Dienstag, 21. Mai 2019

Texte und Anklageschriften von Dozent Schütz von Huffington Post zu neuem Forum übertragen

https://de.quora.com/blog/sachwalterschaft/Sachwalterschaft-kann-nicht-abgewehrt-werden-Gef%C3%A4hrliches-Mobbing-Instrument-in-%C3%96sterreich

Sachwalterschaft kann nicht abgewehrt werden: Gefährliches Mobbing-Instrument in Österreich
Tausende Fälle von willkürlicher Enteignung in Österreich. Die Abwehr eines solchen Verfahrens auf Sachwalterschaft wird nicht definiert. Einblick in die Korrespondenz mit der zuständigen Abteilung für Personenrecht des Justizministeriums.
Es geht um eine simple Frage: „Wie kann ein betroffener Bürger, ein Verfahren auf Sachwalterschaft abwehren?" Damit Grundrechte nicht verletzt werden.
Inhaltlich ist die Sektion I des Bundesministeriums für Justiz mit dem Thema Sachwalterschaft befasst. Mit der Zuständigkeit für Zivilrecht. Denn es gibt keinen strafbaren Tatbestand, der solche Sachwalterschaften begründen könnte. Strafrecht kann bei solchen Enteignungen nicht angewendet werden. Es handelt sich um Akte der Willkür und Verletzungen der Grundrechte.
Die Sektion für Zivilrecht ist hauptverantwortlich für die Inhalte der Informationsbroschüre „Sachwalterschaft", die 2014 vom Bundesministerium für Justiz herausgegeben wurde. Darin wird nicht erklärt, wie ein betroffener Bürger einen Anschlag durch Sachwalterschaft abwehren kann. Vielmehr wird nur betont, dass jederzeit sogenannte „Anregungen" bei Gericht eingebracht werden können. Auch „in Form eines Gesprächs".
Solche Anregungen müssen als Anstiftung bewertet werden. Als eine Methode des Mobbing, die bei österreichischen Gerichten erfolgreich eingesetzt werden kann. Bisher ohne Konsequenzen für den Anstifter. Die Folge: Eine Verletzung der Grundrechte. In tausenden Fällen. Siehe dazu den Bericht auf Huffington Post: Charta der Grundrechte verletzt: Der Fall Österreich.
Anfrage an den Sektionschef
Georg Kathrein ist seit Anfang 2008 der Leiter der Sektion I für Zivilrecht im österreichischen Justizministerium. Kathrein wird bevorzugt für öffentliche Auftritte zum Thema Sachwalterschaft eingesetzt. Auch in der Sendung Bürgeranwalt des ORF,
Gelebte Solidarität Für ein gesundes Ich iOS App Android App Mehr
in der am 24. Juni 2017 ein dubioser Fall von Sachwalterschaft mit Sektionschef Kathrein diskutiert werden sollte.
Georg Kathrein, am 30. Juli 1957 in Innsbruck geboren, wurde 1984 in noch jugendlichem Alter ein Richter am Bezirksgericht Innsbruck. Bereits 1986 startete er seine Karriere im Justizministerium, wo er an Gesetzesvorhaben im Erbrecht mitwirkte.
Eine Anfrage an Sektionsschef Kathrein über Verletzungen der Grundrechte durch Sachwalterschaft wird von Peter Barth beantwortet, dem Leiter der Abteilung I 1, die dem Familien-, Personen- und Erbrecht gewidmet ist. Dr. Peter Barth ist Leitender Staatsanwalt.
Eine simple Frage
Das Schreiben an Sektionschef Kathrein wollte die Antwort auf eine einzige simple Frage:
„Über welche Möglichkeiten verfügen betroffene Bürger, ein solches Verfahren auf Sachwalterschaft abzuwehren?"
Dr. Barth läßt in seiner Antwort keine Lösung für diese Problematik erkennen:
"Für die Bestellung von Sachwalter/innen sind in Österreich ausschließlich die Gerichte zuständig. Aufgrund der Unabhängigkeit der Rechtsprechung ist es dem Bundesministerium für Justiz als Verwaltungsbehörde verwehrt, gerichtliche Entscheidungen zu kommentieren. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, das[s] das Bundesministerium für Justiz auch keine Auskunft zu konkreten oder allgemeinen Rechtsfragen erteilen kann".
Strafrechtlich relevante Tatbestände
Der Leitende Staatsanwalt Dr. Peter Barth wird in der Folge in einem weiteren Schreiben auf strafrechtlich relevante Tatbestände hingewiesen. Mit folgender Feststellung:
Es handelt sich bei dieser Frage deutlich nicht um einen Eingriff in die von Ihnen betonte "Unabhängigkeit der richterlichen Entscheidung". Vielmehr um kriminell motivierte Vorgänge. Es geht um Verfahren auf Sachwalterschaft, die aus niederträchtigen Motiven angestiftet wurden: Finanzielle Motive, Gründe von Mobbing.
Der Leitende Staatsanwalt Barth ist an weiteren Hinweisen über den Tatbestand nicht interessiert. Er antwortet:
"Entgegen Ihrer Annahme muss ich Sie darauf hinweisen, dass die Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters bei Anregung durch Dritte, unabhängig von der Motivation des Anregenden oder Antragstellers, den Gerichten vorbehalten ist".
Dr. Barth zeichnet mit „Für den Bundesminister".
In einem dritten Schreiben wird Dr. Barth gefragt, welche Maßnahmen gesetzt werden, wenn das Gericht die Unterlagen des Betroffenen komplett ignoriert und nur die Aussagen des Anstifters zur Kenntnis nimmt, der das Verfahren auf Sachwalterschaft offensichtlich aus niederträchtigen Motiven einleitete. Das Bezirksgericht leitet Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände nicht weiter. Somit geht es um die Frage nach den erforderlichen Schritten beim Verdacht auf Amtsmissbrauch und Korruption.
