Donnerstag, 30. März 2017

Sachwalterschaft neu im Parlament Wien beschlossen

http://www.orf.at/#/stories/2385496/

Der Nationalrat hat heute mit den Stimmen aller Fraktionen das Erwachsenenschutzgesetz beschlossen und damit das 30 Jahre alte Sachwalterrecht reformiert. Auch die Grünen gaben sich letztlich mit der von Justizminister Wolfgang Brandstetter gegebenen Finanzierungszusage zufrieden.
Die neue Regelung, die am 1. Juli 2018 in Kraft tritt, soll die Sachwalterschaft alten Stils - mit völliger Rechtlosigkeit der „Besachwalteten“ - so weit wie möglich vermeiden. Aus ihr wird die Erwachsenenvertretung, die bei größtmöglicher Beibehaltung der Selbstbestimmung konkret auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten wird. Das Gesetz bietet dazu unterschiedliche Arten der Vertretung einer vertretungsbedürftigen volljährigen Person.

Finanzierung „wirklich gesichert“

Für Kritik in der Gesetzwerdung hatten die Kostenschätzungen in dem Gesetz gesorgt, aus 86 Millionen im Erstentwurf waren schließlich nur 24 Millionen Euro im Zweitentwurf geworden. Brandstetter sagte aber auch im Nationalratsplenum, dass die Finanzierung „wirklich gesichert“ sei. Für die Änderungen gebe es „sehr wohl sachliche Begründungen“, außerdem gebe es die Freigabe des Finanzministeriums, Rücklagen im Ausmaß von 160 Millionen Euro aufzubrauchen.

Lob von der Caritas

Lob für die Reform kam von vielen Seiten, auch die Caritas begrüßte die Neuerungen. „Entscheidungen sollen in Zukunft nicht mehr für Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, sondern mit ihnen getroffen werden“, so Caritas-Präsident Michael Landau in einer Aussendung.
Damit werde „eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung und Autonomie für jene Menschen umgesetzt, die bei ihren Entscheidungen im Alltag Unterstützung benötigen“, so Landau.

http://orf.at/stories/2385496/

Einstimmiger Beschluss zu Sachwalterschaft im Parlament

Der Nationalrat hat heute mit den Stimmen aller Fraktionen das Erwachsenenschutzgesetz beschlossen und damit das 30 Jahre alte Sachwalterrecht reformiert. Auch die Grünen gaben sich letztlich mit der von Justizminister Wolfgang Brandstetter gegebenen Finanzierungszusage zufrieden.
Die neue Regelung, die am 1. Juli 2018 in Kraft tritt, soll die Sachwalterschaft alten Stils - mit völliger Rechtlosigkeit der „Besachwalteten“ - so weit wie möglich vermeiden. Aus ihr wird die Erwachsenenvertretung, die bei größtmöglicher Beibehaltung der Selbstbestimmung konkret auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten wird. Das Gesetz bietet dazu unterschiedliche Arten der Vertretung einer vertretungsbedürftigen volljährigen Person.

Finanzierung „wirklich gesichert“

Für Kritik in der Gesetzwerdung hatten die Kostenschätzungen in dem Gesetz gesorgt, aus 86 Millionen im Erstentwurf waren schließlich nur 24 Millionen Euro im Zweitentwurf geworden. Brandstetter sagte aber auch im Nationalratsplenum, dass die Finanzierung „wirklich gesichert“ sei. Für die Änderungen gebe es „sehr wohl sachliche Begründungen“, außerdem gebe es die Freigabe des Finanzministeriums, Rücklagen im Ausmaß von 160 Millionen Euro aufzubrauchen.

Lob von der Caritas

Lob für die Reform kam von vielen Seiten, auch die Caritas begrüßte die Neuerungen. „Entscheidungen sollen in Zukunft nicht mehr für Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, sondern mit ihnen getroffen werden“, so Caritas-Präsident Michael Landau in einer Aussendung.
Damit werde „eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung und Autonomie für jene Menschen umgesetzt, die bei ihren Entscheidungen im Alltag Unterstützung benötigen“, so Landau.
Mehr dazu in religion.ORF.at
http://religion.orf.at/stories/2834037/

Sonntag, 26. Februar 2017

Die im Dunklen sieht man nicht - eine Sammlung dokumentierter Fälle


Denn die einen sind im Dunkeln
  Und die andern sind im Licht.

  Und man siehet die im Lichte

  Die im Dunkeln sieht man nicht.

