Sonntag, 28. April 2013

Folter und Qualen: Methoden im österreichischen Besachwalterungsverfahren

Folter - Tortur - Misshandlung - Pein - Qual - Erniedrigung - Demütigung - Tyrannei - Marterpfahl

Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen. Die Folter wird meist als ein Mittel zu einem bestimmten Zweck eingesetzt, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen. Ende Zitat Wikipedia

Peinigen: malträrieren, piesacken, sekkieren, quälen, massiv erniedrigen, demütigen, mobben, drangsalieren, tyrannisieren, schikanieren, das Leben zur Hölle machen, misshandeln, schinden, treten, psychisch foltern, auf die Folter spannen, Schmerzen zufügen, langsam hinrichten, in die Verzweiflung treiben, in den Selbstmord treiben

Abgesehen von den Massenentmündigungen in den Pflegeheimen und Altersheimen und der reichen Millionärs- und Hofratswitwen werden in Österreich auch gerne JournalistInnen, Beamte, Beamtinnen und LehrerInnen entmündigt, die der Polit-Justiz in die Quere kommen.

Da werden für die Entmündigung Aktengutachten erstellt ohne die zu entmündigende Person je einer psychiatrischen/neurologischen Untersuchung unterzogen zu haben, da werden psychiatrische GutachterInnen von Sektionschefs der Bundesministerien gebeten, eine Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit zu diagnostizieren, da üben GutachterInnen, PsychiaterInnen, Rechtsanwälte als Sachwalter brachiale Gewalt aus und transferieren wie in Stalins Zeiten bis dahin mündige und meistens hochgebildete, aber systemkritische BürgerInnen in geschlossene psychiatrische Anstalten.

Die Folter umfasst nicht nur Übergriffe in der Wohnung, Zwangseinlieferungen, Einsätze von Wega und Cobra bei Familien mit Kindern, sondern vor allem auch die vollständige finanzielle Vernichtung der im Auftrag des Staates zu entmündigenden Personen, das heißt, dass die meisten Sachwalter den Auftrag haben, Kreditraten nicht zu bezahlen, Mieten und Strom nicht zu bezahlen, sodass das ausgehungerte und gesundheitlich schwer geschädigte Mündel (durch Verweigerung der Bezahlung von Heilbehelfen, die die Krankenkasse nicht bezahlt) dann auch noch in die Obdachlosigkeit gedrängt wird.
Ein wesentliches Ziel dieses Vorgehen im Rahmen von Entmündigungen von kritischen Journalisten und Beamten scheint es zu sein, den Menschen so zu quälen, zu malträrieren und zu demütigen, dass er/sie keinen Sinn mehr im Leben sieht und sich das Leben nimmt. Diese Art von "weisser Folter" im Rahmen eines gezielten "Verwahrlosen-Lassens" kennen wir aus totalitären Regimen, natürlich aber auch von den "besten Geheimdiensten" dieser Welt.

Es ist auffallend, dass vor allem Frauen dieser Tortur der vollständigen Entrechtung im Rahmen des Sachwalterschaftsverfahrens in Österreich zum Opfer fallen.Bei Männern wie dem honorigen langjährigen Rechnungshofprüfer Dr. Wolfgang L. (soforhumanity.com) hat man es - per Aktengutachten - versucht. Er konnte die Entmündigung, die eine genervte Richterin am Straflandesgericht Wien einleiten wollte, durch ein Gegengutachten des renommierten Rektors der Sigmund-Freud-Universiät Wien, hint anhalten.

Der Vollzug dieser brachialen Gewalt am vollständig entrechteten Polit-Mündel und seiner/ihrer Familie wird auf sparismus.wordpress.com vom Lebensgefährten der Entmündigten Htl-Lehrerin für Mathematik (sic!!!) und Physik so geschildert:

Sachwalter und Rechtsanwalt Dr. Franz Unterasinger, 8010 Graz, lässt im Auftrag eines Grazer Staats-anwaltes die Mündel-Wohnung stürmen: 

