Freitag, 21. Mai 2021

Die Skurrilität und Hilflosigkeit der österreichischen #Pflegschaftsgerichtsbarkeit und Entmündigungspraxis:

Die Skurrilität und Hilflosigkeit der österreichischen #Pflegschaftsgerichtsbarkeit und Entmündigungspraxis: 

Mit Eingabe vom 30.10.2020 beantragte der Erwachsenenvertreter seine Enthebung als

Erwachsenenvertreter, weil die öffentlichen Anschuldigungen gegen seine Person nicht mehr

zu tolerieren seien. Ende Zitat Beschluss Bezirksgericht NÖ 

Jüngst erhielt unsere Initiative einen Beschlüsse aus einem Gerichtsakt aus St. Pölten zugesandt_ 

Ein Rechtsanwalt und Sachwalter eines Kuranden aus Niederösterreich bat das Pflegschaftsgericht (offenbar auf Knien) dass die Gerichtliche Erwachsenenvertretung zu beenden sei, weil (wörtlich) die öffentlichen Anschuldigungen gegen seine Person nicht mehr zu tolerieren seien." Ende Zitat 

Die Rechtsanwaltskanzlei und ihre MitarbeiterInnen wurden offenbar in den #Wahnsinn getrieben durch ständige Telefonanrufe, Eingaben etc. 

Das Gericht agiert jedoch ebenfalls extrem hilflos: Warum: Es wurde die Leiterin des Gerichts angezeigt und ein Verfahren gegen eine Richterin ist nicht zu dulden. 

Daher muss der arme Sachwalter weiterhin die öffentlichen Anschuldigungen gegen seine Person "tolerieren". 

Das führt uns zu der Frage, warum Sachwalter (Ger.EV) die Sachwalterschaft in Österreich zurück legen: 

Ein oftmaliger Grund ist, wenn die Rechtsanwaltskanzlei nicht in Politmorde oder Mia-Betrügereien hineingezogen werden will: Es sieht ja dann so aus, als ob die Kanzlei zum Beispiel flüchtige Mia-BetrügerInnen wie z.B. Jan Marsalek deckt und sogar der Aufenthaltsort der flüchtigen BetrügerInnen der Kanzlei bekannt ist, diese jedoch dem Gericht nicht übermittelt werden darf. Es könnte zum Beispiel das FBI, das die Schandtaten der österreichischen Justiz nicht decken will, vor der Türe der Kanzlei stehen (siehe Fall #Firtasch). So viel Wirbel will man dann doch vermeiden und sich sein Luxusleben nicht verderben lassen.  

In diesen Fällen gibt das Gericht dem Antrag des Gerichtl. Erwachsenenvertreters Folge und das Pflegschaftsverfahren wird beendet: Es soll kein Wirbel um Morde in den Ministerien, Betrug rund um Bundeshaushalt, Covid-Finanzierungsagentur etc. gemacht werden, schon gar nicht sollen alte Mordfälle rund ums österreichische Budget aufgerollt werden:

Nur keine Wellen schlagen, heißt es da bei der hohen Wiener #Gerichtsbarkeit. 

In anderen Fällen sind berühmte Mündel flüchtig, jedoch noch an Wohnorten gemeldet, wo ebenfalls mysteriöse Morde geschahen. Hier kümmert sich kein Sachwalter, kein Gerichtlicher Erwachsenenvertreter um die Ummeldung. 

Manche KurandInnen spielen mit dieser in allen Bereichen höchst inkompetenten Justiz Katz und Maus. Das treibt vermutlich so manche MitarbeiterInnen in Rechtsanwalts- und Mündelkanzleien in den Wahnsinn. 

Im vorigen Jahr hatten wir einen Fall in Wien, wo einem bekannten Wiener Rechtsanwalt und Gerichtlichen Erwachsenenvertreter von sehr reichen Leuten (z.B. Villenbesitzer in Döbling) Säure ins Gesicht geschüttet wurde. 

Im obigen erstgenannten Fall, der die absolute Hilflosigkeit der österreichischen Zivilgerichtsbarkeit in jedem Detail ausführlichst dokumentiert, argumentiert der Sachwalter, dass der Kurand ohnehin kein Vermögen habe, daher er dieses auch nicht ausgeben könne. 

Dies belegt eindeutig, dass österreichische Rechtsanwälte, die ein gutes Geschäft mit Massensachwalterei machen, immer weniger Interesse haben, Gerichtliche Erwachsenenvertretungen zu übernehmen, wo nichts heraus schaut, außer dass die Sekretärinnen mit den Nerven fertig sind. 

In kleineren Städten weiß man sehr wohl, wo die MitarbeiterInnen der Kanzleien, die Familien der Gerichtlichen ErwachsenenvertreterInnen wohnen, man kann sie stalken und nach allen Regeln der Kunst fertig machen. 

Auszüge aus dem Beschluss werden in diesem Blog anonymisiert zitiert. Diese Beschlüsse sollen in weiterer Folge die Inkompetenz und Hilflosigkeit der österreichischen Gerichtsbarkeit in vielen Fällen dokumentieren, analysieren und archivieren.  

Wien, Pfingsten 2021

Post-Skriptum: Es geht hier um die Lebensrealität von Menschen (die einst gefeiert und erfolgreich) vom Gericht und Sachwalter zutiefst gedemütigt wurden und werden: Mit dem Widerstand der Entrechteten können die Pflegschaftsgerichte nicht umgehen: Junge RichterInnen werden hier eingesetzt, die die alten Fälle nicht kennen und streng nach Vorschrift vorgehen, was die Umstände noch mehr eskalieren lässt: Siehe Ermordung einer entmündigten Pensionistin durch die Polizei im Jänner in Wien oder Maßnahmenvollzug für eine psychisch kranke entmündigte Patientin in Vöcklabruck/ Wels (Oberösterreich) 

So viel fürs Erste zur "unabhängigen" jedoch in der Wirklichkeit überforderten Gerichtsbarkeit in Österreich - im Bereich Zivilrecht, jedoch auch Strafrecht, weil entmündigte und/oder psychisch kranke Menschen im Gefängnis landen. 

Die skandalösesten Pflegschafts-Fälle (die sich angesichts hilfloser SachwalterInnen und RichterInnen als Zeitbomben heraus stellen könnten) werden hier laufend dokumentiert. 








Mittwoch, 5. Mai 2021

#Pflegenotstand #Corona #Wirtschaftskrise #amok #Familientragödien #Sozialtragödien #Frauenmorde

 #Pflegenotstand #Corona #Wirtschaftskrise #amok #Familientragödien #Sozialtragödien #Frauenmorde

Zuerst sperrt man die gesamte Bevölkerung ein, zerstört die Gastronomie, die Wirtschaft und den Tourismus, zerstört bewusst Existenzen durch #Berufsverbot und dann schreit man von Seiten der #Bundesregierung: Wir brauchen mehr #Gewaltprävention: Ja bitte gehts noch????? Es besteht der Verdacht, dass #amokläufe in der Bevölkerung gezielt in Kauf genommen werden, um der #Pharmaindustrie ein Mia-Geschäft zukommen zu lassen:

Es fehlt nur noch die Genehmigung der #Pilledanach für die Sterbehilfe durch den #Nationalrat, um sich Pensionen und Pflegegeld en masse zu ersparen.




