Frau Ulrike schreibt auf Facebook:
Ich widme diese Geschichte Alma Z., der Grünen Justizministerin. Sie hat versprochen, ein neues #Maßnahmenvollzugsgesetz für psychisch kranke Rechtsbrecher vorzulegen, im Februar präsentierte sie einen halbherzigen Entwurf. Er liegt und liegt und liegt und wird nicht und nicht Gesetz. Die Untätigkeit produziert enormes Leid. Bei Betroffenen und ihren Familien.
Der hier dokumentierte Fall ist einer von Hunderten und soll den Nationalrat anspornen, endlich zu handeln. Denn die Psychiatriegefängnisse platzen, auch wegen Bagatellfällen wie diesem.
Am 24. Juli 2020, also vor bald zwei Jahren, schrie die damals 62-jährige Pensionistin Brigitta P., eine psychisch kranke, aber unbescholtene Frau aus Vöcklabruck vom Balkon die Worte "Holts die Feuerwehr, holts die Rettung, oder ich zünd das Papier an, und dann brennt das ganze Haus. Papier brennt, Papier brennt. Rufts die Feuerwehr. Hilfe, Hilfe!" Mehr hat Frau P. nicht verbrochen. Nur dieser Schrei.
Frau P. war krank, aber nie kriminell. Sie wurde in der Corona-Zeit von Sozialarbeitern seltener versorgt und fühlte sich allein.
Die Polizei fuhr in jener Julinacht vor und führte Brigitta P. "ohne Zähne, ohne Kleidung, nur im Nachthemd" ab. Ein Richter steckte sie in U-Haft, kurz darauf wurde sie in die Justizpsychiatrie nach Linz überstellt und des Delikts der versuchten Brandstiftung verdächtigt.
Nachdem die Polizei entdeckt hatte, dass Brigitta P. gar nicht gezündelt hatte, wurde sie "nur" wegen schwerer Nötigung angeklagt, denn sie hätte Passanten durch ihre "bedrohlichen Schreie" zum Alarmieren der Polizei genötigt.
Das Schöffengericht sah das Delikt als gegeben an, wies sie in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein, – und zwar auf unbestimmte Zeit. Grundlage war ein psychiatrisches Gutachten, das ihr eine "seelische Abartigkeit" attestierte.
Zwei renommierte Experten, von Brigitta P.s Kindern beauftragt, sahen das völlig anders. Der Wiener Psychiater Patrick Frottier etwa, einst selbst medizinischer Leiter der Sonderanstalt Wien-Mittersteig, aber auch die klinische Psychologin Agata Drabek fanden die Einweisung völlig überschießend. Die Kriminalprognose sei "nicht wirklich nachvollziehbar und inhaltlich nicht korrekt", kritisiert Primarius Frottier, die Sachverständige habe "intuitiv" geurteilt, aber nicht geprüft, ob gelindere Mittel statt Unterbringung in der Haft ausreichend wären.
Ähnlich die klinische Psychologin Drabek in ihrem Privatgutachten: "Wir haben es mit einer Frau zu tun, die seit Jahrzehnten erfolgreich und straffrei ihren Alltag trotz der schizoaffektiven Störung meistern konnte." Sie wäre "bei ausreichender medizinischer Versorgung durchaus imstande, ein straffreies Leben zu führen und ihren Alltag erfolgreich zu meistern".
Die Justiz bis hinauf zum OLG und zum OGH schert das alles nicht. Brigitta P. kommt wegen eines Bagatelldelikts, für das sie normalerweise eine kleine bedingte Buße bekommen hätte, nicht und nicht frei. Und zwar weil sie krank ist. Und weil es in Freiheit offenbar keinen Therapieplatz für sie gibt.
Während der Corona-Zeit war sie zeitweise völlig isoliert, sogar Videotelefonie wurde ihr anfangs verwehrt. Eine Unterbringung in einer Wohngemeinschaft lehnte das Gericht ab, ebenso eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Eine wichtige Entlastungszeugin wurde nicht einmal angehört.
Nur einmal im Jahr muss der Zustand von Brigitta P. von einem Gutachter neu untersucht werden, so sieht es das Gesetz vor. Zuletzt geschah das im April. Der Gutachter und somit der Richter lassen die Frau nicht frei. Begründung: Es sei zu "keiner Verbesserung im Befinden von Brigitta P. gekommen". Sie zeige sich "wahnhaft" und "die Gefährlichkeit gegen die sich die Maßnahme richtet, ist weiter vorhanden". P.s Sohn, der Sozialpädagoge und Philosoph Thomas Wallerberger, sagt, seine Mutter sei "verzweifelt".
