Mittwoch, 9. August 2017

Scharia Obsorge Sachwalterschaft und Kinderhandel

Das Thema Entmündigung (Sachwalterschaft) und Scharia bedarf näherer Betrachtung (Dank sei hier an Prof. Moschik für ihre wegweisenden Analysen betreff SCHARIA-PENSION) Es muss nämlich genau untersucht werden, wie ein Wiener Bezirksrichter (Richterin) reagiert, wenn einer streng moslemischen Familie die Kinder weggenommen werden sollen bzw. wenn die Ehefrau (die z.B. kein Wort deutsch spricht, Analphabetin ist und mit KREUZERL unterschreibt, wenn überhaupt) entmündigt werden soll. Diese Frau ist zum Beispiel psychisch krank, weil sie den ganzen Tag zu Hause ist, keine sozialen Kontakte hat. ALS ANALPHABETIN müsste sie automatisch entmündigt werden - das heißt das wären tausende Einwanderer, die unbedingt und sofort UNTER SACHWALTERSCHAFT gestellt werden müssten (das wird nicht getan, weil kein Sachwalter sich traut, eine ISIS-Familie als Mündel-Familie zu übernehmen) Ich nehme an, dass sich die RichterInnen bei den Bezirksgerichten so in die Hosen scheissen, dass jegliche Entmündigung bzw. Kindesabnahme unterbunden wird - damit quält man lieber die österreichische Elite......Kinderhandel und Sachwalterschaft sind ja mittlerweile ein Milliardengeschäft.....

https://sparismus.wordpress.com/category/post-truth-sharia-pension/

https://sparismus.wordpress.com/category/post-truth-sharia-pension/

es ist finanziell NICHTS zu holen bei diesen Einwanderer-Familien....vielleicht entdecken die SachwalterINnen und BezirksrichterInnen das GEschäft noch...wenn eine Immigranten-Familie z.B. 5000 Euro im Monat bekommt (ohne EINEN TAG in ÖSTERREICH GEARBEITET ZU HABEN) - dann kann der Sachwalter schon ein bisschen was abzweigen...die meisten SachwalterInnen sind aber feig und scheissen sich an....vor den Waffen, die die Leute haben....Teilweise wird aber schon in sehr schönen Häusern gewohnt...und bei Scheidungen ist nicht klar, ob die überhaupt verheiratet sind...sie lassen sich pro forma scheiden, um mehr Mindestsicherung bekommen (Akt ist bekannt)

http://www.krone.at/oesterreich/fluechtlinge-bekommen-mehr-geld-als-bauern-pension-mindestsicherung-story-529499

http://www.krone.at/oesterreich/fluechtlinge-bekommen-mehr-geld-als-bauern-pension-mindestsicherung-story-529499

Rose-Marie Ludmilla Baumann-Hödl deswegen lassen ja psychiatrische GutachterInnen auch vor der Entmündigung immer im Waffenregister des BMI nachschauen...die scheissen sich genau so an - super beim STEHLEN und FOLTERN der Österreichischen ELITE - aber zu feig für sonst was.....deswegen müssen sie ja auch vom MÜNDELGESCHÄFT leben - weil sie Angst haben bei Strafverteidigung (die Killer der Gegnerischen Partei könnten sie zu Hause "abholen") - die haben alle die HOSEN VOLL....

https://sparismus.wordpress.com/category/sachwalterschaft-als-scharia-in-oesterreich/

Sachwalter_KaiserInnen, Entmündigungs-RichterInnen (Enteignungs-RichterInnen) und psychiatrische GutachterInnen in Obsorge-und Entmündigungs-Verfahren können einem wirklich leidtun - man weiss wo sie wohnen, wo ihre Palais sind - ihre Jaguars und Lamorghinis zu Hause sind......INTERNATIONAL natürlich - die gehen sicher nur mehr unterirdisch aus der Kanzlei - was die Security wieder kostet - besonders bei jenen Sachwaltern, die zu feig für Strafprozesse sind und daher vom Massen-Entmündigungsgeschäft leben müssen - aber gut leben können - derweil noch


