Rechtspanorama Presse 27. Mai 2013
Sachwalterschaft:
Mehr Rechte für Angehörige
Auskünfte: Verwandte von Besachwalterten haben kein
Recht auf genaue Informationen. Die Volksanwaltschaft sieht darin ein Problem.
Richter und Anwälte betonen aber, dass es auch um den Schutz der Betroffenen
gehen. Philipp Aichinger
Wien. Was die
Sachwalterin genau macht, erfahre man als Angehörige nicht, kritisiert die
Frau. Die Anwältin gebe keine Auskunft, auch der zuständige Richter helfe
nicht. Dabei habe die Sachwalterin die alte Frau nur drei Mal im Jahr besucht,
obwohl sie dies laut Gesetz zumindest einmal im Monat tun müsse:
Kommentar: § 141
Außerstreitverfahren stellt sicher, dass die Angehörigen (also auch die
nächsten Angehörigen) keinerlei Einsicht in den Pflegschaftsakt haben.
Eigentlich wollte die Frau selbst die Sachwalterschaft für
die in Wien lebende alte Mutter übernehmen, nachdem Geld verschwunden war. Aber
weil auch der Bruder die Sachwalterschaft wollte, setzte der Richter eine
Anwältin für diese Funktion ein. Doch diese kümmere sich überhaupt nicht darum,
dass die Pflege der Mutter funktioniere, klagt die Tochter.
Kommentar: Ob die
Pflege für das Mündel funktioniert ist sekundär, wenn nicht gar gleichgültig.
Wichtig ist, dass sich das Mündelvermögen stetig erhöht, um auch das
Sachwalter-Rechtsanwalt-Honorar zu erhöhen.
Die Beschwerde ist kein Einzelfall: Bei der
Volksanwaltschaft gehen viele ähnliche Vorwürfe ein. „Die Stellung der
Angehörigen ist ein massives Problem“, sagt Volksanwältin Gertrude B. Denn
diese hätte laut Gesetz KEIN RECHT zu erfahren, was der Sachwalter unternimmt.
Kommentar: OGH-Zitat Jusguide.at: Akteneinsicht im Außerstreitverfahren und § 141 AußStrG – Antrag
der „erblichen“ Tochter auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt im Umfang
der vom Sachwalter für den Zeitraum seiner Tätigkeit gelegten Rechnungen
Der Erbe des
Betroffenen hat nach der maßgeblichen Rechtsnorm des § 219 Abs 1 ZPO iVm § 22
AußStrG, dem § 141 AußStrG nicht entgegen steht, ein Recht auf Akteneinsicht in
den Sachwalterschaftsakt, soweit dieser Einkommens- und
Vermögensangelegenheiten betrifft; als „erbliche“ Tochter des verstorbenen
Betroffenen ist die Antragstellerin aber weder notwendigerweise dessen
Universalsukzessorin (Erbin), noch vertritt sie die Verlassenschaft Ende Zitat
Eine weitere an die Volksanwaltschaft herangetragene
Beschwerde ist, dass der Sachwalter das Geld des Betroffenen nicht verwendet,
um ihm (ihr) ein schönes Leben zu ermöglichen. Tatsächlich könnte ein
Sachwalter weniger verdienen, wenn das Vermögen seines Klienten schmilzt.
Kommentar: Natürlich
ist es nicht im Interesse des Sachwalters, dass dem Mündel ein gutes Leben
ermöglicht wird oder gar medizinische Hilfe gewährt wird! Warum? Je mehr Geld
auf den Mündelkonten gehortet wird, desto höher ist das Honorar des
Sachwalters, auch wenn laut ABGB (§ 268 bis 277) der Sachwalter für das Wohl des Mündels verantwortlich
erscheint.
Sachwalter erhalten jährlich nämlich zusätzlich ZWEI PROZENT
DES VERMÖGENS des Klienten, solang dieses über 10.000 Euro hinausgeht. Als
Grundverdienst bekommen Sachwalter fünf Prozent der Einkünfte ihres Klienten
(also etwa der Pension).
Kommentar: In der
Realität ist es weit mehr als zwei Prozent des Mündelvermögens. Wenn das
Bezirksgericht die eingeforderte Pflegschaftsrechnung der Höhe nach verweigert,
kümmert sich der Sachwalter/die Sachwalterin bisweilen überhaupt nicht mehr um
die Angelegenheiten des Mündels und verweigert jeglichen Kontakt mit dem
Mündel. Vor den Sachwalter-Rechtsanwalts-Kanzleien in Wien spielen sich
unglaubliche Szenen ab, weil Sachwalter jegliches Gespräch und jeglichen
Kontakt mit Mündel und Angehörigen
VERWEIGERN.
Das Gericht kann diesen Prozentsatz auf bis zu zehn erhöhen,
wenn der Sachwalter besonders gut arbeitet. Kritik an Sachwaltern gibt es laut
Volksanwaltschaft meist dann, wenn berufsmäßige Parteienvertreter – also
Anwälte oder Notare – das Amt ausüben. „Bei Vereinen gibt es so gut wie keine
Beschwerden, weil da die sozialpädagogische Kompetenz dazukommt“, sagt
Volksanwältin B.
Kommentar: „Wenn der
Sachwalter besonders gut arbeitet“ heißt mitunter, wenn er/sie Aktengutachten
und Ferngutachten erstellt und im Auftrag von Bundesministerien Journalisten,
SAP-Berater, MitarbeiterInnen der Bundes- und Landesverwaltung rückwirkend
geschäftsunfähig erklären lässt (durch willfährige GutachterInnen) und jegliche
Eingabe des Mündels bei Gericht als wörtlich „Ausdruck der Mündel-Krankheit“
bezeichnet.
„Viele Anwaltskanzleien betreuen Sachwalterschaften ganz
professionell“, entgegnet die Grazer „Rechtsanwältin“ Barbara-Cecil
Prasthofer-Wagner, die für den „Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)“
das Thema bearbeitet. Man nehme zwar jede Kritik ernst. Aber wenn etwa eine
besachwalterte Person behaupte, dass sie nie vom Anwalt betreut werde, müsse
das auch nicht stimmen. Zumal es ja um Personen gehe, die nicht dispositionsfähig seien.
Kommentar: Es dürfte
sich noch nicht bis Graz und in die steirische „Provinz“ herum gesprochen haben, dass man in Wien
mitunter Kritik von Polit-Mündeln schon ernst zu nehmen beginnt, weil ja das
ganze Justizsystem durch
Massenentmündigungen(zu Gunsten von Rechtsanwaltskanzleien) und Polit-Sachwalterschaften zu wanken beginnt.
Auch Beschwerden von Angehörigen seien genau unter die Lupe
zu nehmen, meint Prasthofer-Wagner. So könnten EIGENINTERESSEN dahinter
stecken. Sprich: Die Angehörigen hätten gern etwas vom Vermögen. Die
Anwältevertretung verweist in einer Stellungnahme zudem darauf, dass viele
Anwälte gar kein Geld für Sachwalterleistungen erhalten und selbst Auslagen
nicht ersetzt bekommen, weil der Betroffene wenig oder keine Einkünfte hat.
Kommentar: An Bezirksgerichten
ist es durchaus üblich, Angehörige gegeneinander auszuspielen bzw.
verzweifelten Witwen nach Todesfällen in der Familie einzureden, sie bekommen
einen kostenlosen Anwalt für das Verlassenschaftsverfahren, in Wirklichkeit
bekommen sie aber einen Sachwalter, der sie um ein Teil des Erbes und der
Pension bringt.
Bis zu fünf Sachwalterschaften muss jeder Anwalt übernehmen.
Gleichzeitig dürfen Anwälte seit einer Novelle 2009 aber auch wieder mehr als
25 Sachwalterschaften, wenn das Gericht sie dafür für geeignet hält.
Kommentar: Im Rahmen
des Budgetbegleitgesetz vom Juni 2009 wurde die Massenentmündigung ganz
unauffällig wieder erlaubt. Das hat den Vorteil, dass es z.B. in Wien-Innere
Stadt Rechtsanwaltskanzleien bis zu 1000 Sachwalterschaften zu verwalten haben
und sich keine Existenzsorgen zu machen brauchen.