Bert Brecht 

In diesem Blog wird versucht, eine Sammlung jener links zur Verfügung zu stellen, die versuchen, ausführlich SW-Missbrauch in Österreich zu dokumentieren. 

Da will der Ehemann die Ehefrau im Scheidungsverfahren entmündigen lassen, damit er die Kinder bekommt. 

Da wird das Schloss vom Sachwalter einfach ausgetauscht - die Tochter muss mit den betagten Eltern aus Wien fliehen.

Da verliert ein MÜNDEL ein ganzes Haus, nur weil der Sachwalter so gierig ist. 

Da wird eine alte Dame entmündigt, weil die Gemeinde das Haus abreißen will. 

Da müssen sich gesunde Menschen an Botschaften wenden, um nicht zwangseingeliefert zu werden und besachwaltert zu werden. 

Da wird aus dem Ministerium am Bezirksgericht angerufen, um unliebsame Beamte und Journalisten auch rückwirkend entmündigen zu lassen. 

Einige haben die Tortur nicht überlebt - einige mit vielen Narben. 

Die Verfahren erinnern an Inquisitionsverfahren - der Verfahrenssachwalter ist zugleich der endgültige Sachwalter - manche sagen auch Sach(raub)walter! 

Eine Menschenrechtskommission gibt es nicht - Menschenrechte hören dort auf, wo die Gier nach Millionen und Immobilien grenzenlos ist. 

Hier sind einige Geschichten dokumentiert: 

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit - es ist ein "Work in PROGRESS": 

1. Fall Jane B.: 

https://justizskandale.wordpress.com/2012/05/

http://www.freak-online.at/freak-online/aktuell/aktuell-detail/article/grenzen-der-sachwalterschaft/

http://www.ddrcarnielifm.com/html/botschaft.htm

https://justizskandale.files.wordpress.com/2012/09/bezirksgericht_hietzing_2_a_19_05p_dr_ursula_kovar.pdf

https://birdflu666.wordpress.com/2010/09/07/judges-stops-court-guardianship-i-am-free/

https://www.youtube.com/watch?v=esDyPgcrZDE

http://wakenews.net/html/rachefeldzug_gegen_jane_burger.html

2. Lexnet - Sammlung 

http://www.wikilegia.info/wiki/index.php?title=Kategorie:Sachwalterschaftsmissbrauch

Achtung: Es werden hier Juristen, Gutachter etc. mit vollem Namen genannt. 

Dieser blog will keine Vorverurteilungen und Klagen vermeiden, daher gilt natürlich für alle Genannten die Unschuldsvermutung. 

http://www.wikilegia.info/wiki/index.php?title=Die_%C3%B6sterreichische_Sachwalterschaft

http://www.wikilegia.info/wiki/index.php?title=Hilflos_gegen_Sachwalter

3. Private Initiativen 

http://www.sachwalterschaftsmissbrauch.com/Links.html

http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2979

http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1432

http://sachwalter-justitium.forenworld.at/viewtopic.php?f=4&t=43

www.sparismus.wordpress.com 

chronologieeinerentmündigung.blogspot.co.at 

http://kanalstreitigkeitgempuchkirchen.blogspot.co.at/2016/02/rechtsmissbrauch-sachwalterschaft-als.html

Entmündigung aus politischen Gründen - Bestellung der Entmündigung durch die Bundesministerien für Landesverteidigung und BM für Finanzen 

http://www.saubere-haende.org/index.php?id=1323

Die Kammerhofer-Files: 

E-Mail an Mündel stellt Perfidität der Stasi-Akteure eindeutig unter Beweis - woher hat der Blogger die Daten des Pflegschafts-Aktes des Bezirksgerichts Wien-Favoriten

http://entmuendigungwienbezirksgericht23.blogspot.co.at/2017/01/pflegschaftsakt-bg-liesing-12-p-234-und.html

Im Mai 2009 wurde Frau Mag.a Rosemarie B. Hoedl vom Bezirksgericht Wien-Liesing in allen Lebensbereichen entmündigt.Sie war von 2000 bis Anfang 2005 SAP-Beraterin in Bundesrechenzentrum, den Bundesministerien und Obersten Organen der Republik Österreich. Das BMF "bestellte" am Bezirksgericht ihre 11 Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit laut Aktenvermerk vom 30.4.2009. Die Sammlung der Gerichtsdokumente soll als Basis für die Verbesserung des Außerstreitverfahren dienen!


Auch der perfide blogger DAHAMIST.at aus Linz fragt sich, wann alle steirischen Frauen, die politisch unbequem sind, endlich entmündigt werden: 

https://twitter.com/DerDahamist

Wenn man ihn als Hetzer nicht mehr braucht, könnte ihm allerdings auch das Schicksal der Entmündigung bzw. auch das physische Ende blühen. Er wird ja nicht mehr bezahlt - er muss um Spenden betteln. So geht es nun mal den agents provocateurs dieser Welt - zuerst benutzt und dann weg - warum? Sie wissen zu viel. 

Wann wird die Stalkerin mitsamt der Wiener Schnapstaschentuchfabrikantin endlich entmündigt? Psychiatrische Untersuchungen laufen bereits.Zitat Ende

Parlamentarische Anfragen: 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_08077/index.shtml

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_08180/index.shtml

https://offenesparlament.at/gesetze/XXIV/J_06384/

Zwangsräumungen und Sachwalterschaft 

http://www.krone.at/wien/proteste-bei-delogierung-in-wien-ottakring-strasse-blockiert-story-430179

PRESSE 

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/480031/Freiheit_Normalsein-oder-nicht-das-ist-die-Frage

http://diepresse.com/home/recht/rechtwirtschaft/5156531/Jobverlust-durch-den-Sachwalter?from=simarchiv

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/5064813/Trotz-Arbeitslast-muss-Anwalt-Sachwalter-sein?from=simarchiv

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4998411/Kein-Sachwalter-fuer-Querulanten?from=simarchiv

OGH - Oberster Gerichtshof (RIS) 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19980415_OGH0002_0090OB00097_98Z0000_000

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19950221_OGH0002_0050OB00507_9500000_000&IncludeSelf=True

http://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/die-frage-ob-die-umbestellung-des-sachwalters-erforderlich-ist-haengt-nicht-vom-wohlwollen-des-sachwalters-ab/

Psychiater - Gerichtlich beeidete Gutachter - Ferndiagnosen - Aktengutachten 

https://kurier.at/chronik/oesterreich/klage-gegen-reinhard-haller-der-psychiater-hat-mich-ruiniert/17.052.119

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4998411/Kein-Sachwalter-fuer-Querulanten?from=simarchiv

VIDEO-Sammlung zum Thema Sachwalterschaft in Österreich folgt in Extra-blog! 

Kommentar: Während also das gesamte Menschenrechts-Geplapper täglich im Fernsehen zu hören ist, wird in Bezug auf Sachwalterschaft immer auf das psychiatrische Gutachten und die Erkrankung hingewiesen! Dass aber auch kranke Menschen Menschenrechte haben sollten und nicht ziellos und wahllos bestohlen werden sollten, wird hier von Top-MenschenrechtlerInnen niemals erwähnt. 















Sachwalterschaft: Das Watergate des österreichischen Rechtssystems?

Auswertung Verfahrensautomation Justiz (Brz GmbH) - Antwort auf parl Anfrage an BM für Justiz Dr. Beatrix Karl - allein in meinem BG Wien 23 ist Anzahl der SWs von 2006 bis 2011 von 462 auf 672 gestiegen!



Aus der Antwort der BM für Justiz auf Anfrage von Keck (SPÖ): Teil1: Das Verfahren außer Streitsachen ist aber mit funktionsgleichen Verfahrensgarantien ausgestattet wie der Zivilprozess. Dies bedeutet insbesondere: Alle Parteien müssen vom Inhalt der Erhebungen Kenntnis erlangen und dazu Stellung nehmen können (rechtliches Gehör).




Zitat: Es dient nun dem rechtlichen Gehör einer von einer SW betroffenen Person, dass sie - oder ihre VertreterIn - gegen Beschlüsse eines Sachwalter-Richters (sei es über die Notwendigkeit bzw. Auswahl des Sachwalters, sei es später über die Entscheidung über dessen Entschädigung) ein RECHTSMITTEL beim jeweiligen Landesgericht (für ZRS) und allenfalls auch beim OGH erheben kann. Aufgrund der Trennung von Justiz und Verwaltung (Art. 94 B-VG) hat das BM für Justiz - alsVerwaltungsorgan - keine Befugnis, die Tätigkeit der SW-Gerichte zu kontrollieren!! Ende Zitat




ACHTUNG Verfahrensmangel: Ein Sachwalter über den man sich beschwert, wird keinen Rekurs gegen seine Bestellung beim LG ZRS einbringen - schon gar nicht ein teures Verfahren beim OGH....es scheint alles "abgesprochene" Sache zu sein!!!!



