Montag, 25. Oktober 2021

Sterbehilfe Österreich: Nach einer 3-monatigen Frist holen Sie sich das Mittel in der Apotheke

 Diskussion #Sterbehilfe - Fragen zur #Sterbehilfe 

Vergessen hat man in dieser Diskussion mehrere Gruppen

1. Die Zahl der entmündigten Menschen: Kann hier der Sachwalter (Gerichtliche Erwachsenenvertreter) entscheiden, ob der Mensch leben will oder nicht? Kann der Sachwalter dann in die "Apotheke gehen" (wie es die Justizministerin formulierte) und die tödlichen Mittel für den entmündigten Menschen,  der  nicht mehr in der Lage ist, sich um sich selbst und seine Angelegenheiten zu kümmern, kaufen? Haben die Angehörigen der entmündigten Menschen auch in diesem Fall kein Mitspracherecht? Ist bereits eine schwere psychische Erkrankung ein Grund für  Sterbehilfe. Wer entscheidet: der gerichtliche Gutachter, der Pflegschaftsrichter mittels BESCHLUSS....der gerichtliche Erwachsenenvertreter oder alle gemeinsam, weil der behinderte Mensch dem Staat z.B. zu teuer kommt (Pflegegeld, hohe Pension, erhöhte Familienbeihilfe, Mindestsicherung etc....Krankenhausaufenthalte, Hilfsmittel für Behinderte wie Rollstühle Medikamente....

2. #Maßnahmenvollzug, #Justizvollzug: entmündigte geistig abnorme, behinderte Menschen im #Strafvollzug: Entscheidet hier der Richter, die  Richterin, ob der Mensch leben darf (will) oder nicht?  Ist bereits eine schwere psychische Erkrankung ein Grund für  Sterbehilfe. Wer entscheidet? Nennt man das dann geheime Todesstrafe - in den Gefängnissen schaut ja niemand so genau nach. 

3.  Kranke  Kinder unter der Obsorge des Jugendamtes: Darf hier das Jugendamt gemeinsam mit dem zuständigen Bezirksgericht entscheiden, ob das z.B. schwerkranke  Kind (Krebs, Corona, geistige, körperliche Behinderung) leben soll oder nicht - zum Beispiel mit Hilfe eines gerichtlich beeideten medizinischen Gutachters. 

4. Die große Gruppe der chronisch Kranken (Körperlich Behinderten und aufgrund ihrer körperlich Krankheit natürlich auch im  Laufe der Jahre psychisch krank): WER ENTSCHEIDET ÜBER LEBEN UND TOD - der gerichtliche Erwachsenenvertreter, die gerichtliche  Erwachsenenvertreterin mit Hilfe eines Pflegschaftsrichters am Bezirksgericht aufgrund eines medizinischen Gutachtens?

Conclusio: Wer genehmigt den Mord, wer genehmigt die Beihilfe zum MORD? Das Bezirksgericht mit Hilfe eines gerichtlich beeideten Gutachters aus dem Bereich der Psychiatrie, Neurologie, Inneren Medizin (keine Hoffnung auf Heilung) Sind die tödlichen Medikamente, Injektionen GRATIS oder zahlt es die Krankenkasse, die Österreichische Gesundheitskasse???

Es wird darüber noch ausführlich zu diskutieren sein.

Es könnte auch sein, dass hier die Tore für einen staatlich genehmigten Massenmord (z.B. um Pflegegeld, hohe Pensionen, Mindestsicherungsgelder, erhöhte Familienbeihilfe etc....zu sparen) weit geöffnet werden. Dies ist nur eine Verschwörungstheorie von mir.

https://orf.at/stories/3233968/

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2125621-Wie-die-Sterbehilfe-in-Oesterreich-ablaeuft.html

Die türkis-grüne Bundesregierung hat am Samstag ihren Entwurf zur Sterbehilfe präsentiert. Ab 2022 können Schwerkranke Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen. Betroffene sollen künftig ein tödliches Präparat in Apotheken beziehen können, welches sie sich selbst zuführen müssen. Auf dem Weg zum assistierten Suizid gibt es aber einige Hürden. Ein Überblick.

  • Was gilt ab dem 1. Januar 2022?