Sachwalter_KaiserInnen, Entmündigungs-RichterInnen (Enteignungs-RichterInnen) und psychiatrische GutachterInnen in Obsorge-und Entmündigungs-Verfahren können einem wirklich leidtun - man weiss wo sie wohnen, wo ihre Palais sind - ihre Jaguars und Lamorghinis zu Hause sind......INTERNATIONAL natürlich - die gehen sicher nur mehr unterirdisch aus der Kanzlei - was die Security wieder kostet - besonders bei jenen Sachwaltern, die zu feig für Strafprozesse sind und daher vom Massen-Entmündigungsgeschäft leben müssen - aber gut leben können - derweil noch 




Entmündigung (nach Österreichischem Recht) wegen Analphabetismus und Scharia dringend empfohlen - Gefahr in Verzug wegen Selbstfürsorge-Defizit!!!!!! 

in memoriam 


Edikte im Verlassenschaftsverfahren
BG Innere Stadt Wien, 001 3 A 258/16a
Ediktsdatei

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Kuratorenbestellung
Gericht:BG Innere Stadt Wien
Aktenzeichen:001 3 A 258/16a
Letzte Änderung:20.10.2016
Verlassenschaft nach:Eisserer Herbert Dr.

Eisserer Herbert Dr., geboren am 14.06.1957, zuletzt wohnhaft gewesen in Proschkogasse 2/15, 1060 Wien, ist am 12.09.2016 verstorben.

Das Gericht bestellt Mag. Isabel Albrecht, Rechtsanwältin, Salzgries 15/11, 1010 Wien zur Kuratorin/zum Kurator der Verlassenschaft.







Dienstag, 20. Juni 2017

Gerichtsgebühren im Pflegschaftsverfahren

SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....



SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....



SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....


SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....



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SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....


SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....


Montag, 19. Juni 2017

Gerichtsgebühren im Pflegschaftsverfahren

https://www.jusline.at/index.php?cpid=15187b37c475f3e8bfc113aaa6ceb3d4&lawid=148&paid=anhang7

Diskussion zu " Tarifpost 7 GGG " ("0 Nachrichten")
Tarifpost 7 GGG

über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung volljähriger Pflegebefohlener (§ 137 AußStrG)
ein Viertel der Entschädigung, die der Person zuerkannt wird, der die Vermögensverwaltung obliegt, mindestens jedoch 82 Euro

8. Entscheidungen über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung nach der Tarifpost 7 lit. c Z 2 sind auf Antrag der Partei gebührenfrei, wenn aus der Pflegschaftsrechnung als einziges Vermögen Sparguthaben bis zu 20 000 Euro ersichtlich sind und die ausgewiesenen jährlichen Einkünfte (§§ 229, 276 ABGB) 13 244 Euro nicht übersteigen.

https://www.jusline.at/137_Best%C3%A4tigung_der_Rechnung_Entsch%C3%A4digung_AussStrG.html



(1) Ergeben sich keine Bedenken gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnung, so hat sie das Gericht zu bestätigen. Sonst ist der gesetzliche Vertreter aufzufordern, die Rechnung entsprechend zu ergänzen oder zu berichtigen; misslingt dies, so ist die Bestätigung zu versagen. Soweit das Vermögen oder die Einkünfte nicht gesetzmäßig angelegt oder gesichert erscheinen, hat das Gericht die erforderlichen Maßnahmen nach § 133 Abs. 4 zu treffen.
(2) Zugleich mit der Entscheidung hat das Gericht über Anträge des gesetzlichen Vertreters auf Gewährung von Entgelt, Entschädigung für persönliche Bemühungen und Aufwandersatz zu entscheiden. Auf Antrag hat das Gericht die zur Befriedigung dieser Ansprüche aus den Einkünften oder dem Vermögen des Pflegebefohlenen notwendigen Verfügungen zu treffen, erforderlichenfalls den Pflegebefohlenen zu einer entsprechenden Leistung zu verpflichten. Beantragt der gesetzliche Vertreter Vorschüsse auf Entgelt, Entschädigung oder Aufwandersatz, so hat sie ihm das Gericht zu gewähren, soweit er bescheinigt, dass dies die ordnungsgemäße Vermögensverwaltung fördert.
(3) Die Entscheidung über die Rechnung beschränkt nicht das Recht des Pflegebefohlenen, Ansprüche, die sich aus der Vermögensverwaltung ergeben, auf dem streitigen Rechtsweg geltend zu machen.

