Montag, 3. Juni 2013

Mehr Rechte für Mündels Angehörige und -Innen?



Rechtspanorama Presse 27. Mai 2013

Sachwalterschaft: Mehr Rechte für Angehörige

Auskünfte: Verwandte von Besachwalterten haben kein Recht auf genaue Informationen. Die Volksanwaltschaft sieht darin ein Problem. Richter und Anwälte betonen aber, dass es auch um den Schutz der Betroffenen gehen. Philipp Aichinger


Wien. Was die Sachwalterin genau macht, erfahre man als Angehörige nicht, kritisiert die Frau. Die Anwältin gebe keine Auskunft, auch der zuständige Richter helfe nicht. Dabei habe die Sachwalterin die alte Frau nur drei Mal im Jahr besucht, obwohl sie dies laut Gesetz zumindest einmal im Monat tun müsse:

Kommentar: § 141 Außerstreitverfahren stellt sicher, dass die Angehörigen (also auch die nächsten Angehörigen) keinerlei Einsicht in den Pflegschaftsakt haben.

Eigentlich wollte die Frau selbst die Sachwalterschaft für die in Wien lebende alte Mutter übernehmen, nachdem Geld verschwunden war. Aber weil auch der Bruder die Sachwalterschaft wollte, setzte der Richter eine Anwältin für diese Funktion ein. Doch diese kümmere sich überhaupt nicht darum, dass die Pflege der Mutter funktioniere, klagt die Tochter.

Kommentar: Ob die Pflege für das Mündel funktioniert ist sekundär, wenn nicht gar gleichgültig. Wichtig ist, dass sich das Mündelvermögen stetig erhöht, um auch das Sachwalter-Rechtsanwalt-Honorar zu erhöhen.

Die Beschwerde ist kein Einzelfall: Bei der Volksanwaltschaft gehen viele ähnliche Vorwürfe ein. „Die Stellung der Angehörigen ist ein massives Problem“, sagt Volksanwältin Gertrude B. Denn diese hätte laut Gesetz KEIN RECHT zu erfahren, was der Sachwalter unternimmt.

Kommentar: OGH-Zitat Jusguide.at: Akteneinsicht im Außerstreitverfahren und § 141 AußStrG – Antrag der „erblichen“ Tochter auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt im Umfang der vom Sachwalter für den Zeitraum seiner Tätigkeit gelegten Rechnungen
Der Erbe des Betroffenen hat nach der maßgeblichen Rechtsnorm des § 219 Abs 1 ZPO iVm § 22 AußStrG, dem § 141 AußStrG nicht entgegen steht, ein Recht auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt, soweit dieser Einkommens- und Vermögensangelegenheiten betrifft; als „erbliche“ Tochter des verstorbenen Betroffenen ist die Antragstellerin aber weder notwendigerweise dessen Universalsukzessorin (Erbin), noch vertritt sie die Verlassenschaft Ende Zitat

Eine weitere an die Volksanwaltschaft herangetragene Beschwerde ist, dass der Sachwalter das Geld des Betroffenen nicht verwendet, um ihm (ihr) ein schönes Leben zu ermöglichen. Tatsächlich könnte ein Sachwalter weniger verdienen, wenn das Vermögen seines Klienten schmilzt.

Kommentar: Natürlich ist es nicht im Interesse des Sachwalters, dass dem Mündel ein gutes Leben ermöglicht wird oder gar medizinische Hilfe gewährt wird! Warum? Je mehr Geld auf den Mündelkonten gehortet wird, desto höher ist das Honorar des Sachwalters, auch wenn laut ABGB (§ 268 bis 277)  der Sachwalter für das Wohl des Mündels verantwortlich erscheint.

Sachwalter erhalten jährlich nämlich zusätzlich ZWEI PROZENT DES VERMÖGENS des Klienten, solang dieses über 10.000 Euro hinausgeht. Als Grundverdienst bekommen Sachwalter fünf Prozent der Einkünfte ihres Klienten (also etwa der Pension).

