Sonntag, 29. April 2018

Das BM für Deregulierung Verfassung und Reformen: das Chaos rund um das Erwachsenenschutzgesetz und der Personalmangel bei den Entmündigungsrichterinnen

Von den Panama-Papers zu den MÜNDEL-PAPERS 

https://de.wikipedia.org/wiki/Panama_Papers

Regierungsprogramm: Soll Österreich doch Kolumbien werden und müssen wir die 90 AMS-Millionen weiterhin in einer GOLDMINE in Ecuador suchen?

Der ausgewanderte Journalist Dozent Johannes Schütz versucht per Fragen Antworten zum Chaos rund um Sachwalterschaft und ehemaligem Justiz-Ministerium zu erhalten:

VERGEBLICH!

Hier seien die Schreiben und Antworten aus den Bundesministerien zusammengefasst. Des Weiteren wollen wir die allumfassende Frage stellen:

Antwort aus dem Ex-Justizministerium: Lateinamerika-Expertin beantwortet Fragen zum Thema Sachwalterschaft und Amtsmissbrauch 

https://www.huffingtonpost.de/entry/wie-kann-in-osterreich-der-rechtsstaat-gesichert-werden_de_5aa7b0cfe4b092db6106ecea

Die Verletzung von Grundrechten in Österreich macht deutliche Maßnahmen erforderlich. Insbesondere da staatliche Stellen solche Übergriffe durch Amtsmissbrauch in Österreich seit Jahren decken. Dies zeigen auch aktuelle Anfragen an den Justizminister, die von seinem Ministerium nicht in fundierter und seriöser Weise beanwortet werden. Die diesbezügliche Recherche wurde auf Huffington dokumentiert. Ende Zitat 

http://www.theeuropean.de/johannes-schuetz/13365-reisewarnung-oesterreich

Erste Initiative des neuen Bundesregierung im Bereich Justiz: Der Verfassungsdienst wechselte vom Bundeskanzleramt, wo er bisher angesiedelt war, ressortmäßig ins Justizministerium. Ein Sprecher der Regierung bestätigte am 18. Dezember gegenüber der APA einen diesbezüglichen Bericht der Kleinen Zeitung. Demnach soll der Bundesminister „damit die Möglichkeit bekommen, unter Einbindung des Verfassungsdienstes Deregulierungsschritte einzuleiten.“ Ende Zitat 

Der Verfassungsdienst ist nach eigener Definition für „Maßnahmen zur Sicherung der Menschenrechte in Österreich auf der Grundlage von internationalen Menschenrechtsübereinkommen“ zuständig. Sollte es zu Beschwerden kommen, so muss der Verfassungsdienst auch in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Vertretung der Republik Österreich übernehmen. Ende Zitat 


Die neue Regierung ist sich bewusst, dass Rechtssicherheit ein entscheidender Faktor bei der internationalen Bewertung des Standortes ist. Das geht aus der Regierungserklärung hervor. Im Kapitel Jusitz wird dies ausdrücklich betont:
“Die funktionierende und unabhängige Justiz ist Garant für die Wahrung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit und sichert durch ihre Leistungen den Rechts- und Wirtschaftsstandort Österreich“. (Regierungsprogramm 2017 – 2022, S. 41).
www.huffingtonpost.de/author/johannes-schuetz
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und ehemaliger Lehrbeauftragter an der Universität Wien.
Der Fall Hödl.
Rosemarie Hödl hatte als Sachbearbeiterin im Bundesrechenamt Einblick in sensible Daten des Bundeshaushalts. Zeugenaussagen von Rosemarie Hödl sollten verhindert werden. Sie wurde deshalb unter Sachwalterschaft gestellt. Zur sicheren Diffamierung einer solchen Zeugenaussage wurde die Sachwalterschaft vom Gericht in Wien-Liesing im April 2009 um mehr als zehn Jahre rückdatiert.
Sachwalterschaft wurde populär in Österreich. Auf help.gv.at finden sich Hinweise zur Anstiftung. Aber nicht zur Abwehr von solchen Attacken. Hunderte Beschwerden liegen bei der Volksanwaltschaft. Über Enteignungen. Restitution wird erforderlich.
HINWEIS
Die Bestellung eines Sachwalters ist unzulässig, wenn die Angelegenheiten der/des Betroffenen bereits im nötigen Ausmaß erfüllt werden! Dies kann beispielsweise durch einen anderen gesetzlichen Vertreter oder im Rahmen einer anderen Hilfe, besonders in der Familie, in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder im Rahmen sozialer oder psychosozialer Dienste erfolgen. Auch wenn durch eine Vollmacht, insbesondere eine Vorsorgevollmacht, für die Besorgung der Angelegenheiten im erforderlichen Ausmaß vorgesorgt ist, darf kein Sachwalter bestellt werden! Ausführliche Informationen zum Thema "Alternative zur Sachwalterschaft" finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Der EU-Mitgliedsstaat Österreich steht vor einem für die westlichen Demokratien beispiellosen Justizskandal. Eine Gruppe aus betrügerischen Sachwaltern, korrupten Richtern und eingekauften Gutachtern agiert seit mehr als 10 Jahren ungestört.
 16/09/2017 16:40 CEST