LINKS 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002667

Gerichtsgebührengesetz Novelle 1.1.2016 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00162/fname_478040.pdf

http://www.mediengesetz.at/index.php?id=329

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.1710811.html

Allgemeines 

http://investment-portal.net/austria/gesetzeat/Gerichtsgebuehrengesetz.html


Montag, 5. Juni 2017

Inquisitionsverfahren und SW-Verfahren: ein Mündel übt sich im historischen Vergleich

Sachwalterschaftsverfahren in Österreich und Inquisitionsverfahren: 

Schon während meiner Studienzeit in Graz interessierte mich das Inquisitionsverfahren sehr. Nun habe ich um den Preis von 5 Euro 99 Cent bei Frick am Graben das Buch von I. Ackerl über Hexenverfolgung in Österreich erworben. Parallelen zum Sachwalterschaftsverfahren in Ö ergeben sich wie folgt: Die Vorbereitung erfolgte durch die Denunzierung im Bereich der Geistlichkeit (siehe dazu auch meine causa Denunzierung 2007 zum Höhepunkt des Eurofighter-U-Ausschusses) - der Prozess und die Hinrichtung erfolgte durch ein irdisches Gericht....die Vorbereitung - also Schuld der Hexe wegen Fehlgeburten, Gewittern, Ernteschaden, Sodomie....etc erfolgte aber durch die hohe Geistlichkeit, wobei auch Pfarrer, die z.B. ihre Pfarrersköchin retten wollten, auch hingerichtet wurden. Man könnte also die Clearing-Stellen und die gerichtlich beeideten GutachterInnen aus dem Bereich der Psychiatrie als die Geistlichkeit der Moderne bezeichnen - natürlich auch die Banken und Denunzianten im Umkreis des Mündels, die die Entrechtung beantragen (z.B. wegen gefälschter Schuldforderungen wie in meiner causa) Das Urteil (die lebenslange Entmündigung und Hinrichtung auf Raten) fällt dann das irdische Bezirksgericht - früher Landgericht! Wie immer ging es um das Geld und das irdische Vermögen der Hexe: Seite 169: Nach der Hinrichtung wurde in vielen Verfahren noch um die Prozesskosten gestritten: Denn jeder am Verfahren beteiligte Vertreter der STAATLICHEN MACHT, Richter, Henker, Bader oder Gerichtsdiener verrechnete Kosten und verdiente dabei nicht schlecht!!! Heute teilen sich das Vermögen der Mündelhexe die "Clear"ing-Stellen, Psychiater, Gerichte...etc...

Bildergebnis

Kostenrechnung Hinrichtung 

Kostenrechnung Hexenverbrennung: Beispielsweise verrechnete ein Wundarzt 6 Gulden, nachdem er bei 20 Personen Narben danach überprüft hatte, ob Hostien eingeheilt worden seien. Eine Enthauptung durch den Scharfrichter kostete ebenfalls 6 Gulden (ein Schnäppchen im Vergleich zu heute) - die Verbrennung der Hexe 8 Gulden. 14 Gulden waren 1731 für den Bannrichter und seinen Schreiber sowie zwei Kapuzinerpatres für die dreitägige Verköstigung am Gerichtsort zu bezahlen. Die 4 Herren verspeisten Hühner, Fische, Wachteln, Rindfleisch, Kapaune, Enten, Zitronen, Mandeln, Krebse, Marillen, 100 Eier (wahrscheinlich wegen der Potenz) und Butterschmalz. Für das gesamte Verfahren des Jahres 1731 in Grillenberg (Nomen est omen- dort wurde man gegrillt) hatte der LANDGERICHTSINHABER Max Lobgott Graf Kuefstein 123 Gulden und 16 Kreuzer zu bezahlen.

Bildergebnis für hexenhammer

Beachte dazu: Auch heute befinden sich die österreichischen Gerichte im Eigentum z.B. von politischen Parteien, die angeben, wie das Urteil zu fällen ist - früher war es der Adel, der die Gerichte als Eigentum zu verwalten hatte.


Bildergebnis für hexenhammer

Besaß ein Verurteilter (Hexe, Mündel heute) Vermögen, so war es zu diesem Zeitpunkt verloren. Wenn etwas übrig blieb, erhob der Grundherr und Gerichtseigentümer Ansprüche (siehe heute Kosten für psychiatrisches Gutachten, Gerichtsgebühren, Angehörige von Mündel haben kein Recht auf Akteneinsicht, dürfen aber zahlen zahlen zahlen.....) Familienmitglieder, Kinder der Hexe oder des Zauberers gingen in der Regel leer aus. 

