Dienstag, 18. Oktober 2016

Zur medizinischen Wahlprüfung für Demente und Mündel

Interview mit Mag.a Rosemarie Hoedl (MUNDL) - berühmtestes Polit-Muendel Österreichs - anlässlich der Bundespräsidenten-Stichwahl am 4. Dezember 2016 und Aufhebung der Stichwahl vom 22. Mai 2016 durch den Verfassungsgerichtshof Österreich

Die wichtigsten Text-Passagen:

Moderator (Interviewer): Frage 1 

Sehr geehrte Frau Magistra, was ist geschehen seit Aufhebung der Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof - in Österreich und in Ihrem persönlichen Leben - als Polit-Mündel und Justizopfer (Bezirksgericht Wien-Liesing)



Rose-Marie Muendel: (München-Wien) 
1. Der Gutachter Dr. Steinbauer (siehe auch Gutachten Dr. Rossmanith - Hackenmorde Wien-Hietzing Mai 2008) hat ein vernichtendes Gutachten über mich an das Bezirksgericht Wien-Liesing geschrieben: Eingereicht am 6.6.2016 an das BG Wien-Liesing
Hier können Sie die wichtigsten Passagen nachlesen!

6.6.2016 Gutachter Steinbauer empfiehlt dem BG Wien-Liesing Sachwalterschaft für Mag. Hoedl 

Ich bin also gemäß Gutachter Dr. Steinbauer nur sehr eingeschränkt PROZESS-Fähig - bin aber laut Aushang Magistrat Wien-Liesing (Wahlsprengel 47 - Wien-Atzgersdorf) wahlberechtigt am 4. Dezember 2016!



Siehe dazu
Wahlanfechtung Böhmdorfer Seite 144 - Thema Wahlrecht für KurandInnen

http://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2016/wahlanfechtung_volltext.pdf
VFGH Erkenntnis 7. Oktober 1987

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_10128993_87G00109_00

Moderator (Frage 2): 

Ihr Denken ist also laut Gutachten zu kompliziert, um einem Prozess bei Gericht beiwohnen zu können! Könnte es sein, dass Sie aus Mitleid und aufgrund Ihrer psychischen Behinderung beide - nämlich Prof. van der Bellen und Ing. Hofer, die ja beide krank sind, wählen wollen?


Antwort Rosemarie MUENDEL (München - Wien): 

Natürlich könnte es sein, dass ich beide wähle. Menschen unter Sachwalterschaft wie ich sind schwer geistig behindert und leiden mitunter unter bipolaren Störungen (wie AlkoholikerInnen) und können natürlich großen Stimmungsschwankungen unterliegen.

Österreich 16. Oktober 2016: Abg. Dr. Franz fordert medizinische Wahlfähigkeitsprüfung für Demenz-Mündel nach § 268 ABGB 

Außerdem ist es schwer durchführbar, dass ein Richter vor Ort am Wahltag in Wien-Atzgersdorf entscheiden soll, ob ich meine Stimme abgeben kann.

Wahlanfechtung Kanzlei Böhmdorfer - zum Thema Sachwalterschaft ab Seite 144 


Eine Wahlkarte sollten Mündel auf keinen Fall RECHTSWIRKSAM beantragen können (siehe dazu Wahlanfechtung Böhmdorfer ab Seite 144).




Ich bin aber ohnehin am Wahltag anwesend. Es wird aber wenig Zeit sein, dass der Wahlleiter, die Wahlleiterin in Wien-Atzgersdorf sich das gesamte Gutachten von Dr. Steinbauer über 152 Seiten durchlesen kann.



Man stelle sich vor, dass der Wahlleiter dann noch beim Journaldienst des Bezirksgerichtes Wien-Liesing anruft und fragt, ob meine Stimme gültig ist oder nicht.
Dadurch ist praktisch das geheime Wahlrecht aufgehoben.




Moderator Frage 3: 

Welche Vorschläge unterbreiten PolitikerInnen in Bezug auf Wahlrecht für behinderte Menschen laut § 268 ff ABGB:
Sollen auch körperlich behinderte Menschen (blind, taub, stumm, gelähmt....) vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden?




Antwort Rosemarie Mundl (München-Wien): 

Ich verweise dazu auf die Diskussion auf FISCH und Fleisch und den Vorschlag des EU-Abgeordneten Harald Vilimsky (FPÖ).



https://www.fischundfleisch.com/anneliese-rohrer/jenseits-aller-empoerung-25505

Über die Durchführbarkeit muss dann der Leiter der Obersten Wahlbehörde gemäß Bundesverfassung Mag. Wolfgang Sobotka - BM für Inneres - entscheiden.

