Dienstag, 14. April 2015

Die Rolle von Vertretungsnetz Wien beim Sachwalterschaftsmissbrauch

Bevor das Bezirksgericht eine Sachwalterschaft errichtet, wird oft durch einen sogenannten Clearingbericht (in diesem Fall kein Scientology-Begriff) geklärt, ob der Patient, die zukünftige Kurandin wirklich geschäftsunfähig ist und über ein Selbstfürsorge-Defizit verfügt:

Eine sehr dubiose Rolle spielt dabei der Verein vsp.at - vor allem die Filiale Wien-Meidling, Wilhelmstraße.

Eine gewisse Frau Susanne Schlager (Sozialarbeiterin) muss die zukünftigen Mündel vorladen - wie es im Dezember 2008 bei Frau Mag. Hoedl der Fall war, die im Auftrag des Finanzministeriums und Bundesrechenzentrums (ihre ehemalige Dienststelle) entmündigt werden sollte.

Auffallend ist, dass es Hausbesuche von Frau Schlager nur dann gibt, wenn die Entmündigung zwecks Enteignung einer Liegenschaft stattfindet. Wenn es nur um politisch motivierte Entmündigung geht, so wie im Fall HOEDL, da hat man es aber auch sehr eilig und schiebt noch kurz vor Weihnachten viele Termine ein. Durch die Provisionszahlungen bei Entmündigungen zahlen sich natürlich in diesem Fall auch Überstunden aus:

Dezember 2008: Einladung zur Mündelfolter an Frau Mag.a Rosemarie B. Hoedl durch Vertretungsnetz - Frau Mag.a Susanne Schlager, Wien-Meidling, Wilhelmstraße; Vor Weihnachten müssen noch einige Polit-Entmündigungen durchgezogen werden

Man muss sich ja schließlich die Immobilie genau ansehen, durch deren Versteigerung man auch Provisionen kassiert.

Noch interessanter ist aber die Tatsache, dass Richter vom Bezirksgericht Wien-Favoriten sogar Besuche in psychiatrischen Krankenhäusern machen, um sich vom Fortschritt der Erkrankung des Immobilien-Mündels vor Ort überzeugen zu können: So geschehen im November 2014 in der psychiatrischen Abteilung des Kaiser-Franz-Josef-Spitals in Wien.

Nach zwei Gutachten (eines für die Entmündigung, das zweite für das lebenslängliche Weg-Sperren) wird das Immobilien-Mündel dann in ein Pflegeheim gesteckt, möglichst weit weg von Wien.

Ein drittes Gutachten wird dann u.U. noch erstellt, um eine Schenkung z.B. vom November 2013 als ungültig zu erklären, weil das Immo-Mündel zum Zeitpunkt der Errichtung des Vertrages (der Schenkung) UNZURECHNUNGSFÄHIG war. Im schlimmsten Fall wird auch posthum entmündigt - so z.B. durch den berühmten Gerichtsgutachter Prim. Dr. Reinhard Haller (Vorarlberg).

Im gegenständlichen Fall sieht der Amtsmissbrauch wie folgt aus: Das Bezirksgericht Wien-Favoriten überstellt den Pflegschaftsakt (nicht aber den Exekutionsakt) an das Bezirksgericht Neulengbach. So kann niemand mehr Einsicht nehmen.

Die Tochter, die ein schönes Haus in Wien 10 durch Schenkung geerbt hat, wird geklagt.


Die Amtspersonen und Gutachter, SachwalterInnen und SozialarbeiterInnen, manchmal auch die Hausbank des Sachwalters teilen sich die BEUTE (die Immobilie in Wien oder Niederösterreich) untereinander auf, während das Mündel im Pflegeheim schön langsam seinen letzten Tagen entgegen geht.

Das Bezirksgericht Wien-Favoriten; das ist der Sündenfall der Österreichischen Justiz, man könnte auch sagen legalisierter Diebstahl und Körperverletzung - manchmal mit Todesfolge, Die Hölle kann nicht ärger sein. Furchtbar.

Clearing Bericht Susanne Schlager Sommer 2013 an das Bezirksgericht Wien-Favoriten zwecks Entmündigung und Enteignung

Clearing-Bericht Mag. Susanne Schlager (VSP) an das Bezirksgericht Wien-Favoriten zwecks Enteignung in Wien und Niederösterreich

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