Initiative Gerichtliche Erwachsenenvertretung
1230 WIEN
Wien, 27.1.2020
Werter Herr Landeshauptmann Doskozil,
zunächst möchte ich Ihnen zu Ihrem fulminanten Wahlsieg gratulieren.
Ich wünsche Ihnen vollständige Heilung Ihrer Stimmbänder (damit sie eine starke Stimme für das Burgenland bleiben) und alles Gute und Gottes Segen für Ihre Tätigkeit als Landeshauptmann.
Nun falle ich aber gleich mit der Tür ins Haus:
Ihre Idee eines Pflegekonzeptes mit Anstellung von Pflegenden Angehörigen ist bahnbrechend und sollte ein Konzept für ganz Österreich werden.
Nun komme ich zu meinem Haus- und Hofthema Gerichtliche Erwachsenenvertretung (früher Sachwalterschaft)
Es ist Ihnen als Jurist und Kenner unserer Verfassung natürlich klar, dass
Gerichtliche Erwachsenenvertretung Bundessache und
die Altenfürsorge, die Behindertenfürsorge wie die Jugendwohlfahrt
Landessache ist.
Sachverhaltsdarstellung Gerichtliche Erwachsenenvertretung:
Sachwalterschaftsmissbrauch
Es hat sich in den letzten Jahrzehnten die Praxis in Österreich eingeschlichen, dass Anwaltskanzleien tausende Sachwalterschaften übernommen haben.
Alte Menschen wurden und werden gegen ihren Willen und den Willen der Angehörigen in Pflegeheime transferiert. Dies ist jüngst einem sehr guten Freund von mir aus der Steiermark passiert. Die Wohnung wird beschlagnahmt, der ehemalige Professor bekommt 50 Cent pro Tag. Über seine Pension und das Pflegegeld kann er nicht verfügen.
Alte Menschen (ohne Kinder und Angehörige) sind Freiwild in Österreich.
Es sollte daran gearbeitet werden, dass die alten Menschen zu Hause bleiben können. Ich schätze in diesem Zusammenhang auch die Qualitätskontrolle im Bereich ausländische Pflegekräfte und Hospiz.
Jetzt aber zurück zum Missstand "Massensachwalterei":
Es gibt zahlreiche Initiativen im Inland und im Ausland, die auf diese Misstände aufmerksam machen: Nach der Entmündigung hat der entmündigte "Pflegling" keinerlei Rechte mehr.
Ein Jurist ist kein Sozialarbeiter. Daher sollte die Gerichtliche Erwachsenenvertretung durch einen Anwalt nur im Notfall und auf Wunsch der Angehörigen vom Gericht über eine Person verhängt werden.
Keinesfalls sollte die Gerichtliche Erwachsenenvertretung durch Rechtsanwaltskanzleien dazu missbraucht werden, Menschen gegen ihren Willen in Heime zu transferieren, das gesamte Eigentum zu beschlagnahmen, die Wohnungen, Häuser, alten Gemälde, Wertpapiere gegen den Willen der Angehörigen zu verkaufen und den solchermaßen enteigneten Menschen gegen den Willen der Angehörigen und FreundInnen in einem Pflegeheim dahin vegetieren zu lassen.
Ebenso gegen die Menschenrechte ist die Praxis, dass sich Anwaltskanzleien an den Mündeln bereichern und sie mit einem Taschengeld dahin vegetieren lassen.
Es geht hier auch um behinderte Menschen, die entmündigt und praktisch enteignet sind. In Wien gibt es das Modell des betreuten Wohnens.
Wichtig wäre es auch im Bereich
Gerichtliche Erwachsenenvertretung - Pflegemodelle mit dem Bund zusammen zu arbeiten.
Letztlich entscheiden die Gerichte (Bundeskompetenz) über die Notwendigkeit einer gerichtlichen Erwachsenenvertreung.
SachwalterInnen, Gerichtliche ErwachsenenvertreterInnen, AuftragsgutachterInnen im Bereich Psychiatrie, aber auch korrupte PflegschaftsrichterInnen, die sich am Mündelvermögen, am Vermögen des behinderten, schwachen alten Menschen bereichern,
SOLLTEN oder MÜSSTEN in einem RECHTSSTAAT bestraft werden.
Aber nun zurück zur Praxis:
Einen Pflegefall zu Hause zu haben, treibt viele Menschen und Familien an den Rand des finanziellen Ruins, an den Rand ihrer psychischen und physischen Möglichkeiten.
Ich selbst war bereits als Studentin in Graz in der Altenpflege tätig und weiß, welchen Belastungen pflegende Angehörige - aber auch professionelle AltenpflegerInnen ausgesetzt sind. Es bedarf daher auch einer Pflegebegleitung, es bedarf einer Supervision und Ausbildung und Fortbildung für pflegende Angehörige.
Sie haben genial erkannt, dass diese Tatsache ein großer Schwachpunkt in unserem Sozialsystem in Österreich ist, das an vielen Punkten brökelt und zerbröselt.
Daher ist Ihr Konzept einer Anstellung und finanziellen Absicherung von pflegenden Angehörigen zunächst mal höchst löblich
Aber der Teufel liegt ja bekanntlich im Detail. Die PflegschaftsrichterInnen sind sicher auch im Burgenland überfordert und können sich nicht um jeden Entmündigungs- Demenz- und Pflegefall im Einzelnen kümmern und in entlegenen Gegenden in burgenländischen Dörfern Hausbesuche machen.