Graz am Montag, den 14. Mai 2012. In etwa 13 Uhr 30. Es läutet heftig. Ziemlich bestimmt. Keine drei Sekunden später noch einmal. Heftiger. Bestimmter. Aggressiver. Es kann gar nicht schnell genug gehen. Ich öffne die Türe.
“Bei Moschik?”
“Ja.”
“Ist Frau Magister Ingrid Moschik zu sprechen?”
Zwei Erhebungsbeamte, Grinsp S. und Grinsp N., beide in Zivil,
POLIZEI GRAZ – PLÜDDEMANNGASSE 37-39, stellen abwechselnd Fragen.
“Wer sind Sie?”
“Der Lebensgefährte.”
“Haben sie den Hauptwohnsitz hier.”
“Ja.”
“Wo ist Frau Moschik?”
“Nicht da?”
“Wann wird Sie wieder kommen?”
“Weiß ich nicht.”
“Wo ist Sie?”
“In der Stadt einkaufen.”
“Seit wann?”
“So etwa –.”
“Wann wird Sie wiederkommen?”
“Kann ich nicht sagen.”
“Ist Sie telefonisch errreichbar?”
“Ja.”
“Wie ist ihre Nummer?”
“0316 – 83 03 85.”
“Und ihre Nummer?”
“Weiß ich nicht auswendig.”
RA Dr. Franz Unterasinger im Hintergrund gibt Anweisungen.
Vor diesem , aber hinter der Exekutive, stellt sich Univ.Prof. Dr. Manfred Walzl als Gerichtspsychiater vor?
Zu dritt erwirken die freundlich berührten Exekutivbeamten Zutritt zur Wohnung.
Ohne richterliche Befugnis.
Ohne staatsanwaltliche Befugnis.
Alles mündlich. Und mit der Bemerkung, dass sie im Auftrage von Staatsanwalt Dr. Johannes WINKLHOFER handeln.
Die Erhebungsbeamten und die Exekutivbeamtin schreiten sämtliche Räume der Wohnung Naglergasse 73/2/8 ab.
Bis unter die Tuchent im Schlafzimmer.
Auf mein Drängen stellt sich Frau S., Exekutive in Uniform, vor.
Zuerst abseits auf der Stiege.
Später unerwegs durch alle Räumlichkeiten.
Die eine Hand stets an der Waffe.
“Wir werden wieder kommen”
“Mit oder ohne Schlüsseldienst.”
“Bis wir die Frau Magister MOSCHIK haben.”
“Bis bald.”
“Auf Wiedersehen.”
Gegen 13 Uhr 45 ziehen alle wieder ab.
Unten vorm Haus gibt RA Dr. Franz UNTERASINGER letzte Instruktionen an Univ.Prof. Dr. Walter WALTZL, Gerichtspsychiater, und an die drei Exekutivebeamten.
Bussi, Gerhard

Ende Zitat eines Mails des Lebensgefährten der entmündigten HTL-Lehrerin für Mathematik und Physik! 

Kommentar: Bemerkenswert ist, dass trotz zahlreicher Hilferufe an MinisterInnen, Landeshauptleute, Beamte des Landesschulrates, Frauenberatungsstellen, Schuldnerberatungsstellen, Ombudsstellen der Kreditinstitute etc. es keinerlei Hilfe bei der Entmündigung im Auftrag des Staates gibt. Besonders enttäuschend ist auch die Tatsache, dass SPÖ-Frauen, die sich gerne im Glanze der Errungenschaften der österreichischen Sozialdemokratie für Österreichs Frauen sonnen, Frauen, die im Rahmen von Entmündigungsverfahren gequält, ausgehungert, gerichtlich exekutiert, bis zum Äußersten erniedrigt und gedemütigt werden, keinerlei HILFE zukommen lassen. 
Wo bleibt hier die vielgepriesene Frauensolidarität der österreichischen "Sozialdemokratie"? 
Es besteht im Gegenteil sogar der Verdacht, dass Frauen in hohen politischen Funktionen bei den Entmündigungen von politisch unliebsamen Frauen sogar mithalfen bzw. diese - wie man in Österreich zu sagen pflegt - "abnickten". 

