Freitag, 21. November 2014

Entmündigung auf Österreichisch/ Entmündigung aus Staatsräson: Das Schicksal der Schwester der Kronprinzessin Louise von Belgien - verheiratete Coburg-Sachsen-Gotha

ENTMÜNDIGUNG auf Österreichisch/ Entmündigung aus Staatsräson: Die Geschichte der Schwester der Schwiegertochter des Kaisers Franz Joseph (ein Vorfahre von "uns" - es gilt die Unschuldsvermutung): Februar 1898: Luise von Belgien wird in eine Falle gelockt (sie wurde dem Hofe unangenehm, weil sie eine Liaison mit Graf Mattachich hatte: Zitat "Der Wiener Arzt Obersteiner diagnostiziert "intellektuelle und moralische Minderwertigkeit". GRUND GENUG, um sie in die private IRRENANSTALT WIEN-DÖBLING zu sperren. Der Graf wird verhaftet. Die Diagnose Obersteiners reicht nicht um die Schwester der Kronprinzessin endgültig auszuschalten: Man bittet 1899 Dr. Richard von KRAFT-EBING, den Inhaber des Lehrstuhls für GEISTESKRANKHEITEN an der Uni Wien (Autor von "Psychopathia sexualis") um ein GUTACHTEN: Der Arzt enttäuscht den Kaiser und Graf COBURG NICHT: http://de.wikipedia.org/wiki/Louise_von_Belgien

Karl Kraus: Die scheinheilige Niedertracht des Wiener Hofes hat gesiegt.....(aber es kam dann doch noch ganz anders....) 



Die Kommentare von Karl Kraus zu diesem Fall sind gut. Die Gerichtspsychiatrie war also auch schon damals niederträchtig. Übrigens gelang ihr mit Hilfe ihres Liebhabers die Flucht aus der Klapse - gefällt mir Die Louise verheiratete Sachsen-Coburg und Gotha war eine ganz Schlaue - wenn auch eine Lebefrau und Verschwenderin!


Entmündigung auf Österreichisch/ ENTMÜNDIGUNG AUS STAATSRÄSON (Fortsetzung): 1904 bestätigt ein ÄRTEKOLLEGIUM , dem auch der spätere NOBELPREISTRÄGER Dr. JULIUS WAGNER-JAUREGG angehört (heute heißt die Psychiatrische Anstalt in Linz Wagner-Jauregg-Krankenhaus) die angebliche krankhafte Geistesschwäche Louises (der Schwester der Kronprinzessin Stefanie) , die sei daher UNFÄHIG, IHRE ANGELEGENHEITEN zu besorgen, ihr DAUERHAFTER AUFENTHALT in einer geschlossenen Anstalt sei notwendig. Ende Zitat Sachslehner Abbazia, Sehnsuchtsort an der Adria http://de.wikipedia.org/wiki/Louise_von_Belgien

Louise mit ihren Kindern Dorothea und Leopold


Entmündigung auf Österreichisch: Wien 1898 (Fortsetzung): Dr. Kraft-Ebing enttäuscht den Kaiser und Graf Coburg nicht. Kraft-Ebing (Autor von Psychopathia sexualis). Der Arzt erklärt Louise (die Schwester der Kronprinzessin Stephanie) mit fadenscheiniger Argumentation für "SCHWACHSINNIG" , was dem OBERSTHOF-MARSCHALL-AMT (vgl. dazu "WIR SIND KAISER") die Möglichkeit gibt, die PRINZESSIN UNTER KURATEL zu stellen und für IMMER in einer IRRENANSTALT - Sanatorium Lindenhof in Coswig bei DRESDEN - verschwinden zu lassen.



"Das Ragout von BOSHEIT, Rückständigkeit, Dünkel und Kriecherei, das sich GERICHTSPSYCHIATRIE nennt, hat sich einmal mehr im Dienste des STAATSINTERESSES bewährt" Ende Zitat Karl Kraus zu der Einlieferung von Prinzessin Louise, nur weil sie den falschen Liebhaber hatte (einen kroatischen Grafen)



Entmündigung auf Österreichisch: Wien 1898 (Fortsetzung): Dr. Kraft-Ebing enttäuscht den Kaiser und Graf Coburg nicht. Kraft-Ebing (Autor von Psychopathia sexualis). Der Arzt erklärt Louise (die Schwester der Kronprinzessin Stephanie) mit fadenscheiniger Argumentation für "SCHWACHSINNIG" , was dem OBERSTHOF-MARSCHALL-AMT (vgl. dazu "WIR SIND KAISER") die Möglichkeit gibt, die PRINZESSIN UNTER KURATEL zu stellen und für IMMER in einer IRRENANSTALT - Sanatorium Lindenhof in Coswig bei DRESDEN - verschwinden zu lassen.http://de.wikipedia.org/wiki/Louise_von_Belgien



Im Mai 1898 wurde Prinzessin Louise dann auf Anordnung Kaiser Franz Josephs,[5] nachdem sie in Kroatien verhaftet worden war, in die Privatanstalt von Professor Heinrich Obersteiner in Oberdöbling/Wien eingeliefert. Prof. Obersteiner diagnostizierte bei Prinzessin Louise eine „intellektuelle und moralische Minderwertigkeit“.[6]
1899 wurde sie durch ein Fakultätsgutachten von Prof. Richard von Krafft-Ebing, Inhaber des Lehrstuhles für Geisteskrankheiten an der Universität Wien, für schwachsinnig erklärt und durch das Obersthofmarschallamt, dies war die Behörde für die dem allgemeinen Recht nach dem Habsburger Hausgesetz von 1839 entrückten Personen, am 3. Juni 1899 unter Kuratelgestellt und sollte für immer in einer Irrenanstalt geschlossen untergebracht werden. Als Kurator setzte man den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer Wien, Karl Ritter von Feistmantel, ein. Das Obersthofmarschallamt hatte sich nicht als zuständig für die Schuldenangelegenheit von Prinzessin Louise gesehen, wohl aber für die Frage ihrer Entmündigung. Da man die Prinzessin in Österreich und Belgien nicht wollte, wurde sie in der Dr. Reginald Pierson gehörenden und von ihm geleiteten Anstalt „Lindenhof“ in Coswig – heute Fachkrankenhaus Coswig – bei Dresden geschlossen untergebracht.
Prinzessin Louise soll die Unterschrift ihrer Schwester, der Kronprinzessin Stephanie, auf mehreren Wechseln gefälscht haben.
Der ebenfalls in Kroatien verhaftete Geza von Mattachich wurde 1898 von einem Militärgericht wegen dieser ungeklärten angeblichen Wechselfälschungen in Abwesenheit zu „sechs Jahren schweren Kerkers“ verurteilt. Er verlor seinen Adelstitel. Seine Strafe musste er in der Militärstrafanstalt Möllersdorf bei Baden bei Wien absitzen. Durch den intensiven Einsatz der Sozialdemokraten im österreichischen Reichsrat – allen voran der polnische Abgeordnete Ignacy Daszińsky – wurde Mattachich 1902 aus der Haft entlassen. 1904 veröffentlichte er seine in mehrere Sprachen übersetzten Memoiren. Dies führte zu weltweiten Pressereaktionen[7] gegen das österreichische Kaiserhaus.
1904 folgte eine zweite Begutachtung des Geisteszustandes von Prinzessin Louise – diesmal durch eine internationale Psychiaterkommission mit Prof. Friedrich Jolly, Lehrstuhlinhaber für Geisteskrankheiten an der Universität Berlin und Direktor der Psychiatrie und Nervenklinik Charité; Prof. Julius Wagner-Jauregg, Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie an der Universität Wien und Vorstand der I., ab 1902 auch der II. Wiener Psychiatrischen Klinik, 1927 Nobelpreisträger; Medizinalrat Dr. Guido Weber, Direktor Landesirrenanstalt Sonnenstein-Pirna, damals führender Forensiker Deutschlands; Dr. Leopold Mélis, Oberstabsarzt aus Brüssel.
Im abschließenden Gutachten der vor Beginn der Untersuchung der Prinzessin vor dem Amtsgericht Meißen vereidigten Psychiater vom 11. März 1904 heißt es:
„Die Art, wie sie sich uns gegenüber über Mattachich aussprach, könnte zwar den Glauben erwecken, daß sie durchaus keine lebhafte Sehnsucht hegt, mit demselben zusammenzutreffen. Auch ergibt sich aus dem Berichte des Dr. Pierson, daß sie sich eher erleichtert fühlte, als ihr nach dem Annäherungsversuche des Mattachichs zunächst das Verlassen der Anstalt untersagt wurde. Wir glauben aber, daß sie so willensschwach ist, daß sie, wenn sie wieder hinauskäme, sich von Mattachich sofort wieder umgarnen lassen würde und zu neuen compromittierenden Schritten veranlasst werden würde. … Wir kommen auf Grund des uns vorgelegten Aktenmaterials sowie persönlicher Wahrnehmung zu folgenden Schlüssen:
  1. Der bei Ihrer kgl. Hoheit der Frau Prinzessin Louise von Sachsen-Coburg und Gotha konstatierte Zustand von krankhafter Geistesschwäche besteht unverändert fort und macht die hohe Patientin nach wie vor unfähig, ihre Angelegenheiten zu besorgen.
  2. Der dauerhafte Aufenthalt der Prinzessin in der geschlossenen Anstalt ist in Rücksicht auf diesen Krankheitszustand und im Interesse der hohen Patientin unbedingt notwendig.
  3. Wir haben uns überzeugt, dass in der Anstalt des Herrn Sanitätsrates Dr. Pierson alle diejenigen Bedingungen gegeben sind, welche eine möglichst zweckmäßige und schonende Behandlung der Prinzessin gewährleisten.
Prof. Jolly – Julius Wagner-Jauregg – San. Rat Weber – Dr. Leop Mélis“

Julius Wagner-Jauregg 1857 bis 1940: Österreichischer Psychiater - Nobelpreisträger für Medizin 

Kommentar: Die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg macht ihrem Namensgeber in bezug auf Entmündigungen (auch aus politischen Gründen) alle Ehre! Chapeau! 

http://www.wagner-jauregg.at/aktuelles.html


Dienstag, 21. Oktober 2014

Gattenliebe, Gefälligkeitsurteile von ehemaligen Studenten aus St.Pölten als Vorlage für eine Amtshaftungsklage eines Polit-Mündels

Gattenliebe und Amtshaftung auf Österreichisch 

WILLST DU WAS GELTEN - MUSST DU KOMMEN AUS ST. PÖLTEN 

Republik Österreich 
Landesgericht St. Pölten
30. Mai 2014 

Zwischen- und Teilurteil 

Das Landesgericht St. Pölten erkennt durch den Richter Mag. Wessely (Student von Prof. Meyer?) in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Evelyn Mayer, Schuldirektorin, 2340 MÖDLING, An der Goldenen Stiege 10/13 (sic!), vertreten durch Schwartz, Huber-Medek und Partner Rechtsanwälte OG, 1010 Wien, Stubenring 2, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, 1011 Wien, Singerstraße 17-19, unter Beteiligung der Nebenintervenientin auf Seite der beklagten Partei Hofrat Mag. Adelinde Ronniger, Landesschuliinspektorin, 3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29, wegen zuletzt Euro 86.797,51,-- s.A. und Feststellung (Euro 20.000,--) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht 

1. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei € 16.500,40 netto und € 70.297,11 brutto samt 4 % gestaffelter Zinsen zu bezahlen, besteht dem Grunde nach zu Recht. 

