Montag, 19. Juni 2017

Gerichtsgebühren im Pflegschaftsverfahren

https://www.jusline.at/index.php?cpid=15187b37c475f3e8bfc113aaa6ceb3d4&lawid=148&paid=anhang7

Diskussion zu " Tarifpost 7 GGG " ("0 Nachrichten")
Tarifpost 7 GGG

über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung volljähriger Pflegebefohlener (§ 137 AußStrG)
ein Viertel der Entschädigung, die der Person zuerkannt wird, der die Vermögensverwaltung obliegt, mindestens jedoch 82 Euro

8. Entscheidungen über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung nach der Tarifpost 7 lit. c Z 2 sind auf Antrag der Partei gebührenfrei, wenn aus der Pflegschaftsrechnung als einziges Vermögen Sparguthaben bis zu 20 000 Euro ersichtlich sind und die ausgewiesenen jährlichen Einkünfte (§§ 229, 276 ABGB) 13 244 Euro nicht übersteigen.

https://www.jusline.at/137_Best%C3%A4tigung_der_Rechnung_Entsch%C3%A4digung_AussStrG.html



(1) Ergeben sich keine Bedenken gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnung, so hat sie das Gericht zu bestätigen. Sonst ist der gesetzliche Vertreter aufzufordern, die Rechnung entsprechend zu ergänzen oder zu berichtigen; misslingt dies, so ist die Bestätigung zu versagen. Soweit das Vermögen oder die Einkünfte nicht gesetzmäßig angelegt oder gesichert erscheinen, hat das Gericht die erforderlichen Maßnahmen nach § 133 Abs. 4 zu treffen.
(2) Zugleich mit der Entscheidung hat das Gericht über Anträge des gesetzlichen Vertreters auf Gewährung von Entgelt, Entschädigung für persönliche Bemühungen und Aufwandersatz zu entscheiden. Auf Antrag hat das Gericht die zur Befriedigung dieser Ansprüche aus den Einkünften oder dem Vermögen des Pflegebefohlenen notwendigen Verfügungen zu treffen, erforderlichenfalls den Pflegebefohlenen zu einer entsprechenden Leistung zu verpflichten. Beantragt der gesetzliche Vertreter Vorschüsse auf Entgelt, Entschädigung oder Aufwandersatz, so hat sie ihm das Gericht zu gewähren, soweit er bescheinigt, dass dies die ordnungsgemäße Vermögensverwaltung fördert.
(3) Die Entscheidung über die Rechnung beschränkt nicht das Recht des Pflegebefohlenen, Ansprüche, die sich aus der Vermögensverwaltung ergeben, auf dem streitigen Rechtsweg geltend zu machen.

LINKS 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002667

Gerichtsgebührengesetz Novelle 1.1.2016 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00162/fname_478040.pdf

http://www.mediengesetz.at/index.php?id=329

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.1710811.html

Allgemeines 

http://investment-portal.net/austria/gesetzeat/Gerichtsgebuehrengesetz.html


Montag, 5. Juni 2017

Inquisitionsverfahren und SW-Verfahren: ein Mündel übt sich im historischen Vergleich

Sachwalterschaftsverfahren in Österreich und Inquisitionsverfahren: 

Schon während meiner Studienzeit in Graz interessierte mich das Inquisitionsverfahren sehr. Nun habe ich um den Preis von 5 Euro 99 Cent bei Frick am Graben das Buch von I. Ackerl über Hexenverfolgung in Österreich erworben. Parallelen zum Sachwalterschaftsverfahren in Ö ergeben sich wie folgt: Die Vorbereitung erfolgte durch die Denunzierung im Bereich der Geistlichkeit (siehe dazu auch meine causa Denunzierung 2007 zum Höhepunkt des Eurofighter-U-Ausschusses) - der Prozess und die Hinrichtung erfolgte durch ein irdisches Gericht....die Vorbereitung - also Schuld der Hexe wegen Fehlgeburten, Gewittern, Ernteschaden, Sodomie....etc erfolgte aber durch die hohe Geistlichkeit, wobei auch Pfarrer, die z.B. ihre Pfarrersköchin retten wollten, auch hingerichtet wurden. Man könnte also die Clearing-Stellen und die gerichtlich beeideten GutachterInnen aus dem Bereich der Psychiatrie als die Geistlichkeit der Moderne bezeichnen - natürlich auch die Banken und Denunzianten im Umkreis des Mündels, die die Entrechtung beantragen (z.B. wegen gefälschter Schuldforderungen wie in meiner causa) Das Urteil (die lebenslange Entmündigung und Hinrichtung auf Raten) fällt dann das irdische Bezirksgericht - früher Landgericht! Wie immer ging es um das Geld und das irdische Vermögen der Hexe: Seite 169: Nach der Hinrichtung wurde in vielen Verfahren noch um die Prozesskosten gestritten: Denn jeder am Verfahren beteiligte Vertreter der STAATLICHEN MACHT, Richter, Henker, Bader oder Gerichtsdiener verrechnete Kosten und verdiente dabei nicht schlecht!!! Heute teilen sich das Vermögen der Mündelhexe die "Clear"ing-Stellen, Psychiater, Gerichte...etc...