Mit Jahresbeginn tritt das neue "Sterbeverfügungsgesetz" in Kraft. Es regelt, wie der assistierte Suizid abläuft und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Das Gesetz ist notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2020 das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben hat. Weiterhin aufrecht ist aber das Verbot der aktiven Sterbehilfe.

  • Was ist eine Sterbeverfügung?

Eine Sterbeverfügung ähnelt einer Patientenverfügung. Sie muss höchstpersönlich – eine Vertretung ist nicht möglich – von einer Person errichtet werden. Sie gilt als Nachweis dafür, dass sich jemand aus eigenem, dauerhaftem Entschluss dazu entschieden hat, Beihilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen.

  • Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Der Betroffene muss volljährig und entscheidungsfähig sein. Minderjährige sind also davon ausgeschlossen. Dass die Person entscheidungsfähig ist, müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander bestätigen. Gibt es Zweifel daran, muss ein Psychiater oder ein Psychologe darüber befinden.

Freitag, 22. Oktober 2021

Geschichte und Praxis der Entmündigungen in Österreich - mit Fallbeispielen von Bezirksgerichten

 Chronologie einer Entmündigung - die Geschichte der Mag.a Hoedl Rosemarie und ihre zweimalige  Entmündigung  am Bezirksgericht Wien-Liesing 

Inhaltsverzeichnis - Chronik der Ereignisse 

Ouvertüre: 

März 1998 Ouvertüre: Univ.Prof. Max Friedrich im  O-Ton: "Man muss aufgrund Ihrer Ausbildung davon ausgehen, dass Sie Ihr Kind wie Abraham opfern wollen, daher können Sie die Obsorge nicht übernehmen." 

Darauf folgt berufliche Umorientierung: 

2000 bis 2006:  Ausbildung und Beraterin für  EDV-Projekte (sap- Projekte Bundesrechenzentrum, BM für Finanzen,  Buhag) 

2006 -bis 2008: auf Arbeitssuche, Fortbildungen EDV, Wirtschaft, Rechnungswesen, It does not work, Denunzierung auf pilz.at

Inkassoverfahren, gerichtliche Zahlungsbefehle als Vorbereitung für die Entmündigung am Bezirksgericht Wien-Liesing 

September 2008: Nationalratskandidatur Mag. Hoedl CPÖ Wahlkreis Wien Süd-West 

28.11.2008 Erste Tagsatzung am BG Wien-Liesing zum Gerichtlichen Zahlungsbefehl  T-Mobile (erfundene Telefonrechnung) löst Entmündigungsverfahren aus. 

2.12.2008:  Regierung Faymann Darabos Pröll Bures Bandion-Ortner 

16.12.2008: Erste Vorladung zur Entmündigung BG Liesing 

7.1.2009 bis 21. Juni 2011: Erstes Pflegschaftsverfahren gegen Mag. Hoedl am BG Wien-Liesing 

Februar 2009: Die Zeitschrift PROFIL veröffentlicht Berichte über den Skandal  in der Bundesbuchhaltungsagentur (gefälschte Zessionen, Republiksscheine AMS etc.) 

September 2011 bis September 2013: Rekurse, Pflegschaftsrechnungen, Beschlüsse, Gerichtsgebühren aufgrund neuer Nationalratskandidatur, Landesgericht für Zivilrechtssachen, Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch, blogs, Facebookgruppen zum Sachwalterschaftsmissbrauch 

Mai 2012: Buhag-Prozess endet am LG Wien mit Schuldsprüchen (Richter Kräuter) 

8, Juli 2013: Nach Bekanntgabe der  Nationalratskandidatur von Mag. Hoedl werden wieder Gerichtsgebühren-Bescheide (mit Post) verschickt -  für Beschlüsse von 2010 und 2012. 