Sachwalter voreilig
bestellt
Ob man einen Anwalt oder einen Verein als Sachwalter erhält,
hängt stark vom Zufall ab. Vier vom Justizministerium unterstützte Vereine gibt
es zur Betreuung, doch die Kapazitäten seien beschränkt, berichtet Franziska
Tuppa, Vize-Fachbereichsleiterin für Sachwalterschaft beim Verein Vertretungs-Netz. Wobei eine
Sachwalterschaft nicht immer nötig wäre, meint Tuppa; „Sachwalterschaften
werden von den Gerichten doch relativ leicht ausgesprochen“, erzählt sie.
Kommentar: Dass es zu
wenig SozialarbeiterInnen für Sachwalterschaften gibt, ist eine billige Ausrede
der Sachwalterschaftslobby! In Wirklichkeit haben diplomierte
SozialarbeiterInnen mit Spezialausbildung viel mehr Kompetenz in der
Mündelbetreuung, mitunter sind sie sogar bereit, auch mehr als ein Mal im Jahr
mit dem Mündel persönlich Kontakt aufzunehmen. Außerdem haben
SozialarbeiterInnen nicht so viele Möglichkeiten, sich des Mündelvermögens zu
bemächtigen.
Abhilfe kann ein sogenanntes „Clear-ing“ schaffen. Dabei
schaut der Verein zusammen mit dem Betroffenen und den Angehörigen, ob es nicht
Alternativen zur Sachwalterschaft gibt und wie viel Unterstützung der
Betroffene eigentlich braucht. Das CLEAR-ING findet momentan aber nur statt,
wenn es das Gericht anordnet. „Die Frage ist, ob das Clearing vor Bestellung
eines Sachwalters nicht obligatorisch sein sollte“, meint Franziska Tuppa.
Kommentar: Wenn es um
„Clearing“ für Polit-Sachwalterschaften geht, ist der Verein VSP Wien sogar
einen Tag vor Weihnachten zur Stelle! Auch Aktengutachten werden sogar in den
Weihnachtsferien vom Arlberg per Eilboten geliefert. Ansonsten heißt es im
Feiertags-verwöhnten Österreich immer: VOR WEIHNACHTEN GEHT GOR NIX MEHR!
Auch Brinek wünscht sich Änderungen: So müsse man Angehörige
besser unterstützen. Denn ein Fremder wird nur dann als Sachwalter beauftragt,
wenn sich die Verwandten nicht auf einen von ihnen einigen, der die Aufgabe
übernimmt. Allerdings trauen sich immer weniger Angehörige zu, diese Aufgabe
zeitlich zu schaffen. Damit die Probleme Älterer besser behandelt werden,
fordert Brinek zudem die Einführung einer „Alterswohlfahrt“, die sich ähnlich
wie die Jugendwohlfahrt um das Wohlergehen der Betroffenen kümmert. Auch der
Rechtsanwaltskammertag betont, dass eine stärkere Sozialfürsorge nötig ist.
Kommentar: Wenn
man/frau weiß, wie die „Jugendwohlfahrt“ in Österreich arbeitet, kann diese
Aussage der Volksanwältin B. wohl nur als gefährliche Drohung verstanden
werden. Die armen Mündel!
Geld für Kirche
ärgert Verwandte
Über eine Sachwalterschaft entscheiden Richter. Doris
Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Familienrichter, warnt vor einer
Schwarz-Weiß-Malerei: So sei es unfair zu behaupten, dass Anwälte schlechtere
Sachwalter seien. Vereine hätten es einfacher, weil sie viel weniger Klienten
betreuen. Und viele Anwälte, die Sachwalterschaften übernehmen, seien sozial
sehr engagiert und würden nur wenig verdienen.