Die Besachwaltete im Wortlaut: 

Unser allseits geschätzte StA Dr. Johannes WINKLHOFER, Straflandesgericht Graz, kann es nicht lassen, natürlich in Kooperation mit seinen langjährigen “Freunden des Kreidekreises”, Herrn Univ.Prof. Dr. Manfred WALZL, Grazer Monopolist auf dem Gebiete der “schlafmedizinischen Verlaufsbeobachtung” und “Paranoia-Gutachten nach Aktenlage” und Herrn RA Dr. Franz UNTERASINGER, Strafverteidiger in allen Lebenslagen und Grazer Koriphäe des Zwangssachwalterschaft.......
Bundeskanzler Werner FAYMANN hat, natürlich unter vorgehaltener Hand, dieses “Mündel-zu-Tode-hetzen-dürfen” schmunzelnd abgenickt, und sorgt durch seine gute printmediale Vernetzung dafür, dass dieses demokratiegefährdende Verhalten seiner besonders loyalen Rechtsdienergruppe von keinem Printmedium Österreichs aufgegriffen wird.

Ende Zitat sparismus.wordpress.com - veröffentlicht am 14.Mai 2012 

Diese Grazer Koriphäe der politischen "Zwangssachwalterschaft" (es gilt die Unschuldsvermutung, Anmerkung der Redaktion) weiß laut der Wiener U-Bahn-Zeitung HEUTE auch Abhilfe, wenn es um Testamentsfälschungen - sei es auch durch Bezirksanwälte und Bezirksanwältinnen - geht: 

aus ÖSTERREICH HEUTE vom 23. April 2013

Haus um 300.000 Euro weg - Gefälschtes Testament - Staatsanwältin im Visier 

Gehts um Nachlässe, heißt es in der Justiz neuerdings: Schreck lass nach. Denn in Vorarlberg wurde jüngst eine Richterin als Testamentsfälscherin verurteilt. Jetzt soll sich in Graz eine Staatsanwältin das schmucke Haus einer ENTMÜNDIGTEN OMA erschummelt haben. 
Ankläger an kleinen Bezirksgerichten heißen Bezirksanwälte und sollten über jeden Verdacht erhaben sein. Die steirische Bezirksanwältin Manina B. aber wurde zum Fall für die eigenen Kollegen. Die Vorgeschichte:  Nach dem Tod ihres Mannes bat die betagte Grazerin Anna Probst ihren Neffen ORLIN und dessen Frau um Betreuung. Als Dank sollten die Verwandten einmal Annas Haus im Wert von 300.000 Euro erben. Bald wurde Seniorin Anna dement - und damit begann ein Krimi. Denn als SACHWALTERIN trat Manina B. auf und erklärte, keine Erbansprüche zu stellen, was von Amts wegen selbstverständlich ist. 
Doch als Anna Probst mit 93 Jahren starb, legte die Bezirksanwältin ein Testament vor, das sie als  Universalerbin auswies. Mithilfe von Anwalt Franz Unterasinger (siehe Bild) kämpfen die Verwandten gegen diese Testamentsfälschung an. Erster Erfolg: Laut Gutachten ist das Testament gefälscht. Ein Verfahren wurde eingeleitet. Für Bezirksanwältin Manina B. gilt die Unschuldsvermutung. Die Bestätigung wäre einfach: ihr Verzicht auf das Haus. Ende Zitat Heute vom 23.April 2013 

Kommentar:
Ausgerechnet oben angeführter "brachialer" Sachwalter und Rechtsanwalt aus Graz, der beim Umgang mit Mündeln im Auftrag der Republik zu nicht ganz lauteren Mitteln greift, soll also bei Testamentsfälschungen helfen - es fragt sich nur IN WELCHE RICHTUNG? 

Conclusio: Wer solche SachwalterInnen hat, braucht keine Feinde oder Feindinnen mehr.  
Im Gesetz heißt es so: 
Eine Sachwalterin/ein Sachwalter wird für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres bestellt, wenn diese aufgrund einer
  • geistigen Behinderung oder
  • psychischen Krankheit
nicht fähig sind, ihre Geschäfte ohne Nachteil für sich selbst zu besorgen.

Tatsächlich besorgen aber viele Sachwalter und Sachwalterinnen die Geschäfte der Mündel zu deren Nachteil und/oder meistens überhaupt nicht (vor allem wenn beim Mündelvermögen nichts zu holen ist) - von den Massensachwalterschaften in den Pflegeheimen (brutal "Demenzmündel" genannt) ganz zu schweigen. EIN HORRORSZENARIO! 
 