Ackerl: Da aber bis auf wenige Ausnahmen die meisten Verurteilten aus den untersten sozialen Schichten kamen, gab es kein zu verteilendes Vermögen. Die Gerichtskosten musste der GRUNDHERR beziehungsweise GERICHTSEIGENTÜMER (heute politische Partei, die an der Macht ist) tragen. Trotzdem führten weder vernünftiges wirtschaftliches Denken noch Habgier der Grundherrn (als EIGENTÜMER des GERICHTS) zu einem raschen Ende der Verfolgungen. Ende Zitat.

Bildergebnis für als die scheiterhaufen brannten

Auch Widerstand gab es (Johann Weyer): "Als Syndikus zu Metz hatte ich einen harten Kampf mit einem INQUISITOR, der ein Bauernweib um der abgeschmacktesten VERLEUMDUNG willen mehr zur ABSCHLACHTUNG als zur UNTERSUCHUNG vor sein nichtswürdiges FORUM (heute Entmündigungsforum rund um SW, Gericht und psychiatrischen Gutachter) gezogen hatte. Als ich ihm in der VERTEIDIGUNG der Angeklagten bewies, dass in den Akten kein genügendes INDIZIUM vorliege, sagte er mir ins Gesicht: Allerdings liegt ein sehr genügendes (Indizium) vor: Ihre Mutter ist als Zauberin verbrannt worden." vgl. Malleus maleficatum: Zauberinnen weihen ihre Kinder gleich nach der Geburt dem Teufel. Ende Zitat

Das Landgericht - historischer Exkurs: 

https://de.wikipedia.org/wiki/Landgericht_Wien

Das Landgericht Wien war ein deutsches Landgericht in Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus von 1939 bis 1945.
Das Landgericht Wien wurde „VO zur Änderung der Gerichtsgliederung im Lande Österreich“ vom 13. April 1939[1] gebildet. Es übernahm die Aufgaben des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, der Landesgerichte für Strafsachen Wien I und II, des Handelsgerichtes Wien und des Jugendgerichtshofs.

http://othes.univie.ac.at/827/1/04-30-2008_0203091.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Hexenprozess_von_F%C3%BCrsteneck

Ausgangslage 

Afra Dickh (auch Afra Dick) war Dienstmagd beim Bauern Frueth in Wittersitt, einem Ortsteil der heutigen Gemeinde Ringelai. Die Anklage lautete auf Giftmord, Verhexung von Mensch und Tier, der Verbindung mit anderen verhexten Personen und des buhlerischen Umgangs mit dem Teufel. Mitangeklagte waren das 13-jährige Hüterdirndl Maria, das beim selben Bauern in Dienst stand, und die verwitwete Bäuerin Maria Kölbl, eine 15-fache Mutter aus Neidberg bei Ringelai.
Die zuständige Gerichtsbehörde war das zum Hochstift Passau gehörige fürstbischöfliche passauische Pfleg- und Landgericht Fürsteneck. Vorsitzender der Untersuchungskommission war der Richter Gottfried Wagner, Protokollführer J. W. Lorenz, Beisitzer der Gastgeb Simon Daikh, Josef Schonauer und der Bader von Perlesreut Korbinian Wenkh.

http://hexenprozesse.at/

http://d-nb.info/1009596586/04






Sonntag, 28. Mai 2017

Vom Ableben des Sachwalters Dr. Herbert E und andere Neuigkeiten aus der Mündelwelt

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2015/01/

Die Autorin dieser Zeilen wird in diesen Tagen von der Gattin eines Kuranden mit Telefonanrufen bombardiert, weil die Gattin sich gegen Pflege-Miss-Stände wehrt und die Wohnungsauflösung für ihren Gatten durch den Sachwalter wehrt. Der Gatte befindet sich in einem Wiener Pflegeheim, das nach einer roten Gesundheitsministerin der 1970-er Jahre benannt ist, die die Autorin aus ihrer Kindheit am Attersee kannte.

Der Gatte ist laut Angaben der Ehefrau von schlecht ausgebildeten und der deutschen Sprache unkundigen bonischen PflegerInnen fast zu Tode gepflegt worden. Die Institutionen, die das zu vertuschen wissen, sind allgemein bekannt.