Zitat: (Parlamentarische Anfrage-Beantw): Die angesprochenen Miss-Stände bei der Führung von Sachwalterschaften dürften aber hauptsächlich Fälle zum Gegenstand haben, in denen nahestehende Personen (sic!!!) Angehörige von Rechtsberufen oder sonstige geeignete Personen zum Sachwalter bestellt wurden. Im Bereich der Vereinssachwalterschaft (sic!!!) sind jedenfalls Beschwerden beim BM für Justiz äußerst selten. Nur in diesem Bereich (sic!!!) obliegt aber dem BMJ eine Fachaufsicht - SIC!!! § 5 VSPBG, die auch entsprechend wahr genommen wird.



Zitat: (Parlamentarische Anfrage-Beantw): Die angesprochenen Miss-Stände bei der Führung von Sachwalterschaften dürften aber hauptsächlich Fälle zum Gegenstand haben, in denen nahestehende Personen (sic!!!) Angehörige von Rechtsberufen oder sonstige geeignete Personen zum Sachwalter bestellt wurden. Im Bereich der Vereinssachwalterschaft (sic!!!) sind jedenfalls Beschwerden beim BM für Justiz äußerst selten. Nur in diesem Bereich (sic!!!) obliegt aber dem BMJ eine Fachaufsicht - SIC!!! § 5 VSPBG, die auch entsprechend wahr genommen wird.

Zitat: Ich (BM für Justiz) habe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Richter oder Rechtspfleger (sic! mit anderen in Sachwalterschaftsverfahren involvierten Personen zum Nachteil der von einer Sachwalterschaft betroffenen Person zusammen wirkten (sic) bzw. klüngelten (sic).



Sollten derartige Praktiken bekannt sein, wird ersucht, diese konkreten Einzelfälle mitzuteilen (sic!!!), damit gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. Anders als hier unterstellt (sage und schreibe von einem SPÖ-Nationalratsabgeordneten - sic!!!) verrichten die mit SW-Sachen befassten Richter und Rechtspfleger (beachte: Richter und Rechtspfleger ungegendert) ihre Aufgaben tagtäglich im wohlverstandenen Interesse (sic!) der Auftraggeber....sorry betroffenen Person. Ende Zitat Justizministerin



Mittwoch, 22. Februar 2017

Sachwalterschaft und Psychiatrie (Österreich)

Gemäß § 268 ABGB wäre es die Aufgabe des Sachwalters, dem Kuranden (Patienten) die Angst vor Psychiatrie und Psychotherapie zu nehmen und Geld aus dem Vermögen des Kuranden oder aus Amtsgeldern für Psychotherapie und psychiatrische Behandlung zur Verfügung zu stellen (soweit nicht durch Krankenkasse abgedeckt) 