Moderator Frage 4: 

Was sagt ein Promi-Mündel wie Sie zum Vorschlag von Abg. Vilimsky, dass der Bezirksrichter, die Pflegschaftsrichterin im Einzelfall über das Wahlrecht von behinderten Menschen entscheiden soll. Es gibt alleine ca. 100.000 entmündigte Pfleglinge in Österreich. Die Dunkelziffer ist ja in Wirklichkeit noch viel höher. Es also um Wahl-entscheidende Stimmen. Behinderte arme Menschen und ihre Angehörigen werden wohl eher Ing. Hofer wählen, da ja die Grünen auch unter Prof. van der Bellen ihre eigenen Vorstandsmitglieder in Stasi-Manier entmündigen ließen.



https://www.fischundfleisch.com/anneliese-rohrer/jenseits-aller-empoerung-25505


Antwort Rosemarie MUENDEL (München, Wien, Sarajewo): 

Über die Durchführbarkeit dieser "Schnaps-Idee" (diese kann wohl nur von Abgeordneten kommen, die weder das österreichische Wahlrecht noch das österreichische Pflegschaftsrecht kennen) müssen Sie den Innenminister und den Justizminister befragen - ebenso die Landeshauptleute.

Siehe dazu Martin Margulies blog 2010 - anlässlich der Wiener Gemeinderatswahl im Oktober 2010

http://diepresse.com/home/politik/wienwahl/600052/Stimmzettel-fur-Demenzkranke_SPOWahlbetrug

Moderator Frage 5: 

Was steht im neuesten Gutachten von Dr. Steinbauer (152 Seiten) über Ihren Geisteszustand? Sind Sie Prozess-Fähig - sind Sie wahlberechtigt???
Können Sie sich um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern?

Können Sie unterscheiden zwischen dem Wahlprogramm der Grünen (van der Bellen) bzw. der FPÖ (Ing. Norbert Hofer). Wissen Sie wer der aktuelle Bundespräsident ist, wissen Sie welcher Tag heute ist - wissen Sie wer der aktuelle Bundeskanzler ist und von welcher Partei er gestellt wird!

BG Liesing Februar 2016: Der Auftrag an den Gutachter Dr. Steinbauer - siehe auch Hackenmorde von Hietzing 

Antwort Rosemarie Mundel (München - Wien- Sarajewo) 

Ich verweise dazu auf meinen blog, wo das Gutachten auszugsweise abgedruckt ist. Ich bin nicht prozessfähig und eine Sachwalterschaft wird für mich vom Gutachter Dr. Steinbauer (siehe auch Hackenmorde Hietzing - Gutachten Dr. S. Rossmanith) ausdrücklich dem Bezirksgericht Wien-Liesing empfohlen wird.
Für blinde Menschen lese ich auszugsweise aus dem Gutachten hier vor....

Es könnte natürlich auch sein, dass ich bei Gutachter Dr. Steinbauer mehrere schmerzhafte Diagramme geweckt habe....

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/383696/FunffachMorder-aus-Hietzinger-Idylle

Moderator Frage 6: 

Sind Sie als Mündel im Hausaushang in der Wähler-Evidenzliste - Stichtag 27. September 2016:
Hat das Bezirksgericht Wien-Liesing bzw. das BM für Justiz bereits eine Stellungnahme zum Wahlrecht für entmündigte Menschen abgegeben?

Antwort Rosemarie Mundl (München - Wien) 
Der Aushang wurde - im Gegensatz zu Mai 2016 - noch nicht aus meinem Wohnhaus entfernt. Bei meiner Tür-Nummer ist eine wahlberechtigte Person angegeben.

Bildergebnis für wählerevidenzliste  bundespräsidentenwahl
Es gibt keine Stellungnahme - weder vom Verfassungsgerichtshof, noch vom BM für Justiz oder vom BM für Inneres zum Vorschlag von Vilimsky, dass RichterInnen im Einzelfall entscheiden sollen, ob Mündel wahlberechtigt sind oder nicht.

Moderator Frage 7: 

Nun zu Ihrer persönlichen Situation: Gibt es bereits einen Beschluss betreff Ihres Antrages auf Verfahrenshilfe vom 1. Juli 2016: Immerhin geht es um Euro 1.146, die der Gutachter Dr. Andreas Steinbauer verlangt. Warum müssen Mündel Gerichtsgebühren für das gesamte Verfahren bezahlen. Warum gibt es keine Stellungnahme von BM für Justiz bzw. Volksanwaltschaft:
Die Frage lautet: Warum wurde die Entmündigungs-Verhandlung am 21. Juli 2016 am BG Wien-Liesing abgesagt? Wurden Sie hinter Ihrem Rücken entmündigt?
Als Sie für den Nationalrat 2008 und 2013 kandidierten - wie war hier die aktuelle Rechts-Lage in Bezug auf aktives und passives Wahlrecht für KurandInnen!
Was geschah mit der Unterlassungsklage von Frau Moser über 14.800 Euro (300 Elak-Millionen, 90 AMS-Millionen, Tod von Schweinhammer, BMF) die ja die eigentliche Ursache für die neuerliche Entmündigung war - so wie seinerzeit die Denunzierung auf pilz.at (2007 - Eurofighter-U-Ausschuss) und die fingierte T-Mobile-Rechnung von 2008 über 660 Euro.

