Montag, 11. November 2013

Dirty agenting: Klapse oder Knast, Kunstmafia oder trilaterale Entmündigung

Wenn es um die Entmündigung und Entrechtung einer Kunsterbin und Doppelstaatsbürgerin geht, dann reicht die österreichische bzw. Kärntner Entmündigungs-Maschinerie mit ihren willfährigen Gutachtern und langen Enteignungs-Armen und Entrechtungs-Armen bis in die kantonal organisierte Eidgenossenschaft Schweiz.

Aber alles der Reihe nach.



Am 11. März 2007 – in derselben Woche wurde ein Politmündel auf www.peterpilz.at  schwer denunziert – starb die Mutter einer berühmten Kärntner Familie.

Beim Verlassenschaftsverfahren beginnt das Spiel wie gehabt: Das Bezirksgericht in Kärnten konstruiert einen Familienstreit und ernennt die höchst beliebte mittlerweile als EU-Abgeordnete zurückgetretene Hella R. als Verlassenschaftskuratorin.

Als Notar fungiert der bekannte Kärntner Verlassenschafts- und Vertragsnotar Reinhard K.: Er wurde berühmt, weil er alle Verträge rund um die notverstaatlichte Hypo-Alpe-Adria-Bank juristisch verkünstelte.



Hella R. und Reinhard K. fürchteten bereits im Jahre 2007, dass ihre bösen Taten offenbar werden.
Erst im Entmündigungsjahr 2008 getraute sich das Bezirksgericht in Kärnten via Ferngutachten die Erbtochter aus dem schönen Bezirk VM entmündigen zu lassen:

Am 30. Oktober 2008 (im Politentmündigungsquartal 2008 vor Angelobung eines Taxifahrers mit dubioser Matura-Vergangenheit als Bundeskanzler) gaben Richter Stefan J. und Psychiater Dr. Raoul S. in ABWESENHEIT des Erbmündels und Kunstmafia-Mündels folgendes zu Protokoll:

„Frau K. ist nicht erschienen. Sie wohnt in der Schweiz und ist Doppel-Staatsbürgerin (was die Polit- und Erb-Entmündigung nicht einfacher macht – Anmerkung der Redaktion)
Aus dem bisherigen Aktenmaterial lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine psychische Erkrankung, nämlich eine paranoide Störung, eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis müsste differentialdiagnostisch mitbedacht werden. Aufgrund des Schriftbildes kann man sagen, dass es immer bei paranoiden Persönlichkeiten dazu kommt, dass sie sehr viele Eingaben machen und Randbemerkungen machen mit vielfachen Beschuldigungen, die nichts mit der Materie zu tun haben und im Gedankengang entgleisen. Aus psychiatrischer Sicht wäre eine Besachwalterung für Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Behörden angeraten. Der SV meldet seinen Gebührenanspruch dem Grunde nach an und wird schriftliche Gebührennote legen“ Ende Zitat Protokoll 30.Oktober 2008 BG Kärnten



Kommentar: Dieses Protokoll eines Bezirksgerichtes ist klassisch und symptomatisch für das Aktengutachten. Ein Mensch, der reich ist, viel zu erben hat, eines Kunstvermögens beraubt werden soll, wird IN ABWESENHEIT aufgrund des SCHRIFTBILDES entmündigt. Ohne eine Person je gesehen zu haben, wird sie als schizophren diagnostiziert, vor allem weil sie Erbschaftsbetrügereien aufdecken wollte und auch weil man sich an ihr Erbe (ein Millionenschweres Kunstvermögen bestehend aus Bildern der russischen Avantgarde) machen will.

Die Kunstmafia und TestamentsbetrügerInnen schrecken vor gar nichts zurück. Wieder sind es willfährige BezirksrichterInnen  und deren Komplizen, Psychiater, die aufgrund der „Aktenlage“ (Briefe, Faxe und Mails der zu entmündigenden Personen) die Person als „schizophren“ diagnostizieren und via „Ferngutachten“ bzw. „Aktengutachten“ (aufgrund der AKTENLAGE) entmündigen und all ihrer Rechte, vor allem aber ihres Erbes und ihrer MILLIONEN BERAUBEN!!!!



Im gegenständlichen Fall ist die Lage aber nicht einfach, da die zu entmündigende und zu beraubende Person aus einer berühmten österreichischen Familie ist und DOPPELSTAATSBÜRGERIN ist.