Der Verfahrens-Sachwalter des Gatten (Jg. 31) war bis September 2016 ein gewisser Dr. Herbert E., der in Wien als Sachwalter-Kaiser bezeichnet wurde. Er hatte ca. 500 Kuranden zu betreuen und lukrierte Immobilien und Wertgegenstände von alten wohlhabenden Kuranden im 16. und 17. Wiener Gemeindebezirk - gemeinsam mit Angehörigen der Bezirksgerichte. Es gilt keine Unschuldsvermutung.

Nun geht der Krug vermutlich so lange zum Brunnen bis er bricht. Das war auch im Falle des Dr. Herbert E. so: Die aufmüpfige Gattin (die sich gegen die Enteignung ihres entmündigten Gatten wehrte) besuchte Dr. Herbert E. des Öfteren in seiner Kanzlei in Wien-Alserstraße.

Noch im August 2016 erfreute sich Dr. E. - laut Angaben der Mündel-Gattin, die wir hier Frau W. nennen wollen - bester Gesundheit. Er machte sich über sie lustig, weil sie Jahrgang 1944 ist und eigentlich wörtlich schon auf den Friedhof gehöre. 1100 Euro sind ja viel Geld - das ist nämlich ihre Pension.

Nun wird im Internet und in justiz.edikte.gv.at das Ableben des Dr. E. mit 12.9.2016 benannt.

Für die Verfahrenssachwalterschaft für Herrn S., den Gatten von Frau W., verlangte Dr. E. laut Beschluss des BG Wien Innere Stadt 555 Euro - er konnte diese Pflegschaftsrechnung offenbar noch aus dem Nirwana legen - bestätigt vom BG Wien Innere Stadt im November 2016.

Mag. Christoph B war für einige E-Mündel die Vertretung auf Erden - so berichtet das BG Innere Stadt und seine Pflegschafts-"RechtspflegerInnen"!

Im Vermögen des Pfleglings S sind Sparbücher im Werte von ca. Euro 30.000 angegeben.

Einen Teil der Pfleglinge von Dr. E. dürfte im Herbst 2016 der noch berüchtigtere Dr. W. übernommen haben - so auch unseren Pflegling S.

Dr. W. zeichnet sich nicht durch besondere Intelligenz aus, aber durch besondere Geldgier - das kann die Autorin dieser Zeilen bezeugen, die von 2009 bis 2011 unter Pflegschaft dieses Sachwalters war.

Genossenschaftswohnung der Gewerkschaft

Nun soll die Genossenschaftswohnung des Pfleglings aufgelöst werden - dabei bedient sich der neue Sachwalter Dr. W. eines besonderen Tricks:

Er will die Gattin nötigen, die Hauptmietrechte zu übernehmen - was in diesem Fall nicht legal wäre, da sie eine andere Wohnung hat.

Damit will er dem Gericht beweisen, dass die Gattin auch einen SW braucht, weil sie verrückt ist.

Die Tricks des Dr. W. haben sich offenbar verbessert - es geht wie immer um Enteignung via Entmündigung im großen Stil.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Gattin die Pflege-Miss-Stände aufdecken will (siehe dazu Lainzer Schwesternmorde bis 1989). Deswegen soll sie auf alle Fälle durch SACHWALTERSCHAFT mundtot gemacht werden.

Den Mündeln zu Gute kommt aber, dass der neue SW (der einige Kuranden des angeblich verblichenen Dr. E. übernahm) nicht durchschaut, dass er und seine korrupten Tätigkeiten mit Hilfe vor allem des VSP komplett durchschaut sind.

Die Gerichte haben ja ihre Spitzeln auf Social Media und auch einige Anwaltskanzleien, die auf Sachwalterschafts-Enteignungen spezialisiert sind.

Dr. W. kann aber nicht mal E-Mails öffnen - seine einzige Stärke ist seine gänzlich ROT eingerichtete Kanzlei im Haus einer großen Bank in Wien-Landstraße - ausgestattet mit Biedermeier-Mündel-Möbeln - vermutlich aus Kurandischen Verlassenschaften lukriert.

Die Kanzlei in der Josefstädter Straße war ebenso nobel eingerichtet - die Übersiedlung wurde dem Gericht nicht gemeldet.

