Samstag, 18. Mai 2024

Das Erbe der Tante Traude: ein Bericht über SW-Missbrauch aus dem Speckgürtel

 Doku & Reportage | Am Schauplatz Gericht

Klage gegen Pflegschaftsrichterin (Amtshaftungsklage: Erben der Tante Traude gegen Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur)
In der Erbschaftsangelegenheit nach der vermögenden „Tante Traude“ meinen Erbinnen durch Fehler einer Pflegschaftsrichterin, um über eine Million Euro gebracht worden zu sein. In diesem Fall gibt es die ersten Urteile gegen die Republik, die für ihre Organe haftet.


https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220622_OTS0088/wo-ist-das-geld-der-tante-traude-gumpoldskirchner-erbschaftskrimi-in-am-schauplatz-gericht


„Wo ist das Geld der Tante Traude?“: Gumpoldskirchner Erbschaftskrimi in „Am Schauplatz Gericht“

Am 23. Juni um 21.05 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) - Tante Traude, eine reiche Frau, stirbt und vererbt ihren Nichten das gesamte Vermögen. Rund eine Million Euro. Doch bald keimt ein Verdacht: Kann das alles gewesen sein? Die verstorbene Tante hätte selbst viel besessen und von ihrem Mann Liegenschaften, Wertpapiere und Geld geerbt und bescheiden gelebt. Die Nichten machen sich auf die Suche nach dem Geld der Tante Traude. Sie glauben unter anderem, dass der Sachwalter ihrer Tante nicht zu deren Wohl gehandelt hat. So habe er zwei Eigentumswohnungen von Tante Traude in Baden zu einem – so die Nichten – Spottpreis und ohne Not verkauft. Das Pflegschaftsgericht hat diesen Verkauf genehmigt. Die Nichten haben Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich eingebracht und verlangen Hunderttausende Euro Schadenersatz. Und das ist erst der Anfang – ein Gumpoldskirchner Erbschaftskrimi in „Am Schauplatz Gericht“. ORF 2 zeigt die von Sabine Zink gestaltete Reportage „Wo ist das Geld der Tante Traude?“ am Donnerstag, dem 23. Juni 2022, um 21.05 Uhr.

Punkt eins am 10. April: Wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann

https://oe1.orf.at/programm/20240410/755606/Wenn-man-nicht-mehr-entscheiden-kann?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR0b7wNiAPOgEyrfNlwVLd80HW7cML8qSo4ssbNbfP-Ykc5CzhwJZu0CNBI_aem_AYHsRjRRi9HCVInaYrfN4L-ywhxZ-R-W9j-22KyXRn6PUckElvR9xPMQ_MOUWs4YqxVznSWFQi-rTK3m96B6MGiv

Wenn man nicht mehr entscheiden kann

Die Herausforderungen der Erwachsenenvertretung. Gäste: Elisabeth Bartollschitz, Leitung Erwachsenenvertretung, Geschäftsstelle Wiener Neustadt, NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz & Dr. Peter Barth, Leitender Staatsanwalt, Leiter der Abteilung Familien-, Personen- und Erbrecht, Bundesministerium für Justiz & Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung. Moderation: Barbara Zeithammer. Anrufe 0800 22 69 79 | punkteins(at)orf.at

Über manche Rechte machen wir uns erst Gedanken, wenn sie eingeschränkt werden, über manche Herausforderungen erst, wenn sie eintreten: Wer spricht für mich, wenn ich es nach einem Schlaganfall oder Unfall selbst nicht mehr kann? Wer verwaltet meine Angelegenheiten, wenn ich an Demenz oder einer Persönlichkeitsstörung erkranke oder intellektuell beeinträchtigt bin?

Vor 40 Jahren, bis 1984 wurden Betroffene entmündigt, ab 1984 "besachwaltet". Heute gibt es diese Begriffe in Österreich nicht mehr; seit Einführung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes 2018 ist von Erwachsenenvertretung die Rede. Diese existiert in vier Formen: von der Vorsorgevollmacht über die gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung und sie hat vor allem ein Ziel: die Selbstbestimmung zu erhalten und zu stärken.

Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein zentrales Grundrecht und ein Kerngedanke der Menschenrechte - jeder Mensch kann frei entscheiden, wie er sein Leben gestaltet und führt. Etwa 70.000 Menschen in Österreich ist das nicht möglich: In wichtigen Fragen können sie nicht mehr für sich selbst Entscheidungen treffen, ihre Angelegenheiten, wie es im Gesetz heißt, nicht "ohne Gefahr, sich selbst zu schaden, alleine besorgen" - und haben eine Erwachsenenvertretung.

"Eine Erwachsenenvertretung soll immer die Ausnahme sein", sagt Dr. Peter Barth, der als leitender Staatsanwalt und Leiter der Abteilung Familien-, Personen- und Erbrecht im Bundesministerium für Justiz für diese Fragen zuständig ist und das 2. Erwachsenenschutzgesetz ausgearbeitet hat. Eine Erwachsenenvertretung kann nicht pauschal für alle Angelegenheiten bestellt werden, sondern immer nur für konkrete Bereiche.

Das Gesetz, in dessen Entstehung erstmals Betroffene eingebunden waren und dem ein Staatenprüfungsverfahren vorausgegangen war, ist zweifellos ein Paradigmenwechsel und ein Meilenstein der Selbstbestimmung von Betroffenen, sagt Martin Marlovits, stellvertretender Fachbereichsleiter bei VertretungsNetz, dem größten der vier anerkannten Erwachsenenvertretungsvereine, die Betroffene und ihre Angehörigen beraten und unterstützen. Aber es gibt Grund zur Sorge: Bei der zweiten Staatenprüfung Österreichs im August 2023 war Martin Marlovits Teil der zivilgesellschaftlichen Delegation und sieht vor allem die Länder in der Pflicht: was vielfach fehlt, sind die Unterstützungsleistungen, die es braucht, damit Menschen selbstbestimmt leben können. Immer wieder machen Missstände Schlagzeilen, zum Beispiel, wenn für die Anmeldung für einen Pflegeplatz eine bestehende Erwachsenenvertretung oder eine aktive Vorsorgevollmacht verlangt wird - und zwar unabhängig davon, ob künftige Bewohner:innen aktuell entscheidungsfähig sind oder nicht.

Seitdem das 2. Erwachsenenschutzgesetz mit 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist, bleiben auch Menschen mit Erwachsenenvertretung grundsätzlich geschäftsfähig. Die heimischen Banken haben sich in einem Konsenspapier dazu verpflichtet, Menschen mit Erwachsenenvertretung nicht vom Zahlungsverkehr auszuschließen; in der Praxis scheint das nicht immer der Fall zu sein: Zieht eine Bank ihren Berater aus einem Pflegeheim ab, weil die Zukunft digital ist, werden auf einen Schlag hunderte Erwachsenenvertreter:innen gebraucht. Die Vereine, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Drehscheibe des Erwachsenenschutzes geworden, stehen vor Personalschwierigkeiten: Ehrenamtliche, die die Interessen von psychisch kranken bzw. geistig beeinträchtigten Menschen vertreten, werden dringend gesucht.

"Wo sehen wir uns selbst, wenn wir alt sind", fragt Peter Barth, der sich in der Richter:innenaus- und Fortbildung engagiert, und erinnert an die Möglichkeiten der Vorsorge, die mit dem Lebensalter an Relevanz gewinnen sollten, ebenso mit den steigenden Anforderungen des Rechts- und Geschäftsverkehrs. Wie viel Verantwortung hat man für seine individuelle Altersvorbereitung? Und wo ist der Staat, das Bundesland, die Gemeinde verpflichtet, selbstbestimmtes Leben und Teilhabe zu ermöglichen?

Über Möglichkeiten, Herausforderungen und Rechte, die mitunter existenziellen Fragen des Lebens und Zusammenlebens und die Erwachsenenvertretung zwischen Selbstbestimmung und Kontrolle diskutieren Dr. Peter Barth und von Seiten der Erwachsenenvertretung Elisabeth Bartollschitz vom niederösterreichischen Landesverein, Geschäftsstelle Wiener Neustadt und Martin Marlovits vom VertretungsNetz als Gäste bei Barbara Zeithammer.