Bildergebnis

Kostenrechnung Hinrichtung 

Kostenrechnung Hexenverbrennung: Beispielsweise verrechnete ein Wundarzt 6 Gulden, nachdem er bei 20 Personen Narben danach überprüft hatte, ob Hostien eingeheilt worden seien. Eine Enthauptung durch den Scharfrichter kostete ebenfalls 6 Gulden (ein Schnäppchen im Vergleich zu heute) - die Verbrennung der Hexe 8 Gulden. 14 Gulden waren 1731 für den Bannrichter und seinen Schreiber sowie zwei Kapuzinerpatres für die dreitägige Verköstigung am Gerichtsort zu bezahlen. Die 4 Herren verspeisten Hühner, Fische, Wachteln, Rindfleisch, Kapaune, Enten, Zitronen, Mandeln, Krebse, Marillen, 100 Eier (wahrscheinlich wegen der Potenz) und Butterschmalz. Für das gesamte Verfahren des Jahres 1731 in Grillenberg (Nomen est omen- dort wurde man gegrillt) hatte der LANDGERICHTSINHABER Max Lobgott Graf Kuefstein 123 Gulden und 16 Kreuzer zu bezahlen.

Bildergebnis für hexenhammer

Beachte dazu: Auch heute befinden sich die österreichischen Gerichte im Eigentum z.B. von politischen Parteien, die angeben, wie das Urteil zu fällen ist - früher war es der Adel, der die Gerichte als Eigentum zu verwalten hatte.


Bildergebnis für hexenhammer

Besaß ein Verurteilter (Hexe, Mündel heute) Vermögen, so war es zu diesem Zeitpunkt verloren. Wenn etwas übrig blieb, erhob der Grundherr und Gerichtseigentümer Ansprüche (siehe heute Kosten für psychiatrisches Gutachten, Gerichtsgebühren, Angehörige von Mündel haben kein Recht auf Akteneinsicht, dürfen aber zahlen zahlen zahlen.....) Familienmitglieder, Kinder der Hexe oder des Zauberers gingen in der Regel leer aus. 

Ackerl: Da aber bis auf wenige Ausnahmen die meisten Verurteilten aus den untersten sozialen Schichten kamen, gab es kein zu verteilendes Vermögen. Die Gerichtskosten musste der GRUNDHERR beziehungsweise GERICHTSEIGENTÜMER (heute politische Partei, die an der Macht ist) tragen. Trotzdem führten weder vernünftiges wirtschaftliches Denken noch Habgier der Grundherrn (als EIGENTÜMER des GERICHTS) zu einem raschen Ende der Verfolgungen. Ende Zitat.

Bildergebnis für als die scheiterhaufen brannten

Auch Widerstand gab es (Johann Weyer): "Als Syndikus zu Metz hatte ich einen harten Kampf mit einem INQUISITOR, der ein Bauernweib um der abgeschmacktesten VERLEUMDUNG willen mehr zur ABSCHLACHTUNG als zur UNTERSUCHUNG vor sein nichtswürdiges FORUM (heute Entmündigungsforum rund um SW, Gericht und psychiatrischen Gutachter) gezogen hatte. Als ich ihm in der VERTEIDIGUNG der Angeklagten bewies, dass in den Akten kein genügendes INDIZIUM vorliege, sagte er mir ins Gesicht: Allerdings liegt ein sehr genügendes (Indizium) vor: Ihre Mutter ist als Zauberin verbrannt worden." vgl. Malleus maleficatum: Zauberinnen weihen ihre Kinder gleich nach der Geburt dem Teufel. Ende Zitat

Das Landgericht - historischer Exkurs: 

https://de.wikipedia.org/wiki/Landgericht_Wien

Das Landgericht Wien war ein deutsches Landgericht in Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus von 1939 bis 1945.
Das Landgericht Wien wurde „VO zur Änderung der Gerichtsgliederung im Lande Österreich“ vom 13. April 1939[1] gebildet. Es übernahm die Aufgaben des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, der Landesgerichte für Strafsachen Wien I und II, des Handelsgerichtes Wien und des Jugendgerichtshofs.

http://othes.univie.ac.at/827/1/04-30-2008_0203091.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Hexenprozess_von_F%C3%BCrsteneck

Ausgangslage 

Afra Dickh (auch Afra Dick) war Dienstmagd beim Bauern Frueth in Wittersitt, einem Ortsteil der heutigen Gemeinde Ringelai. Die Anklage lautete auf Giftmord, Verhexung von Mensch und Tier, der Verbindung mit anderen verhexten Personen und des buhlerischen Umgangs mit dem Teufel. Mitangeklagte waren das 13-jährige Hüterdirndl Maria, das beim selben Bauern in Dienst stand, und die verwitwete Bäuerin Maria Kölbl, eine 15-fache Mutter aus Neidberg bei Ringelai.
Die zuständige Gerichtsbehörde war das zum Hochstift Passau gehörige fürstbischöfliche passauische Pfleg- und Landgericht Fürsteneck. Vorsitzender der Untersuchungskommission war der Richter Gottfried Wagner, Protokollführer J. W. Lorenz, Beisitzer der Gastgeb Simon Daikh, Josef Schonauer und der Bader von Perlesreut Korbinian Wenkh.

http://hexenprozesse.at/

http://d-nb.info/1009596586/04






Sonntag, 28. Mai 2017

Vom Ableben des Sachwalters Dr. Herbert E und andere Neuigkeiten aus der Mündelwelt

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2015/01/

Die Autorin dieser Zeilen wird in diesen Tagen von der Gattin eines Kuranden mit Telefonanrufen bombardiert, weil die Gattin sich gegen Pflege-Miss-Stände wehrt und die Wohnungsauflösung für ihren Gatten durch den Sachwalter wehrt. Der Gatte befindet sich in einem Wiener Pflegeheim, das nach einer roten Gesundheitsministerin der 1970-er Jahre benannt ist, die die Autorin aus ihrer Kindheit am Attersee kannte.

Der Gatte ist laut Angaben der Ehefrau von schlecht ausgebildeten und der deutschen Sprache unkundigen bonischen PflegerInnen fast zu Tode gepflegt worden. Die Institutionen, die das zu vertuschen wissen, sind allgemein bekannt.

Der Verfahrens-Sachwalter des Gatten (Jg. 31) war bis September 2016 ein gewisser Dr. Herbert E., der in Wien als Sachwalter-Kaiser bezeichnet wurde. Er hatte ca. 500 Kuranden zu betreuen und lukrierte Immobilien und Wertgegenstände von alten wohlhabenden Kuranden im 16. und 17. Wiener Gemeindebezirk - gemeinsam mit Angehörigen der Bezirksgerichte. Es gilt keine Unschuldsvermutung.

Nun geht der Krug vermutlich so lange zum Brunnen bis er bricht. Das war auch im Falle des Dr. Herbert E. so: Die aufmüpfige Gattin (die sich gegen die Enteignung ihres entmündigten Gatten wehrte) besuchte Dr. Herbert E. des Öfteren in seiner Kanzlei in Wien-Alserstraße.

Noch im August 2016 erfreute sich Dr. E. - laut Angaben der Mündel-Gattin, die wir hier Frau W. nennen wollen - bester Gesundheit. Er machte sich über sie lustig, weil sie Jahrgang 1944 ist und eigentlich wörtlich schon auf den Friedhof gehöre. 1100 Euro sind ja viel Geld - das ist nämlich ihre Pension.

Nun wird im Internet und in justiz.edikte.gv.at das Ableben des Dr. E. mit 12.9.2016 benannt.

Für die Verfahrenssachwalterschaft für Herrn S., den Gatten von Frau W., verlangte Dr. E. laut Beschluss des BG Wien Innere Stadt 555 Euro - er konnte diese Pflegschaftsrechnung offenbar noch aus dem Nirwana legen - bestätigt vom BG Wien Innere Stadt im November 2016.

Mag. Christoph B war für einige E-Mündel die Vertretung auf Erden - so berichtet das BG Innere Stadt und seine Pflegschafts-"RechtspflegerInnen"!

Im Vermögen des Pfleglings S sind Sparbücher im Werte von ca. Euro 30.000 angegeben.

Einen Teil der Pfleglinge von Dr. E. dürfte im Herbst 2016 der noch berüchtigtere Dr. W. übernommen haben - so auch unseren Pflegling S.

