Um Verbesserungen im Bereich Sachwalterschaft in Österreich anzustreben und in Hinkunft die Entmündigung aus politischen Gründen zu vermeiden, durchforsten wir nun die OGH-Entscheidungen zum Thema Sachwalterschaft, Vorsorgevollmacht, Vereinssachwaltergesetz, Unterbringungsgesetz uvm.
Die oststeirische Juristin und ehrenamtliche Sachwalterin Desiree Schorn hat im LINDE Verlag ein Buch "Grundzüge des Sachwalterrechts" herausgegeben.
Im weiteren Verlauf werden wir aus ihrem Buch zitieren und dürfen uns bei Frau Schorn schon a priori herzlichst für die gute Zusammenfassung über das Sachwalterrecht bedanken!
Desiree Schorn: Sachwalterrecht
1.2.2. Psychische Erkrankung oder geistige Behinderung als Voraussetzung für die Bestellung eines Sachwalters
Die Begriffe der psychischen Krankheit und geistigen Behinderung sind mit medizinischen Krankheitsbegriffen nicht unbedingt ident, es muss daher im Einzelfall festgestellt werden, ob die Erfordernisse für eine Sachwalterbestellung gegeben sind. Zu den psychischen Erkrankungen zählen unter anderem Psychosen, Schizophrenie und Alzheimer-Demenz. Eine geistige Behinderung wird als eine unterdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit in Kombination mit einer gestörten oder eingeschränkten sozialen Anpassungsfähigkeit definiert. Leidet der Betroffene nur an einer histrionischen Persönlichkeitsstörung (übertriebenes Verlangen nach Aufmerksamkeit, übertriebene Emotionalität) ist das kein Anhaltspunkt für das Vorliegen einer psychischen Störung (OGH Wien, 17.2.2011, 2 Ob 21/11v)
Wichtig ist aber, dass eine psychische Krankheit oder geistige Behinderung nur dann eine Sachwalterbestellung rechtfertigt, wenn der Betroffene durch diese Krankheit nicht fähig ist, seine eigenen Interessen wahrzunehmen (Selbstfürsorge-Defizit, Anmerkung der Redaktion).
Neurosen, Wahnvorstellungen (auch im religiösen Bereich, z.B. Auferstehungsglaube, Anmerkung der Redaktion) , Alkoholmissbrauch mit psychischem Krankheitswert oder krankheitsbedingte Spiel- und Verschwendungssucht gelten auch als psychische Krankheiten, sofern die selbstbestimmte Verhaltenssteuerung dadurch beeinträchtigt ist. Für Komapatienten, die sich in keiner Art äußern können, ist eine Sachwalterbestellung auch zulässig.
Kann eine Angelegenheit jedoch nur auf Grund eines körperlichen Mangels (Körperlähmung, Bettlägrigkeit) nicht gehörig besorgt werden, ist eine Sachwalterbestellung ausgeschlossen.
Querulanten
Ausdrücklich festgelegt ist in § 268 Abs 2 Satz 3 ABGB, dass für das Vorgehen gegen "Querulanten" (hört, hört), die Bestellung eines Sachwalters keine Option ist. Querulanten sind Personen mit einem übermäßig stark ausgeprägtem Rechtsempfinden, die bei Behörden oder bei Gericht ständig offensichtlich unbegründete Anträge stellen oder mit täglichen Beschwerdebriefen die Nachbarn terrorisieren. Gefährden diese sich vermögensrechtlich selbst zB durch kostenaufwendige, mutwillige oder aussichtslose Prozesse, kann die Voraussetzung für eine Sachwalterbestellung gegeben sein.
Unfähigkeit zur entsprechenden Besorgung der Angelegenheiten
Außerdem muss der Betroffene unfähig sein, die eigenen Angelegenheiten selbst besorgen zu können, oder selbstschädigend handeln (z.B. einer aussichtslosen Liebe nachlaufen, Anmerkung der Redaktion). Es muss die Gefahr bestehen, dass er einen Nachteil im Sinne eines Schadens an Gesundheit, Leben, Vermögen, Ehre oder Freiheit erleidet. Eine reine Fremdgefährdung kann hingegen NIE Gegenstand einer Sachwalterbestellung sein. Ende Zitat Schorn, Sachwalterrecht
Kommentar: Die Juristin Desiree Schorn geht in ihren Erläuterungen zu den Voraussetzungen betreff Sachwalterbestellung nicht darauf ein, ob z.B. eine angeborene oder erworbene Erblindung bzw. Gehörlosigkeit eine Sachwalterbestellung a priori begründet. Aus unserer Sicht ist es z.B. durchaus möglich, dass gehörlose Menschen kein Selbstfürsorge-Defizit haben, z.B. gut kochen können oder mit Geld verantwortungsvoll umgehen können.
Blog der Initiative Gerichtliche Erwachsenenvertretung (ehemals gg. Sachwalterschaftsmissbrauch) 1230 Wien, Österreich - Austria - Autriche
Donnerstag, 30. Januar 2014
Sonntag, 19. Januar 2014
Selbstfürsorgedefizit: Wege aus der Krise
Das sogenannte Selbstfürsorgedefizit wird von Gerichten und den von ihnen beauftragten psychiatrischen GutachterInnen als Hauptgrund für eine Entmündigung (Besachwalterung) bezeichnet.
Aus einem Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (Rekursbeantwortung betreff Sachwalterbestellung für eine ehemalige SAP-Beraterin aus dem Finanzministerium vom 18.9.2009):
"Durch die Zerfahrenheit ihrer Gedanken im Zuge der schizo-affektiven Störung, die Getriebenheit und das Querulieren (Aufdecken von Verschwörungen), die Wahnideen (sie bildet sich ein für ein Projekt der Bundeshaushaltsverrechnung der Republik Österreich gearbeitet zu haben) und emotionale(n) Beeinträchtigungen hat sie den Überblick über ihre Alltagsgeschäfte verloren und teilweise Zahlungsverpflichtungen nicht wahrgenommen. Sie ist derzeit nicht fähig ihr Einkommen und Vermögen zu verwalten und ohne Hilfe einen Weg aus ihrer finanziellen Misere zu finden. Eine fachärztliche Therapie würde zu einer Verbesserung des Zustandes der Betroffenen führen und ist daher dringend zu empfehlen, sie erfolgt derzeit aber nicht." Ende Zitat Beschluss LG Zivilrechtssachen Wien, 18.9.2009
Am Beginn des 21. Jahrhunderts blicken wir auf eine Fülle von Methoden der Seelenheilkunde ("Psychotherapien") zurück, die teilweise in Wien im 20. Jahrhundert erfunden wurden.