Freitag, 13. April 2018

13 Richter-Planstellen für Überprüfung von 60.000 Sachwalterschaften nicht genehmigt!

Präsidentin der Richtervereinigung sagt heute im Ö 1 - Morgenjournal, dass 13 zusätzliche Richterstellen notwendig wären - wegen Überprüfung der Sachwalterschaften - ca. 60000 Stück (was aber Vizekanzler Strache nicht zusagen konnte) Nie erwähnt werden die Kosten für psychiatrisches Gutachten - mein Fall (Aufhebung der Sachwalterschaft ohne psychiatrisches Gutachten per Beschluss 8.2.2018 - nur weil kein Verfahren mehr offen ist - das heißt im Umkehrschluss, alle die ein offenes Verfahren haben, brauchen Sachwalter) könnte zum Zünglein an der Waage werden - so wie der Fall jenes Akademikers aus Salzburg, der im Oktober 1987 durch VFGH-Erkenntnis zum WAHLRECHT für Kurandinen und Kuranden führte und damit zur ÄNDERUNG der Nationalratswahlordnung! NIE ERWÄHNT WIRD AUCH OB EIN PSYCHIATRISCHES GUTACHTEN EX LEGE NOTWENDIG IST; UM EINE SACHWALTERSCHAFT ZU ERRICHTEN bzw. eine SACHWALTERSCHAFT ZU BEENDEN - und zwar ein psychiatrisches Gutachten durch einen gerichtlichen beeideten FACHARZT der Psychiatrie und Neurologie - ganz zu schweigen von der Entmündigung/ Errichtung einer SACHWALTERSCHAFT mittels AKTENGUTACHTEN. Kosten ca. 1146 Euro aufwärts mal 60.000. Nicht alle Gutachten werden aus Verfahrenshilfe bezahlt (Amtsgelder) Oft ist das Mündelvermögen hoch und dann werden die Verfahrenskosten aus dem Mündelvermögen bestritten!!!

https://derstandard.at/2000077815091/Richter-uebergeben-Strache-5-100-Protestunterschriften

https://www.lindeverlag.at/buch/das-neue-erwachsenenschutzrecht-17773?gclid=EAIaIQobChMI-OXb5oSw2gIVSbftCh06LgZVEAYYASABEgJU3vD_BwE

https://www.lindeverlag.at/buch/das-neue-erwachsenenschutzrecht-17773?gclid=EAIaIQobChMI-OXb5oSw2gIVSbftCh06LgZVEAYYASABEgJU3vD_BwE

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Dienstag, 10. April 2018

Lex Rosy & Lex Girardi - Entmündigungspraxis in Österreich 1894 bis 2014

Zur Abwechslung wieder etwas Historisches zum Thema Sachwalterschaft/ Entmündigung auf Österreichisch: 

https://kurier.at/kultur/geschichten-mit-geschichte/der-kriminalfall-girardi/400017871

Bild könnte enthalten: 3 Personen, Personen, die lachen, Personen, die stehen

Mehr als 120 Jahre bevor die Welt von der LEX Rosy (OLG Wien-Bescheid 2014) erfuhr, gab es also die Lex Girardi: 

https://justizaustria.blogspot.co.at/2014/10/lex-rosy-im-sachwalterschaftsrecht-die.html

Nach der Lex Hoedl gibt es also die Lex Rosy im Sachwalterschafts-Recht.

Auch für einvernehmliche Scheidungen muss man bis zu einem Vermögen von Euro 4.400,-- keine Gebühren mehr bezahlen.