Der Leitende Staatsanwalt Barth antwortet: „Kann ich Ihnen noch die allgemeine Auskunft zum Anzeigerecht nach § 80 StPO erteilen, wonach es jeder Person, die Kenntnis von einem strafrechtlich relevanten Verhalten erlangt, freisteht, sich selbst an die Organe der Strafrechtspflege (Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft) zu wenden".
Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauchs wurden bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien bereits zuvor eingebracht. Diese werden von der Oberstaatsanwaltschaft nicht bearbeitet. Es liegt keine Antwort der Staatsanwaltschaft vor.
Vom Bezirksgericht Liesing ins Justizministerium
1990 inskribierte Barth am Wiener Juridicum. Thema der Dissertation von Peter Barth war „Die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen an Minderjährigen". Im Jahr 2000 absolvierte Barth sein Gerichtsjahr. Danach war Barth im Justizministerium in der Personalabteilung und in der Zivilrechtssektion tätig.
Barth kam 2007 als Richter an das Bezirksgericht Liesing, wo er bis 2009 blieb. Die Leiterin des Bezirksgerichts Liesing war zu diesem Zeitpunkt Ruth Straganz-Schröfl, die spätere Leiterin der Dienstaufsicht im Bundesministerium für Justiz. Am 28. November
2008 wurde am Bezirksgericht Liesing ein Verfahren auf Sachwalterschaft eingeleitet: Der Fall Hödl.
Rosemarie Hödl hatte als Sachbearbeiterin im Bundesrechenamt Einblick in sensible Daten des Bundeshaushalts. Zeugenaussagen von Rosemarie Hödl sollten verhindert werden. Sie wurde deshalb unter Sachwalterschaft gestellt. Zur sicheren Diffamierung einer solchen Zeugenaussage wurde die Sachwalterschaft vom Gericht in Wien-Liesing im April 2009 um mehr als zehn Jahre rückdatiert.
2009 wechselte Barth wieder ins Bundesministerium für Justiz. 2013 wurde Barth Abteilungsleiter. Beim Sachwalterrechtsänderungsgesetz war Barth an der Seite des damaligen Abteilungsleiters und nunmehrigen Sektionschefs Georg Kathrein als „Geburtshelfer dabei", erzählt Barth in der Fachzeitschrift Recht aktuell im September 2015.
Compliance: Justizinterne Hinweise
Der leitende Staatsanwalt Barth hätte die Hinweise auf Missbrauch im Bereich der Rechtsprechung auch an die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter weiterleiten können (Abteilung III 6), womit das Problem an Oberstaatsanwältin Ruth Straganz-Schröfl übertragen worden wäre. Es bleibt unklar, weshalb er diese Möglichkeit in seinem Schreiben nicht erwähnt. Insbesondere da er Straganz-Schröfl doch aus seiner Zeit am Bezirksgericht Liesing kennt.
Eine weitere Möglichkeit für Peter Barth wäre: Die Abteilung III 9 einzuschalten, die Innenrevision und Compliance gewidmet ist. In der Beschreibung der Geschäftsstellen des österreichischen Justizministeriums zählt zu den wesentlichen Aufgaben der Abteilung III 9:
„Missbrauchs- und Korruptionsprävention, Implementierung von zentralen Ansprechstellen für die Entgegennahme von justizinternen Missbrauchs- und Korruptionshinweisen"
Laut dieser Stellenbeschreibung kann bei justizinternen Hinweisen die Abteilung III 9 erreicht werden, um einen solchen Missbrauch abzustellen.
Korrektheit statt Willkür
Die Abteilung Zivilrecht des Justizministeriums argumentiert mit der „Unabhängigkeit der Rechtsprechung".
Es handelt sich aber nicht um „Unabhängigkeit der Rechtsprechung", sondern um Richterliche Willkür. Es besteht der begründete Verdacht auf Amtsmissbrauch und Korruption. Solche Willkürakte müssen durch Kontrollorgane verhindert werden. Solche Kontrollorgane sind vorgesehen und müssen entsprechend agieren. Wenn eine solche Kontrolle nicht vorgenommen wird, so bedeutet das: Es findet Manipulation statt. Da Fehlentscheidungen zugelassen werden.
Was bedeutet „Unabhängigkeit der Rechtsprechung": Es soll die Verfolgung strafrechtlich relevanter Tatbestände nicht blockiert oder unterbunden werden. Und es soll nicht zu Verurteilungen und Strafen kommen, wenn ein solcher Tatbestand nicht gegeben ist (wie beispielsweise im Fall des Autors Stephan Templ).
„Unabhängigkeit" wird im österreichischen Bundesministerium für Justiz als Euphemismus verwendet für „Richterliche Willkürakte", um die tatsächlichen Vorgänge zu verschleiern. Was ist richterliche Willkür? Aus niederträchtigen Motiven werden Urteile gefällt: Es sind finanzielle Motive und durch Korruption oder Intervention motivierte Entscheidungen.
Selbstverständlich steht eine richterliche Entscheidung in einem gesellschaftlichen Umfeld und muss auf Basis der Grundrechte stehen, die das Funktionieren der Gesellschaft sichern sollen. Auf Basis eines Gesellschaftsvertrages, der den Aufbau von Kultur und Wirtschaft ermöglicht.
Richterliche Entscheidungen müssen jedenfalls von den Kontrollorganen der Gesellschaft überprüft werden. Es geht nicht um „Unabhängigkeit des Richteramts", vielmehr um Korrektheit der Rechtsprechung.
Ein ausführlicher Bericht erschien im Magazin Tabula Rasa:
Strukturen der massenweisen Enteignung: Das österreichische Justizministerium
© Autor: Johannes Schütz, 2019
Zum Autor: Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich". Johannes Schütz, Medienwissenschafter und Publizist, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, Projektleiter Twin-City-TV Wien-Bratislava, investigative Publikationen (Vergabe der .eu Domains).

Dienstag, 14. Mai 2019

14. Mai 2009 bis 14. Mai 2019: Der Fall Hoedl: Entmündigung im Auftrag des Bundesministeriums

14. Mai 2009 bis 14. Mai 2019: 10 Jahre Mündelfolter gut überstanden: Vor allem feiere ich, dass ich die Folter durch die Justiz relativ unbeschadet überstanden habe! Vielmehr war es für mich eine Diplomarbeit im Zivilrecht, wenngleich ich mich noch genau an diesen Donnerstag, den 14. Mai 2009 erinnerte. Ich erwartete mir Hilfe von der sogenannten Justiz - in Wirklichkeit war aber mein Konto schon gesperrt - ich erhielt nach mehrmaligem Bitten ca. 300 Euro im Monat zum Leben (während sich auf meinem Girokonto das Guthaben häufte) . Der Sachwalter erschien nicht bei Gericht - er schickte Anwalt Dr. Andreas Lehner, der mich ausfragte, warum ich nicht für E-Justiz im Bundesrechenzentrum arbeitete. Am selben Tag flog der Kanzler (ebenfalls aus meinem Bezirk - Wien 23) zum BilderbergerTreffen nach Athen! Honni soit qui mal y pense.....Ich bin nun mal eine Datenbank, daher sind mir die Zahlen (wie den freemasons) sehr wichtig!


Chronologie einer Entmündigung: 14. Mai 2009 bis 14. Mai 2019: 10 Jahre Mündelfolter relativ unbeschadet überlebt: Worauf ich besonders stolz bin: dass ich der versuchten Enteignung und Totalvernichtung durch BMF, BMJ, BRZ, Buhag - 11 Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit bestellt durch BMF (durch Klage auf Widerruf und Unterlassung 2015 ) widerstehen konnte und dass T-Mobile extra meinetwegen den Namen ändern muss (Magenta) Dass die Justiz in Österreich ein Witz und zutiefst korrupt ist, weiß jeder, der mit ihr zu tun hatte! Ich bin aber trotzdem froh, dass ich es überlebt habe und ausführlichst für spätere Generationen von Jus-Studenten und diverse Dokumentationsarchive so gut live dokumentieren konnte! Dank Social Media. google facebook usw!!!


Souverän habe ich es nicht gemeistert - aber ich konnte der versuchten Enteignung (durch gerichtlichen Zahlungsbefehl 2008 und Klage 2015 stand halten. Vermutlich ändert T-Mobile jetzt den Namen auf Magenta deswegen - alles meinetwegen! Viele Narben und Schrammen bleiben und sehr viel EMPATHIE mit jenen KurandInnen, die von ihren 

- SachwalterInnen 

- gerichtlichen ErwachsenenvertreterInnen 

- PflegschaftsrichterInnen 

- Hausbanken 

gedemütigt enteignet entrechtet, delogiert und vernichtet werden und wurden! 




14. Mai 2009 bis 14. Mai 2019: Was ich feiere: dass ich 10 Jahre Entmündigungsfolter so gut überstanden habe: Es war die Enteignung und Vernichtung geplant - nur weil ich eine Anzeige machte in Kopie #bnd

14. Mai 2009 - Schauplatz Wien - Bezirksgericht Wien-Liesing 

Keine Sterne in Athen, stattdessen Entmündigung am BG Wien-Liesing: 

Am 14. Mai 2009 gab es am Bezirksgericht Wien-Liesing eine interessante Entmündigungsverhandlung: 

Mag.a Rosemarie B. Hoedl (Sap-Beraterin, ehemalige Angestellte des Bundesrechenzentrums im Bereich Bundeshaushaltsverrechnung, Umstellung auf SAP Großprojekt HV-SAP) 

wurde bei dieser Verhandlung im Auftrag des BM für Finanzen (Sektionschef, Ministerialrat I.), der Bundesrechenzentrum GmbH (ehemalige Vorgesetzte) und der Bundesbuchhaltungsagentur (deren ehemalige Leiterin im Mai 2009 schon aus Wien verschwunden war) 

in allen Lebensbereichen entmündigt und unter Sachwalterschaft (heute gerichtliche Erwachsenenvertretung) gestellt! 

Anwesende: 

Richterin Romana Wieser (heute OLG - zuständig für Strafsachen und Patente) 

Rechtsanwalt Dr. Andreas Lehner (in Vertretung Sachwalter Dr.W.) 

Gutachter Dr. Herbert K. (ein sehr netter Herr, wohnhaft in Biedermeier-Villa in Mödling - Untersuchung der  Kurandin am 22. April 2009 in Mödling in Privatvilla) 

Kurandin Mag.a Rosemarie B. Hoedl, 1230 WIEN 

Die Kurandin musste auf ihre Entrechtung ca. 40 Minuten warten: Der Anwalt Dr. Lehner erzählte ihr von seinem Server in der Kanzlei und dass ältere Rechtsanwälte aufgrund der rasanten Entwicklung im Bereich ERV in Pension gehen. 

Dass das BM für Finanzen beim psychiatrischen Gutachter Dr. K. die 11 Jahre rückwirkende Entmündigung (besonders rund um Morde, Vergiftungsfälle in BMF und BRZ) bestellte, wusste die Kurandin Mag.a Hoedl zu diesem Zeitpunkt noch nicht! 

Dies erfuhr sie erst durch Akteneinsicht und Aktenkopie am 21. Juli 2009 am Bezirksgericht Wien-Liesing. 

Die Kurandin verfügte schon zum damaligen Zeitpunkt über ausreichende Kenntnisse im Zivilrecht, besonders Außerstreitverfahren (Sachwalterschaft) und Obsorgeverfahren, ebenso im Immobilienrecht durch ihre zahlreichen Studien und Praktikas in Rechtsanwaltskanzleien!!!! 

EXKURS: Was sonst noch am 14. Mai 2009 geschah: 


Parlamentarische Anfrage - Nationalrat Wien 

2186/J XXIV. GP 

Eingelangt am 26. Mai 2009 

ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Strutz, Mag. Stadler 
Kolleginnen und Kollegen 

betreffend angeblicher Auslandsaufenthalt in Vouliagmeni, Griechenland 

Zitat: 

Wie den Printmedien des vergangenen Wochenendes zu entnehmen war, soll in einem pittoresken griechischen Dorf namens Vouliagmeni, 20 km südlich von Athen, vergangenen Freitag (15. Mai 2009) eine Armee von Sicherheitskräften aufmarschiert sein. Zweck dieses Aufmarsches soll eine diskrete Zusammenkunft "der Mächtigsten der Mächtigen" (die 57. Bilderberg-Konferenz) gewesen sein. 

..........

Anmerkung des Verfassers: Bundeskanzler F. hat die Fragen am 17. Juli 2009 (vier Tage vor der Akteneinsicht von Mag. Hoedl am Bezirksgericht Wien-Liesing) schriftlich beantwortet. 

Frage 1: 

Wo geographisch-physisch haben Sie sich im Zeitraum vom 14. bis 17. Mai 2009 aufgehalten? 

Antwort Kanzler: Mein Abflug von Wien nach Athen erfolgte am 14. Mai 2009 am späteren Nachmittag, meine Ankunft in Wien am 17. Mai 2009 um ca. 14 Uhr. 

Quelle: Logenmord Jörg H. - Guido Grandt (Seite 103ff) 

Anmerkung: Mag. Hoedl war um 10 Uhr 25 am 14. Mai 2009 geladen - sie musste ca. eine Stunde warten, damit Anwalt Lehner sie in Bezug auf ihre Tätigkeit im Bundesrechenzentrum im Vorraum des Gerichts ausfragen konnte (für das Protokoll). 

Dr. Lehner meinte, dass keine Sachwalterschaft nötig wäre - jedoch war diese vom BM für Finanzen "bestellt" für den Zeitpunkt der Morde und Vergiftungen in BRZ und BMF rückwirkend bis 1998. 

Gerichtsdokumente wurden aus dem Brz geliefert: FREI HAUS! Ex-Kollegen erhielten Provisionen für Datenmissbrauch! Team G! 

Am 18. Mai 2009 - also Montag - schrieb die Richterin bereits im Auftrag der Bundesministerien und der Brz GmbH den Beschluss zur vollständigen Entrechtung von Mag. Hoedl, damit eventuelle Zeugenaussagen besonders im Zusammenhang mit dem Tod von Amtsdirektor S. (11.11.2003, BM für Finanzen, Elektronischer Zahlungsverkehr Republik Österreich) unter der Prämisse des Wahnsinns der Mag. Hoedl stehen! 

August 2011: ein erfolgreicher Entmündigungs-Report: Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP mit vielen Todesopfern und Folteropfen inklusive

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090517_OTS0014/bzoe-strutz-parlamentarische-anfrage-an-faymann-wegen-bilderberg-konferenz

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2009/

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2009/05/endgultige-entmundigung-am.html

Zitat

Etwas verwirrt verlasse ich die Verhandlung und gehe zum Szin-Bäck in Liesing auf einen Kaffee. Kaffee-Haus-Sitzen beruhigt mich immer. Da komme ich wieder zu klaren Gedanken. Diese klaren Gedanken werde ich in den nächsten Monaten benötigen. Da kommt ja einiges auf mich zu. Ein Sachwalter, der nie erreichbar ist und noch dazu ein mieser Erbschleicher ist. Eine Bank, die mit Mündeln nicht verhandelt und ein Bezirksgericht, das sich vom Justiz- und Finanzministerium bestechen lässt.

Zum Abschluss noch die künstlerische Verarbeitung der Mündelfolter (10 Jahre)

KEINE STERNE IN ATHEN - stattdessen Entmündigung am Bezirksgericht Wien-Liesing

Danke an Radio Burgenland für den Sound am 14. Mai 2019!

https://www.youtube.com/watch?v=K_vfN8VfrZY