Donnerstag, 28. August 2014

Das Aktengutachten im Rahmen der (versuchten) Entmündigung aus Staatsräson

Der Niedergang der österreichischen Justiz, der Niedergang der Gutachterei und der Niedergang der Seelenheilkunde Wienerischen Ursprungs 

Ein ehemaliger Beamter des Rechnungshofes Wien sollte im Rahmen eines Strafprozesses wegen betrügerischer Krida im Auftrag der Richterin des Straflandesgerichtes in Wien entmündigt werden.

Der zu Entmündigende Hochbautechniker (Absolvent der Technischen Universität Graz) wurde im Februar 2012 beim Gutachter Dr. Kurt M. (siehe Entmündigung aus Staatsräson, Fall Bader, www.ceiberweiber.com) durch Polizisten in Zivil-Kleidung "vorgeführt". Er verweigerte die Aussage beim Gutachter und brachte ein Gegengutachten durch den Rektor der Sigmund-Freud-Universität Wien ein, das seine Verhandlungsfähigkeit (Prozessfähigkeit), die zur Diskussion stand (weil die Richterin die Nerven verlor), bestätigt.

http://www.ceiberweiber.at/uploads/dm.pdf?koobi=a7eed6f4f292164af70752be6ffb4bf2

Per Beschluss vom 9. August 2012 erteilte die Richterin am Straflandesgericht dem gerichtlich beeideten Gutachter Dr. M. den Auftrag, ein AKTENGUTACHTEN aus dem Gebiet der Neurologie und Psychiatrie über den ehemaligen Rechnungshofbeamten zu erstellen. Es sollte aufgrund der AKTENLAGE (sic!!!) die Verhandlungsfähigkeit des ehemaligen Topbeamten und Akademikers aus dem Rechnungshof geprüft werden. Die Richterin hatte offenbar die Nerven verloren (es gilt die Unschuldsvermutung) und wollte sich mit den zahlreichen Eingaben des ehemaligen Top-Beamten, der sich auch seit 1987 für die Durchsetzbarkeit der Menschenrechte in Österreich einsetzt (so-for-humanity.com), nicht mehr auseinander setzen und den (aus seiner Sicht zu Unrecht) Angeklagten für geschäftsunfähig erklären lassen, um sich Arbeit zu ersparen.

Siehe dazu auch die von einem Sektionschef aus dem Finanzministerium "bestellte" elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit für eine ehemalige SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum Wien: http: chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at.

Das Gutachten langte am 24. Juli 2014 (also fast zwei Jahre nach dem Beschluss der Richterin) am Landesgericht für Strafsachen 1080 Wien ein. Der Gutachter hat seine Ordination in 1090 Wien, also gleich gegenüber - übrigens mit einer anderen Entmündigungs-Gutachterin, Jahrgang 1963. (Dr. Elisabeth L.).

Der Postweg innerhalb von aneinander grenzenden Bezirken dauert also in Wien von der Ordination des Gerichtsgutachters zum Straflandesgericht FAST ZWEI JAHRE: Ein Skandal per se.

Aber nun zur medizinischen Qualität des Aktengutachten zwecks Entmündigung aus Staatsräson:

Da der (Auftrags-) Gutachter Dr. M. auch Universitätsdozent für Psychiatrie und Neurologie (sic!!!) ist, muss man sich angesichts solch unqualifizierter Aktengutachten, um der Politik einen Gefallen zu machen, ernsthafte Sorgen um die Medizinische LEHRE im Bereich der Neurologie und Psychiatrie an der Universität Wien bzw. an Österreichs Medizin-Universitäten generell machen - ganz abgesehen, dass

korrupte AuftragsgutachterInnen KEIN VORBILD für die Medizin-Studenten an Österreichs Universitäten sind!

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Wien mit besonderem Stolz auf einen ihrer größten Söhne hinweist: Dr. Sigmund Freud, den Begründer Psycho-Analyse.

Der umstrittene Akten-Gutachter im Auftrag der Politik (sein Vater war angeblich Mitglied im berüchtigten Polit-Club 45, Konditorei Demel, Am Kohlmarkt, Wien-Innere Stadt) ist auch eingetragener Psychotherapeut: Eine zusätzliche Katastrophe - vor allem für die Patienten und Patientinnen.

Wenn Sie - geehrter Leser, geehrte Leserin dieses blogs - das Gutachten mit den abfälligen Menschen verachtenden, denunzierenden (die Persönlichkeitsrechte des zu begutachtenden Ex-Beamten schwer verletzenden) Attributen, die der Gutachter Dr. M. dem hoch-intelligenten Rechnungsbeamten und Kämpfer für die Menschenrechte Dr. Wolfgang L., zuschreibt, nun lesen, so werden Sie vielleicht nur den Kopf schütteln, in welche Abgründe Österreichs Justiz, Gutachterwesen und das Fachgebiet der Psychiatrie und Neurologie, sowie Psychotherapie gestürzt sind.

Dr. L. hat am 11.11.2011 ein umfassendes Schreiben an die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft Wien über den Buwog-Fall (Verkauf von Bundeswohnungen zum Spottpreis) übermittelt: Auch dieses Schreiben wurde von Österreichs Justiz ignoriert.

Das psychiatrische Gutachten im Wortlaut (eingelangt am 24.7.2014 - in Auftrag gegeben am 9. Juli 2012 vom Landesgericht für Strafsachen Wien) 

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=76&aid=7487&page=

Im Langzeitverlauf stellen sich Zeichen einer akzentuierten Persönlichkeitsstruktur, mit einem tiefgreifenden MUSTER VON GROSSARTIGKEIT (ICD-Klassifizierung vakant?) und WICHTIGKEIT (trägt "alles Gute" in sich), einer erhöhten Anspruchshaltung, übertriebene Erwartungen (ICD-Klassifizierung vakant) an eine besonders bevorzugte Behandlung bzw. ein AUTOMATISCHES EINGEHEN auf die eigenen Erwartungen (siehe Kindergartenpädagogik.

Gleichzeitig besteht eine erhöhte Kränkbarkeit (ICD?) bei (gleichzeitigem) manipulativem Verhalten und arrogant, überheblichen Verhaltensweisen. (ÜBERHEBLICH= welche ICD-Klassifizierung???)

Psychodynamisch ergeben sich typische Konflikte, insbesondere in Situationen in denen dieses Gefühl von GRANDIOSITÄT und PERFEKTION sowie die ANSPRÜCHLICHKEIT (ICD=?) in Frage gestellt werden.

In der Kommunikation und Interaktion verhält er sich in solchen Situationen RIGIDE, ANANKASTISCH (?), versucht die Zügel weiterhin in der Hand zu halten (siehe Pferderennen), geht auf konkret gestellte FRAGE(N) nicht ein, sondern präsentiert die seiner Meinung nach wirklich wichtigen Fakten...kramt in den Akten (ICD-Klassifizierung vakant) ....

Die anankastische Persönlichkeitsstörung ist eine Form der Persönlichkeitsstörung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die betroffenen Personen besondere Starrheit und Perfektionismus sowohl in ihrem Denken als auch in ihrem Handeln an den Tag legen.
ICD10-Code: F60.5 (Anmerkung der Redaktion)
schreibt dem Gericht die seiner Meinung nach wirklich kompetenten Gutachter vor.

Seine Sache sei zu komplex, man brauche dazu spezielle fachkundige Sachverständige. Damit lenkt, blockiert und kontrolliert er die Abläufe bei Gericht, verliert sich in Nebenschauplätzen, ohne zu den eigentlichen Vorwürfen unmittelbar Stellung nehmen zu müssen, verhält sich manipulativ.
Er stellt in der Folge in inhaltlich sich wiederholenden Schriftsätzen "DAS EIGENTLICHE PROBLEM" , seine Leistungen, Erfolge, sein Gutmenschsein (ICD?) und seine über jede Form der Kritik erhabenen Intensionen (wahrscheinlich sind INTENTIONEN gemeint) dar. In damit einhergehenden Problemen im interaktionellen und beruflichen Bereich erlebt er sich unmittelbar als OPFER und VERFOLGTER, MISSVERSTANDENER.

Er reagiert feindlich und misstrauisch (ICD??), fordernd (ICD?), abwertend (ICD??), wenn auf seine Erwartungen und seine Anspruchshaltung (ICD??) nicht eingegangen wird.....

Conclusio: Er kann seine Rechte entsprechend seinem GRÖSSENSELBST (hier erblasst jeder österreichische Kabarettist ob solcher genialen Formulierungen, Anmerkung der Redaktion) wahrnehmen. Trotz seiner interaktionellen und psycho-dynamischen Probleme kann er sich umfassend und verständlich äußern und ist in der Lage dem Verlauf einer Strafverhandlung zu folgen......

Kommentar Teil 1:
POSTWEG des Gutachtens von Wien (9. Bezirk, Ordination des Gutachters) bis Wien (8. Bezirk, Landesgericht für Strafsachen): ZWEI JAHRE....


http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=76&aid=7487&page=
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7500&page=1
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7500&page=1
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7500&page=1



Donnerstag, 21. August 2014

ENTMÜNDIGUNG AUS STAATSRÄSON

In Österreich wird sehr gerne aus Staatsräson entmündigt.

Zitat Wikipedia:

Der Begriff der Staatsräson (auch Staatsraison) bedeutet das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln. Nach Wolfgang Kersting stellt er eine „Rangordnungsregel für Interessens- und Rechtskollisionen“ dar. Dies meint zumeist die klassische Dreiheit „voluntas, necessitas und utilitas“ („Wille, Notwendigkeit, Nützlichkeit“) als Legitimationsgrößen staatlicher Handlungen.
In diesem Sinn ist die Staatsräson ein vernunftgeleitetes Interessenskalkül einer Regierung, unabhängig von der Regierungsform, und einzig der Aufrechterhaltung des funktionierenden Staatsgebildes verpflichtet. Ende Zitat

Aus "Staatsräson" entmündigt wurden in Österreich vermutlich vor allem

Frau Mag. Rosemarie B. Hoedl, ehemals SAP-Beraterin im Bundesrechenzentrum, den Bundesministerien und den Obersten Organen

Alexandra Bader, Journalistin

Prof. Mag. Ingrid Moschik (HTL-Lehrerin in Graz und Künstlerin)

Einer Entmündigung aus Staatsräson knapp entgangen ist

der ehemalige Rechnungshof-Beamte Dr. Wolfgang L.

Das psychiatrische Gutachten über Dr. Wolfgang L. hat einer der bekanntesten Entmündigungs-Psychiater Wiens erstellt: Dr. Kurt Meszaros:

Das Gutachten, das bereits im August 2012 von der Richterin am Landesgericht für Strafsachen beantragt wurde, ist erst im Juli 2014 (also zwei Jahre später) am Landesgericht für Strafsachen in Wien eingelangt. Der Postweg dauert in Österreich - besonders wenn es sich um Entmündigungsanträge gemäß Staatsräson handelt - besonders lange.

Das Gutachten ist unter diesem link in voller Länge nachzulesen:

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7496&page=

Die Entmündigung aus Staatsräson

Alternativ bietet das Wörterbuch zur Politik drei verschiedene Definitionen der Staatsräson:

  • Als erstes wird Staatsräson als „Vorrang der Staatsinteressen vor allen anderen Interessen“ interpretiert,
  • eine zweite Definition sieht Staatsräson als „Staatsnotwendigkeit, im Gegensatz zur individuellen Vernunft und Notwendigkeit“.
  • Eine dritte Unterscheidung erkennt in ihr einen „Grundsatz, dem zufolge oberster Maßstab staatlichen Handelns die Wahrung und Vermehrung des Nutzens des Staates ist, auch unter Inkaufnahme der Verletzung von Moral- und Rechtsvorschriften“.
Erläuterung: Die Staatsräson hat also VORRANG vor allen Menschenrechten, Bürgerrechten, Rechtssystemen der Europäischen Union bzw. auch der Bundesverfassung der Republik Österreich.
Das bedeutet in der Praxis, dass Menschen, die durch ihr Insider-Wissen betreff Vorkommnisse in Öffentlichen Institutionen, Ministerien, Nationalrat etc. die Öffentliche Sicherheit gefährden (es könnte z.B. durch die Verbreitung dieses Wissens der Volkszorn entflammt und zum Beispiel das Parlament angezündet werden etc...), entmündigt werden dürfen, im schlimmsten Fall sogar getötet werden müssen, um das Staatsgefüge in der bestehenden Form aufrecht zu erhalten. Die Entmündigung aus Staatsräson erscheint also als die humanere Variante, wenn man die sogenannten RUIN POINTS der zu Entmündigenden kennt (z.B. Psychiatrische Behandlung in der Vergangenheit)

Die Gerichtsdokumente inklusive Gutachten sind im Bundesrechenzentrum für alle einsehbar.

Die Entmündigung aus politischen Gründen hat also durchaus ihre Rechtfertigung, wenngleich sie in Österreich auf sehr brutale Weise durchgezogen wird, wie Mag. Hoedl und Alexandra Bader in ihren blogs berichten:

http://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at/2011/06/psychiatrisches-gutachten-dr-kogler.html

http://www.ceiberweiber.at/index.php?type=review&area=1&p=articles&id=2459

Conclusio: Die psychiatrischen Gutachten (auch ohne den Patienten je zu Gesicht bekommen zu haben) als Grundlage für die Entmündigung aus STAATSRÄSON werden in weiteren blogs noch genau zu analysieren sein sowie aus medizinischer und juristischer Sicht zu begutachten sein.
Die österreichischen Bezirksgerichte sind dazu nicht in der Lage.

