Im Auftrag: Sachverständigen-Gutachten aus dem Bereich der Neurologie und Psychiatrie, erstellt für das Bezirksgericht Wien-Liesing im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen und Bundesrechenzentrums Wien - Teil 2 Anamnese-Erläuterung und Gutachten (April 2009)
Anamnestisch hat die
Betroffene seit 2005 immer wieder Rechnungen nicht bezahlt (eigentlich 2007 fingierte T-Mobile-Rechnung) im
subjektiven Bewusstsein, dass Leistungen nicht oder nicht adäquat erbracht
wurden. Seit etwa Ende 2003 beschäftigte sich Frau Mag. H. mit „Aufdeckungen“
von Verschwörungen und Infiltrationen bzw. Unterwanderungen von Institutionen
durch Scientology, indem sie Vorkommnisse als Aktionen, Manipulationen von
Scientology interpretierte.
Sie beschäftige den
Bundesnachrichtendienst mit Mitteilungen und schrieb eine
Vielzahl von E-Mails.
Ihre Aktivitäten im Internet führten schließlich auch zu Diskussionen im
Internet über ihre Person (Denunzierung und schwerste Verletzung der
Persönlichkeitsrechte bezeichnet der Gutachter im Auftrag des BMF als
"Diskussionen über meine Person"). In deutlicher Ambivalenz
setzt Frau Mag. H. ihre querulativen
Handlungen fort, trotzdem sie sich zunehmend beobachtet, verfolgt, bedroht und
vergiftet fühlte. Durch religiöses Tun versuchte sie sich gegen die
Bedrohungen „zu schützen“.
Die Betroffene ist bei der Befundaufnahme nur wenig strukturiert.
Die Betroffene ist bei der Befundaufnahme nur wenig strukturiert.
Diagnostisch ergibt
sich aus dem klinischen Bild bei der Befundaufnahme, den anamnestischen Angaben
und den schriftlichen Äußerungen der Betroffenen wie sie sich im Akt befinden,
dass ein Mischbild einer schizoaffektiven Störung vorliegt (ICD 10 F 25.2).
Es bestehen derzeit
paranoide Gedankeninhalte sowie manische und depressive Symptome. Die
Betroffene ist therapiefrei (weil der einstweilige Sachwalter Dr. W. keine finanziellen Mitteln
für Psychotherapie zur Verfügung stellt – Anmerkung der Redaktion).
Durch die affektiven
Beeinträchtigungen, die Denkstörungen, insbesondere paranoide
Erlebnisverarbeitung, ist Frau Mag. H. seelisch von Krankheitswert
beeinträchtigt. Sie hat offensichtlich im Zuge der schizoaffektiven Störung
durch die Zerfahrenheit der Gedanken, die Getriebenheit und das Querulieren (Aufdecken von
Verschwörungen) die Wahnideen (bildet sich ein, dass sie als
SAP-Beraterin für die Ministerien und Obersten Organe in einem Dienstverhältnis war) und
emotionale beei-trächtigungen (gemeint
ist wohl BEEINTRÄCHTIGUNGEN – Anmerkung der Redaktion) den ÜBERBLICK
ÜBER IHRE
ALLTAGSGESCHÄFTE verloren, teilweise
auch Zahlungsverpflichtungen durch wahnhaftes Verarbeiten nicht wahrgenommen.
Aus gutachterlicher Sicht ist Frau Mag. H. durch die seelische
Erkrankung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt und nicht ohne Gefahr
eines Nachteils fähig, ihr Einkommen und Vermögen zu verwalten.
Wie aus ihren Äußerungen und schriftlichen Zusammenstellungen zu entnehmen ist, fehlt ihr die Fähigkeit einen Plan zur Schuldentilgung zu bilden, kann sie zwischen Einkommen und Ausgaben keinen ausreichenden Bezug herstellen (weil sie für Bundeshaushaltsverrechnung tätig war, Anmerkung der Redaktion) und keine Prioritäten bilden.
Wie aus ihren Äußerungen und schriftlichen Zusammenstellungen zu entnehmen ist, fehlt ihr die Fähigkeit einen Plan zur Schuldentilgung zu bilden, kann sie zwischen Einkommen und Ausgaben keinen ausreichenden Bezug herstellen (weil sie für Bundeshaushaltsverrechnung tätig war, Anmerkung der Redaktion) und keine Prioritäten bilden.
Anmerkung: Frau Mag. H. war früher die Einnahmen-Ausgabenrechnung der
Republik Österreich bzw. deren elektronische Verarbeitung durch die BWL-Software
SAP mit zuständig. Projekt HV-SAP, Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP-Systemen.
Fortsetzung psychiatrisches Gutachten:
Fortsetzung psychiatrisches Gutachten:
Es besteht krankheitsbedingt ein deutlich querulatives
Verhalten, so dass ihr die Einsichtsfähigkeit für Notwendigkeiten fehlt. Frau
Mag. H. ist nicht fähig, ohne Hilfe die (fingierten) Schulden zu tilgen und einen Weg aus
der ihrer finanziellen Misere zu finden.
Aufgrund ihrer
seelischen Beeinträchtigung ist sie in ihren Stimmungen, Affekten, dem Antrieb
und im Denken instabil und ist sie deshalb nicht ausreichend fähig, Aufträge,
Vollmachten oder Ermächtigungen durchzuführen, da ständig die Gefahr besteht,
dass sie infolge von Misstrauen, paranoider Erlebnisverarbeitung (Anmerkung der
Redaktion: Sie bildet sich ein, dass sie von Scientologen verfolgt wird) oder
schwankender seelischer Befindlichkeit keine Kontinuität zu einer längeren
Kooperation aufbringt.
Die Betroffene
benötigt auch einen Sachwalter zur Vertretung von Ämtern, Gerichten, Behörden
und Sozialversicherungen und privaten Vertragspartnern.
Frau Mag. H. steht
derzeit in keiner psychiatrischen oder psychopharmakologischen Behandlung. Aus
gutachterlicher Sicht ist dringend zu empfehlen, dass sich die Betroffene einer
fachärztlichen (medikamentösen) Therapie unterzieht, davon ist eine Stabilisierung
von Affekten und Strukturierung der Gedanken zu erwarten.
Die Betroffene ist
durch die Problematik ihrer sozialen Absicherung im Wahrnehmungshorizont
eingeengt, ist jedoch vorstellbar, dass sie durch die Bestellung
eines
Sachwalters eine seelische Entlastung erhält, die es ihr auch
ermöglicht,
therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen (die ihr der Sachwalter in
weiterer Folge wie auch jede andere medizinische Unterstützung
verweigern sollte).
Aus gutachterlicher Sicht ist die Betroffene fähig in medizinischen Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils zu handeln.
Aus gutachterlicher Sicht ist die Betroffene fähig in medizinischen Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils zu handeln.
Die Betroffene ist
fähig ihren Aufenthaltsort ohne Gefahr eines Nachteils zu bestimmen. Sie zeigt
keine Tendenzen ihren Wohnort verändern zu wollen.
Wenn Frau Mag. H. ein
Testament errichten möchte, wird empfohlen, dass sie vor Gericht oder Notar
testiert. Anmerkung der Redaktion: Damit die Fälschungen im BRZ
durchgeführt
werden können und allfällige Unterlagen in Bezug auf Beweise
Bundeshaushaltsverrechnung und Todesfälle von Beamten in BMF/BRZ
vernichtet
werden können. Aus dem Vermögen der Betroffenen ist für den Sachwalter
allerdings nicht viel zu holen, wie sich später herausstellen sollte.
Die Betroffene ist in
einem seelisch beeinträchtigten Zustand. Es ist ihr möglich und zumutbar an
einer Tagsatzung zur Erläuterung des schriftlichen
Sachverständigengutachtens im Sachwalterschaftsverfahren
teilzunehmen.
Generell wird die Prozess- und Verhandlungsfähigkeit der Betroffenen
als eingeschränkt beurteilt.
Anmerkung der Redaktion: Durch dieses Auftragsgutachten (im Auftrag des BM für Finanzen und Bundesrechenzentrum Geschäftsführung) ist sicher
gestellt, dass alle Anzeigen in Bezug auf Veruntreuung von Steuermillionen der
Republik Österreich und SAP-Manipulationen im Bundesrechenzentrum unter der
Prämisse stehen, dass eine Wahnsinnige mit Wahrnehmungsstörungen an keinem
Gerichtsprozess teilnehmen kann und somit Anzeigen generell von der
Staatsanwaltschaft Wien ohne Begründung zurück gelegt werden können.