 


Donnerstag, 25. April 2013

Gefälschtes Testament in der Steiermark? Staatsanwältin im Visier? Gedanken zur Redewendung "Den Bock zum Gärtner machen"

Der hochgeschätzte Journalist W. Höllrigl berichtet in der Gratis-Zeitung HEUTE vom 23. April 2013 auf Seite 10:

Haus um 300.000 Euro weg - Ermittlungen aufgenommen 

Gefälschtes Testament? 
Staatsanwältin im Visier 

Geht´s um Nachlässe, heißt es in der Justiz neuerdings: Schreck, lass nach! Denn in Vorarlberg wurde jüngst eine Richterin als Testamentsfälscherin verurteilt. Jetzt soll sich in Graz eine Staatsanwältin das schmucke Haus einer ENTMÜNDIGTEN OMA erschummelt haben. 

Ankläger an kleinen Gerichten heißen "Bezirksanwälte" und sollten über jeden Verdacht erhaben sein. Die steirische Bezirksanwältin Manina B. aber wurde zum Fall für die eigenen Kollegen. Die Vorgeschichte: Nach dem Tod ihres Mannes bat die betagte Grazerin Anna PROBST ihren Neffen ORLIN (nicht MERLIN) und dessen Frau um Betreuung. Als Dank sollten die Verwandten einmal Annas Haus im Wert von 300.000 Euro ERBEN. 
Bald wurde Seniorin Anna dement - und damit begann ein Krimi. Denn als Sachwalterin trat (Bezirksanwältin) Manina B. auf und erklärte, "keine Erbansprüche zu stellen", was von Amts wegen selbstverständlich ist. Doch als Anna Probst mit 93 Jahren starb, legte die Bezirksanwältin ein Testament vor, das sie als Universalerbin auswies. 
Mithilfe von Anwalt Franz Unterasinger (Sachwalter von Prof. Mag. Ingrid Moschik, http://sparismus.wordpress.com/2012/07/12/offener-antrag-auf-kassation-von-631-233-p-1208v-999-bzw-631-230-p-912m-lbe-durch-herrn-prasidenten-dr-herbert-weratschnig-lg-f-zrs-graz) kämpfen die Verwandten dagegen an. (Testamentsfälschung, Anmerkung der Redaktion) 
ERSTER ERFOLG: Laut Gutachten ist das Testament "wahrscheinlich" gefälscht. Ein Verfahren wurde eingeleitet. Für Bezirksanwältin Manina B. gilt die Unschuldsvermutung. Die Bestätigung wäre einfach: IHR VERZICHT AUF DAS HAUS (Erbe, Anmerkung der Redaktion). Ende Zitat Heute 23. April 2013.

Kommentar der Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich:

Im deutschen Sprachraum gibt es die Redewendung "Den Bock zum Gärnter machen" , das bedeutet "Den Ungeeignetsten für eine Position auswählen. Ziegenböcke sind nicht gerade zimperlich, die schönsten (Mündel-)Pflanzen zu fressen."

Diese Redewendung scheint sehr treffend für oben angeführten Rechtsanwalt aus Graz zu sein, der als Sachwalter der ehemaligen und zwangspensionierten HTL-Professorin für Mathematik und Physik Mag. Ingrid Moschik einen sehr schlechten Ruf hat.

Ingrid Moschik berichtet auf ihrer Website sparismus.wordpress.com  über einen brachialen Übergriff im Mai 2012 unter anderem durch ihren "Zwangssachwalter" (Originalzitat, es gilt die Unschuldsvermutung) Dr. Franz Unterasinger aus Graz:

Auch wünsche ich keine weiteren „brachialen Übergriffe“ gegen meine Familie, dergestalt am Montag, den 14. Mai 2012 und am Dienstag, den 5. Juni 2012, vor dem Haus Naglergasse 73, 8010 Graz, im Stiegenhaus und in meiner Wohnung unter Anwesenheit folgender Personen, Herrn Zwangssachwalter RA Dr. Franz UNTERASINGER und Herrn Zwangsgutachter HR Univ.Prof. Dr. Manfred WALZL, sowie einer größeren Anzahl von Exekutivbeamten in Uniform und Zivil, passiert.
Ende Zitat sparismus.wordpress.com 