Es bedarf der Aufstellung ganz neuer Teams aus SozialarbeiterInnen, KrankenpflegerInnen und pflegenden Angehörigen, die nun finanziell abgesichert sind.
Dieses Modell könnte bahnbrechend für ganz Europa werden und die Entmündigungen und Enteignungen von alten Menschen könnten somit gestoppt werden.
Auch die Pflegeheime platzen ja aus allen Nähten.
Nun komme ich zurück zu meinem Hauptpunkt Gerichtliche Erwachsenenvertretung:
Juristen sind keine SozialarbeiterInnen und keine Ärzte. Daher sollte es im Bereich Erwachsenenvertretung klare Kompetenzbereinigungen und Abgrenzungen geben:
Es kann nicht sein, dass Anwälte "Ordinationen" errichten, wo Mündel wie Bettler ihr wöchentliches Taschengeld abholen müssen. Die Juristen verdienen sich eine goldene Nase, weil das Mündelgeld zu ihren Gunsten teilweise auch im Ausland angelegt wird.
Ich kenne Mündel persönlich, die von ihrem Sachwalter kein Geld mehr bekommen und in die Gruft oder zu den Schwestern von Mutter Theresa gratis essen gehen müssen, während sich auf den Mündelkonten die Tausender häufen.
Sachwalterschaftsmissbrauch:
Diesen Miss-Stand zu bereinigen wäre einer modernen Sozialdemokratie würdig.
Werter Herr Landeshauptmann,
ich traue Ihnen zu, dass Sie ein gutes Team aufstellen und im Bereich PFLEGE, ENTMÜNDIGUNG; ERWACHSENENVERTRETUNG etc.
das Burgenland zu einem Vorzeigemodell für ganz Österreich werden könnte.
In diesem Zusammenhang wünsche ich Ihnen und Ihrem zukünftigen Landesrat oder Landesrätin alles Gute und stehe für weitere Tipps gerne zur Verfügung
Mit besten Grüßen und Wünschen
Mag.a Rosemarie B. Hoedl
Initiative Gerichtliche Erwachsenenvertretung (ehemals Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch, Enteignung/ Entrechtung von behinderten und alten Menschen)
1230 WIEN
https://www.burgenland.at/service/medienservice/aktuelle-meldungen/detail/news/anstellung-pflegender-angehoeriger-start-puenktlich-am-1-oktober/

„Mit der Einrichtung der Pflege Service Burgenland GmbH (PSB) wurde ein weiterer Meilenstein im Bereich der Pflege gesetzt“, gaben Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Soziallandesrat Christian Illedits heute, Dienstag, bekannt. Damit ist die Umsetzungsbasis für das Anstellungsmodell für pflegende Angehörige realisiert, das einen Eckpfeiler des 21 Punkte umfassenden „Zukunftsplans Pflege“ darstellt – ab 1. Oktober wird die gemeinnützige PSB mit Sitz in Eisenstadt als Dienstgeber für pflegende Angehörige fungieren. Interessensbekundungen werden zur Bedarfserhebung unter der Pflegehotline (057-600-1000) bereits entgegengenommen. Die GmbH wird zur zentralen Anlaufstelle für den Pflegebereich werden, um die Anliegen von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen möglichst schnell und einfach zu bedienen.
Die Schaffung einer zentralen Organisations- und Informationseinrichtung für Pflegeagenden ist ein fester Bestandteil der aktuell vorliegenden Pflegekonzepte – sei es auf Bundes- oder Landesebene – und so auch beim burgenländischen „Zukunftsplan Pflege“. Im Zuge der Umsetzung wurde nun die PSB als gemeinnützige GmbH und 100-prozentige Tochter der Burgenländischen Krankenanstalten-Ges.m.b.H (KRAGES) eingerichtet, die Teil der Landesholding Burgenland ist. Zum Geschäftsführer wurde interimistisch KRAGES-Chef Harald Keckeis bestellt. Zentrale Aufgabe der Einrichtung wird die Abwicklung des Anstellungsmodells sein: Angehörige, die pflegebedürftige Personen im Burgenland betreuen, können nach bestimmten Kriterien angestellt werden.
„In Österreich gibt es keine vergleichbare Einrichtung. Wir übernehmen damit eine Vorreiterrolle und betreten bewusst Neuland: Pflegende Angehörige können sich sozialrechtlich und finanziell absichern lassen, das Management des Pflegebedarfs im Burgenland wird professionalisiert“, betont Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Operativ tätig wird die PSB am 1. Oktober, wenn das Anstellungsmodell startet. „Die rechtliche Basis hierfür bildet das novellierte Sozialhilfegesetz, das im September zur Beschlussfassung gelangt“, erklärte Landesrat Christian Illedits.
Interessierte können sich ab sofort melden
Bei der Pflegehotline des Landes (057/600-1000) oder im persönlichen Gespräch mit den Pflege- und SozialberaterInnen an allen burgenländischen Bezirkshauptmannschaften können sich Interessierte bereits jetzt informieren und vormerken lassen. Rechtzeitig vor dem operativen Start des Anstellungsmodells werden sie dann kontaktiert. Innerhalb von zwölf Monaten nach Anstellungsbeginn muss eine Grundausbildung – angelehnt an jene zur Heimhilfe, die ebenfalls gefördert wird – absolviert werden.
Ende Zitat