Montag, 20. Oktober 2025

Reiter und Mayr Mödling

 


zum Fall Günther Reitter - wie sich Land OÖ und Justiz verhalten zu ihren Rechtsfällen
Sachwalterschaftsmissbrauch seit 2005 -
Verkehrsakte mit positiven VwGH Erkenntnis bis heute vom Land OÖ Verkehrsabteilung verweigert zur Umsetzung - Führerschein nicht retour
Polizisten dürfen alles mit Auslegung von StgB Akten
Psychiatrische Gutachten wer ist für die Konsequenzen nun zuständig - für das auffliegen von Nötigung mit vorgeführter Medikation an einem Menschen sich zu bedienen
Wasserrechtsbescheide im Nachhinein zu einem fremden Grundstück
BH Vöcklabruck im Zielicht ihrer Amtstätigkeiten seit 2000 zur Gemeinde Puchkirchen und ihrer groben Fahrlässigkeit
dazu
Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wels mit Schreiben vom 23.7.2014
§302 Amtsmissbrauch als Chef des Verwaltungsapparates zu sämtlichen Akten im Verwaltungsarbeit zur Justiz - der arme Landeshauptmann - gibt keine Stellungnahme zu diesen Verhältnissen ab -
Und siehe da die ersten Stellungnahmen dazu:
So sehen also Rechte in Österreich aus!
Was hier Verwaltung mit Macht einer politischen Großpartei anrichtet in OÖ! Sie lassen für ihre Verfehlungen lieber den Arbeiter Günther Reitter verrecken!
Ich denke nun ist das Justizministerium zum Fall Günther Reitter öffentlich aufgefordert zu der Misere aus Oberösterreich Stellung zu beziehen, wie man in Zukunft Gesetze zu Rechtsauslegungen im Zivilrecht und Strafprozeß auslegt - Die Verwaltung übt hier Schaden und entzieht sich der Verantwortung! Ist das die Arbeit einer Politik!

In Österreich gibt es eindeutig eine Zweiklassen-Justiz. Wenn Du die Gattin eines Universitätsprofessors für Verfassungsrecht bist, dann bekommst Du für Mobbing in Deiner Funktion als Lehrerin und Schuldirektorin schon mal 90.000 Euro Schadenersatz. Auch helfen dann die Grünen und ihre Schulsprecher im Nationalrat.


Im Namen der (Ban-) Republik: Grün-rote Polit-Justiz Ehrlich gesagt, ich bin megafroh, dass der grüne Abgeordnete Walser dieses Urteil publiziert hat: Jetzt wissen wir, dass wenn eine Schuldirektorin ihre LehrerInnen mobbt, sie dann von der Finanzprokurator in Tatsachen-Umkehrung (die Richter sind ja schließlich SchülerInnen des Herrn Gemahls...) Schadenersatz zugesprochen bekommt: Die ursprüngliche Anschuldigung war nämlich Mobbing gegen die Schuldirektorin - wie allerdings eine Schulinspektorin, die ja meistens in der Schule nicht anwesend ist, eine Direktorin mobben kann, das muss uns das Landesgericht St. Pölten aber noch genauer erklären als in dem 50-Seiten-Urteil:






Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen