Ich habe nun den Bericht der Volksanwaltschaft Wien
Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen durchgearbeitet.
https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/ein-besonderes-anliegen-schutz-von-kindern-und-jugendlichen
Seit der opcat-Ratifizierung im Juli 2012 hat die VA und ihre Kommissionen (Menschenrechtsbeirat)die Kompetenz, Heime, Wohngemeinschaften von fremduntergebrachten Kindern und Jugendlichen ohne Anmeldung zu kontrollieren.
Es ist erschütternd, welche Berichte hier vorliegen.
Auch wird immer die lange Verfahrensdauer bei Kindesabnahmen kritisiert - auch lange Verfahrensdauer Obsorge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Fremde.
Siehe dazu Überlastung und Personalmangel der Bezirksgerichte.
Parallel dazu ist die Prüfungskompetenz der VA und ihrer Kommissionen in Pflegeheimen zu erweitern.
Menschenrechtsverletzungen rund um Sachwalterschaftsverfahren und Gerichtliche Erwachsenenvertretungen:
Es geht
1. um die vielen entmündigten Menschen in den Pflegeheimen und Altersheimen und um den Miss-Stand, dass Angehörige ebenfalls entmündigt werden, wenn sie dem Transfer des Kuranden in ein Heim nicht zustimmen wollen.
2. Die Jugendlichen aus den Wohngemeinschaften und Heimen werden mit Volljährigkeit ebenfalls sofort unter Gerichtliche Erwachsenenvertretung gestellt.
Fallbeispiele, Dokumente und Akten vorhanden.
Das läuft dann in der Praxis so: Die Jugendlichen müssen mit einem Sozialarbeiter/ Sozialpädagogin von der Wohngemeinschaft in die Kanzlei des Massen-Sachwalters. Dort werden ihnen dann gleich alle Menschenrechte und Bürgerrechte genommen, die sie mit Volljährigkeit besitzen würden. Der Sachwalter lässt diese Jugendlichen (die meist keine Berufsausbildung haben) verhungern, wenn sie nicht Freunde haben, die ihnen Geld geben. Viele von ihnen landen in der Prostitution oder im Drogenmilieu.
Conclusio: Die Kompetenzen der Volksanwaltschaft sind dahingehend zu erweitern, auch in die Gerichtsakte einsehen zu dürfen und lange Verfahrensdauer zu beenden.
Ansonsten drohen der Republik Österreich internationale Verfahren wegen schwersten Menschenrechtsverletzungen rund um Sachwalterschaft, Pflegschaftsverfahren und Misshandlung und Enteignung von alten Menschen in Pflegeheimen.
Dies ist besonders prekär, weil ja Österreich
1. am 4. Dezember 2012 das Opcat-Verfahren ratifiziert hat.
2. Volksanwalt Werner Amon (in Nachfolge Dr. Günter Kräuter) Generalsekretär von International Ombudsman Institute und das Generalsekretariat seinen Sitz in Wien hat (sic)
https://de.wikipedia.org/wiki/OPCAT
Alle weiteren Details in den blogs gegen
Sachwalterschaftsmissbrauch, in der Publikation (Die Enteigner) von Mag. Johannes Schütz und auf freitag.de und tabula rasa.
WICHTIG: Bei Missbrauch von Sachwalterschaft und Gerichtlicher Erwachsenenvertretung handelt es sich mittlerweile um tausende genauest dokumentierte Fälle von Menschlicher Erniedrigung, Aushungerung, Enteignung und WEISSER FOLTER (psychische Misshandlung durch Gerichtliche ErwachsenenvertreterInnen, ehemalige SachwalterInnen etc.)
Für den Inhalt verantwortlich:
Mag.a Rosemarie B. Hoedl
Initiative Sachwalterschaft/ Gerichtliche Erwachsenenvertretung
1230 WIEN
Exkurs: Ebenso sind Kindesabnahmen durch den Jugendwohlfahrtsträger mit Hilfe von brachialer POLIZEIGEWALT schwerste Menschenrechtsverletzungen, die schwerste Traumatisierungen für die Kinder zur Folge haben (nur weil inkompetente SozialarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt überfordert sind)
https://de.wikipedia.org/wiki/OPCAT
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (englisch Optional Protocol to the Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, OPCAT) (2006) ist eine wichtige Ergänzung des Anti-Folter-Übereinkommens der Vereinten Nationen (1984). Damit wird ein internationales System zur Inspektion von Haftorten etabliert, wie es in Europa bereits seit 1987 in Gestalt des Committee for the Prevention of Torture besteht.
https://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle
PRÄVENTIVE MENSCHENRECHTSKONTROLLE
Die Volksanwaltschaft ist seit dem 1. Juli 2012 für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig.
Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. Zudem wird die Verwaltung als vollziehende Gewalt beobachtet, wenn unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt, etwa bei Abschiebungen, Demonstrationen und Polizeieinsätzen ausgeübt wird. Im Kern geht es darum, Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und abzustellen.
Bildhaft gesprochen ist die Volksanwaltschaft das Menschenrechtshaus der Republik.
https://de.wikipedia.org/wiki/International_Ombudsman_Institute
Das International Ombudsman Institute (I.O.I.) ist eine unabhängige und unpolitische internationale Organisation mit Sitz in Wien. Die rund 140 Mitglieder sind nationale, regionale und lokale Ombudsmann-Einrichtungen aus etwa 75 Staaten.
Das I.O.I. wurde 1978 gegründet und hat Regionalgruppen in Afrika, Asien, Australien und im Pazifischen Ozean, in der Karibik und Lateinamerika sowie in Nordamerika und Europa. Durch ihre Tätigkeit fördert sie den Austausch von Information und Erfahrungen zwischen Ombudsmann-Einrichtungen weltweit.
Seit Juni 2009 ist die Volksanwaltschaft Sitz des Generalsekretariates des I.O.I. Das Generalsekretariat wird immer von einem Mitglied der Volksanwaltschaft geleitet, bis 30. Juni 2013 war Peter Kostelka Generalsekretär des I.O.I., seit 1. Juli 2013 ist Günther Kräuter Generalsekretär.[
https://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle/der-menschenrechtsbeirat
Der Menschenrechtsbeirat steht der Volksanwaltschaft als beratendes Gremium zur Seite. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Bundesländer sowie der Zivilgesellschaft. Er unterstützt die Volksanwaltschaft bei der Festlegung von Prüfschwerpunkten, der Erstattung von Missstandsfeststellungen und von Empfehlungen sowie der Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards.
Der Menschenrechtsbeirat setzt sich aus einer / einem weisungsfreien Vorsitzenden plus Stellvertretung sowie 16 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern zusammen. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende muss über spezifische Fähigkeiten und Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte verfügen. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie die/der Vorsitzende werden von der Volksanwaltschaft – auf Vorschlag von Nichtregierungsorganisationen und Ministerien – bestellt.
WEISSE FOLTER
https://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fe_Folter
Eine ebenfalls übliche und bekannte Methode der Weißen Folter ist die sogenannte Isolationshaft, bei der das Opfer innerhalb eines Gefängnisses oder einer ähnlichen Einrichtung durch Methoden und Formen der sozialen Isolation und der sensorischen Deprivationweitgehend von sozialen Bedürfnissen (unter anderem zwischenmenschlicher Kommunikation, Information und emotionaler Zuwendung) und von substanziell notwendigen organisch-sensorischen Sinneseindrücken (Sehen, Hören, Riechen, Schmecken und Tasten) abgeschnitten (depriviert) wird. Sie bewirkt unter anderem erhebliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des vegetativen Nervensystems sowie der Wahrnehmung und der kognitivenLeistungsfähigkeit und zielt auf die Zerstörung des psychischen Gleichgewichts ab, um den Gefangenen zu einem Geständnis, zur Zusammenarbeit mit seinen Folterern zu zwingen oder ihn psychisch zu zerstören.
WEISSE FOLTER
https://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fe_Folter
Eine ebenfalls übliche und bekannte Methode der Weißen Folter ist die sogenannte Isolationshaft, bei der das Opfer innerhalb eines Gefängnisses oder einer ähnlichen Einrichtung durch Methoden und Formen der sozialen Isolation und der sensorischen Deprivationweitgehend von sozialen Bedürfnissen (unter anderem zwischenmenschlicher Kommunikation, Information und emotionaler Zuwendung) und von substanziell notwendigen organisch-sensorischen Sinneseindrücken (Sehen, Hören, Riechen, Schmecken und Tasten) abgeschnitten (depriviert) wird. Sie bewirkt unter anderem erhebliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des vegetativen Nervensystems sowie der Wahrnehmung und der kognitivenLeistungsfähigkeit und zielt auf die Zerstörung des psychischen Gleichgewichts ab, um den Gefangenen zu einem Geständnis, zur Zusammenarbeit mit seinen Folterern zu zwingen oder ihn psychisch zu zerstören.