Kommentar: In der Realität ist es weit mehr als zwei Prozent des Mündelvermögens. Wenn das Bezirksgericht die eingeforderte Pflegschaftsrechnung der Höhe nach verweigert, kümmert sich der Sachwalter/die Sachwalterin bisweilen überhaupt nicht mehr um die Angelegenheiten des Mündels und verweigert jeglichen Kontakt mit dem Mündel. Vor den Sachwalter-Rechtsanwalts-Kanzleien in Wien spielen sich unglaubliche Szenen ab, weil Sachwalter jegliches Gespräch und jeglichen Kontakt  mit Mündel und Angehörigen VERWEIGERN.

Das Gericht kann diesen Prozentsatz auf bis zu zehn erhöhen, wenn der Sachwalter besonders gut arbeitet. Kritik an Sachwaltern gibt es laut Volksanwaltschaft meist dann, wenn berufsmäßige Parteienvertreter – also Anwälte oder Notare – das Amt ausüben. „Bei Vereinen gibt es so gut wie keine Beschwerden, weil da die sozialpädagogische Kompetenz dazukommt“, sagt Volksanwältin B.

Kommentar: „Wenn der Sachwalter besonders gut arbeitet“ heißt mitunter, wenn er/sie Aktengutachten und Ferngutachten erstellt und im Auftrag von Bundesministerien Journalisten, SAP-Berater, MitarbeiterInnen der Bundes- und Landesverwaltung rückwirkend geschäftsunfähig erklären lässt (durch willfährige GutachterInnen) und jegliche Eingabe des Mündels bei Gericht als wörtlich „Ausdruck der Mündel-Krankheit“ bezeichnet.

„Viele Anwaltskanzleien betreuen Sachwalterschaften ganz professionell“, entgegnet die Grazer „Rechtsanwältin“ Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner, die für den „Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)“ das Thema bearbeitet. Man nehme zwar jede Kritik ernst. Aber wenn etwa eine besachwalterte Person behaupte, dass sie nie vom Anwalt betreut werde, müsse das auch nicht stimmen. Zumal es ja um Personen gehe, die nicht dispositionsfähig seien.

Kommentar: Es dürfte sich noch nicht bis Graz und in die steirische „Provinz“  herum gesprochen haben, dass man in Wien mitunter Kritik von Polit-Mündeln schon ernst zu nehmen beginnt, weil ja das ganze Justizsystem durch Massenentmündigungen(zu Gunsten von Rechtsanwaltskanzleien)  und Polit-Sachwalterschaften zu wanken beginnt.

Auch Beschwerden von Angehörigen seien genau unter die Lupe zu nehmen, meint Prasthofer-Wagner. So könnten EIGENINTERESSEN dahinter stecken. Sprich: Die Angehörigen hätten gern etwas vom Vermögen. Die Anwältevertretung verweist in einer Stellungnahme zudem darauf, dass viele Anwälte gar kein Geld für Sachwalterleistungen erhalten und selbst Auslagen nicht ersetzt bekommen, weil der Betroffene wenig oder keine Einkünfte hat.

Kommentar: An Bezirksgerichten ist es durchaus üblich, Angehörige gegeneinander auszuspielen bzw. verzweifelten Witwen nach Todesfällen in der Familie einzureden, sie bekommen einen kostenlosen Anwalt für das Verlassenschaftsverfahren, in Wirklichkeit bekommen sie aber einen Sachwalter, der sie um ein Teil des Erbes und der Pension bringt.

Bis zu fünf Sachwalterschaften muss jeder Anwalt übernehmen. Gleichzeitig dürfen Anwälte seit einer Novelle 2009 aber auch wieder mehr als 25 Sachwalterschaften, wenn das Gericht sie dafür für geeignet hält.

Kommentar: Im Rahmen des Budgetbegleitgesetz vom Juni 2009 wurde die Massenentmündigung ganz unauffällig wieder erlaubt. Das hat den Vorteil, dass es z.B. in Wien-Innere Stadt Rechtsanwaltskanzleien bis zu 1000 Sachwalterschaften zu verwalten haben und sich keine Existenzsorgen zu machen brauchen.

Sachwalter voreilig bestellt

Ob man einen Anwalt oder einen Verein als Sachwalter erhält, hängt stark vom Zufall ab. Vier vom Justizministerium unterstützte Vereine gibt es zur Betreuung, doch die Kapazitäten seien beschränkt, berichtet Franziska Tuppa, Vize-Fachbereichsleiterin für Sachwalterschaft beim Verein Vertretungs-Netz. Wobei eine Sachwalterschaft nicht immer nötig wäre, meint Tuppa; „Sachwalterschaften werden von den Gerichten doch relativ leicht ausgesprochen“, erzählt sie.

Kommentar: Dass es zu wenig SozialarbeiterInnen für Sachwalterschaften gibt, ist eine billige Ausrede der Sachwalterschaftslobby! In Wirklichkeit haben diplomierte SozialarbeiterInnen mit Spezialausbildung viel mehr Kompetenz in der Mündelbetreuung, mitunter sind sie sogar bereit, auch mehr als ein Mal im Jahr mit dem Mündel persönlich Kontakt aufzunehmen. Außerdem haben SozialarbeiterInnen nicht so viele Möglichkeiten, sich des Mündelvermögens zu bemächtigen.

Abhilfe kann ein sogenanntes „Clear-ing“ schaffen. Dabei schaut der Verein zusammen mit dem Betroffenen und den Angehörigen, ob es nicht Alternativen zur Sachwalterschaft gibt und wie viel Unterstützung der Betroffene eigentlich braucht. Das CLEAR-ING findet momentan aber nur statt, wenn es das Gericht anordnet. „Die Frage ist, ob das Clearing vor Bestellung eines Sachwalters nicht obligatorisch sein sollte“, meint Franziska Tuppa.

Kommentar: Wenn es um „Clearing“ für Polit-Sachwalterschaften geht, ist der Verein VSP Wien sogar einen Tag vor Weihnachten zur Stelle! Auch Aktengutachten werden sogar in den Weihnachtsferien vom Arlberg per Eilboten geliefert. Ansonsten heißt es im Feiertags-verwöhnten Österreich immer: VOR WEIHNACHTEN GEHT GOR NIX MEHR!

Auch Brinek wünscht sich Änderungen: So müsse man Angehörige besser unterstützen. Denn ein Fremder wird nur dann als Sachwalter beauftragt, wenn sich die Verwandten nicht auf einen von ihnen einigen, der die Aufgabe übernimmt. Allerdings trauen sich immer weniger Angehörige zu, diese Aufgabe zeitlich zu schaffen. Damit die Probleme Älterer besser behandelt werden, fordert Brinek zudem die Einführung einer „Alterswohlfahrt“, die sich ähnlich wie die Jugendwohlfahrt um das Wohlergehen der Betroffenen kümmert. Auch der Rechtsanwaltskammertag betont, dass eine stärkere Sozialfürsorge nötig ist.

Kommentar: Wenn man/frau weiß, wie die „Jugendwohlfahrt“ in Österreich arbeitet, kann diese Aussage der Volksanwältin B. wohl nur als gefährliche Drohung verstanden werden. Die armen Mündel!

Geld für Kirche ärgert Verwandte

Über eine Sachwalterschaft entscheiden Richter. Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Familienrichter, warnt vor einer Schwarz-Weiß-Malerei: So sei es unfair zu behaupten, dass Anwälte schlechtere Sachwalter seien. Vereine hätten es einfacher, weil sie viel weniger Klienten betreuen. Und viele Anwälte, die Sachwalterschaften übernehmen, seien sozial sehr engagiert und würden nur wenig verdienen.