https://de.wikipedia.org/wiki/Psychiatrie#Fachbereiche_der_Psychiatrie

Fachbereiche der Psychiatrie

Die Disziplin Psychiatrie entspringt dem ehemaligen Fachbereich Nervenheilkunde, der auch das Gebiet der heutigen Neurologie umfasst. Im Zuge des medizinischen Fortschrittes haben sich innerhalb der Psychiatrie viele Spezialfächer entwickelt, die eine eigene Erwähnung verdienen. Dabei ist im Besonderen festzustellen, dass das Wesen der Psychiatrie vor allem in der Erkenntnis des Zusammenwirkens biologischer, entwicklungspsychologischer und psychosozialer Faktoren auf den psychopathologischen Befund des Patienten liegt. So ist es nicht verwunderlich, dass neben den psychologischen Disziplinen innerhalb der Psychiatrie auch viele Teilbereiche biologisch-naturwissenschaftlicher Art zu finden sind:
Die Psychopathologie beschäftigt sich mit den Formen eines krankhaft veränderten Bewusstseins, Erinnerungsvermögens und Gefühls- bzw. Seelenlebens. Sie beschreibt Symptome psychischer Störungen, die in ihrer Komplexität dann als Erscheinungsformen psychischer Erkrankungen benannt werden.
Die Allgemeinpsychiatrie ist der klinische Teil des Faches, welcher sich mit den psychischen Erkrankungen und Störungen des Erwachsenenalters beschäftigt.
Die Akutpsychiatrie behandelt psychiatrische Notfälle.
Die Psychotherapie steht als Oberbegriff für alle verbalen und nonverbalen psychologischen Verfahren, die auf die Behandlung psychischer und psychosomatischer KrankheitenLeidenszustände oder Verhaltensstörungen zielen.
  • In der Verhaltenstherapie steht die Hilfe zur Selbsthilfe für den Patienten im Mittelpunkt, um ihm nach Einsicht in Ursachen und Entstehungsgeschichte seiner Probleme Methoden an die Hand zu geben, mit denen er zukünftig besser zurechtkommt. Beispielsweise versucht die kognitive Verhaltenstherapie, dem Betroffenen seine Gedanken und Bewertungen verständlich zu machen, diese gegebenenfalls zu korrigieren und in neue Verhaltensweisen umzusetzen.
  • In der Tiefenpsychologie (z. B. der Psychoanalyse) und in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie findet eine Auseinandersetzung mit unbewussten, in der Lebensgeschichte, meist in der Kindheit verankerten Motivationen und Konflikten statt. Das Ziel ist, die unbewussten Hintergründe und Ursachen aktueller Leiden oder sich in der Lebenshistorie wiederholender Konflikte zu klären und diese durch Bewusstmachung aufzulösen oder abzuschwächen.
In der Suchtmedizin werden Patienten mit stoffgebundenem (Alkohol, Nikotin, Cannabis, Heroin etc.) oder stoffungebundenem (Spielsucht etc.) Missbrauchs- oder Abhängigkeitsverhalten behandelt.
Gerontopsychiatrie wird allgemein als Psychiatrie für Menschen im höheren Lebensalter verstanden, wobei das Lebensalter (60 Jahre) nur eine ungefähre Richtmarke ist. Dabei geht es zum einen um Menschen, die bereits in jüngeren Jahren psychisch erkrankt sind und deren Behandlung unter Berücksichtigung altersbedingter Besonderheiten fortgesetzt werden muss, und zum anderen um Menschen im höheren Lebensalter, deren psychische Erkrankung aus dem Alterungsprozess resultiert.
Die Forensische Psychiatrie befasst sich mit der Behandlung und Begutachtung von psychisch kranken und suchtkranken Rechtsbrechern (siehe auch Maßregelvollzug).
Die psychosomatische Medizin ist aus der Psychiatrie hervorgegangen, stellt inzwischen ein eigenes Fachgebiet dar und kann als Bindeglied zwischen der Inneren Medizin und der Psychiatrie verstanden werden. Sie beschäftigt sich mit den Psychosomatosen, mit den somatoformen Störungen und den somatopsychischen Anpassungsstörungen, Erkrankungen, bei denen Wechselwirkungen zwischen psychischen und körperlichen Faktoren (Psychosomatik) die zentrale Rolle spielen. Dabei stehen psychotherapeutische Verfahren zur Linderung oder Heilung im Vordergrund.
Die biologische Psychiatrie ist ein Sammelbegriff für psychiatrische Forschungsansätze, die auf biologischen Methoden beruhen. Dazu zählen neuroanatomischeneuropathologischeneurophysiologischebiochemische und genetische Ansätze.
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist ein eigenständiges medizinisches Fachgebiet. Sie befasst sich mit den psychischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr.
Die Psychopharmakologie und Psychopharmakotherapie beschäftigen sich mit der Beeinflussung des Seelen- bzw. Gemütszustandes durch Medikamente. Diese Psychopharmaka machen heute den weitaus größten Teil der somatischen – also nicht psychotherapeutischen – Behandlungsmethoden in der Psychiatrie aus.
Die Militärpsychiatrie befasst sich mit geistigen Störungen innerhalb militärischer Konstellationen mit dem Ziel, die Gesundheit von so vielen Militärangehörigen wie möglich sicherzustellen sowie auch mit der Behandlung der infolge von psychischen Erkrankungen als untauglich angesehenen Armeeangehörigen.
Die transkulturelle Psychiatrie befasst sich mit den kulturellen Aspekten der Ätiologie, der Häufigkeit und Art psychischer Störungen sowie mit den sogenannten kulturgebundenen Syndromen.