Es ist daher nicht einzusehen, warum ausgerechnet nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Zuge von Massen-Sachwalterschaften vermögende Menschen, die unter Selbstfürsorge-Defizit und Wahnvorstellungen leiden, helfen können.
Aus einem Beschluss des Bezirksgerichts Wien-Favoriten:
"Die komplexe(n) Angelegenheiten wie die Angelegenheiten bei Behörden, Gerichten, Sozialversicherungsträgern, privaten Vertragspartnern, bei Rechtsgeschäften, die über Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen, sowie die Handhabung der Finanzen und Verwaltung des Vermögens, können von der Betroffenen nicht wahrgenommen werden. Der Realitätsbezug ist weiterhin als psychotisch verändert und die Kritikfähigkeit als herabgesetzt zu beurteilen. Eine KRANKHEITSEINSICHT ist sehr eingeschränkt gegeben.
Die Betroffene neigt zur Dissimulation und Bagatellisierung der zur Aufnahme führenden Krankheitsgründe. Es besteht ein SELBSTFÜRSORGE-DEFIZIT, die Betroffene bedarf der Unterstützung durch andere Personen. Eine Besserung des Zustandsbildes ist unter Beibehaltung der psychiatrisch-psychopharmakologischen Behandlung zu erwarten, zeitlich jedoch nicht zu prognostizieren." Ende Zitat Beschluss BG Favoriten, Dezember 2011
Kommentar: Wenn Menschen durch psychische Erkrankungen in der Tat den Überblick über ihre Alltagsgeschäfte verloren haben, aus welchen Gründen auch immer, sollte man ihnen Geld für Psychotherapie zur Verfügung stellen und nicht durch SachwalterInnen enteignen und entrechten.
Im Anhang finden Sie eine Auswahl der in Österreich anerkannten Psychotherapie-Methoden. Die Gebiets-Krankenkasse zahlt 21, 60 Euro pro Stunde, im Durchschnitt verlangen die Therapeuten bis zu 80 Euro pro Stunde.
Leider sind die meisten Sachwalter und Sachwalterinnen nicht bereit, diesen Betrag trotz hohen Girokonto-Guthaben der Mündel für das Mündel zu bezahlen, da sie um ihre Pfründe insbesondere aber um eine Reduzierung ihres Honorars, das sich aus dem Mündelvermögen errechnet, fürchten.
Aus einem Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (Rekursbeantwortung betreff Sachwalterbestellung für eine ehemalige SAP-Beraterin aus dem Finanzministerium vom 18.9.2009):
"Durch die Zerfahrenheit ihrer Gedanken im Zuge der schizo-affektiven Störung, die Getriebenheit und das Querulieren (Aufdecken von Verschwörungen), die Wahnideen (sie bildet sich ein für ein Projekt der Bundeshaushaltsverrechnung der Republik Österreich gearbeitet zu haben) und emotionale(n) Beeinträchtigungen hat sie den Überblick über ihre Alltagsgeschäfte verloren und teilweise Zahlungsverpflichtungen nicht wahrgenommen. Sie ist derzeit nicht fähig ihr Einkommen und Vermögen zu verwalten und ohne Hilfe einen Weg aus ihrer finanziellen Misere zu finden. Eine fachärztliche Therapie würde zu einer Verbesserung des Zustandes der Betroffenen führen und ist daher dringend zu empfehlen, sie erfolgt derzeit aber nicht." Ende Zitat Beschluss LG Zivilrechtssachen Wien, 18.9.2009
Am Beginn des 21. Jahrhunderts blicken wir auf eine Fülle von Methoden der Seelenheilkunde ("Psychotherapien") zurück, die teilweise in Wien im 20. Jahrhundert erfunden wurden.
Es ist daher nicht einzusehen, warum ausgerechnet nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Zuge von Massen-Sachwalterschaften vermögende Menschen, die unter Selbstfürsorge-Defizit und Wahnvorstellungen leiden, helfen können.
Aus einem Beschluss des Bezirksgerichts Wien-Favoriten:
"Die komplexe(n) Angelegenheiten wie die Angelegenheiten bei Behörden, Gerichten, Sozialversicherungsträgern, privaten Vertragspartnern, bei Rechtsgeschäften, die über Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen, sowie die Handhabung der Finanzen und Verwaltung des Vermögens, können von der Betroffenen nicht wahrgenommen werden. Der Realitätsbezug ist weiterhin als psychotisch verändert und die Kritikfähigkeit als herabgesetzt zu beurteilen. Eine KRANKHEITSEINSICHT ist sehr eingeschränkt gegeben.
Die Betroffene neigt zur Dissimulation und Bagatellisierung der zur Aufnahme führenden Krankheitsgründe. Es besteht ein SELBSTFÜRSORGE-DEFIZIT, die Betroffene bedarf der Unterstützung durch andere Personen. Eine Besserung des Zustandsbildes ist unter Beibehaltung der psychiatrisch-psychopharmakologischen Behandlung zu erwarten, zeitlich jedoch nicht zu prognostizieren." Ende Zitat Beschluss BG Favoriten, Dezember 2011
Kommentar: Wenn Menschen durch psychische Erkrankungen in der Tat den Überblick über ihre Alltagsgeschäfte verloren haben, aus welchen Gründen auch immer, sollte man ihnen Geld für Psychotherapie zur Verfügung stellen und nicht durch SachwalterInnen enteignen und entrechten.