Seite 42: Die Feststellungen zur Erkrankung der Klägerin und insbesondere deren Ursache gründen auf dem Gutachten Dris. Wörgötter (Gabriele, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Wien - Anmerkung der Redaktion) 

Der Einwand der Klägerin (geboren am 9.1.1954), sie habe ihre Schadenminderungsobliegenheit verletzt, weil sie das Angebot des Hofrat HELM (Landesschulrat NÖ) einer anderen Beschäftigung, nicht angenommen habe, ist für den Grund des Anspruchs ohne Bedeutung, weil dieses Angebot erst nach der Erkrankung der Kläger Dr. Meyer Evelyn kam und dessen Annahme den Eintritt eines Schadens nicht mehr hätte verhindern können. 

Landesgericht St. Pölten, Abteilung 3 
St. Pölten, 30. Mai 2014 
Mag. Wilhelm Wessely, Richter 

KOMMENTAR: Die Klägerin ist die Gattin des berühmtesten Verfassungsrechtlers Österreich (der von SPÖ und Grünen schon mehrfach als Justizminister im Gespräch war, daher müssen die Grünen auch Anfragen im Parlament betreff psychischer Erkrankung der Gattin stellen - siehe Anfrage Abg. Harald Walser 2012) und war von 1.12.2004 bis 2010 Direktorin einer berufsbildenden höheren Schule in Biedermannsdorf bei Wien. Sie fühlte sich von der Landesschul-Inspektorin Ronniger gemobbt (obwohl sie nur zwei bis vier Mal im Schuljahr mit ihr Kontakt hatte) 

Man kann davon ausgehen, dass die halbe Richterschaft und ein Großteil der Staatsanwälte der jüngeren Generation in Ost-Österreich bei Prof. Meyer - dem Gatten der Klägerin - an der Universität Wien studiert haben. 
Da muss man dann schon mal ein Gefälligkeitsurteil schreiben und sich in Urteilen mit Schul-Interna und Kommunikationswegen zwischen LehrerInnen und DirektorInnen beschäftigen - sowie als Richter auch mit dem psychischen Zuständen von LehrerInnen und Direktorinnen. (vgl. dazu SACHWALTERSCHAFT: hier beruft sich der Richter, die Entmündigungs-Richterin immer auf ein Auftrags- und Gefälligkeitsgutachten eines Psychiaters, das dem Beschluss des Bezirksgerichts als Begründung für die Entmündigung auch beiliegt). 

Im Falle der Dr. Evelyn Meyer wird ein psychiatrisches Gutachten von Frau Dr. Wörgötter  am Rande (Seite 42) erwähnt. Die arme Schuldirektorin ist so sensibel, dass sie die harsche Art der Landesschul-Inspektorin in den Wahnsinn trieb, was die Republik Österreich jetzt in einem Zwischen-Urteil fast 100.000 Euro kostet. 

Basierend auf diesem Zwischen- und Teil-Urteil des Richters Wessely (der sicher ein Student von Prof. Meyer war und dieses Gefälligkeitsurteil, das schwere Mängel aufweist - ein Richter darf sich nicht als Mediator in Schulangelegenheiten betätigen und schon gar nicht Gefälligkeitsurteile für die rot-grüne Bildungsschickeria schreiben - das widerspricht der österreichischen Verfassung, er hat also bei Prof. Meyer nicht gut gelernt...außerdem ist Prof. Meyer befangen und sollte als Ehegatte nicht im Bürgeranwalt auftreten....!!!! werde ich jetzt ebenfalls im Rahmen einer Amtshaftungsklage um Schadenersatz ansuchen (obwohl ich nicht mit einem Professor des Verfassungsrechts, bei dem viele RichterInnen studiert haben verheiratet bin. 

AMTSHAFTUNGSKLAGE 

Ausgehend von diesem Gefälligkeitsurteil für Frau Dr. Meyer und Gewährung von Schadenersatz (nur weil der Richter seinem Professor für Verfassungsrecht eine Freude machen will) 

werde ich also jetzt ebenfalls in der causa meiner 

von Finanzministerium und Bundesrechenzentrum beim Gutachter Dr. Herbert Kögler (MÖDLING) bestellten 

elf Jahre rückwirkenden Geschäftsunfähigkeit für 1998, 2005 und 2007

und Schäden betreff WEISSER FOLTER im Rahmen der Sachwalterschaft von Januar 2009 bis August 2011 mit gesundheitlichen Folge-Schäden und finanziellen Folge-Schäden 

AMTSHAFTUNGSKLAGE gegen die Republik Österreich einbringen. 

Es ist davon auszugehen, dass das Gutachten der Frau Dr. Wörgötter in der causa Dr. Evelyn Meyer ebenfalls ein Gefälligkeitsgutachten für die rot-grüne Bildungsschickeria im Süden von Wien war. 

Dr. Kögler, der als Psychiater in Mödling tätig ist, war für ein weiteres Gefälligkeitsgutachten wohl nicht mehr zu haben. 

Frau Dr. Meyer schaut recht gesund aus und sitzt  - wahrscheinlich bei vollen Bezügen - seit Mai 2010 zu Hause. Auch dies kostet der Republik Österreich sehr viel, weil sie ja schon mehr als vier Jahre im Krankenstand ist. 

QUOD LICET JOVI NON LICET BOVI  und die rot-grüne Bildungsschickeria im Süden von Wien 

Sogar der grüne Bildungssprecher Harald Walser (der nicht mit großer Intelligenz gesegnet ist - es gilt die Unschuldsvermutung) muss sich mittels parlamentarischer Anfragen an die damalige Unterrichtsministerin Claudia Schmied (2012) mit dem psychischen Zustand der angeblich gemobbten Dr. Meyer beschäftigen - im Auftrag des Fast-Justizministers Prof. Meyer (von der Grünen Gnaden....) 

Das ist Polit-Justiz der Sonderklasse - diesmal in rot-grüner Manier!!!! 

Wer sich bei meiner Amtshaftungsklage (Entmündigung im Auftrag der Republik - Eigentümervertreter Bundesminister für Finanzen) als NEBENINTERVENIENT einfindet, wird sich zeigen - vielleicht die Auftraggeber aus dem Finanzministerium (Sektionschef W., Justizministerium (Sektionschef Fellner) und Bundesrechenzentrum (SAP-AbteilungsleiterInnen)

Mag.a Rosemarie B. Hoedl 
1230 Wien 

Wien, 21. Oktober 2014 

Mittwoch, 17. September 2014

Landl-Gate, Chaos an Österreichs Gerichten und Sachwalterschaftsmissbrauch

Derzeit erregt in Wiens Justizkreisen die Tatsache, dass Tonnen von Akten unbeobachtet über Monate (sic!) in einem Container vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien in der Nacht von einem blogger (der leider auch schon Insasse in Justizvollzugsanstalten war) wegtransportiert werden konnten (mit dem Fahrrad) die Gemüter.

So etwas scheint nur in Österreich möglich zu sein? Vielleicht.

Jedenfalls müsste in jedem anderen zivilisierten Rechtsstaat zumindest die Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft, der Sektionschef im Justizministerium oder gar der Justizminister zurücktreten. In Österreich bleibt alles beim Alten. Im besten Fall muss eine Rechtspflegerin ein Disziplinarverfahren über sich ergehen lassen. Vielleicht bekommt sie ein psychiatrisches Gutachten, wird entmündigt (besachwaltert) und darf mit 40 Jahren in den wohlverdienten Invaliditäts-Ruhestand gehen.

Die Rolle der Zeitschrift PROFIL

Spätestens seit der sogenannten Affäre "Groer" vom März 1995 weiß man, dass eine Wochenzeitschrift sogar Kardinäle stürzen kann, nicht aber Minister oder Ministerinnen. Damals schon wurden Informanten "gekauft" und nachher dann nicht gut behandelt.

"Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen - mitunter wieder in die JVA?"

Damals im Frühling 1995 (es gab noch kein Facebook und kein google) war in ganz Wien die Zeitschrift PROFIL ausverkauft.
Heute juckt es kaum jemanden, wenn Profil irgend etwas berichtet.
So ändern sich die Zeiten.

CUI BONO?

Man möchte fast meinen, dass hinter PROFIL ganz andere Auftraggeber(innen) stehen, die die österreichische Justiz als komplett lächerlich hinstellen möchten. Da erinnert man sich an den 1. April 2009, als der MEINL-Erbe Julius der V.  - so wie Graf Eisenstein in der Operette "Die Fledermaus" - für eine Nacht ins Gefängnis musste. Die Justiz hat 100 Millionen Euro bekommen, damit Julius Lindbergh Meinl (der Fünfte) wieder freikam. Von wem? Ach ja, von einem Milliardär namens Martin S., der Julius freikaufte. Obwohl dieser in Israel Einreise-Verbot hat, hat er doch gute Beziehungen zu PROFIL.

Conclusio:
Man möchte also in diesem letzten Aufbäumen des PRINT-MEDIUM-BUSINESS die österreichische Justiz als derartig lächerlich, korrupt und unfähig hinstellen (wieso gibt es keine Überwachungskameras in der Nähe des größten Straflandesgerichtes Österreichs?) dass die Fälle Meinl, Y-Line, Kovats etc. verblassen.

Wir sind doch alle Brüder und Schwestern - und wir müssen einander helfen.

Die Unfähigkeit und Lächerlichkeit der Justiz im Bereich SW-Missbrauch

Auch im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch hat sich die Justiz als vollkommen unfähig und korrupt erwiesen.

Wie sonst ist es möglich, dass ein Sektionschef aus dem Finanzministerium bei einem Wiener Bezirksgericht anruft und die elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit (Entmündigung) einer ehemaligen SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum bestellt und die Richterin noch ihren Amtsmissbrauch (nach § 302 STGB) dokumentiert?