Ich berichtete in den Gruppen #SW-Missbrauch schon über Tragödien rund um entmündigte Menschen in der #Corona-Krise: Da ist eine psychisch kranke Frau aus Vöcklabruck im #Maßnahmenvollzug gelandet (Gefängnis) weil sie durch ihre Einsamkeit durchdrehte und am Balkon laut schrie: Es brennt. Da ist eine psychisch kranke entmündigte Frau in Wien-Penzing von einem Polizisten erschossen worden, weil sie mit einem Messer hantierte und die Sozialbetreuerin, die im Auftrag der Sachwalterin #Bananen (sic) vorbei brachte, sich bedroht fühlte (und daher die Polizei rief) Ich werde nun die Gruppe Gerichtliche Erw.vertretung um den Bereich #Pflege und #Soziales erweitern. Gerade die finanzielle und psychische Not treibt Menschen in den #amok, vor allem wenn sie zu Hause eingesperrt sind. Heute möchte ich über einen etwas älteren Fall aus dem Burgenland berichten, der an Tragik seinesgleichen sucht. Ein ehemaliger Landesgeschäftsführer der #Grünen im Burgenland hat in den späten Stunden des 22. Juli 2020 - nachdem die Pflegerinnen aus Rumänien nicht mehr einreisen konnten - seine 92-jährige Mutter, seine 64-jährige Ehefrau in getrennten Zimmern (so wird berichtet) erwürgt. Danach - so wird berichtet - hat der die Polizeidirektion im Burgenland angerufen und über seine Tat berichtet. Anstatt sofort einen Streifenwagen zu dem verzweifelten Mann zu schicken, hat der Polizist am Telefon (sic) versucht, den Mörder von seinem Suizid abzuhalten. Im durch seine Festspiele mit Gideon Kremer bekannten #Lockenhaus nahm er sich dann angeblich das Leben. Von FreundInnen auf #Facebook wird dieser Mann als der sozialste und einfühlsamste Mensch beschrieben, den sie je kannten. Er war aber angeblich mit der Pflege überfordert. Gab es keine Nachbarn oder FreundInnen, die helfen konnten????? Besonders verwundert ist man über so eine Sozialtragödie im Rahmen des #lockdown (wir hatten einen grünen Pflegeminister im Sommer 2020)weil das #Burgenland ja angeblich #Vorreiter bei der Anstellung pflegender Angehöriger ist. Es kann also in diesem Fall nicht nur am Geld gelegen sein, so wie beim #Bierwirt, der am selben Tag, an dem er seine Lebensgefährtin ermordete, erfuhr, dass er sein Lokal in Wien-Josefstadt für immer zusperren muss. Conclusio: Und was macht unsere so kompetente Bundesregierung? Sie möchte Millionen in Gewaltpräventionsstellen investieren, wo dann irgendwelche SozialarbeiterInnen mit Maske in ihren Büros (die niem. betreten darf) sitzen und herum telefonieren: Bitte gehts noch???? Hat eigentlich schon irgend jemand daran gedacht, dass gerade behinderte Menschen große Probleme mit der Maskenpflicht - aus verschiedenen Gründen - haben? Man sieht das Gesicht des Gegenübers nicht, man hat vielleicht Atemnot. https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/2000118928974/mann-toetet-64-jaehrige-und-92-jaehrige-im-burgenland Conclusio: Und was macht unsere so kompetente #Bundesregierung? Sie möchte Millionen in Gewaltpräventionsstellen investieren, wo dann irgendwelche SozialarbeiterInnen mit Maske in ihren Büros (die niem. betreten darf) sitzen und herum telefonieren: Bitte gehts noch???? Hat eigentlich schon irgend jemand daran gedacht, dass gerade behinderte Menschen große Probleme mit der Maskenpflicht - aus verschiedenen Gründen - haben? Man sieht das Gesicht des Gegenübers nicht, man hat vielleicht Atemnot. Dies bedeutet große Verunsicherung für psychisch kranke Menschen - ebenso für Kinder, was ich täglich an den Reaktionen der kleinen Kinder im Bus und in der U-Bahn beobachten kann. https://www.tt.com/artikel/30743161/doppelmord-im-burgenland-59-jaehriger-erwuergte-frau-und-mutter https://kurier.at/chronik/burgenland/doppelmord-im-burgenland-taeter-pflegte-die-opfer-seit-jahren/400979468 https://www.derstandard.at/story/2000118928974/mann-toetet-64-jaehrige-und-92-jaehrige-im-burgenland

Sonntag, 2. Mai 2021

Elektronische Zustellung über "Mein Postkorb": Stell Dir vor es laufen Verfahren gg. Dich und Du weißt von NICHTS

Ablauf der Zustellung über "Mein Postkorb"

Geht eine neue Nachricht in "Mein Postkorb" ein, erfolgt unmittelbar eine Verständigung an die bei der Registrierung hinterlegte und verifizierte E-Mail-Adresse/hinterlegten und verifizierten E-Mail-Adressen.

Wie bei der konventionellen Zustellung auch können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenstand gemeldet werden. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt. Zu beachten ist jedoch, dass die versendende Behörde während dieser Zeit Zustellungen wieder in Papierform durchführen kann. (sic - wo liegt hier der Sinn???)

Nur bei Login mit Handy-Signatur auf oesterreich.gv.at bzw. in der App "Digitales Amt" können auch nachweisliche Zustellungen (entsprechen postalischen RSa-/RSb-Briefen) neben nicht-nachweislichen Zustellungen (entsprechen "Fensterkuvert Sendungen") eingesehen und abgeholt werden.