Antwort Rosemarie Muendel 

Eine Fülle von Fragen, die den Fortbestand der österreichischen Demokratie entscheidend beeinflussen werden:
Es gibt seit meinem Antrag auf Verfahrenshilfe vom 1. Juli 2016 KEINERLEI REAKTION vom BG Wien-Liesing. Es kann natürlich sein, dass ich hinter meinem Rücken entmündigt wurde. Ich habe nun neuerlich Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
In Österreich gibt es ja für Politisch Aufmüpfige auch die Entmündigung gemäß Aktenlage (Aktengutachten). Ob das einer aufgeklärten Demokratie würdig ist, sei dahingestellt.

Dr. Vogt erklärt in einem Interview (PROFIL 2009) dass in der Schweiz in Pflegeheimen weit weniger Menschen entmündigt sind. Gleich danach wurde er als Patientenanwalt in Wien von Stadträtin Mag. Renate Brauner entlassen. Wer die Wahrheit sagt, ist in Wien nicht tragbar - schon gar nicht an entscheidenden Positionen.
Siehe dazu auch das Buch von Dr. Rzeszut: Der Tod des Kidnappers - Juristische Wahrheitsfindung im Würgegriff (Forensik)
Aber nun zu meiner Situation.
Ich war von Januar 2009 bis August 2011 unter Sachwalterschaft.


Als ich im Juli 2013 meine Kandidatur für den Nationalrat bekannt gab,
wurde ich durch das Bezirksgericht Wien-Liesing neuerlich aufgefordert, für die Beschlüsse (Pflegschaftsrechnungen) Gebühren zu bezahlen.

Es war dies reine Schikane durch die Justiz - in allen Beschlüssen des BG Wien-Liesing war zu lesen: DIE KOSTEN FÜR DIE SACHWALTERSCHAFT trägt endgültig der BUND.
Die Folter durch das BG Wien-Liesing wurde nicht besser - auch nachdem der Bundeskanzler (ein Liesinger) im Mai 2016 zurück getreten ist.

Es ist zu befürchten, dass hohe Kosten durch das neuerliche Entmündigungsverfahren entstehen. Delogierungsgefahr besteht immer. GutachterInnen und SachwalterInnen können jederzeit hinter meinem Rücken Exekutionstitel gegen mich einbringen. So geht es hunderten von Mündeln, KurandInnen in Österreich, die durch Sachwalterschaft ihr gesamtes Vermögen verloren haben und in Pflegeheimen ihrem Ableben entgegen sehen müssen.

Menschen werden durch Aktengutachten en masse entmündigt, die Wohnung wird vom Sachwalter verkauft und die Mündel werden delogiert - weil sie sich ja im Räumungsverfahren nicht vertreten können und auch keinen Einblick haben, welche Exekutionstitel gegen sie eingebracht wurden. 

Ein weiterer Punkt ist natürlich die Abwesenheits-Kuratorenschaft. Das ist eine Steigerung der Entmündigungsfolter - siehe dazu Edikte.justiz.gv.at
Aber dazu müssen wir ein weiteres Interview machen.

Moderator Frage 8: 
Jüngst starb ein bekannter Sachwalter-Kaiser in Wien-Alsergrund, der ca. 500 Kurandinnen zu betreuen hatte. Gibt es eine Stellungnahme vom BM für Justiz, wer für die 500 Kurandinnen des verstorbenen Sachwalters (Dr. Herbert E.) die Wahlkarten beantragt bzw. die Stimme abgibt?

Antwort Rosemarie Mundl:
Es gibt keinerlei Stellungnahme - weder des VFGH noch des BM für Justiz oder Inneres - zu solch heiklen Causen. Die Sachwalter werden sich die Beute wohl untereinander aufteilen. 500 Stimmen fallen bei der Wahlfälschung nicht ins Gewicht.

http://www.tempora.at/suche/?tx_kesearch_pi1%5Bpage%5D=2

ABMODERATION: 
Wir wünschen Frau Rose-Marie Mundl alles Gute - vor allem, dass die Foltergebühren der Bund (die Republik Österreich) übernimmt: Wir beziehen uns hier auf die Beschlüsse des BG Wien-Liesing vom 18.2.2016 und 22.6.2016 sowie die HONORARNOTE von
Dr. Andreas STEINBAUER - 1110 Wien, Kundratstraße 6
Tel: 01 - 600 60 600
über 1.146 Euro. 

Psychiatrisches Gutachten vom 6.6.2016 (Untersuchung am 5. April 2016 in der Ordination des gerichtlich beeideten Gutachters Steinbauer - siehe auch Hackenmorde von Hietzing 13. Mai 2008).
Wir halten die Daumen, dass die RichterInnen am BG Wien-Liesing Mitleid zeigen und VERFAHRENSHILFE für die Folterkosten gewähren.
Ansonsten können Sie ja noch immer ein Gnadengesuch (betreff Überleben bei der Mündelfolter) an den nächsten Bundespräsidenten (falls es einen solchen gibt) stellen.

