Donnerstag, 31. Oktober 2019

Die Paranoia-Affäre in Frankfurt & der Handel mit psychiatrischen Gutachten in Wien und im Burgenland

Datenschutz auf Österreichisch 

Medizinischer Datenschutz gemäß Datenschutzverordnung EU
Die Macht der GutachterInnen im Entmündigungsverfahren und im Maßnahmenvollzug

Die sogenannte Paranoia-Affäre im Bundesland Hessen (Frankfurt) schlug in Deutschland hohe Wellen:

Der Finanzbeamte Rudi Schmenger wurde wegen

Anpassungsstörung an korrupte Systeme (ICD-Diagnose vorhanden) entmündigt. Er und drei andere Finanzbeamte in Frankfurt waren einem riesigen Steuerskandal auf der Spur.

Was unterscheidet nun Österreich von Deutschland?

In Deutschland ist es ebenso üblich vor einer Entmündigung (Vormundschaft, gerichtliche Erwachsenenvertretung)

ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. In Österreich wird dazu der Paragraph 268 ff ABGB schlagend.

In Deutschland wurde der psychiatrische Gutachten wegen Falsch-Begutachtung von Rudi Schmenger (KollegInnen und Kollegen)zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerfahnder-Aff%C3%A4re

In Österreich läuft das anders: In Österreich sind diese psychiatrischen GutachterInnen, die Gutachten für Entmündigungen schreiben, hochgeachtet und teilweise an der Universität als Dozenten tätig. Siehe dazu

Edikte.justiz.gv.at: Liste der GerichtsgutachterInnen im Bereich Psychiatrie und Neurologie.



In Österreich läuft das anders:

1. Es gibt keine Instanz, die eine Falschbegutachtung bestätigen würde: Die RichterInnen am Pflegschaftsgericht behaupten, dass sie keine medizinischen Kenntnisse haben.

2. Auch wenn man einen Rekurs gegen ein psychiatrisches Gutachten wegen Entmündigung in der 2. Instanz am Landesgericht für Zivilrechtssachen einbringt, z.B. wegen BEFANGENHEIT des Gutachters, hat man als KurandIn KEINE CHANCE, dass es ein zweites Gutachten gibt, das bestätigen könnte, dass keine gerichtliche Erwachsenenvertretung notwendig ist.

3. Eine weitere Instanz in Österreich ist die allmächtige Ärztekammer, die ihre schwarzen Schafe natürlich allumfassend deckt.

4. Besonders fatal ist ein Falschgutachten (wogegen der Bürger, die BürgerIn in Österreich KEINE RECHTSMITTEL hat) im Bereich Maßnahmenvollzug: Der gerichtliche beeidete Facharzt der Psychiatrie bestimmt hier das Strafausmaß und nicht der Richter, die RichterInnen (was natürlich auch keine Gewaltenteilung ist, wenn ein Arzt das Strafausmaß bestimmt)

5. In der Praxis läuft der Handel mit den psychiatrischen Gutachten so:

a. Die RechtspflegerInnen am Bezirksgericht verdienen sich vielleicht ein kleines Trinkgeld, wenn sie die psychiatrischen Gutachten aus dem Akt kopieren und an blogger, Journalisten etc. weiterverkaufen (es gilt die Unschuldsvermutung).

b. In einem berühmten Fall A wurde aus der Kanzlei eines bekannten Rechtsanwaltes aus Wien, wo die Tochter einer bekannten Abgeordneten arbeitet, ein Gutachten verkauft, was die Bestellung der 11 Jahre rückwirkenden Entmündigung der ehemaligen Angestellten des Bundesrechenzentrums (Bereich Bundeshaushalt) zur Folge hatte.

c. In einem noch berühmteren Fall wurde das Gutachten (das zu einer Entmündigung führte) vom Bezirksgericht Favoriten an einen bekannten Tiroler Blogger verkauft. Dieser benutzte das psychiatrische Gutachten, um es an die Abgeordneten des Nationalrats zu schicken. In dieser causa gab es nämlich eine parlamentarische Anfrage. Der Akt wurde dann an das BG Oberpullendorf (Burgenland) weiter geleitet und in weiterer Folge fanden wir auf TWITTER Auszüge aus diesem Akt. Wir wissen nun, dass sowohl BG Wien-Favoriten als auch BG Oberpullendorf psychiatrische Gutachten verkaufen, besonders wenn es sich um Entmündigung aus politischen Gründen (so wie seinerzeit in der DDR handelt)

