Dienstag, 27. August 2019

Sachwalterschaft und Menschenrechtsverletzungen in Pflegeheimen: opcat, Präventive MR-Kontrolle

Präventive Menschenrechtskontrolle (Österreich):opcat 

Ich habe nun den Bericht der Volksanwaltschaft Wien
Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen durchgearbeitet.


https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/ein-besonderes-anliegen-schutz-von-kindern-und-jugendlichen

Seit der opcat-Ratifizierung im Juli 2012 hat die VA und ihre Kommissionen (Menschenrechtsbeirat)die Kompetenz, Heime, Wohngemeinschaften von fremduntergebrachten Kindern und Jugendlichen ohne Anmeldung zu kontrollieren.

Es ist erschütternd, welche Berichte hier vorliegen.

Auch wird immer die lange Verfahrensdauer bei Kindesabnahmen kritisiert - auch lange Verfahrensdauer Obsorge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Fremde.

Siehe dazu Überlastung und Personalmangel der Bezirksgerichte.

Parallel dazu ist die Prüfungskompetenz der VA und ihrer Kommissionen in Pflegeheimen zu erweitern.

Menschenrechtsverletzungen rund um Sachwalterschaftsverfahren und Gerichtliche Erwachsenenvertretungen:

Es geht

1. um die vielen entmündigten Menschen in den Pflegeheimen und Altersheimen und um den Miss-Stand, dass Angehörige ebenfalls entmündigt werden, wenn sie dem Transfer des Kuranden in ein Heim nicht zustimmen wollen.

2. Die Jugendlichen aus den Wohngemeinschaften und Heimen werden mit Volljährigkeit ebenfalls sofort unter Gerichtliche Erwachsenenvertretung gestellt.
Fallbeispiele, Dokumente und Akten vorhanden.

Bildergebnis für schwarzbuch jugendwohlfahrt

Das läuft dann in der Praxis so: Die Jugendlichen müssen mit einem Sozialarbeiter/ Sozialpädagogin von der Wohngemeinschaft in die Kanzlei des Massen-Sachwalters. Dort werden ihnen dann gleich alle Menschenrechte und Bürgerrechte genommen, die sie mit Volljährigkeit besitzen würden. Der Sachwalter lässt diese Jugendlichen (die meist keine Berufsausbildung haben) verhungern, wenn sie nicht Freunde haben, die ihnen Geld geben. Viele von ihnen landen in der Prostitution oder im Drogenmilieu.

Conclusio: Die Kompetenzen der Volksanwaltschaft sind dahingehend zu erweitern, auch in die Gerichtsakte einsehen zu dürfen und lange Verfahrensdauer zu beenden.

Ansonsten drohen der Republik Österreich internationale Verfahren wegen schwersten Menschenrechtsverletzungen rund um Sachwalterschaft, Pflegschaftsverfahren und Misshandlung und Enteignung von alten Menschen in Pflegeheimen.

Dies ist besonders prekär, weil ja Österreich

1. am 4. Dezember 2012 das Opcat-Verfahren ratifiziert hat.
2. Volksanwalt Werner Amon (in Nachfolge Dr. Günter Kräuter) Generalsekretär von International Ombudsman Institute und das Generalsekretariat seinen Sitz in Wien hat (sic)

https://de.wikipedia.org/wiki/OPCAT

Alle weiteren Details in den blogs gegen

Sachwalterschaftsmissbrauch, in der Publikation (Die Enteigner) von Mag. Johannes Schütz und auf freitag.de und tabula rasa.

WICHTIG: Bei Missbrauch von Sachwalterschaft und Gerichtlicher Erwachsenenvertretung handelt es sich mittlerweile um tausende genauest dokumentierte Fälle von Menschlicher Erniedrigung, Aushungerung, Enteignung und WEISSER FOLTER (psychische Misshandlung durch Gerichtliche ErwachsenenvertreterInnen, ehemalige SachwalterInnen etc.)

Für den Inhalt verantwortlich:

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
Initiative Sachwalterschaft/ Gerichtliche Erwachsenenvertretung
1230 WIEN

Exkurs: Ebenso sind Kindesabnahmen durch den Jugendwohlfahrtsträger mit Hilfe von brachialer POLIZEIGEWALT schwerste Menschenrechtsverletzungen, die schwerste Traumatisierungen für die Kinder zur Folge haben (nur weil inkompetente SozialarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt überfordert sind)

https://de.wikipedia.org/wiki/OPCAT

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (englisch Optional Protocol to the Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or PunishmentOPCAT) (2006) ist eine wichtige Ergänzung des Anti-Folter-Übereinkommens der Vereinten Nationen (1984). Damit wird ein internationales System zur Inspektion von Haftorten etabliert, wie es in Europa bereits seit 1987 in Gestalt des Committee for the Prevention of Torture besteht.

https://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle

PRÄVENTIVE MENSCHENRECHTSKONTROLLE

Die Volksanwaltschaft ist seit dem 1. Juli 2012 für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig.
Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. Zudem wird die Verwaltung als vollziehende Gewalt beobachtet, wenn unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt, etwa bei Abschiebungen, Demonstrationen und Polizeieinsätzen ausgeübt wird. Im Kern geht es darum, Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und abzustellen.
Bildhaft gesprochen ist die Volksanwaltschaft das Menschenrechtshaus der Republik.

https://de.wikipedia.org/wiki/International_Ombudsman_Institute

Das International Ombudsman Institute (I.O.I.) ist eine unabhängige und unpolitische internationale Organisation mit Sitz in Wien. Die rund 140 Mitglieder sind nationale, regionale und lokale Ombudsmann-Einrichtungen aus etwa 75 Staaten.
Das I.O.I. wurde 1978 gegründet und hat Regionalgruppen in Afrika, Asien, Australien und im Pazifischen Ozean, in der Karibik und Lateinamerika sowie in Nordamerika und Europa. Durch ihre Tätigkeit fördert sie den Austausch von Information und Erfahrungen zwischen Ombudsmann-Einrichtungen weltweit.
Seit Juni 2009 ist die Volksanwaltschaft Sitz des Generalsekretariates des I.O.I. Das Generalsekretariat wird immer von einem Mitglied der Volksanwaltschaft geleitet, bis 30. Juni 2013 war Peter Kostelka Generalsekretär des I.O.I., seit 1. Juli 2013 ist Günther Kräuter Generalsekretär.[

https://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle/der-menschenrechtsbeirat

Der Menschenrechtsbeirat steht der Volksanwaltschaft als beratendes Gremium zur Seite. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Bundesländer sowie der Zivilgesellschaft. Er unterstützt die Volksanwaltschaft bei der Festlegung von Prüfschwerpunkten, der Erstattung von Missstandsfeststellungen und von Empfehlungen sowie der Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards.
Der Menschenrechtsbeirat setzt sich aus einer / einem weisungsfreien Vorsitzenden plus Stellvertretung sowie 16 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern zusammen.  Die Vorsitzende oder der Vorsitzende muss über spezifische Fähigkeiten und Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte verfügen. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie die/der Vorsitzende werden von der Volksanwaltschaft – auf Vorschlag von Nichtregierungsorganisationen und Ministerien – bestellt.

WEISSE FOLTER

https://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fe_Folter

Eine ebenfalls übliche und bekannte Methode der Weißen Folter ist die sogenannte Isolationshaft, bei der das Opfer innerhalb eines Gefängnisses oder einer ähnlichen Einrichtung durch Methoden und Formen der sozialen Isolation und der sensorischen Deprivationweitgehend von sozialen Bedürfnissen (unter anderem zwischenmenschlicher KommunikationInformation und emotionaler Zuwendung) und von substanziell notwendigen organisch-sensorischen Sinneseindrücken (Sehen, Hören, Riechen, Schmecken und Tasten) abgeschnitten (depriviert) wird. Sie bewirkt unter anderem erhebliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des vegetativen Nervensystems sowie der Wahrnehmung und der kognitivenLeistungsfähigkeit und zielt auf die Zerstörung des psychischen Gleichgewichts ab, um den Gefangenen zu einem Geständnis, zur Zusammenarbeit mit seinen Folterern zu zwingen oder ihn psychisch zu zerstören.

Sonntag, 18. August 2019

SW und gambling: Wie auf dem Rücken von kranken Menschen das große Geld gemacht wird

Unter der Prämisse Mach mehr Geld (alles andere ist egal) kommen schon mal ganze Branchen und natürlich viele Menschen unter die Räder:

- Erbschaftsbetrug

- Selbstbedienung aus österreichischen Budgetgeldern via SAP-Systeme

sind da nur kleine Nebeneinkünfte.