In Österreich sitzen rund 1400 Menschen im Maßnahmenvollzug. Vor zwanzig Jahren waren es nur 500, also fast ein Drittel. Ein erheblicher Anteil der Gefangenen wird wegen Bagatelldelikten festgehalten. Alma Zadić sagte kürzlich: "Wir wissen, dass hier vieles im Argen liegt". Aber die Regierung tut nicht weiter. Zum Schaden von Frauen wie Brigitta P.
Wöchentlicher Newsletter v. Florian Klenk
Rosy
Danke liebe Ulrike. Ich habe diesen Fall bereits ausführlich in meinen SW-Gruppen sowie in meinen blogs dokumentiert. Siehe Falter-Bericht "Die Würde seiner Mutter" (die Dame aus Vöcklabruck ist die Mutter eines ÖH-Kollegen von Sigi Maurer, deswegen wurde so ein Theater gemacht) Von der jetzigen Justizministerin kannst Du Dir in diesem Falle nichts erwarten. Sie kennt sich hinten und vorne nicht aus weder im Zivilrecht noch im Strafrecht, hat ihre Dissertation in Englisch von einem US-Professor kopiert. Die österreichische Bevölkerung ist ihr egal. In der Coronakrise haben sich viele psychisch Kranke das Leben genommen, bzw. die ganze Familie ermordet, z.B. weil PflegerInnen aus dem Ausland ausblieben. Eine psychisch kranke UNO-Pensionistin ist von der Polizei ermordet worden, weil sie mit einem Messer hantierte.
Ulrike
Generell hält sich die Richterschaft fast sklavisch an das Erkenntnis der gerichtl. beeideten, von ihnen selbst beauftragten GutachterInnen. Das birgt gefährliche Interessenkollisionen, da sich die GutachterInnen oft nicht lange aufhalten mit der Vorgeschichte und/oder nicht selten selbst befangen sind. Privatgutachten werden nicht anerkannt, warum, ist schleierhaft. Somit gibt es in diesem heiklen, die ureigensten Persönlichkeitsrechte betreffenden Lebensbereich keinerlei Checks and Balances. Das ist Entmündigung! Und das ist und bleibt ein Skandal!
Frieda
ein Skandal und Versagen der Regierungsparteien ist ebenfalls, dass zu wenig Betreuungspersonal in den Psychiatrien vorhanden ist, die Patienten ruhiggestellt werden (früher auch mit Elektroschocks, weshalb sich wahrscheinlich viele weigern sich in einer Klinik behandeln zu lassen.
Mit der "Erwachsenenschutzvertretung", ergo Besachwalterung, ist man zu oft zu schnell da. In diesem geschilderten Fall war ja ein lächerlicher Vorfall schon ausreichend, jemand die Kontrolle über das eigene, selbständige Leben zu entziehen. Mit der Novelle unter Justizminister Wolfgang Brandstetter im Juli 2018 hätte das eigentlich korrigiert werden sollen. Statt dessen hat sich scheinbar nur der Titel des Verfahrens geändert, nicht aber die Praktiken. Das ist der derzeitigen Justizministerin nicht alleine anzukreiden, sondern auch deren Vorgängern. Geändert hat sie aber seither auch so gut wie gar nichts.
Ein 59-jähriger Mann soll am Mittwochabend in Strebersdorf im Bezirk Oberpullendorf seine 64-jährige Frau und seine 92-jährige Mutter getötet haben. Er habe kurz nach 21.30 Uhr einen Notruf abgesetzt und den Beamten dabei mitgeteilt, dass er seine Frau und seine Mutter umgebracht habe, berichtete die Landespolizeidirektion Burgenland. Im Zuge des Gesprächs habe er auch seinen Suizid angekündigt.
Hintergründe unklar
Der Mann habe nach dem Notruf in Lockenhaus bei der Margarethenwarte Suizid begangen, so die Polizei. Die beiden Opfer konnten an der Wohnadresse der Mutter nur noch tot aufgefunden werden.
Die Hintergründe des Doppelmordes sind laut Polizei am Donnerstagvormittag noch unklar. Zum Tathergang und der Tatwaffe könne man noch keine Angaben machen, sagte Polizeisprecher Heinz Heidenreich. Auch ein mögliches Motiv sei vorerst noch unklar. All das sei nun Gegenstand der Ermittlungen des Landeskriminalamts. (APA, 23.7.2020)
https://kurier.at/chronik/oesterreich/ex-haeftling-soll-mit-verein-straeflinge-und-anwaelte-betrogen-haben/401915536
Maßnahmenvollzug:
Ex-Häftling soll mit Verein Sträflinge und Anwälte betrogen haben
Nach seiner Entlassung gab 47-Jähriger vor, anderen Häftlingen helfen zu wollen: Jetzt steht er wegen Betrugs wieder vor Gericht.
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