6. Wer kann unbefugt psychiatrische Gutachten, medizinische Daten zwecks Entmündigung weitergeben:

a. Rechtsanwaltskanzleien/ Sachwalterkanzleien

b. OrdinationsgehilfInnen von gerichtlich beeideten Fachärzten der Psychiatrie und Neurologie (die Gutachten werden meistens von Sekretärinnen getippt - daher können sie jederzeit auch von diesen kopiert und verkauft werden)

c. Bezirksgericht: Pflegschaftsabteilung: Dort kann eine Rechtspflegerin, ein Rechtspfleger jederzeit Akten kopieren. Die Bezirksgerichte versinken ja bekanntlich in Arbeit, gerade auch wegen der zahlreichen Entmündigungen und damit verbundenen Änderungen im Grundbuch. Der Sachwalter verkauft die Immobilien des Kuranden meistens zu sehr günstigen Preisen und es müssen dann auch die PROVISIONEN verteilt werden.

d. Gerichtsvollzieher (Exekutionsabteilung): Diese arbeiten extern, sind aber in engem Kontakt mit den RechtspflegerInnen. Auch sie haben jederzeit Zugang zu GUTACHTEN aller Art.

e. ERV Bundesrechenzentrum: Nichts geht heute mehr ohne EDV: So sind alle Bezirksgerichte mit dem BUNDESRECHENZENTRUM verbunden und dort können jederzeit Akten manipuliert werden, verkauft werden, ausgelesen werden.

7. Patientenakte in Krankenhäusern, Arzt-ordinationen,Universitätskliniken, Pflegeheimen (staatlich oder privat) Firmen für medizinische Software, Firmen für Rechtsanwalts-Software:die MitarbeiterInnen können in Krankenhäuser, Arztordinationen jederzeit bei Neu-Installationen, Upgrades etc. die Daten der PatientInnen absaugen: AUCH HIER KANN ES JEDERZEIT undichte Stellen geben: Wollen Sie, dass Ihr Aids-Test, Ihre Krebs-Behandlungsakte, das psychiatrische Gutachten über ihr Kind, das nicht mehr in die Schule gehen will, demnächst auf FACEBOOK oder Twitter bekannt gegeben wird? Ich gehe davon aus, dass das den meisten Menschen peinlich ist. Besonders hat es für junge Menschen Konsequenzen in Bezug auf Anstellung etc. Personalabteilungen machen sich heutzutage im Internet über ein Person schlau: Was finde ich dort?

ARCHIVIERUNG Patientendaten - Berichte - OP-Berichte - Aufenthalt in psychiatrischen Krankenhäusern Österreich 

Bild

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2018/05/datenschutz-im-sachwalterschaftsverfahr.html

Krankenhäuser müssen Diagnoseberichte, OP-Berichte ca. 30 Jahre aufheben und archivieren. Niedergelassene Ärzte nur 10 Jahre. In meiner causa hatte man leichtes Spiel.

Prof Max Friedrich (bekannter Kinderpsychiater) zeigte mich Ende der 90-er Jahre bei der Staatsanwaltschaft Wien an, weil ich an die Kronenzeitung Leserbriefe schrieb, wo ich angab, dass er alkoholisiert zu Vorlesungen und psychiatrischen Begutachtungs-Situationen erscheint.

Die Redaktion der Kronenzeitung hatte meine Leserbriefe an die Privat-Ordination des Prof. Friedrich und an das AKH weiter geleitet. Ich hatte damals einen guten und sehr bekannten Rechtsanwalt als Verteidiger. Genau in dieser Kanzlei arbeitet nun als Rechtsanwältin die Tochter jener Abgeordneten, die gemeinsam mit Kanzlei Noll (Pilz) meine 11 Jahre rückwirkende Entmündigung bestellte.

Honni soit qui mal y pense.

Conclusio: Nun komme ich aber zurück zum Fall Rudi Schmenger:
In Österreich wäre die Verurteilung eines Gutachters wegen Falsch-Begutachtung niemals möglich. Und natürlich auch PflegschaftsrichterInnen sind sakrosankt wie seinerzeit im Inquisitionsverfahren die Handelnden - ebenso die Denunzianten. Die Parallelen des Inquisitionsverfahrens zum Entmündigungsverfahren sind erstaunlich.

Wenn ein reicher Mensch seine medizinischen Gutachten im Internet wiederfindet, wird er die TäterInnen in Grund und Boden klagen.

Mit Kuranden kann man aber alles machen. Sie haben kein Geld und kein Recht auf ein Verfahren, z.B. auf Widerruf und Unterlassung oder auf eine einstweilige Verfügung. Der Sachwalter gibt ihnen keines. Sie sind einer Entmündigungs-Justiz hilflos ausgeliefert.

IN ÖSTERREICH kann ein Kurand den Gutachter grundsätzlich nicht klagen. Auch ein Gegengutachten ist in Österreich nicht möglich.

#Menschenrechte #Österreich #Datenschutzverordnung #EU

Exkurs I: Ein berühmter Fall ist auch Fall Haider: Obduktionsergebnisse wurden der Familie vorenthalten.