Dieser Betrag scheint keine Haus-Nummer zu sein, sondern sich direkt auf den Betrag von Euro 4.727,41 zu beziehen, den der Sachwalter auf dem Konto des Ex-Mündels HOEDL im Sommer 2011 belassen hat. Ende Zitat 


Bild könnte enthalten: 1 Person, Text
Prof. Julius Wagner-Jauregg - Nobelpreisträger - Malariatherapie 

Kaiser Franz J. verfügte mittels kaiserlicher Verordnung eine Neuregelung des Entmündigungsverfahrens, die als Lex Girardi JUSTIZGESCHICHTE schrieb. 

Seit damals ist ein Gerichtsbeschluss nötig, ehe ein Person zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingeliefert werden kann bzw. entmündigt werden kann. Als Auftragsgutachter verwendete sich damals in Habsburgs Diensten Prof. Julius Wagner-Jauregg, der auch das AKTENGUTACHTEN für Luise von Belgien (Schwägerin von Kronprinz Rudolf) schrieb. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Louise_von_Belgien



Im Mai 1898 wurde Prinzessin Louise dann auf Anordnung Kaiser Franz Josephs,[5] nachdem sie in Kroatien verhaftet worden war, in die Privatanstalt von Professor Heinrich Obersteiner in Oberdöbling/Wien eingeliefert. Prof. Obersteiner diagnostizierte bei Prinzessin Louise eine „intellektuelle und moralische Minderwertigkeit“.[6]
1899 wurde sie durch ein Fakultätsgutachten von Prof. Richard von Krafft-Ebing, Inhaber des Lehrstuhles für Geisteskrankheiten an der Universität Wien, für schwachsinnig erklärt und durch das Obersthofmarschallamt, dies war die Behörde für die dem allgemeinen Recht nach dem Habsburger Hausgesetz von 1839 entrückten Personen, am 3. Juni 1899 unter Kuratel gestellt und sollte für immer in einer Irrenanstalt geschlossen untergebracht werden. Als Kurator setzte man den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer Wien, Karl Ritter von Feistmantel, ein. Das Obersthofmarschallamt hatte sich nicht als zuständig für die Schuldenangelegenheit von Prinzessin Louise gesehen, wohl aber für die Frage ihrer Entmündigung. Da man die Prinzessin in Österreich und Belgien nicht wollte, wurde sie in der Dr. Reginald Pierson gehörenden und von ihm geleiteten Anstalt „Lindenhof“ in Coswig – heute Fachkrankenhaus Coswig – bei Dresden geschlossen untergebracht.

Diese konnte aber aus der Anstalt in Dresden mit Hilfe ihres kroatischen Geliebten fliehen (wofür ich sie bis heute bewundere)! Aber irgendwie war der Kaiser Franz Joseph fortschrittlich - bzw. seine Juristen!!! Bis heute werden in Österreich Menschen mittels Aktengutachten entmündigt. O Felix Austria!

Das Aktengutachten: 

http://widab.gerichts-sv.at/website2016/wp-content/uploads/2016/08/2007_H1_Entscheidung-2.pdf

Bild könnte enthalten: 2 Personen

Der Wagner-Jauregg schaut so deppert aus, dass man ihn am liebsten noch posthum entmündigen möchte. Aber wir wollen jetzt mal GNADE for RECHT walten lassen! 

Der Girardi-Krimi hatte einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Wie war es möglich, dass ein Mann ohne ärztliche Untersuchung für geisteskrank erklärt werden konnte? Und wie schützt sich ein Be troffener, der nicht das Glück hat, über einen Draht zum Kaiser zu verfügen?

Die scharfen Presse-Attacken auf die geltenden „Vorschriften des Irrenwesens“ waren von Erfolg gekrönt: Franz Joseph verfügte mittels kaiserlicher Verordnung eine Neuregelung des Entmündi gungsverfahrens, die als „Lex Girardi“ Justizgeschichte schrieb. Seit damals – und so blieb es bis heute – ist ein Gerichtsbeschluss nötig, ehe eine Person zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingelie fert werden kann. Ein „Fall Gi rardi“ könnte sich in dieser Form nicht wiederholen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Girardi

https://de.wikipedia.org/wiki/Julius_Wagner-Jauregg

Donnerstag, 5. April 2018

Chronologien der Entmündigungspraxis in Österreich 1977 bis 2018

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/434125_Psychiatrie-im-Nachkriegs-Wien.html

