Freitag, 28. Februar 2020

Österr. Gesundheitskasse verschickt ecard mit Foto an Rechtsanwaltskanzleien/ SWs von ehemals Entmündigten Datenskandal

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN

Österreichische Gesundheitskasse
Kopie Gerichtlicher Erw.vertreter
Kanzlei 1040 WIEN
Wienerbergstraße 15-19
1100 WIEN       

Wien, 1.3.2020

E-Card mit Foto an ehemaligen Erwachsenenvertreter gesendet - Sachwalterschaft für Mag. Hoedl Rosemarie mit Beschluss 8.2.2018 Bezirksgericht Wien-Liesing BEENDET

Sehr geehrte Österreichische Gesundheitskasse, s.g. ehemalige Wiener Gebietskrankenkasse, s.g. Ombudsstelle der Sozialversicherung, s.g. BM für Inneres,s.g. Magistrat Wien, s.g. Bezirksamt Wien-Liesing,

mit Erstaunen musste ich feststellen, dass ich am Freitag, 28.2.2020, per eingeschriebener Post die neue E-Card mit Foto von der Kanzlei meines ehemaligen Sachwalters (seit 1.7.2018 gerichtliche Erwachsenenvertretung genannt) zugesandt erhielt.

Die Sachwalterschaft für meine Person ist mit Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing 8.2.2018 - also seit zwei Jahren - beendet.
Als Sprecherin der Initiative Sachwalterschaftsmissbrauch ergeben sich für mich folgende Fragen, daher bringe ich vorab eine Sachverhaltsdarstellung an die Österreichische Gesundheitskasse und Identitätsdokumentenregister - auch betreff tausender entmündigter Menschen - in Österreich ein:

1. In Zeiten von Big Data (Datenvernetzung) müsste die Österreichische Gesundheitskasse mit den Daten der Bezirksgerichte vernetzt sein. Sehr wohl ist sie es mit dem Identitätsdokumentenregister - früher Personalregister, geführt vom BM für Inneres.
Die Österreichische Gesundheitskasse schreibt im Begleitschreiben: (zu Handen Gerichtlicher Erwachsenenvertreter Dr. P.)
Mit diesem Brief senden wir Ihnen Ihre neue e-card. Das Foto stammt von Ihrem Ausweis im Identitätsdokumentenregister (Reisepass ausgestellt Bezirksamt Wien-Liesing Mai 2015) mit dem Ausstellungsdatum 29.5.2015.

2. Für entmündigte Menschen ergibt sich daraus folgende Problematik:
Es gibt Kanzleien in Österreich, die tausende Gerichtliche Erwachsenenvertretungen zu verwalten haben.
Diese Kanzleien werden wohl nicht alle per eingeschriebenen Brief die e-card an ihre Mündel/ Kurandinnen schicken. Somit ist jeder Kurand abhängig bei jeder Gesundheitsleistung, diese e-card aus der Kanzlei des Gerichtlichenen Erwachsenenvertreters persönlich abzuholen.
Bedenken Sie dabei, dass es auch behinderte pflegebedürftige Menschen gibt, die nicht die Kanzlei ihres gerichtlichen Erwachsenenvertreters aufsuchen können.
Außerdem müsste jede Kanzlei mit vielen Gerichtlichen Erwachsenenvertretungen diplomierte Sozialarbeiterinnen anstellen, die dann den Arztbesuch oder Besuch der Ambulanz eines Krankenhauses mit dem Kuranden organisieren müssten.
Bedenken Sie folgendes Szenario:
Mehrere KurandInnen sind in einen Unfall verwickelt: Die Sozialversicherungskarte lagert aber in der Kanzlei des Gerichtlichen Erwachsenenvertreters. Somit ist eine Behandlung nicht möglich und die KurandInnen müssen vielleicht unbehandelt am Unfallort sterben. Dies nur als worst case-Szenario.

3. Nun zurück zu meiner eigenen Geschichte.
Ich war zwei Mal unter Sachwalterschaft. Die erste Sachwalterschaft wurde per Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing 21. Juni 2011 aufgehoben.
Dennoch führte die ERSTE Bank (meine Hausbank seit Oktober 1997) den damaligen Sachwalter Dr. W. bzw. seine Kanzleiadresse nach meiner Datenabfrage per Bescheid vom November 2012 als meinen ersten Hauptwohnsitz an: SIC.

Somit ist die Kanzleiadresse des Sachwalters/ Gerichtlichenen Erwachsenenvertreters
der Hauptwohnsitz des Kuranden/ der Kurandin im "Identitätsdokumentenregister".
Dies ergibt zahlreiche Problematiken für tausende Menschen, die in Österreich unter Gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehen. Man beachte Notfälle z.B. in Pflegeheimen oder Behindertenheimen. Wo lagert dort die e-card des Patienten (Mündels)???????
"Das Foto stellt bei der Überprüfung sicher, dass nur Sie selbst mit dieser e-card Leistungen beziehen können Somit ist nur mehr in Ausnahmefällen eine Ausweiskontrolle notwendig. Ihre neue e-card funktioniert in Zukunft kontaktlos."

4. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche der Jugendwohlfahrtsträger die e-card verwalten darf. Dies könnte zu weiteren oben genannten Problematiken bei der Patientenbehandlung führe.

5. Betreff Eintragung der Gerichtlichen Erwachsenenvertretung im Reisepass verweise ich auf meinen Schriftverkehr mit der zuständigen Magistratsabteilung Wien.

6.  In meinem persönlichen Fall übermittle ich den Beschluss des Bezirksgerichtes Wien-Liesing vom 8.2.2018, womit per gerichtlichem BESCHLUSS die Sachwalterschaft beendet wurde (Richterin MMag. Johanna Huber).

Ich ersuche diesen Beschluss in die Datensätze der Österreichischen Gesundheitskasse einzuspeisen und eventuell mit dem BRZ zu vernetzen.

Des Weiteren werde ich diese Sachverhaltsdarstellung auch an
1. Bezirksgericht Wien-Liesing
2. Rechtsanwaltskammer Wien
3. BM für Inneres
übermitteln.

Der Kanzlei von Dr. P. danke ich sehr herzlich, dass sie mir die neue e-card per eingeschriebener Post übermittelt hat. Man bedenke, dass bei Massenkuratorenschaften dies zu einem erheblichen Aufwand in diversen Kanzleien führen könnte - Rechtsfragen aus medizinischer Sicht (Behandlungsverweigerung des Kuranden - Zwangsmedikation etc. ) sind hier ungeklärt. 

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN



Conclusio: Beachten Sie bitte, dass Rechtsanwalt Dr. P. für Mag.a Rosemarie B. Hoedl mit Beschluss vom 18.2.2016 (ON127) zum Verfahrenssachwalter und mit Beschluss vom 14.12.2016 (ON 151) zum Sachwalter für die Vertretung vor Gerichten Behörden und SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGERINNEN, insbesondere im Verfahren zu 1 C 1474/ 15y bestellt wurde. GZ 16 P 46/ 17h Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing

Die Sachwalterschaft/ das Pflegschaftsverfahren  wurde mit Beschluss vom 8.2.2018 und Beschluss zur Pflegschaftsrechnung vom 23. Mai 2018 am Bezirksgericht Wien-Liesing ohne weiteres psychiatrisches Gutachten beendet. Begründung: Es sind keine Gerichtsverfahren offen.

Exkurs:

Aus oben genannten Schilderungen ergeben sich folgende Ansuchen:
1. Die Bezirksgerichte mögen an die Sozialversicherungsträger die Beendigung von Gerichtlichen Erwachsenenvertretungen übermitteln, ebenso an das Identitätsdokumentenregister, BM für Inneres und zuständige Magistratsabteilungen (Bezirkshauptmannschaften in den Bundesländern).

2. Gerade PatientInnen und Kurandinnen, die aus ideologischen Gründen (Bluttransfer, psychiatrische Behandlungen) oder weil sie Mitglied von Sekten sind (z.B. Psychosekten, die psychiatrische Behandlungen ablehnen) benötigen oft einen Gerichtlichen Erwachsenenvertreter/ Entmündigung, um ihr Leben zu schützen (Selbstgefährdung).

3. Zwangsbehandlungen sollten in jeglicher Hinsicht vermieden werden.
Man stelle sich vor, der Patient (Kurand) erkrankt am Wochenende schwer und in der Kanzlei des Gerichtlichen Erwachsenenvertreters, der Gerichtlichen Erwachsenenvertreterin ist niemand erreichbar.
Es muss in diesen Fällen ein Journalrichter entscheiden, der meistens nur Telefondienst hat.