Exkurs II: Ich erhielt die Anstellung im Bundesrechenzentrum vor allem auch deswegen, weil meine Diagnose aus dem AKH bekannt war. Eine Kollegin arbeitete dort bzw. studierte bei Prof. Max Friedrlich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerfahnder-Aff%C3%A4re

Im November 2009 verurteilte das Verwaltungsgericht Gießen als Berufsgericht für Heilberufe den Gutachter Thomas Holzmann wegen vorsätzlicher Falschbegutachtung zu einer Geldbuße von 12.000 Euro.

In Österreich gibt es kein Berufsgericht für Heilberufe und der Beweis für die vorsätzliche Falsch-Begutachtung wird in Österreich schwer zu führen sein!!!!

Im November 2009 verurteilte das Verwaltungsgericht Gießen als Berufsgericht für Heilberufe den Gutachter Thomas Holzmann wegen vorsätzlicher Falschbegutachtung zu einer Geldbuße von 12.000 Euro.[9][10][11] Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, Holzmann habe bei seinen Gutachten mit Vorsatz die Standards für psychiatrische Begutachtungen nicht eingehalten. So habe er zum Beispiel keine standardisierten Tests durchgeführt. Das Gericht wies die Rechtfertigung des Psychiaters zurück, er habe dem „Medienverhalten“ der Probanden Krankheitswert zugemessen. Diese hätten jahrelang Öffentlichkeitsarbeit betrieben, bei der nichts herausgekommen sei, was für ihre Annahme spreche. „Dass sie die Sache dennoch weiterverfolgten, zeige, dass bei ihnen nicht rationale Überlegungen führend seien, sondern das Anliegen, etwas aufzudecken, wo es vielleicht nichts mehr aufzudecken gebe.“ Diese Einlassung des Beschuldigten war nach Auffassung des Gerichts nicht geeignet, den im Sachverständigengutachten in diesem Zusammenhang festgestellten Mangel der Verletzung des Neutralitätsprinzips durch den Beschuldigten auszuräumen, „der nicht einmal hypothetisch in Erwägung ziehe, dass die Angaben der Probanden auch teilweise oder ganz der Realität entsprechen könnten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVOfranzösisch Règlement général sur la protection des données RGPD, englisch General Data Protection Regulation GDPR) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Zusammen mit der so genannten JI-Richtlinie für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz[1] bildet die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union

Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln in elf Kapiteln:
  • Kapitel 1 (Artikel 1 bis 4): Allgemeine Bestimmungen (Gegenstand und Ziele, sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen)
  • Kapitel 2 (Artikel 5 bis 11): Grundsätze und Rechtmäßigkeit (Grundsätze und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, Bedingungen für die Einwilligung, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten)
  • Kapitel 3 (Artikel 12 bis 23): Rechte der betroffenen Person (Transparenz und Modalitäten, Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten, Berichtigung und Löschung – das „Recht auf Vergessenwerden“ –, Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling)
  • Kapitel 4 (Artikel 24 bis 43): Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter (Allgemeine Pflichten, Sicherheit personenbezogener Daten, Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation, Datenschutzbeauftragter, Verhaltensregeln und Zertifizierung)
  • Kapitel 5 (Artikel 44 bis 50): Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
  • Kapitel 6 (Artikel 51 bis 59): Unabhängige Aufsichtsbehörden
  • Kapitel 7 (Artikel 60 bis 76): Zusammenarbeit und Kohärenz, Europäischer Datenschutzausschuss
  • Kapitel 8 (Artikel 77 bis 84): Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
  • Kapitel 9 (Artikel 85 bis 91): Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen (u. a. Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, Datenverarbeitung am Arbeitsplatz, Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten, Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken, bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften)
  • Kapitel 10 (Artikel 92 bis 93): Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
  • Kapitel 11 (Artikel 94 bis 99): Schlussbestimmungen (u. a. Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG und Inkrafttreten der DSGVO)
Vor den 99 Artikeln sind 173 Erwägungsgründe angeführt, die zur Auslegung der Artikel mit herangezogen werden





Sonntag, 13. Oktober 2019

Chronologie einer Entmündigung: Wie der österr. Staat unbescholtene BürgerInnen mit Hilfe der Justiz vernichtet

S.g. Herr Dozent Mag. Schütz,

ich habe nun für Ihr Buch "Die Enteigner" eine Kurzfassung meiner Geschichte geschrieben. 

Ich kann dazu auch Arbeitszeugnisse, SAP-Zeugnisse, Sponsionszeugnis, Maturazeugnis und viele andere Zeugnisse liefern....

Ich liebe Zahlen, Daten und Fakten - zumal mir Psychiaterin Dr. Susanne Zadro-Jäger sogar mündlich vorwarf, ich habe meine Arbeit für die Bundeshaushaltsverrechnung nur geträumt. 

In memoriam Hofrat Stefan Csoka (1939 bis 2018) BM für Finanzen 1966 bis 2003 Lehrer für Bundeshaushaltsverrechnung Österreich 

Mag.a Rosemarie B. Hoedl 
1230 WIEN 




Für Mag. Johannes Schütz "Die Enteigner"

Chronologie einer Entmündigung: Die Geschichte der #Hoedl #Moserin 2000 bis 2019

Geschichte einer Hexenjagd auf Wienerisch


Die Geschichte beginnt mit der SAP-Ausbildung im Jahre 2000. Im Sommer 2001 erhielt Mag. Hoedl Rosemarie eine Anstellung als SAP-Beraterin im Großprojekt

"Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP" in der Wiener Bundesrechenzentrum GmbH.

https://www.wienerzeitung.at/startseite/archiv/187788_Verwaltungsinnovation-durch-SAP.html

In der Bundesverwaltung hat die IT-Unterstützung der Haushalts- und Personalprozesse eine - zumindest für die IT-Welt - lange Tradition. Bereits in den 70er Jahren wurde im BMF im Rahmen der Querschnittsapplikationen mit der Entwicklung der Applikationen "Bundeshaushaltsverrechnung (HV) und Bundesbesoldung (BS)" begonnen, welche bis heute das Haushalts- und Verrechnungswesen und die Zahlbarstellung der Gehälter und Pensionen von ca. 280.000 Personen zur vollen Zufriedenheit durchführen.

Hochgeehrt und dann tief gefallen wurde Mag. Hoedl im Krankenstand mit Anfang 2005 (zunächst) fristlos entlassen.

Im Februar 2006 erstattete Mag. Hoedl Strafanzeige, mit Kopie an BND. Dies sollte ihr zum Fallstrick werden.

Kurz nach Angelobung der Regierung Gusenbauer-Darabos-Molterer wurde Mag. Hoedl auf der Website des Peter Pilz denunziert. Es war zugleich der Höhepunkt des 1. Eurofighter-U-Ausschusses.



Nach einem erfolglosen Strafverfahren (9.1.2008 LG Str Wien) begann man (auch mit Hilfe der Nachbarn in Wien-Liesing) eine beispiellose Hexenjagd gegen Mag. Hoedl.

Diese Hexenjagd kulminierte mit der Entmündigung von Mag. Hoedl aufgrund einer gefälschten Telefon-Rechnung von T-Mobile (Gerichtlicher Zahlungsbefehl 16.9.2008 Bezirksgericht Wien-Liesing) T-Mobile hat dann auf die gefälschte Forderung verzichtet, nachdem die Entmündigung am Bezirksgericht abgewickelt war.





Am 28.9.2008 kandidierte Mag. Hoedl zum 1. Mal für den Nationalrat.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalratswahl_in_%C3%96sterreich_2008



Das 1. Pflegschaftsverfahren dauerte von Januar 2009 bis August 2011. Der Sachwalter Dr. W. wollte nach mehreren Publikationen (Alpenparlament,blogs, Facebook) nicht mehr mit dem Fall Hoedl zu tun haben und beendete von sich aus per Antrag Februar 2011 an BG Wien 23 die Sachwalterschaft.

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2019/08/novomatic-und-das-faire-glucksspiel.html

https://www.youtube.com/watch?v=d6aR74WZyic&t=4s

Die Staatsgeschädigten der Zwetschenrepublik - Entmündigung auf Österreichisch Fall Hoedl (Bundesrechenzentrum) Fall Gebetsberger (Immobilienskandal) Entmündigung in Österreich als Mittel der Justiz zur Ausschaltung von Zeugen in Straftaten.

Aufgrund des Nahrungs- und Geldmangels erkrankte Mag. Hoedl im November 2010 schwer.

Zu mysteriös war der Zusammenhang Fall Hoedl und der Buhag-Skandal. Inzwischen wurde sogar ein ehemaliger Vorgesetzter aus dem Projekt HV-SAP Leiter der Bundesbuchhaltungsagentur Wien (August 2008).

Die Hexenjagd gegen Mag. Hoedl war mit dem Ende der ersten Sachwalterschaft nicht beendet. Man wollte sie nun obdachlos machen - auf anderem Wege.

Im Juli 2013 wurde die Kandidatur von Mag. Hoedl für die Nationalratswahlen 29.9.2013 bekannt gegeben.

Prompt reagierte die Polit-Justiz in Wien-Liesing: Es wurden Zahlungsgebühren erfunden (für Gerichtsbeschlüsse Pflegschaftsverfahren 12 P 234/ 11t). Mag. Hoedl konnte via OLG Wien Ratenzahlungen erwirken. Jedenfalls wollte man das Urlaubsgeld wegnehmen.



Im November 2015 zahlte Mag. Hoedl die letzte Rate Pflegschaftsgebühren (Polit-Justiz) an das Bezirksgericht Wien-Liesing.


Versuchte Enteignung durch Entmündigung: Fall Beispiel Hoedl Bezirksgericht Wien-Liesing 

Im Dezember 2015 war es nun soweit: Man wollte an die Genossenschaftswohnung von Mag. Hoedl in Wien-Liesing.