Wie sonst ist es möglich, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen die Taten der Bezirksgerichte im Bereich Massenentmündigungen und Polit-Entmündigungen deckt?

Wie sonst ist es möglich, dass das BM für Landesverteidung am Bezirksgericht Wien-Favoriten anruft, um die Fortsetzung der Entmündigung einer Wiener Journalistin zu erreichen.

Die Richter an den Bezirksgerichten entmündigen also "auf Bestellung" - der Dreier-Senat am Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigt in fast allen Fällen die Korruption und Entmündigung aus dubiosen Gründen an Bezirksgerichten.

Somit ist die Korruption im Bereich SW-Missbrauch an den Bezirksgerichten systematisiert und die Möglichkeit eines REKURSES eine reine Atrappe, eine FARCE.

Vermutlich erhalten die Richter auch von den Banken, die die Entmündigung von alten vermögenden Menschen einleiten, Provisionen.
Dieser Amtsmissbrauch im Bereich Entmündigung/Sachwalterschaft wird natürlich auch von den Staatsanwaltschaften gedeckt. Es werden alle Anzeigen betreff Sachwalterschaftsmissbrauch in den Papierkorb geworfen - wahrscheinlich ebenso ungeschreddert - oder vielleicht doch geschreddert, um den Amtsmissbrauch an der Staatsanwaltschaft zu verheimlichen.

Budgetnovelle 2009

Im Juni 2009 wurde durch eine Novelle zum Budget die Massensachwalterschaft durch ein Bundesgesetz wieder ermöglicht.
Offenbar kennen sich Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter etc. vom Jus-Studium an der Universität.
Somit will man sich das "G´schäfterl" mit den Entmündigungen und Sachwalterschaften nicht verderben.

Durch die Entmündigung von Querulanten, Zeugen in Straftaten, Journalisten, die aufmüpfig sind, ehemalige Beamte, erspart man den Richtern am Straflandesgericht viel ARBEIT.

Gerade wenn es um Entmündigung aus Staatsräson geht, sind die Richter am Bezirksgericht sehr willig.
Man entmündigt schnell und einfach - manchmal durch Aktengutachten.

Die Entmündigungen an Österreichs Bezirksgerichten (mit Deckung durch Staatsanwaltschaften und Landesgerichte für Strafsachen) führen eigentlich den ganzen RECHTSSTAAT ad absurdum.

Groteske am Rand

Die Daten werden im Bundesrechenzentrum gespeichert. Auf das Projekt "Verfahrensautomation JUSTIZ" und ELAK ist man in Österreich besonders stolz. Daher wundert es sehr, dass trotzdem tausende von Akten und Gerichtsdokumenten ausgedruckt werden.

Als eine besondere Justiz-Groteske am Rand erscheint in diesem Zusammenhang der Fall HOEDL:

Kollegen aus dem Bundesrechenzentrum haben eine Obsorge-Akte aus dem Jahre 1998 (inklusive familienpsychologisches Gutachten Prof. MAX FRIEDRICH) von willigen Amtsmissbrauchern im BRZ ausheben lassen: Somit konnte dann der Sektionschef aus dem Finanzministerium beim psychiatrischen Gutachter Dr. KÖGLER die elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit der Hoedl im April 2009 via Bezirksgericht Wien-Liesing "bestellen"

Aber auch für die Zeitpunkte

Mai 2005: Tod eines Betriebsrates im Bundesrechenzentrum

März 2007: Eurofighter-U-Ausschuss

sollte man die SAP-Beraterin aus dem BRZ (Projekt Bundeshaushaltsverrechnung) rückwirkend als geschäftsunfähig erklären lassen. (Somit sollte ihre Anzeige vom Januar 2006 als Anzeige einer Verrückten interpretiert werden können.)

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen deckt übrigens alle Beschlüsse des Bezirksgerichtes in der Causa HOEDL: Der Dreier-Senat bezeichnet in einem Beschluss vom 5.9.2012 die elf Jahre rückwirkende Entmündigung als ZUGUNSTEN DES POLIT-MÜNDELS HOEDL und vor allem wegen der Tilgung von geringfügigen Schulden als notwendig.

Die Komplizen sitzen also in der 2. Instanz.

Gerade der Fall HOEDL (chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com) schildert ausführlich, wie sich die Justiz im Bereich ZIVILRECHT und Außerstreitverfahren komplett AD ABSURDUM führt.

Im Bereich STRAFRECHT und Polizei-Aktionen wird wohl der FALL LANDL-GATE das korrupte Fass zum Überlaufen bringen:
Wir werden sehen, wie sich die Justiz dieses Mal aus der Affäre zieht.

Vermutlich werden NEUWAHLEN alles überdecken: Es gibt dann neue Minister und die Sektionschefs im Justizministerium wird man wohl aufgrund eines Aktengutachtens in den wohlverdienten Vorruhe-Stand schicken.

Eigentlich nichts Neues seit dem Fall LUCONA oder??????



Donnerstag, 28. August 2014

Das Aktengutachten im Rahmen der (versuchten) Entmündigung aus Staatsräson

Der Niedergang der österreichischen Justiz, der Niedergang der Gutachterei und der Niedergang der Seelenheilkunde Wienerischen Ursprungs 

Ein ehemaliger Beamter des Rechnungshofes Wien sollte im Rahmen eines Strafprozesses wegen betrügerischer Krida im Auftrag der Richterin des Straflandesgerichtes in Wien entmündigt werden.

Der zu Entmündigende Hochbautechniker (Absolvent der Technischen Universität Graz) wurde im Februar 2012 beim Gutachter Dr. Kurt M. (siehe Entmündigung aus Staatsräson, Fall Bader, www.ceiberweiber.com) durch Polizisten in Zivil-Kleidung "vorgeführt". Er verweigerte die Aussage beim Gutachter und brachte ein Gegengutachten durch den Rektor der Sigmund-Freud-Universität Wien ein, das seine Verhandlungsfähigkeit (Prozessfähigkeit), die zur Diskussion stand (weil die Richterin die Nerven verlor), bestätigt.

http://www.ceiberweiber.at/uploads/dm.pdf?koobi=a7eed6f4f292164af70752be6ffb4bf2

Per Beschluss vom 9. August 2012 erteilte die Richterin am Straflandesgericht dem gerichtlich beeideten Gutachter Dr. M. den Auftrag, ein AKTENGUTACHTEN aus dem Gebiet der Neurologie und Psychiatrie über den ehemaligen Rechnungshofbeamten zu erstellen. Es sollte aufgrund der AKTENLAGE (sic!!!) die Verhandlungsfähigkeit des ehemaligen Topbeamten und Akademikers aus dem Rechnungshof geprüft werden. Die Richterin hatte offenbar die Nerven verloren (es gilt die Unschuldsvermutung) und wollte sich mit den zahlreichen Eingaben des ehemaligen Top-Beamten, der sich auch seit 1987 für die Durchsetzbarkeit der Menschenrechte in Österreich einsetzt (so-for-humanity.com), nicht mehr auseinander setzen und den (aus seiner Sicht zu Unrecht) Angeklagten für geschäftsunfähig erklären lassen, um sich Arbeit zu ersparen.

Siehe dazu auch die von einem Sektionschef aus dem Finanzministerium "bestellte" elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit für eine ehemalige SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum Wien: http: chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at.

Das Gutachten langte am 24. Juli 2014 (also fast zwei Jahre nach dem Beschluss der Richterin) am Landesgericht für Strafsachen 1080 Wien ein. Der Gutachter hat seine Ordination in 1090 Wien, also gleich gegenüber - übrigens mit einer anderen Entmündigungs-Gutachterin, Jahrgang 1963. (Dr. Elisabeth L.).

Der Postweg innerhalb von aneinander grenzenden Bezirken dauert also in Wien von der Ordination des Gerichtsgutachters zum Straflandesgericht FAST ZWEI JAHRE: Ein Skandal per se.

Aber nun zur medizinischen Qualität des Aktengutachten zwecks Entmündigung aus Staatsräson:

Da der (Auftrags-) Gutachter Dr. M. auch Universitätsdozent für Psychiatrie und Neurologie (sic!!!) ist, muss man sich angesichts solch unqualifizierter Aktengutachten, um der Politik einen Gefallen zu machen, ernsthafte Sorgen um die Medizinische LEHRE im Bereich der Neurologie und Psychiatrie an der Universität Wien bzw. an Österreichs Medizin-Universitäten generell machen - ganz abgesehen, dass

korrupte AuftragsgutachterInnen KEIN VORBILD für die Medizin-Studenten an Österreichs Universitäten sind!

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Wien mit besonderem Stolz auf einen ihrer größten Söhne hinweist: Dr. Sigmund Freud, den Begründer Psycho-Analyse.

Der umstrittene Akten-Gutachter im Auftrag der Politik (sein Vater war angeblich Mitglied im berüchtigten Polit-Club 45, Konditorei Demel, Am Kohlmarkt, Wien-Innere Stadt) ist auch eingetragener Psychotherapeut: Eine zusätzliche Katastrophe - vor allem für die Patienten und Patientinnen.

Wenn Sie - geehrter Leser, geehrte Leserin dieses blogs - das Gutachten mit den abfälligen Menschen verachtenden, denunzierenden (die Persönlichkeitsrechte des zu begutachtenden Ex-Beamten schwer verletzenden) Attributen, die der Gutachter Dr. M. dem hoch-intelligenten Rechnungsbeamten und Kämpfer für die Menschenrechte Dr. Wolfgang L., zuschreibt, nun lesen, so werden Sie vielleicht nur den Kopf schütteln, in welche Abgründe Österreichs Justiz, Gutachterwesen und das Fachgebiet der Psychiatrie und Neurologie, sowie Psychotherapie gestürzt sind.

Dr. L. hat am 11.11.2011 ein umfassendes Schreiben an die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft Wien über den Buwog-Fall (Verkauf von Bundeswohnungen zum Spottpreis) übermittelt: Auch dieses Schreiben wurde von Österreichs Justiz ignoriert.

Das psychiatrische Gutachten im Wortlaut (eingelangt am 24.7.2014 - in Auftrag gegeben am 9. Juli 2012 vom Landesgericht für Strafsachen Wien) 

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=76&aid=7487&page=

Im Langzeitverlauf stellen sich Zeichen einer akzentuierten Persönlichkeitsstruktur, mit einem tiefgreifenden MUSTER VON GROSSARTIGKEIT (ICD-Klassifizierung vakant?) und WICHTIGKEIT (trägt "alles Gute" in sich), einer erhöhten Anspruchshaltung, übertriebene Erwartungen (ICD-Klassifizierung vakant) an eine besonders bevorzugte Behandlung bzw. ein AUTOMATISCHES EINGEHEN auf die eigenen Erwartungen (siehe Kindergartenpädagogik.