Im Anhang finden Sie eine Auswahl der in Österreich anerkannten Psychotherapie-Methoden. Die Gebiets-Krankenkasse zahlt 21, 60 Euro pro Stunde, im Durchschnitt verlangen die Therapeuten bis zu 80 Euro pro Stunde.
Leider sind die meisten Sachwalter und Sachwalterinnen nicht bereit, diesen Betrag trotz hohen Girokonto-Guthaben der Mündel für das Mündel zu bezahlen, da sie um ihre Pfründe insbesondere aber um eine Reduzierung ihres Honorars, das sich aus dem Mündelvermögen errechnet, fürchten.
In Österreich anerkannte Psychotherapie-Methoden (Quelle: www.psychotherapiepraxis.at)
Wenn Sie sich bei einem(r) Psychotherapeuten(in) in Therapie begeben, der/die einer der folgenden Methoden angehört und darüber hinaus (wichtig!) auch in der beim Gesundheitsministerium geführten Therapeutenliste steht, erhalten Sie von der Krankenkasse einen Teil Ihrer Kosten ersetzt - diese sind in Österreich vom Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen anerkannt:
SYSTEMISCHE FAMILIENTHERAPIE
Im Zentrum steht die Annahme, daß psychische Störungen nicht zusammenhanglos in Einzelpersonen, sondern in Systemen "verankert" sind, wie etwa Partnerschaften, Familien oder anderen Gemeinschaften - und daß diese auch zur Lösung genutzt werden können. Besondere Bedeutung erlangten u.a. die diversen kurzzeittherapeutischen Ansätze der SFT.
PERSONZENTRIERTE GESPRÄCHSTHERAPIE
Sie gleicht der unten beschriebenen klientenzentrierten Psychotherapie, die persönliche Begegnung zwischen Klient und Psychotherapeut wird jedoch stärker betont.
KLIENTENZENTRIERTE GESPRÄCHSTHERAPIE
Diese auch als Gesprächstherapie nach Carl Rogers bekannte Methode geht davon aus, dass jeder Mensch ein Potential zur Selbstverwirklichung hat. Die Therapie soll die Spaltung zwischen aktueller Erfahrung und Selbstkonzept aufheben.
INTEGRATIVE GESTALTTHERAPIE UND GESTALTTHEORETISCHE PSYCHOTHERAPIE
Die Gestalttherapie kombiniert Einflüsse aus der Gestaltpsychologie, der Psychoanalyse und der Körpertherapie. Zentrale Elemente sind das unmittelbare Erleben von Gefühlen und Erfahrungen und das Handeln - im Gegensatz zum bloßen Erzählen von Problemen. Sie geht auf Fritz PERLS zurück.
PSYCHOANALYSE UND GRUPPENPSYCHOANALYSE
Sigmund Freud unterteilte das psychische Erleben in Unbewußtes, Vorbewußtes und Bewußtsein. Die Behandlung soll Einschränkungen im Erleben des Patienten durch das Bewußtmachen von Unbewußtem beheben.
TRANSAKTIONSANALYTISCHE PSYCHOTHERAPIE (TRANSAKTIONSANALYSE)
Die von Eric Berne entwickelte Konzeption der sog. "Ich-Zustände" (Eltern-Ich, Erwachsenen-Ich und Kindheits-Ich) baut auf dem Ich-Konzept der Psychoanalyse Freuds auf und bildet gemeinsam mit der Idee der "4 Lebensansschauungen" ("Ich bin OK, du bist..") die Grundlage einer Transaktionsanalyse.
VERHALTENSTHERAPIE
Sie entstand in den 50er-Jahren aus dem lerntheoretischen Konzept, dass erlerntes Verhalten auch wieder verlernt werden kann. Ein wichtiger Begriff ist die "Verstärkung", also die Belohnung erwünschter Verhaltensweisen.
ANALYTISCHE PSYCHOLOGIE
In C.G. Jung's Analytischer Psychologie wird verglichen mit der Psychoanalyse der Individuationsprozeß besonders betont, die psychische Entfaltung durch Begegnung mit Archetypen und dem Selbst.
INDIVIDUALPSYCHOLOGIE
Die durch Alfred Adler begründete Individualpsychologie erklärte im Gegensatz zu Freud seelische Störungen (Psychoneurosen) nicht aus den Reaktionen auf verdrängte sexuelle Komplexe, sondern aus sog. Minderwertigkeitskomplexen bzw. übersteigertem Geltungstrieb infolge missglückter Anpassung an die Gemeinschaft.
KATATHYM-IMAGINATIVE PSYCHOTHERAPIE (KIP BZW. KATATHYMES BILDERLEBEN)
Der Patient wird in einem vertieften Entspannungszustand zum Tagträumen angeregt. Frühkindliche Erfahrungen sollen wiedererlebt und aktuelle Probleme durch imaginatives Erleben gelöst werden.
DYNAMISCHE GRUPPENPSYCHOTHERAPIE
Ziel ist die Verbesserung individueller Probleme durch die Erfahrung von Abgrenzung und Rollenbildung in der Gruppe. Der Gruppenleiter greift nur ein, wenn er involviert wird.
PSYCHODRAMA
Mithilfe der von Moreno entwickelten triadischen Aktionsmethode Psychodrama, Soziometrie und Gruppenpsychotherapie soll der Patient seine Beziehungen und Interaktionen kreativ und spontan gestalten lernen.
EXISTENZANALYSE (LOGOTHERAPIE)
Im Rahmen der Behandlung soll u.a. die Fähigkeit zur Selbstdistanzierung mobilisiert werden, Therapieziel ist das Auffinden konkreter Sinnmöglichkeiten in konkreten Lebenssituationen.
DASEINSANALYSE
Sie baut auf der Heidegger´schen Daseinsanalytik und der Psychoanalyse Freuds auf. Meist in derem klassischen Couchsetting fokussiert sie im verbalen Kommunikationsprozess die lebensgeschichtlichen Motivations- und Problemzusammenhänge und versucht neue Möglichkeiten durch den Blick auf vorhandene Ressourcen zu erhellen.
HYPNOTHERAPIE (HYPNOSE)
In einem Trancezustand sollen unbewusste Selbstheilungskräfte aktiviert werden - allerdings ohne den oft in Shows suggerierten "Willensverlust".
AUTOGENES TRAINING
Der Begriff "autogen" (wörtlich "aus sich heraus entstehend") beschreibt, daß dabei die Förderung der inneren Entwicklung durch die Stärkung der seelischen und körperlichen Selbstheilungskräfte angestrebt wird. Mittels spezieller Übungen (unterschieden in Grund-, Mittel- und Oberstufe) wird ein Entspannungszustand erreicht, in dem bisher unbekannte, verborgene Anteile der Persönlichkeit entdeckt und entfaltet werden können sollen.
KONZENTRATIVE BEWEGUNGSTHERAPIE
Über bewusste Körperwahrnehmung im "Hier und Jetzt" werden gesunde Anteile und Störungen erlebbar, in ihrer Bedeutung verstehbar und damit der psychotherapeutischen Bearbeitung (z.B. über den Körperdialog, taktile Erfahrungen etc.) zugänglich.
Quelle: www.psychotherapiepraxis.at
Samstag, 11. Januar 2014
Sachwalterschaftsmissbrauch in der Antike: Demosthenes´ Rede gegen Sachwalter Aphobos
Bereits in der Antike gab es Fälle, wo Mündel um ihr Vermögen betrogen wurden.
Der bekannteste Fall scheint wohl jener des berühmten griechischen Redners Demosthenes (384 bis 322 v.Chr.) zu sein.
Im Alter von 20 Jahren klagte Demosthenes seine Sachwalter und wurde dadurch ein berühmter Redner.
Dank sei Demosthenes für seinen Mut und seine Courage:
Der bekannteste Fall scheint wohl jener des berühmten griechischen Redners Demosthenes (384 bis 322 v.Chr.) zu sein.
Im Alter von 20 Jahren klagte Demosthenes seine Sachwalter und wurde dadurch ein berühmter Redner.
Dank sei Demosthenes für seinen Mut und seine Courage:
Mit sieben Jahren verlor Demosthenes seinen Vater, einen wohlhabenden Schwert- und Möbelfabrikanten gleichen Namens, der ihm einige Ergasterien mit 30 Sklaven hinterließ. Bis zu seiner Mündigkeit stand er unter Vormundschaft von drei durch den Vater testamentarisch bestimmten Verwandten, Aphobos, Demophon und Therippides, die in den Augen des Demosthenes das Vermögen schlecht verwalteten und große Teile verwirtschafteten. So war es seine Mutter Kleobule allein, die ihn mit Sorgfalt aufzog und für seine gründliche Ausbildung sorgte.
Das Erlebte mag ihn mit veranlasst haben, die Redekunst zu erlernen. Als seine Lehrer werden unterschiedliche Persönlichkeiten überliefert. Laut Cicero, Quintilian und Hermippos ging er bei Platon in die Lehre.[1] Lukian zählt Aristoteles, Theophrast undXenokrates zu seinen Lehrern.[2] Allgemein sieht man nach Plutarch in Isaios, einen wohl auf Erbrecht spezialisierten Redner, den Lehrer des jungen Demosthenes.[3]
Seine schwächliche Stimme und Konstitution, die ihn zum Redner nicht prädestinierten und ihm den Spitznamen Βάταλος ("Weichling, Schwächling") einbrachten, überwand er durch ausdauerndes Training (etwa durch das Lesen langer Texte mit Kieselsteinen im Mund[4]) zumindest für vorbereitete Reden, behielt seine rednerische Schwäche hingegen in unvorbereiteten Reden.[5]
Im Alter von zwanzig Jahren klagte er die Verwalter seines Erbes wegen Veruntreuung an und erreichte die Verurteilung des einen Vormunds. In den beiden anderen Fällen kam es wohl zu einem Vergleich. Insgesamt konnte er nur einen Teil des verlorenen Erbes zurückgewinnen. Erhalten ist seine Rede Gegen Aphobos, die zahlreiche Details zu Wertschöpfung und Produktion attischer Ergasterien sowie zur Vermögensverwaltung des 4. Jahrhunderts v. Chr. liefert.Ende Zitat Wikipedia
Divide et impera: Wie Mündel und Angehörige gegeneinander ausgespielt werden müssen und jegliche Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch im Keim erstickt werden soll
Wie Mündel und Ex-Mündel gegeneinander ausgespielt werden:
Divide et impera
Divide et impera (lateinisch für teile und herrsche) ist eine
Redewendung (im lateinischen Imperativ),
welche bedeutet, man solle ein Volk oder eine Gruppierung in Untergruppen
aufspalten, damit sie leichter zu beherrschen bzw. zu besiegen sei. Sie ist
wahrscheinlich nicht antik, wenngleich die damit bezeichnete Strategie sehr alt
ist und z. B. in der römischen Außenpolitik ohne Zweifel wiederzuerkennen
ist. Ende Zitat Wikipedia
Das erfolgreiche Geschäftsmodell mit Massenentmündigungen von
alten, reichen Leuten, aber auch kritischen Journalisten, ehemaligen Beamten,
Mitwissern und Zeugen in Straftaten und Justiz-Querulanten scheint ja in
Österreich zur Zeit ein bisschen in Gefahr.
Daher versucht man jede Selbsthilfegruppe, z.B. auf Facebook,
im Keim zu ersticken.
Da werden Mündel gegeneinander ausgespielt, dass es nur so
kracht.
Erfahrungsbericht:
Magistria H. (entmündigt im Auftrag von BMF und BRZ - es gilt die Unschuldsvermutung) berichtet:
Erfahrungsbericht:
Magistria H. (entmündigt im Auftrag von BMF und BRZ - es gilt die Unschuldsvermutung) berichtet:
Seit ich im März 2010 die Geschichte meiner Entmündigung im
Internet in der erzählerischen ICH-Form mit Künstlernamen zu erzählen begann,
gab es zu nächst positive Entwicklungen.