Donnerstag, 14. August 2014

Die 1. Bank macht uns krank - in erster Linie zählen die Mündeln

Man sagt ja, dass Menschen, die sehr viel Böses machen, dieses im Leben auch zurück bekommen. So wird es hoffentlich auch sein mit den arroganten Folterknechten der Erste Bank der Österreichischen Sparkassen.

MIT MÜNDELN VERHANDELN WIR NICHT - heißt es dort. Die ERSTE Bank (und sie ist nicht die einzige Bank) führt Adressen des Sachwalters auch Jahre nach Aufhebung der Sachwalterschaft als private Adresse des ehemaligen Kuranden.

Es besteht auf für Polit-Mündel lebenslängliche Kreditunwürdigkeit. Beim Demütigen von Mündeln sind die Folterknechte der ERSTE Bank Weltmeister. Einige der Bankangestellten der ERSTE Bank dürften Folterausbildungen bei Scientology Österreich und Florida absolviert haben.

Gerade im sogenannten Speckgürtel rund um Wien sind die ERSTE Bank-Filialen voll von Scientologen. Mit Hilfe von REMAX funktioniert die Enteignung von reichen alten Menschen dann so: (siehe auch den Fall der in Auftrag der ERSTE BANK entmündigten jüdischen Millionärin Elisabeth Frimmel http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2012/11/wiener-millionarin-und-schauspielerin.html)

Der Bankangestellte der ERSTE BANK regt bei alten Leuten aus nichtigen Gründen eine Sachwalterschaft beim Bezirksgericht an. Jetzt funktioniert das scientologische Enteignungsmodell perfekt: Innerhalb einer Stunde erstellt der verbrecherische Richter am Bezirksgericht einen einstweiligen Beschluss zur Sachwalterschaft. Das psychiatrische Gutachten ist dann nur mehr Formsache, es gibt auch Fernbegutachtungen von willfährigen Psychiatern (diese kann man wohl nicht als Ärzte sondern eher als Henker bezeichnen).

Somit kann der Sachwalter mit der reichen alten Dame alles machen, also wirklich alles. Man steckt sie in ein Pflegeheim, wo sie dann bald das Zeitliche segnet. Vermutlich finden sich dort auch willfährige Pfleger und Sozialbetreuer, die ein bisschen nachhelfen. Scientologen sind hier wieder willkommen. Warum? Sie sind Satanisten und töten so ziemlich alles, was ihnen in den Weg kommt - nach dem Freiwildgesetz von Ron Hubbard. Außerdem benötigen sie für die teuren Auditingkurse sehr viel Geld, daher machen sie gerne Bankeinbrüche, was aber auffälliger ist, als einen alten hilflosen Menschen im Altersheim zu ermorden, für ein gutes Zubrot.

Die ERSTE Bank und ihre Mitarbeiter scheinen durch ihre merkwürdigen Fortbildungen bei Scientology und auch im Freimaurerbereich an Skrupellosigkeit nicht zu überbieten zu sein.

Wenn man heute durch kroatische Städte geht, dann sieht man sehr oft das LOGO der ERSTE Bank - ebenso wie in Ungarn, wo die ERSTE Bank bei der Bevölkerung sehr unbeliebt ist.

Aber zurück zu Kroatien: Im Sommer 1995 haben die USA den Kroaten geholfen, die Küstengebiete von den Serben zurück zu erobern: Operation Oluja. Auch da war scientologische Brutalität und Satanismus höchst erwünscht.

Die Amerikaner haben natürlich Waffen geliefert in den Kriegen in Ex-Jugoslawien und in österreichischen Banken ist sehr viel Geld gewaschen worden, sehr sehr viel Geld. Ja, Pecunia non olet.

Um zu ihren Milliarden zu kommen, nehmen solche brutalen Banker, wie die von der ERSTE Bank der Österreichischen Sparkassen natürlich auch Massenmorde in Kauf. Auch in den höheren Rängen der Freimaurerei regiert ja der pure Satanismus. Die Menschheit muss reduziert werden mit allen Mitteln.

Aber zurück zu dem unglaublichen Sadismus und Satanismus der Bankangestellten bei der ERSTE Bank: Dies spricht für Scientology-Ausbildungen. Gerade Fair-Game-Opfer dürfen ja nach allen Mitteln der Kunst vernichtet werden und wo kann man da besser ansetzen als bei der finanziellen Vernichtung. Der Fisch soll zappeln im Netz, bis er nicht mehr kann, bis er stirbt. Und die Banker der ERSTEN Bank haben ihren Spaß daran, andere leiden zu sehen und sterben zu sehen. Vielleicht geht es ihnen dann aber auch mal so, wenn ihre Sekten-Oberen mit ihnen nicht mehr zufrieden sind oder sie beseitigen wollen, weil sie zu viel wissen oder zu viel Geld privat weg gelegt haben.

Auch bei den "Sculls and Bones" lernt man zu morden, ohne mit der Wimper zu zucken. Eigentlich sind das keine Menschen mehr und vermutlich hat auch die unglaubliche Brutalität, mit der derzeit das Projekt Clear Austria durchgezogen wird, der österreichischen Nationalratspräsidentin Prammer Gesundheit und Leben gekostet.

Derzeit sterben ja in Österreich die Politiker und Manager wie die Fliegen. Es ist furchtbar, es kann in den Jahren des Nationalsozialismus nicht ärger gewesen sein (1938 bis 1945). Adolf Hitler und Ron Hubbard hatten dieselben satanistischen Lehrer: Aleistir Crowley und die Thule Gesellschaft.

Einer der wenigen, der diese Zusammenhänge erkennt, ist der österreichische Sektenaussteiger Wilfried Handl, sein blog ist genial!

Übrigens dürfte die Massenenteignungen, Massenentmündigungen und Massenhinrichtungen ein Teil des Projekts Clear Austria sein: Eine Art Rache an der alten Kriegsgeneration. Man bedenke, dass der jüdische Weltkongress die Scientology-Church 1981 für die Projekte Clear Austria und Clear Germany gekauft hat: Eine riesige Racheaktion mit tausenden von Opfern.



http://www.wilfriedhandl.com/blog/tag/freiwildgesetz/

Mittwoch, 6. August 2014

Anfrage an die ERSTE BANK (Ombudsstelle: "Mit Mündeln verhandeln wir nicht")