Die Affäre rund um die angebliche "Malariatherapie" für Heimkinder bis Mitte der 1960er-Jahre an der sogenannten Klinik Hoff rückt eine Institution ins zeitgeschichtliche Rampenlicht, die in jener Zeit von bis heute prominentesten Psychiatern geprägt war. Die "Klinik Hoff" - in der auch nach dem Zweiten Weltkrieg noch immer strikt patriarchalisch geprägten Medizinischen Fakultät in Wien - war eigentlich einfach die Universitätsklinik für Psychiatrie und Neurologie. Tätig waren dort unter anderen Gerichtspsychiater-Doyen Willibald Sluga und Suizidforscher Erwin Ringel.

https://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Extrablatt_3_1977.pdf

Hoff selbst (1897 bis 1969) war im Wien der 1960er-Jahre quasi der sprichwörtliche Psychiater, "seine" Klinik ebenso. Hoff wurde 1897 in Wien geboren, studierte in Wien Medizin und war von 1928 bis 1932 an der Klinik unter deren damaligen Leiter und Nobelpreisträger Julius Wagner-Jauregg (Behandlung der Progressiven Paralyse bei Syphilis per Malaria-Fieber) als Assistent tätig. 1936 wurde er Vorstand der Neurologischen Abteilung der Poliklinik Wien in unmittelbarer Nähe des Alten AKH. Einer seiner Nachfolger - nach dem Nationalsozialismus - war dort ab 1946 auf Intervention von Bruno Pittermann (SPÖ) der Entwickler der Existenzanalyse, Viktor Frankl.

https://www.huffingtonpost.de/entry/wie-wird-heinz-christian-strache-reagieren-anfrage_de_5a8ea261e4b0d0e89988e40e





Sluga und Ringel
Im Umfeld der Anschuldigungen wegen der Malaria-Fiebertherapie tauchen laut dem Wiener Anwalt Johannes Öhlböck auch die Namen "Sluga" und "Ringel" auf. Der Neurologe und Psychiater Willibald Sluga war in den 1960er- und vor allem in den 1970er-Jahren einer der führenden Gerichtspsychiater in Österreich. Er arbeitete ebenfalls an der Psychiatrischen Universitätsklinik. In der Öffentlichkeit bekannt wurde er speziell als Berater des Krisenstabes der österreichischen Regierung unter Bruno Kreisky (SPÖ), als am 28. Jänner 1973, am jüdischen Neujahrsfest, zwei palästinensische Geiselnehmer am Grenzbahnhof Marchegg drei jüdische Emigranten und einen österreichischen Zollwachebeamten in ihre Gewalt brachten und die Schließung des Transitlagers für Emigranten auf dem Weg von der damaligen Sowjetunion nach Israel in Bad Schönau forderten. Die Geiselnehmer wurden schließlich nach Libyen ausgeflogen. Sluga stand aber auch hinter den Reformen der Ära Kreisky, was den Umgang mit geistig abnormen Rechtsbrechern und generell Psychiatrie in der Justiz betraf.


http://www.tabularasamagazin.de/der-oesterreichische-justizskandal-braucht-krisen-pr-neustart-der-justiz-in-wien-dringend-erforderlich/


Die Geschichte des entmündigten Vorarlberger Buchhalters Norbert Wittmann 

Auch in den 1960-er Jahren musste das Mündel seine Hinrichtung selbst bezahlen! 



Primarius Werner Vogt 1977 und 2009 

Links zu den erwähnten Personen im Artikel von 1977: 

Willibald Sluga: 

Dr. Willibald Sluga, Arzt für Psychiatrie (Steinhof, Wien) und Wegbereiter der großen Strafrechtsreform in Zusammenarbeit mit dem damaligen Justizminister Christian Broda (1974)


Bildergebnis für bipolare störung
Bipolare Störung - ohne Berücksichtigung der Dauer-Manie 

http://www.zeit.de/1976/04/drei-jahre-im-irrenhaus/seite-2



Bildergebnis für werner vogt

Zeitschrift PROFIL, 23. OKTOBER 2009 

UNTER KURATEL

Justiz. In Österreich steigt die Zahl der Personen, die einen Sachwalter bekommen, rasant. Aus Kostengründen werden erst wenige Fachkräfte eingesetzt. Beschwerden häufen sich. 

