Dienstag, 20. Juni 2017

Gerichtsgebühren im Pflegschaftsverfahren

SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....



SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....



SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....


SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....



SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....
SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....


SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....


Montag, 19. Juni 2017

Gerichtsgebühren im Pflegschaftsverfahren

https://www.jusline.at/index.php?cpid=15187b37c475f3e8bfc113aaa6ceb3d4&lawid=148&paid=anhang7

Diskussion zu " Tarifpost 7 GGG " ("0 Nachrichten")
Tarifpost 7 GGG

über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung volljähriger Pflegebefohlener (§ 137 AußStrG)
ein Viertel der Entschädigung, die der Person zuerkannt wird, der die Vermögensverwaltung obliegt, mindestens jedoch 82 Euro

8. Entscheidungen über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung nach der Tarifpost 7 lit. c Z 2 sind auf Antrag der Partei gebührenfrei, wenn aus der Pflegschaftsrechnung als einziges Vermögen Sparguthaben bis zu 20 000 Euro ersichtlich sind und die ausgewiesenen jährlichen Einkünfte (§§ 229, 276 ABGB) 13 244 Euro nicht übersteigen.

https://www.jusline.at/137_Best%C3%A4tigung_der_Rechnung_Entsch%C3%A4digung_AussStrG.html



(1) Ergeben sich keine Bedenken gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnung, so hat sie das Gericht zu bestätigen. Sonst ist der gesetzliche Vertreter aufzufordern, die Rechnung entsprechend zu ergänzen oder zu berichtigen; misslingt dies, so ist die Bestätigung zu versagen. Soweit das Vermögen oder die Einkünfte nicht gesetzmäßig angelegt oder gesichert erscheinen, hat das Gericht die erforderlichen Maßnahmen nach § 133 Abs. 4 zu treffen.
(2) Zugleich mit der Entscheidung hat das Gericht über Anträge des gesetzlichen Vertreters auf Gewährung von Entgelt, Entschädigung für persönliche Bemühungen und Aufwandersatz zu entscheiden. Auf Antrag hat das Gericht die zur Befriedigung dieser Ansprüche aus den Einkünften oder dem Vermögen des Pflegebefohlenen notwendigen Verfügungen zu treffen, erforderlichenfalls den Pflegebefohlenen zu einer entsprechenden Leistung zu verpflichten. Beantragt der gesetzliche Vertreter Vorschüsse auf Entgelt, Entschädigung oder Aufwandersatz, so hat sie ihm das Gericht zu gewähren, soweit er bescheinigt, dass dies die ordnungsgemäße Vermögensverwaltung fördert.
(3) Die Entscheidung über die Rechnung beschränkt nicht das Recht des Pflegebefohlenen, Ansprüche, die sich aus der Vermögensverwaltung ergeben, auf dem streitigen Rechtsweg geltend zu machen.

LINKS 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002667

Gerichtsgebührengesetz Novelle 1.1.2016 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00162/fname_478040.pdf

http://www.mediengesetz.at/index.php?id=329

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.1710811.html

Allgemeines 

http://investment-portal.net/austria/gesetzeat/Gerichtsgebuehrengesetz.html


Montag, 5. Juni 2017

Inquisitionsverfahren und SW-Verfahren: ein Mündel übt sich im historischen Vergleich

Sachwalterschaftsverfahren in Österreich und Inquisitionsverfahren: 

Schon während meiner Studienzeit in Graz interessierte mich das Inquisitionsverfahren sehr. Nun habe ich um den Preis von 5 Euro 99 Cent bei Frick am Graben das Buch von I. Ackerl über Hexenverfolgung in Österreich erworben. Parallelen zum Sachwalterschaftsverfahren in Ö ergeben sich wie folgt: Die Vorbereitung erfolgte durch die Denunzierung im Bereich der Geistlichkeit (siehe dazu auch meine causa Denunzierung 2007 zum Höhepunkt des Eurofighter-U-Ausschusses) - der Prozess und die Hinrichtung erfolgte durch ein irdisches Gericht....die Vorbereitung - also Schuld der Hexe wegen Fehlgeburten, Gewittern, Ernteschaden, Sodomie....etc erfolgte aber durch die hohe Geistlichkeit, wobei auch Pfarrer, die z.B. ihre Pfarrersköchin retten wollten, auch hingerichtet wurden. Man könnte also die Clearing-Stellen und die gerichtlich beeideten GutachterInnen aus dem Bereich der Psychiatrie als die Geistlichkeit der Moderne bezeichnen - natürlich auch die Banken und Denunzianten im Umkreis des Mündels, die die Entrechtung beantragen (z.B. wegen gefälschter Schuldforderungen wie in meiner causa) Das Urteil (die lebenslange Entmündigung und Hinrichtung auf Raten) fällt dann das irdische Bezirksgericht - früher Landgericht! Wie immer ging es um das Geld und das irdische Vermögen der Hexe: Seite 169: Nach der Hinrichtung wurde in vielen Verfahren noch um die Prozesskosten gestritten: Denn jeder am Verfahren beteiligte Vertreter der STAATLICHEN MACHT, Richter, Henker, Bader oder Gerichtsdiener verrechnete Kosten und verdiente dabei nicht schlecht!!! Heute teilen sich das Vermögen der Mündelhexe die "Clear"ing-Stellen, Psychiater, Gerichte...etc...