DANKE für das Interview!!!
Security TV - Wien 10

Mündel (MUNDL) Rosemarie: Abschließendes Statement: 

Ich kann abschließend feststellen, dass ich voraussichtlich am 4. Dezember 2016 in Wien anwesend sein werde und von meinem voraussichtlichen Wahlrecht als Mündel Gebrauch machen werde. 
Von der Briefwahl und Beantragung einer Briefwahlkarte am Bezirksamt Wien-Liesing werde ich wegen der Rechtsunsicherheit Abstand nehmen. Ich war einige Jahre als Wahlbeisitzerin in Wien-Margareten tätig und auch Landesparteisekretärin NÖ (Nationalratswahl 2008) und kenne daher die Rechtsordnung in den Grundzügen! 

Bundespräsidentenwahlgesetz 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000494&ShowPrintPreview=True

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/bundespraes/Gesetz.aspx

Nationalratswahlordnung 

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/nationalrat/wahlordnung/start.aspx

NACHTRAG der Redaktion zum Stand von 17. Oktober 2016 

Auf Anfrage von Mag. Hoedl an das Bezirksgericht Wien-Liesing konnten einige Fragen durch einen Schriftsatz von Richterin Mag. Huber geklärt werden - zugestellt bei persönlicher Anwesenheit von Mag. Hoedl am 17. Oktober 2016 um 10 Uhr in 1230 WIEN. 








Montag, 17. Oktober 2016

Wahlrecht für Demente, Mündel, MS-BezieherInnen: Interview Security TV Wien

Interview mit Mag.a Rosemarie Hoedl (MUNDL) - berühmtestes Polit-Muendel Österreichs - anlässlich der Bundespräsidenten-Stichwahl am 4. Dezember 2016 und Aufhebung der Stichwahl vom 22. Mai 2016 durch den Verfassungsgerichtshof Österreich

Die wichtigsten Text-Passagen:

Moderator (Interviewer): Frage 1 

Sehr geehrte Frau Magistra, was ist geschehen seit Aufhebung der Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof - in Österreich und in Ihrem persönlichen Leben - als Polit-Mündel und Justizopfer (Bezirksgericht Wien-Liesing)



Rose-Marie Muendel: (München-Wien) 
1. Der Gutachter Dr. Steinbauer (siehe auch Gutachten Dr. Rossmanith - Hackenmorde Wien-Hietzing Mai 2008) hat ein vernichtendes Gutachten über mich an das Bezirksgericht Wien-Liesing geschrieben: Eingereicht am 6.6.2016 an das BG Wien-Liesing
Hier können Sie die wichtigsten Passagen nachlesen!

6.6.2016 Gutachter Steinbauer empfiehlt dem BG Wien-Liesing Sachwalterschaft für Mag. Hoedl 

Ich bin also gemäß Gutachter Dr. Steinbauer nur sehr eingeschränkt PROZESS-Fähig - bin aber laut Aushang Magistrat Wien-Liesing (Wahlsprengel 47 - Wien-Atzgersdorf) wahlberechtigt am 4. Dezember 2016!



Siehe dazu
Wahlanfechtung Böhmdorfer Seite 144 - Thema Wahlrecht für KurandInnen

http://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2016/wahlanfechtung_volltext.pdf
VFGH Erkenntnis 7. Oktober 1987

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_10128993_87G00109_00

Moderator (Frage 2): 

Ihr Denken ist also laut Gutachten zu kompliziert, um einem Prozess bei Gericht beiwohnen zu können! Könnte es sein, dass Sie aus Mitleid und aufgrund Ihrer psychischen Behinderung beide - nämlich Prof. van der Bellen und Ing. Hofer, die ja beide krank sind, wählen wollen?


Antwort Rosemarie MUENDEL (München - Wien): 

Natürlich könnte es sein, dass ich beide wähle. Menschen unter Sachwalterschaft wie ich sind schwer geistig behindert und leiden mitunter unter bipolaren Störungen (wie AlkoholikerInnen) und können natürlich großen Stimmungsschwankungen unterliegen.

Österreich 16. Oktober 2016: Abg. Dr. Franz fordert medizinische Wahlfähigkeitsprüfung für Demenz-Mündel nach § 268 ABGB 

Außerdem ist es schwer durchführbar, dass ein Richter vor Ort am Wahltag in Wien-Atzgersdorf entscheiden soll, ob ich meine Stimme abgeben kann.

Wahlanfechtung Kanzlei Böhmdorfer - zum Thema Sachwalterschaft ab Seite 144 


Eine Wahlkarte sollten Mündel auf keinen Fall RECHTSWIRKSAM beantragen können (siehe dazu Wahlanfechtung Böhmdorfer ab Seite 144).




Ich bin aber ohnehin am Wahltag anwesend. Es wird aber wenig Zeit sein, dass der Wahlleiter, die Wahlleiterin in Wien-Atzgersdorf sich das gesamte Gutachten von Dr. Steinbauer über 152 Seiten durchlesen kann.



Man stelle sich vor, dass der Wahlleiter dann noch beim Journaldienst des Bezirksgerichtes Wien-Liesing anruft und fragt, ob meine Stimme gültig ist oder nicht.
Dadurch ist praktisch das geheime Wahlrecht aufgehoben.




Moderator Frage 3: 

Welche Vorschläge unterbreiten PolitikerInnen in Bezug auf Wahlrecht für behinderte Menschen laut § 268 ff ABGB:
Sollen auch körperlich behinderte Menschen (blind, taub, stumm, gelähmt....) vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden?




Antwort Rosemarie Mundl (München-Wien): 

Ich verweise dazu auf die Diskussion auf FISCH und Fleisch und den Vorschlag des EU-Abgeordneten Harald Vilimsky (FPÖ).



https://www.fischundfleisch.com/anneliese-rohrer/jenseits-aller-empoerung-25505

Über die Durchführbarkeit muss dann der Leiter der Obersten Wahlbehörde gemäß Bundesverfassung Mag. Wolfgang Sobotka - BM für Inneres - entscheiden.

Moderator Frage 4: 

Was sagt ein Promi-Mündel wie Sie zum Vorschlag von Abg. Vilimsky, dass der Bezirksrichter, die Pflegschaftsrichterin im Einzelfall über das Wahlrecht von behinderten Menschen entscheiden soll. Es gibt alleine ca. 100.000 entmündigte Pfleglinge in Österreich. Die Dunkelziffer ist ja in Wirklichkeit noch viel höher. Es also um Wahl-entscheidende Stimmen. Behinderte arme Menschen und ihre Angehörigen werden wohl eher Ing. Hofer wählen, da ja die Grünen auch unter Prof. van der Bellen ihre eigenen Vorstandsmitglieder in Stasi-Manier entmündigen ließen.



https://www.fischundfleisch.com/anneliese-rohrer/jenseits-aller-empoerung-25505


Antwort Rosemarie MUENDEL (München, Wien) 

Über die Durchführbarkeit dieser "Schnaps-Idee" (diese kann wohl nur von Abgeordneten kommen, die weder das österreichische Wahlrecht noch das österreichische Pflegschaftsrecht kennen) müssen Sie den Innenminister und den Justizminister befragen - ebenso die Landeshauptleute.

Siehe dazu Martin Margulies blog 2010 - anlässlich der Wiener Gemeinderatswahl im Oktober 2010

http://diepresse.com/home/politik/wienwahl/600052/Stimmzettel-fur-Demenzkranke_SPOWahlbetrug

Moderator Frage 5: 

Was steht im neuesten Gutachten von Dr. Steinbauer (152 Seiten) über Ihren Geisteszustand? Sind Sie Prozess-Fähig - sind Sie wahlberechtigt???
Können Sie sich um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern?

Können Sie unterscheiden zwischen dem Wahlprogramm der Grünen (van der Bellen) bzw. der FPÖ (Ing. Norbert Hofer). Wissen Sie wer der aktuelle Bundespräsident ist, wissen Sie welcher Tag heute ist - wissen Sie wer der aktuelle Bundeskanzler ist und von welcher Partei er gestellt wird!

BG Liesing Februar 2016: Der Auftrag an den Gutachter Dr. Steinbauer - siehe auch Hackenmorde von Hietzing 

Antwort Rosemarie Mundel (München - Wien) 

Ich verweise dazu auf meinen blog, wo das Gutachten auszugsweise abgedruckt ist. Ich bin nicht prozessfähig und eine Sachwalterschaft wird für mich vom Gutachter Dr. Steinbauer (siehe auch Hackenmorde Hietzing - Gutachten Dr. S. Rossmanith) ausdrücklich dem Bezirksgericht Wien-Liesing empfohlen wird.
Für blinde Menschen lese ich auszugsweise aus dem Gutachten hier vor....

Es könnte natürlich auch sein, dass ich bei Gutachter Dr. Steinbauer mehrere schmerzhafte Diagramme geweckt habe....

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/383696/FunffachMorder-aus-Hietzinger-Idylle

Moderator Frage 6: 

Sind Sie als Mündel im Hausaushang in der Wähler-Evidenzliste - Stichtag 27. September 2016:
Hat das Bezirksgericht Wien-Liesing bzw. das BM für Justiz bereits eine Stellungnahme zum Wahlrecht für entmündigte Menschen abgegeben?

Antwort Rosemarie Mundl (München - Wien) 
Der Aushang wurde - im Gegensatz zu Mai 2016 - noch nicht aus meinem Wohnhaus entfernt. Bei meiner Tür-Nummer ist eine wahlberechtigte Person angegeben.