Die Abgrenzung der Psychiatrie von anderen medizinischen Disziplinen ist wie z. B. bei der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie (K&L) teilweise fließend. Psychologischen Psychotherapeuten stehen im Gegensatz zu Ärztlichen Psychotherapeuten lediglich psychotherapeutische Methoden zur Verfügung. In der psychosomatischen Medizin werden vorwiegend Patienten behandelt, bei denen seelische Störungen schwerwiegende Auswirkungen auf das körperliche Befinden haben (z. B. Essstörungen). Fließend sind die Grenzen der Domänen von Neurologie und Psychiatrie beispielsweise bei hirnorganischen Psychosyndromen und Demenzen sowie angesichts der in jüngster Zeit zunehmenden Erkenntnis, dass viele psychische Störungen neurobiologische Ursachen haben.[1][2] In der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden Patienten unter 21 Jahren mit seelischen Erkrankungen behandelt. Aus pragmatischen Gründen werden allerdings alle Patienten mit seelischen Störungen von Psychiatern und in psychiatrischen Kliniken behandelt, wenn die Beschwerden sehr schwerwiegend sind und/oder plötzlich auftreten, da es für Behandlungen bei Psychotherapeuten oder in psychosomatischen Kliniken teilweise sehr lange Wartezeiten gibt.
Die Psychologie ist eine eigenständige empirische Wissenschaft, während die Psychiatrie ein Teilgebiet der Medizin ist. Die Psychologie beschreibt und erklärt das Erleben und Verhalten des Menschen, seine Entwicklung im Laufe des Lebens und alle dafür maßgeblichen inneren und äußeren Ursachen und Bedingungen. Diplom-Psychologen arbeiten als Angestellte in der Psychiatrie und übernehmen dort Aufgaben u. a. im Bereich der Diagnostik und Therapie psychischer Störungen. Psychologische Psychotherapeuten mit Approbation sind eigenständig in der Therapie psychischer Störungen tätig.


Neuropsychiatrie


Die Neuropsychiatrie beschäftigt sich mit psychischen Störungen neurologischer Ursache.[3] Da für immer mehr psychische Störungen organische Ursachen entdeckt werden, ist sie ein an Bedeutung gewinnender Wissenschaftszweig.[4] Wurden etwa Erkrankungen wie ZwangsstörungTourette-Syndrom und Schizophrenie bis in die 1970er Jahre primär psychoanalytisch/psychologisch erklärt, fallen sie heute ganz wesentlich in den Forschungs- und Deutungsbereich der Neuropsychiatrie.

Psychiatrische Zwangsbehandlung: 

Zwangsbehandlung ist die unabhängig vom Willen des Patienten durchgeführte Summe von angewandten Therapien und freiheitsentziehender Maßnahmen in der Psychiatrie. Sie wird bei selbst- oder fremdgefährdenden Zuständen angewandt und unterliegt richterlicher Kontrolle. Methoden äußeren Zwangs können auch die Selbstbestimmung beschränken. Hierbei steht die Legitimierung sowohl in therapeutischer als auch in juristischer Hinsicht im Vordergrund.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsbehandlung

Tranquilizer (Beruhiger): Stuhl zur Anwendung von Unruhe - 19. Jahrhundert 

Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters oder Kurators

a) für behinderte Personen;

§ 268.
(1) Vermag eine volljährige Person, die an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist (behinderte Person), alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen, so ist ihr auf ihren Antrag oder von Amts wegen dazu ein Sachwalter zu bestellen.
(2) Die Bestellung eines Sachwalters ist unzulässig, soweit Angelegenheiten der behinderten Person durch einen anderen gesetzlichen Vertreter oder im Rahmen einer anderen Hilfe, besonders in der Familie, in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder im Rahmen sozialer oder psychosozialer Dienste, im erforderlichen Ausmaß besorgt werden. Ein Sachwalter darf auch dann nicht bestellt werden, soweit durch eine Vollmacht, besonders eine Vorsorgevollmacht, oder eine verbindliche Patientenverfügung für die Besorgung der Angelegenheiten der behinderten Person im erforderlichen Ausmaß vorgesorgt ist. Ein Sachwalter darf nicht nur deshalb bestellt werden, um einen Dritten vor der Verfolgung eines, wenn auch bloß vermeintlichen, Anspruchs zu schützen.
(3) Je nach Ausmaß der Behinderung sowie Art und Umfang der zu besorgenden Angelegenheiten ist der Sachwalter zu betrauen
  • 1. mit der Besorgung einzelner Angelegenheiten, etwa der Durchsetzung oder der Abwehr eines Anspruchs oder der Eingehung und der Abwicklung eines Rechtsgeschäfts,
  • 2. mit der Besorgung eines bestimmten Kreises von Angelegenheiten, etwa der Verwaltung eines Teiles oder des gesamten Vermögens, oder,
  • 3. soweit dies unvermeidlich ist, mit der Besorgung aller Angelegenheiten der behinderten Person.
(4) Sofern dadurch nicht das Wohl der behinderten Person gefährdet wird, kann das Gericht auch bestimmen, dass die Verfügung oder Verpflichtung hinsichtlich bestimmter Sachen, des Einkommens oder eines bestimmten Teiles davon vom Wirkungsbereich des Sachwalters ausgenommen ist.