Diskutieren Sie mit, live während der Sendung unter 0800 22 69 79 oder schreiben Sie ein E-Mail an punkteins(at)orf.at

Service

https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Erwachsenenschutz.htmlBMJ - Überblick: Erwachsenenschutz
BMJ - Kontaktadressen

Sendereihe

Gestaltung

  • Barbara Zeithammer

Playlist

Urheber/Urheberin: L.v.Beethoven
Titel: Cello Sonata #5 In D, Op. 102_2 - 1. Allegro Con Brio
Ausführender/Ausführende: Heinrich Schiff, Till Fellner
Länge: 06:49 min
Label: brilliantclassic

Bürgeranwalt: Anwältin, Notar und Psychiater sollen demente Klienten betrogen haben

https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/3000000215549/anw228ltin-notar-und-psychiater-sollen-demente-klienten-betrogen-haben?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR2SzIXiPOM2LcKQbfkvsIOoJetkYyqcVBclgWxynQwdnXo2KRCKINy9kcc_aem_AYE9gB1fQ8R8E2dWmHQmLHExoVLW7KhbMo4g5i__q9fown1MqUjO2IwzuszOL0w68KBERTP_mV23stYcbDS8nNgp

Anwältin, Notar und Psychiater sollen demente Klienten betrogen haben

Die Staatsanwaltschaft hat eine Hausdurchsuchung in Kanzleiräumen und die Festnahme eines Sachverständigen angeordnet. In einem Fall wurde bereits Anklage erhoben

Wels – Eine Rechtsanwältin, ein Notar und und ein Sachverständiger stehen im Verdacht, wohlhabende demente Klienten um ihre Liegenschaften gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wels hat daher eine Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten der Juristen sowie im Fall des Gutachters sogar dessen Festnahme angeordnet, wie sie am Donnerstag in einer Presseaussendung mitteilte. Die Juristen sollen die Verträge errichtet und der Psychiater ein Gefälligkeitsgutachten erstellt haben.


Illegale Vermögensübernahmen Mag. Schütz berichtet

 https://www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-vermoegensuebernahmen-in-oesterreich-auch-deutsche-staatsbuerger-betroffen/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR26Cu9g9ukIC9bnhiO1eLKZmQltrSdhTjF7dEYfeqTIoyN5wMpnvy0YyF4_aem_AYGJKenOIgO9Y885DUd6nfsP2LVR-_m_QmTyJfoOCanDMx1Ax3qzUJfHKhPZmUM_ggJ_mnqNYSLNQOfdKTPNLBnH

Willkürliche Vermögenskonfiskation in Österreich. Auch deutsche Staatsbürger wurden angegriffen.  Auswärtiges Amt in Berlin kann keine Unterstützung geben. Hier das Ergebnis der Recherche bei deutschen Behörden. Von Johannes Schütz.

Er ist ein deutscher Staatsbürger, er lebte in Wien, war Besitzer eines Hauses im Waldviertel.  Nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus wurde er mit einem Verfahren auf Sachwalterschaft konfrontiert. Es wurde Erwachsenenvertretung angeordnet. Sein Besitz wurde verkauft. Seine Kapitalsparversicherungen vorzeitig geplündert. Trotz seiner Proteste.

Das Bezirksgericht in Wien Hernals erstellte dafür eine Pflegschaftsurkunde.  Als sogenannte Erwachsenenvertretung wurde Margot Artner bestellt, sie  kann zugeordnet werden, der Organisation Burghardt des führenden Sachwalters von Wien. Vom Gericht wurde beschlossen:

Mag. Margot ARTNER, Rechtsanwalt (…) hat folgende Angelegenheiten zu besorgen: (…)
Verwaltung von Einkünften, Vermögen“
(Bezirksgericht Hernals, „Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters/ einer gerichtlichen Erwachsenenvertreterin: Urkunde“, 29. 4.. 2021) ........Zitat Ende tabula rasa 


Graz: Seniorin bekämpft ihre Entmündigung

Obwohl Gutachten bestätigen, dass eine 87jährige Steirerin geistig gesund ist, wurde sie vom Gericht für dement erklärt. Sie bekam eine Erwachsenenvertretung, die nun über ihr Vermögen verfügen kann. Doch die Pensionistin kämpft um ihr Recht,selbst über ihr Geld entscheiden zu dürfen.