Ebenso sind natürlich die unzähligen Geschädigten und Spiel-Süchtigen vollkommen egal, egal auch Menschen, die sich aufgrund ihrer Spielsucht das Leben nehmen:

Das ist Kapital für Leute wie Harald N. und Novomatic sowie die gesamte Spiel-Industrie (Sportwetten inklusive)


https://de.wikipedia.org/wiki/Novomatic


Rumänien 
Laut einem ORF-Bericht vom 4. Oktober 2015 ermittelt die rumänische Anti-Korruptionsagentur im Zusammenhang mit einem Joint-Venture mit dem Staatsbetrieb Lotteria Romana.[25] Im Rahmen der 2013 geschlossenen Verträge sollten 10.000 Spielgeräte geliefert und die Gewinne geteilt werden. Ein weiterer Passus garantiert dem rumänischen Partner eine einmalige Mindestzahlung von 75 Millionen Euro pro Jahr sofern die 10.000 Automaten erreicht werden.[26] Laut einer Pressemitteilung der Novomatic vom 22. Oktober 2015 ist die Umsetzung noch nicht abgeschlossen, da noch nicht genügend Standorte für die Inbetriebnahme der Spielgeräte bereitgestellt wurden. Ein Beitrag eines Blogs aus Belgrad vom 18. April 2016 nannte als wahrscheinlichste Erklärung für die Vorwürfe eine konzertierte Negativkampagne einiger Politiker und der Medien, die Novomatic als Sündenbock benutzten, um einen Korruptionsskandel gegen bestimmte Beamte zu generieren

Ibiza 

Novomatic zahlt alle (beachte dass das Glücksspiel in Österreich in ÖVP-Hand ist, alle CEOs sind auf einem Övp-Ticket dorthin gekommen) 

In einem im Juli 2017 heimlich gefilmten Video, das im Mai 2019 dem Spiegel und der Süddeutschen Zeitung zugespielt wurde, behauptet der damalige FPÖ-Parteivorsitzende Heinz-Christian Strache, dass Milliardäre, wie René BenkoGaston GlockDietrich Mateschitz und Heidi Horten sowie der Glücksspielkonzern Novomatic über einen Tarnverein der FPÖ unter Verletzung der Parteienfinanzierung in Österreich für den Wahlkampf der FPÖ spenden würden. Alle im Video als Spender genannten Personen und Firmen bestritten noch am selben Tag die Vorgänge.[28][29]
Im August 2019 kamen weitere Vorwürfe zu angebliche Absprachen auf, die von Novomatic als haltlos abgestritten wurden.





Tochterunternehmen & Beteiligungen (Auszug)

  • Novomatic Gaming Industries GmbH (Österreich, 100 %) F&E, Produktion, Vertrieb
  • Admiral Casinos & Entertainment AG (Österreich, 100 %) Betreiber von Spielstätten
  • Admiral Sportwetten GmbH (Deutschland, 100 %) Sportwettenanbieter
  • Novomatic Lottery Solutions GmbH (Österreich, 100 %) Entwickler von Gaming-Plattformen, elektronischen Lotterielösungen und Lotterieterminals, Produktion, Vertrieb
  • Extra Games Entertainment GmbH (Deutschland, 100 %) Betreiber von Spielstätten
  • Novomatic Italia S.p.A. (Italien, 100 %) Vertrieb
  • Allstar S.r.I. (Italien, 100 %) Betreiber von Spielstätten
  • Astra Games Ltd. (Großbritannien, 100 %) F&E, Produktion, Vertrieb
  • Bell-Fruit Group Ltd. (Großbritannien, 100 %) Produktion
  • Gamestec Leisure Ltd. (Großbritannien, 100 %) Vertrieb
  • Luxury Leisure Ultd. (Großbritannien, 100 %) Betreiber von Spielstätten
  • Playnation Ltd. (Großbritannien,100 %) Betreiber von Spielstätten
  • Talarius Ltd. (Großbritannien, 100 %) Betreiber von Spielstätten
  • Alfor SIA (Lettland, 60 %) Betreiber von Spielstätten
  • Novomatic Netherlands B.V. (Niederlande, 100 %) F&E, Produktion, Vertrieb
  • Novomatic Gaming Spain S.A. (Spanien, 100 %) Produktion, Vertrieb
  • Admiral Operations Spain S.L. (Spanien, 100 %) Betreiber von Spielstätten
  • GiGames S.L. (Spanien, 80 %) Produktion, Vertrieb
  • Novomatic Americas Holdings Inc. (USA, 100 %) Vertrieb
  • Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG (Deutschland, 100 %), Spielbank
  • SIM Spielbanken Investitions-, Beteiligungs- und Management GmbH & Co. KG (Deutschland, 100 %), Spielbank-Holding


