Montag, 19. Dezember 2016

Sachwalterschaft und "Staatsverweigerung"

Manchmal verstehe ich es wirklich, dass Menschen sich von einem Staat, der sie foltert, entmündigt, ihnen die Kinder wegnimmt (die sie dann nicht mehr sehen dürfen, obwohl sie hohe Alimente zahlen müssen - sonst werden sie exekutiert) einfach abmelden wollen.

Doch dazu denke ich zu sehr VERTRAGSRECHTLICH: Aus der römisch-katholischen Kirche kann man austreten (bei der Bezirkshauptmannschaft, in Wien Bezirksvertretung) Das heißt, man kann aber auch keine Dienste der katholischen Kirche wie Eheschließungen etc. in Anspruch nehmen. Wenn ich bei einem Verein nicht mehr Mitglied bin, dann habe ich weder Rechte noch Pflichten. Ich muss keine Gebühren mehr zahlen!

Anders ist das jedoch als Staatsbürger - als Staatsbürger habe ich Rechte und Pflichten! Wenn ich mich wirklich abmelden würde vom Staat - dann müsste ich die österr. Staatsbürgerschaft zurücklegen...ich bin dann Staatenlose - habe keinen Anspruch auf Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Sozialversicherung....

Dennoch ist der Staat verpflichtet, Staatenlose wieder einzugliedern. Wenn also Menschen sich von der Republik abmelden, geht der Staat und seine Vertreter (Beamte) bis dato so damit um: Sie werden für verrückt erklärt...bekommen (in Österreich) einen Sachwalter, da sie sich ja nicht mehr um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern können. Ein psychiatrisches Gutachten ist absolut nicht mehr notwendig, da das SELBSTFÜRSORGE-DEFIZIT eindeutig ist. Es wird höchstens aufgrund der AKTENLAGE entmündigt.

http://salzburg.orf.at/news/stories/2815003/

http://orf.at/stories/2368782/


„Reichsbürger“: Justizminister Brandstetter legt Strafrechtsentwurf vor


Staatsfeindliche Bewegungen wie OPPT, „Freemen“ und „Reichsbürger“ sollen künftig effizienter strafrechtlich verfolgt werden. Justizminister Wolfgang Brandstetter hat einen Entwurf für einen neuen Tatbestand vorgelegt: „Wir können als funktionierender Rechtsstaat nicht tatenlos zusehen, wie die Autorität unserer Strukturen und Organe untergraben und ins Lächerliche gezogen werden“, so Brandstetter gestern Nachmittag.
Das Innenministerium beziffert die Zahl der „souveränen Bürger“ in Österreich auf rund 750. Sie lehnen jegliche staatliche Autorität ab - Gesetze, Gerichte sowie generell staatliche Institutionen - und versuchen, auch mittels finanzjuristischer Tricks gegen Organe von Behörden vorgehen. Angesichts des vermehrten Auftretens solcher Gruppierungen hatte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Oktober das Justizministerium um einen eigenen Straftatbestand gebeten.

Gesetz soll früher greifen

Diesen legte Brandstetter nun vor: In Anlehnung an Paragraf 246 Strafgesetzbuch („Staatsfeindliche Verbindungen“) soll ein weiterer Tatbestand hinzukommen. Dieser soll früher greifen als der weitergehende und mit einem höheren Strafrahmen ausgestattete Paragraf 246, erläuterte der Minister der APA.
So soll künftig jemand strafbar sein, der eine staatsfeindliche Bewegung gründet oder sich daran beteiligt, die den Zweck hat, die Vollziehung von Gesetzen zu verhindern. Um einer Bewegung anzugehören, ist es ausreichend, dass eine gewisse Anzahl von Personen (zumindest zehn) der gleichen Gesinnung oder dem gleichen Ziel folgen.
Eine gemeinsame Organisationsstruktur oder gemeinsame Kundgebungen sind nicht notwendig, um einer Bewegung anzugehören. Somit ist sichergestellt, dass der Staat auch auf einzelne Personen strafrechtlich reagieren kann, die sich nicht formal zu einer Gruppe zusammenschließen. Der Gesetzestext wird gerade mit dem Innenministerium abgestimmt.
orf.at 29. November 2016 



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