Die ganze Woche: 

https://www.ganzewoche.at/inhalte/artikel/?idartikel=14726/Seniorin-bekaempft-ihre-Entmuendigung

Sie ist noch immer rüstig – geistig wie körperlich. Arbeiten im Garten erledigt Valentina Leopold (87, Name von der Redaktion geändert) ebenso wie jene im Haushalt. Seit dem Tod ihres geliebten Mannes vor drei Jahren lebt die Steirerin allein. Doch seit zwei Jahren fühlt sich die Seniorin wie in einem Käfig. Sie darf nicht mehr frei über ihr Geld verfügen.
Per Gericht wurde ihr eine Erwachsenenvertretung an die Seite gestellt. Am kommenden Dienstag, dem 14. Mai, möchte sie mit Hilfe der Rechtsanwältin Dr. Karin Prutsch-Lang diese Entscheidung am Bezirksgericht Graz-Ost rückgängig machen. „Mein Mann und ich waren immer nur zu zweit. Wir haben keine Kinder, keine Geschwister, wir haben unser Leben so gestaltet, dass es uns an nichts fehlt“, erzählt Leopold.

Sie war Volksschullehrerinund hat sich gemeinsam mit ihrem Mann ein kleines Vermögen aufgebaut. Neben wertvollem Schmuck und Immobilien in Graz und Umgebung, besaßen die beiden ein beträchtliches Barvermögen. Ein Wochenendhaus am Demmerkogel (Stmk.) verkauften die beiden zwei Jahre vor seinem Tod an ein Ehepaar aus Graz. Mit der Frau blieb die 87jährige weiterhin in Kontakt und das hatte Folgen, ebenso wie ein Sturz kurz nach dem Tod ihres Mannes.

Ein Sturz über die Stiege hatte böse Folgen

Leopold fiel die Stiege hinunter und zog sich einen Halswirbelbruch zu, wodurch sie mehrere Wochen im Spital behandelt werden musste. Nach einem kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim, kam sie wieder nach Hause und jene Frau, an die sie ihr Wochenendhaus verkauft hat, kümmerte sich um die Pensionistin.

„Sie bekam von mir einen Haustürschlüssel, kaufte Lebensmittel ein und machte verschiedene Besorgungen für mich. Für ihre Hilfe bezahlte ich sie fürstlich, ich gab ihr mehrmals 10.000 Euro. Aufgrund des Sturzes wurde mir aber bewusst, dass mein Leben bald enden könnte, deshalb habe ich testamentarisch beschlossen, mein Barvermögen von 900.000 Euro an zwei Tierheime zu überschreiben.“
Ihr Haus samt dem dazugehörenden Grund in Heiligenkreuz am Waasen, einer kleinen Gemeinde etwa 20 Kilometer südlich von Graz, sollte eine Bekannte erben. Ein Stück von dem Kuchen erhoffte sich ebenso die Frau, die nun in ihrem Wochenendhaus lebt.

„Sie ging dabei äußerst raffiniert vor“, erzählt die Seniorin. „Sie ließ eine Amtsperson, während ich in meinem Nachthemd noch im Bett lag, in mein Haus, und behauptete, dass ich dement sei“, berichtet die 87jährige entsetzt. Daraufhin regte im Februar 2022 die zuständige Marktgemeinde beim Bezirksgericht Graz-Ost die Notwendigkeit eines Erwachsenvertreters für Leopold an. Ein Erwachsenenschutzverfahren wurde eingeleitet und ein psychiatrisches Gutachten eingeholt.

Der vom Gericht beauftragte Sachverständige attestierte Leopold ein demenzielles Krankheitsbild. Sie sei deshalb nicht urteilsfähig. Aus diesem Grund wurde für die 87jährige eine Erwachsenenvertreterin bestellt.