Der Sachwalter wollte die Sachwalterschaft für mich nicht
mehr übernehmen. Warum?
Er wollte als ehrenwerter Wiener Rechtsanwalt nicht in den
Dunstkreis von Millionen-Manipulationen rund um Österreichs SAP-Budget-Systeme
kommen.
Also wurde die Sachwalterschaft mit allen inkludierten
Demütigungen beendet. Die Folgen der Sachwalterschaft sind aber fatal:
- Lebenslängliche
Kreditunwürdigkeit: „Bankentot“
- Stigmatisierung und Verleumdung im wirklichen Leben und auf Internet-Foren
Da wenden sich zum Beispiel scheinhalber Menschen, die Opfer
von Sachwalterschaftsmissbrauch geworden sind, an mich um Hilfe.
Frei nach dem Prinzip „Tarnen und Täuschen“ sucht man Hilfe
bei mir, nur um Näheres über mich zu erfahren. Vor allem aber werde ich in Bezug
auf mein juristisches Wissen wie eine Zitrone ausgepresst und dann als leere
Schale weggeworfen. Man könnte auch sagen: Ich werde instrumentalisiert und
missbraucht.
Die „Agenten“ sind leider oft recht dumm, verfügen über sehr
niedrige Schulausbildung und können nicht einmal einen Satz richtig schreiben,
z.B. wird Pädagogik mit weichem B geschrieben oder Caritas mit K also KARIDAS……
Also mit solchen Agenten ist kein Staat zu machen. Auch beim
Landesamt für Verfassungsschutz pflegt man ja Beileit mit hartem T zu
schreiben, das ist mir seit einer Einvernahme im April 2006 bekannt. Siehe blog
„Du sollst kein Beileit wünschen“.
Also das Prinzip ist immer das Gleiche: Die
Leute jammern mich an (oft geht das Telefonat auf meine Kosten), bitten mich
einen Rekurs an das Gericht zu schreiben (weil sie ja nicht einmal einen Satz
richtig schreiben können), machen sich Hoffnung, dass, wenn ich ihren Fall
(anonymisiert) auf meiner Website veröffentliche, dass es dadurch Druck aus der
Öffentlichkeit gibt und drohen mir dann in weiterer Folge mit KLAGE (die sie
sich ohnehin nicht leisten können), wenn ich ihren Namen oder Vornamen bzw. den
Vornamen des entmündigten Angehörigen in irgendeiner Internet-Plattform
erwähne.
Des Weiteren werde ich auf Facebook als „Boshafte
Betschwester“ denunziert, gerade von einer die mich ebenfalls im Bereich
Entmündigung im Auftrag der Bundesministerien (Politik) instrumentalisieren
wollte und mir Geheimdaten über österreichische Abgeordnete (Die Grünen)
zuspielte.
Was soll ich aber mit dieser Information machen, ohne gleich
selbst in die Bredouille zu geraten?
Die
Instrumentalisierung der Mündel und das gegenseitige Ausspielen der Mündel beim
Thema Sachwalterschaftsmissbrauch
JEDER
GEGEN JEDEN
Gerade jene Rechtsanwälte, die ein gutes Geschäft mit
tausenden von Entmündigten Menschen machen, ohne sich wirklich um diese armen
entrechteten Menschen kümmern zu können, fürchten jetzt um ihre Reputation.
Daher mischen auch sie gerne mit beim Denunzieren meiner
Person in Internetforen.
Einige Facebook-User haben auch – von wem immer – den Auftrag
mich mit der Etikette „Religiöser Wahn“ zu brandmarken.
Andererseits war gerade die Idee „Ich erzähle alles Gott“ wohl auch die rettende Idee, dass ich vor
Verleumdungsklagen aller Art bewahrt wurde.
Auch mein von mir frei gewählter Künstlername Barbara von der
Habenichtsburg hat mit meiner Biographie und meinen Vorfahren zu tun.
Niemand lernt heute in der Schule, dass die Habsburger von
der Schweizer Habichtsburg (heute Habsburg, Schweiz, Kanton Aargau) stammten.
Mein Großvater war angeblich ein uneheliches Kind eines solch
verrückten Habsburgers, geboren unehelich (aber mit allen Vorteilen) Ende des
19. Jahrhunderts in Bad Ischl.
Auch das könnte natürlich als fixe Wahnidee und
Realitätsverlust von Psychiatern gewertet werden (wird es wohl auch da oder
dort).
Das Prädikat „Boshafte Betschwester“ sehe ich ja schon
ziemlich positiv. Ich bin zwar ein gläubiger Mensch, aber WEHREN kann ich mich
auch.
Die Autorin dieses Prädikats hat natürlich keine Ahnung
darüber, welche Ahnung ich über den Hintergrund diverser Netzwerke, in die sie
versponnen ist und von denen sie entmündigt wurde, habe.
Mittwoch, 8. Januar 2014
Die Lex Hoedl, ein kafkaesker Prozess und immer wieder neu erfundene Gerichtsgebühren, Zahlungsbefehle und juristische Ausreden und Schikanen
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| Die österreichische Justiz unternimmt viel, um ein Ex-Mündel und ehemalige SAP-Beraterin im BM für Finanzen für immer zum Schweigen zu bringen |
Ein Erlebnisbericht:
Mein Entmündigungsprozess erinnert mich immer mehr an das großartige, unvollendete Werk von Franz Kafka DER PROZESS:
http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Process
Josef K. versucht verzweifelt, Zugang zum Gericht zu finden, doch auch dies gelingt ihm nicht. Er beschäftigt sich immer öfter mit seinem Prozess, obwohl er anfangs das Gegenteil beabsichtigte. Er gerät dabei immer weiter in ein albtraumhaftes Labyrinth einer surrealen Bürokratie. Immer tiefer dringt er in die Welt des Gerichts ein. Gleichzeitig dringt jedoch auch das Gericht immer mehr in Josef K.s Leben ein. Ob tatsächlich ein irgendwie gearteter Prozess heimlich voranschreitet, bleibt sowohl dem Leser als auch Josef K. verborgen. Gleiches gilt für das Urteil: K. erfährt es nicht, aber er empfindet selbst, dass seine Zeit abgelaufen ist. Josef K. fügt sich einem nicht greifbaren, mysteriösen Urteilsspruch, ohne jemals zu erfahren, weshalb er angeklagt war und ob es tatsächlich dazu das Urteil eines Gerichtes gibt. Am Vorabend seines 31. Geburtstages wird Josef K. von zwei Herren abgeholt und in einem Steinbruch „wie ein Hund“ erstochen.