Von Otmar Lahodynsky 

In Pflegeheimen und Spitälern ist die Gefahr am größten. Schon bei geringen Anzeichen von Verwirrtheit kann über eine ältere Person ein „Sachwalterschaftsverfahren“ eröffnet werden. Bei der „Erstanhörung“ reicht es mitunter, dass man nicht weiß, wie viel ein Laib Brot kostet, wie der Bundespräsident heißt oder was ein Sachwalter tut. Liegt dann auch ein entsprechendes (psychiatrisches) Gutachten vor, ist man seine Geschäftsfähigkeit los und kann über sein Vermögen nicht länger selbst verfügen. Der meist finale Lebensabschnitt der „Besachwalterung“ hat begonnen. 
Der Pflegeombudsmann und Arzt Werner VOGT schlägt Alarm: „In keinem Land in der EU verlieren so viele Menschen so schnell und so leicht ihre bürgerlichen Rechte wie in Österreich. Das ist eigentlich ein Wahnsinn.“ 

Die Zahl der Personen, die vom Gericht einen Sachwalter zugewiesen bekamen – bis vor 30 Jahren verwendete man den Begriff „Entmündigung“ -, stieg heuer auf über 50.000 an, der Großteil davon umfasst ältere Menschen. Jährlich kommen etwa 8000 neue Fälle hinzu, Tendenz steigend. 

Ein Besuch Vogts in dem von der Gemeinde Wien betriebenen Altenheim in YBBS bestätigt seine These. „Dort sind bereits drei Viertel der Insassen besachwaltet. In einem vergleichbaren Heim in der Schweiz fand ich überhaupt nur eine einzige Person mit einem Sachwalter vor.“ 

Vogt vermutet, dass daran auch die Bequemlichkeit der Richter oder Heimbetreiber schuld sei. So würden Sachwalter nicht – wie laut Gesetz möglich – nur für einen bestimmten Bereich, sondern gleich für alle Lebensumstände bestellt. Vogt: „Natürlich ist es leichter, wenn man den Senioren gleich alle Rechte wegnimmt. Und den Sachwaltern ist es am liebsten, wenn die alten Leute in einem Heim leben. Da muss man sich sehr oft nicht mit lästigen Angehörigen beschäftigen.“ 
Das Gesetz sieht zwar vor, dass möglichst nahe Angehörige zu Sachwaltern bestellt werden sollen, aber dies wird nicht immer befolgt. Bei Justiz-Ombudsstellen oder bei der Volksanwaltschaft häufen sich daher Beschwerden. So gibt es Klagen, dass zu wenig Geld für persönliche Anschaffungen bewilligt werde. 

Besonders geschulte Sachwalter, die in Österreich vier Vereine, wie das VertretungsNetz anbieten, sind aus budgetären Gründen rar. Daher betrauen die Richter weiter Rechtsanwälte und Notare, die für die betroffenen Personen oft nur wenig Zeit aufbringen können. 

Dazu kommt ein generelles Kommunikationsproblem. „Ältere Leute tun sich ja schon schwer, zu bestimmten Zeiten ihre Wünsche den Anwälten mitzuteilen“, weiß Peter Mader, Sachwalterschaftsexperte des Pensionistenverbandes. „Und so ein Sachwalter schaut meist nur ein Mal im Monat vorbei“. 

Profil vorliegende Fälle zeigen die Problematik des erst 2006 novellierten Gesetzes auf (siehe Kasten) 






Mittwoch, 4. April 2018

Psychiatrische(r) GutachterIn und Pflegschaftsrichter(in) - eine unglückliche Ehe?

Zur Abschaffung der Gerichtsgutachten - Die Rolle der Psychiatrie und GerichtsgutachterInnen bei Sachwalterschaft, Maßnahmenvollzug, Kindesabnahmen durch die Jugendwohlfahrt Rückblick 1977 bis 2018  

So einfach wird das mit der Abschaffung der Psychiatrischen Gutachten bei Sachwalterschaft und Massnahmenvollzug in Österreich auch nicht funktionieren. Warum?

1. Das psychiatrische Gutachten bzw. Familien-psychologische Gutachten bei Sachwalterschaft/ Entmündigung und Kindesabnahme (beide Pflegschaftsverfahren) ist zwingend erforderlich im Ausserstreitverfahren - Pflegschaftsverfahren - außerdem sind diese gerichtlich beauftragten psychiatrischen Gutachten eine lukrative Einkommensquelle für GerichtsgutachterInnen und Familienpsychologinnen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_19860424_OGH0002_0070OB00547_8600000_000/JJT_19860424_OGH0002_0070OB00547_8600000_000.html

Die Staatsanwaltschaft Wien (sic) beantragte am 12. Oktober 1981 die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens darüber, ob Dr. Margarete K*** zur gehörigen Besorgung ihrer Angelegenheiten eines Beistandes bedarf. Dieser Antrag wurde am 19. April 1985 zurückgezogen. Auf Grund der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Verfahrensergebnisse wurde das Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters amtswegig weitergeführt.

