Der Kurand DI S. befindet sich in einem Pflegeheim in Niederösterreich.
Er hat seiner Tochter, die als Ärztin in Deutschland lebt, durch einen Schenkungsvertrag im November 2013 sein Haus in Wien-Favoriten geschenkt.
Nun ist ein Versteigerungsverfahren durch das Bezirksgericht eingeleitet.
Der Amtsmissbrauch gestaltet sich wie folgt:
Das Bezirksgericht bewilligt die Klage gegen die Tochter! Rückwirkend soll eine Geschäftsunfähigkeit des Schenkers und Vertragsunterzeichners für November 2013 diagnostiziert werden.
Übrigens hat das Bezirksgericht sämtliche Unterlagen über das Versteigerungsverfahren (wegen 1.400 Euro offener Grundsteuer) auch an den Nachbarn Herrn A.P. geschickt, der kein Verfahrensbeteiligter ist - sehr wohl aber das Grundstück für sich beanspruchen will.
Es handelt sich um ein Grundstück in bester Lage am Wienerberg!
Anmerkung: Der Beschluss zur endgültigen Erklärung der Geschäftsunfähigkeit des Kuranden DI S. wurde am 17. November 2014 erstellt! Der Richter besuchte den Kuranden Ende November 2014 in der psychiatrischen Klinik, um sich von dessen geistigen Zerfall persönlich zu überzeugen und legte dazu einen Aktenvermerk an!!!
Zitat: Die namens des Betroffenen (sic!!!) und Sachwalters Mag. Christopff B., RA, gegen dessen Tochter Christiane S. einzubringende KLAGE (sic!!!) wegen Anfechtung des Schenkungsvertrages (wegen Unzurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vertrags-Errichtung, Anmerkung der Redaktion) vom 14.11.2013 betreffend die im Eigentum des Betroffenen gestandenen Anteile an der Liegenschaft EZ 2022 Grundbuch 01 102 Inzersdorf Stadt wird sachwalterschaftsgerichtlich (sic!!!) genehmigt.
Der Sachwalter wird ersucht und angewiesen, im Anlassfall umgehend, ansonsten binnen sechs Monaten über den Verfahrensstand zu berichten!!! (sic!!!!)
Begründung:
Aufgrund des aktenkundigen Zustands des Betroffenen ist davon auszugehen, dass er anlässlich des Abschlusses des genannten Vertrages nicht mehr ausreichend geschäftsfähig war, die Klagsführung dient daher seinen wohlverstandenen Interessen.
BG Favoriten
19. März 2015
Kommentar: Dieser Beschluss eines Wiener Bezirksgerichtes ist als absoluter Tiefpunkt des österreichischen Zivilrechts - aus moralischer und juristischer Sicht - zu interpretieren.
Man könnte im Umkehrschluss alle Verträge, die zu Ungunsten der Republik Österreich entstanden sind, dahingehend als ungültig erklären, weil die VertragsunterzeichnerInnen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht geschäftsfähig waren, z.B.
- die Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria AG im Dezember 2009
- die Unterzeichnung des Kaufvertrages der Eurofighter (Kampfflugzeuge)

BG Favoriten sowieso ein Witz...
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