Auch in meinem Fall - ich wurde aufgrund eines erfundenen Zahlungsbefehls am BG Liesing nach Intervention und im Auftrag von BM für Finanzen und Bundesrechenzentrum für zwei Jahre und sechs Monate entmündigt - läuft es nach dem Schema von Franz Kafka ab:
Es werden durch das Bezirksgericht Wien-Liesing immer wieder neue Zahlungsforderungen erfunden, vor allem nach meiner Nationalratskandidatur 2013 und 2008, um mir via Zahlungsunfähigkeit ein SELBSTFÜRSORGEDEFIZIT und eine psychische Krankheit, die eine Sachwalterschaft notwendig macht, nachzuweisen.
Da ich aber juristische Kenntnisse habe, hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen jetzt eine sogenannte LEX HOEDL erfunden, um meine gesellschaftliche und finanzielle Vernichtung auch höchstinstanzlich als DE IURE zu begründen und das Erstgericht, das entmündigende Bezirksgericht, das viele Fehler machte, zu EXKULPIEREN:
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| Bescheid LG für Zivilrechtssachen 4.12.2013 - Antrag auf Zahlungsberichtigung wird nicht Folge gegeben - Gezeichnet: für die Präsidentin |
Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe samt Vermögensbekenntnis vom 15.08.2012 ist beim Bezirksgericht Liesing am 22.08.2012 eingelangt. Die Gebührenpflicht entstand jedoch bereits mit Zustellung der Entscheidungen (betreff Pflegschaftsrechnungen, Anmerkung der Redaktion) und zwar ON 39 am 11.03.2010 (eigentlich 10.3.2010, Anmerkung der Redaktion) und ON 84 am 21.05.2012 (eigentlich 15.05.2012, Anmerkung der Redaktion) und kann rückwirkend nicht mehr beseitigt werden. Ende Zitat LG ZRS
Kommentar: Den Antrag auf Verfahrenshilfe stellte ich, die Ex-Kurandin, nicht für die Pflegschaftsrechnungen, sondern für einen Revisionsrekurs bzw. eine Zulassungsvorstellung beim OGH Wien. Warum: Die elf Jahre rückwirkend bestellte Geschäftsunfähigkeit besonders für 1998 (Obsorgeverfahren, im Bundesrechenzentrum gespeichert), Mai 2005 (Tod eines Betriebsrates im Bundesrechenzentrum, meiner ehemaligen Arbeitsstelle) sowie März 2007 (Denunzierung meiner Person auf www.peterpilz.at zum Höhepunkt des Eurofighter-U-Ausschusses) sowie die grobe Vernachlässigung und Fehler des Sachwalters bei der Finanzgebarung und Vernögensverwaltung (der Sachwalter reagierte nicht auf Mahnschreiben von Firmen, wo offene Forderungen gegen mich bestanden, und verweigerte medizinische Zusatzleistungen, die die Krankenkasse nicht bezahlt) lassen Rückschlüsse auf grobe Verfahrensmängel im Sachwalterschaftsverfahren (Entmündigungsverfahren im Auftrag des BM für Finanzen) zu.
Die Rechtsanwaltskammer Wien bestellte per Bescheid vom 9.11.2012 Rechtsanwalt Dr. Trischler als Verfahrenshelfer. Die Grundlage für diesen Bescheid der RAK Wien waren die Beschlüsse des BG Wien-Liesing vom 26.9.2012 und 15.10.2012.
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| Bescheid Rechtsanwaltskammer Wien, 9.11.2012 |
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| Schreiben Kanzlei Trischler-Leitner 28.11.2012 |
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| Beschluss LG Zivilrechtssachen Causa Hoedl, 28.5.2013 Seite 1 und 2 |
Eine Entscheidung über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung unterliegt der Gebührenpflicht nach TP 7 lit c Z 2 GGG und beträgt EIN VIERTEL der Entschädigung, die der Person zuerkannt wird, der die Vermögensverwaltung obliegt, mindestens jedoch € 78,--. Fällig werden die Gebühren gemäß § 2 Z 3 GGG mit der Zustellung der Entscheidung an den gesetzlichen Vertreter des Pflegebefohlenen. Die Zahlungspflicht trifft gemäß § 23 Absatz 2 GGG jene Person, in deren Interesse die Prüfung durch das Gericht erfolgte, nämlich DEN PFLEGEBEFOHLENEN. Ende Zitat Bescheid 4.12.2013, unterzeichnet: die PRÄSIDENTIN des LG FÜR ZIVILRECHTSSACHEN
Kommentar: Das Gericht in zweiter Instanz (Landesgericht für Zivilrechtssachen) windet sich also in alle Richtungen. Die Zahlungsaufforderung vom Juli 2013 durch das Bezirksgericht Wien-Liesing muss mit allen Mitteln begründet werden. Ursachen könnten wohl darin zu finden sein, dass ich am 2. Juli 2013 wiederum (so wie schon 2008) eine Kandidatur für den Nationalrat unterzeichnete. Ein weiterer Grund könnte darin liegen, dass ich mich über einen Beschluss des BG Liesing vom 11.Juni 2013 lustig machte, wo 1,80 Euro Gerichtsgebühren für oben genanntes Verfahren festgelegt werden.
Interessant ist noch zu erwähnen, dass Dr. Trischler, der von der Rechtsanwaltskammer Wien bestellte Verfahrenshelfer, auch Sachwalter im umstrittenen Sachwalterschafts- und Delogierungsfall Gisela Frimmel war.