Bildergebnis für wählerevidenzliste  bundespräsidentenwahl
Es gibt keine Stellungnahme - weder vom Verfassungsgerichtshof, noch vom BM für Justiz oder vom BM für Inneres zum Vorschlag von Vilimsky, dass RichterInnen im Einzelfall entscheiden sollen, ob Mündel wahlberechtigt sind oder nicht.

Moderator Frage 7: 

Nun zu Ihrer persönlichen Situation: Gibt es bereits einen Beschluss betreff Ihres Antrages auf Verfahrenshilfe vom 1. Juli 2016: Immerhin geht es um Euro 1.146, die der Gutachter Dr. Andreas Steinbauer verlangt. Warum müssen Mündel Gerichtsgebühren für das gesamte Verfahren bezahlen. Warum gibt es keine Stellungnahme von BM für Justiz bzw. Volksanwaltschaft:

Die Frage lautet: Warum wurde die Entmündigungs-Verhandlung am 21. Juli 2016 am BG Wien-Liesing abgesagt? Wurden Sie hinter Ihrem Rücken entmündigt?

Als Sie für den Nationalrat 2008 und 2013 kandidierten - wie war hier die aktuelle Rechts-Lage in Bezug auf aktives und passives Wahlrecht für KurandInnen!

Was geschah mit der Unterlassungsklage von Frau Moser über 14.800 Euro (300 Elak-Millionen, 90 AMS-Millionen, Tod von Schweinhammer, BMF) die ja die eigentliche Ursache für die neuerliche Entmündigung war - so wie seinerzeit die Denunzierung auf pilz.at (2007 - Eurofighter-U-Ausschuss) und die fingierte T-Mobile-Rechnung von 2008 über 660 Euro.

Antwort Rosemarie Mu(e)nd(e)l  

Eine Fülle von Fragen, die den Fortbestand der österreichischen Demokratie entscheidend beeinflussen werden:
Es gibt seit meinem Antrag auf Verfahrenshilfe vom 1. Juli 2016 KEINERLEI REAKTION vom BG Wien-Liesing. Es kann natürlich sein, dass ich hinter meinem Rücken entmündigt wurde. Ich habe nun neuerlich Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
In Österreich gibt es ja für Politisch Aufmüpfige auch die Entmündigung gemäß Aktenlage (Aktengutachten). Ob das einer aufgeklärten Demokratie würdig ist, sei dahingestellt.

Dr. Vogt erklärt in einem Interview (PROFIL 2009) dass in der Schweiz in Pflegeheimen weit weniger Menschen entmündigt sind. Gleich danach wurde er als Patientenanwalt in Wien von Stadträtin Mag. Renate Brauner entlassen. Wer die Wahrheit sagt, ist in Wien nicht tragbar - schon gar nicht an entscheidenden Positionen.
Siehe dazu auch das Buch von Dr. Rzeszut: Der Tod des Kidnappers - Juristische Wahrheitsfindung im Würgegriff (Forensik)
Aber nun zu meiner Situation.
Ich war von Januar 2009 bis August 2011 unter Sachwalterschaft.


Als ich im Juli 2013 meine Kandidatur für den Nationalrat bekannt gab,
wurde ich durch das Bezirksgericht Wien-Liesing neuerlich aufgefordert, für die Beschlüsse (Pflegschaftsrechnungen) Gebühren zu bezahlen.

Es war dies reine Schikane durch die Justiz - in allen Beschlüssen des BG Wien-Liesing war zu lesen: DIE KOSTEN FÜR DIE SACHWALTERSCHAFT trägt endgültig der BUND.
Die Folter durch das BG Wien-Liesing wurde nicht besser - auch nachdem der Bundeskanzler (ein Liesinger) im Mai 2016 zurück getreten ist.

Es ist zu befürchten, dass hohe Kosten durch das neuerliche Entmündigungsverfahren entstehen. Delogierungsgefahr besteht immer. GutachterInnen und SachwalterInnen können jederzeit hinter meinem Rücken Exekutionstitel gegen mich einbringen. So geht es hunderten von Mündeln, KurandInnen in Österreich, die durch Sachwalterschaft ihr gesamtes Vermögen verloren haben und in Pflegeheimen ihrem Ableben entgegen sehen müssen.

Ein weiterer Punkt ist natürlich die Abwesenheits-Kuratorenschaft. Das ist eine Steigerung der Entmündigungsfolter - siehe dazu Edikte.justiz.gv.at
Aber dazu müssen wir ein weiteres Interview machen.

Moderator Frage 8: 

Jüngst starb ein bekannter Sachwalter-Kaiser in Wien-Alsergrund, der ca. 500 Kurandinnen zu betreuen hatte. Gibt es eine Stellungnahme vom BM für Justiz, wer für die 500 Kurandinnen des verstorbenen Sachwalters (Dr. Herbert E.) die Wahlkarten beantragt bzw. die Stimme abgibt?