Gleichzeitig besteht eine erhöhte Kränkbarkeit (ICD?) bei (gleichzeitigem) manipulativem Verhalten und arrogant, überheblichen Verhaltensweisen. (ÜBERHEBLICH= welche ICD-Klassifizierung???)

Psychodynamisch ergeben sich typische Konflikte, insbesondere in Situationen in denen dieses Gefühl von GRANDIOSITÄT und PERFEKTION sowie die ANSPRÜCHLICHKEIT (ICD=?) in Frage gestellt werden.

In der Kommunikation und Interaktion verhält er sich in solchen Situationen RIGIDE, ANANKASTISCH (?), versucht die Zügel weiterhin in der Hand zu halten (siehe Pferderennen), geht auf konkret gestellte FRAGE(N) nicht ein, sondern präsentiert die seiner Meinung nach wirklich wichtigen Fakten...kramt in den Akten (ICD-Klassifizierung vakant) ....

Die anankastische Persönlichkeitsstörung ist eine Form der Persönlichkeitsstörung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die betroffenen Personen besondere Starrheit und Perfektionismus sowohl in ihrem Denken als auch in ihrem Handeln an den Tag legen.
ICD10-Code: F60.5 (Anmerkung der Redaktion)
schreibt dem Gericht die seiner Meinung nach wirklich kompetenten Gutachter vor.

Seine Sache sei zu komplex, man brauche dazu spezielle fachkundige Sachverständige. Damit lenkt, blockiert und kontrolliert er die Abläufe bei Gericht, verliert sich in Nebenschauplätzen, ohne zu den eigentlichen Vorwürfen unmittelbar Stellung nehmen zu müssen, verhält sich manipulativ.
Er stellt in der Folge in inhaltlich sich wiederholenden Schriftsätzen "DAS EIGENTLICHE PROBLEM" , seine Leistungen, Erfolge, sein Gutmenschsein (ICD?) und seine über jede Form der Kritik erhabenen Intensionen (wahrscheinlich sind INTENTIONEN gemeint) dar. In damit einhergehenden Problemen im interaktionellen und beruflichen Bereich erlebt er sich unmittelbar als OPFER und VERFOLGTER, MISSVERSTANDENER.

Er reagiert feindlich und misstrauisch (ICD??), fordernd (ICD?), abwertend (ICD??), wenn auf seine Erwartungen und seine Anspruchshaltung (ICD??) nicht eingegangen wird.....

Conclusio: Er kann seine Rechte entsprechend seinem GRÖSSENSELBST (hier erblasst jeder österreichische Kabarettist ob solcher genialen Formulierungen, Anmerkung der Redaktion) wahrnehmen. Trotz seiner interaktionellen und psycho-dynamischen Probleme kann er sich umfassend und verständlich äußern und ist in der Lage dem Verlauf einer Strafverhandlung zu folgen......

Kommentar Teil 1:
POSTWEG des Gutachtens von Wien (9. Bezirk, Ordination des Gutachters) bis Wien (8. Bezirk, Landesgericht für Strafsachen): ZWEI JAHRE....


http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=76&aid=7487&page=
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7500&page=1
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7500&page=1
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7500&page=1



Donnerstag, 21. August 2014

ENTMÜNDIGUNG AUS STAATSRÄSON

In Österreich wird sehr gerne aus Staatsräson entmündigt.

Zitat Wikipedia:

Der Begriff der Staatsräson (auch Staatsraison) bedeutet das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln. Nach Wolfgang Kersting stellt er eine „Rangordnungsregel für Interessens- und Rechtskollisionen“ dar. Dies meint zumeist die klassische Dreiheit „voluntas, necessitas und utilitas“ („Wille, Notwendigkeit, Nützlichkeit“) als Legitimationsgrößen staatlicher Handlungen.
In diesem Sinn ist die Staatsräson ein vernunftgeleitetes Interessenskalkül einer Regierung, unabhängig von der Regierungsform, und einzig der Aufrechterhaltung des funktionierenden Staatsgebildes verpflichtet. Ende Zitat

Aus "Staatsräson" entmündigt wurden in Österreich vermutlich vor allem

Frau Mag. Rosemarie B. Hoedl, ehemals SAP-Beraterin im Bundesrechenzentrum, den Bundesministerien und den Obersten Organen

Alexandra Bader, Journalistin

Prof. Mag. Ingrid Moschik (HTL-Lehrerin in Graz und Künstlerin)

Einer Entmündigung aus Staatsräson knapp entgangen ist

der ehemalige Rechnungshof-Beamte Dr. Wolfgang L.

Das psychiatrische Gutachten über Dr. Wolfgang L. hat einer der bekanntesten Entmündigungs-Psychiater Wiens erstellt: Dr. Kurt Meszaros:

Das Gutachten, das bereits im August 2012 von der Richterin am Landesgericht für Strafsachen beantragt wurde, ist erst im Juli 2014 (also zwei Jahre später) am Landesgericht für Strafsachen in Wien eingelangt. Der Postweg dauert in Österreich - besonders wenn es sich um Entmündigungsanträge gemäß Staatsräson handelt - besonders lange.

Das Gutachten ist unter diesem link in voller Länge nachzulesen:

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7496&page=

Die Entmündigung aus Staatsräson

Alternativ bietet das Wörterbuch zur Politik drei verschiedene Definitionen der Staatsräson:

  • Als erstes wird Staatsräson als „Vorrang der Staatsinteressen vor allen anderen Interessen“ interpretiert,
  • eine zweite Definition sieht Staatsräson als „Staatsnotwendigkeit, im Gegensatz zur individuellen Vernunft und Notwendigkeit“.
  • Eine dritte Unterscheidung erkennt in ihr einen „Grundsatz, dem zufolge oberster Maßstab staatlichen Handelns die Wahrung und Vermehrung des Nutzens des Staates ist, auch unter Inkaufnahme der Verletzung von Moral- und Rechtsvorschriften“.
Erläuterung: Die Staatsräson hat also VORRANG vor allen Menschenrechten, Bürgerrechten, Rechtssystemen der Europäischen Union bzw. auch der Bundesverfassung der Republik Österreich.
Das bedeutet in der Praxis, dass Menschen, die durch ihr Insider-Wissen betreff Vorkommnisse in Öffentlichen Institutionen, Ministerien, Nationalrat etc. die Öffentliche Sicherheit gefährden (es könnte z.B. durch die Verbreitung dieses Wissens der Volkszorn entflammt und zum Beispiel das Parlament angezündet werden etc...), entmündigt werden dürfen, im schlimmsten Fall sogar getötet werden müssen, um das Staatsgefüge in der bestehenden Form aufrecht zu erhalten. Die Entmündigung aus Staatsräson erscheint also als die humanere Variante, wenn man die sogenannten RUIN POINTS der zu Entmündigenden kennt (z.B. Psychiatrische Behandlung in der Vergangenheit)

Die Gerichtsdokumente inklusive Gutachten sind im Bundesrechenzentrum für alle einsehbar.

Die Entmündigung aus politischen Gründen hat also durchaus ihre Rechtfertigung, wenngleich sie in Österreich auf sehr brutale Weise durchgezogen wird, wie Mag. Hoedl und Alexandra Bader in ihren blogs berichten:

http://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at/2011/06/psychiatrisches-gutachten-dr-kogler.html

http://www.ceiberweiber.at/index.php?type=review&area=1&p=articles&id=2459

Conclusio: Die psychiatrischen Gutachten (auch ohne den Patienten je zu Gesicht bekommen zu haben) als Grundlage für die Entmündigung aus STAATSRÄSON werden in weiteren blogs noch genau zu analysieren sein sowie aus medizinischer und juristischer Sicht zu begutachten sein.
Die österreichischen Bezirksgerichte sind dazu nicht in der Lage.

Donnerstag, 14. August 2014

Die 1. Bank macht uns krank - in erster Linie zählen die Mündeln

Man sagt ja, dass Menschen, die sehr viel Böses machen, dieses im Leben auch zurück bekommen. So wird es hoffentlich auch sein mit den arroganten Folterknechten der Erste Bank der Österreichischen Sparkassen.

MIT MÜNDELN VERHANDELN WIR NICHT - heißt es dort. Die ERSTE Bank (und sie ist nicht die einzige Bank) führt Adressen des Sachwalters auch Jahre nach Aufhebung der Sachwalterschaft als private Adresse des ehemaligen Kuranden.

Es besteht auf für Polit-Mündel lebenslängliche Kreditunwürdigkeit. Beim Demütigen von Mündeln sind die Folterknechte der ERSTE Bank Weltmeister. Einige der Bankangestellten der ERSTE Bank dürften Folterausbildungen bei Scientology Österreich und Florida absolviert haben.

Gerade im sogenannten Speckgürtel rund um Wien sind die ERSTE Bank-Filialen voll von Scientologen. Mit Hilfe von REMAX funktioniert die Enteignung von reichen alten Menschen dann so: (siehe auch den Fall der in Auftrag der ERSTE BANK entmündigten jüdischen Millionärin Elisabeth Frimmel http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2012/11/wiener-millionarin-und-schauspielerin.html)

Der Bankangestellte der ERSTE BANK regt bei alten Leuten aus nichtigen Gründen eine Sachwalterschaft beim Bezirksgericht an. Jetzt funktioniert das scientologische Enteignungsmodell perfekt: Innerhalb einer Stunde erstellt der verbrecherische Richter am Bezirksgericht einen einstweiligen Beschluss zur Sachwalterschaft. Das psychiatrische Gutachten ist dann nur mehr Formsache, es gibt auch Fernbegutachtungen von willfährigen Psychiatern (diese kann man wohl nicht als Ärzte sondern eher als Henker bezeichnen).

Somit kann der Sachwalter mit der reichen alten Dame alles machen, also wirklich alles. Man steckt sie in ein Pflegeheim, wo sie dann bald das Zeitliche segnet. Vermutlich finden sich dort auch willfährige Pfleger und Sozialbetreuer, die ein bisschen nachhelfen. Scientologen sind hier wieder willkommen. Warum? Sie sind Satanisten und töten so ziemlich alles, was ihnen in den Weg kommt - nach dem Freiwildgesetz von Ron Hubbard. Außerdem benötigen sie für die teuren Auditingkurse sehr viel Geld, daher machen sie gerne Bankeinbrüche, was aber auffälliger ist, als einen alten hilflosen Menschen im Altersheim zu ermorden, für ein gutes Zubrot.

Die ERSTE Bank und ihre Mitarbeiter scheinen durch ihre merkwürdigen Fortbildungen bei Scientology und auch im Freimaurerbereich an Skrupellosigkeit nicht zu überbieten zu sein.