Dr. W. zeichnet sich nicht durch besondere Intelligenz aus, aber durch besondere Geldgier - das kann die Autorin dieser Zeilen bezeugen, die von 2009 bis 2011 unter Pflegschaft dieses Sachwalters war.

Genossenschaftswohnung der Gewerkschaft

Nun soll die Genossenschaftswohnung des Pfleglings aufgelöst werden - dabei bedient sich der neue Sachwalter Dr. W. eines besonderen Tricks:

Er will die Gattin nötigen, die Hauptmietrechte zu übernehmen - was in diesem Fall nicht legal wäre, da sie eine andere Wohnung hat.

Damit will er dem Gericht beweisen, dass die Gattin auch einen SW braucht, weil sie verrückt ist.

Die Tricks des Dr. W. haben sich offenbar verbessert - es geht wie immer um Enteignung via Entmündigung im großen Stil.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Gattin die Pflege-Miss-Stände aufdecken will (siehe dazu Lainzer Schwesternmorde bis 1989). Deswegen soll sie auf alle Fälle durch SACHWALTERSCHAFT mundtot gemacht werden.

Den Mündeln zu Gute kommt aber, dass der neue SW (der einige Kuranden des angeblich verblichenen Dr. E. übernahm) nicht durchschaut, dass er und seine korrupten Tätigkeiten mit Hilfe vor allem des VSP komplett durchschaut sind.

Die Gerichte haben ja ihre Spitzeln auf Social Media und auch einige Anwaltskanzleien, die auf Sachwalterschafts-Enteignungen spezialisiert sind.

Dr. W. kann aber nicht mal E-Mails öffnen - seine einzige Stärke ist seine gänzlich ROT eingerichtete Kanzlei im Haus einer großen Bank in Wien-Landstraße - ausgestattet mit Biedermeier-Mündel-Möbeln - vermutlich aus Kurandischen Verlassenschaften lukriert.

Die Kanzlei in der Josefstädter Straße war ebenso nobel eingerichtet - die Übersiedlung wurde dem Gericht nicht gemeldet.

Psychiatrische Gutachter - news:

Ganz eigenartig ist ein Gutachter der Psychiatrie aus Waidhofen/ Thaya (siehe auch Fall Hollenbach) ums Leben gekommen. Sachen gibt es!

http://www.noen.at/horn/kainreith-pkw-gegen-linienbus-58-jaehriger-mediziner-gestorben/37.188.027#

Ex-kurs Clearing:

Eine bewährte Funktion in diesem Dreieck Gutachter - Gericht - SW nimmt vermutlich als Begünstigter und Begünstigte ein Verein ein, der sogenannte SozialarbeiterInnen in die Wohnungen und Häuser der älteren Leute schickt, um eine BESTANDSAUFNAHME des Vermögens zu machen.

Wenn die alten Leute sich gegen den Diebstahl wehren, werden sie von diesen "SozialarbeiterInnen" beschimpft und eingeschüchtert.

Das ist das soziale Wien heute:

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2015/01/

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2015/01/

Exkurs: Ei-Mündel:

Die Strategie ist wie folgt:

Lukrative Mündel werden von Mag. Christoph B. (logiert im noblen Wiener Hotel Arenberg) übernommen (im oben erwähnten Fall: vom 15. Juli bis 25. Oktober 2016)

Dr. E. starb aber bereits am 12. September 2016. Dann übernahm ein anderer Massen-SW (Dr. W) die lukrativsten mit Beschluss 25. Oktober 2016!

Die Pflegschaftsrechnung wurde also doch nicht aus dem Nirwana gemacht! Siehe dazu Pflegschaftsrechnung 3. März 2017 BG Innere Stadt! Spätestens dann wusste auch das Bezirksgericht, dass ein SW-Kaiser das Zeitliche gesegnet hat!