Dezember 2013 bis Dezember 2015: Ratenzahlungen erfundene Gerichtsgebühren, OLG-Entscheide

April 2015: Sperre des Facebook-Kontos "Österreichisches Justizopfer" 

14. Dezember 2015: Klage auf Widerruf und Unterlassung Bezirksgericht Wien-Liesing Streitwert: Euro 14.800,--

Februar 2016 bis Februar (Mai) 2018: Zweites Pflegschaftsverfahren - ausgelöst durch Klage auf Widerruf und Unterlassung. Es soll kein Wirbel rund die sap-Projekte im Bund gemacht werden, daher wird Mag. Hoedl wieder entmündigt. Kein Richter, kein Staatsanwalt,  kein Gutachter, kein Anwalt der klagenden Partei will wissen,  ob Mag. Hoedl die Tat überhaupt begangen hat, die sie widerrufen und unterlassen soll. Daher kommt es wieder zu einem aufwändigen Entmündigungsverfahren am Bezirksgericht Wien-Liesing. Das Klagsverfahren wird im April 2017 mit einem Vergleich beendet. Die Klägerin erscheint nicht bei Gericht. 

8.2.2018/ 23.5.2018: Das Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl Rosemarie wird mit der Begründung "Es sind keine weiteren Verfahren offen" beendet - ohne psychiatrisches Gutachten im Gegensatz zu 2011, wo der Gutachter noch sich selbst widersprechen musste bei Aufhebung der Sachwalterschaft (weil der erste Sachwalter nichts mit Betrügereien rund um den österreichischen Bundeshaushalt, AMS-Gelder etc. zu tun haben wollte). 

1. Juli 2018: Das neue Gesetz zur Gerichtlichen Erwachsenenvertretung tritt in Österreich in Kraft. 

Mai 2019: Ibiza-Skandal  erschüttert Österreich. 10 Jahre Chronologie einer Entmündigung 

Dezember 2019: Bundesrechenzentrum (E-Justiz) gehört nun zum Bundesministerium für Wirtschaft und Digitalisierung. Gerichtsdokumente (Beschlüsse, Klagen, Vorladungen etc...) werden nun nicht mehr  per Post zugestellt. Das gilt für all jene, die z.B. wie Mag. Hoedl 2007 ein elektronisches Postkorb-Konto (mein Postkorb@brz.gv.at) eingerichtet haben. 

Jänner 2020: Angelobung türkis-grüne Regierung in Österreich.  

20. Februar 2020: Die Österreichische Gesundheitskasse schickt sämtliche Dokumente, wie z.B. die  neue E-Card mit  Foto an die Postadresse des ehemaligen Sachwalters von Mag. Hoedl (Sachwalterschaft wurde mit Beschluss 8.2.2018 BG Wien-Liesing aufgehoben) 

13. März 2020:  Kanzler Kurz verordnet den ersten Lockdown in Österreich aufgrund der Corona-Krise. Viele Gerichtsverfahren werden verschleppt, offenbar werden viele Gerichtsdokumente nur mehr  online verschickt. 

März 2020:  auf Anfrage von Mag. Hoedl sendet die Pflegschaftsrichterin BG Liesing ein Schreiben mit folgendem Inhalt: Es sind derzeit noch Euro 128,--  offen. 

Ab Oktober 2020: Das Bezirksgericht Wien-Liesing versendet nur mehr über E-Mail von meinpostkorb@brz.gv.at  Beschlüsse, Aufforderungen Verfahrenshilfe-Formulare auszufüllen, Zahlungsaufforderungen des Bezirksgerichts Wien-Liesing betreff Gerichtsgebühren von abgeschlossenen Pflegschaftsverfahren, Klagsverfahren etc. 

Mag. Hoedl  kann die attachments von meinpostkorb@brz.gv.at nicht öffnen, was vermutlich mit Absicht geschieht. Dennoch gelten die Schreiben, Aufforderungen, Beschlüsse des Gerichts als  ZUGESTELLT. 

4. Jänner 2021:  Richterin Huber (BG Liesing) schreibt einen Beschluss bezüglich offener Gerichtsgebühren, von dem Mag. Hoedl keine Kenntnis erlangt, da sie die E-mails aus dem Bundesrechenzentrum NICHt öffnen kann. 

28. April 2021: Durch ein zufälliges Gespräch mit einem befreundeten Juristen kommt es zu einem Telefonat mit dem BG Wien-Liesing. Dieses teilt mit, dass das Gericht, der Rechtspfleger mehrere Aufforderungen an Mag. Hoedl (NUR ELEKTRONISCH) über das Bundesrechenzentrum geschickt haben (die nicht geöffnet werden konnten) 

3. Mai 2021: Richterin MMag. Huber teilt in einem Schreiben mit, wenn die offenen Gerichtsgebühren vom Beschluss 4.1.2021 bezahlt sind, sind dann keine offenen Forderungen zu den Verfahren. Wenn Frau Mag. Hoedl jedoch wieder entmündigt werden möchte, solle sie sich an das Bezirksgericht Wien-Liesing wenden. 