Sachwalterschaft und Psychotherapie (Exkurs Psychiatrie)

Sechstes Hauptstück

Von der Sachwalterschaft, der sonstigen gesetzlichen Vertretung und der Vorsorgevollmacht

Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters oder Kurators

a) für behinderte Personen;

§ 268.
(1) Vermag eine volljährige Person, die an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist (behinderte Person), alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen, so ist ihr auf ihren Antrag oder von Amts wegen dazu ein Sachwalter zu bestellen.
(2) Die Bestellung eines Sachwalters ist unzulässig, soweit Angelegenheiten der behinderten Person durch einen anderen gesetzlichen Vertreter oder im Rahmen einer anderen Hilfe, besonders in der Familie, in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder im Rahmen sozialer oder psychosozialer Dienste, im erforderlichen Ausmaß besorgt werden. Ein Sachwalter darf auch dann nicht bestellt werden, soweit durch eine Vollmacht, besonders eine Vorsorgevollmacht, oder eine verbindliche Patientenverfügung für die Besorgung der Angelegenheiten der behinderten Person im erforderlichen Ausmaß vorgesorgt ist. Ein Sachwalter darf nicht nur deshalb bestellt werden, um einen Dritten vor der Verfolgung eines, wenn auch bloß vermeintlichen, Anspruchs zu schützen.
(3) Je nach Ausmaß der Behinderung sowie Art und Umfang der zu besorgenden Angelegenheiten ist der Sachwalter zu betrauen
  • 1. mit der Besorgung einzelner Angelegenheiten, etwa der Durchsetzung oder der Abwehr eines Anspruchs oder der Eingehung und der Abwicklung eines Rechtsgeschäfts,
  • 2. mit der Besorgung eines bestimmten Kreises von Angelegenheiten, etwa der Verwaltung eines Teiles oder des gesamten Vermögens, oder,
  • 3. soweit dies unvermeidlich ist, mit der Besorgung aller Angelegenheiten der behinderten Person.
(4) Sofern dadurch nicht das Wohl der behinderten Person gefährdet wird, kann das Gericht auch bestimmen, dass die Verfügung oder Verpflichtung hinsichtlich bestimmter Sachen, des Einkommens oder eines bestimmten Teiles davon vom Wirkungsbereich des Sachwalters ausgenommen ist.
http://www.ratg.at/gesetze/gesetz/ABGB/268/10001622/NOR40146874/

Fassung bis 31.01.2013


Kommentar: Da ein Richter, eine Richterin nur aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens die Sachwalterschaft errichten kann, stellt sich die Frage, ob der Sachwalter, die Sachwalterin die PFLICHT hat, psychiatrische Behandlung bzw. Psychotherapie zur Verfügung zu stellen. 
Da manche Mitglieder von Sekten dermaßen indoktriniert sind, dass sie jegliche Staatsgewalt bzw. Psychotherapie ablehnen, wäre es die Pflicht des Sachwalters dieses Selbstfürsorge-Defizit zu reduzieren und Geld (aus dem Vermögen des Mündels) für psychiatrisch-psychologische Betreuung zur Verfügung zu stellen - bzw. wäre eventuell eine Trauma-Therapie aus Amtsgeldern zu bezahlen! 
Hier nochmals die wichtigsten Psycho-Therapie-Richtungen: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Psychotherapie

Berechtigt zur Ausübung von Psychotherapie im Sinne der Heilkunde sind für Erwachsene
und für Kinder und Jugendliche

Hauptformen der Psychotherapie


Verhaltenstherapien


basieren in der Regel auf dem Modell der klassischen oder der operanten Konditionierung. Sie haben zum Ziel, eine Extinktion (Löschung des problematischen Verhaltens), Gegenkonditionierung (Aufbau alternativer Reaktionen) oder Habituation (Gewöhnung an den zuvor reaktionsauslösenden Reiz) zu erreichen. Häufig werden den Patienten konkreten Methoden an die Hand gegeben, die ihnen dabei helfen sollen, ihre Probleme zu überwinden. Angestrebt wird auch die Ausbildung und Förderung von Fähigkeiten (z. B. Selbstsicherheitstraining) und die Ermöglichung einer besseren Selbstregulation. Beispielsweise versucht die kognitive Verhaltenstherapie, dem Betroffenen seine Gedanken und Bewertungen verständlich zu machen, diese gegebenenfalls zu korrigieren und in neue Verhaltensweisen umzusetzen.