Wenn man heute durch kroatische Städte geht, dann sieht man sehr oft das LOGO der ERSTE Bank - ebenso wie in Ungarn, wo die ERSTE Bank bei der Bevölkerung sehr unbeliebt ist.

Aber zurück zu Kroatien: Im Sommer 1995 haben die USA den Kroaten geholfen, die Küstengebiete von den Serben zurück zu erobern: Operation Oluja. Auch da war scientologische Brutalität und Satanismus höchst erwünscht.

Die Amerikaner haben natürlich Waffen geliefert in den Kriegen in Ex-Jugoslawien und in österreichischen Banken ist sehr viel Geld gewaschen worden, sehr sehr viel Geld. Ja, Pecunia non olet.

Um zu ihren Milliarden zu kommen, nehmen solche brutalen Banker, wie die von der ERSTE Bank der Österreichischen Sparkassen natürlich auch Massenmorde in Kauf. Auch in den höheren Rängen der Freimaurerei regiert ja der pure Satanismus. Die Menschheit muss reduziert werden mit allen Mitteln.

Aber zurück zu dem unglaublichen Sadismus und Satanismus der Bankangestellten bei der ERSTE Bank: Dies spricht für Scientology-Ausbildungen. Gerade Fair-Game-Opfer dürfen ja nach allen Mitteln der Kunst vernichtet werden und wo kann man da besser ansetzen als bei der finanziellen Vernichtung. Der Fisch soll zappeln im Netz, bis er nicht mehr kann, bis er stirbt. Und die Banker der ERSTEN Bank haben ihren Spaß daran, andere leiden zu sehen und sterben zu sehen. Vielleicht geht es ihnen dann aber auch mal so, wenn ihre Sekten-Oberen mit ihnen nicht mehr zufrieden sind oder sie beseitigen wollen, weil sie zu viel wissen oder zu viel Geld privat weg gelegt haben.

Auch bei den "Sculls and Bones" lernt man zu morden, ohne mit der Wimper zu zucken. Eigentlich sind das keine Menschen mehr und vermutlich hat auch die unglaubliche Brutalität, mit der derzeit das Projekt Clear Austria durchgezogen wird, der österreichischen Nationalratspräsidentin Prammer Gesundheit und Leben gekostet.

Derzeit sterben ja in Österreich die Politiker und Manager wie die Fliegen. Es ist furchtbar, es kann in den Jahren des Nationalsozialismus nicht ärger gewesen sein (1938 bis 1945). Adolf Hitler und Ron Hubbard hatten dieselben satanistischen Lehrer: Aleistir Crowley und die Thule Gesellschaft.

Einer der wenigen, der diese Zusammenhänge erkennt, ist der österreichische Sektenaussteiger Wilfried Handl, sein blog ist genial!

Übrigens dürfte die Massenenteignungen, Massenentmündigungen und Massenhinrichtungen ein Teil des Projekts Clear Austria sein: Eine Art Rache an der alten Kriegsgeneration. Man bedenke, dass der jüdische Weltkongress die Scientology-Church 1981 für die Projekte Clear Austria und Clear Germany gekauft hat: Eine riesige Racheaktion mit tausenden von Opfern.



http://www.wilfriedhandl.com/blog/tag/freiwildgesetz/

Mittwoch, 6. August 2014

Anfrage an die ERSTE BANK (Ombudsstelle: "Mit Mündeln verhandeln wir nicht")

Sehr geehrtes Betreuerteam ERSTE BANK Mödling,
Von Dezember 2008 bis Juni/ August 2011 wurde ich im Auftrag des Finanzministeriums und Bundesrechenzentrums (meines früheren Dienstgebers) aus politischen Gründen entmündigt. Ich war Zeugin geworden rund um Manipulationen von SAP-Budgetsystemen (Bundeshaushaltsverrechnung der Republik Österreich) und Zeugin von mysteriösen Todesfällen und Erkrankungen von sehr hohen Beamten des Finanzministeriums und Bundesrechenzentrums.
Im September 2012 stellte ich auf Anraten von DI ZEGER (Arge Daten) eine Anfrage betreff meiner Anwesenheit auf sogenannnten "Schwarzen Listen" der Banken, des Kreditschutzverbandes etc.
Wolfgang Fink von der ERSTE Bank teilte mit, dass ich auf keiner solchen schwarzen Liste bin.
Dennoch führte die ERSTE Bank die Adresse des ehemaligen Sachwalters, Dr. Martin WEISER, noch im NOVEMBER 2012 als meine Hauptwohnadresse. Dies ist ein Skandal.
Die ERSTE Bank Mödling teilte mit, dass ich keine Möglichkeit habe, mein Girokonto auch nur um einen EURO zu überziehen. Dies obwohl ich seit Oktober 1997 Kundin der ERSTE Bank bin und sehr wohl kreditwürdig war, so hatte ich einen Überziehungsrahmen von ca. 10.000 Euro (drei bis vier Monatsgehälter Bundesrechenzentrum).
Ich verfüge derzeit über ein Einkommen von ca. Euro 1.060,-- monatlich (davon Euro 980 14 Mal pro Jahr) und stelle daher den Antrag auf einen Überziehungsrahmen von ca. 200 Euro.
Ihre Antwort werde ich auf Facebook - Gruppe Sachwalterschaftsmissbrauch - und in meinem blog gegen Sachwalterschaftsmissbrauch publizieren.
In der Erwartung Ihrer geschätzten Antwort (mit Begründung)
Mag.a Rosemarie B. HOEDL
SAP-Consultant a.D.
A-1230 WIEN
Gesendet: Donnerstag, 17. Januar 2013 um 13:11 Uhr
Von: "Fink Wolfgang 0642 EB" <Wolfgang.Fink@erstebank.at>
An: "rosemarie.hoedl@gmx.at" <rosemarie.hoedl@gmx.at>
Betreff: WG: Datenauskunft laut DSG 2000 vom 12 November 2012
Sehr geehrte Frau Mag.a Hoedl,
zur Information meine E-Mail vom 15.1.2013 auch an Ihre „gmx“ E-Mail Adresse….
Von: Fink Wolfgang 0642 EB
Gesendet: Dienstag, 15. Jänner 2013 16:22
An: 'rosemariehoedl@gmail.com'
Cc: Peniston-Bird Natascha 0241 EB
Betreff: AW: Datenauskunft laut DSG 2000 vom 12 November 2012
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Frau Mag.a Hoedl,
danke für Ihre E-Mail vom 09.01.2013.
Die irrtümlich noch gespeicherte Adresse „1030 Wien, Landstr. Hauptstr. 60/4/22“ wurde in unserer Kundendatenbank selbstverständlich sofort gelöscht.
Zu dem von Ihnen angeführten Widerspruch möchte ich festhalten, dass in der Auskunft gem. Datenschutzgesetz ausschließlich die gespeicherten personenbezogenen Daten bekanntgegeben werden. Es erfolgt in dieser Auskunft keinerlei Wertung oder Einschätzung der Kreditwürdigkeit.
Bezüglich Gewährung eines Überziehungsrahmens oder Kredites, Konditionenfragen sowie weiterer Bankdienstleistungen darf ich Sie an Ihre Kundenbetreuerin in der Filiale Mödling – Frau Peniston-Bird (natascha.peniston-bird@erstebank.at) – verweisen.
Ebenso ersuche ich Sie, Adressänderungen oder sonstige Datenänderungen (Telefon, E-Mail, etc.) ausschließlich Ihrer Kundenbetreuerin bekanntzugeben.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.
Freundliche Grüße
Wolfgang Fink
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
OE 0198 0642 / Bonitäts- & Wirtschaftsdaten
1120 Wien, Gaudenzdorfer Gürtel 67
Telefon: +43 (0)5 0100 - 12181
Fax: +43 (0)5 0100 9 - 12181
mailto:wolfgang.fink@erstebank.at
http://www.erstebank.at
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www.erstebank.at/Werberpraemie
Firmensitz Wien FN 286283 f Handelsgericht Wien
Diese Nachricht und allfällige angehängte Dokumente sind vertraulich und nur für den/die Adressaten bestimmt. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Adressat sein, ist jede Offenlegung, Weiterleitung oder sonstige Verwendung dieser Information nicht gestattet. In diesem Fall bitten wir, den Absender zu verständigen und die Information zu vernichten. Für Übermittlungsfehler oder sonstige Irrtümer bei Übermittlung besteht keine Haftung.
This message and any attached files are confidential and intended solely for the addressee(s). Any publication, transmission or other use of the information by a person or entity other than the intended addressee is prohibited. If you receive this in error please contact the sender and delete the material. The sender does not accept liability for any errors or omissions as a result of the transmission.
Von: Rose-Marie Hoedl [mailto:rosemariehoedl@gmail.com]
Gesendet: Mittwoch, 09. Jänner 2013 10:38
An: Fink Wolfgang 0642 EB
Cc: office@drweiser.at
Betreff: Fwd: Datenauskunft laut DSG 2000 vom 12 November 2012
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 09 Jan 2013 10:09:01 +0100
Von: "Rosemarie Hödl" <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
An: wolfgang.fink@erstebank.at
CC: office@drweiser.at
Betreff: Datenauskunft laut DSG 2000 vom 12 November 2012

BETRIFFT: Auskunft über personenbezogene Daten Mag. Rosemarie B. HOEDL, geboren am 24.1.1960 Kundin der ERSTE Bank seit Oktober 1997 - Ihr Schreiben vom 12. November 2012

Sehr geehrte Erste Bank,

s.g. Herr Fink, s.g. Kanzlei Dr. Weiser, s.g. Herr Haider,

Vielen Dank für die personenbezogene Auskunft laut Datenschutzgesetz (wenn auch verspätet) vom 12. November 2012. (erhalten am 21. November 2012)

Als zweiter Hauptwohnsitz wird trotz Beendigung der Sachwalterschaft (siehe Beschluss BG Wien-Liesing vom 20. Juni 2011 in Kopie) noch immer die Kanzlei-Adresse des ehemaligen Sachwalters Dr. Martin Weiser in Wien-Landstraße angeführt.

Sie schreiben: "Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass Sie nicht in die Warnliste, schwarze Liste bzw. Liste der unerwünschten Kontoverbindungen (UKV) oder Kleinkreditevidenz (KKE) eingetragen sind." Ende Zitat

Dem ist entgegen zu halten, dass mir die ERSTE Bank der Österreichischen Sparkassen Filiale Mödling mitteilte, dass für mich als Ex-Mündel lebenslängliche Kreditunwürdigkeit besteht, das heißt, dass ich - obwohl ich seit Oktober 1997 Kredit- und Girokonto-Kundin bei der ERSTE Bank bin - nie mehr mein Girokonto bei der ERSTE Bank auch nur um einen Cent überziehen darf.