Doch Leopold wollte das nicht hinnehmen, ließ ein Privatgutachten von Dr. Udo Zifko, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, erstellen und wandte sich an die Grazer Anwältin Prutsch-Lang. „Das vom Bezirksgericht in deren Beweiswürdigung herangezogene Gutachten ist in weiten Teilen nicht nachvollziehbar und widerspricht dem Gutachten von Dr. Zifko“, sagt die Juristin. „Zwei aktuelle Befunde des Landeskrankenhauses Graz vom Oktober 2023 bestätigen außerdem, dass zu keinem Zeitpunkt ein geistiger Zustand der Betroffenen vorlag, der eine Erwachsenenvertretung hätte rechtfertigen können.“

Im Befund des untersuchenden Arztes des LKH Graz, Dr. Christian Jagsch, heißt es, dass sowohl im Gespräch, in der klinischen Einschätzung und in der ausführlichen, psychologischen Testung kein Hinweis für eine kognitive Beeinträchtigung festgestellt werden konnte.

„Außerdem erbringt die Betroffene überdurchschnittliche Leistungen in den Bereichen des Kurz- und Langzeitgedächtnisses, der Wortflüssigkeit sowie in der kognitiven Komplexität und Umstellfähigkeit“, erklärt die Anwältin Prutsch-Lang, die daraufhin die Erwachsenenvertretung anfocht – und abblitzte.

Noch rasch Geld überwiesen

Der Grund dafür liegt im Detail, denn nachdem Leopold die Eigenständigkeit entzogen wurde, verfasste die Vertreterin unter Vorlage von Kontoauszügen und einer Bankbestätigung über bestehende Wertpapierdepots der 87jährigen einen Gefahrenbericht über die Pensionistin, weil diese von ihrem Vermögen mehrere hunderttausend Euro abgehoben und an die beiden Tierheime, die sie ohnehin testamentarisch bedenken wollte, überwiesen hat. „Ich wollte selbst entscheiden, was mit meinem Geld passiert, bevor es meine Erwachsenenvertreterin tut“, sagt Leopold. Prutsch-Lang kritisiert das Vorgehen des Gerichtes.

„Wir brauchen in unserem Land dringend eine gesetz-
liche Änderung. Es kann nicht sein, dass Gerichte darüber entscheiden können, wie mit dem Vermögen von Betroffenen, die in einer ähnlichen Situation sind, umgegangen wird. Meine Mandantin ist vollkommen urteils- und entscheidungsfähig, sie reinigt das Haus selbst, kocht selbst. Auch die Überweisungen an die Tierheime hat sie in vollem Besitz ihrer geistigen Kräfte getätigt.“
Die Seniorin fürchtet um ihr Vermögen, denn sie hat keinen Zugriff darauf, sie darf nicht einmal ihren Kontostand abfragen und erhält nur eine kleine monatliche Pension von der Erwachsenenvertreterin zugesprochen. Als ersten Erfolg kann sie verbuchen, sich eine Rechtsvertreterin nehmen zu dürfen, weil ja eigentlich ihre Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Sie wird in weiten Teilen ihres Alltages bevormundet.

„Der Oberste Gerichtshof hat mir bestätigt, dass ich Frau Leopold vertreten darf“ sagt die Awältin Prutsch-Lang, die jedoch derzeit ebenfalls ohne Einwilligung der Erwachsenenvertreterin keinen Zugriff auf die persönlichen Werte ihrer Mandantin bekommt. Sie ist jedoch zuversichtlich, beim anstehenden Verfahren, ein Urteil im Sinne der 87jährigen erreichen zu können. „Weil das erste negative Gutachten bereits erstellt war, ehe ich in das Verfahren eingestiegen bin.

Dieser Gutachter hätte normalerweise ein ausführliches sogenanntes Explorationsgespräch führen müssen, das die wesentliche Grundlage für die Beurteilung einer Demenz darstellt, was die Geschäftsfähigkeit betrifft. Das wurde nicht gemacht.“  Ende Zitat Die ganze Woche