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Dr. Gertrude Brinek
Volksanwältin
Sachbearbeiter/-in: Geschäftszahl: Datum: 29. Juni 2012
Dr. Sylvia Papházy VA-BD-J/0303-B/1/2012
Sehr geehrte Frau
Magister!
Ihre an die
Volksanwaltschaft gerichtete Beschwerde habe ich erhalten und bedaure erneut
Ihre persönliche Situation.
Leider muss ich Ihnen
jedoch mitteilen, dass die Volksanwaltschaft keine Möglichkeit hat, für Sie
tätig zu werden. Die Volksanwaltschaft wurde – wie bereits dargestellt –
insbesondere als nachprüfendes Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung
eingerichtet. Gerichtsverfahren und Gerichtsentscheidungen unterliegen keiner
Überprüfung oder Kommentierung durch die Volksanwaltschaft.
Die Gerichtsentscheidung
auf Grund Ihres Rekurses vom 26. Mai 2012 wird auch seitens der Volksanwaltschaft
unkommentiert zur Kenntnis zu nehmen sein.
Darüber hinaus kann die
Volksanwaltschaft Sie leider nicht wie ein Rechtsanwalt beraten oder Ihre
Interessen vor Gericht oder gegenüber Dritten vertreten.
Ich bedaure sehr, dass
die Volksanwaltschaft in Ihrer Beschwerdeangelegenheit nicht tätig werden kann
und schließe mit diesem Schreiben an Sie gegenständlichen Beschwerdeakt ab.
Für Ihre telefonischen
Rückfragen steht Ihnen meine Mitarbeiterin Frau Dr. Sylvia Papházy
(DW 122) gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Peter Kastner
e.h.
Signaturwert
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Unterzeichner
Volksanwaltschaft
Datum/Zeit-UTC 2012-06-29T11:01:20+02:00
Aussteller-Zertifikat
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02,O=A-Trust Ges. f.
Sicherheitssysteme im
elektr. Datenverkehr
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Serien-Nr. 532570
Methode
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Parameter etsi-bka-moa-1.0
Hinweis Dieses Dokument
wurde amtssigniert.
Prüfinformation
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:
http://www.signaturpruefung.gv.at
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