Diskussion #Sterbehilfe - Fragen zur #Sterbehilfe
Vergessen hat man in dieser Diskussion mehrere Gruppen
1. Die Zahl der entmündigten Menschen: Kann hier der Sachwalter (Gerichtliche Erwachsenenvertreter) entscheiden, ob der Mensch leben will oder nicht? Kann der Sachwalter dann in die "Apotheke gehen" (wie es die Justizministerin formulierte) und die tödlichen Mittel für den entmündigten Menschen, der nicht mehr in der Lage ist, sich um sich selbst und seine Angelegenheiten zu kümmern, kaufen? Haben die Angehörigen der entmündigten Menschen auch in diesem Fall kein Mitspracherecht? Ist bereits eine schwere psychische Erkrankung ein Grund für Sterbehilfe. Wer entscheidet: der gerichtliche Gutachter, der Pflegschaftsrichter mittels BESCHLUSS....der gerichtliche Erwachsenenvertreter oder alle gemeinsam, weil der behinderte Mensch dem Staat z.B. zu teuer kommt (Pflegegeld, hohe Pension, erhöhte Familienbeihilfe, Mindestsicherung etc....Krankenhausaufenthalte, Hilfsmittel für Behinderte wie Rollstühle Medikamente....
2. #Maßnahmenvollzug, #Justizvollzug: entmündigte geistig abnorme, behinderte Menschen im #Strafvollzug: Entscheidet hier der Richter, die Richterin, ob der Mensch leben darf (will) oder nicht? Ist bereits eine schwere psychische Erkrankung ein Grund für Sterbehilfe. Wer entscheidet? Nennt man das dann geheime Todesstrafe - in den Gefängnissen schaut ja niemand so genau nach.
3. Kranke Kinder unter der Obsorge des Jugendamtes: Darf hier das Jugendamt gemeinsam mit dem zuständigen Bezirksgericht entscheiden, ob das z.B. schwerkranke Kind (Krebs, Corona, geistige, körperliche Behinderung) leben soll oder nicht - zum Beispiel mit Hilfe eines gerichtlich beeideten medizinischen Gutachters.
4. Die große Gruppe der chronisch Kranken (Körperlich Behinderten und aufgrund ihrer körperlich Krankheit natürlich auch im Laufe der Jahre psychisch krank): WER ENTSCHEIDET ÜBER LEBEN UND TOD - der gerichtliche Erwachsenenvertreter, die gerichtliche Erwachsenenvertreterin mit Hilfe eines Pflegschaftsrichters am Bezirksgericht aufgrund eines medizinischen Gutachtens?
Conclusio: Wer genehmigt den Mord, wer genehmigt die Beihilfe zum MORD? Das Bezirksgericht mit Hilfe eines gerichtlich beeideten Gutachters aus dem Bereich der Psychiatrie, Neurologie, Inneren Medizin (keine Hoffnung auf Heilung) Sind die tödlichen Medikamente, Injektionen GRATIS oder zahlt es die Krankenkasse, die Österreichische Gesundheitskasse???
Es wird darüber noch ausführlich zu diskutieren sein.
Es könnte auch sein, dass hier die Tore für einen staatlich genehmigten Massenmord (z.B. um Pflegegeld, hohe Pensionen, Mindestsicherungsgelder, erhöhte Familienbeihilfe etc....zu sparen) weit geöffnet werden. Dies ist nur eine Verschwörungstheorie von mir.
https://orf.at/stories/3233968/
Die türkis-grüne Bundesregierung hat am Samstag ihren Entwurf zur Sterbehilfe präsentiert. Ab 2022 können Schwerkranke Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen. Betroffene sollen künftig ein tödliches Präparat in Apotheken beziehen können, welches sie sich selbst zuführen müssen. Auf dem Weg zum assistierten Suizid gibt es aber einige Hürden. Ein Überblick.
- Was gilt ab dem 1. Januar 2022?
Mit Jahresbeginn tritt das neue "Sterbeverfügungsgesetz" in Kraft. Es regelt, wie der assistierte Suizid abläuft und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Das Gesetz ist notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2020 das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben hat. Weiterhin aufrecht ist aber das Verbot der aktiven Sterbehilfe.
- Was ist eine Sterbeverfügung?
Eine Sterbeverfügung ähnelt einer Patientenverfügung. Sie muss höchstpersönlich – eine Vertretung ist nicht möglich – von einer Person errichtet werden. Sie gilt als Nachweis dafür, dass sich jemand aus eigenem, dauerhaftem Entschluss dazu entschieden hat, Beihilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen.
- Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Der Betroffene muss volljährig und entscheidungsfähig sein. Minderjährige sind also davon ausgeschlossen. Dass die Person entscheidungsfähig ist, müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander bestätigen. Gibt es Zweifel daran, muss ein Psychiater oder ein Psychologe darüber befinden.
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