Subject: Anfrage für Report
Sent: 2024/08/08
from: <johannes.schuetz@journalist…>
to: <peter.kostelka@pvoe…>
Herrn
Dr. Peter Kostelka
Präsident
Pensionistenverband Österreich
Sehr geehrter Herr Dr. Kostelka,
Ich bin Publizist. Veröffentlichungen in deutschen Qualitätsmedien, u. a. The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album).
Ich bereite aktuell einen Report zum Thema Erwachsenenvertretung und Sachwalterschaft vor. Sie kamen in Ihrer Funktion als Volksanwalt mit der diesbezüglichen Problematik in Berührung. Ihre Aussagen sind deshalb von Bedeutung.
Im Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2001 wurde Sachwalterschaft noch Ihrem Geschäftsbereich zugeordnet. Sie erklärten dazu:
„auch auf dem Gebiet des Sachwalterrechtes besteht nach Ansicht der VA [Volksanwaltschaft] Handlungsbedarf“.
(Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2001 an den Nationalrat und den Bundesrat, Wien, 2002, S. 113)
Im Jahresbericht 2002 war allerdings Volksanwalt Ewald Stadler bereits zur Gänze für das Ressort Justiz zuständig. Offensichtlich konnte er Ihren diesbezüglichen Geschäftsbereich übernehmen, damit auch das Thema Sachwalterschaft. In der Folge blieb Justiz zur Gänze in den Agenden von FPÖ, dann ÖVP.
Dennoch bemerkten Sie fraglos, dass Sachwalterschaft ein zunehmendes Problem in Österreich darstellte. Im Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2012, Sie waren noch das gesamte Jahr als Volksanwalt tätig, wurden diesbezügliche Hinweise genannt:
„Fragen und Beschwerden über Sachwalterschaften waren weiterhin zahlreich. Hier bleibt abzuwarten, ob in naher Zukunft erste Lösungsansätze für dieses zunehmend gesellschaftliche Problem gefunden werden können“.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2012, Wien, 2013, S. 31)
Auch parlamentarische Anfragen bestätigen die Problematik, beispielsweise die Anfrage der Abgeordneten Keck, Dr. Jarolim und GenossInnen vom 31. März 2011 „betreffend Sachwalterschaftsmissbrauch und Sachwaltergeschädigte“.
Im Jahresbericht 2002 reduzierten Sie die Problematik bei Sachwalterschaften noch auf Personen mit Behinderung, die der Pflege bedürfen. Es kann aber jederzeit belegt werden, dass auch voll einsatzfähige und gut motivierte Personen durch die gerichtliche Anordnung einer Sachwalterschaft in ihren beruflichen Projekten blockiert werden.
Das Vermögen wird zur Gänze von Sachwaltern übernommen. Die Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch „pflegschaftsgerichtlich genehmigt“. Es sind strafrechtlich relevante Tatbestände gegeben.
Dazu die folgenden Fragen:
Weshalb wurden keine Maßnahmen gegen Sachwalter gesetzt, die Vermögen übernehmen und gegen Richter, die willkürliche Vermögenskonfiskation anordnen?
Weshalb erstattete die Volksanwaltschaft nicht Strafanzeige gegen solche Richter und Sachwalter, die willkürliche Plünderungen durchführen?
Wie viele Fälle von Sachwalterschaftsmissbrauch wurden in den vergangenen Jahren beim Pensionistenverband Österreich eingebracht?
Welche Maßnahmen können gesetzt werden? Auch bezüglich Restitution und Schadenersatz.
Es sind auch Sofortmaßnahmen erforderlich, da akute Gefährdung von Betroffenen durch die Vorgangsweise der Sachwalter gegeben ist. Welche Unterstützung kann unverzüglich zugesagt werden?
Ich schätze es, wenn wir zu diesem Thema in Korrespondenz kommen.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Johannes Schütz
Mag. Johannes Schütz
Wien, Austria (derzeit im Ausland im Exil)
Email: johannes.schuetz@journalist…
www.journalist.tel
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