Wenn es um die Entmündigung und Entrechtung
einer Kunsterbin und Doppelstaatsbürgerin geht, dann reicht die österreichische
bzw. Kärntner Entmündigungs-Maschinerie mit ihren willfährigen Gutachtern und
langen Enteignungs-Armen und Entrechtungs-Armen bis in die kantonal
organisierte Eidgenossenschaft Schweiz.
Aber alles der Reihe nach.
Am 11.
März 2007 – in derselben
Woche wurde ein Politmündel auf www.peterpilz.at schwer denunziert –
starb die Mutter einer berühmten Kärntner Familie.
Beim Verlassenschaftsverfahren beginnt das Spiel wie gehabt: Das
Bezirksgericht in Kärnten konstruiert einen Familienstreit und ernennt die
höchst beliebte mittlerweile als EU-Abgeordnete zurückgetretene Hella R. als Verlassenschaftskuratorin.
Als Notar fungiert der bekannte Kärntner
Verlassenschafts- und Vertragsnotar Reinhard K.: Er wurde berühmt, weil er alle
Verträge rund um die notverstaatlichte Hypo-Alpe-Adria-Bank juristisch
verkünstelte.
Hella R. und Reinhard K. fürchteten
bereits im Jahre 2007, dass ihre bösen Taten offenbar werden.
Erst im Entmündigungsjahr 2008 getraute sich
das Bezirksgericht in Kärnten via Ferngutachten die Erbtochter aus dem schönen
Bezirk VM entmündigen zu lassen:
Am 30. Oktober 2008 (im
Politentmündigungsquartal 2008 vor Angelobung eines Taxifahrers mit dubioser
Matura-Vergangenheit als Bundeskanzler) gaben Richter Stefan J. und
Psychiater Dr. Raoul S. in ABWESENHEIT des Erbmündels und
Kunstmafia-Mündels folgendes zu Protokoll:
„Frau K. ist nicht erschienen. Sie wohnt in
der Schweiz und ist Doppel-Staatsbürgerin (was die Polit- und Erb-Entmündigung
nicht einfacher macht – Anmerkung der Redaktion)
Aus dem bisherigen Aktenmaterial lässt sich
mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine psychische Erkrankung, nämlich eine
paranoide Störung, eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis müsste
differentialdiagnostisch mitbedacht werden. Aufgrund des Schriftbildes kann man
sagen, dass es immer bei paranoiden Persönlichkeiten dazu kommt, dass sie sehr
viele Eingaben machen und Randbemerkungen machen mit vielfachen
Beschuldigungen, die nichts mit der Materie zu tun haben und im Gedankengang
entgleisen. Aus psychiatrischer Sicht wäre eine Besachwalterung für Vertretung
vor Ämtern, Gerichten und Behörden angeraten. Der SV meldet seinen
Gebührenanspruch dem Grunde nach an und wird schriftliche Gebührennote legen“ Ende Zitat Protokoll 30.Oktober 2008 BG Kärnten
Kommentar: Dieses Protokoll eines Bezirksgerichtes ist klassisch und
symptomatisch für das Aktengutachten. Ein Mensch, der reich ist, viel zu erben
hat, eines Kunstvermögens beraubt werden soll, wird IN ABWESENHEIT aufgrund des
SCHRIFTBILDES entmündigt. Ohne eine Person je gesehen zu haben, wird sie als
schizophren diagnostiziert, vor allem weil sie Erbschaftsbetrügereien aufdecken
wollte und auch weil man sich an ihr Erbe (ein Millionenschweres Kunstvermögen
bestehend aus Bildern der russischen Avantgarde) machen will.
Die Kunstmafia und TestamentsbetrügerInnen
schrecken vor gar nichts zurück. Wieder sind es willfährige BezirksrichterInnen
und deren Komplizen, Psychiater, die aufgrund der „Aktenlage“ (Briefe, Faxe und
Mails der zu entmündigenden Personen) die Person als „schizophren“
diagnostizieren und via „Ferngutachten“ bzw. „Aktengutachten“ (aufgrund der
AKTENLAGE) entmündigen und all ihrer Rechte, vor allem aber ihres Erbes und
ihrer MILLIONEN BERAUBEN!!!!
Im gegenständlichen Fall ist die Lage aber
nicht einfach, da die zu entmündigende und zu beraubende Person aus einer
berühmten österreichischen Familie ist und DOPPELSTAATSBÜRGERIN ist.