Antwort Rosemarie Mundl:
Es gibt keinerlei Stellungnahme - weder des VFGH noch des BM für Justiz oder Inneres - zu solch heiklen Causen. Die Sachwalter werden sich die Beute wohl untereinander aufteilen. 500 Stimmen fallen bei der Wahlfälschung nicht ins Gewicht.

http://www.tempora.at/suche/?tx_kesearch_pi1%5Bpage%5D=2

ABMODERATION: 
Wir wünschen Frau Rose-Marie Mundl alles Gute - vor allem, dass die Foltergebühren der Bund (die Republik Österreich) übernimmt: Wir beziehen uns hier auf die Beschlüsse des BG Wien-Liesing vom 18.2.2016 und 22.6.2016 sowie die HONORARNOTE von
Dr. Andreas STEINBAUER - 1110 Wien, Kundratstraße 6
Tel: 01 - 600 60 600
über 1.146 Euro. 

Psychiatrisches Gutachten vom 6.6.2016 (Untersuchung am 5. April 2016 in der Ordination des gerichtlich beeideten Gutachters Steinbauer - siehe auch Hackenmorde von Hietzing 13. Mai 2008).
Wir halten die Daumen, dass die RichterInnen am BG Wien-Liesing Mitleid zeigen und VERFAHRENSHILFE für die Folterkosten gewähren.

Ansonsten können Sie ja noch immer ein Gnadengesuch (betreff Überleben bei der Mündelfolter) an den nächsten Bundespräsidenten (falls es einen solchen gibt) stellen.

DANKE für das Interview!!!

Security TV - Wien 10

Mündel (MUNDL) Rosemarie: 

Abschließendes Statement: 

Ich kann abschließend feststellen, dass ich voraussichtlich am 4. Dezember 2016 in Wien anwesend sein werde und von meinem voraussichtlichen Wahlrecht als Mündel Gebrauch machen werde. 
Von der Briefwahl und Beantragung einer Briefwahlkarte am Bezirksamt Wien-Liesing werde ich wegen der Rechtsunsicherheit Abstand nehmen. Ich war einige Jahre als Wahlbeisitzerin in Wien-Margareten tätig und auch Landesparteisekretärin NÖ (Nationalratswahl 2008) und kenne daher die Rechtsordnung in den Grundzügen! 

Bundespräsidentenwahlgesetz 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000494&ShowPrintPreview=True

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/bundespraes/Gesetz.aspx

Nationalratswahlordnung 

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/nationalrat/wahlordnung/start.aspx

NACHTRAG der Redaktion zum Stand von 17. Oktober 2016 

Auf Anfrage von Mag. Hoedl an das Bezirksgericht Wien-Liesing konnten einige Fragen durch einen Schriftsatz von Richterin Mag. Huber geklärt werden - zugestellt bei persönlicher Anwesenheit von Mag. Hoedl am 17. Oktober 2016 um 10 Uhr in 1230 WIEN. 









Mittwoch, 12. Oktober 2016

Sachwalter oder Abwesenheitskurator: Sie haben die Wahl (oder jeder wird halt auf seine eigene Weise vernichtet)


Sachwalter versus Abwesenheitskurator 

Während man als Mündel/ Kurand trotz aller Demütigungen und Verlust der wesentlichen Bürgerrechte noch immer die Gelegenheit hat um sein eigenes Geld/ Überleben beim Sachwalter (nicht aber bei der Bank) zu kämpfen und mitunter sogar als Mündel/ KurandIn Akteneinsicht beim Bezirksgericht erhält,

Bildergebnis für sachwalterschaft

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/290/Seite.2900000.html

bedeutet die Abwesenheitskuratorenschaft Stasi- und Nazi-Gerichtsbarkeit in einem. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Abwesenheitskurator/ Zustell-Kurator wird vom Bezirksgericht dann bestellt, wenn der Aufenthalt der zu exekutierenden Person unbekannt ist.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/297/Seite.2970053.html

Bildergebnis für abwesenheitskurator
Die Flüchtige Person wird auf ihre Gefahr und Kosten vertreten, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht.
Wobei das Wort von "AUF EIGENE GEFAHR und AUF EIGENE KOSTEN" natürlich schon krass ist: das heißt wenn durch den Zustell-Kurator/ die Zustell-Kuratorin Personen oder Sachen zu Schaden kommen, haftet der Flüchtige, die Flüchtige - der Abwesende, die Abwesende.