Von Dr. Trischler erhielt ich als Mandantin NIE ein Schreiben per Post, welches seine Aufgabe, einen Antrag auf Revisionsrekurs beim OGH zu stellen, dokumentieren würde. Vielmehr erhielt ich nur Beschimpfungen und Entmutigungen sowie Einschüchterungen von dieser Rechtsanwaltskanzlei (per Mail) und dann - wiederum per Mail - den offensichtlich von der Rechtsanwaltskanzlei Trischler beim LG für ZRS "bestellten" Beschluss vom LG ZRS vom 28.5.2013.
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| Beschluss LG Zivilrechtssachen 28. Mai 2013 - Antrag auf Revisionsrekurs bzw. Zulassungsvorstellung OGH wird ABGELEHNT(Seite 3-4) |
Es ist normalerweise bei Rechtsanwaltsleistungen üblich, dem Mandanten bzw. Pflegebefohlenen (Sachwalterschaft) eine genaue Aufstellung der Leistungen gemäß RECHTSANWALTSTARIFGESETZE, zu zustellen. Dies ist mir bekannt, da ich selbst als Sekretärin für Rechtsanwaltskanzleien tätig war.
Ich habe von Dr. Trischler NIE eine Aufstellung seiner Dienstleistungen in Form einer ABRECHNUNG, bzw. eine Abrechnung gemäß Rechtsanwaltstarifgesetz erhalten. Stattdessen wurde im Juli 2013 von der Kostenbeamtin Stocker eine Zahlungsaufforderung von € 354,-- an mich zugestellt. Als ich die Aufforderung vom 8. Juli 2013 juristisch als nichtig gegenüber dem Bezirksgericht Wien-Liesing in einem Schreiben an LG ZRS, BG und BMJ (Sektion Zivilrecht) begründete, verschärfte man die Gangart:
Am 25. Juli 2013 wurde eine offizielle Zahlungsaufforderung mit Androhung von Exekution an mich mit blauem Brief versandt.
Den Antrag auf Zahlungsberichtigung schickte ich in Kopie an den Leiter des Bezirksgerichtes Wien-Liesing Dr. Schindler. Dieser kam geöffnet von der Post (1233 Wien-Atzgersdorf) zurück. Begründung: Falsche Adressierung: 1230 Wien, Haeckelstraße 8.
Daher kann ich davon ausgehen, dass auch die Herr- und Frauschaften bei der Post sowie T-Mobile und A1 beim Spiel gegen mich mitmischen müssen.
Sehr ungerne erinnere ich mich an die höhnischen Blicke einer Nachbarin im Wohn-Stiegenhaus, die Buchhalterin bei A1 ist. Ebenso ungern erinnere ich mich an die Attacken selbiger Nachbarn gegen meine Person, wie z.B. das Ausleeren der Blumentopf-Erde vor meiner Wohnungstüre sowie das tägliche morgendliche "Herumwerfen" meiner Schuhmatte zu meiner Nachbarin bei gleichzeitiger offensiver Werbung für eine Psychosekte im Stiegenhaus. Offensichtlich ist sie gemeinsam mit den Ex-Kollegen und Ex-Vorgesetzten aus dem Bundesrechenzentrum und Finanzministerium eine der Drahtzieherinnen meiner Entmündigung und Entrechtung, nur damit alle Zeugenaussagen betreff mysteriöse Todesfälle, Erkrankungen im Finanzministerium, Buhag und Bundesrechenzentrum als Aussagen einer wörtlich "paranoiden Verschwörungstheoretikerin, die die Übersicht über ihre Alltagsgeschäfte verloren hat" (Zitat LG ZRS, Beschluss vom 18.9.2009, zugestellt an das BG Liesing am 15.10.2009, zugestellt an das Mündel am 11.11.2009) dargestellt werden können.
War also die Kandidatur für den Nationalrat, die ich am 2. Juli unterzeichnete, ein Grund, um weitere ungerechtfertigte Zahlungsforderungen gegen mich zu erheben, damit man mich zumindest finanziell vernichtet (wenngleich schon keine weitere Entmündigung geplant ist)?
Dazu muss ich wieder einen Rückblick ins Jahr 2008 und 2009 machen:
9.1.2008: Verhandlung LG für Strafsachen wegen Denunzierung www.peterpilz.at. Rechtsanwalt Dr. Noll diktiert der Richterin das Urteil (Vergleich) und meint zur Hoedl: "Sie haben eh kein Geld für eine Privatklage"
13.5.2008: Hackenmorde Hietzing
8. Juli/20.August 2008: Mehrfache Vorladung der Hoedl beim Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Wien (Finanzminister Molterer sagt: ES REICHT)
26.8.2008: Im Auftrag von NP Prammer wird ehemaliger Vorgesetzter Leiter der Buchhaltungsagentur Wien.
August 2008: Anstellung bei Christenpartei Österreich, Vorbereitung der Nationalratskandidatur
18.9.2008: T-Mobile bringt via Kanzlei Sattlegger/Dorninger Linz beim BG Wien-Liesing den Zahlungsbefehl ein. Grundforderung 660,-- (Sobald die SW errichtet war, sollte T-Mobile auf die gesamte Forderung von Euro 1.300,--verzichten, was der Sachwalter als seine Glanzleistung im SW-Verfahren Hoedl darstellte)
28.9.2008: Nationalratswahlen
11.10.2008: Jörg Haider stirbt bei einem Unfall in Kärnten. Zuvor hatte er 11 Prozent für das BZÖ gewonnen.
24.10.2008: Eva Glawischnig wird Chefin der Grünen, die Buchhaltungsagentur schreibt einen weiteren Schuldschein für den Venetia-Chef.
28.11.2008: 1. Tagsatzung betreff Rekurs Zahlungsbefehl T-Mobile. Die Richterin Bauer-Moitzi meint: "Sie gehören ja besachwaltert". Ich meinte: Ich habe bereits im September 2007 mit den Linzer Rechtsstudien begonnen, leider kenne ich mich im Zivilrecht (Außerstreitverfahren) noch nicht so gut aus.