Nun hat man es also von Seiten der
österreichischen Justizmafia mit dem Kantonalrecht in der Schweiz zu tun. In
der Schweiz werden die Entmündigungen von der Kinder- und
Erwachsenenschutzbehörde initiiert und verwaltet. Das ist Kantonsbezogen, die
Österreich-weite Entmündigung, Enteignung und Entrechtung
(Polit-Sachwalterschaft) ist dort nicht so einfach möglich.
Dennoch schaffte es der Psychiater Dr. S. aus Dellach am 21.1.2009 (wo auch in Österreich die Polit-Entmündigungen in
großem Stil durch Ferngutachten und Aktengutachten und 11 Jahre rückdatierte
Schizophrenien, vor allem für die Zeitpunkte Eurofighter-Ausschuss und
mysteriöse Todesfälle rund um Finanzministerium, Bundesrechenzentrum und
Buchhaltungsagentur des Bundes EXEKUTIERT wurden) in KÄRNTEN einen
Gerichts-Beschluss zu schreiben, der einen Tag später am 22. Januar 2009 in
ZÜRICH in der KAMMER 1 der Erwachsenen – und Kinderschutzbehörde zur
Entmündigung IN DER SCHWEIZ für ein Österreichisches Verlassenschaftsverfahren
führte.
Das muss man sich vorstellen: Man ruft von Kärnten
aus in Zürich an und Schwups, schon hast Du als DoppelstaatsbürgerIn kein Recht
mehr, im Verlassenschaftsverfahren betreff der verstorbenen Mutter irgendeine
Handlung zu setzen. Zumindest theoretisch.
Die betroffene Dame ist aber hochgebildet und
wie gesagt war sie mal weltberühmt. Sie ist noch nicht so alt und dreifache
Mutter, eine Berühmtheit in der Schweizer Musikszene und Disco-Szene!
Sie ließ sich FÜR DIE GANZE SCHWEIZ ein
sogenanntes HANDLUNGSFÄHIGKEITSZEUGNIS ausstellen und die BetrügerInnen rund um
Hypo-Notariat, Bezirksgericht (Kärnten) und Grazer Anwaltskanzlei sind
mittlerweile RATLOS.
Frau Dr. Hella R. hatte die verstorbene
Mutter über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, betrogen. Dennoch gibt es in dieser
causa doch noch kleine Verurteilungen. Frau Ranner musste als EU-Abgeordnete
(ÖVP) zurücktreten und jetzt klagt sie sogar noch ihr eigener Vorgesetzter bzw.
Teilhaber einer Grazer Rechtsanwaltskanzlei namens „Saxinger und Chalupsky“.
Ein verworrener Fall von A bis Z.
Vor allem geht es natürlich wieder einmal um
sehr viel Geld, es geht um die dubiosen Vertragsgestaltungen des Notars der
HYPO Alpe Adria, es geht um Erbschaften in Kärnten und in der Schweiz, es geht
um Kunstvermögen.
Schon wie im Fall Frimmel (Sachwalter Dr.
Trischler) bedient man sich des Instrumentes der Sachwalterschaft
(Entmündigung) um an Häuser, Immobilien, Liegenschaften, Schmuck, Wertpapiere,
Millionenschweres Kunstvermögen zu kommen und dieses Vermögen zu stehlen.
Allerdings stehen dem österreichischen
Sachwalterschaftsrecht und dessen Missbrauch das Kantonsrecht und das
Entmündigungsrecht in der Schweiz diametral entgegen.
Die Verlassenschaft ist laut www.edikte.gv.at seit 2007 (sic!) noch immer nicht
beendet. Der Hypo-Notar Dr. Kern hat eine weiße Weste (siehe Berichte der
KLEINEN ZEITUNG) und die Kunstdiebe und Testamentsbetrüger sowie
Sachwalterschaftsmissbräuchler stehen jetzt an: Sie stehen an: an den riesigen
Schweizer Bergen, am Föderalismus der Eidgenossen, dem Kantonsrecht und vor
allem an den Widersprüchlichkeiten betreff Doppelstaatsbürgerschaft:
Welches Recht soll nun gelten, um das Kunstvermögen
zu rauben und die Liegenschaften in Kärnten und in der Schweiz: das österreichische
oder das Schweizer Kantonalrecht, vor allem das Entmündigungsrecht, das in der
Schweiz ja nicht einmal durch Sachraubwalter (Anwaltskanzleien) und
Bezirksgerichte exekutiert wird, sondern durch eine ganz harmlose
Magistrats-Kammer namens Erwachsenen-
und Kinderschutzbehörde.
Ebenso wie das Steuerrecht ist auch das
Entmündigungsrecht in der Schweiz dezentral – eben pro Kanton bzw.
Bürgerrechts-Wohnsitz - geregelt. In Österreich gilt ja die Entmündigung
gleich Österreich-weit, weil die zuständigen Bezirksgerichte BUNDESGERICHTE
sind und dem BM für Justiz unterstehen (nicht aber die Schein-unabhängigen
Richter und Richterinnen, sie unterstehen niemandem, sind aber auch
Bundesangestellte bzw. Bundesbeamte und Beamtinnen)
Der Sachwalter in Zürich (in der Schweiz heißt er Beistand) hat im
konkreten Fall das Handtuch geworfen. Zu heikel ist das alles, es geht um zu
viel Geld. Die Schweizer und Schweizerinnen sind nicht so skrupellos beim
Enteignen, Entrechten, Bestehlen, Entmündigen aus politischen und monetären
Gründen wie die österreichischen RichterInnen und PsychiaterInnen.
Ganz höflich versucht der neue Beistand aus
dem anderen Kanton (eine Frau) sich immer wieder an ihr „Mündel“ zu wenden, was
denn nun zu tun sei bei der Erbschaft. Früher fuhr der Beistand aus Zürich (der
das Handtuch als Beistand= Sachwalter geworfen hat) noch zu Verhandlungen nach
Kärnten. Er hat aber mittlerweile das Handtuch geworfen, das heißt den Kanton
gewechselt. Die internationale Entmündigung und Entrechtung dürfte der
Juristenkarriere in der Schweiz doch nicht so förderlich sein! Die
Schweizer Entmündigungsbehörde steht offenbar auch mit Entsetzen vor den
Menschenrechts-widrigen Foltermethoden, die in Österreich geschehen:
ENTMÜNDIGUNG aus politischen und Erbschleicher-Gründen
(Enteignungsgründen) via Aktengutachten von Psychiatern, die die zu
entmündigende Person aufgrund ihrer Briefe als „schizophren“ diagnostizieren,
ohne sie je zu Gesicht bekommen zu haben.
Ab gesehen von den Menschenrechtsverletzungen
ist ein solches Aktengutachten und die Diagnose "Schizophrenie" ohne
den Patienten je gesehen zu haben, auch aus Gründen der ärztlichen
Ethik abzulehnen.
Aber offenbar schreckt die österreichische
Entmündigungsmafia rund um Bezirksgerichte und psychiatrische Sachverständige
vor nichts zurück! Warum? Werden die Herr- und Frauschaften etwa von höherer
Stelle bezahlt dafür, dass sie unbequeme Beamte, Journalisten, reiche Erben und
Erbinnen einfach entmündigen lassen – mit totaler Entrechtung?
Von wem werden die RichterInnen und Psychiater
bezahlt?
Das Geschäft mit der Gutachterei muss noch von mehreren Seiten
beleuchtet werden!
Bei Polit-Entmündigungen bezahlt sogar das
Justizministerium (die Republik Österreich, der Steuerzahler, die
Steuerzahlerin) das psychiatrisch-neurologische Gutachten, bei Entmündigungen
zwecks Erbschleicherei wird der psychiatrische Gutachter, die Gutachterin aus
dem Mündelvermögen bezahlt: eine Frechheit der Sonderklasse!
Da werden Beamte aus dem Finanzministerium elf
Jahre rückwirkend entmündigt, da werden Journalisten, die zu viel wissen per
Aktengutachten entmündigt, da werden reiche Erbinnen ihres Vermögens beraubt!
Selbst die Schweizer
Erwachsenenschutzbehörde erschrickt ob solcher STALIN-Methoden.
Man kann gespannt sein, welche Rechtspraxis
sich durchsetzt: die österreichische Entmündigungsmafia-Praxis
(Bezirksgerichte, Auftragsgutachter, Psychiater etc.) oder das eidgenössische,
kantonale Teil-Entmündigungsrecht!
Im speziell vorliegenden Fall können wir nur
hoffen und warten oder wird auch dieser ein Fall für das JÜNGSTE GERICHT oder
den jüngsten Gerichtsvollzieher in der Schweiz bzw. in Österreich???
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| Was würde er wohl dazu sagen? |
Der Anwalt der Kunstm. Herr Dr. Alfred N. lässt herzlich grüßen. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.



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