? Es ist zu befürchten, dass dies nicht der Fall ist. 

https://www.tabularasamagazin.de/kafkaesker-prozess-gegen-autor-kroepfl/

Quelle:  Mag. Johannes Schütz, ehemals Lehrbeauftragter an der Universität WIEN 

Anfang Zitate: 

Am 24. August muss der österreichische Schriftsteller Heinz Kröpfl ins Landesgericht Leoben. Die Staatsanwältin droht mit einem Jahr Gefängnis. Auch ein psychiatrisches Gutachten wurde erstellt.  Der Autor arbeitete an einem Buch über die steirische Justiz.


Die Lesetournee von Heinz Kröpfl sollte am 16. September in Graz starten, dann in Wien und Berlin fortgesetzt werden. Mit seinem Buch „Bis zum Wendepunkt“. Doch jetzt droht die Staatsanwaltschaft in Leoben mit einer Freiheitsstrafe.

„Heinz KRÖPFL hat hierdurch das Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB begangen und wird hierfür nach dieser Gesetzesstelle zu bestrafen sein“, schrieb Staatsanwältin Mag. Elisabeth Uller in den Strafantrag, den sie mit 30. Juli datierte und laut Eingangsstempel am 4.  August, 17.40 Uhr hinterlegte.

Es droht damit eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Richter Mag. Peter Wilhelm vom Landesgericht Leoben datierte die Ladung mit 3. August und setzte die Verhandlung am 24. August an, um 9.15 Uhr, im Saal D, im 1. Stock des Justizzentrums Leoben. Somit kann es sein, dass die Buchpräsentation von Heinz Kröpfl im September nicht mehr stattfinden wird, weil er bereits ins Gefängnis gebracht wurde und damit seine Lesungen ein Jahr lang blockiert sind.


Schreibt an einem Buch über die steirische Justiz

Heinz Kröpfl schrieb bereits der Grazer Autorenversammlung und ersuchte um Unterstützung. In seinem Brief betonte Kröpfl, dass er an einem kritischen Buch über das Justizwesen in der Steiermark arbeitet:

„Dadurch sogar in erster Linie das Erscheinen meines (über-)nächsten Buches 2022 im Verlag Anton Pustet (Salzburg), das sich unter dem Arbeitstitel „Jagdfieber. (K)ein Kriminalroman“ sehr kritisch mit dem Polizei- und Justizwesen in der Steiermark beschäftigt (!) und dessen Inhalt u. a. auch bereits der Polizei und der 

Staatsanwaltschaft bekannt geworden ist, unbedingt und unter Einsatz aller Mittel verhindert werden soll“.

https://heinz-kroepfl.jimdofree.com

Korrupte PflegerIn

Mutter war verschollen

Die Mutter von Heinz Kröpfl ist die Eigentümerin von zwei Häusern in St. Michael.  Der Wert der Immobilien beträgt rund eine halbe Million Euro. Sie musste aus gesundheitlichen Gründen in ihrem Haus von einer Pflegerin betreut werden, die mit dieser Tätigkeit am 7. Oktober 2020 begann. 

Laut Aussage von Heinz Kröpfl, die in der Beschuldigtenvernehmung der Landespolizei Steiermark dokumentiert ist, riet ihm die Pflegerin mehrfach, dass er seine Mutter „in die Psychiatrie einweisen lassen“ sollte. Kröpfl lehnte dies ab.
Dann musste Kröpfl besorgt feststellen, dass seine Mutter nicht mehr in ihrem Haus sich befindet.

Kröpfl wollte bereits am 1. Juni von der Pflegerin eine Auskunft über den Aufenthaltsort seiner Mutter erhalten. Er konnte sie aber telefonisch nicht erreichen. Dann setzte er am 4. Juni dafür eine Korrespondenz über„Whats-App“ ein, die ebenfalls im Polizeibericht dokumentiert wurde. Demnach formulierte Kröpfl eher behutsam. Es ist die Pflegerin, die in dieser Korrespondenz cholerisch wirkt:

„Ich wollte so etwas ja gar nicht mitgeteilt bekommen, nur ob ja oder nein. Ja, ich verstehe Sie sehr gut. Das ändert nichts. Ich wünsche Ihnen alles Gute und bereue den Moment, an dem ich Sie aus Sorge zum allerersten Male kontaktierr habe, bitterlich: Auch er kostet mich wohl mein Leben. Nicht Ihre Schuld, nur meine Dummheit. Vielen Dank.  Heinz Kröpfl“.