Kommentar: Ausgerechnet der offensichtlich aus politischen Gründen bestellte Sachwalter einer zwangspensionierten Grazer HTL-Professorin, der auch vor Menschenrechtsverletzungen nicht zurück schreckt, soll also einer Familie helfen, die um 300.000 Euro durch Testamentsfälschung betrogen wurde - ausgerechnet durch eine Bezirksanwältin und Sachwalterin namens Manina B. Die Ämterkollision zwischen Sachwalter und Bezirks(Staats-) Anwältin sei hier nicht weiter zur Diskussion gestellt. 

Den Bock zum Gärtner machen 

Erläuterung: jemanden für eine Arbeit einsetzen, der z.B. aufgrund seiner Herkunft oder Interessenlage nicht dazu geeignet ist 

Der Bock wird schon in barocken Emblemen dargestellt, wie er in Parkanlagen die jungen Triebe nascht. Ein Bock als Gärtner ist somit ein Widerspruch in sich selbst.  

Kommentar: Treffender könnte man die Auswahl eines Sachwalters einer Professorin, die zwangsentmündigt und zwangsenteignet wurde, ausgerechnet für Hilfe im Falle einer vermutlichen Testamentsfälschung mit einem Schaden für die rechtmäßigen Erben von ca. 300.000 Euro wohl kaum definieren als mit dieser Redewendung "Den Bock (der den Garten abfrisst) zum Gärtner (der den Garten bestellen, hegen und pflegen sollte) machen". 

Auch im Falle eines Wiener Sachwalters, der im Rahmen der Entmündigung einer Wiener Millionärin namens Gisela Frimmel (an deren Vermögen man will) als Sachwalter bestellt wurde und diese Millionärin laut Medienberichten verhungern lässt bzw. aus ihrem Haus in Wien-Innere Stadt entfernen will, trifft dieses Sprichwort "den Bock zum Gärtner machen" zu. 

http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,634939

Gisela Frimmel (85) hat Gold im Wert von einer Million Euro in einem Schließfach und 47.341 Euro auf Sparbüchern. Trotzdem muss die Wienerin von 10 Euro am Tag leben, seit sie auf Anregung ihrer Bank (ERSTE Bank, Anmerkung der Redaktion) besachwaltet wurde."Oft muss ich um mein Essen und Medikamente betteln", ist die Seniorin verzweifelt. Auch ihr Hausarzt schlägt Alarm. Ende Zitat HEUTE 13.12.2011 

Warum? Ausgerechnet der Sachwalter der Millionärin Frimmel (entmündigt mit Hilfe der Erste Bank Wien) wurde von der Rechtsanwaltskammer Wien als Verfahrenshelfer einer ehemaligen Angestellten der Bundesverwaltung und im Auftrag des BM für Finanzen entmündigten SAP-Beraterin für ein SCHEINVERFAHREN (Revisionsrekurs) beim OGH ernannt. 

Conclusio: Es werden Anwälte als Sachwalter (Gärtner) bestellt, die aufgrund ihrer Interessenslage (nämlich das Abgrasen der Mündelkonten und Verwerten der Mündel-Immobilien bzw. Mündel-Liegenschaften) auf keinen Fall dazu geeignet sind, Miss-Stände im Bereich der Sachwalterschaft und Testamentsfälschung (mit Auftragsgutachten z.B. für rückwirkende Geschäftsunfähigkeit) aufzudecken oder gar abzustellen. 

Dieser Umstand dürfte auch dem hochgeschätzten Journalisten W. Höllrigl entgangen sein, als er in Wien HEUTE vom 23. April 2013 sogar ein Bild des umstrittenen Grazer Anwalts Dr. Franz Unterasinger veröffentlichte. 
Es gilt für alle Beteiligten natürlich die Unschuldsvermutung. 

Pecunia non olet. 