Sehr geehrtes Betreuerteam ERSTE BANK Mödling,
Von Dezember 2008 bis Juni/ August 2011 wurde ich im Auftrag des Finanzministeriums und Bundesrechenzentrums (meines früheren Dienstgebers) aus politischen Gründen entmündigt. Ich war Zeugin geworden rund um Manipulationen von SAP-Budgetsystemen (Bundeshaushaltsverrechnung der Republik Österreich) und Zeugin von mysteriösen Todesfällen und Erkrankungen von sehr hohen Beamten des Finanzministeriums und Bundesrechenzentrums.
Im September 2012 stellte ich auf Anraten von DI ZEGER (Arge Daten) eine Anfrage betreff meiner Anwesenheit auf sogenannnten "Schwarzen Listen" der Banken, des Kreditschutzverbandes etc.
Wolfgang Fink von der ERSTE Bank teilte mit, dass ich auf keiner solchen schwarzen Liste bin.
Dennoch führte die ERSTE Bank die Adresse des ehemaligen Sachwalters, Dr. Martin WEISER, noch im NOVEMBER 2012 als meine Hauptwohnadresse. Dies ist ein Skandal.
Die ERSTE Bank Mödling teilte mit, dass ich keine Möglichkeit habe, mein Girokonto auch nur um einen EURO zu überziehen. Dies obwohl ich seit Oktober 1997 Kundin der ERSTE Bank bin und sehr wohl kreditwürdig war, so hatte ich einen Überziehungsrahmen von ca. 10.000 Euro (drei bis vier Monatsgehälter Bundesrechenzentrum).
Ich verfüge derzeit über ein Einkommen von ca. Euro 1.060,-- monatlich (davon Euro 980 14 Mal pro Jahr) und stelle daher den Antrag auf einen Überziehungsrahmen von ca. 200 Euro.
Ihre Antwort werde ich auf Facebook - Gruppe Sachwalterschaftsmissbrauch - und in meinem blog gegen Sachwalterschaftsmissbrauch publizieren.
In der Erwartung Ihrer geschätzten Antwort (mit Begründung)
Mag.a Rosemarie B. HOEDL
SAP-Consultant a.D.
A-1230 WIEN
Gesendet: Donnerstag, 17. Januar 2013 um 13:11 Uhr
Von: "Fink Wolfgang 0642 EB" <Wolfgang.Fink@erstebank.at>
An: "rosemarie.hoedl@gmx.at" <rosemarie.hoedl@gmx.at>
Betreff: WG: Datenauskunft laut DSG 2000 vom 12 November 2012
Sehr geehrte Frau Mag.a Hoedl,
zur Information meine E-Mail vom 15.1.2013 auch an Ihre „gmx“ E-Mail Adresse….
Von: Fink Wolfgang 0642 EB
Gesendet: Dienstag, 15. Jänner 2013 16:22
An: 'rosemariehoedl@gmail.com'
Cc: Peniston-Bird Natascha 0241 EB
Betreff: AW: Datenauskunft laut DSG 2000 vom 12 November 2012
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Frau Mag.a Hoedl,
danke für Ihre E-Mail vom 09.01.2013.
Die irrtümlich noch gespeicherte Adresse „1030 Wien, Landstr. Hauptstr. 60/4/22“ wurde in unserer Kundendatenbank selbstverständlich sofort gelöscht.
Zu dem von Ihnen angeführten Widerspruch möchte ich festhalten, dass in der Auskunft gem. Datenschutzgesetz ausschließlich die gespeicherten personenbezogenen Daten bekanntgegeben werden. Es erfolgt in dieser Auskunft keinerlei Wertung oder Einschätzung der Kreditwürdigkeit.
Bezüglich Gewährung eines Überziehungsrahmens oder Kredites, Konditionenfragen sowie weiterer Bankdienstleistungen darf ich Sie an Ihre Kundenbetreuerin in der Filiale Mödling – Frau Peniston-Bird (natascha.peniston-bird@erstebank.at) – verweisen.
Ebenso ersuche ich Sie, Adressänderungen oder sonstige Datenänderungen (Telefon, E-Mail, etc.) ausschließlich Ihrer Kundenbetreuerin bekanntzugeben.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.
Freundliche Grüße
Wolfgang Fink
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
OE 0198 0642 / Bonitäts- & Wirtschaftsdaten
1120 Wien, Gaudenzdorfer Gürtel 67
Telefon: +43 (0)5 0100 - 12181
Fax: +43 (0)5 0100 9 - 12181
mailto:wolfgang.fink@erstebank.at
http://www.erstebank.at
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www.erstebank.at/Werberpraemie
Firmensitz Wien FN 286283 f Handelsgericht Wien
Diese Nachricht und allfällige angehängte Dokumente sind vertraulich und nur für den/die Adressaten bestimmt. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Adressat sein, ist jede Offenlegung, Weiterleitung oder sonstige Verwendung dieser Information nicht gestattet. In diesem Fall bitten wir, den Absender zu verständigen und die Information zu vernichten. Für Übermittlungsfehler oder sonstige Irrtümer bei Übermittlung besteht keine Haftung.
This message and any attached files are confidential and intended solely for the addressee(s). Any publication, transmission or other use of the information by a person or entity other than the intended addressee is prohibited. If you receive this in error please contact the sender and delete the material. The sender does not accept liability for any errors or omissions as a result of the transmission.
Von: Rose-Marie Hoedl [mailto:rosemariehoedl@gmail.com]
Gesendet: Mittwoch, 09. Jänner 2013 10:38
An: Fink Wolfgang 0642 EB
Cc: office@drweiser.at
Betreff: Fwd: Datenauskunft laut DSG 2000 vom 12 November 2012
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 09 Jan 2013 10:09:01 +0100
Von: "Rosemarie Hödl" <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
An: wolfgang.fink@erstebank.at
CC: office@drweiser.at
Betreff: Datenauskunft laut DSG 2000 vom 12 November 2012

BETRIFFT: Auskunft über personenbezogene Daten Mag. Rosemarie B. HOEDL, geboren am 24.1.1960 Kundin der ERSTE Bank seit Oktober 1997 - Ihr Schreiben vom 12. November 2012

Sehr geehrte Erste Bank,

s.g. Herr Fink, s.g. Kanzlei Dr. Weiser, s.g. Herr Haider,

Vielen Dank für die personenbezogene Auskunft laut Datenschutzgesetz (wenn auch verspätet) vom 12. November 2012. (erhalten am 21. November 2012)

Als zweiter Hauptwohnsitz wird trotz Beendigung der Sachwalterschaft (siehe Beschluss BG Wien-Liesing vom 20. Juni 2011 in Kopie) noch immer die Kanzlei-Adresse des ehemaligen Sachwalters Dr. Martin Weiser in Wien-Landstraße angeführt.

Sie schreiben: "Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass Sie nicht in die Warnliste, schwarze Liste bzw. Liste der unerwünschten Kontoverbindungen (UKV) oder Kleinkreditevidenz (KKE) eingetragen sind." Ende Zitat

Dem ist entgegen zu halten, dass mir die ERSTE Bank der Österreichischen Sparkassen Filiale Mödling mitteilte, dass für mich als Ex-Mündel lebenslängliche Kreditunwürdigkeit besteht, das heißt, dass ich - obwohl ich seit Oktober 1997 Kredit- und Girokonto-Kundin bei der ERSTE Bank bin - nie mehr mein Girokonto bei der ERSTE Bank auch nur um einen Cent überziehen darf.