Freitag, 16. August 2019

Bürgerinitiative forderte Video bei psychiatrischen Gutachten: erfolglos

Vorwort: Psychiatrische Gutachten werden nicht auf Ibiza gedreht: 


Bürgerinitiative fordert Video bei psychiatrischen Begutachtungen


Angeblich in Pension gemobbte Lehrerin will Arbeit von Sachverständigen überprüfbar machen.
Nach einer Qualitätsanalyse österreichischer Gutachten in Strafverfahren(die sogenannte Ulmer Studie) sind 40 Prozent der Atteste als ungenügend bzw. mangelhaft und nur 19 Prozent als sehr gut oder gut zu beurteilen. In 83 Prozent aller Fälle lassen die Sachverständigen erkennen, dass sie an einer Verurteilung des Probanden interessiert sind.
Der kürzlich verstorbene Neurologie-Professor Franz Gerstenbrand, eine weltweit anerkannte Kapazität, kritisierte die mit Vorgutachten aufgeblähten Gutachten, bei denen die Anzahl der Seiten das Maß aller Dinge darstelle. Gerstenbrand missfielen auch die "Seilschaften" zwischen den Richtern und der Handvoll bevorzugter Sachverständigen.
Auch in Zivilverfahren vertrauen die Richter auf die Gutachter und ihre schriftlichen Expertisen, ohne einen wirklichen Einblick in die jeweilige Materie zu haben. Eine Parlamentarische Bürgerinitiative will nun mehr Rechtssicherheit und Transparenz bei psychiatrischen Begutachtungenund fordert, diese auf Wunsch des Probanden mit Ton- und Videoaufnahmen durchzuführen. Der Richter soll sehen, wie sich der Untersuchte verhalten hat "und wie der Gutachter mit ihm umgegangen ist", sagt die Initiatorin der Bürgerinitiative, Ilse Zeiner.

626 Unterschriften

Die ehemalige Lehrerin hat 626 Unterschriften gesammelt, ab 500 Unterschriften muss das im Petitionsausschuss eingebrachte Bürgeranliegen im Parlament bearbeitet werden.
Ilse Zeiner bezeichnet sich selbst als Opfer gutachterlicher Allmacht. Die Vorarlbergerin war zuletzt Volksschullehrerin in Wien, wo sie nebenbei Jus studierte und sich für das Gerichtsjahr karenzieren ließ. Ab dem Zeitpunkt sei sie mit falschen Verdächtigungen in die Zwangspension getrieben worden. Man hatte ihr unterstellt, ein Kind geschlagen zu haben. Statt ein Disziplinarverfahren durchzuführen, schickte man sie zum Psychiater, der sie als rechthaberisch und paranoid einstufte.
"Hätte man die Begutachtung mit Video aufgezeichnet", sagt die heute 60-Jährige im KURIER-Gespräch, "hätte man gesehen, wie sachlich und klar ich bin. Man hätte aber auch erkannt, dass ich an einer Belastungsdepression gelitten habe."
Auch für den Gutachter selbst wäre eine Videoaufnahme von Vorteil, meint Zeiner, weil damit seine Korrektheit dokumentiert wäre.
Laut Alexander Schmidt, Rechtskonsulent des Hauptverbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, ist der Gutachter bei der Wahl der fachlich geeigneten Methodik frei. Das Gericht müsse ihm den Freiraum lassen, seine Untersuchungsmethode zu wählen. "Ihm dabei Zügel anzulegen, würde die Methodik stören", sagt Schmidt. Die Untersuchung einer paranoiden Person könnte anders ausfallen, wenn eine Kamera mitläuft. "Die Person könnte allergisch reagieren, das wäre eine andere Situation", sagt Schmidt, der Richter am Handelsgericht Wien ist.
Der Sachverständige kann von sich aus eine Videoaufzeichnung vorschlagen, die seine Dokumentation erleichtert. Das passiert laut Schmidt bisweilen bei psychologischen Untersuchungen.
In dem Fall muss der Gutachter den Betroffenen um seine Zustimmung fragen. Dieser selbst kann derzeit aber keine Aufzeichnung der Begutachtung verlangen.