Daher wurde sie von einer Ex-Kollegin aus dem BRZ auf Widerruf und Unterlassung geklagt. Verfahren 1 C 1474/ 15 y - Bezirksgericht Wien-Liesing. 
Ein Schreiben von Mag. Hoedl an die Richterin am BG Wien-Liesing Ende Dezember 2015 bewirkte, dass die Richterin in der Abteilung C die Verhandlungs- und Prozessfähigkeit prüfen ließ (per Beschluss).

Mit Beschluss vom 18.2.2016 wurde für Mag. Hoedl ein einstweiliger Sachwalter bestellt (bekannter Fussball-Anwalt in Wien, früherer Kompagnon des Justizministers):

Als Gutachter wurde der Bruder des Hackenmörders von Hietzing (Mai 2008) bestellt.

Per Beschluss von 14.12.2016 wurde der Fußball-Anwalt endgültiger Sachwalter für Mag. Hoedl, vor allem für das Verfahren gegen T.M.: Klage auf Widerruf und Unterlassung.



Am 7. April 2017 war die Hauptverhandlung für 1 C 1474/ 15y anberaumt. Die Klägerin erschien nicht und nach einem langen Telefonat des Anwalts der Klägerin einigte man sich auf einen VERGLEICH: Euro 353,50 für beide Parteien.

Am 31.März 2017 brachte die Klägerin via Anwalt noch viele gefälschte Beweismittel ein. Mag. Hoedl war psychisch am Ende und sah sich nicht an der Verhandlung teil zu nehmen.

Daraufhin rief sie der Sachwalter an und sagte Folgendes: "Wenn Sie nicht zur Verhandlung kommen, IST IHRE WOHNUNG weg."

Somit sind wir wieder bei der Enteignung durch Entmündigung auf "Stasi-Art".

Exkurs: Auf keinen Fall sollten die Ereignisse rund um die Bundeshaushaltsverrechnung durch einen Aufsehen erregenden Prozess in Wien aufgerollt werden. Daher wählte man als Sachwalter einen Fussball-Anwalt, der die Sache im Sand verlaufen lassen sollte und Mag. Hoedl das "Gnadenbrot" gewähren sollte. Die Klägerin hatte einen schweren Fehler gemacht. Sie erschien nicht zur Hauptverhandlung. Siehe dazu auch Hierarchie - Visionen und Träume Zauberflöte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_Edlinger

Von 2001 bis 2013 war er Präsident des österreichischen Bundesligavereines Rapid Wien. Seit 2003 ist er Präsident des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes.

Bildergebnis für die großen vier rapid edlinger cap gusenbauer fischer

Mit Beschluss vom 8.2.2018 (Opernball in Wien) wurde die Sachwalterschaft von Mag. Hoedl OHNE weiteres psychiatrisches Gutachten aufgehoben. Das Geburtsjahr von Mag. Hoedl wird weiterhin mit 1660 am Gericht geführt (siehe dazu auch Verkauf von Gutachten und Gerichtsdokumenten betreff Hoedl der Ex-Kollegen aus dem Bundesrechenzentrum).



Mit Beschluss vom 23.5.2018 wurde die Pflegschaftsrechnung des Sachwalters genehmigt (und gekürzt).

Die qualvollen Pflegschaftsverfahren und Gerichtsverfahren, Demütigungen in den Ordinationen der PsychiaterInnen haben Mag. Hoedl viel Kraft und Geld gekostet. Sie hat es aber nach 12 Jahren Folter geschafft, nicht delogiert zu werden und sich finanziell und gesundheitlich zu konsolidieren.

Dennoch wird es notwendig sein, die Kosten für die Pflegschaftsverfahren genau zu analysieren und von der Republik Österreich Schadenersatz zu fordern: In memoriam W. Schweinhammer, Kosten- und Leistungsverrechnung des Bundes. 



Die Folgen: Arbeitsverbot als SAP-Beraterin, Zwangspensionierung, Observation in der Nachbarschaft (um bei Mag. Hoedl dann Verfolgungswahn zu diagnostizieren). Fingierte Einbrüche im Wohnhaus von Mag. Hoedl.
Lebenslängliche Kreditunwürdigkeit: Bankentot (O-Ton Erste Bank: Mit Mündeln verhandeln wir nicht)

Mag. Hoedl Rosemarie
1230 WIEN

Wien, 17.9.2019





In memoriam

Hofrat Stefan Csoka (1939 bis 2018): BM für Finanzen 1966 bis 2003

Post-Skriptum: Mag. Hoedl kannte die (Fake-)Verfahren schon aus den 90-er Jahren, war Sekretärin in Rechtsanwaltskanzleien und studierte ab September 2007 Jus. Ebenso war ihr Lehrer für Kirchenrecht und Eherecht einer der berühmtesten Juristen Österreich Univ.Prof.DDR. Hugo Schwendenwein (Karl-Franzens-Universität Graz).

https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Schwendenwein

Hauptforschungsgebiet waren das Kirchenrecht, kirchliche Rechtsgeschichte und das österreichische Staatskirchenrecht. Schwendenwein war als einziger Theologe Mitglied der österreichischen Akademie der Wissenschaften, ab 1985 korrespondierendes und ab 1995 wirkliches Mitglied der philosophisch-historischen Klasse. Er war Mitglied der Consociatio internationalis studio iuris Canonici promovendo, der Österreichische Gesellschaft für Kirchenrecht und dem Deutschen Rechtshistorikertag.

