Samstag, 11. Februar 2017

Exkurs: Sachwalterschaft und Islamisches Recht

Entmündigung und Scharia - ein Widerspruch (mit Bezug zu österreichischem Sachwalterschafts-Recht) 

Artikel in Arbeit 

Der Begriff Scharia bezeichnet das islamische Recht; es enthält die Gesamtheit der Gesetze, die in einer islamischen Gesellschaft zu beachten und zu erfüllen sind. „Die Scharia basiert auf dem Koran und auf der sich ab der Mitte des 7. Jahrhunderts herausbildenden Überlieferung vom normsetzenden Reden und Handeln Mohammeds.“[2] Dabei ist die Scharia keine fixierte Gesetzessammlung (wie etwa deutsche Gesetzestexte im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Strafgesetzbuch), sondern eine Methode und Methodologie der Rechtsschöpfung.[3] Das islamische Gesetz regelt sowohl die kultischen und rituellen Vorschriften العبادات / al-ʿibādāt / ‚gottesdienstliche Handlungen‘ des Menschen als auch seine Beziehungen zu seinen Mitmenschen al-muʿāmalāt / المعاملات / ‚gegenseitige Beziehungen‘. Das Gesetz achtet darauf, dass die religiösen Verpflichtungen des Einzelnen gegenüber Gott erfüllt werden und alle Beziehungen des Einzelnen zu seinen Mitmenschen – Vermögensrecht, Familien- und Erbrecht, Strafrecht unter anderem – stets diesen Verpflichtungen entsprechen. Um Glaubensfragen im engeren Sinne kümmert sich die Scharia nicht. Der Muslim hat das islamische Recht mit seinen Bestimmungen und Widersprüchen kritiklos zu akzeptieren. Das Forschen nach der Bedeutung und inneren Logik der göttlichen Gesetze ist nur zulässig, soweit Gott selbst den Weg dazu weist. Somit ist die religiöse Wertung aller Lebensverhältnisse die Grundtendenz der Scharia.[4]
Unter Fiqh versteht man dagegen die Gesetzeswissenschaft im Islam, deren Gegenstand die Scharia ist. Es entspricht der iuris prudentia (Rechtswissenschaft) der Römer und erstreckt sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam. Die religiösen Gesetze werden in den Büchern des Fiqh dargelegt und erörtert. Ein in europäischem Sinne festgelegtes „Familienrecht“, „Erbrecht“, „Strafrecht“ – oder andere – kennt das islamische Rechtssystem nicht. Ihre Darstellung ist den Rechtsschulen in ihren Fiqh-Büchern, mit teilweise deutlich kontroversen Rechtsauffassungen, vorbehalten.
Der Unterschied zwischen Scharia und Fiqh ist wesentlich. Scharia ist gottgegebenes Recht, offenbart in Koran und Sunna, in den Grundzügen und als Werteordnung gültig für alle Zeiten und Orte. Hingegen ist das Rechtssystem Fiqh, das aus der Scharia abgeleitet wird, als menschengemacht anerkannt und daher veränderlich und bietet Spielraum für Kontroversen. Fiqh ist kein starres Rechtssystem, das unwandelbar alle Zeiten überlebt hat und an allen Orten gültig ist. Islamwissenschaftler, Arabisten und Ethnologen (beispielsweise Gudrun Krämer[5]Thomas Bauer[6], Ingrid Thurner[7]) betonen immer wieder, dass Meinungspluralismus keineswegs in Widerspruch zur Scharia stehe.

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