Psychiatrische Gutachter - news:

Ganz eigenartig ist ein Gutachter der Psychiatrie aus Waidhofen/ Thaya (siehe auch Fall Hollenbach) ums Leben gekommen. Sachen gibt es!

http://www.noen.at/horn/kainreith-pkw-gegen-linienbus-58-jaehriger-mediziner-gestorben/37.188.027#

Ex-kurs Clearing:

Eine bewährte Funktion in diesem Dreieck Gutachter - Gericht - SW nimmt vermutlich als Begünstigter und Begünstigte ein Verein ein, der sogenannte SozialarbeiterInnen in die Wohnungen und Häuser der älteren Leute schickt, um eine BESTANDSAUFNAHME des Vermögens zu machen.

Wenn die alten Leute sich gegen den Diebstahl wehren, werden sie von diesen "SozialarbeiterInnen" beschimpft und eingeschüchtert.

Das ist das soziale Wien heute:

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2015/01/

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2015/01/

Exkurs: Ei-Mündel:

Die Strategie ist wie folgt:

Lukrative Mündel werden von Mag. Christoph B. (logiert im noblen Wiener Hotel Arenberg) übernommen (im oben erwähnten Fall: vom 15. Juli bis 25. Oktober 2016)

Dr. E. starb aber bereits am 12. September 2016. Dann übernahm ein anderer Massen-SW (Dr. W) die lukrativsten mit Beschluss 25. Oktober 2016!

Die Pflegschaftsrechnung wurde also doch nicht aus dem Nirwana gemacht! Siehe dazu Pflegschaftsrechnung 3. März 2017 BG Innere Stadt! Spätestens dann wusste auch das Bezirksgericht, dass ein SW-Kaiser das Zeitliche gesegnet hat!









Mittwoch, 17. Mai 2017

1. Hilfe für potentielle Mündel gegen Enteignung - Vorsicht: Besuch der Sozialarbeiterin von VSP meistens FALLE

1. Hilfe für Mündel und Angehörige vor Besuch der Sozialarbeiterin vom Vsp (vor allem während Verfahrens-Sachwalterschaft)
1. Alle Wertgegenstände und Bargeld in Depot bringen (z.B. auch antike Stücke oder wertvolle Gemälde)  und so vor dem Zugriff von VSP und Sachwalter schützen
2. Türschloss: Vierfach-Verriegelung, falls SachwalterIn und/ oder Schergen (SozialarbeiterInnen - vsp oder Mitarbeiter von SW-KaiserInnen) einbrechen wollen
3. Falls Eigentum des potentiellen Kuranden im Grundbuch vermerkt ist, dieses herschenken - sofort!
4. Falls Sachwalter oder Sozialarbeiterin  irgendwas aus Wohnung entwenden wollen, sofort Polizei rufen!
5. Sozialarbeiterin vom VSP nicht in alle Räume des Hauses der Wohnung lassen - eventuell Wertgegenstände im Keller oder bei Nachbarin verstecken!
6. Wenn Sachwalter bereits den Strom abgeschaltet hat: in Wien zu Wien-Energie Kundenzentrum gehen und offenen Betrag in BAR bezahlen!!!
7. Wichtig: Nötigung durch Sachwalter oder Schergen nicht zulassen: z.B. Unterschrift betreff Wohnungsauflösung - der Sachwalter bzw. der einstweilige Sachwalter kann bestimmen, in welches Pflegeheim das Mündel kommt - leider haben Angehörige keinerlei Rechte auf Akteneinsicht beim Bezirksgericht!
8. Eventuell Besuch der Sozialarbeiterin vom VSP verschieben (bis alle Wertgegenstände aus Wohnung in Sicherheit gebracht sind): Bei Bezirksgericht anfragen - ob der Bericht des VSP (ob SW notwendig ist) bereits eingelangt ist.
9. Verfahrenssachwalterschaft hinaus zögern durch Antrag auf Gutachterwechsel (z.B. wegen Befangenheit)
10. Nach Delogierung durch Sachwalter: Unbedingt Aktenzahl beim Bezirksgericht erfragen und Datum der Versteigerung des Mündel-Vermögens! (siehe edikte.justiz.gv.at) Unbedingt erfragen, wohin (in welches LAGER) das Mobiliar und die Wertgegenstände des Mündels transferiert worden sind (in Wien meistens Kridtner - Spedition)
11. Nicht an Patientenanwaltschaft um Hilfe bitten...diese sind meistens Komplizen ebenso wie VSP
12. Achtung: Besuch der Sozialarbeiterin von VSP ist meistens große Falle (CLEAR-ING....) diese partizipieren meistens am aufzuteilenden Mündelvermögen.....