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichische_Akademie_der_Wissenschaften#Aufgaben

Bildergebnis für die großen vier rapid edlinger cap gusenbauer fischer

Ohne diese juristischen Kenntnisse wäre die Weisse Folter wahrscheinlich tödlich für Mag. Hoedl gewesen.
Alle Gerichts-Dokumente, Arbeitszeugnisse, Ausbildungszeugnisse (sap) sind auf chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at und auf weiteren Blogs der Hoedl einsehbar. Es ist somit eindeutig beweisbar, dass Mag. Hoedl wirklich Angestellte im Bundesrechenzentrum war und ein Sektionschef aus dem BM für Finanzen am Bezirksgericht Wien-Liesing bei Gutachter Dr. Herbert Kögler die DIAGNOSE 

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2008/12/clearing-gesprach-bei-der-clearing.html

11 Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit der Mag. Hoedl Rosemarie bestellt hatte (vor allem für die Zeitpunkte mysteriöser Todesfälle in BM für Finanzen, BMI und Bundesrechenzentrum).






Sonntag, 6. Oktober 2019

Projekt Ombudsstelle für KurandInnen in Not: Ausgangslage

Ausgangslage Entmündigung in Österreich: Projekt Ombudsstelle für KurandInnen in Not

Entmündigung in Österreich 

Bei der Entmündigung handelt bzw. handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. Dieser wird auch Vormund genannt, der Betroffene hingegen war sein Mündel und wurde bevormundet.

In Österreich ist die Entmündigung im Jahre 1984 durch die Sachwalterschaft ersetzt worden, in Deutschland zum 1. Januar 1992 durch den Einwilligungsvorbehalt, der im Rahmen eines Betreuungsverfahrens angeordnet werden kann. In der Schweiz wurde 2013 die Entmündigung durch die umfassende Beistandschaft abgedeckt. Seit 2013 gibt es eine Entmündigung im deutschsprachigen Raum nur noch im italienischen Südtirol und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

Geschichtliche Entwicklung

Altertum – Römisches Zwölftafelgesetz enthält Grundzüge der Vormundschaft und Pflegschaft (cura furiosi, cura prodigi)
Mittelalter – „Munt“ der Sippe, später des nächsten väterlichen Vorfahren; im ausgehenden Mittelalter wurde die Vormundschaft Aufgabe des Landesherrn
1794 – preußisches allgemeines Landrecht sieht Vormundschaft und gerichtliches Verfahren vor
1803 – Code civil regelt Entmündigungsverfahren als Voraussetzung der Vormundschaft (bis 1899 im Rheinland gültig)
1875 – preußische Vormundschaftsordnung führt Unterscheidung von Vormundschaft und Pflegschaft ein.

Statistik:

Die Statistik in Österreich schweigt über die wirklichen Zahlen. Im Bundesrechenzentrum Wien wird das sogenannte VJ-Register geführt. Es besteht jedoch der dringende Verdacht, dass dieses laufend manipuliert wird.

Dennoch klagen die Pflegschaftsgerichte (Bezirksgerichte) über Überlastung durch Pflegschaftsverfahren.

https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000106950008/laengere-gerichtsverfahren-wegen-personalnot-in-justiz


Verein VSP (Vertretungsnetz)

Der Verein VSP berät zu entmündigende Menschen nicht. Vielmehr ist er ein Hort der Korruption. SozialarbeiterInnen begutachten die Wohnung der zu entmündigenden Person und sind sozusagen VorbereiterInnen auf dem Weg zur Enteignung.

https://www.vertretungsnetz.at/home/

Siehe dazu die zahlreichen Publikationen von Mag. Johannes Schütz und Fallbeispiele auf sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at.

https://www.freitag.de/autoren/johannes-schuetz/die-enteigner-der-groesste-skandal-oesterreichs

Die Wohnbaugenossenschaften und Hauseigentümer in Wien (aber auch in den Bundesländern) haben zum Ziel, via Entmündigung (Sachwalterschaft, Gerichtliche Erwachsenenvertretung....) vor allem ältere Menschen aus ihren Wohnungen zu vertreiben.