Post-Skriptum: 

Sämtliche Gerichtsdokumente,  Beschlüsse,  Gutachten Rekurse der ersten und zweiten Instanz dieser Verfahren 

- Gerichtliche Zahlungsbefehle (die die erste Entmündigung auslösten) 

- Beschlüsse, Gutachten 

- Klage auf Widerruf und Unterlassung (die die zweite Entmündigung auslöste) 

- Beschwerdeschreiben,  Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch 

- Interne Notizen (Gericht) die belegen, dass die erste Entmündigung 2009 elf Jahre rückwirkend durch das BM für Finanzen bestellt wurde

sind in digitaler Form vorhanden. 

Die wichtigsten Dokumente, Schreiben, Rekurse, Beschlüsse sind ebenso wie die Zusammenfassung der Chronik der Ereignisse als  pdf-download verfügbar. 

Diese Chronologien sollen ein Beweis dafür sein, wie Menschenrechte in Österreich mit Füßen getreten werden und wie das Instrument der Sachwalterschaft (ab 1.7.2018 Gerichtliche Erwachsenenvertretung) missbraucht wird, um zum Beispiel missliebige Zeugen von schweren Straftaten mundtot zu machen. 

In der DDR bzw. in der Sowjet-Union nannte man das "Kalte Hinrichtung". 

Die Entmündigung wurde 1984 abgeschafft und durch die generelle Sachwalterschaft ersetzt. Diese wiederum wurde mit dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes am 1. Juli 2018 durch die Erwachsenenvertretung ersetzt. Es stellt Autonomie und Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Entstehung des neuen Gesetzes beeinflusst.

https://digibib.hs-nb.de/file/dbhsnb_derivate_0000000619/Diplomarbeit-Hoese-2010.pdf

5.4.1 Nationalsozialismus Im „Dritten Reich“ war das BGB durchgehend gültig. Durch die nationalsozialistische Auslegung der Personensorge wurde das Vormundschaftsrecht als „Kampfmittel“ gegenüber „Geisteskranken“ missbraucht. Dass die Rechtsauslegung den damals herrschenden Verhältnissen derartig angepasst werden konnte, ist als Warnung an den Rechtsstaat zu verstehen. Von Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Betroffenen kann während der Nazi-Zeit nicht gesprochen werden. Positiv zu betrachten sind allenfalls die Versuche von Einzelpersonen, Behinderte durch Vormundschaften vor ihrer Ermordung zu schützen.  

5.4.2 DDR In der DDR wurde die Entmündigungspraxis des BGB unter anderem Namen fortgeführt. Die Praxis des „Handelns ohne Auftrag“ ist weder mit rechtsstaatlichen Grundsätzen noch mit dem durch die Verfassung der DDR garantierten Freiheitsund Gleichheitsrechten vereinbar. Immerhin schienen Menschen mit Behinderungen in der DDR gesellschaftlich integriert worden zu sein, so dass Vormundschaften kaum eine Rolle spielten und Selbstbestimmungsmöglichkeiten evtl. in den Betrieben oder Massenorganisationen artikuliert werden konnten. Das Thema „Vormundschaften in der DDR“ ist in der Literatur bisher nur wenig behandelt worden. Genauere Forschungen sind notwendig. 

http://othes.univie.ac.at/25151/1/2012-07-21_9805336.pdf

Titel der Dissertation Die Vertretung psychisch kranker und geistig behinderter Personen bei der Einwilligung zu medizinischen Behandlungen – bedeutende Rechtsentwicklungen seit dem 19. Jahrhundert Verfasserin Mag. iur. Elke Ziebart-Schroth 

Donnerstag, 21. Oktober 2021

Chronologie einer Entmündigung: die Chronik der Ereignisse 1998 bis 2021 - Entmündigungspraxis am Bezirksgericht Wien-Liesing

 