Es erfolgte die umgehende Antwort der Pflegerin:
„Das ist eine riesige Frechheit ! Ich habe mir nichts vorzuwerfen und sie mir auf keinen Fall. Hab mehr für sie und ihre Mutter getan, als so manch andereI Und jetzt meinen sie das Recht zu haben, mich so beleidigen zu müssen. Kommen sie runter von ihrem Selbstmitleid Trip und eines noch, ich kann nichts für ihre Situation und habe es sicher nicht nötig, mich von ihnen beschuldigen zu lassen, für was auch immer sie glauben zu wissen. Gerlinde St.“.

Nach dieser Antwort dachte  Heinz Kröpfl, dass es sinnvoll sein könnte, noch ein

klärendes Telefongespräch mit der Pflegerin zu führen.

Anklage wegen MorddrohungDas Telefonat mit der Pflegerin fand am 4. Juni statt. Fast eine Woche später, nämlicn am 10. Juni, erstattete die Pflegerin eine Anzeige gegen Heinz Kröpfl bei der Polizeiinspektion Mautern. Demnach wäre sie von Kröpfl in diesem Telefonat mit Mord bedroht worden.  Heinz Kröpfl betonte in seiner Aussage, dass die behauptete Morddrohung von ihm nicht ausgesprochen wurde.

Die Staatsanwaltschaft in Leoben entschied über die weitere Vorgangsweise. Weshalb die Pflegerin erst rund eine Woche nach dem Telefonat, davon sich plötzlich so bedroht fühlte, dass sie die Polizei um Hilfe bat, das wurde von der Staatsanwaltschaft nicht geklärt. Allerdings gibt es bei der Pflegerin auch nicht zwei Häuser, die man erben kann.

Die Staatsanwältin leitete auch keine Ermittlungen ein, die den Aufenthaltsort der Mutter klären sollten. Heinz Kröpfl konnte erst am 8. August in Erfahrung bringen, wo seine Mutter sich befiindet. Sie wurde in einem Pflegeheim in Knittelfeld untergebracht.

Die Staatsanwältin zog es vor, ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag zu geben. Allerdings sollte nur Autor Heinz Kröpfl untersucht werden.  Der Geisteszustand der Pflegerin wurde nicht in Frage gestellt. Obwohl bekannt ist, das kann dem Polizeibericht entnommen werden, dass die Pflegerin, aufgrund psychischer Probleme, früher bereits in die Landesnervenklinik Graz sich einweisen ließ.


Psychiatrisches Gutachten

Die Macht der Justiz wollte Autor Heinz Kröpfl treffen. Zuerst sollte der Geisteszustand von Heinz Kröpfl untersucht werden. Die Staatsanwältin beauftragte dafür Univ.-Prof.Manfred  Walzl :

„Dem Sachverständigen wird aufgetragen, binnen 4 Wochen Befund und Gutachten zur Klärung der Frage der Diskretions- und Dispositionsfähigkeit des Heinz KRÖPFL (…)  zu erstatten insbesondere möge die Frage beantwortet werden, ob der Beschuldigte im angeführten Tatzeitraum wegen einer Geisteskrankheit, Schwachsinns  (…). Der Sachverständige wird in diesem Zusammenhang ermächtigt und ersucht, alle zur Gutachtenserstattung notwendigen Urkunden, insbesondere Krankengeschichten etc, im eigenen Wirkungsbereich beizuschaffen“, schrieb die

Staatsanwältin in ihrer Sachverständigenbestellung.

Damit wurde ausdrücklich ein sogenanntes „Aktengutachten“ angeordnet, das grundsätzlich auch in Abwesenheit des Betroffenen erstellt werden kann, was von der österreichischen Justiz in zahlreichen Fällen gerne so gehandhabt wird.

Walzl ist an der Landesnervenklinik Graz tätig und in der Öffentlichkeit auch als „der Bierprofessor“ bekannt, da er im Buch „Jungbrunnen Bier“ die gesundheitlichen Vorzüge dieses Getränks ausgiebig preist. Am 22. Juli wurde Heinz Kröpfl vom Sachverständigen Walzl  in seiner Ordination im Privatklinikum Hansa untersucht.