Bevor eine vermisste Person nicht für tot erklärt wurde, können nur mit einer Vollmacht ausgestattete Personen oder eine vom Gericht bestellte gesetzliche Vertreterin/ein vom Gericht bestellter gesetzlicher Vertreter, sogenannte Abwesenheitskuratorinnen/Abwesenheitskuratoren, Rechtshandlungen (z.B. Zahlung von Schulden, Abgabe von Steuererklärungen, Zugriff auf Konten und Sparbücher) für diese Person setzen. Die Abwesenheitskuratorin/der Abwesenheitskurator muss die vermisste Person vertreten und unterliegt dabei der Kontrolle des Gerichts. www.help.gv.at 

Die Edikte der österreichischen Justiz geben online Auskunft über Personen, deren Aufenthalt unbekannt ist (mit Nennung der letzten Wohnadresse - Datenschutz ist in Österreich ohnehin ein Fremdwort)

http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ku/kuedi7.nsf/suchedi!SearchView&subf=e&scope=edi&SearchOrder=4&SearchMax=5000&query=%5BDATBM%5D%3E%3D05.10.2016

Exkurs Österreichische Verwaltung: Die Verwaltungs-Gebarung geht im Wesentlichen auf Kaiser Joseph II. 1780 - 1790 (ein Sohn von Maria Theresia) zurück. Das Spitzelwesen hat Fürst Metternich im 19. Jahrhundert perfektioniert.

Das Steuergeld wurde von Finanzbeamten mittels Kutschenfahrten an die Grenzen des Habsburger-Reiches eingenommen! Siehe dazu KURIER der KAISERIN

Bildergebnis für maria theresia
Die 2. Republik gründet sich im Wesentlichen auf das ABGB von 1811 und die Verfassung von Kelsen (1929). (sehr vereinfacht dargestellt).

Einen Pranger gab es schon im Mittelalter - aber nicht via World Wide Web.

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Für die Person, die ihren Aufenthalt nicht bekannt gibt, gilt dann Folgendes: Der Abwesenheitskurator wickelt alle Exekutionsverfahren, Räumungsverfahren, Klagen etc. ab. Er ist wie der Sachwalter der Vertreter vor Gerichten und Behörden.

Während der Sachwalter/ die SachwalterIn eine Pflegschaftsrechnung per Beschluss durch das Bezirksgericht genehmigen lassen muss, ist die Gebarung des Abwesenheitskurators nicht so "transparent".

Dazu sagt help.gv.at: "Die Abwesenheitskuratorin/der Abwesenheitskurator muss die vermisste Person vertreten und unterliegt dabei der Kontrolle des Gerichts." Wobei sich hier die Frage stellt, ob Angehörigen auch hier KEINE AKTENEINSICHT genehmigt wird! 

Falls sich der Abwesende wieder meldet (das sind z.B. laut Edikte hunderte Menschen aus Ex-Jugoslawien) muss er/ sie alles zahlen, was sich an Schulden angehäuft hat. Da kommt bei Exekutionsverfahren, verlorenen Unterlassungsklagen, Räumungsverfahren, Alimentations-Schulden schon viel an Forderungen zusammen.

Man ist sozusagen auf EWIG schuldig (siehe NS-Gerichtsbarkeit für Nicht-ArierInnen). Wenn man sich je wieder bei den österreichischen Behörden meldet, dann muss man sein Leben lang zahlen, zahlen, zahlen....und am Existenz-Minimum dahin kriechen. Man ist als Mensch und österreichischer Bürger erledigt. Man hat nicht ansatzweise die Rechte und das Geld eines Wirtschafts-Flüchtlings.

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Keine soziale Organisation dieser Welt hilft Dir. Du bist auf der Hubbard-Skala auf MINUS 2 angelangt (weniger als LEBENDER ZELLHAUFEN).

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Besonders tragisch wird es dann, wenn AbwesenheitskuratorInnen bekannt geben, dass sie in berühmten Fällen wie von Josef F. die Immobilien des Häftlings verwalten und "abwickeln".
Müssen wir hier von KuratorInnen-KaiserInnen sprechen? 

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Es wird immer über die Grausamkeit der NS-Zeit und der Stasi berichtet: Was sich aber derzeit in Österreich abspielt - das macht mir Angst: Es gibt keine SOLIDARITÄT...über Christen und Sozial-EthikerInnen, die das gesellschaftliche Zusammenleben verbessern wollen, macht man sich lustig, man will sie vernichten.

SachwalterInnen und Pflegschafts-RichterInnen fürchten um ihr physisches Dasein. Sie verlassen nur mehr unterirdisch das Gericht/ die Kanzlei (wenn möglich).

Es gilt die Maxime - Mach mehr Geld...ansonsten tue was Du willst....vernichte unterdrückerische Personen mit allen Mitteln. Das ist das Gesetz Satans (O.T.O.)

Schon vor einiger Zeit habe ich in Bezug auf Sachwalterschaftsmissbrauch Zustände wie in der Französischen Revolution voraus gesagt (jüngst ist ein sogenannter Sachwalter-Kaiser unerwartet verstorben)

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Es gibt Mündel-Aufstände....ein paar wenige Reiche feiern sich in ihrer grenzenlosen Selbstherrlichkeit in den Seitenblicken - der österreichische Nationalrat ist eine Chaos-Truppe - vor allem auf das MACH MEHR GELD bedacht...und zwar in die eigene Kasse.

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Einen Kanzler wie Bruno Kreisky, der den Wohlstand aller wollte, wird es wohl für Österreich nicht mehr geben.