Nun hat man es also von Seiten der österreichischen Justizmafia mit dem Kantonalrecht in der Schweiz zu tun. In der Schweiz werden die Entmündigungen von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde initiiert und verwaltet. Das ist Kantonsbezogen, die Österreich-weite Entmündigung, Enteignung und Entrechtung (Polit-Sachwalterschaft) ist dort nicht so einfach möglich.

Dennoch schaffte es der Psychiater Dr. S. aus Dellach am 21.1.2009 (wo auch in Österreich die Polit-Entmündigungen in großem Stil durch Ferngutachten und Aktengutachten und 11 Jahre rückdatierte Schizophrenien, vor allem für die Zeitpunkte Eurofighter-Ausschuss und mysteriöse Todesfälle rund um Finanzministerium, Bundesrechenzentrum und Buchhaltungsagentur des Bundes EXEKUTIERT wurden) in KÄRNTEN einen Gerichts-Beschluss zu schreiben, der einen Tag später am 22. Januar 2009 in ZÜRICH in der KAMMER 1 der Erwachsenen – und Kinderschutzbehörde zur Entmündigung IN DER SCHWEIZ für ein Österreichisches Verlassenschaftsverfahren führte.

Das muss man sich vorstellen: Man ruft von Kärnten aus in Zürich an und Schwups, schon hast Du als DoppelstaatsbürgerIn kein Recht mehr, im Verlassenschaftsverfahren betreff der verstorbenen Mutter irgendeine Handlung zu setzen. Zumindest theoretisch.

Die betroffene Dame ist aber hochgebildet und wie gesagt war sie mal weltberühmt. Sie ist noch nicht so alt und dreifache Mutter, eine Berühmtheit in der Schweizer Musikszene und Disco-Szene!

Sie ließ sich FÜR DIE GANZE SCHWEIZ ein sogenanntes HANDLUNGSFÄHIGKEITSZEUGNIS ausstellen und die BetrügerInnen rund um Hypo-Notariat, Bezirksgericht (Kärnten) und Grazer Anwaltskanzlei sind mittlerweile RATLOS.

Frau Dr. Hella R. hatte die verstorbene Mutter über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, betrogen. Dennoch gibt es in dieser causa doch noch kleine Verurteilungen. Frau Ranner musste als EU-Abgeordnete (ÖVP) zurücktreten und jetzt klagt sie sogar noch ihr eigener Vorgesetzter bzw. Teilhaber einer Grazer Rechtsanwaltskanzlei namens „Saxinger und Chalupsky“.

Ein verworrener Fall von A bis Z.

Vor allem geht es natürlich wieder einmal um sehr viel Geld, es geht um die dubiosen Vertragsgestaltungen des Notars der HYPO Alpe Adria, es geht um Erbschaften in Kärnten und in der Schweiz, es geht um Kunstvermögen.

Schon wie im Fall Frimmel (Sachwalter Dr. Trischler) bedient man sich des Instrumentes der Sachwalterschaft (Entmündigung) um an Häuser, Immobilien, Liegenschaften, Schmuck, Wertpapiere, Millionenschweres Kunstvermögen zu kommen und dieses Vermögen zu stehlen.

Allerdings stehen dem österreichischen Sachwalterschaftsrecht und dessen Missbrauch das Kantonsrecht und das Entmündigungsrecht in der Schweiz diametral entgegen.

Die Verlassenschaft ist laut www.edikte.gv.at seit 2007 (sic!) noch immer nicht beendet. Der Hypo-Notar Dr. Kern hat eine weiße Weste (siehe Berichte der KLEINEN ZEITUNG) und die Kunstdiebe und Testamentsbetrüger sowie Sachwalterschaftsmissbräuchler stehen jetzt an: Sie stehen an: an den riesigen Schweizer Bergen, am Föderalismus der Eidgenossen, dem Kantonsrecht und vor allem an den Widersprüchlichkeiten betreff Doppelstaatsbürgerschaft:

Welches Recht soll nun gelten, um das Kunstvermögen zu rauben und die Liegenschaften in Kärnten und in der Schweiz: das österreichische oder das Schweizer Kantonalrecht, vor allem das Entmündigungsrecht, das in der Schweiz ja nicht einmal durch Sachraubwalter (Anwaltskanzleien) und Bezirksgerichte exekutiert wird, sondern durch eine ganz harmlose Magistrats-Kammer namens Erwachsenen- und Kinderschutzbehörde.