2.12.2008: Angelobung Kabinett Faymann eins durch den Bundespräsidenten.
8.12.2008: Neo-BMVIT-Ministerin Bures und Parteichef HC Strache fliegen von New York Airport John Fitzgerald Kennedy im selben Flugzeug nach Wien. Detail am Rande: Die Ministerin auf Staatskosten mit Familie und Entourage
16.12.2008: Erstanhörung Mag. Wieser, BG Liesing, leitet das Entmündigungsverfahren ein.
Mag. Hoedl lässt sich wie ein Lamm zur Schlachtbank führen.
19.12.2008: Die Journalistin Bader wird gegen ihren Willen in die geschlossene psychiatrische Abteilung des Kaiser-Franz-Josef-Spitals Wien gebracht. "Clearing" der Hoedl beim Verein für Sachwalterschaft Wien-Wilhelmstraße. Zuständige Sozialarbeiterin: Mag. Susanne Schlager.
2.1.2009: Aktengutachten von Dr. Meszaros im Auftrag des BM für Landesverteidigung und Sport
7.1.2009: Beschluss BG Liesing: Dr. W. wird zum einstweiligen Sachwalter der Hoedl bestimmt.
18.3.2009: Beschluss BG Favoriten: Sachwalterin wird für die Betreiberin von www.ceiberweiber.at bestimmt.
22.4.2009: Untersuchung der Hoedl beim psychiatrischen Gutachter Dr. Herbert Kögler.
29.4.2009: Sektionschef Winter ruft beim Bezirksgericht Wien-Liesing an und ersucht den psychiatrischen Gutachter, die Hoedl ELF JAHRE rückwirkend zu entmündigen. Siehe Aktenvermerk.
14.5.2009: Entmündigungsverhandlung Hoedl, BG Wien-Liesing
18.5.2009: Beschluss Entmündigung Hoedl, BG Liesing
18.9.2009: Beschluss LG Zivilrechtssachen Wien: Die Hoedl ist eine krankhafte paranoide Verschwörungstheoretikerin (die aufgrund ihrer Verschwörungstätigkeiten und Realitätsverlust - sie bildet sich ein für das BRZ und BMF gearbeitet zu haben - die Übersicht über ihre Alltagsgeschäfte verloren hat) , daher wird der Rekurs gegen den Beschluss vom 18.5.2009 (Richterin Mag. Romana Wieser) abgewiesen.
15.10.2009: Zustellung des Beschluss vom LG ZRS bei BG Liesing.
11.11.2009: Zustellung des Beschlusses beim Mündel, zugleich 6. Todestag des Wolfgang Schweinhammer, Beamter im BM für Finanzen, Kollege der Entmündigten.
16.12.2009: SAP-Kompetenzzentrum BRZ feiert 10-jähriges Bestehen und erfolgreiche Entmündigung der Hoedl mit Hilfe des BM für Justiz!
Conclusio: Die Lex Hoedl begründet sich wie folgt: Da das Bezirksgericht Wien 23 mit allen Mitteln durch das LG ZRS Wien exkulpiert werden soll, windet sich die Präsidentin des LG ZRS in der Argumentation nach allen Richtungen: Man erinnert sich, dass es also für das a priori aussichtslose Verfahren, wo scheinhalber Dr. Trischler als Verfahrenshelfer bestellt wurde (gemäß dem Grundsatz TARNEN und TÄUSCHEN) Verfahrenshilfe gewährt wurde (siehe Beschlüsse BG Liesing vom 26.9.2012 und 15.10.2012) Also muss man einen Grund für die Zahlungsforderung von Euro 354,-- finden: Und das ist jetzt genau die LEX HOEDL: Man sagt, dass zusätzlich zur Pflegschaftsrechnung auch noch EIN VIERTEL der Entschädigung (Pflegschaftsrechnung) dem beschließenden GERICHT als Entschädigung gemäß Gerichtsgebührengesetz zusteht. Das muss man sich einmal vorstellen: Dem BEZIRKSGERICHT steht also noch einmal EIN VIERTEL der Endsumme aus der Pflegschaftsrechnung zu. JA WIE SOLL DENN DAS GEHEN? Hat das LG für Zivilrechtssachen keine besseren Ausreden oder ist dieser Bescheid vielleicht gar das Ergebnis einer feucht-fröhlichen Gemeinschaftsweihnachtsfeier von BMJ, BRZ und BMF????? Die Ergebnisse solcher feuchten Weihnachtsfeiern sind ja nicht immer von herausragender Intelligenz gezeichnet, weil der Alkohol ja bekanntlich Gehirnzellen zerstört......es gilt die Unschuldsvermutung....
Beachte: Bei einer Pflegschaftsrechnung für ein Sachwalter-Honorar von z.B. Euro 12.000,--, kann das Bezirksgericht also für die ENTSCHEIDUNG (Pflegschaftsrechnung muss als BESCHLUSS vom Bezirksgericht bestätigt werden) Euro 3.000,-- als Gerichtsgebühren verlangen.
Das sind die fatalen Auswirkungen der LEX HOEDL im Sachwalterschaftsmissbrauch: Ein Beschluss eines Bezirksgerichtes kann bis zu Tausende von Euros kosten, mitunter sogar Hunderttausende Euros, wenn das Mündelvermögen hoch ist.
Man könnte es auch einfacher mit Christine G. sagen, die mit ihren alten, inzwischen an den Misshandlungen verstorbenen Eltern vor dem Sachwalter aus Wien fliehen musste:
FOLTER IST IN ÖSTERREICH NICHT GRATIS.
Wenn also eine Person aus politischen Gründen entmündigt ist, hat sie auch sämtliche berechtigte und/oder erfundene Gerichtsgebühren zu bezahlen.
Wie war das im Mittelalter: Für die Hinrichtungskosten auf dem Scheiterhaufen musste die HEXE bzw. ihre Erben selbst aufkommen. Parallelen zwischen dem Inquisitionsverfahren und dem Sachwalterschaftsverfahren (Polit-Entmündigungsverfahren) werden noch wissenschaftlich zu erforschen sein.
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