Mittwoch, 17. Mai 2017

1. Hilfe für potentielle Mündel gegen Enteignung - Vorsicht: Besuch der Sozialarbeiterin von VSP meistens FALLE

1. Hilfe für Mündel und Angehörige vor Besuch der Sozialarbeiterin vom Vsp (vor allem während Verfahrens-Sachwalterschaft)
1. Alle Wertgegenstände und Bargeld in Depot bringen (z.B. auch antike Stücke oder wertvolle Gemälde)  und so vor dem Zugriff von VSP und Sachwalter schützen
2. Türschloss: Vierfach-Verriegelung, falls SachwalterIn und/ oder Schergen (SozialarbeiterInnen - vsp oder Mitarbeiter von SW-KaiserInnen) einbrechen wollen
3. Falls Eigentum des potentiellen Kuranden im Grundbuch vermerkt ist, dieses herschenken - sofort!
4. Falls Sachwalter oder Sozialarbeiterin  irgendwas aus Wohnung entwenden wollen, sofort Polizei rufen!
5. Sozialarbeiterin vom VSP nicht in alle Räume des Hauses der Wohnung lassen - eventuell Wertgegenstände im Keller oder bei Nachbarin verstecken!
6. Wenn Sachwalter bereits den Strom abgeschaltet hat: in Wien zu Wien-Energie Kundenzentrum gehen und offenen Betrag in BAR bezahlen!!!
7. Wichtig: Nötigung durch Sachwalter oder Schergen nicht zulassen: z.B. Unterschrift betreff Wohnungsauflösung - der Sachwalter bzw. der einstweilige Sachwalter kann bestimmen, in welches Pflegeheim das Mündel kommt - leider haben Angehörige keinerlei Rechte auf Akteneinsicht beim Bezirksgericht!
8. Eventuell Besuch der Sozialarbeiterin vom VSP verschieben (bis alle Wertgegenstände aus Wohnung in Sicherheit gebracht sind): Bei Bezirksgericht anfragen - ob der Bericht des VSP (ob SW notwendig ist) bereits eingelangt ist.
9. Verfahrenssachwalterschaft hinaus zögern durch Antrag auf Gutachterwechsel (z.B. wegen Befangenheit)
10. Nach Delogierung durch Sachwalter: Unbedingt Aktenzahl beim Bezirksgericht erfragen und Datum der Versteigerung des Mündel-Vermögens! (siehe edikte.justiz.gv.at) Unbedingt erfragen, wohin (in welches LAGER) das Mobiliar und die Wertgegenstände des Mündels transferiert worden sind (in Wien meistens Kridtner - Spedition)
11. Nicht an Patientenanwaltschaft um Hilfe bitten...diese sind meistens Komplizen ebenso wie VSP
12. Achtung: Besuch der Sozialarbeiterin von VSP ist meistens große Falle (CLEAR-ING....) diese partizipieren meistens am aufzuteilenden Mündelvermögen.....

Donnerstag, 6. April 2017

Unterlassungsklage Mo gegen Hoe - gefälschte Beweismittel v gegnerischen Anwalt bei BG Wien 23 eingebracht

An Bezirksgericht Wien-Liesing
Abteilung C - Mag. Wiesböck
Haeckelstraße 8
1230 WIEN

Gegendarstellung gefälschte Beweismittel 1 C 1474/ 15 y - eingebracht von Kanzlei Fasching am 31.3.2017

ZU DIESEM GEFÄLSCHTEN BEWEISMITTEL (Überweisung Euro 9.800,-- auf Serbien-Konto) sind folgende Punkte anzuführen:









Ebenso versuchte die Beklagte (diesmal persönlich) mittels FAX an das Bankinstitut des Klagevertreters unter Anführung dessen Konto-Nummer Gelder von seinem Konto auf ein unbekanntes Konto (in Subotica, Serbien) zu überweisen. Zitat Ende Eingabe zur 1. Tagsatzung am 7. April 2017 (gefälschtes Beweismittel durch Kanzlei Fasching, 1010 Wien, Schottenring 28) 

...hiermit würde ich Sie bitten folgenden Überweisungsauftrag EILIG durchzuführen. Derzeit befinde ich mich beruflich in Berlin und kann die Zahlung leider nicht persönlich aufgeben. Die dafür anfallenden Kosten fallen mir zur Last. (gefälschtes Beweismittel - siehe Anhang)

Ende Zitat - gefälschtes Beweismittel D.
GEGENDARSTELLUNGEN von MAG. HOEDL - eingebracht am 5. April 2017 per FAX - eingeschriebener Post und Einlaufstelle:

1. Ich weise darauf hin, dass meine Adresse immer wieder mit BRUNNENSTRASSE angegeben wird. Es gibt in Wien keine BRUNNENSTRASSE!!!!!

2. Die Unterschrift Hödl ist eindeutig nicht meine Unterschrift. Ich unterschreibe seit 1987 (Sponsion Karl-Franzens-Universität Graz) mit akademischen Titel und Vornamen! Eine Unterschriftenprobe ergeht im Original an das zuständige Bezirksgericht Wien-Liesing!!!