Chronologie einer Entmündigung - die Chronik der Ereignisse 1998 bis 2021

Chronologie einer Entmündigung - die Geschichte der Mag.a Hoedl Rosemarie und ihre zweimalige  Entmündigung  am Bezirksgericht Wien-Liesing 

Inhaltsverzeichnis - Chronik der Ereignisse 

Ouvertüre: 

März 1998 Ouvertüre: Man muss aufgrund Ihrer Ausbildung davon ausgehen, dass Sie Ihr Kind wie Abraham opfern wollen. (Prof. Max Friedrich im O-Ton) 

Darauf folgt berufliche Umorientierung: 

2000 bis 2006:  Ausbildung und Beraterin für  EDV-Projekte 

2006 -bis 2008: auf Arbeitssuche, Fortbildungen EDV, Wirtschaft, Rechnungswesen, It does not work, Denunzierung auf pilz.at

Inkassoverfahren, gerichtliche Zahlungsbefehle als Vorbereitung für die Entmündigung am Bezirksgericht Wien-Liesing 

September 2008: Nationalratskandidatur Mag. Hoedl CPÖ Wahlkreis Wien Süd-West 

28.11.2008 Erste Tagsatzung am BG Wien-Liesing zum Gerichtlichen Zahlungsbefehl  T-Mobile (erfundene Telefonrechnung) löst Entmündigungsverfahren aus. 

2.12.2008:  Regierung Faymann Darabos Pröll Bures Bandion-Ortner 

16.12.2008: Erste Vorladung zur Entmündigung BG Liesing 

7.1.2009 bis 21. Juni 2011: Erstes Pflegschaftsverfahren gegen Mag. Hoedl am BG Wien-Liesing 

Februar 2009: Die Zeitschrift PROFIL veröffentlicht Berichte über den Skandal  in der Bundesbuchhaltungsagentur (gefälschte Zessionen, Republiksscheine AMS etc.) 

September 2011 bis September 2013: Rekurse, Pflegschaftsrechnungen, Beschlüsse, Gerichtsgebühren aufgrund neuer Nationalratskandidatur, Landesgericht für Zivilrechtssachen, Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch, blogs, Facebookgruppen zum Sachwalterschaftsmissbrauch 

Mai 2012: Buhag-Prozess endet am LG Wien mit Schuldsprüchen (Richter Kräuter) 

8, Juli 2013: Nach Bekanntgabe der  Nationalratskandidatur von Mag. Hoedl werden wieder Gerichtsgebühren-Bescheide (mit Post) verschickt -  für Beschlüsse von 2010 und 2012. 

Dezember 2013 bis Dezember 2015: Ratenzahlungen erfundene Gerichtsgebühren, OLG-Entscheide

April 2015: Sperre des Facebook-Kontos "Österreichisches Justizopfer" 

Dezember 2015: Klage auf Widerruf und Unterlassung Bezirksgericht Wien-Liesing Streitwert: Euro 14.800,--

Februar 2016 bis Februar (Mai) 2018: Zweites Pflegschaftsverfahren - ausgelöst durch Klage auf Widerruf und Unterlassung. Es soll kein Wirbel rund die sap-Projekte im Bund gemacht werden, daher wird Mag. Hoedl wieder entmündigt. Kein Richter, kein Staatsanwalt,  kein Gutachter, kein Anwalt der klagenden Partei will wissen,  ob Mag. Hoedl die Tat überhaupt begangen hat, die sie widerrufen und unterlassen soll. Daher kommt es wieder zu einem aufwändigen Entmündigungsverfahren am Bezirksgericht Wien-Liesing. Das Klagsverfahren wird im April 2017 mit einem Vergleich beendet. Die Klägerin erscheint nicht bei Gericht. 

8.2.2018/ 23.5.2018: Das Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl Rosemarie wird mit der Begründung "Es sind keine weiteren Verfahren offen" beendet - ohne psychiatrisches Gutachten im Gegensatz zu 2011, wo der Gutachter noch sich selbst widersprechen musste bei Aufhebung der Sachwalterschaft (weil der erste Sachwalter nichts mit Betrügereien rund um den österreichischen Bundeshaushalt, AMS-Gelder etc. zu tun haben wollte). 