Ebenso wie das Steuerrecht ist auch das Entmündigungsrecht in der Schweiz dezentral – eben pro Kanton bzw. Bürgerrechts-Wohnsitz -  geregelt. In Österreich gilt ja die Entmündigung gleich Österreich-weit, weil die zuständigen Bezirksgerichte BUNDESGERICHTE sind und dem BM für Justiz unterstehen (nicht aber die Schein-unabhängigen Richter und Richterinnen, sie unterstehen niemandem, sind aber auch Bundesangestellte bzw. Bundesbeamte und Beamtinnen)

Der Sachwalter in Zürich (in der Schweiz heißt er Beistand) hat im konkreten Fall das Handtuch geworfen. Zu heikel ist das alles, es geht um zu viel Geld. Die Schweizer und Schweizerinnen sind nicht so skrupellos beim Enteignen, Entrechten, Bestehlen, Entmündigen aus politischen und monetären Gründen wie die österreichischen RichterInnen und PsychiaterInnen.

Ganz höflich versucht der neue Beistand aus dem anderen Kanton (eine Frau) sich immer wieder an ihr „Mündel“ zu wenden, was denn nun zu tun sei bei der Erbschaft. Früher fuhr der Beistand aus Zürich (der das Handtuch als Beistand= Sachwalter geworfen hat) noch zu Verhandlungen nach Kärnten. Er hat aber mittlerweile das Handtuch geworfen, das heißt den Kanton gewechselt. Die internationale Entmündigung und Entrechtung dürfte der Juristenkarriere in der Schweiz doch nicht so förderlich sein!  Die Schweizer Entmündigungsbehörde steht offenbar auch mit Entsetzen vor den Menschenrechts-widrigen Foltermethoden, die in Österreich geschehen:

ENTMÜNDIGUNG aus politischen und Erbschleicher-Gründen (Enteignungsgründen) via Aktengutachten von Psychiatern, die die zu entmündigende Person aufgrund ihrer Briefe als „schizophren“ diagnostizieren, ohne sie je zu Gesicht bekommen zu haben.

Ab gesehen von den Menschenrechtsverletzungen ist ein solches Aktengutachten und die Diagnose "Schizophrenie" ohne den Patienten je gesehen zu haben, auch aus Gründen der ärztlichen Ethik abzulehnen.

Aber offenbar schreckt die österreichische Entmündigungsmafia rund um Bezirksgerichte und psychiatrische Sachverständige vor nichts zurück! Warum? Werden die Herr- und Frauschaften etwa von höherer Stelle bezahlt dafür, dass sie unbequeme Beamte, Journalisten, reiche Erben und Erbinnen einfach entmündigen lassen – mit totaler Entrechtung?
Von wem werden die RichterInnen und Psychiater bezahlt?

Das Geschäft mit der Gutachterei muss noch von mehreren Seiten beleuchtet werden!

Bei Polit-Entmündigungen bezahlt sogar das Justizministerium (die Republik Österreich, der Steuerzahler, die Steuerzahlerin) das psychiatrisch-neurologische Gutachten, bei Entmündigungen zwecks Erbschleicherei wird der psychiatrische Gutachter, die Gutachterin aus dem Mündelvermögen bezahlt: eine Frechheit der Sonderklasse!

Da werden Beamte aus dem Finanzministerium elf Jahre rückwirkend entmündigt, da werden Journalisten, die zu viel wissen per Aktengutachten entmündigt, da werden reiche Erbinnen ihres Vermögens beraubt!

Selbst die Schweizer Erwachsenenschutzbehörde erschrickt ob solcher STALIN-Methoden.

Man kann gespannt sein, welche Rechtspraxis sich durchsetzt: die österreichische Entmündigungsmafia-Praxis (Bezirksgerichte, Auftragsgutachter, Psychiater etc.) oder das eidgenössische, kantonale Teil-Entmündigungsrecht!

Im speziell vorliegenden Fall können wir nur hoffen und warten oder wird auch dieser ein Fall für das JÜNGSTE GERICHT oder den jüngsten Gerichtsvollzieher in der Schweiz bzw. in Österreich???

Was würde er wohl dazu sagen?
Der Anwalt der Kunstm. Herr Dr. Alfred N. lässt herzlich grüßen. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. 











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