Bildergebnis

Kostenrechnung Hinrichtung 

Kostenrechnung Hexenverbrennung: Beispielsweise verrechnete ein Wundarzt 6 Gulden, nachdem er bei 20 Personen Narben danach überprüft hatte, ob Hostien eingeheilt worden seien. Eine Enthauptung durch den Scharfrichter kostete ebenfalls 6 Gulden (ein Schnäppchen im Vergleich zu heute) - die Verbrennung der Hexe 8 Gulden. 14 Gulden waren 1731 für den Bannrichter und seinen Schreiber sowie zwei Kapuzinerpatres für die dreitägige Verköstigung am Gerichtsort zu bezahlen. Die 4 Herren verspeisten Hühner, Fische, Wachteln, Rindfleisch, Kapaune, Enten, Zitronen, Mandeln, Krebse, Marillen, 100 Eier (wahrscheinlich wegen der Potenz) und Butterschmalz. Für das gesamte Verfahren des Jahres 1731 in Grillenberg (Nomen est omen- dort wurde man gegrillt) hatte der LANDGERICHTSINHABER Max Lobgott Graf Kuefstein 123 Gulden und 16 Kreuzer zu bezahlen.

Bildergebnis für hexenhammer

Beachte dazu: Auch heute befinden sich die österreichischen Gerichte im Eigentum z.B. von politischen Parteien, die angeben, wie das Urteil zu fällen ist - früher war es der Adel, der die Gerichte als Eigentum zu verwalten hatte.


Bildergebnis für hexenhammer

Besaß ein Verurteilter (Hexe, Mündel heute) Vermögen, so war es zu diesem Zeitpunkt verloren. Wenn etwas übrig blieb, erhob der Grundherr und Gerichtseigentümer Ansprüche (siehe heute Kosten für psychiatrisches Gutachten, Gerichtsgebühren, Angehörige von Mündel haben kein Recht auf Akteneinsicht, dürfen aber zahlen zahlen zahlen.....) Familienmitglieder, Kinder der Hexe oder des Zauberers gingen in der Regel leer aus. 

Ackerl: Da aber bis auf wenige Ausnahmen die meisten Verurteilten aus den untersten sozialen Schichten kamen, gab es kein zu verteilendes Vermögen. Die Gerichtskosten musste der GRUNDHERR beziehungsweise GERICHTSEIGENTÜMER (heute politische Partei, die an der Macht ist) tragen. Trotzdem führten weder vernünftiges wirtschaftliches Denken noch Habgier der Grundherrn (als EIGENTÜMER des GERICHTS) zu einem raschen Ende der Verfolgungen. Ende Zitat.

Bildergebnis für als die scheiterhaufen brannten

Auch Widerstand gab es (Johann Weyer): "Als Syndikus zu Metz hatte ich einen harten Kampf mit einem INQUISITOR, der ein Bauernweib um der abgeschmacktesten VERLEUMDUNG willen mehr zur ABSCHLACHTUNG als zur UNTERSUCHUNG vor sein nichtswürdiges FORUM (heute Entmündigungsforum rund um SW, Gericht und psychiatrischen Gutachter) gezogen hatte. Als ich ihm in der VERTEIDIGUNG der Angeklagten bewies, dass in den Akten kein genügendes INDIZIUM vorliege, sagte er mir ins Gesicht: Allerdings liegt ein sehr genügendes (Indizium) vor: Ihre Mutter ist als Zauberin verbrannt worden." vgl. Malleus maleficatum: Zauberinnen weihen ihre Kinder gleich nach der Geburt dem Teufel. Ende Zitat

Das Landgericht - historischer Exkurs: 

https://de.wikipedia.org/wiki/Landgericht_Wien

Das Landgericht Wien war ein deutsches Landgericht in Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus von 1939 bis 1945.
Das Landgericht Wien wurde „VO zur Änderung der Gerichtsgliederung im Lande Österreich“ vom 13. April 1939[1] gebildet. Es übernahm die Aufgaben des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, der Landesgerichte für Strafsachen Wien I und II, des Handelsgerichtes Wien und des Jugendgerichtshofs.

http://othes.univie.ac.at/827/1/04-30-2008_0203091.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Hexenprozess_von_F%C3%BCrsteneck

Ausgangslage 

Afra Dickh (auch Afra Dick) war Dienstmagd beim Bauern Frueth in Wittersitt, einem Ortsteil der heutigen Gemeinde Ringelai. Die Anklage lautete auf Giftmord, Verhexung von Mensch und Tier, der Verbindung mit anderen verhexten Personen und des buhlerischen Umgangs mit dem Teufel. Mitangeklagte waren das 13-jährige Hüterdirndl Maria, das beim selben Bauern in Dienst stand, und die verwitwete Bäuerin Maria Kölbl, eine 15-fache Mutter aus Neidberg bei Ringelai.
Die zuständige Gerichtsbehörde war das zum Hochstift Passau gehörige fürstbischöfliche passauische Pfleg- und Landgericht Fürsteneck. Vorsitzender der Untersuchungskommission war der Richter Gottfried Wagner, Protokollführer J. W. Lorenz, Beisitzer der Gastgeb Simon Daikh, Josef Schonauer und der Bader von Perlesreut Korbinian Wenkh.

http://hexenprozesse.at/

http://d-nb.info/1009596586/04