4. Es ist folgendes Schreckensszenario zu befürchten, wie in den Usa üblich:

Im Notfall muss die Rettung oder der Notarzt feststellen:
Der Patient (Kurand) hat keine Versicherungskarte (diese lagert irgendwo bei einem Gerichtlichen Erwachsenenvertreter oder ehemaligem Sachwalter in einer Kanzlei mit ca. 1000 Kurandinnen, daher müssen wir ihn hier - z.B. am Unfallsort - sterben lassen, bzw. er/ sie bekommt keine Krebsbehandlung, keine lebensnotwendige Operation etc....

Mit der Bitte um Kenntnisnahme
Mag.a Rosemarie B. Hoedl



Donnerstag, 27. Februar 2020

Subject: Counter-transactions #Eurofighter #Buhag # mysterious deaths

Subject: Counter-transactions #Eurofighter #Buhag # mysterious deaths #Bundesministerium #sapprojekte lawsuit Moser against Hoedl from December 2015

Affidavit in addition to the affidavit of April 2017

Subject: Profile article and courier article "Eurofighter thriller" February 2020

Mag.a Rosemarie Hoedl requests the following counter notification:

Quote: explosive counter-transactions

But what happened to the money that was distributed across the mailbox companies?

Pilz: It was mainly used to buy counter transactions.

Ex-Magna manager Werner (actually Hubert) Hödl is an impressive example of how this worked. The then Magna boss Sigi Wolf approved Hödl a double function: He was on the board of Magna Europe and worked - almost as a side job for EADS. End quote.

https://kurier.at/politik/inland/knalleffekt-in-eurofighter-causa-ermittlungen-gegen-staatsanwalt/400406846

Counter-notification: As already stated in the affidavit on the occasion of the main hearing Moser against Hödl April 7, 2017, Mag.Hoedl is neither related to Hubert Hödl nor is it related or is she in any liason with the men named Hödl, who in the Eurofighter and Buhag area are mentioned again and again.

Rather, during the time of the first Eurofighter-U committee in February / March 2007, Mag. Hoedl was denounced in Peter Pilz's political diary, described as a Scientologist, who stole thousands of files during her work at the Federal Computing Center, BMVIT and BM for finance Manipulated data in the SAP systems.


This crime was brought up on August 14, 2007 at the district court of Vienna's Inner City (judge Mag. Andrea Hofko) for media law complaints.

At the main hearing on January 9, 2008 at the LG for criminal matters, the then lawyer of Peter Pilz appeared Dr. Alfred Noll said: "You Hoedl have no money for a private lawsuit anyway"

Why did he know? 

Subsequently, Noll dictated a comparison of the media judge Bruzek, which was already prepared a priori. This main trial was a farce, so to speak, as was that of April 7, 2017 (Moser v Hoedl - action for revocation and omission - Action for revocation and injunctive relief December 2015)

The announcement (defamation) at peterpilz.at in 2007 at the climax of the first Eurofighter-U committee should have dramatic consequences for Mag. Hoedl:

1. Loss of work - Prohibition as SAP consultant -  Ban on work

2. The judges at BG Wien-Liesing assumed that Mag. Hoedl would spend all her money on sect courses and would sign contracts for millions of years. Therefore, an expert came to the conclusion - after ordering the eleven-year retroactive incapacity from the Federal Ministry of Finance - that it was urgently necessary to incapacitate Mag Hoedl.

3. Subsequently, an ex-colleague from the BRZ Mag. Hoedl sued for revocation and omission, which led to a further incapacitation process at BG Vienna 23 (December 2015 to May 2018)

4. Action for revocation and omission: Especially at the time of the main hearing on April 7, 2017, the topic Ing. Hubert Hödl / Inducon Industrieconsulting GmbH / Graz was hyped up again.

https://www.sn.at/politik/innenpolitik/eurofighter-u-ausschuss-hoedl-betont-schuldlosigkeit-68288191

Eurofighter U Committee: Hödl emphasizes innocence

Ex-Magna manager Hubert Hödl, who also worked for Magna as part of the Eurofighter deal and did counter-transactions for EADS, emphasized his innocence in his recent questioning in the U-Committee on Thursday. He avoided the accusation of double-offset counter transactions, the corresponding documents came from Vector and not from him. end of quote


Source: https://www.sn.at/politik/innenpolitik/eurofighter-u-ausschuss-hoedl-betont-uldkonto-68288191 © Salzburger Nachrichten VerlagsgesmbH & Co KG 2020

Mag. Hoedl therefore requests the following counter notification:

1. Mag. Hoedl was never a member of the Scientology psycho-sect. Mag. Hoedl had the only contact with the sect in May 2000, where she organized an exhibition on the Vienna Stock Exchange. Rather, there were rumors that the former superiors in the federal data center had to do with this sect.