Im Gutachten, datiert mit 30. Juli, attestierte Walzl die „Zurechnungsfähigkeit“ des Autors Kröpfl. Allerdings befand er in seiner Diagnose, dass der Schriftsteller eine „akzentuierte Persönlichkeit“ sei.  Er ordnete ihm in die Kategorie „ICD 10: F60.8“ ein.

ICD- Code

Der ICD-Code wurde von der Weltgesundheitsorganisation erstellt und soll eine  Systematik der Krankheiten bieten,  die international gültig ist: International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems”. ICD-10-WHO ist die aktuell gültige Klassifikation, die 2019 herausgegeben wurde.  ICD-11 wurde im Mai 2019 beschlossen und wird im Januar 2022  in Kraft ttreten.

Im Kapitel F, dem fünften Abschnitt des ICD-Codes, werden „psychische und Verhaltensstörungen“ in ein System gebracht. Mag „ICD-10: F60.8“ in einem psychiatrischen Gutachten als „akzentuierte Persönlichkeit“ harmlos klingen, so muss sie in der Geheimsprache der Mediziner durchaus als ein Hinweis eingestuft werden, den man beachten sollte.

Denn „F60“ behandelt die „spezifischen Persönlichkeitsstörungen“.  Die Kategorie „F60.8“ definiert „sonstige spezifische Persönlichkeitsstörungen“ in der folgenden Weise:
„Persönlichkeitsstörung: exzentrisch, haltlos, narzisstisch, passiv-aggressiv, psychoneurotisch, unreif“.
Walzl erklärt in seinem Gutachten, dass Kröpfl ihm erzählte, dass er 16 Buchveröffentlichungen seit 1993 vorweisen könne, fünf Romane, fünf Erzählungen,

eine Novelle und fünf Lyrikbände. Kröpfl zeigte ihm Verlagskataloge.

Es sollte nicht mit den Attributen von F60.8 des ICD-Codes geurteilt werden, nur weil es beim Betreffenden um einen Autor sich handelt. Denn das dürfte wohl der einzige Ausgangspunkt für eine solche Beurteilung sein. Ich konnte in meiner Korrespondenz mit Heinz Kröpfl solche Zuschreibungen keinesfalls bemerken. Es erscheinen mir  eher gegenteilige Verhaltenszüge charakteristisch:
Konsensuale Orientierung, Bedürfnis nach Harmonie, Sensibilität in der Kommunikation.

Grundsätzlich bleibt auch unklar, weshalb man denkt, dass ein Mediziner besser geeignet sei, psychiatrische Gutachten zu verfassen, als ein Literaturwissenschafter oder Historiker. Denn während der Mediziner mit Pharmakologie und Tabletten sich beschäftigte, war der Kulturwissenschafter bemüht, genaue Interpretationen von Texten zu erstellen.


Strafantrag

Gutachter Walzl stellte auch die Beziehung von Heinz Kröpfl zu seiner Mutter nicht korrekt dar.  Zur Sozialamnamnese schreibt Walzl: „Die Mutter Hausfrau, er wisse im Moment aber nicht, wo sie lebe. Zu ihr bestehe zurzeit kein Kontakt“.
(Gutachten von Univ.-Prof. Manfred Walzl, S. 10)Das ist eine intendiert falsche Darstellung, da unterschlagen wird, dass die Mutter verschwunden war und Heinz Kröpfl sich bemühte, den Aufenthaltsort der Mutter zu erfahren.

Nachdem das psychiatrische Gutachten die volle Zurechnungsfähigkeit von Heinz Kröpfl bestätigte, forderte die Staatsanwältin unverzüglich die Bestrafung des Autors.  Das Gutachten von Professor Walzl wurde mit dem Datum 30. Juli versehen. Noch am selben Tag verfasste die Staatsanwältin den Strafantrag gegen den Autor Kröpfl.

Heinz Kröpfl ist laut Strafregisterauszug, der vorliegt, bisher unbescholten.  Am 24. August entscheidet Richter Wilhelm, ob das auch für die Zukunft gelten soll oder die österreichische Justiz wieder einen neuen Häftling in ihre Akten aufnehmen kann.


Besonderer Dank gilt Mag. Johannes Schütz für die Publikmachung dieses Falles in tabularasa.