Vertrauen

Wenn der Untersuchte später sagt, bei der Befundaufnahme sei es anders zugegangen, als der Gutachter das beschreibt, ist das laut Schmidt eine Frage des Glaubens und Vertrauens: "Als Richter, der sich in einem Fachgebiet nicht auskennt und es einem Sachverständigen überlässt, setze ich ein gewisses Vertrauen in diese Person. Der Gutachter hat ja auch eine hohe Verantwortung. Rational überprüfen kann ich das nicht."
Auch in Zivilverfahren vertrauen die Richter auf die Gutachter und ihre schriftlichen Expertisen, ohne einen wirklichen Einblick in die jeweilige Materie zu haben. Eine Parlamentarische Bürgerinitiative will nun mehr Rechtssicherheit und Transparenz bei psychiatrischen Begutachtungenund fordert, diese auf Wunsch des Probanden mit Ton- und Videoaufnahmen durchzuführen. Der Richter soll sehen, wie sich der Untersuchte verhalten hat "und wie der Gutachter mit ihm umgegangen ist", sagt die Initiatorin der Bürgerinitiative, Ilse Zeiner.

626 Unterschriften

Die ehemalige Lehrerin hat 626 Unterschriften gesammelt, ab 500 Unterschriften muss das im Petitionsausschuss eingebrachte Bürgeranliegen im Parlament bearbeitet werden.
Ilse Zeiner bezeichnet sich selbst als Opfer gutachterlicher Allmacht. Die Vorarlbergerin war zuletzt Volksschullehrerin in Wien, wo sie nebenbei Jus studierte und sich für das Gerichtsjahr karenzieren ließ. Ab dem Zeitpunkt sei sie mit falschen Verdächtigungen in die Zwangspension getrieben worden. Man hatte ihr unterstellt, ein Kind geschlagen zu haben. Statt ein Disziplinarverfahren durchzuführen, schickte man sie zum Psychiater, der sie als rechthaberisch und paranoid einstufte.
"Hätte man die Begutachtung mit Video aufgezeichnet", sagt die heute 60-Jährige im KURIER-Gespräch, "hätte man gesehen, wie sachlich und klar ich bin. Man hätte aber auch erkannt, dass ich an einer Belastungsdepression gelitten habe."
Auch für den Gutachter selbst wäre eine Videoaufnahme von Vorteil, meint Zeiner, weil damit seine Korrektheit dokumentiert wäre.
Laut Alexander Schmidt, Rechtskonsulent des Hauptverbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, ist der Gutachter bei der Wahl der fachlich geeigneten Methodik frei. Das Gericht müsse ihm den Freiraum lassen, seine Untersuchungsmethode zu wählen. "Ihm dabei Zügel anzulegen, würde die Methodik stören", sagt Schmidt. Die Untersuchung einer paranoiden Person könnte anders ausfallen, wenn eine Kamera mitläuft. "Die Person könnte allergisch reagieren, das wäre eine andere Situation", sagt Schmidt, der Richter am Handelsgericht Wien ist.
Der Sachverständige kann von sich aus eine Videoaufzeichnung vorschlagen, die seine Dokumentation erleichtert. Das passiert laut Schmidt bisweilen bei psychologischen Untersuchungen.
In dem Fall muss der Gutachter den Betroffenen um seine Zustimmung fragen. Dieser selbst kann derzeit aber keine Aufzeichnung der Begutachtung verlangen.

Vertrauen

Wenn der Untersuchte später sagt, bei der Befundaufnahme sei es anders zugegangen, als der Gutachter das beschreibt, ist das laut Schmidt eine Frage des Glaubens und Vertrauens: "Als Richter, der sich in einem Fachgebiet nicht auskennt und es einem Sachverständigen überlässt, setze ich ein gewisses Vertrauen in diese Person. Der Gutachter hat ja auch eine hohe Verantwortung. Rational überprüfen kann ich das nicht."

Leonidas König
an Eva Pichler
Ein gefundenes Fressen für die Scientology Frontgruppe CCHR (Bürgerkommission für Menschenrechte), welche die Psychiatrie verabscheut und auslöschen will. Seien Sie gewarnt davor Fr. Zeiner, mit dieser Hassgruppe gemeinsam Sache zu machen!
Die Scientology-Frontgruppen hier: http://bit.ly/1OpGUfu