Exkurs: Engramm Löschen: Engramme sind störende Schmerz-Zustände (angeblich auch aus früheren Inkarnationen) die den Patienten daran hindern vollkommen glücklich und "geklärt" zu werden. Die Engramme (eigentlich Traumata) sind angeblich auf einer ZEITSPUR genau aufgezeichnet und können durch audit-Verfahren beseitigt werden (gelöscht werden). Geschieht dies nicht, kommt es zu psychosomatischen und anderen Krankheiten. Ende Exkurs

Anmerkung Trainingsroutine (diese ist bei akuter Psychose nicht zu empfehlen und sollte vom Sachwalter, der Sachwalterin für den psychisch kranken Kuranden - egal welcher Sekte er/ sie angehört - verweigert werden. 

Stundenlanges gegenseitiges Gegenüber-Sitzen - in die Augen starren, um unempfindlich für äußere Reize zu werden! Überwinden von biologischen Schranken durch enges Aneinander-Sitzen und Stehen 

Siehe 

http://meiliabeweanastodt.blogspot.co.at/2012/11/schauplatz-straenbahnlinie-49-eine.html

Psychodynamische Verfahren


Im Rahmen von psychodynamischen Verfahren wie der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sowie der Psychoanalyse findet eine Auseinandersetzung mit unbewussten, in der Lebensgeschichte – meist in der Kindheit – grundgelegten Motivationen und Konflikten statt. Das Ziel ist hierbei, ein tieferes Verständnis des eigenen Selbst zu erreichen sowie Hintergründe und Ursachen von bestehendem Leid zu klären, damit dieses aufgelöst oder abgeschwächt werden kann.

Psychotherapieverfahren


Es gibt eine Vielzahl von Schulen und Methoden der Psychotherapie, von denen einige nur noch historisch bedeutsam sind, aber kaum noch angewandt werden. Bei vielen Methoden handelt es sich um Weiterentwicklungen, Spezialisierungen oder Abspaltungen. Nicht alle Ansätze nehmen in Anspruch, zur Heilung psychischer Störungen beitragen zu können. Einige Methoden wurden nicht für die Psychotherapie konzipiert, sondern für Beratung oder als Selbsterfahrungstechnik. Die Rolle der einzelnen Methoden im Gesundheitswesen der deutschsprachigen Länder ist sehr unterschiedlich.

RichtungMethodeGründerDeutschlandÖsterreichSchweiz
analytischPsychoanalyseSigmund FreudSymbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
IndividualpsychologieAlfred AdlerSymbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
Analytische PsychologieC. G. JungSymbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
GruppenpsychoanalysePrattBurrowSchilderSymbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
tiefenpsychologischAutogene PsychotherapieJohannes Heinrich Schultz
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DaseinsanalyseLudwig Binswanger
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Dynamische GruppenpsychotherapieRaoul Schindler
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HypnosepsychotherapieMilton Erickson(1)Symbol OK.svgSymbol OK.svg
Katathym-Imaginative PsychotherapieHanscarl LeunerSymbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
Konzentrative BewegungstherapieGindlerStolzeCserny
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TransaktionsanalyseEric Berne
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humanistischLogotherapie und ExistenzanalyseViktor Frankl
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GestalttherapiePerlsPerlsGoodman
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GesprächspsychotherapieCarl R. Rogers(2)Symbol OK.svgSymbol OK.svg
PsychodramaJakob L. Moreno
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behavioral(klassische) VerhaltenstherapieThorndikeWatsonSkinner u. a.Symbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
kognitivkognitive VerhaltenstherapieEllisBeckKanferLazarus u. a.Symbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
systemischSystemische TherapieSatirHaleyJackson u. a.(2)Symbol OK.svgSymbol OK.svg
kombinatorischIntegrative TherapieHilarion Petzold
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Gestalttheoretische PsychotherapieHans-Jürgen Walter
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humanistischNeuro-Linguistische PsychotherapieSchütz, Karber, Jelem u. a.
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körperorientiertBioenergetische AnalyseWilhelm ReichAlexander Lowen
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BiosyntheseDavid Boadella
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Körperpsychotherapieverschiedene Schulen
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kunstorientiertKunst- und ausdrucksorientierte Therapienverschiedene Schulen
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Musiktherapieverschiedene Schulen