Donnerstag, 30. September 2021

Die rückwirkende Geschäftsunfähigkeit und die Allmacht der psychiatrischen GutachterInnen bei der Enteignung

 Schauplatz Gericht 30. September 2021 ORF 

#Entmündigung #Enteignung Die Allmacht der gerichtlich beeideten psychiatrischen GutachterInnen:  Rückwirkende Entmündigung 

Ungültigkeit von Kaufverträgen, Zeugenaussagen aufgrund von #Geschäftsunfähigkeit 

Es ist zwar schon extrem langweilig, weil es immer nach dem gleichen Schema abläuft:  

Zunächst gibt es da eine alte Dame, die unter Gerichtlicher Erwachsenenvertretung steht und ein Haus mit Grund - diesmal in der schönen Weststeiermark - besitzt. 

Dann gibt  es Nachbarn, die sich angeblich immer so  rührend  um die alte Dame gekümmert haben. Nur gibt es halt  nichts "Schriftliches". 

Es ist auch ein Testament gefunden worden, wo  die  drei  Kinder der älteren, dementen Frau angeblich enterbt worden sind. Der Pflichtteil gebührt ihnen aber wohl, obwohl  sie sich nicht kümmern. 

Nun wurde dieses Haus, das in sehr schlechtem Zustand zu sein scheint (sieht eher wie  Baustelle aus) von einem Herrn um 100.000 Euro erworben. 

Der Gerichtliche Erwachsenenvertreter, ein sehr  seriös wirkender Rechtsanwalt aus #Köflach, behauptet jedoch, dass die Verkäuferin zum Zeitpunkt der Errichtung des Kaufvertrags #geschäftsunfähig war. 


Zwei gerichtlich bestellte GutachterInnen streiten sich nun in diesem Falle über den Geisteszustand (vermutlich  per Ferngutachten,  Aktengutachten) der alten Dame zum Zeitpunkt der Vertragserrichtung. Sie selbst lebt im Lindenhof, einer Anstalt für Pflegebedürftige alte Menschen und weiß vermutlich von nichts mehr. 
In diesem Falle geht es wohl um den Grund und nicht um das alte Haus. 
Der Käufer ist (vermutlich) absichtlich in einer Ruine lebend  dargestellt worden. 
Aufgrund der Erfahrung betreff unzähliger solcher Fälle in Österreich kann man schon prognostizieren: 

Das Gericht (mittlerweile schon Landesgericht Graz als Rekursinstanz) wird den Kaufvertrag für ungültig erklären. Der Gerichtliche  Erwachsenenvertreter hat nun die  alleinige Verfügungsgewalt über Haus und Grund. Die Dame wird irgendwann sterben, die Verlassenschaft wickelt der Sachwalter ab. 
Die Rechtsanwältin des  Käufers logiert IM FREIEN bei  der Riegersburg in der Oststeiermark, weit entfernt von Rosegg. Sie wird also ein bisschen als  nicht ernst zu nehmen dargestellt. Auch der Notar,  der den Kaufvertrag abgewickelt hat, wird vom Sachwalter als nicht ernst zu nehmen dargestellt. 
Wenn die alte  Dame, die das alles im Pflegeheim nicht mehr mitbekommt, das Zeitliche segnet, sprich stirbt, wird der Sachwalter mit Hilfe des Erbschaftsgerichts (Bezirksgericht) die Verlassenschaft schnell  abwickeln, das Haus  wird abgerissen und der Grund verkauft. 
Der Käufer bleibt wohl auf  seinen 100.000 Euro exkl. Rechtsanwaltkosten sitzen. 
Die  Darstellung im ORF könnte eventuell dazu dienen, darzustellen, wie "deppert" die alle da unten bei  den wilden Steirern sind. 
Einzig der Gerichtliche Erwachsenenvertreter, der Rechtsanwalt  aus Köflach wirkt  seriös. 

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Resümee: Die  RichterInnen, die  PflegschaftsrichterInnen, die  Sachwalterinnen, die Notare putzen sich am Gerichtlichen beeideten psychiatrischen Gutachter ab. 
Dieser Psychiater, diese Psychiaterin entscheidet, ob der Kurand, die  Kurandin (Mündel) zum Zeitpunkt der Errichtung des Kaufvertrags geschäftsfähig  war - auch rückwirkend auch posthum. 
Das gilt auch für sehr  reiche ErblasserInnen, ebenso für ZeugInnen in Straftaten, für Menschen, die  als  Kinder und Jugendliche missbraucht waren. 
Sie waren zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes, des Mordes, des Milliardenbetrugs nicht geschäftsfähig.
Das ist Zivilrecht auf Österreichisch und wird sich nicht so schnell ändern. 
Die "EnteignerInnen" verdienen sich goldene Nasen, besitzen - wie  zum Beispiel in Wien ein Notar - hunderte Wohnungen, Häuser, Immobilien, Schmuck etc.....
https://tvthek.orf.at/profile/Am-Schauplatz-Gericht/13886290/Am-Schauplatz-Gericht-Schlechte-Geschaefte/14107478




Resümee: Die RichterInnen, die PflegschaftsrichterInnen, die Sachwalterinnen, die Notare putzen sich am Gerichtlich beeideten psychiatrischen Gutachter ab.
Dieser Psychiater, diese Psychiaterin entscheidet, ob der Kurand, die Kurandin (Mündel) zum Zeitpunkt der Errichtung des Kaufvertrags geschäftsfähig war - auch rückwirkend auch posthum.
Das gilt auch für sehr reiche ErblasserInnen, ebenso für ZeugInnen in Straftaten, für Menschen, die als Kinder und Jugendliche missbraucht waren.
Sie waren zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes, des Mordes, des Milliardenbetrugs nicht geschäftsfähig.
Das ist Zivilrecht auf Österreichisch und wird sich nicht so schnell ändern.
Die "EnteignerInnen" verdienen sich goldene Nasen, besitzen - wie zum Beispiel in Wien ein Notar - hunderte Wohnungen, Häuser, Immobilien, Schmuck aus diesen Verlassenschaften. Die Geschädigten sind die Angehörigen, die Käufer die Prozessbeteiligten, die nicht wissen, worauf sie sich mit einem solchen Rechtsgeschäft einlassen.



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