Donnerstag, 25. April 2013

Gefälschtes Testament in der Steiermark? Staatsanwältin im Visier? Gedanken zur Redewendung "Den Bock zum Gärtner machen"

Der hochgeschätzte Journalist W. Höllrigl berichtet in der Gratis-Zeitung HEUTE vom 23. April 2013 auf Seite 10:

Haus um 300.000 Euro weg - Ermittlungen aufgenommen 

Gefälschtes Testament? 
Staatsanwältin im Visier 

Geht´s um Nachlässe, heißt es in der Justiz neuerdings: Schreck, lass nach! Denn in Vorarlberg wurde jüngst eine Richterin als Testamentsfälscherin verurteilt. Jetzt soll sich in Graz eine Staatsanwältin das schmucke Haus einer ENTMÜNDIGTEN OMA erschummelt haben. 

Ankläger an kleinen Gerichten heißen "Bezirksanwälte" und sollten über jeden Verdacht erhaben sein. Die steirische Bezirksanwältin Manina B. aber wurde zum Fall für die eigenen Kollegen. Die Vorgeschichte: Nach dem Tod ihres Mannes bat die betagte Grazerin Anna PROBST ihren Neffen ORLIN (nicht MERLIN) und dessen Frau um Betreuung. Als Dank sollten die Verwandten einmal Annas Haus im Wert von 300.000 Euro ERBEN. 
Bald wurde Seniorin Anna dement - und damit begann ein Krimi. Denn als Sachwalterin trat (Bezirksanwältin) Manina B. auf und erklärte, "keine Erbansprüche zu stellen", was von Amts wegen selbstverständlich ist. Doch als Anna Probst mit 93 Jahren starb, legte die Bezirksanwältin ein Testament vor, das sie als Universalerbin auswies. 
Mithilfe von Anwalt Franz Unterasinger (Sachwalter von Prof. Mag. Ingrid Moschik, http://sparismus.wordpress.com/2012/07/12/offener-antrag-auf-kassation-von-631-233-p-1208v-999-bzw-631-230-p-912m-lbe-durch-herrn-prasidenten-dr-herbert-weratschnig-lg-f-zrs-graz) kämpfen die Verwandten dagegen an. (Testamentsfälschung, Anmerkung der Redaktion) 
ERSTER ERFOLG: Laut Gutachten ist das Testament "wahrscheinlich" gefälscht. Ein Verfahren wurde eingeleitet. Für Bezirksanwältin Manina B. gilt die Unschuldsvermutung. Die Bestätigung wäre einfach: IHR VERZICHT AUF DAS HAUS (Erbe, Anmerkung der Redaktion). Ende Zitat Heute 23. April 2013.

Kommentar der Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich:

Im deutschen Sprachraum gibt es die Redewendung "Den Bock zum Gärnter machen" , das bedeutet "Den Ungeeignetsten für eine Position auswählen. Ziegenböcke sind nicht gerade zimperlich, die schönsten (Mündel-)Pflanzen zu fressen."

Diese Redewendung scheint sehr treffend für oben angeführten Rechtsanwalt aus Graz zu sein, der als Sachwalter der ehemaligen und zwangspensionierten HTL-Professorin für Mathematik und Physik Mag. Ingrid Moschik einen sehr schlechten Ruf hat.

Ingrid Moschik berichtet auf ihrer Website sparismus.wordpress.com  über einen brachialen Übergriff im Mai 2012 unter anderem durch ihren "Zwangssachwalter" (Originalzitat, es gilt die Unschuldsvermutung) Dr. Franz Unterasinger aus Graz:

Auch wünsche ich keine weiteren „brachialen Übergriffe“ gegen meine Familie, dergestalt am Montag, den 14. Mai 2012 und am Dienstag, den 5. Juni 2012, vor dem Haus Naglergasse 73, 8010 Graz, im Stiegenhaus und in meiner Wohnung unter Anwesenheit folgender Personen, Herrn Zwangssachwalter RA Dr. Franz UNTERASINGER und Herrn Zwangsgutachter HR Univ.Prof. Dr. Manfred WALZL, sowie einer größeren Anzahl von Exekutivbeamten in Uniform und Zivil, passiert.
Ende Zitat sparismus.wordpress.com 

Kommentar: Ausgerechnet der offensichtlich aus politischen Gründen bestellte Sachwalter einer zwangspensionierten Grazer HTL-Professorin, der auch vor Menschenrechtsverletzungen nicht zurück schreckt, soll also einer Familie helfen, die um 300.000 Euro durch Testamentsfälschung betrogen wurde - ausgerechnet durch eine Bezirksanwältin und Sachwalterin namens Manina B. Die Ämterkollision zwischen Sachwalter und Bezirks(Staats-) Anwältin sei hier nicht weiter zur Diskussion gestellt. 

Den Bock zum Gärtner machen 

Erläuterung: jemanden für eine Arbeit einsetzen, der z.B. aufgrund seiner Herkunft oder Interessenlage nicht dazu geeignet ist 

Der Bock wird schon in barocken Emblemen dargestellt, wie er in Parkanlagen die jungen Triebe nascht. Ein Bock als Gärtner ist somit ein Widerspruch in sich selbst.  

Kommentar: Treffender könnte man die Auswahl eines Sachwalters einer Professorin, die zwangsentmündigt und zwangsenteignet wurde, ausgerechnet für Hilfe im Falle einer vermutlichen Testamentsfälschung mit einem Schaden für die rechtmäßigen Erben von ca. 300.000 Euro wohl kaum definieren als mit dieser Redewendung "Den Bock (der den Garten abfrisst) zum Gärtner (der den Garten bestellen, hegen und pflegen sollte) machen". 

Auch im Falle eines Wiener Sachwalters, der im Rahmen der Entmündigung einer Wiener Millionärin namens Gisela Frimmel (an deren Vermögen man will) als Sachwalter bestellt wurde und diese Millionärin laut Medienberichten verhungern lässt bzw. aus ihrem Haus in Wien-Innere Stadt entfernen will, trifft dieses Sprichwort "den Bock zum Gärtner machen" zu. 

http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,634939

Gisela Frimmel (85) hat Gold im Wert von einer Million Euro in einem Schließfach und 47.341 Euro auf Sparbüchern. Trotzdem muss die Wienerin von 10 Euro am Tag leben, seit sie auf Anregung ihrer Bank (ERSTE Bank, Anmerkung der Redaktion) besachwaltet wurde."Oft muss ich um mein Essen und Medikamente betteln", ist die Seniorin verzweifelt. Auch ihr Hausarzt schlägt Alarm. Ende Zitat HEUTE 13.12.2011 

Warum? Ausgerechnet der Sachwalter der Millionärin Frimmel (entmündigt mit Hilfe der Erste Bank Wien) wurde von der Rechtsanwaltskammer Wien als Verfahrenshelfer einer ehemaligen Angestellten der Bundesverwaltung und im Auftrag des BM für Finanzen entmündigten SAP-Beraterin für ein SCHEINVERFAHREN (Revisionsrekurs) beim OGH ernannt. 

Conclusio: Es werden Anwälte als Sachwalter (Gärtner) bestellt, die aufgrund ihrer Interessenslage (nämlich das Abgrasen der Mündelkonten und Verwerten der Mündel-Immobilien bzw. Mündel-Liegenschaften) auf keinen Fall dazu geeignet sind, Miss-Stände im Bereich der Sachwalterschaft und Testamentsfälschung (mit Auftragsgutachten z.B. für rückwirkende Geschäftsunfähigkeit) aufzudecken oder gar abzustellen. 

Dieser Umstand dürfte auch dem hochgeschätzten Journalisten W. Höllrigl entgangen sein, als er in Wien HEUTE vom 23. April 2013 sogar ein Bild des umstrittenen Grazer Anwalts Dr. Franz Unterasinger veröffentlichte. 
Es gilt für alle Beteiligten natürlich die Unschuldsvermutung. 

Pecunia non olet. 







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