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2017/11/justitia-austriaca-ein-sterbender-schwan.html

Beachte dazu: Ältere Menschen haben günstige Mietbedingungen.

https://alexandrabader.wordpress.com/2017/11/29/menschenrechte-werden-in-oesterreich-mit-fuessen-getreten/

Die Korruption rund um Bezirksgerichte, Psychiatrische GutachterInnen und SozialarbeiterInnen (sowie Sachwalterkanzleien) muss beendet werden.

Es besteht der Verdacht, dass Provisionen fließen pro Enteignete Wohnung, Haus etc.

Die Rolle der Psychiatrischen GutachterInnen: 

Es ist ein absoluter Tiefpunkt der österreichischen Medizin und Psychiatrie, dass sich Fachärzte der Psychiatrie und Neurologie dafür kaufen lassen, Aktengutachten zu erstellen für zu enteignende KurandInnen.

Aktengutachten müssen per Gesetz verboten werden. 

Die Gutachten gleichen einander wie ein Ei dem anderen - ebenso die Beschlüsse der Bezirksgerichte zwecks Entmündigung und Enteignung, z.B.

Person X.Y. hat die Übersicht über ihre Geschäfte verloren, daher benötigt sie Gerichtlichen Erwachsenenvertreter, der vor allem das Vermögen verwalten muss und den Häuserverkauf abwickeln muss.

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2013/03/das-psychiatrische-gutachten-im.html

Zahlreiche Fallbeispiele aus ganz Österreich sind vorhanden. Unzählige blogs beschäftigen sich mit dem größten Skandal der Republik Österreich seit dem 2. Weltkrieg.

Opfer sollten durch die Ombudsstelle entschädigt werden, enteignetes Vermögen der Familie restituiert werden.

Siehe dazu

DIE ENTEIGNER - Johannes Schütz

Wien, 4. Oktober 2019

Post-Skriptum:
Es ist davon auszugehen, dass es immer wieder wirklich kranke Menschen gibt, die Psycho-Therapie benötigen, die ihre Geschäfte nicht selbst erledigen können.
Die Wiener Tradition der Psychotherapie rund um Sigmund Freud ist weltberühmt.

Es gibt auch geistig kranke Menschen, die liebevolle Hilfe benötigen, ebenso demente Menschen, die aber nicht aus dem Familienverband mit GEWALT zwecks Enteignung gerissen werden sollen.

Es ist an das ärztliche Gewissen der Psychiatrischen GutachterInnen zu appellieren.

Korruption rund um medizinische Gutachten soll unter STRAFE gestellt werden (Ärztliche Ethik).

Es gibt Menschen, die unter
  • Kaufsucht 
  • Spielsucht 
  • Alkoholismus 
  • Magersucht, Bulimie 
  • Drogensucht etc 
leiden und daher sich selbst gefährden. Grundsätzlich ist das Unterbringungsgesetz bei Selbstgefährdung in Österreich einzuhalten. Dennoch sollten sich Gerichtliche Erwachsenenvertreter um die Gesundheit des Kuranden kümmern. 

Daher benötigt die neue Ombudsstelle SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, Ärzte etc., die wirklich engagiert sind und keine Anwaltskanzleien, die Enteignungen von KurandInnen betreiben und z.B. 100 Wohnungen in Wien besitzen. Angst vor PsychiaterInnen sollte abgebaut werden. Ein vertrauensvolles Verhältnis sollte aufgebaut werden zw. Patient und Kurand. Die Behandlung mit Neuroleptika und starken Medikamenten sollte von einer Kommission überprüft werden (Psychiatrie-Kommission).

Juristen sind grundsätzlich nicht geeignet, sich um Sozialarbeit zu kümmern. 

Ein guter Sozialarbeiter kann sehr wohl die Geldeinteilung für monatliche Bedürfnisse des Kuranden bewerkstelligen. Außerdem gibt es z.B. bei ERSTE Bank ein so genanntes Sozialkonto, wo KurandInnen pro Woche nicht mehr als Taschengeld abheben können. 

Die Psychotherapie-Stellen für süchtige und psychisch kranke Menschen müssen dringend ausgebaut werden. 

Die Pflegschaftsverfahren können so minimiert werden - vor allem wenn Angehörige bzw. FreundInnen sich um den kranken Menschen kümmern. 

Die Einhaltung der Menschenrechte rund um Pflegschaftsverfahren in Österreich sollte von einer internationalen Kommission beobachtet werden, die auch Sanktionen erteilen kann. 



https://hotandrash.wordpress.com/2018/07/11/der-sachwalter-betrug-ii/

Sachwalterschaft


Die Sachwalterschaft wurde als Nachfolgebestimmung zur Entmündigung eingeführt, die im Jahr 1984 aufgehoben wurde. Als Sachwalterschaft bezeichnet man die Übertragung der gesetzlichen Vertretung an einen Sachwalter, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäfte für sich selbst wahrzunehmen. Ein Sachwalter kann für psychisch Kranke, geistig Behinderte und pflegebedürftige Menschen bestellt werden. Die Sachwalterschaft regelt die Entziehung oder Einschränkung der Rechte einer Person.