2. Man bedenke auch die Rolle der Gerichts-GutachterInnen im Massnahmenvollzug. Hier haben sie die Funktion eines Ersatzrichters - sie entscheiden praktisch darüber, ob ein Mensch für immer hinter Gitter muss, obwohl kein Gerichtsurteil darüber schreibt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fnahmenvollzug


3. In meinem Fall hat man quasi als Schuss aus der Hüfte ohne psychiatrisches Gutachten die Sachwalterschaft per Beschluss 8.2.2018 BG Wien 23 beendet. Die Begründung lautete: Es sind keine weiteren Verfahren gegen mich offen! Das heisst im Umkehrschluss muss jeder Beschuldigte gegen den ein Verfahren (sei es Zivilrecht oder Strafrecht) offen ist, einen Sachwalter bekommen???


4. Ich befürchte, die ganze Zivilgerichtsbarkeit wird mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz in einem Chaos enden.

https://www.justiz.gv.at/web2013/file/2c94848b5c82711e015cc49e04cf082f.de.0/justiz_erwschg_download.pdf

Bildergebnis für erwachsenenschutz gesetz österreich

Niemand kennt sich aus, obwohl PflegschaftsrichterInnen schon geschult wurden. Es müssten ja ca. 60.000 Pflegschaftsakte überprüft werden und somit 60.000 psychiatrische Gutachten erstellt werden - das heisst 60.000 mal ca. 1.500 Euro pro psychiatrischem Gutachten! Und dies obwohl der Justiz das Budget gekürzt wurde und jeglicher  Parteipolitischer Streit um die Mündel in noch mehr Chaos endete:

https://derstandard.at/2000074670808/Zoegern-beim-Erwachsenenschutz-fuehrt-zu-Kuendigungen

5. Zur Rolle der Psycho-Pharmaka: Wenn das Mündel, die potentielle Kurandin nicht bereit ist, die verschriebene Dosis an Neuroleptika zu nehmen, so ist das laut unzähligen Gutachten ein Grund für Entmündigung/ Sachwalterschaft und Kindesabnahme!

https://de.wikipedia.org/wiki/Neuroleptikum

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Antipsychotika
Bildergebnis für neuroleptika

6. Auch in den Gefängnissen werden Neuroleptika in oft überhöhter Dosis verabreicht. Der Mensch sieht dann aus wie ein Zombie - ein weiterer Grund für den Massnahmenvollzug!

http://www.noen.at/niederoesterreich/chronik-gericht/streit-um-abnorme/4.874.874

http://www.noen.at/niederoesterreich/chronik-gericht/justizanstalt-goellersdorf-gefaengnis-der-kranken/4.870.264



7. Im Justizministerium herrscht derzeit Chaos, weil man gegen den von der ÖVP nominierten aber einst FPÖ-nahen Justizminister opponiert. Er war zwar Rechnungshof-Präsident - allerdings ist ihm das Procedere des Zivilverfahrens nicht sehr gut bekannt.

https://kurier.at/politik/inland/moser-hat-wegen-71-extra-millionen-nun-alle-gegen-sich/400014121

8. Meine Prognose: Das Inkraft-Treten des Erwachsenenschutzgesetzes wird zwar nicht hinaus gezögert - dennoch rechnet man damit, dass weder Angehörige noch der Grossteil der ca. 60.000 Mündel sich nicht auskennt, wie jetzt vorzugehen ist Vielleicht muss man ein teures Privatgutachten einbringen, was sich die meisten aber nicht leisten können.

https://www.meinbezirk.at/land-oesterreich/politik/weniger-geld-fuer-justiz-olg-praesidenten-schlagen-alarm-d2464641.html

Exkurs 1977: Da war es noch nicht möglich die Anzahl der Sachwalterschaften Österreichweit zu erheben - es gab noch keinen Elektronischen Rechtsverkehr.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fnahmenvollzug


In den 70-er Jahren gab es eine Öffnung der Psychiatrischen Anstalten (ausgehend von Italien) - 40 Jahre später erleben wir eher eine Retro-Entmündigungswelle in Stasi-Manier!


https://ruzsicska.lima-city.de/Wiss/Extrablatt_3_1977.pdf

Handbuch für Entmündigung:

https://www.academia.edu/5557931/Die_Wiener_Residentur_der_Stasi_-_Mythos_und_Wirklichkeit