Kommentar: Woher die
Familienrichterin weiß, dass es „sozial engagierte“ Rechtsanwälte gibt, ist
völlig unklar. Was meint sie außerdem mit „sozial engagiert“? Findet sie es
sozial engagiert, dass Sachwalter im Rahmen von Massensachwalterschaften Mündel
delogieren, aushungern lassen und medizinische Hilfe verweigern – oft mit
Todesfolge?
Auch eine Ausweitung der Auskunftsrechte für Angehörige
sieht Täubel-Weinreich kritisch. „Oft sind Angehörige untereinander
zerstritten“, betont sie. Und nicht selten wolle der Besachwalterte selbst
nicht, dass die Angehörigen alles über ihn erfahren, sagt Täubel-Weinreich.
„Die sind ja eh nur hinter meinem Geld her“, würden Besachwalterte etwa über
Angehörige sagen. Und manche Angehörige würden bei Gericht bereits dann
Sachwalterschaften für ältere Menschen verlangen, wenn diese viel Geld der
(SC-) Kirche spenden.
Kommentar: Das
Zerstrittensein der Angehörigen wird vom Gericht mitunter instrumentalisiert. Vorher
sind also die Angehörigen hinter dem Geld her, dann die Sachwalterschaftslobby.
So wird das Demenz-Mündel zum doppelten Opfer.
Was aber vielleicht bei Anwälten und Gerichten zu kurz
komme, sei das Einfühlungsvermögen
gegenüber Angehörigen, meint die
Richterin. So solle man Auskünfte nie einfach verweigern, sondern erklären,
warum man aus Datenschutzgründen nicht das Vermögen des Besachwalterten
offenlegen dürfe.
Kommentar: Datenschutz:
Das Wort Datenschutz wird hier im Rahmen der grenzenlosen VERHÖHNUNG der Missbrauchsopfer verwendet. Natürlich wollen
Sachwalter vor allem deswegen den Angehörigen keine Akteneinsicht gewähren, um
ihre Fehler und Machenschaften zu verbergen. Es gilt hier natürlich die
Unschuldsvermutung im Einzelfall. Aber § 141 Außerstreitgesetz fördert in der
Tat den Sachwalterschaftsmissbrauch.
Das Justizministerium erklärt unterdessen, dass
Sachwalterschaften in Österreich selten ausgesprochen werden, proportional
gesehen nur halb so oft wie in Deutschland. Zudem betreibe man das Projekt
„Family Group Conference“ voran. Dieses ziele darauf ab, Unterstützerkreise für Betroffene zu bilden, um Sachwalterschaften
zu vermeiden.
Kommentar: Im Oktober
2009 berichtet PROFIL über eine Aussage des ehemaligen Patienten- und
Pflege-Ombudsmann Dr. Werner Vogt: In vergleichbaren Einrichtungen in der
Schweiz sei oft nur eine Person entmündigt, während in Österreich 80 Prozent
der alten Menschen entmündigt sind. Kurz danach wurde der Pflegeombudsmann von der Gemeinde Wien aus dem Dienst entlassen.
Conclusio:
Mittlerweile gibt es schon so viele Sachwalterschafts-Missbrauchsopfer in
Österreich, dass sich die Medien- und Justizsprecher immer bessere Ausreden
einfallen lassen müssen, damit ihnen noch irgendjemand glaubt. Immerhin
befinden wir uns 2013 in einem Super-Wahljahr und da muss sogar am Wahltag
(3.3.2013) ein Ex-Mündel für die Volksanwaltschaft herhalten, um über
seinen/ihren Leidensweg zu berichten.
Früher pflegte die
Volksanwaltschaft Wien vorgefertigte Schreiben als Standardantwort an Mündel zu verschicken mit
folgendem Wortlaut:
WIR DÜRFEN UNS IN
LAUFENDE GERICHTSVERFAHREN NICHT EINMISCHEN, DIE VOLKSANWALTSCHAFT ist nicht
zuständig für Sachwalterschaften (Sachwalterschaftsverfahren nach § 268ff
ABGB) und deren Missbrauch.
IM EINZELFALL GILT
GENERELL DIE UNSCHULDSVERMUTUNG!
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