Freitag, 4. Oktober 2019

Rohkonzept und Planstellenausschreibung für Ombudsstelle KURANDINNEN in Not - Österreichweit

Rohkonzept für Ombudsstelle/ Beratungsstelle für KurandInnen, enteignete, entrechtete, entmündigte Menschen bzw. für betroffene Angehörige in Österreich

KURANDINNEN IN NOT

Hauptsitz Wien, Zweigstellen in allen Bundesländern
Idee: Da die Pflegschaftsgerichte (=Bezirksgerichte) in Österreich u.a. durch Personalmangel komplett überlastet sind, aber auch die RA-Kanzleien, die tausende Pflegschaftsverfahren pro Kanzlei bearbeiten müssen, erscheint es dringend notwendig, diese Arbeit mit entmündigten Menschen auszulagern.
Des Weiteren erscheint es notwendig, eine Behörde zu errichten, die die Vermögenswerte KurandInnen und ihren Familien restituiert.
Gesetze:
1. Massenkanzleien müssen per Gesetz wieder verboten werden (Siehe dazu Budgetbegleitgesetz Juni 2009) Ein Sachwalter/ gerichtlicher Erwachsenenvertreter darf nicht mehr als 20 Kuranden/ Pflegschaftsverfahren bearbeiten.
2. Psychiatrische Aktengutachten müssen per Gesetz verboten werden.
3. Korrupte Ärzte, Psychiater sollten aus der Liste der GerichtsgutachterInnen GELÖSCHT werden - ebenso sollte es die Möglichkeit geben, korrupte PflegschaftsrichterInnen vom Dienst zu suspendieren.
4. Es muss gesetzlich verankert sein, dass Angehörige sich um entmündigte Menschen kümmern müssen - nur im Notfall soll ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Stellenausschreibungen:
1. Ombudsstelle Wien: Zentrale: Geschäftsführung für ganz Österreich, Personalabteilung
Stellenprofile:
1. Juristen
2. Psychologen
3. SozialarbeiterInnen
2. Ombudsstellen Graz, Linz, Klagenfurt, St. Pölten, Eisenstadt, Innsbruck, Bregenz, Salzburg
Beratungsstellen siehe Stellenprofile oben
Ziel: Enteignete, gequälte Kurandinnen sollten sich jederzeit an diese Ombudsstellen wenden können.
Es soll auch ein Budget vorhanden sein, wenn Gerichtliche ErwachsenenvertreterInnen ihre KurandInnen bestehlen.
FINANZIELLE SOFORTHILFE für KurandInnen soll ermöglicht werden.
Beratung Bankgeschäfte für KurandInnen und Angehörige (besonders ältere Menschen betreff Netbanking) soll 2 Mal pro Woche in jeder Filiale möglich sein.

Für den Inhalt verantwortlich: Gesamtkonzeption und Pilotprojekt:

Mag.a Rosemarie B. Hoedl & Team
1230 Wien

Exkurs: Die Ombudsstellen der Justiz haben keinem einzigen Kuranden in Not je geholfen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ombudsmann

Ein Ombud (altnordisch: umboð „Vollmacht“) ist eine häufig ehrenamtliche Aufgabe einer Person, in einer Organisation oder in der Öffentlichkeit bei bestimmten Themen eine ungerechte Behandlung von Personengruppen zu verhindern. So gesehen bedeutet ein solches Amt eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen – unter Berücksichtigung der Interessen von Personen, deren Belange als Gruppe infolge eines fehlenden Sprachrohrs ansonsten wenig beachtet würden (zum Beispiel von Kindern, Krankenhauspatienten, Gewaltopfern).
In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.
Dies geschieht durch:
  • eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles,
  • Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente,
  • Vergleich von Schaden, Aufwand und Kostenfaktoren,
  • Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung,
  • oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall.
Immer mehr Organisationen und Institutionen (bis hin zur UN) richten eine Stelle für einen Ombudsmann ein oder beschäftigen ganze Stäbe von Ombudsleuten. Zunehmend fallen auch sog. Compliance Officers unter den Begriff, die mehr als etwa interne Revision jene Compliance durchsetzen, die etwa (vorbeugend) Korruptionen verhindern soll.
Vor allem wo ein großes Publikum angesprochen wird, also auch viel Konfliktstoff gegeben ist, werden solche Beschwerdestellen institutionalisiert. Auch Medien wie Zeitungsverlage beschäftigen zunehmend Ombudsleute. Sie sollen zwischen Lesern und Anzeigenkunden auf der einen Seite und Redaktionen und Verlag auf der anderen Seite vermitteln. So hat zum Beispiel die New York Times einen Ombudsmann. Die Berliner Morgenpost hat eine Ombudsfrau, die Lesern helfen soll.