Diesen Widerspruch verstehe ich nicht.

ICH ERSUCHE DRINGENDST UM LÖSCHUNG DER ADRESSE DES EHEMALIGEN SACHWALTERS als Hauptwohnsitz der Kundin in der DATENBANK. Dies ist eine schwere Verletzung der genannten Datenschutzgesetze. Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

MFG

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN
Brunner Strasse 23-25

Sonntag, 3. August 2014

Ad Haftbefehl gegen Landeshauptmann Pröll durch Anarcho-Gruppe: Politmündel Hödl gibt Vorschläge betreff Wiederherstellung des Rechtssystems in Österreich

One people´s public trust, die Verhaftung einer Sachwalterin, die Anarchie und ein Haftbefehl für Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin P.

Jüngst erregte die Verhaftung einer Anarcho-Gruppe namens OPPT großes Aufsehen im Bezirk Waidhofen an der Thaya in Niederösterreich.

Eine der Anführerinnen von OPPT scheint eine Rechtsanwältin aus Wien oder Niederösterreich als Sachwalterin zu haben und entmündigt zu sein.
Es darf unsere „Regierenden“ in der Tat nicht wundern, dass angesichts des eklatanten Sachwalterschaftsmissbrauchs, angesichts von ständigem Rechtsbruch im Außerstreitverfahren, angesichts von Massenentmündigungen und Massenenteignungen in Pflege- und Altersheimen, angesichts der eklatanten Korruption an Österreichs Bezirksgerichten (Zuweisung von Mündeln an befreundete Rechtsanwaltskanzleien), angesichts von Entmündigungen aus politischen Gründen wie zu Zeiten der Stalin-Diktatur in der ehemaligen Sowjet-Union („Archipel Gulag“ versus Psycho-Gulag auf Epitarsisch)

manche Gruppen in Österreich mit Hilfe von internationalen Anarcho-Gruppen zur Selbstjustiz greifen.

http://www.iccjv.org/sites/default/files/Haftbefehl_Erwin_Proell.pdf

Ich persönlich lehne eine solche Vorgangsweise aus folgenden Gründen ab:

  1. Ich bin Jus-Studentin und möchte mich daher – auch als (aus politischen Gründen) entmündigte, entrechtete österreichische Staatsbürgerin) – an die Grundlagen der österreichischen Bundesverfassung halten.
  2. Ich möchte das Recht, das mir zusteht, mit legalen Mitteln erkämpfen, auch wenn sich kaum ein Richter betreff Sachwalterschaft noch an die Regeln und Gesetze hält (weil ja die Massenentmündigungen und Massenenteignungen ein Teil des teuflischen Projekts Clear AUT sind)
  3. Ich bin auch Christin und Katholikin – daher sind für mich die Regeln des Evangeliums inklusive Bergpredigt (Durchsetzung von bürgerlichen Rechten mit friedlichen Mitteln) verbindlich.
  4. Ich lehne jegliche Art von Rechtsextremismus, aber auch Linksextremismus und die Durchsetzung von Bürgerrechten mit Hilfe von Putsch, Waffengewalt etc. ab.
  5. Ein Haftbefehl gegen einen österreichischen Landeshauptmann von einer internationalen anarchistischen Bewegung erinnert stark an den Nazi-Putsch oder teilweise geglückten Nazi-Putsch vom Juli 1934 – mit den bekannten tragischen Folgen inklusive Ermordung des Bundeskanzlers Engelbert Dollfuss. Die Geschichte darf sich – 80 Jahre später – auf keinen Fall wiederholen.
  6. Die JUSTIZ und die Gerichte müssen dazu gezwungen werden, sich mit Rechtsbruch im Rahmen von Massenentmündigungen und Massenenteignungen ebenso im Bereich Obsorge und Besuchskontakt (Väter ohne Rechte), auseinander zu setzen und diesen Rechtsbruch abzustellen.
  7. Die Staatsanwaltschaft für Korruption und Wirtschaftskriminalität MUSS DAZU GEZWUNGEN werden, sich mit Anzeigen betreff Sachwalterschaftsmissbrauch und Massenenteignung auseinander zu setzen.
  8. Die österreichischen Jugendämter und die Sozialarbeiterinnen müssen bestraft werden, wenn sie mit Kindern handeln, diese gegen Provisionen an Pflege- und Adoptiveltern weiterverkaufen und den leiblichen Eltern aus Korruptionsgründen jeglichen Besuchskontakt (trotz Gerichtsbeschluss= RECHTSBRUCH) mit den eigenen Kindern (sic!!!) eigenmächtig und illegal verweigern.
  9. Sachwalter und Sachwalterinnen, die Mündel und Kuranden bestehlen und enteignen, müssen gemäß ABGB und Zivilprozess-Ordnung bestraft werden und ihres Amtes enthoben werden.
  10. Richter und Richterinnen, die aus politischen Gründen und finanziellen Gründen, Bürger und Bürgerinnen entmündigen und Provisionen für Massen-Sachwalterschaften erhalten (in Gemeinschafts-Korruption mit Rechtsanwaltskanzleien, die Tausende von Sachwalterschaften von diesen Richtern zugeschanzt bekommen) müssen verurteilt und laut BUNDESVERFASSUNG ihres Amtes enthoben werden. Es muss sicher gestellt sein, dass diese korrupten RichterInnen, die innerhalb einer Stunde en masse Einstweilige Sachwalterschaften beschließen, ihres Amtes enthoben werden und nie mehr als RichterInnen oder Juristinnen in der öffentlichen Verwaltung, ebenso nicht als Rechtsanwälte tätig sein dürfen.
  11. Psychiatrische GutachterInnen: Ebenso muss durch Nationalrats-Beschluss sicher gestellt sein, dass gerichtlich beeidete psychiatrische GutachterInnen und sonstige Ärzte, ihres Amtes enthoben werden, die gegen Provisionen aus politischen Gründen Gefälligkeitsgutachten (manchmal ohne je den Patienten, die Patientin zu Gesicht bekommen zu haben = Aktengutachten) erstellen.
  12. Sammel-Anzeigen wegen Amtsmissbrauch im Bereich Sachwalterschaft dürfen von der Staatsanwaltschaft nicht mehr in den Papierkorb geworfen werden. Es gibt Hunderte von Opfern (inklusive Angehörige) im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich.
  13. Sachwalter, die Mündel bestehlen und verhungern lassen, müssen bestraft werden, damit sie nicht von Anarcho-Gruppen inhaftiert und ermordet werden.
  14. Die Österreichische Justiz, das österreichische Justizministerium sowie der Österreichische Nationalrat sind aufgefordert, im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch, Massenentmündigungen in Pflegeheimen zur Tat zu schreiten: ES BESTEHT GEFAHR IN VERZUG!!!!!
  15. Der Österreichische Nationalrat, seine Mitglieder, der Bundespräsident (als oberster Hüter der Verfassung) sind aufgefordert, das Sachwalterschafts-Recht dahingehend zu ändern, dass eine Rechtsanwaltskanzlei bzw. ein Notariat max. 25 Kuranden übernehmen dürfen (siehe Sachwalterschaftsänderungsgesetz 2006) übernehmen dürfen und dass Entmündigungs-Psychiater und SachwalterInnen das Mündelgeld nicht Steuer-schonend in Liechtenstein, in der Schweiz und sonstigen Steuerparadiesen anlegen, während dessen die alten Menschen in Pflegeheimen und ihre Angehörigen elend zu Grunde gehen.
  16. Entmündigung aus politischen Gründen muss per Verfassungsgesetz (2/3-Mehrheit) verboten werden.
  17. Die Menschenrechte in Bezug auf Eltern-Kind-Kontakt, Recht auf Eigentum, Arbeit, Gesundheit, freie Wohnungswahl etc. müssen in Österreich wieder durchsetzbar werden. (Siehe so-for-humanity.com)
  18. Die Landeshauptleute als Verantwortliche für die Jugendwohlfahrt sind angehalten, dafür zu sorgen, dass leibliche Eltern, denen ihre Kinder aus diversen Gründen „weggenommen“ wurden, zumindest ein Besuchsrecht erhalten – auch im Sinne des Wohles der Kinder. Der Handel mit Kindern durch die Ämter der Jugendwohlfahrt muss sofort beendet werden, die straffälligen Sozialarbeiterinnen müssen fristlos entlassen werden. RichterInnen, die gegen Provision, Beschlüsse im Obsorge- und Besuchsrecht gegen die leiblichen Eltern erstellen, müssen ihres Amtes enthoben werden. Es ist auch hier – wie im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch – GEFAHR in VERZUG.

Gespanschaft Prim.-G./Rijeka, 3. August 2014

Für den Inhalt verantwortlich:
Mag.a Rosemarie B. HOEDL ccna
SAP-Consultant, BWL-Assistentin, Immo-Verwalterin (mit Arbeitsverbot belegt)
Juristin in Ausbildung
A-1230 WIEN