Kommentar: Woher die Familienrichterin weiß, dass es „sozial engagierte“ Rechtsanwälte gibt, ist völlig unklar. Was meint sie außerdem mit „sozial engagiert“? Findet sie es sozial engagiert, dass Sachwalter im Rahmen von Massensachwalterschaften Mündel delogieren, aushungern lassen und medizinische Hilfe verweigern – oft mit Todesfolge?

Auch eine Ausweitung der Auskunftsrechte für Angehörige sieht Täubel-Weinreich kritisch. „Oft sind Angehörige untereinander zerstritten“, betont sie. Und nicht selten wolle der Besachwalterte selbst nicht, dass die Angehörigen alles über ihn erfahren, sagt Täubel-Weinreich. „Die sind ja eh nur hinter meinem Geld her“, würden Besachwalterte etwa über Angehörige sagen. Und manche Angehörige würden bei Gericht bereits dann Sachwalterschaften für ältere Menschen verlangen, wenn diese viel Geld der (SC-) Kirche spenden.

Kommentar: Das Zerstrittensein der Angehörigen wird vom Gericht mitunter instrumentalisiert. Vorher sind also die Angehörigen hinter dem Geld her, dann die Sachwalterschaftslobby. So wird das Demenz-Mündel zum doppelten Opfer.

Was aber vielleicht bei Anwälten und Gerichten zu kurz komme, sei das Einfühlungsvermögen gegenüber Angehörigen, meint die Richterin. So solle man Auskünfte nie einfach verweigern, sondern erklären, warum man aus Datenschutzgründen nicht das Vermögen des Besachwalterten offenlegen dürfe.


Kommentar: Datenschutz: Das Wort Datenschutz wird hier im Rahmen der grenzenlosen VERHÖHNUNG der Missbrauchsopfer verwendet. Natürlich wollen Sachwalter vor allem deswegen den Angehörigen keine Akteneinsicht gewähren, um ihre Fehler und Machenschaften zu verbergen. Es gilt hier natürlich die Unschuldsvermutung im Einzelfall. Aber § 141 Außerstreitgesetz fördert in der Tat den Sachwalterschaftsmissbrauch.

Das Justizministerium erklärt unterdessen, dass Sachwalterschaften in Österreich selten ausgesprochen werden, proportional gesehen nur halb so oft wie in Deutschland. Zudem betreibe man das Projekt „Family Group Conference“ voran. Dieses ziele darauf ab, Unterstützerkreise für Betroffene zu bilden, um Sachwalterschaften zu vermeiden.

Kommentar: Im Oktober 2009 berichtet PROFIL über eine Aussage des ehemaligen Patienten- und Pflege-Ombudsmann Dr. Werner Vogt: In vergleichbaren Einrichtungen in der Schweiz sei oft nur eine Person entmündigt, während in Österreich 80 Prozent der alten Menschen entmündigt sind. Kurz danach wurde der Pflegeombudsmann von der Gemeinde Wien aus dem Dienst entlassen.

Conclusio: Mittlerweile gibt es schon so viele Sachwalterschafts-Missbrauchsopfer in Österreich, dass sich die Medien- und Justizsprecher immer bessere Ausreden einfallen lassen müssen, damit ihnen noch irgendjemand glaubt. Immerhin befinden wir uns 2013 in einem Super-Wahljahr und da muss sogar am Wahltag (3.3.2013) ein Ex-Mündel für die Volksanwaltschaft herhalten, um über seinen/ihren Leidensweg zu berichten.
Früher pflegte die Volksanwaltschaft Wien vorgefertigte Schreiben als Standardantwort an Mündel zu verschicken mit folgendem Wortlaut:
WIR DÜRFEN UNS IN LAUFENDE GERICHTSVERFAHREN NICHT EINMISCHEN, DIE VOLKSANWALTSCHAFT ist nicht zuständig für Sachwalterschaften (Sachwalterschaftsverfahren nach § 268ff ABGB)  und deren Missbrauch.


IM EINZELFALL GILT GENERELL DIE UNSCHULDSVERMUTUNG!

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