1. Juli 2018: Das neue Gesetz zur Gerichtlichen Erwachsenenvertretung tritt in Österreich in Kraft. 

Mai 2019: Ibiza-Skandal  erschüttert Österreich. 10 Jahre Chronologie einer Entmündigung 

Dezember 2019: Bundesrechenzentrum (E-Justiz) gehört nun zum Bundesministerium für Wirtschaft und Digitalisierung. Gerichtsdokumente (Beschlüsse, Klagen, Vorladungen etc...) werden nun nicht mehr  per Post zugestellt. Das gilt für all jene, die z.B. wie Mag. Hoedl 2007 ein elektronisches Postkorb-Konto (mein Postkorb@brz.gv.at) eingerichtet haben. 

Jänner 2020: Angelobung türkis-grüne Regierung in Österreich.  

20. Februar 2020: Die Österreichische Gesundheitskasse schickt sämtliche Dokumente, wie z.B. die  neue E-Card mit  Foto an die Postadresse des ehemaligen Sachwalters von Mag. Hoedl (Sachwalterschaft wurde mit Beschluss 8.2.2018 BG Wien-Liesing aufgehoben) 

13. März 2020:  Kanzler Kurz verordnet den ersten Lockdown in Österreich aufgrund der Corona-Krise. Viele Gerichtsverfahren werden verschleppt, offenbar werden viele Gerichtsdokumente nur mehr  online verschickt. 

März 2020:  auf Anfrage von Mag. Hoedl sendet die Pflegschaftsrichterin BG Liesing ein Schreiben mit folgendem Inhalt: Es sind derzeit noch Euro 128,--  offen. 

Ab Oktober 2020: Das Bezirksgericht Wien-Liesing versendet nur mehr über E-Mail von meinpostkorb@brz.gv.at  Beschlüsse, Aufforderungen Verfahrenshilfe-Formulare auszufüllen, Zahlungsaufforderungen des Bezirksgerichts Wien-Liesing betreff Gerichtsgebühren von abgeschlossenen Pflegschaftsverfahren, Klagsverfahren etc. 

Mag. Hoedl  kann die attachments von meinpostkorb@brz.gv.at nicht öffnen, was vermutlich mit Absicht geschieht. 

4. Jänner 2021:  Richterin Huber (BG Liesing) schreibt einen Beschluss bezüglich offener Gerichtsgebühren, von dem Mag. Hoedl keine Kenntnis erlangt, da sie die E-mails aus dem Bundesrechenzentrum NICHt öffnen kann. 

28. April 2021: Durch ein zufälliges Gespräch mit einem befreundeten Juristen kommt es zu einem Telefonat mit dem BG Wien-Liesing. Dieses teilt mit, dass das Gericht, der Rechtspfleger mehrere Aufforderungen an Mag. Hoedl (NUR ELEKTRONISCH) über das Bundesrechenzentrum geschickt haben (die nicht geöffnet werden konnten) 

3. Mai 2021: Richterin MMag. Huber teilt in einem Schreiben mit, wenn die offenen Gerichtsgebühren vom Beschluss 4.1.2021 bezahlt sind, sind dann keine offenen Forderungen zu den Verfahren. Wenn Frau Mag. Hoedl jedoch wieder entmündigt werden möchte, solle sie sich an das Bezirksgericht Wien-Liesing wenden. 

Post-Skriptum: 

Sämtliche Gerichtsdokumente,  Beschlüsse,  Gutachten Rekurse der ersten und zweiten Instanz dieser Verfahren 

- Gerichtliche Zahlungsbefehle (die die erste Entmündigung auslösten) 

- Beschlüsse, Gutachten 

- Klage auf Widerruf und Unterlassung (die die zweite Entmündigung auslöste) 

- Beschwerdeschreiben,  Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch 

- Interne Notizen (Gericht) die belegen, dass die erste Entmündigung 2009 elf Jahre rückwirkend durch das BM für Finanzen bestellt wurde

sind in digitaler Form vorhanden. 

Die wichtigsten Dokumente, Schreiben, Rekurse, Beschlüsse sind ebenso wie die Zusammenfassung der Chronik der Ereignisse als  pdf-download verfügbar. 