Diesen Widerspruch verstehe ich nicht.

ICH ERSUCHE DRINGENDST UM LÖSCHUNG DER ADRESSE DES EHEMALIGEN SACHWALTERS als Hauptwohnsitz der Kundin in der DATENBANK. Dies ist eine schwere Verletzung der genannten Datenschutzgesetze. Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

MFG

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN
Brunner Strasse 23-25

Sonntag, 3. August 2014

Ad Haftbefehl gegen Landeshauptmann Pröll durch Anarcho-Gruppe: Politmündel Hödl gibt Vorschläge betreff Wiederherstellung des Rechtssystems in Österreich

One people´s public trust, die Verhaftung einer Sachwalterin, die Anarchie und ein Haftbefehl für Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin P.

Jüngst erregte die Verhaftung einer Anarcho-Gruppe namens OPPT großes Aufsehen im Bezirk Waidhofen an der Thaya in Niederösterreich.

Eine der Anführerinnen von OPPT scheint eine Rechtsanwältin aus Wien oder Niederösterreich als Sachwalterin zu haben und entmündigt zu sein.
Es darf unsere „Regierenden“ in der Tat nicht wundern, dass angesichts des eklatanten Sachwalterschaftsmissbrauchs, angesichts von ständigem Rechtsbruch im Außerstreitverfahren, angesichts von Massenentmündigungen und Massenenteignungen in Pflege- und Altersheimen, angesichts der eklatanten Korruption an Österreichs Bezirksgerichten (Zuweisung von Mündeln an befreundete Rechtsanwaltskanzleien), angesichts von Entmündigungen aus politischen Gründen wie zu Zeiten der Stalin-Diktatur in der ehemaligen Sowjet-Union („Archipel Gulag“ versus Psycho-Gulag auf Epitarsisch)

manche Gruppen in Österreich mit Hilfe von internationalen Anarcho-Gruppen zur Selbstjustiz greifen.

http://www.iccjv.org/sites/default/files/Haftbefehl_Erwin_Proell.pdf

Ich persönlich lehne eine solche Vorgangsweise aus folgenden Gründen ab:

  1. Ich bin Jus-Studentin und möchte mich daher – auch als (aus politischen Gründen) entmündigte, entrechtete österreichische Staatsbürgerin) – an die Grundlagen der österreichischen Bundesverfassung halten.
  2. Ich möchte das Recht, das mir zusteht, mit legalen Mitteln erkämpfen, auch wenn sich kaum ein Richter betreff Sachwalterschaft noch an die Regeln und Gesetze hält (weil ja die Massenentmündigungen und Massenenteignungen ein Teil des teuflischen Projekts Clear AUT sind)
  3. Ich bin auch Christin und Katholikin – daher sind für mich die Regeln des Evangeliums inklusive Bergpredigt (Durchsetzung von bürgerlichen Rechten mit friedlichen Mitteln) verbindlich.
  4. Ich lehne jegliche Art von Rechtsextremismus, aber auch Linksextremismus und die Durchsetzung von Bürgerrechten mit Hilfe von Putsch, Waffengewalt etc. ab.
  5. Ein Haftbefehl gegen einen österreichischen Landeshauptmann von einer internationalen anarchistischen Bewegung erinnert stark an den Nazi-Putsch oder teilweise geglückten Nazi-Putsch vom Juli 1934 – mit den bekannten tragischen Folgen inklusive Ermordung des Bundeskanzlers Engelbert Dollfuss. Die Geschichte darf sich – 80 Jahre später – auf keinen Fall wiederholen.
  6. Die JUSTIZ und die Gerichte müssen dazu gezwungen werden, sich mit Rechtsbruch im Rahmen von Massenentmündigungen und Massenenteignungen ebenso im Bereich Obsorge und Besuchskontakt (Väter ohne Rechte), auseinander zu setzen und diesen Rechtsbruch abzustellen.
  7. Die Staatsanwaltschaft für Korruption und Wirtschaftskriminalität MUSS DAZU GEZWUNGEN werden, sich mit Anzeigen betreff Sachwalterschaftsmissbrauch und Massenenteignung auseinander zu setzen.
  8. Die österreichischen Jugendämter und die Sozialarbeiterinnen müssen bestraft werden, wenn sie mit Kindern handeln, diese gegen Provisionen an Pflege- und Adoptiveltern weiterverkaufen und den leiblichen Eltern aus Korruptionsgründen jeglichen Besuchskontakt (trotz Gerichtsbeschluss= RECHTSBRUCH) mit den eigenen Kindern (sic!!!) eigenmächtig und illegal verweigern.
  9. Sachwalter und Sachwalterinnen, die Mündel und Kuranden bestehlen und enteignen, müssen gemäß ABGB und Zivilprozess-Ordnung bestraft werden und ihres Amtes enthoben werden.
  10. Richter und Richterinnen, die aus politischen Gründen und finanziellen Gründen, Bürger und Bürgerinnen entmündigen und Provisionen für Massen-Sachwalterschaften erhalten (in Gemeinschafts-Korruption mit Rechtsanwaltskanzleien, die Tausende von Sachwalterschaften von diesen Richtern zugeschanzt bekommen) müssen verurteilt und laut BUNDESVERFASSUNG ihres Amtes enthoben werden. Es muss sicher gestellt sein, dass diese korrupten RichterInnen, die innerhalb einer Stunde en masse Einstweilige Sachwalterschaften beschließen, ihres Amtes enthoben werden und nie mehr als RichterInnen oder Juristinnen in der öffentlichen Verwaltung, ebenso nicht als Rechtsanwälte tätig sein dürfen.
  11. Psychiatrische GutachterInnen: Ebenso muss durch Nationalrats-Beschluss sicher gestellt sein, dass gerichtlich beeidete psychiatrische GutachterInnen und sonstige Ärzte, ihres Amtes enthoben werden, die gegen Provisionen aus politischen Gründen Gefälligkeitsgutachten (manchmal ohne je den Patienten, die Patientin zu Gesicht bekommen zu haben = Aktengutachten) erstellen.
  12. Sammel-Anzeigen wegen Amtsmissbrauch im Bereich Sachwalterschaft dürfen von der Staatsanwaltschaft nicht mehr in den Papierkorb geworfen werden. Es gibt Hunderte von Opfern (inklusive Angehörige) im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich.
  13. Sachwalter, die Mündel bestehlen und verhungern lassen, müssen bestraft werden, damit sie nicht von Anarcho-Gruppen inhaftiert und ermordet werden.
  14. Die Österreichische Justiz, das österreichische Justizministerium sowie der Österreichische Nationalrat sind aufgefordert, im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch, Massenentmündigungen in Pflegeheimen zur Tat zu schreiten: ES BESTEHT GEFAHR IN VERZUG!!!!!
  15. Der Österreichische Nationalrat, seine Mitglieder, der Bundespräsident (als oberster Hüter der Verfassung) sind aufgefordert, das Sachwalterschafts-Recht dahingehend zu ändern, dass eine Rechtsanwaltskanzlei bzw. ein Notariat max. 25 Kuranden übernehmen dürfen (siehe Sachwalterschaftsänderungsgesetz 2006) übernehmen dürfen und dass Entmündigungs-Psychiater und SachwalterInnen das Mündelgeld nicht Steuer-schonend in Liechtenstein, in der Schweiz und sonstigen Steuerparadiesen anlegen, während dessen die alten Menschen in Pflegeheimen und ihre Angehörigen elend zu Grunde gehen.
  16. Entmündigung aus politischen Gründen muss per Verfassungsgesetz (2/3-Mehrheit) verboten werden.
  17. Die Menschenrechte in Bezug auf Eltern-Kind-Kontakt, Recht auf Eigentum, Arbeit, Gesundheit, freie Wohnungswahl etc. müssen in Österreich wieder durchsetzbar werden. (Siehe so-for-humanity.com)
  18. Die Landeshauptleute als Verantwortliche für die Jugendwohlfahrt sind angehalten, dafür zu sorgen, dass leibliche Eltern, denen ihre Kinder aus diversen Gründen „weggenommen“ wurden, zumindest ein Besuchsrecht erhalten – auch im Sinne des Wohles der Kinder. Der Handel mit Kindern durch die Ämter der Jugendwohlfahrt muss sofort beendet werden, die straffälligen Sozialarbeiterinnen müssen fristlos entlassen werden. RichterInnen, die gegen Provision, Beschlüsse im Obsorge- und Besuchsrecht gegen die leiblichen Eltern erstellen, müssen ihres Amtes enthoben werden. Es ist auch hier – wie im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch – GEFAHR in VERZUG.

Gespanschaft Prim.-G./Rijeka, 3. August 2014

Für den Inhalt verantwortlich:
Mag.a Rosemarie B. HOEDL ccna
SAP-Consultant, BWL-Assistentin, Immo-Verwalterin (mit Arbeitsverbot belegt)
Juristin in Ausbildung
A-1230 WIEN

Dienstag, 15. Juli 2014

Chronologie einer Folter: erzählt von einem Polit-Mündel und Folteropfer aus Wien

Nie vergessen werde ich die Foltermethoden und die Demütigungen und den Schmerz, der an mir ab 2008 - als Politmündel - praktiziert wurde. Daher werde ich mich immer solidarisch mit den Folteropfern von Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich fühlen:

Chronologie einer Entmündigung - Chronologie einer Folter

9.1.2008: Verhandlung LG Strafsachen betreff Denunzierung
www.peterpilz.at. Dr. Noll, der Anwalt der Grünen, diktiert der Richterin den Vergleich.

28.09.2008: Kandidatur Nationalrat CPÖ

28.11.2008: Am BG Wien-Liesing wird mit Hilfe eines fingierten Zahlungsbefehls (T-Mobile) das Entmündigungsverfahren eingeleitet

7.1.2009: Dr. W. (Rechtsanwalt aus Wien-Landstraße und Wien-Josefstadt) wird zu meinem einstweiligen Sachwalter bestellt.

4.3.2009: "Audienz" (die 1. von Dreien im Rahmen der SW-Folter ab Januar 2009) in der roten Kanzlei des Sachwalters Dr. W. in Wien-Josefstadt. Der Sachwalter im Wortlaut: "SIE SIND JA FIT WIE EIN TURNSCHUH - FÜR SIE KÖNNEN WIR KEIN PFLEGEGELD BEANTRAGEN". Anmerkung: Sozialleistungen für das Mündel erhöhen das Honorar des Sachwalters. So haben Rechtsanwaltskanzleien in Wien tausende Mündel, für die sie Pflegegeld beziehen. Das Geld wird zum Teil Steuer-schonend in Liechtenstein und in der Schweiz angelegt.