Fortsetzung psychiatrisches Gutachten:
Fortsetzung psychiatrisches Gutachten:
Unter der
Voraussetzung einer fachärztlichen medikamentösen Behandlung ist mit einer
Stabilisierung, insgesamt mit einer Besserung des Zustandes zu rechnen. Unter
kontinuierlichen therapeutischen Bedingungen, kann auch eine Wiederherstellung
stattfinden, so dass die Betroffene wieder alle ihre Angelegenheiten ohne
Gefahr eines Nachteils besorgen kann.
Dr. Herbert K.
Facharzt für
Neurologie und Psychiatrie
Allgemein beeideter
und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Mödling, 27. April
2009 Ende Zitat aus dem Psychiatrischen Gutachten vom 27. April 2009
KOMMENTAR zum
Gutachten im Auftrag von Finanzministerium und Bundesrechenzentrum:
Das Bezirksgericht Liesing führt im Entmündigungsakt einen
Aktenvermerk vom 29. April 2009, wonach laut einem handschriftlichen Vermerk
der Pflegschaftsrichterin Mag. Romana Wieser der Gutachter Dr. Kögler gebeten
wird, die Geschäftsunfähigkeit der Patientin elf Jahre rückwirkend zu
diagnostizieren, vor allem aber für
Herbst 1998: Obsorgeverfahren (Gerichtsakt im
Bundesrechenzentrum gespeichert)
Mai 2005: Tod eines Betriebsrates im Bundesrechenzentrum
Februar/März 2007: Denunzierung auf www.peterpilz.at – Parlamentarischer U-Ausschuss
Eurofighter-Beschaffungsvorgang.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen erklärt in seiner
Rekursbeantwortung vom 5. September 2012, dass die elf Jahre rückwirkende
Geschäftsunfähigkeit zu Gunsten der Pflegebefohlenen in Auftrag gegeben wurde,
vor allem in Bezug auf Nicht-Zustandekommen von Verträgen.
BEACHTE: Das Telefonat zwischen der Richterin am
Bezirksgericht Wien-Liesing und dem IT-Sektionschef aus dem BM für Finanzen
fand offenbar laut Aktenvermerk am 29. April 2009 statt. Der Gutachter Kögler
verfasste das Gutachten am 27. April 2009 – fünf Tage nach dem
Ordinationstermin in Mödling. Laut Eingangsstempel ist das o.a. Gutachten am
30. April 2009 am Bezirksgericht Wien-Liesing eingelangt.
Ob der Gutachter Dr. Kögler das Gutachten auf Wunsch des
IT-Sektionschefs aus dem Bundesministerium für Finanzen noch nachträglich
änderte, ist aus der Aktenlage nicht klar ersichtlich. Es handelt sich
zumindest um eine versuchte (und verbotene) Beeinflussung des Gutachters im
Außerstreitverfahren.
Persönlicher
Kommentar: Ebenso wie im Landesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung wurden Fakten verdreht und es ist aus dem Gutachten klar
ersichtlich, dass es sich um ein Auftragsgutachten handelt, um eine Zeugin in
Strafverfahren rund um die Manipulation der staatlichen SAP-Buchhaltungssysteme als
unglaubwürdig und verrückt (Wahrnehmungsstörungen) sowie als Querulantin und
Verschwörungstheoretikerin amtlich darzustellen bzw. für immer MUNDTOT zu machen. Die Prämisse lautet: MIT MÜNDELN VERHANDLEN WIR NICHT!
Anmerkung der Redaktion:
In der von Januar 2009 bis August 2011 dauernden Sachwalterschaft
verweigerte der Sachwalter jegliche medizinische Hilfe, vor allem auch
die in diesem Auftrags-Gutachten geforderte Psycho-Therapie, um zwecks
Erhöhung des Sachwalter-Honorars Vermögen anzuhäufen. Alle Anzeigen der
Betroffenen wurden vom Landesgericht für Strafsachen sowie von der
Staatsanwaltschaft zur Förderung von Korruption Wien in den Papierkorb
geworfen bzw. wie es sich für Mündel-Anzeigen gehört, als UNGÜLTIG
betrachtet. Somit war der Zweck erreicht, dass eine Zeugin in Straftaten
für immer mundtot gemacht werden sollte- mit Hilfe eines willfährigen
Gutachters.
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| Aktenvermerk BG Liesing 29. April 2009 |