Diese Chronologien sollen ein Beweis dafür sein, wie Menschenrechte in Österreich mit Füßen getreten werden und wie das Instrument der Sachwalterschaft (ab 1.7.2018 Gerichtliche Erwachsenenvertretung) missbraucht wird, um zum Beispiel missliebige Zeugen von schweren Straftaten mundtot zu machen. 

In der DDR bzw. in der Sowjet-Union nannte man das "Kalte Hinrichtung". 


Freitag, 15. Oktober 2021

Operettenjustiz in Wien oder die Rache der Fledermaus

Die Rache der #Fledermaus oder #Operettenjustiz: Der Begriff Operettenjustiz ist mir eingefallen, als ich den ehrenwerten ehemaligen Herrn Finanzminister KHG im Sommer auf dem Salzburger High-Society-Parkett wiederfand. Für den Sommer 2021 war eigentlich die OGH-Bestätigung des Urteils vom Dezember 2020 (Buwog-Verkäufe, 8 Jahre Haft) erwartet. Stattdessen feierte er laut österreichischen Medien ein Comeback auf dem Society-Parkett mit seiner reichen Frau Fiona Swarowski-Grasser.

#Societyjustiz #Showjustiz: Wenn man den Inhalt der Operette "Die Fledermaus" kennt, so versteht man ein bisschen, was sich hier in Wien so abspielt.


Es gibt eine Zweiklassenjustiz: die einen werden vielleicht für eine Nacht oder 3 Nächte in Haft genommen (z.B. Graf Mensdorf-Pouilly) vor allem, um dem Pöbel, dem einfachen Mündelvolk, Arbeitervolk, Sklavenvolk zu signalisieren: Sehr her: Gerechtigkeit gibt es auch für die Reichen und Schönen, z.B. wird dann die Nobelresidenz im Nobelbezirk im ORF kurz gezeigt: Schaut her: Hier ist die Frau Beinschab (die Hexe) festgenommen worden. Die Nachbarin wird befragt/ interviewt (quasi als Bestätigung für den dummen PÖBEL: ja die Polizei war wirklich hier und hat sie festgenommen) Es könnte auch sein, dass sie ohnehin zu Hause übernachtet hat bzw. in einem Hotelzimmer im ersten Bezirk, das für solche Zwecke von der Justiz angemietet wird.


#Mündeljustiz: Dann gibt es aber noch die echte Justiz für das einfache Volk: Enteignungen mittels Entmündigungen: Bei den Delogierungen der Mündel, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können, ist dann kein ORF-Team. Höchstens bei den Staatsverweigerern, um dem einfachen Volk zu signalisieren: Sehr her, wenn Ihr Euch dieser Vereinigung anschließt, dann geht es Euch so wie diesen.
Früher hat man die Hexe auf dem Dorfplatz verbrannt - heute brennen die Scheiterhaufen in den Medien. Moderne Hexenjagd.


Für das einfache Volk gibt es immer Scheinmitteilungen wie die angebliche 8-jährige Haft für den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Natürlich geht dieser keine einzige Nacht ins Gefängnis, solange seine Anwälte auf dem Wiener Society-Parkett eine große Rolle spielen.
Die Rache der Fledermaus gibt es jedoch auch beim einfachen Volk: Da wird dann einem Sachwalter Säüre ins Gesicht geschüttet oder sonstwie. Da kommen GutachterInnen ganz mysteriös ums Leben. Das ist dann die wirkliche Rache.
In der Operette geht ja alles gut aus: Zum Schluss singen alle fröhlich.
In der Wirklichkeit, in der Mündelwirklichkeit geht überhaupt nichts gut aus.



Beinschab wollte Chats löschen

Schon am Tag der Hausdurchsuchung am Mittwoch vergangener Woche haben Medien berichtet, dass die Meinungsforscherin Sabine Beinschab vor der Razzia versucht haben soll, ihre Computerfestplatte zu löschen. Nun liegt einigen Medien die Festnahmeanordnung gegen Beinschab vor. Daraus geht hervor, dass sie nach Wegen suchte, Daten aus ihrem Handy zu löschen und Chats entfernte.

https://cms.falter.at/blogs/athurnher/2020/12/05/karl-heinz-grasser-war-der-hansi-hinterseer-der-umverteilung-nach-oben/