22.4.2009: Vorladung in der Entmündigungs-Ordination (Arztpraxis) des Dr. K. in Mödling bei Wien.

30. 4.2009: Finanzministerium und BRZ GmbH bestellen meine elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit beim psychiatrischen Gutachter Dr. Kögler (Mödling)

18.5.2009: Beschluss BG Liesing: Dr. W. wird zum Sachwalter in allen Lebensbereichen inkl. Vermögensverwaltung bestellt. Somit ist sicher gestellt, dass ich als Zeugin nicht mehr ernst genommen werde.

4.6.2009: Da ich den Sachwalter nicht erreichen kann, auf meinem Girokonto sich die Tausender häufen und ich dringend für medizinische Behandlungen Geld benötigen würde, rufe ich bei der Ombudsstelle der ERSTE BANK an: "OMBUDSMANN" Gerhard Strasser erklärt: "Sie kennen wir ja schon. MIT MÜNDELN VERHANDELN WIR NICHT". Das tut besonders weh, da ich seit 1997 Kundin der ERSTE BANK war und bis zu 10.000 Euro Überziehungsrahmen hatte (vor allem als Angestellte des Bundesrechenzentrums Wien)

18.9.2009: Sachwalter nötigt mich zur NIederschrift am BG Liesing. LG für Zivilrechtssachen lehnt Rekurs gegen Beschluss vom 18.5.2009 ab. (Zustellung an BG Liesing: 15.10.2009) Begründung: Ich bin eine wahnsinnige Verschwörungstheoretikerin (Vorgänge im BMF/BRZ), die den Überblick über ihre Alltagsgeschäfte verloren hat.

Februar 2010: Zitternd beginne ich im kalten Internet-Cafe des Türken KISMET meinen ersten blog: Remembers of suppressive persons....

März 2010: ORF-Bürgeranwalt teilt mit, dass ich mich damit abfinden woll, dass sie über meine Folter niemals berichten werden (Petra Kanduth, Nora Zoglauer)

14.5.2010: ERSTE Bank sperrt Zugang zum Netbanking. Somit ist garantiert, dass ich nicht mehr kontrollieren kann, ob der Sachwalter Miete und Strom bezahlt. Meine Delogierung wird vorbereitet. Die Bankangestellte Vokroj-Ossig bezahlt - gegen den Willen des Sachwalters, der für mich nicht zu erreichen ist - die Reparatur meines Schlafzimmer-Fensters von meinem Girokonto (Guthaben: 4.500 Euro).

Sommer 2010: In meinem Wohnhaus muss ich Verhöhungen jener Ex-Nachbarin über mich ergehen lassen, die meine Entmündigung mit-initiert hat. Sie lacht mich höhnisch aus. Ein tiefer Schmerz entsteht in meiner Seele. Ich überlege, wie ich mich rächen kann (ohne Gewalt anwenden zu müssen). Ich versuche sie zu grüßen, sie lacht mich aber nur höhnisch an, ohne zurück zu grüßen. Auch ihre Kinder und ihr Enkelkind dürfen mich nicht grüßen.

1.10.2010: Kurz vor den Gemeinderatswahlen verweigert mir die THERME OBERLAA GmbH jeglichen weiteren Vertrag für Fitness.

November 2010: Aufgrund des Nährstoff-Mangels bin ich - völlig isoliert ohne Internet und ohne Handy-Guthaben - zu Hause im Bett: Schwer krank. Eine Zeugin Jehovas, die zufällig an meiner Türe läutet, bringt mir Lebensmittel und Getränke.

25.1.2011: Sachwalter Dr. W. ruft an: Er will die Sachwalterschaft beenden.

18.2.2011: Sachwalter Dr. W. überweist irrtümlich 500 Euro von meinem Konto an SANTANDER BANK. Er weigert sich nach wie vor, Forderungen des Wiener Amtes für Jugend und Familie zu bezahlen. Nach wie vor ist er weder über Telefon noch über Internet erreichbar, da er keine E-Mails lesen kann.

13.3.2011: Im Alpenparlament (Internet-TV) berichtet Ing. Lassy (Kollege aus der BRZ GmbH) über meine Entmündigung in der Sendung: "Die Staatsgeschädigten der Zwetschgenrepulbik"

17.5.2011: Vorladung in der Entmündigungs-Ordination Dr. K. in Mödling.

20.6.2011: Verhandlung BG Liesing: Aufhebung der SW: In 1 Minute soll ich (die ich der lateinischen und altgriechischen Sprache kundig bin) das Gutachten des Dr. Kögler kommentieren.

21.6.2011: Beschluss BG Liesing: Aufhebung der SW

2.9.2011: A1 Wien-Alterlaa verweigert Internet-Vertrag

März 2012: ERSTE BANK teilt mit, dass für mich als Ex-Mündel lebenslängliche Kreditunwürdigkeit besteht.

April 2012: Ich erstatte Anzeige wegen Amtsmissbrauch.

April 2012: Ministerialrat aus dem Finanzministerium (ehemaliger Vorgesetzter) erteilt Info-Verbot betreff E-Government im Palais Eschenbach.

Juni 2012: Die "Volksanwaltschaft" Wien (Dr. Gertrude Brinek) teilt mit, dass sie sich "wörtlich in laufende Verfahren nicht einmischen dürfen und mir daher nicht helfen können).

15. Mai 2012: Beschluss BG Liesing Pflegschaftsendrechnung (1 Jahr nach Aufhebung der SW!)

5. September 2012: LG für Zivilrechtssachen lehnt Rekurs gegen Beschluss vom 15.5.2012 ab

18. Oktober 2012: Sachwalter Dr. W. droht (unter Zeugen) in seiner Kanzlei mit gerichtlichem EXEKUTIONSVERFAHREN (Pflegschaftsrechnung), wenn ich seinen Namen auf Internetforen nicht lösche. Ich schreibe ein Gnadengesuch (betreff Zahlungsfolter) an den Bundespräsidenten, der Republik Österreich, welches wegen Nicht-Zuständigkeit abgelehnt wird.

9. November 2012: Rechtsanwaltskammer Wien gewährt zum Schein Verfahrenshilfe für den außerordentlichen Revisionsrekurs an den OGH.

November 2012: "Verfahrenshelfer" Dr. T. (Sachwalter der jüdischen Millionärin Elisabeth Frimmel) nötigt mich, keine weiteren Schritte betreff Verfahren OGH zu unternehmen.

28. Mai 2013: Rechtskonform lehnt das LG für Zivilrechtssachen in einem Beschluss meinen Antrag auf einen ao. Revisionsrekurs (Zulassungsvorstellung) OGH ab.

8. Juli 2013: Ich unterschreibe Kandidatur für die Nationalratswahlliste - das löst eine neuerliche Zahlungsfolter durch das Bezirksgericht Wien-Liesing aus. Es soll mir jegliches Geld für Urlaub genommen werden. Dies scheint ein Teil des FAIR GAME zu sein. Zugleich wird das Briefgeheimnis am Postamt Atzgersdorf verletzt und meine Briefe (privat und Gerichtsbriefe) werden geöffnet bzw. an mich retourniert.

4. Dezember 2013: LG ZRS Wien lehnt meinen Antrag auf Zahlungserlass betreff Zahlungsforderung BG Liesing Juli 2013 ab. (Zustellung am 10.12.2013: Tag der Menschenrechte)

15. Januar 2014: Nach meinem blog LEX HOEDL reagiert das OLG Wien schnell: Es wird - betreff Zahlungsfolter anlässlich meiner Nationalratskandidatur) Zahlungsaufschub gewährt.

Juli 2014: Um mir jegliches Urlaubsgeld zu nehmen, gibt es astronomische Miet- und Strompreiserhöhungen. Die Gerichte fordern ihre (rechtskonformen) Foltergeld-Zahlungen: FOLTER IST IN ÖSTERREICH NICHT GRATIS.

SACHWALTERSCHAFTSFOLTER IST IN ÖSTERREICH NICHT GRATIS!

 

 

 

Samstag, 21. Juni 2014

Die Aufgaben der österreichischen Ärztekammer unter Berücksichtigung von Sachwalterschaftsmissbrauch

Da es im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch immer wieder zu schwersten Verletzungen der ärztlichen Pflichten kommt, vor allem durch Auftragsgutachten im Rahmen von politisch motivierten Entmündigungen bzw. durch Aktengutachten, ohne den Patienten je zu Gesicht bekommen zu haben, sei hier auf die Aufgaben der österreichischen Ärztekammer (Fachbereich Neurologie und Psychiatrie) hingewiesen, um die Miss-Stände im Bereich "Auftragsgutachterei" im Bereich medizinische Sachverständige (siehe Sachverständigenliste) zu überprüfen und gegebenfalls zu beseitigen.

Die Aufgaben der Ärztekammer (Mission Statement) 


Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) vertritt gemäß Ärztegesetz die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen aller in Österreich tätigen Ärztinnen und Ärzte. Sie sorgt für die Wahrung des Ansehens, der Rechte und die Einhaltung der Pflichten der ÄrztInnen. Ihre Mitglieder sind die neun Landesärztekammern, als deren öffentlich-rechtlicher Dachverband die Österreichische Ärztekammer fungiert.
Ein besonderes Augenmerk legt die ÖÄK auf eine sozial ausgerichtete, für die gesamte Bevölkerung zugängige moderne Gesundheitsversorgung durch SpitalsärztInnen und niedergelassene ÄrztInnen. Unsere ÄrztInnen sind dabei einem hohen medizinischen Niveau unter besonderer Berücksichtigung laufenden Qualitätsmanagements zur Erhöhung der Patientensicherheit verpflichtet. Grundlage und Ziel der ärztlichen Tätigkeit ist die Hilfestellung für PatientInnen. Dies ist der zentrale ärztliche Leitgedanke, hinter den alle politisch-ökonomischen Überlegungen zurücktreten.
An der Spitze der Ärzteschaft steht der Präsident der Österreichischen Ärztekammer; er wird von drei Vizepräsidenten unterstützt, einer von ihnen leitet die Bundeskurie der angestellten ÄrztInnen; der andere die der niedergelassenen ÄrztInnen. 
Die Erlassung eines ärztlichen Verhaltenskodex! 
Die österreichischen Ärztinnen und Ärzte sind den Patientinnen und Patienten sowie dem Dienst an ihrer Gesundheit verpflichtet (und nicht den Provisionen für Sachwalterschaftsmissbrauch!!!) Die ÖÄK versteht sich stellvertretend für die Ärzteschaft als tragendes Element des österreichischen Gesundheitswesens. Sie setzt Initiativen, um das soziale österreichische Gesundheitssystem dynamisch an die sich ändernden Voraussetzungen in Staat und Gesellschaft anzupassen; grundlegende Einstellungen sind daher Innovationsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfähigkeit auf der Basis zeitloser ethischer und gesetzlicher ärztlicher Werte. Ende Zitat 
Kommentar: Einzelne psychiatrische Gutachten, die zur vollständigen Entrechtung von gesunden bzw. nur teilweise in der Lebensführung beeinträchtigten Menschen aus politischen Gründen bzw. finanziellen Gründen führte, sind unter diesem Aspekt zu analysieren! Auftragsgutachter sind aus der Sachverständigenliste des Bundesministeriums für Justiz zu eliminieren! 
Ebenso sind GutachterInnen, die aus monetären Gründen keine objektiven Diagnosen stellen, aus den Gutachter-Listen zu eliminieren, um das Ansehen der Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie, ebenso das Ansehen von Familienpsychologischen Gutachtern (Obsorge, Kindeswohl) zu wahren
http://www.sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/Suche!OpenForm&subf=svlfg&vL3obSVF=04.35&NAV=04.35&L1=Psychologie&L2=Familienpsychologie%2C%20Kinderpsychologie%2C%20Jugendpsychologie%20(inkl.%20Obsorge%2C%20Besuchsrecht%2C%20Fremdunterbringung%2C%20Kindeswohl%2C%20Missbrauch%2C%20Entwicklung)

http://www.sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/0/B093A7ACD0AD122FC12576F7002EB6AA!OpenDocument



Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter - unter Berücksichtigung von Sachwalterschaftsmissbrauch

Die Website der Wiener Rechtsanwälte informiert ausführlich über das STANDESRECHT der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Österreich:

http://www.rakwien.at/?seite=anwaelte&bereich=standesrecht

In Bezug auf Sachwalterschaftsmissbrauch und Gesetzesbruch durch Rechtsanwälte, die auch Sachwalter sind, ist vor allem das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter von großer Bedeutung.

Das heißt es in Artikel 1:

http://www.rakwien.at/userfiles/file/Gesetze/DSt_2014_01_01.pdf

Ein Rechtsanwalt, der schuldhaft die Pflichten seines Berufes verletzt oder innerhalb bzw. außerhalb seines Berufes durch sein Verhalten die Ehre oder das Ansehen des Standes beeinträchtigt, begeht ein Disziplinarvergehen. 
Disziplinarvergehen sind vom Disziplinarrat zu behandeln. 

Kommentar: A priori ist festzuhalten, dass Beschwerden von hunderten von Angehörigen von Opfern von Sachwalterschaftsmissbrauch bzw. Beschwerden von Missbrauchsopfern selbst von den Rechtsanwaltskammern der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Burgenland, Steiermark als unberechtigt abgewiesen wurden. Man wies - ebenso wie die Banken - darauf hin, dass die Kuranden ja nicht ernst zu nehmen sind ihren Aussagen bzw. Wahrnehmungen, weil sie ja entmündigt sind. Somit beißt die Katze sich in den Schwanz und die ganze Absurdität des Sachwalterrechts kommt zum Ausdruck!


Donnerstag, 19. Juni 2014

Die ärztliche Ethik und der Sachwalterschaftsmissbrauch

Die ärztliche Ethik und der Sachwalterschaftsmissbrauch an Österreichs Bezirksgerichten

Die Medizinische Ethik beschäftigt sich mit den sittlichen Normsetzungen, die für das Gesundheitswesen gelten sollen. Sie hat sich aus der ärztlichen Ethikentwickelt, betrifft aber alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, Institutionen und Organisationen und nicht zuletzt die Patienten.
Als grundlegende Werte gelten das Wohlergehen des Menschen, das Verbot zu schaden („Primum non nocere“) und das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten (Prinzip der Autonomie), allgemeiner das Prinzip der Menschenwürde. Ende Zitat Wikipedia

Die Rolle des psychiatrischen Gutachters beim Sachwalterschaftsmissbrauch
Die ärztliche Ethik spielt beim Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich keine  Rolle mehr. Da gibt es so genannte Auftrags-Gutachter, die offenbar in vorformulierte Texte die Namen der zu entrechtenden und zu enteignenden Mündel eintragen.
In einigen Fällen kommt es zu einem persönlichen Gespräch (siehe Fall Hödl).
In vielen Fällen gibt es aber ein so genanntes Aktengutachten, wo der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie nur aufgrund der Aktenlage das psychiatrische Gutachten als Grundlage für die Entmündigung erstellt und an das Bezirksgericht übermittelt.
Exkurs Hödl: Im Falle Hödl rief das Finanzministerium am Bezirksgericht an und bestellte beim Psychiatrischen Gutachter eine elf Jahre rückwirkende Entmündigung für heikle politische Zeitpunkte und mysteriöse Todesfälle. Die Richterin legte dazu einen Akt an (Gesprächsprotokoll vom 30.4.2009, das Gutachten des Psychiaters Dr. Kögler war aber bereits auf dem Weg von Mödling zum Bezirksgericht Wien-Liesing.
Interessant ist, dass diese „Entmündigungs-Psychiater“ oft in Gemeinschaftspraxen für die Politik und die Justiz tätig sind, so zum Beispiel ein Psychiater, der gerne für Menschen, die aus politischen Gründen entmündigt werden, Aktengutachten erstellt: Van-Swieten-Gasse 2, 1090 Wien.
Auch Sachwalter und Psychiater „residieren“ in Wien im 1. Bezirk gemeinsam: Ein Beispiel: Am Hofe 13, Wien-Innere Stadt. Auffällig ist, dass diese Rechtsanwaltskanzlei mehr als 1000 Kuranden „bearbeitet“ und der Psychiater, der im selben Hause wohnt, auf der Steuersünderliste Liechtenstein von 2008 aufscheint!
Die missbräuchliche Beschaffung von Patientendaten durch einstweilige Sachwalter bzw. Sachwalter, die die Eigentumswohnung des Mündels verkaufen wollen
Besonders perfid ist folgende Taktik von Sachwalterkanzleien: Man ruft in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis an und lässt sich die Patientendaten für ein potentielles Mündel (das über Immobilien und Wertgegenstände verfügt) illegal an die Sachwalterkanzlei übermitteln. Dann nimmt man ganz private Patientendaten in der Argumentation gegenüber dem Bezirksgericht als VORWAND, um eine Sachwalterschaft zu begründen.
Dies ist als schwere Verletzung des Arztgeheimnisses aber auch Verletzung der Pflichten von Rechtsanwälten und Sachwaltern zu werten!
Ebenso sind jene Richter zu suspendieren, die diese illegalen Praktiken von Sachwaltern über Jahre decken!
Siehe dazu:
Ein Richter, der schuldhaft gegen seine Berufs- und Standespflichten verstößt, hat sich sowohl disziplinär als auch gegebenenfalls strafgerichtlich zu verantworten. Zivilrechtlich kann ein Richter nur dem Staat gegenüber haftbar werden. Parteien, die durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten eines Richters einen Schaden erleiden, können diesen nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes nur dem Staat gegenüber geltend machen.

Das psychiatrische Gutachten als Beweismittel bei Gericht

Beweismittel Gerichts-Gutachten

Das Gutachten und die Aussage eines Sachverständigen sind Beweismittel, sofern das Gericht den Sachverständigen bestellt hat. Das Gericht ist nicht an die Schlussfolgerungen des Sachverständigen gebunden, sondern würdigt dessen Aussagen frei. Gemäß § 411a ZPO kann ein bereits in einem anderen Verfahren erstelltes Sachverständigengutachten als Sachverständigengutachten (und nicht mehr nur als Urkundenbeweis) des laufenden Prozesses verwertet werden. Gegebenenfalls hat sich der Sachverständige mit bereits vorliegenden Gutachten auseinanderzusetzen und zu begründen, warum er einem früheren Gutachten folgt oder ihm widerspricht. Es steht im Ermessen des Gerichts, ob der Sachverständige sein Gutachten nur schriftlich einreicht oder ob er es ergänzend mündlich in der Verhandlung vorträgt und erläutert (§ 411 ZPO). Ende Wikipedia-Zitat Rechtslage Deutschland
Kommentar: Da das Gutachten des Sachverständigen für Psychiatrie und Neurologie auch in Österreich als Beweismittel gilt, ist eine Manipulation des Gutachtens bzw. Gutachters als BEWEISMITTEL- und Urkundenfälschung zu betrachten – ganz zu schweigen von der Verletzung der ärztlichen Pflichten.
Die Errichtung einer Sachwalterschaft nur aufgrund der Aktenlage (mittels Ferngutachten eines Psychiaters, der den Patienten nie gesehen hat und nie untersucht hat) ist aus
-          juristischen
-          ethischen
-          medizinischen
Gründen strikt abzulehnen.

Sachwalter und Richter,  die aufgrund von Aktengutachten Massenentmündigungen Menschen ihres Vermögens, ihrer Immobilien, ihrer Wertgegenstände berauben und Angehörigen eine Sachwalterschaft verweigern, sind mit sofortiger Wirkung ihres Amtes zu entheben und nach § 302 STGB und § 277 ABGB anzuklagen!
Gerichtliche beeidete GutachterInnen aus dem Bereich der Psychiatrie und Neurologie, die ihre Pflichten verletzen und (gegen Provisionen) und im Auftrag der SachwalterInnen Gutachten erstellen, die den Zweck haben, den alten Menschen zu enteignen und gegen seinen und der Angehörigen Willen in ein Pflegeheim zu transferieren, sind umgehend aus der Sachverständigenliste des Gerichts zu löschen und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Gerichtlich beeidete GutachterInnen, die Menschen aus politischen Gründen per Aktengutachten, entmündigen, sind ebenfalls aus der Sachverständigenliste des Gerichts zu löschen und ebenso strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Gegebenfalls sind die medizinischen Gutachter, die ihre Berufsregeln so massiv zum Schaden des Kuranden und Patienten verletzen, aus der Ärztekammer und sonstigen Berufsvertretungen der Mediziner auszuschließen.
Die Österreichische Justiz, vor allem der Minister, hat akuten Handlungsbedarf, um die Zahl der Missbrauchsopfer im Bereich Sachwalterschaft zu reduzieren und  Opfer zu entschädigen!!!
Außerdem ist die Tätigkeit von Sachwaltern in Hinsicht auf das Berufs- und Standesrecht der österreichischen Rechtsanwaltskammer zu überprüfen: Schwarze Schafe sind auch hier aus der Rechtsanwaltskammer auszuschließen. Die Disziplinarkommission der Rechtsanwaltskammer muss unparteiisch bestellt werden!