Samstag, 29. Oktober 2016

Vom Ableben des Sachwalters

Facebook-Kommentare zum Thema

Ableben eines Sachwalters:

Nachdem ein Wiener Sachwalter, der laut Gerüchten ca. 500 Kuranden betreute, verstorben ist, stellen sich viele juristische Fragen:

Kuratorenbestellung
Gericht:BG Innere Stadt Wien
Aktenzeichen:001 3 A 258/16a
Letzte Änderung:20.10.2016
Verlassenschaft nach:Eisserer Herbert Dr.

Eisserer Herbert Dr., geboren am 14.06.1957, zuletzt wohnhaft gewesen in Proschkogasse 2/15, 1060 Wien, ist am 12.09.2016 verstorben.

Das Gericht bestellt Mag. Isabel Albrecht, Rechtsanwältin, Salzgries 15/11, 1010 Wien zur Kuratorin/zum Kurator der Verlassenschaft.

Zum Verlassenschafts-Kurator wurde Mag. Isabel Albrecht (1010 Wien) ernannt.

Eine wesentliche Frage lautet:

Können Forderungen aus Pflegschaftsrechnungen von den ErbInnen des Sachwalters geltend gemacht werden?

Das führt uns zu einem anderen - höchst komplizierten - Zivilrechtsverfahren:

Das Verlassenschaftsverfahren!

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.793000.html

Kommentare: 

Zum Ableben des Sachwalters Dr. H. Eisserer: Es kommt hier niemand "frei" (wie in diesem Forum irrtümlich vermutet wurde) Ich zitiere aus Grundzüge des SW-Rechtes (Linde-Verlag 2012): 3.11. Wechsel der Sachwalterschaft: Die Übertragung der Sachwalterschaft auf eine andere Person kann in mehreren Fällen durch Antrag des Betroffenen bzw. des Sachwalters, der Sachwalterin oder des GERICHTS von AMTS WEGEN erfolgen. In § 278 ABGB (von 1811) Abs 1 werden demonstrativ (beispielhaft) einige Fälle aufgezählt, in welchen ein Wechsel der Sachwalterschaft erfolgen kann:


Hier stellt sich natürlich die interessante Rechts-Frage, ob Verlassenschaftskuratorin Dr. Isabel Albrecht (Verein Pallas Athene, Am Salzgries) auch die Kuranden-Akten übernehmen muss und die Abwesenheits-Kuratorenschaften, welche noch immer in den Edikten rechtskräftig verzeichnet sind (Abwesenheitskurator Eisserer). Ein bisschen mehr Genauigkeit könnte man von der E-Justiz im BRZ schon einfordern oder????


Rose-Marie Ludmilla Baumann-Hödl Bitte ich fasse es nicht welche Rechtslücken/ Miss-Stände ich hier im Pflegschaftsrecht aufdecke: Zum Tod des SWs:


Wenn der SW tot ist, ist er (sie) nicht mehr berechtigt für den Betroffenen tätig zu werden (na WIE DENN AUCH???) - Hier muss es sich um ein Miss-Verständnis handeln! 


DAS MÜNDEL (das ja deppert ist und geschäftsunfähig und vielleicht in einem Pflegeheim dahin vegetiert) bzw. ein anderer Sachwalter oder Verlassenschafts-Kurator  hat sämtliche Stellen (Bank, PVA etc...) davon zu verständigen (woher soll das demente Mündel wissen, dass der SW tot ist???) und dem zuständigen NOTAR, der als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren tätig wird (soll das bettlägrige Mündel zum Gericht fahren und schauen, welcher Notar laut Aushang zuständig ist??? - ja gehts noch?????), alle erforderlichen Unterlagen betreff Enteignung und Sachwalterschafts-Verfahren auszuhändigen!!!!! Abschließend sind Schlussbericht und Schluss-Rechnung zu verfassen - von wem, vom dementen Mündel??????



Rose-Marie Ludmilla Baumann-Hödl Für die Begräbniskosten dürfen die Angehörigen aufkommen...die sonst keine Rechte haben....(z.B. Recht auf Akteneinsicht im Pflegschafts-Akt beim Bezirksgericht) 

Rose-Marie Ludmilla Baumann-Hödl Im Fall Eisserer heißt das KONKRET: Die Erben von Dr. Eisserer können Pflegschafts-Rechnungen von ca. 500 KurandInnen als OFFENE FORDERUNG an die Verlassenschaft beim zuständigen Gerichtskommissär (Notar) anmelden!

Zum obigen Text muss ich noch etwas korrigieren: Die Vertretungsbefugten SachwalterInnen/ SozialarbeiterInnen in den Pflegeheimen werden wohl über das Ableben des Sachwalters informiert werden und wer dann der neue Sachwalter für das Mündel ist....aber trotzdem gibt es im Sachwalterschafts-Recht viele große und kleine Mängel...einer der schlimmsten ist, dass Angehörige keinerlei Akteneinsichts-Recht haben....

Zum Thema VERTRETUNGSBEFUGNIS: Dieses Thema betrifft vor allem tausende Mündel in Österreich´s Pflegeheimen und muss extra abgehandelt werden. 

VERLASSENSCHAFT Sachwalter - Kurand: 

Wird die beantragte Entschädigung bzw. der Aufwand-Ersatz dem Sachwalter vom Gericht zugesprochen, kann der Betrag als offene Forderung an die Verlassenschaft beim zuständigen Gerichtskommissär (NOTAR) angemeldet werden. Dieser überweist den Betrag am Ende des Verlassenschaftsverfahrens auf das angegebene Girokonto.

Im umgekehrten Fall kann natürlich die Verlassenschafts-Kuratorin von Dr. Herbert Eisserer auch die offenen Pflegschaftsrechnungen von 500 KurandInnen an die VERLASSENSCHAFT bei Bezirksgericht Wien-Mariahilf (letzter Wohnsitz des Sachwalters) anmelden! 



















1 Kommentar:

  1. Habe die Sachwalterschaft meiner Tochter 2016 übernommen, wenn Dr. Eisserer noch Leben würde so würde ich ihn auf einiges Klagen. Nichts wurde richtig eingereicht, Verlust bei der Wohnbeihilfe, GIS wurde bezahlt weil seine Vorzimmer Damen und Herren zu dumm waren die Verlängerung richtig einzureichen. Mir tun nur die Menschen leid die wieder einen Sachwalter bekommen der oder die sich um nichts kümmert.

    AntwortenLöschen