Nachweislich zugestellte Nachrichten müssen innerhalb von zwei Wochen abgeholt werden und stehen ab der Abholung für weitere acht Wochen (insgesamt also zehn Wochen) in "Mein Postkorb" zur Verfügung. Nicht-nachweisliche Nachrichten stehen in "Mein Postkorb" zehn Wochen zur Abholung zur Verfügung. Danach werden alle Nachrichten aus "Mein Postkorb" gelöscht. 

Nachweisliche Nachrichten gelten am ersten Werktag nach Verständigung an die eigene E-Mail-Adresse/die eigenen E-Mail-Adressen als zugestellt. Nicht-nachweisliche Nachrichten gelten als zugestellt, sobald sie in "Mein Postkorb" verfügbar sind.

Es empfiehlt sich, "Mein Postkorb" regelmäßig auf Zustellungen zu überprüfen. Dies für den Fall, dass die an die hinterlegte E-Mail-Adresse/hinterlegten E-Mail-Adressen verschickte Information über eine erfolgte Zustellung in den Spam-Ordner verschoben wird oder das E-Mail-Postfach voll ist und die E-Mail dadurch nicht eingeht.

Falls Nachrichten länger aufbewahrt werden sollen, können diese z.B. auf dem Computer gespeichert oder an eine E-Mail-Adresse weitergeleitet werden.

https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung.html

Elektronische Zustellung: 

Ihr sicheres Postfach im Internet mit der Handy-Signatur nutzen

Das elektronische Postfach "MeinPostkorb" ist Ihr zentrales und sicheres Postfach für elektronische Nachrichten von Behörden. Sobald Sie die Anmeldung zur elektronischen Zustellung durchgeführt haben, können Sie Schriftstücke von

Behörden (Strafregisterauszug, Meldebestätigung etc.) sicher über Ihr kostenloses elektronisches Postfach empfangen.Bürgerinnen und Bürger können ihr elektronisches Postfach "MeinPostkorb" in oesterreich.gv.at  (unter "Weitere Services") und der APP "Digitales Amt" abrufen. Für die Unternehmen steht "MeinPostkorb" im Unternehmensserviceportal  zur Verfügung.

Wenn ein elektronisches Dokument für Sie im "MeinPostkorb" einlangt, erhalten Sie eine Verständigung per E-Mail. Anschließend können Sie das Dokument herunterladen, ansehen, weiterleiten, ausdrucken oder archivieren.

 Was sind die Vorteile von MeinPostkorb?

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Kostenloses elektronisches Postfach
  • Garantiert SPAM-frei
  • Sicher und vertraulich
  • 7 Tage – 24 Stunden geöffnet
  • Keine "gelben Zettel"
  • Weltweit erreichbar
  • Dokumente können elektronisch abgelegt werden
  • Verkürzte Verfahrenszeiten

Klicken Sie Anmeldung zur elektronischen Zustellung und holen Sie sich noch heute Ihr kostenfreies Postfach im Internet. Sie profitieren ab sofort von den Vorteilen.

Die E-Zustellung bietet:

Höchste Sicherheit

... durch Verwendung der Handy-Signatur beziehungsweise Bürgerkarte

Ihr aktiviertes Mobiltelefon (Handy-Signatur) oder Ihre aktivierte E-Card (Bürgerkarte) wird zum virtuellen Ausweis, mit dem Sie sich nicht nur im Internet ausweisen können.
Neben der Abholung von elektronischen Zustellungen können Sie damit auch Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig digital unterschreiben. Falls Sie Ihr Mobiltelefon noch nicht zur "Handy-Signatur" beziehungsweise Ihre E-Card zur "Bürgerkarte" aktiviert haben, finden Sie alle notwendigen Informationen (Was ist die Handy-Signatur beziehungsweise Bürgerkarte? Wie komme ich dazu? etc.) unter handy-signatur.at bzw. buergerkarte.at.

ACHTUNG: Auf der neuen Generation der e-card (seit Oktober 2019) steht keine Bürgerkartenfunktion mehr zur Verfügung. Eine kostenlose Alternative zur Bürgerkartenfunktion auf der e-card ist die Handy-Signatur
Mehr Informationen dazu: www.handy-signatur.at

Komfortabler Zugriff auf zugestellte Dokumente

… auch von unterwegs

Als ein weiterer wesentlicher Bestandteil der serviceorientierten Verwaltung ermöglicht die eZustellung für Privatpersonen und Unternehmen den Zugriff auf elektronisch zugestellte Dokumente rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. Das spart Zeit und Geld bei erhöhtem Komfort.

Ein elektronisches Postfach für sämtliche Zustellstücke

… egal, welche Behörde Ihnen zustellt

Behördliche RSa- oder RSb-Briefe werden in den meisten Fällen per Post zugestellt. Wird die Empfängerin bzw. der Empfänger nicht angetroffen, muss diese bzw. dieser anschließend auf das Postamt, um sich das Schriftstück dort gegen Vorzeigen eines Ausweises abzuholen. Mit der elektronischen Zustellung ersparen Sie sich den "gelben Zettel" und diese aufwändige Prozedur. Eine einmalige und kostenlose Registrierung zur elektronischen Zustellung genügt, um behördliche Schriftstücke komfortabel über das Internet abzurufen.

Abwesenheiten auch in der elektronischen Welt möglich

… falls Sie einmal keinen Zugriff auf das Internet haben

Sollten Sie für einen bestimmten Zeitraum nicht in der Lage sein, elektronische Zustellungen entgegenzunehmen, können Sie Ihr Postfach für diesen Zeitraum ganz einfach deaktivieren. Sie erhalten dann keine elektronischen Zustellungen. Bitte beachten Sie, dass die Zustellungen in diesem Fall wie gehabt per Post versendet werden können und dass diese Abwesenheit nur für elektronischen Zustellungen gemäß Zustellgesetz gilt. Falls Sie auch Nutzerin bzw. Nutzer der Databox in FinanzOnline sind, können Sie weiterhin Nachrichten der Finanzverwaltung über die Databox empfangen.
Falls Sie – trotz Anmeldung zur elektronischen Zustellung – ein Dokument einer Behörde mit der Post zugestellt bekommen sollten, liegt das daran, dass noch nicht alle Behörden die Vorteile der elektronischen Zustellung nutzen. Die Zahl der Behörden, welche die elektronische Zustellung nutzen, steigt aber stetig.

 Hinweis

Für Verfahren und Dokumente, die sich nicht elektronisch abwickeln lassen, wie zum Beispiel die Zustellung eines Reisepasses, Originalpapierdokumente-Beilagen oder bei der Eheschließung, gilt das Recht auf elektronischen Verkehr natürlich nicht.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Digitalisierung und E-Governmentdigitalisierung@bmdw.gv.at

https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung/Anmeldung-zur-elektronischen-Zustellung.html

Elektronische Zustellung von behördlichen Dokumenten für Mündel - Teil eins Justizonline

https://justizonline.gv.at/jop/web/content/akteneinsicht

Allgemeine Informationen zur elektronischen Akteneinsicht

Die elektronische Akteneinsicht ist wesentlicher Teil der großflächigen Digitalisierungsinitiative der österreichischen Justiz und Eckpfeiler einer bürgernahen und transparenten Verfahrensführung. Sie unterstützt eine bürgernahe und zügige Verfahrensführung ohne Papier. Mit Hilfe dieses digitalen Services können Abfrageberechtigte auf für sie freigegebene Bestandteile des Gerichtsakts auf elektronischem Weg zugreifen.

Neben einer benutzerfreundlichen Einsicht in freigegebene Dokumente des Akts, können Dokumente einzeln oder als konsolidierte PDF-Datei kostenfrei heruntergeladen werden. Den Berechtigten steht somit ein umfassendes PDF-Dokument zur Verfügung, das gezielt nach Schlagworten durchsucht werden kann. Zur leichteren Orientierung wird automatisch ein Inhaltsverzeichnis generiert, in dem alle Aktenbestandteile chronologisch nach Ordnungsnummern dargestellt werden.

Um zur Akteneinsicht zu gelangen, bedarf es einer Anmeldung mit Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte.

https://www.handy-signatur.at/hs2/

Die ID Austria kommt: Keine Sorge, die Handy-Signatur bleibt weiterhin bestehen! Alle aktiven und alle zukünftig freigeschalteten Handy-Signaturen werden mit Einführung der ID Austria (E-ID) ohne weiteres Zutun umgestellt. Für UserInnen bedeutet das konkret: gleiche Funktionalität, gleiche Handhabung!

Mehr Informationen finden Sie unter:
https://www.a-trust.at/de/handy-signatur/id-austria/
https://www.xitrust.com/die-phantasie-befluegeln/

https://www.buergerkarte.at/

Wie unterscheiden sich Handy-Signatur und Bürgerkarte?

Handy-Signatur und Bürgerkarte erfüllen die gleichen Funktionen: Den Nachweis der Identität und die Unterschrift.

Logo Bürgerkarte und Handy-Signatur

Die Verwendung der Bürgerkartenfunktion auf einer Chipkarte erfordert ein Kartenlesegerät.

Für die Nutzung der Handy-Signatur ist kein Kartenlesegerät nötig. Die Handy-Signatur funktioniert mit allen empfangsbereiten Mobiltelefonen.


 

ID Austria

Logo ID Austria

Im Laufe des Jahres 2021 wird die neue ID Austria die bisherige Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte ablösen. In Zukunft können Sie mit der ID Austria Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre ID Austria wird so zu Ihrem Schlüssel zu sicheren digitalen Services.

Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung der Handy-Signatur und Bürgerkarte. Aktuell läuft der Pilotbetrieb der ID Austria. Dieser endet im Herbst 2021. Ab diesem Zeitpunkt wird die ID Austria allen Bürgerinnen und Bürgern in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Alle aktuellen Informationen zur ID Austria finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at. Dort erfahren Sie auch, wie Sie Ihre bestehende Handy-Signatur in Ihre persönliche ID Austria überführen können.


Handy-Signatur und Bürgerkarte

Die Bürgerkartenfunktion ist in zwei Formen verfügbar:

  • Handy-Signatur: Zur Nutzung der Handy-Signatur ist ein empfangsbereites Mobiltelefon notwendig. Die Handy-Signatur funktioniert mit allen Mobiltelefonen und ist kostenlos.
  • Karte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion: Sie können die Bürgerkartenfunktion beispielsweise auf einer A-Trust Chipkarte aktivieren (auf Ihrer e-card nur noch bis Ende 2019). Zur Verwendung einer Karte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion benötigen Sie ein Kartenlesegerät.

Beide Formen der Bürgerkarte können als rechtsgültige Unterschrift im Internet verwendet werden, sie sind der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Sowohl das Handy und eine aktivierte Chipkarte sind auch Ihr virtueller Ausweis, Sie können sie also im Web so verwenden, wie zum Beispiel Ihren Führerschein oder Ihren Reisepass. Sie können damit aber auch Dokumente oder Rechnungen digital signieren.

Unabhängig von der Form der Bürgerkarte bietet Ihnen diese zahlreiche Vorteile:

  • Kostenfreie Nutzung: Die Nutzung von Handy-Signatur ist völlig kostenlos.
  • Zeitersparnis: Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können Amtswege rasch und einfach über das Internet erledigen
  • Hohe Sicherheit: Ausschließlich die korrekte Kombination der beiden Faktoren Wissen (PIN bzw. Passwort) und Besitz (Chipkarte bzw. Handy) ermöglicht eine erfolgreiche Anmeldung (Login) an einem Service oder eine elektronische Unterschrift.
  • Datenschutz: Kryptographische Verfahren verhindern den zentralen Zugriff auf sensible Daten.
  • Komfort: E-Services von Verwaltung und Wirtschaft können mit der gleichen Methode genutzt werden, die unzähligen Benutzerkennungen sind damit Vergangenheit.
https://justizonline.gv.at/jop/web/assets/content/Muster_Ladung.pdf


Elektronische Akteneinsicht im Zivilverfahren


In ausgewählten ())Gattungen des Zivilrechts wird den berechtigten Parteien grundsätzlich der gesamte Akt zur Verfügung gestellt. Die hinterlegte Berechtigungssystematik bietet detaillierte Abstufungsmöglichkeiten und schafft damit die Grundlage für eine – an die individuelle Situation angepasste – Zuweisung dieser Einsichtsrechten. Dabei ist eine zeitliche Einschränkung (z.B. für Sachverständige während der Zeit der Gutachtenserstellung) ebenso möglich wie eine Einschränkung auf bestimmte Dokumente.

Elektronische Akteneinsicht im Strafverfahren

Im Strafverfahren ist die Bereitstellung der elektronischen Akteneinsicht nur nach Einbringung eines entsprechenden Antrags möglich. Nachdem dieser Antrag durch ein Entscheidungsorgan bewilligt worden ist, werden den Berechtigten die freigegebenen Aktenbestandteile für die elektronische Akteneinsicht via JustizOnline bereitgestellt.

 HinweisAnfallende Gebühren bei nicht elektronischen Akten