Der Nationalrat hat heute mit den Stimmen aller Fraktionen das Erwachsenenschutzgesetz beschlossen und damit das 30 Jahre alte Sachwalterrecht reformiert. Auch die Grünen gaben sich letztlich mit der von Justizminister Wolfgang Brandstetter gegebenen Finanzierungszusage zufrieden.
Die neue Regelung, die am 1. Juli 2018 in Kraft tritt, soll die Sachwalterschaft alten Stils - mit völliger Rechtlosigkeit der „Besachwalteten“ - so weit wie möglich vermeiden. Aus ihr wird die Erwachsenenvertretung, die bei größtmöglicher Beibehaltung der Selbstbestimmung konkret auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten wird. Das Gesetz bietet dazu unterschiedliche Arten der Vertretung einer vertretungsbedürftigen volljährigen Person.
Finanzierung „wirklich gesichert“
Für Kritik in der Gesetzwerdung hatten die Kostenschätzungen in dem Gesetz gesorgt, aus 86 Millionen im Erstentwurf waren schließlich nur 24 Millionen Euro im Zweitentwurf geworden. Brandstetter sagte aber auch im Nationalratsplenum, dass die Finanzierung „wirklich gesichert“ sei. Für die Änderungen gebe es „sehr wohl sachliche Begründungen“, außerdem gebe es die Freigabe des Finanzministeriums, Rücklagen im Ausmaß von 160 Millionen Euro aufzubrauchen.
Lob von der Caritas
Lob für die Reform kam von vielen Seiten, auch die Caritas begrüßte die Neuerungen. „Entscheidungen sollen in Zukunft nicht mehr für Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, sondern mit ihnen getroffen werden“, so Caritas-Präsident Michael Landau in einer Aussendung.
Damit werde „eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung und Autonomie für jene Menschen umgesetzt, die bei ihren Entscheidungen im Alltag Unterstützung benötigen“, so Landau.
http://orf.at/stories/2385496/
Einstimmiger Beschluss zu Sachwalterschaft im Parlament
Der Nationalrat hat heute mit den Stimmen aller Fraktionen das Erwachsenenschutzgesetz beschlossen und damit das 30 Jahre alte Sachwalterrecht reformiert. Auch die Grünen gaben sich letztlich mit der von Justizminister Wolfgang Brandstetter gegebenen Finanzierungszusage zufrieden.
Die neue Regelung, die am 1. Juli 2018 in Kraft tritt, soll die Sachwalterschaft alten Stils - mit völliger Rechtlosigkeit der „Besachwalteten“ - so weit wie möglich vermeiden. Aus ihr wird die Erwachsenenvertretung, die bei größtmöglicher Beibehaltung der Selbstbestimmung konkret auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten wird. Das Gesetz bietet dazu unterschiedliche Arten der Vertretung einer vertretungsbedürftigen volljährigen Person.
Finanzierung „wirklich gesichert“
Für Kritik in der Gesetzwerdung hatten die Kostenschätzungen in dem Gesetz gesorgt, aus 86 Millionen im Erstentwurf waren schließlich nur 24 Millionen Euro im Zweitentwurf geworden. Brandstetter sagte aber auch im Nationalratsplenum, dass die Finanzierung „wirklich gesichert“ sei. Für die Änderungen gebe es „sehr wohl sachliche Begründungen“, außerdem gebe es die Freigabe des Finanzministeriums, Rücklagen im Ausmaß von 160 Millionen Euro aufzubrauchen.
Lob von der Caritas
Lob für die Reform kam von vielen Seiten, auch die Caritas begrüßte die Neuerungen. „Entscheidungen sollen in Zukunft nicht mehr für Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, sondern mit ihnen getroffen werden“, so Caritas-Präsident Michael Landau in einer Aussendung.
Damit werde „eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung und Autonomie für jene Menschen umgesetzt, die bei ihren Entscheidungen im Alltag Unterstützung benötigen“, so Landau.
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