Freitag, 22. November 2013

Von der Vernichtung von Menschen durch das psychiatrische (Akten) Gutachten

Durch das psychiatrische Gutachten – mitunter Aktengutachten – werden in Österreich Menschenleben auf vielerlei Weise vernichtet und Menschen entrechtet, enteignet, entmündigt

Die schizoaffektive Störung ist eine psychische Störung, die Symptome der Schizophrenie und der manisch-depressiven Störung (bipolaren affektiven Störung) in sich vereint. Zusätzlich zu Symptomen einer affektiven Störung wie Depression oder Manie treten hier Symptome aus dem schizophrenen Formenkreis wie Wahnoder Halluzinationen auf. Ende Zitat Wikipedia 

  1. Das Gutachten für den straffälligen Jugendlichen, die straffällig gewordene Jugendliche
  2. Das Auftragsgutachten für aus politischen Gründen zu entmündigende Menschen: Hoedl, Lederbauer, Bader, Moschik
  3. Das Auftrags-Gutachten zwecks Testamentsfälschung und Erbschleicherei, die posthume Entmündigung
  4. Familienpsychologisches Gutachten und Zerstörung der Eltern-Kind-Beziehung durch das psychiatrische Auftragsgutachten
  5. Das psychiatrische Aktengutachten als Basis für die Entmündigung aufgrund des „Schriftbildes“
  6. Das psychiatrische Aktengutachten als Duplikat und Grundlage für Massengutachten in Strafverfahren sowie Grundlage für das Urteil des Richters/ der Richterin
  7. Das psychiatrische Massengutachten als Grundlage zur politischen Entmündigung im Außerstreitverfahren (Sachwalterschaftsverfahren)
  8. Das psychiatrische Aktengutachten als Grundlage für Urteil und Strafausmaß im Strafverfahren
Klassifikation nach ICD-10
F25Schizoaffektive Störungen
F25.0Schizoaffektive Störung, gegenwärtig manisch
F25.1Schizoaffektive Störung, gegenwärtig depressiv
F25.2Gemischte schizoaffektive Störung
ICD-10 online (WHO-Version 2013)

Die berühmten Akten-Gutachter und Auftrags-Gutachter Österreichs

  1. Prof. Max Friedrich: hat durch Massengutachten viele Familien in Österreich zerstört. Er sprach ca. drei Minuten mit der Familie und/oder der zu entmündigenden Mutter/Vater, meistens in alkoholisiertem Zustand, wie auch einige Studenten der Universität Wien bestätigen.
  2. Dr. Kurt Meszaros: ist Hauptbeauftragter in Wien für Aktengutachten zwecks politischer Entmündigungen (siehe Fall Lederbauer, Fall Bader)
  3. Prof. Reinhard Haller: erstellt Gefälligkeitsgutachten für verstorbene Erblasser (betreff Mündigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserstellung) Stichwort: Posthume Entmündigung zwecks Begünstigung von anderen Möchte-Gern-Erben 
  4. Dr. Frottier, Kinderpsychiater Wien: Verabreicht Kindern und Jugendlichen Depot-Spritzen (Neuroleptika) und benutzt diese vermutlich als Versuchskaninchen für die Pharma-Industrie (es gilt die Unschuldsvermutung) 
Um von einer schizoaffektiven Störung sprechen zu können, muss neben dem Vorliegen einer affektiven Störung eines der folgenden Kriterien während derselben Störungsepisode erfüllt sein und darf nicht durch eine organische Krankheit oder psychotrope Substanzen bedingt sein (ICD-10 Kriterien für F25):
  1. Ich-Störungen, wie z. B. Gedankenlautwerden, Gedankeneingebung, Gedankenentzug, Gedankenausbreitung
  2. Kontrollwahn, Beeinflussungswahn, Gefühl des Gemachten (z.B. Scientologen) 
  3. kommentierende oder dialogisierende Stimmen
  4. anhaltender, kulturell unangemessener, bizarrer und völlig unrealistischer Wahn (nicht nur Größen- oder Verfolgungswahn)
  5. Danebenreden, zerfahrene Sprache, Neologismen
  6. katatone Symptome (Haltungsstereotypien, wächserne Biegsamkeit oder Negativismus)
Die Abgrenzung zur Schizophrenie, die fast immer auch mit affektiven Symptomen einhergeht, besteht im deutlich geringeren Auftreten von „Negativsymptomen“ wie Störungen des Denkens, der Sprache, der Konzentration, der Selbstorganisation etc. Man unterscheidet also die schizophrene Störung und die schizoaffektive Störung anhand der Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit. Ende Zitat Wikipedia 

Postskriptum: Auf die Menschenversuche in österreichischen Haftanstalten für geistig abnorme RechtsbrecherInnen im Auftrag der Pharma-Industrie (nicht zugelassene Neuroleptika) kann in diesem blog aus rechtlichen Gründen nicht eingegangen werden.

Rechtliche Grundlagen: Auch die Autorin dieser Zeilen hat im Auftrag des Finanzministeriums ein solches Gutachten erhalten, daher sind jegliche Klagen wegen Verleumdung oder übler Nachrede zwecklos, da sämtliche Schriftsätze, blogs bzw. andere schriftliche Äußerungen (auch Publikationen im Eigenverlag) ein Ausdruck der Krankheit gemäß ICD 10 F. 25 (Schizo-affektive Störungen) sind. 

In dubio pro reo 






Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen