Freitag, 13. April 2018

13 Richter-Planstellen für Überprüfung von 60.000 Sachwalterschaften nicht genehmigt!

Präsidentin der Richtervereinigung sagt heute im Ö 1 - Morgenjournal, dass 13 zusätzliche Richterstellen notwendig wären - wegen Überprüfung der Sachwalterschaften - ca. 60000 Stück (was aber Vizekanzler Strache nicht zusagen konnte) Nie erwähnt werden die Kosten für psychiatrisches Gutachten - mein Fall (Aufhebung der Sachwalterschaft ohne psychiatrisches Gutachten per Beschluss 8.2.2018 - nur weil kein Verfahren mehr offen ist - das heißt im Umkehrschluss, alle die ein offenes Verfahren haben, brauchen Sachwalter) könnte zum Zünglein an der Waage werden - so wie der Fall jenes Akademikers aus Salzburg, der im Oktober 1987 durch VFGH-Erkenntnis zum WAHLRECHT für Kurandinen und Kuranden führte und damit zur ÄNDERUNG der Nationalratswahlordnung! NIE ERWÄHNT WIRD AUCH OB EIN PSYCHIATRISCHES GUTACHTEN EX LEGE NOTWENDIG IST; UM EINE SACHWALTERSCHAFT ZU ERRICHTEN bzw. eine SACHWALTERSCHAFT ZU BEENDEN - und zwar ein psychiatrisches Gutachten durch einen gerichtlichen beeideten FACHARZT der Psychiatrie und Neurologie - ganz zu schweigen von der Entmündigung/ Errichtung einer SACHWALTERSCHAFT mittels AKTENGUTACHTEN. Kosten ca. 1146 Euro aufwärts mal 60.000. Nicht alle Gutachten werden aus Verfahrenshilfe bezahlt (Amtsgelder) Oft ist das Mündelvermögen hoch und dann werden die Verfahrenskosten aus dem Mündelvermögen bestritten!!!

https://derstandard.at/2000077815091/Richter-uebergeben-Strache-5-100-Protestunterschriften

https://www.lindeverlag.at/buch/das-neue-erwachsenenschutzrecht-17773?gclid=EAIaIQobChMI-OXb5oSw2gIVSbftCh06LgZVEAYYASABEgJU3vD_BwE

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Das neue Erwachsenenschutzrecht

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