2. Mag. Hoedl is also not a member of the Loge Humain droit - rather, the professional career was completely destroyed by this "dirty campaigning", Mag. Hoedl got into great difficulties because she had to pay legal fees. This subsequently led to incapacitation on behalf of the Federal Ministry of Finance - through an invented payment claim by T-Mobile in September 2008 ..

3. There are always rumors that the violent death of the government councilor Schweinhammer from the Federal Ministry of Finance in November 2003 is related to bribes related to Eurofighter bribes and sap projects.

4. Mag. Hoedl requests the counter-notification that it has not obtained any financial benefits from these projects illegally. The two administrators Dr. Martin Weiser and Dr. Franz Stefan Pechmann and the District Court of Vienna-Liesing confirm that they had access to Mag. Hoedl's account management during two care procedures and numerous appeals to decisions (2009 to 2011 and 2015 to 2018).

5. Mag. Hoedl is no longer available for personal vengeance campaigns and interventions by a frustrated MP.

Further details in chronologieeinerentmündung.blogspot.co.at (also available as e-book)

Mag.a Rosemarie B. Hoedl

1230 Vienna


Vienna, February 22, 2020



communiqué

of the committee of inquiry to investigate political responsibility in connection with the "Eurofighter Typhoon" fighter aircraft system from the beginning of 2000 to the end of 2017 (1 / US XXVI.GP)














Dienstag, 18. Februar 2020

Die Eurofighter-Affäre und die rückwirkende Entmündigung von wegen Staatsräson

Sorry - diese Aufregung um die Eurofighter verstehe ich nicht mehr. In Österreich ist es gängige juristische Praxis, Zeugen von Straftaten - wenn es sein muss - rückwirkend zu entmündigen. Posthume Entmündigungen sind ebenfalls üblich, dh. wenn ein Testament nicht gültig sein soll und rückwirkend für ungültig erklärt werden soll.
Es wird sich sicher ein Psychiatrischer Gutachter (gerichtlich beeidet) finden, der die zuständigen Verantwortlichen der Scheiss-Verträge (besonders jener Vertrag vom Juni 2007, der wirklich nur bei geistiger Umnachtung unterzeichnet worden sein kann) rückwirkend für geschäftsunfähig diagnostiziert.
Somit ist dieser Vertrag und diese Zusatzvereinbarung vom Juni 2007 nicht zustande gekommen, es waren außerdem keine Experten am Werk. Ebenso wird sich in der Bundesverfassung so ein Passus finden. Es war ungefähr so, wie wenn Du ein 7-jähriges Kind ein Fahrzeug kaufen lässt. Dieser Vertrag ist NIE zustande gekommen.
Somit können diese Eurofighter, die niemand mehr will und die unverkäuflich sind, verschrottet werden (umweltfreundlich): Der Kaufpreis und die Wartungskosten, die aufgrund des irren Vertrags (Vertragsergänzung) von Juni 2007 zustande kam, wird rückerstattet.
Somit kann man z.B. mit viel Geld den enteigneten Mündeln helfen.