3. Vielmehr erinnert diese Handschrift an das gefälschte Testament MAMA des mutmaßlichen Kidnappers und Einzeltäters Wolfgang Priklopil. Siehe dazu DER TOD DES KIDNAPPERS, Johann Rzeszut, Juni 2016. Eventuell ist ein graphologisches Gutachten zu beantragen.

4. Am 13.2.2017 laborierte ich an einem Bandscheibenvorfall (nach einem Unfall am Wochenende 11./12. 2.2017) und war nachweislich krank bzw. konnte das Haus nicht verlassen!

5. Beruflich in Berlin befindet sich des Öfteren Dr. Pechmann (Fortbildung betreff Vertretung bei Kindesmissbrauch) - wie man seiner Website und seinen Twitter-Einträgen entnehmen kann. Mit diesem gefälschten Beweismittel soll offenbar mein Sachwalter Dr. Pechmann, der mich in diesem Verfahren vertreten muss, erpresst werden! Der Betrag 9.800 Euro dürfte betreff Zahlensymbolik ein Hinweis auf das Geburtsdatum meines Sachwalters sein! (8.9.68) - auch dies wohl ein klarer Hinweis auf Erpressung, damit der Sachwalter NICHT meine Agenda vertritt.

6. Das Konto von Kanzlei Fasching ist mir nicht bekannt. Ich verkehre nicht mit dieser Kanzlei. Das Konto ist auch nicht auf der Website www.absolutrecht.at ersichtlich, sehr wohl aber auf dem Deckblatt der Klage vom Dezember 2015 (das ich jetzt zufällig wieder gefunden habe)

7. Zur Überweisung per Fax: Ich bin seit dem Jahre 2000 in der EDV tätig, habe mehrere post-graduate-Ausbildungen in Netzwerktechnik, SAP und EBCL absolviert! Ich pflege auch Auslandsüberweisungen via NETBANKING zu tätigen. In diesem gefälschten Beweismittel fehlt bei der Unterschrift mein Vorname und akademischer Titel. Ich gehe davon aus, dass auch Kanzlei FASCHING des netbankings kundig ist.

8. RAIFFEISEN BANKA AD: Gordan Temerinac:
Adresse Istvana Kizuru 32
24000 Subotica (Serbien)

Dazu ist Folgendes anzumerken: Eine Serbin namens Gordana - verheiratete L. (mit Mag. Harald L., Projekt HV-SAP, Brz GmbH) war unsere gemeinsame Projekt-Kollegin im Projekt HV-SAP (Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP) Ihre Vorfahren sind aus Subotica (Nordserbien)

Ebenso soll Frau K. während ihrer Gefangenschaft in der Nähe dieser Stadt gewohnt haben. Siehe dazu dieaufdecker.com (und parlamentarische Protokolle)

An genannter Adresse befindet sich eine Schule. Siehe dazu auch Raiffeisenbank in Serbien, Kroatien - Balkan - Jugoslawienkriege

Die Feindschaft zwischen Projekt-Kollegin Ana A (Kroatin) und Gordana L (Serbin) war offensichtlich und eine große Belastung für das gesamte Projekt-Team.

9. Auslandsüberweisung: Wenn man eine solche tätigen will, so schreibt man den zuständigen Berater/ Beraterin bei der ERSTE Bank an und nicht nur an Fax-Nummer ERSTE Bank! Man kann davon ausgehen, dass eine Anwaltskanzlei, die im Haus am Ring logiert (Schottenring 28, Ringturm) auch eine persönliche Beratung bei der ERSTE Bank hat. Es befindet sich im selben Haus eine Filiale der ERSTE Bank.

10. Zum Betrag: 9.800 Euro: der 9.8. ist der Geburtstag eines sehr guten Freundes von Mag. Hoedl: Beachte dazu die Strategie im Fair Game (Freiwild-Verordnung zur vollständigen Vernichtungs eines TARGETS, Zielperson): Die Person muss vollkommen (sozial) isoliert werden, alle, die ihr irgendwie helfen wollen, müssen davon überzeugt werden, dass sie Verbrecherin oder Psychotikerin oder Denunziantin ist. ZIEL: Alle distanzieren sich von Zielperson - auch Sachwalter und Rechtsanwälte (abgesehen davon, dass Mag. Hoedl rechtswirksam nicht in der Lage ist, Vollmachten zu unterschrieben)



Abschließend darf ich bemerken, dass ich noch nie so dilettantisch gefälschte Beweismittel gesehen habe.

Ich bin unter FOLTER (Fair-Game-67-Order) seit der Denunzierung auf pilz.at im Jahre 2007, die Frau Moser mit großer Wahrscheinlichkeit mit verfasst hat!



Dienstag, 4. April 2017

Gefälschte Unterschriften - gefälschte Beweismittel 1 C 1474/ 2015y BG Wien 23

Ich suche gerade für Verhandlung Unterlassungsklage (1. Tagsatzung zur Beweisaufnahme am 7.4.2017 BG Wien-Liesing) das Testament MAMA von W. Priklopil...wegen Handschriften-Vergleich....siehe Fälschung U-Klage Moser (Vertreten durch Mag. Fasching - Wien Schottenring) Ich soll an Raiffeisenbank in Serbien 9.800 Euro überwiesen haben (ist offenbar verschlüsselte Warnung an meinen Sachwalter, dass er mir nicht helfen darf, weil er sonst auffliegen würde....) Siehe dazu auch Rechnungen - Unterschriften Buch Elfriede Awadalla....Kennt sich noch jemand aus??? Habe anderen Sachwalter (Joh 14) Ruin point der Klagsgegner ist übrigens die panische Angst vor Psychiatern....(1: 0) für mich!



S.g. Damen und Herren, hiermit würde ich Sie bitten, folgenden Überweisungsauftrag EILIG durchzuführen. Derzeit befinde ich mich beruflich in BERLIN und kann die Zahlung leider nicht persönlich aufgeben. Die dafür anfallenden Kosten fallen mir zur Last. Bitte belasten Sie dazu folgendes Konto: AT 16 2001 1825 5283 8500 Betrag: 9.800 Euro Begünstigter: Bank: Raiffeisen Banka AD IBAN: R835 2650 4400 0001 1145 68 SWIFT: RZBSRSBG Name: Gordan Temerimac Adresse: Istvana Kizuru 32 24000 Subotica (Serbien) Zweck: transfer 14-17 Mit freundlichen Grüßen gefälschte Unterschrift Auftraggeber: R.H. in Brunnenstrasse (diese gibt es in Wien nicht) Frau Moser macht sich nicht einmal die Mühe, meine Unterschrift richtig zu fälschen....




kombiniere: es geht um die überweisung, und die daraus resultuierende gegenleistung... ( waffenlieferungen) na also jetzt hab ichs 🙂



Heute erhielt ich von meinem Sachwalter die erweiterte Mossadh-Klage: Abgesehen von der ständig falschen Adressierung (siehe Zustellgesetz) hat man sich nicht einmal die Mühe gemacht, meine Unterschrift richtig zu fälschen (eine Brunnenstrasse gibt es in Wien nicht) Ich soll in Berlin weilend an eine Adresse der Raiffeisenbank in Serbien (siehe dazu Rolle dieser Bank in den Jugoslawienkriegen - eh nur ein paar hundert tausend Tote) die Überweisung von 9.800 Euro in Auftrag gegeben haben (an ERSTE Bank, siehe auch Funktion jener Bank in den Jugo-Kriegen): 1. Von net-Banking haben diese Dokumentenfälscher (um mich weiterhin nach der Methode Fair Game in den RUIN zu klagen) noch nie was gehört 2. Man hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, meine Unterschrift richtig zu fälschen...Vielleicht ist das irgendeine Warnung - bzw. ein Hinweis...Die Stadt Subotica gibt es - in Bezug auf die Konto-Nummer wird noch zu recherchieren sein. Aber mit solchen Fälschungen sind kaum Klagen zu gewinnen - nicht einmal in Wien!!! Nach mehreren Drohungen gegen meine Person muss ich Sachwalter bzw. Konzipienten alleine zum Bezirksgericht Wien 23 am 7. April schicken. Es scheint sehr gefährlich zu werden!


Wer könnte so unprofessionell meine Unterschrift gefälscht haben??? Ich bin doch gar nicht testierfähig - jede Vollmacht von mir ist UNGÜLTIG (siehe Beschluss 


Ich suche gerade für Verhandlung Unterlassungsklage (1. Tagsatzung zur Beweisaufnahme am 7.4.2017 BG Wien-Liesing) das Testament MAMA von W. Priklopil...wegen Handschriften-Vergleich....siehe Fälschung U-Klage Moser (Vertreten durch Mag. Fasching - Wien Schottenring) Ich soll an Raiffeisenbank in Serbien 9.800 Euro überwiesen haben (ist offenbar verschlüsselte Warnung - wieder diese freimaurerische Kabbala-Zahlensymbolik) an meinen Sachwalter, dass er mir nicht helfen darf, weil er sonst auffliegen würde....) Siehe dazu auch Rechnungen - Unterschriften Buch Elfriede Awadalla....Kennt sich noch jemand aus??? Habe anderen Sachwalter (Joh 14) Ruin point der Klagsgegner ist übrigens die panische Angst vor Psychiatern....(1: 0) für mich!