Dienstag, 23. April 2013

Mündels Recht auf AKTENEINSICHT - das BM für Justiz informiert



BM für Justiz
Museumstraße 7
1070 Wien

Betrifft: Sachwalterschaft

Sehr geehrte Frau Mündel, sehr geehrte Angehörige (und –Innen)  von Mündeln und Mündel-Innen,

Zu Ihrem Schreiben vom April 2013 teile ich Ihnen als Referent der Legislativabteilung für Familienrecht des Bundesministeriums für Justiz Folgendes mit:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass über die Frage, ob und wer zum Sachwalter bestellt wird, ausschließlich die in einem demokratischen RECHTSSTAAT unabhängigen Gerichte entscheiden. Das Bundesministerium für Justiz (Kapitel 30, SAP-Mandant 230) kann darauf keinen Einfluss nehmen.

Grundsätzlich ist zur Auswahl des Sachwalters zu sagen, dass die Gerichte dabei die Auswahlkriterien des § 279 ABGB anzuwenden haben. Erfordert die Besorgung der Angelegenheiten der betroffenen Person besondere Fachkenntnisse, ist von vornherein gemäß § 279 Abs. 4 ABGB ein Rechtsanwalt oder Notar zu bestellen.

Beim Kreis jener Personen, welche zum Sachwalter bestellt werden können, ist dem Gericht ein auf das Wohl der betroffenen Person zugeschnittene Ermessensspielraum eingeräumt. Ein subjektives materielles Recht eines nahen Angehörigen zum Sachwalter bestellt zu werden, besteht nicht.

Während des laufenden Sachwalterschaftsverfahrens ist die Akteneinsicht gemäß § 141 AußStrG beschränkt. Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dürfen vom Gericht nur der betroffenen Person und ihrem Sachwalter, nicht aber sonstigen Personen oder Stellen erteilt werden. Diese Bestimmung schränkt die Akteneinsicht im Sachwalterschaftsverfahren für Dritte, auch wenn sie nahe Angehörige sind, ein.

Die Tätigkeit des Sachwalters ist vom Pflegschaftsgericht zu überwachen. Der Sachwalter ist auch verpflichtet, in angemessenen Abständen RECHNUNG über die VERMÖGENSVERWALTUNG zu legen. Der Sachwalter hat mit der betroffenen Person in dem nach den Umständen des Einzelfalls erforderlichen Ausmaß persönlichen Kontakt zu halten und sich darum zu bemühen, dass der betroffenen Person die gebotene ärztliche und soziale Betreuung gewährt wird.

Verletzt der Sachwalter seine Pflichten im Rahmen der Sachwalterschaft und entsteht der betroffenen Person dadurch ein Schaden,  so kann der Sachwalter unter Umständen schadenersatzpflichtig werden, wenn ihn VERSCHULDEN trifft.

Mit dem Tod der betroffenen Person (Mündel) ist das Sachwalterschaftsverfahren beendet. Der Sachwalter hat dem zuständigen Pflegschaftsgericht eine Schlussrechnung zu legen (Frist?).

Eventuell bestehende Ansprüche gegen den Sachwalter gehen – soweit es sich dabei um vererbliche Rechte handelt – auf die Erben der betroffenen Person (Mündel) bzw. bis zur EINANTWORTUNG auf den ruhenden Nachlass über!

Anmerkung der Redaktion: Durch die Einantwortung kommt es zur Universalsukzession, durch die der Erbe in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt. Bis dahin ist der ruhende Nachlass als juristische Person anzusehen - das heißt, ähnlich wie bei einer GmbH oder Stiftung handelt es sich für hier in der „eigentümerlosen“ Phase um eine Art selbstständiges Vermögen.

Die Ansprüche sind von den Erben in einem ZIVILPROZESS durchzusetzen.

Dem eingeantworteten Erben des Betroffenen steht AKTENEINSICHT in den Sachwalterschaftsakt zu, soweit dieser Einkommens- und Vermögensangelegenheiten betrifft!

Ich  empfehle Ihnen, sich bei weiteren Fragen an die Rechtsanwaltskammer für eine kostenfreie anwaltliche erste Auskunft zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Wien, 23. April 2013

Für die Bundesministerin
Dr. Ulrich P. – Sektion Zivilrecht
BM für Justiz

Elektronisch gefertigt