Laut der österreichischen Bundesregierung (mit Verteidigungsminister Günther Platter), die sich dabei auf EADS beruft, würde ein Vertragsausstieg 1,2 Mrd. Euro kosten. Sollte EADS oder der Eurofighter GmbH allerdings nachgewiesen werden können, dass sie sich nicht an den Vertrag gehalten haben, so könnte die Republik Österreich ohne Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten. Im „Code of Business Conduct“ im Eurofighter-Vertrag ist festgehalten, dass die Bieterseite keiner natürlichen oder juristischen Person, die an der Auftragsvergabe mitwirkt, Vorteile anbieten oder gewähren darf. Durch die als „Darlehen“ bezeichnete Zahlung des EADS-Lobbyisten Erhard Steininger an die Ehefrau von Wolf im Jahr 2002 unmittelbar nach der Entscheidung für die Eurofighter könnte die Bestimmung verletzt worden sein.[2]
Für die Bundesregierung waren die Verdachtsmomente nicht ausreichend, um vom Kauf der Eurofighter zurückzutreten. Stattdessen schloss der damalige Bundesminister für Landesverteidigung Norbert Darabos (als zuständiger Vertreter der Republik Österreich) am 26. Juni 2007 eine Vereinbarung mit dem Hersteller, die vorsieht, die Stückzahl von 18 auf 15 Jagdflugzeuge zu reduzieren (alle Tranche 1, neun neue und sechs gebrauchte Maschinen). Dadurch wurden die Anschaffungskosten von ursprünglich 1,959 Mrd. Euro auf 1,589 Mrd. Euro reduziert, was einer Kostenersparnis von ca. 19 % entspricht.[9] Kritiker der Vereinbarung führen dagegen an, dass durch die Verkleinerung der Flotte sowie die Verwendung gebrauchter Maschinen die maximale Gesamtflugstundenanzahl ebenfalls um 19 % reduziert wurde und somit keine echte Einsparung vorhanden ist.[9] Gleichzeitig führe der Wegfall von Tranche-2-Maschinen zu einem Verlust an Kampfkraft, wozu auch der Verzicht auf die Systeme „Praetorian“ und „PIRATE“ beiträgt.[9]
Nach der Angelobung des neuen Nationalrats am 9. November 2017 – zwar mit 8 Mandataren der erfolgreichen Liste Peter Pilz, doch ohne den Listengründer Peter Pilz – warnte der bald scheidende Verteidigungsminister Doskozil (SPÖ) vor „einem möglichen Rückzieher vom Ausstieg aus dem Eurofighter unter einer schwarz-blauen Regierung“, um eine kosteneffiziente Luftraumüberwachung zu erzielen. Man möge die Gerichte arbeiten lassen. Kolportiert würden Hoffnungen von Airbus, dass eine ÖVP/FPÖ-Regierung einen Rückzieher machen könnten.


Rechtssatz

Das von einem Handlungsunfähigen abgeschlossene Geschäft ist absolut nichtig; eine solche Willenserklärung würde auch nicht nachträglich dadurch Gültigkeit erlangen, dass sie der gesetzliche Vertreter oder der Handlungsunfähige selbst nach gänzlicher oder teilweiser Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit genehmigt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 433/58
    Entscheidungstext OGH 10.12.1958 5 Ob 433/58
  • 1 Ob 667/85
    Entscheidungstext OGH 13.11.1985 1 Ob 667/85
    nur: Das von einem Handlungsunfähigen abgeschlossene Geschäft ist absolut nichtig. (T1)
  • 1 Ob 280/01k
    Entscheidungstext OGH 22.03.2002 1 Ob 280/01k
  • 5 Ob 34/07x
    Entscheidungstext OGH 03.07.2007 5 Ob 34/07x
  • 7 Ob 50/10v
    Entscheidungstext OGH 14.07.2010 7 Ob 50/10v
    Auch
  • 8 Ob 62/11t
    Entscheidungstext OGH 29.06.2011 8 Ob 62/11t
    Auch; Beisatz: Absolute Nichtigkeit ohne dass es einer rechtsgestaltenden gerichtlichen Entscheidung bedürfte. (T2)
  • 3 Ob 4/12b
    Entscheidungstext OGH 22.02.2012 3 Ob 4/12b
    Auch; nur T1
  • 3 Ob 120/14i
    Entscheidungstext OGH 19.11.2014 3 Ob 120/14i
    Auch; Beisatz: Hier: Stiftungszusatzurkunde. (T3); Veröff: SZ 2014/107
  • 7 Ob 27/17x
    Entscheidungstext OGH 29.03.2017 7 Ob 27/17x


Nun stellt sich aus zivilrechtlicher Sicht die berechtigte Frage, ob die temporäre Geschäftsunfähigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden der Heeres-Immobilien-"Verwertungsgesellschaft" – hauptamtlich auch „chef de cuisine“ im zuständigen Bundesministerium in Wien - eine Rückabwicklung des Verkaufs von Heeresimmobilien zu Schleuderpreisen ermöglichen würde.