Donnerstag, 30. März 2017

Sachwalterschaft neu im Parlament Wien beschlossen

http://www.orf.at/#/stories/2385496/

Der Nationalrat hat heute mit den Stimmen aller Fraktionen das Erwachsenenschutzgesetz beschlossen und damit das 30 Jahre alte Sachwalterrecht reformiert. Auch die Grünen gaben sich letztlich mit der von Justizminister Wolfgang Brandstetter gegebenen Finanzierungszusage zufrieden.
Die neue Regelung, die am 1. Juli 2018 in Kraft tritt, soll die Sachwalterschaft alten Stils - mit völliger Rechtlosigkeit der „Besachwalteten“ - so weit wie möglich vermeiden. Aus ihr wird die Erwachsenenvertretung, die bei größtmöglicher Beibehaltung der Selbstbestimmung konkret auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten wird. Das Gesetz bietet dazu unterschiedliche Arten der Vertretung einer vertretungsbedürftigen volljährigen Person.

Finanzierung „wirklich gesichert“

Für Kritik in der Gesetzwerdung hatten die Kostenschätzungen in dem Gesetz gesorgt, aus 86 Millionen im Erstentwurf waren schließlich nur 24 Millionen Euro im Zweitentwurf geworden. Brandstetter sagte aber auch im Nationalratsplenum, dass die Finanzierung „wirklich gesichert“ sei. Für die Änderungen gebe es „sehr wohl sachliche Begründungen“, außerdem gebe es die Freigabe des Finanzministeriums, Rücklagen im Ausmaß von 160 Millionen Euro aufzubrauchen.

Lob von der Caritas

Lob für die Reform kam von vielen Seiten, auch die Caritas begrüßte die Neuerungen. „Entscheidungen sollen in Zukunft nicht mehr für Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, sondern mit ihnen getroffen werden“, so Caritas-Präsident Michael Landau in einer Aussendung.
Damit werde „eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung und Autonomie für jene Menschen umgesetzt, die bei ihren Entscheidungen im Alltag Unterstützung benötigen“, so Landau.

http://orf.at/stories/2385496/

Einstimmiger Beschluss zu Sachwalterschaft im Parlament

Der Nationalrat hat heute mit den Stimmen aller Fraktionen das Erwachsenenschutzgesetz beschlossen und damit das 30 Jahre alte Sachwalterrecht reformiert. Auch die Grünen gaben sich letztlich mit der von Justizminister Wolfgang Brandstetter gegebenen Finanzierungszusage zufrieden.
Die neue Regelung, die am 1. Juli 2018 in Kraft tritt, soll die Sachwalterschaft alten Stils - mit völliger Rechtlosigkeit der „Besachwalteten“ - so weit wie möglich vermeiden. Aus ihr wird die Erwachsenenvertretung, die bei größtmöglicher Beibehaltung der Selbstbestimmung konkret auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten wird. Das Gesetz bietet dazu unterschiedliche Arten der Vertretung einer vertretungsbedürftigen volljährigen Person.

Finanzierung „wirklich gesichert“

Für Kritik in der Gesetzwerdung hatten die Kostenschätzungen in dem Gesetz gesorgt, aus 86 Millionen im Erstentwurf waren schließlich nur 24 Millionen Euro im Zweitentwurf geworden. Brandstetter sagte aber auch im Nationalratsplenum, dass die Finanzierung „wirklich gesichert“ sei. Für die Änderungen gebe es „sehr wohl sachliche Begründungen“, außerdem gebe es die Freigabe des Finanzministeriums, Rücklagen im Ausmaß von 160 Millionen Euro aufzubrauchen.

Lob von der Caritas

Lob für die Reform kam von vielen Seiten, auch die Caritas begrüßte die Neuerungen. „Entscheidungen sollen in Zukunft nicht mehr für Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, sondern mit ihnen getroffen werden“, so Caritas-Präsident Michael Landau in einer Aussendung.
Damit werde „eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung und Autonomie für jene Menschen umgesetzt, die bei ihren Entscheidungen im Alltag Unterstützung benötigen“, so Landau.
Mehr dazu in religion.ORF.at
http://religion.orf.at/stories/2834037/