Darf ich Verträge selbst abschließen bzw. was darf ich selbst unterschreiben
Ob Sie Verträge selbst abschließen bzw. etwas selbst unterschreiben können, hängt vom sogenannten Wirkungsbereich des Sachwalters ab. Der Wirkungsbereich wird vom Gericht festgelegt. Dieses stützt sich dabei auf das Sachverständigengutachten.
Der Sachverständige hat zu prüfen, in welchen Bereichen Sie professioneller Hilfe bedürfen.
Der Sachverständige hat zu prüfen, in welchen Bereichen Sie professioneller Hilfe bedürfen.
Oft kommt er zum Ergebnis, dass beim Abschluss von Verträgen der Sachwalter mitwirken muss. Das geschieht ausschließlich zu Ihrem Schutz und bedeutet nicht, dass Sie entmündigt sind: Sie sollten es schätzen, dass es die Möglichkeit gibt, Rechtsgeschäfte rückgängig zu machen, die Sie voreilig abgeschlossen haben oder bei denen Sie (etwa von Keilern) überredet oder „über den Tisch gezogen“ worden sind.
Juristisch formuliert: Ist jemand beschränkt geschäftsfähig, so sind Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorerst schwebend unwirksam. Sie können erst mit der nachträglichen Einwilligung oder Genehmigung durch den Sachwalter wirksam werden. Der große Vorteil für Sie: Kommen Sie etwa im Nachhinein drauf, dass Sie sich auf etwas eingelassen haben, was sehr unvernünftig ist oder Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt, kann der Sachwalter das rückgängig machen.
In Angelegenheiten, wofür der Sachwalter nicht bestellt wurde, besteht keine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit. Da können Sie alle Entscheidungen selbst und uneingeschränkt treffen und daher auch wirksam unterschreiben, ohne dass der Sachwalter nachträglich zustimmen muss.
Verträge über geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens sind ohne Einwilligung des Sachwalters mit der Erfüllung der Sie daraus treffenden Pflichten sofort rechtswirksam (was hier juristisch so kompliziert klingt, ist in der täglichen Praxis ohnedies kein Problem: wenn Sie im Supermarkt etwas einkaufen und gleich bezahlen, stellt sich die Frage der Sachwalterschaft ja nie).
Ob der, mit dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, von der Sachwalterschaft weiß, ist ohne Bedeutung: Sie sind auf jeden Fall geschützt.
Wem darf der Sachwalter Auskunft geben?
Der Sachwalter ist allen Personen gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das gilt ausnahmslos. Oft beschweren sich Angehörige, dass sie vom Sachwalter keine Auskunft bekommen. Das ist aber durchaus sachgerecht: Oft sind nämlich die betroffenen Personen mit den Angehörigen im Streit. Oft streiten die Angehörigen untereinander. Der Sachwalter ist ja gar nicht in der Lage, zu beurteilen, ob es sich um „gute oder schlechte“ Angehörige handelt.
Wenn Sie dem Sachwalter die Erlaubnis erteilen, dass er Außenstehenden, also etwa Ihren Angehörigen, Auskunft erteilt, so wird in den meisten Fällen nichts dagegensprechen. Die letzte Entscheidung liegt aber beim Sachwalter: Er muss in eigener Verantwortung beurteilen, ob Ihnen aus dieser Auskunftserteilung nicht ein Nachteil erwachsen kann. Dafür haftet er ja auch.
Was geschieht mit meinem Geld?
In vielen Fällen braucht er dazu Ihre Mitwirkung, etwa indem Sie Untersuchungstermine oder Termine beim AMS wahrnehmen.Ihr Sachwalter richtet für Sie ein eigenes Bankkonto ein, auf das nur er Zugriff hat. Auf dieses Konto kommen alle Geldeingänge, und über dieses Konto werden alle Zahlungen, die Sie betreffen, abgewickelt.
Er sorgt für die Bezahlung der Fixkosten (Miete, Strom und Gas, Fernwärme, Haushaltsversicherung, um nur die wichtigsten zu nennen).
Ihr Sachwalter wird ausrechnen und mit Ihnen besprechen, wie viel Geld monatlich für Ihren Lebensbedarf, also für Ihre Lebensmitteleinkäufe, Zigaretten, Kosmetika, Reinigungsmittel usw., verbleibt und zur Verfügung steht. Sie werden auch gemeinsam klären, ob Sie das Geld auf einmal erhalten oder in kürzeren Abständen. Das ist etwa sinnvoll, wenn eine Spielsucht, ein Alkohol- oder ein Drogenproblem oder einfach Schwierigkeiten bei der Geldeinteilung vorliegen. Über den Lebensbedarf können Sie frei verfügen. Sie müssen darüber weder dem Gericht noch dem Sachwalter Rechenschaft ablegen.
Sie werden mit Ihrem Sachwalter festlegen, wie der Lebensbedarf an Sie bezahlt wird, etwa über ein Konto, über das nur Sie verfügen können, über ein Sparbuch, einen Betreuer oder ob Sie das Geld beim Sachwalter oder einer anderen Stelle abholen.
Für außertourliche Anschaffungen oder Notfälle, für den Einkauf von Bekleidung, für Geburtstage, Urlaub, Ausflüge usw. sollte Geld angespart werden. Der Sachwalter wird daher gut daran tun, für diese Zwecke regelmäßig Geld auf die Seite zu legen (sofern Ihre finanziellen Verhältnisse das zulassen).
Wenn Sie über größeres Vermögen verfügen, muss der Sachwalter dieses mündelsicher anlegen, das heißt, er muss eine Veranlagung wählen, bei der ein möglichst geringes Risiko besteht, dass Verluste beim Kapital eintreten. Hoher Ertrag ist erst in zweiter Linie von Bedeutung. Wichtig ist in erster Linie, dass das Vermögen erhalten bleibt.
Ihr Sachwalter muss einmal im Jahr dem Gericht eine genaue Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben für Sie vorlegen. Natürlich wird er Ihnen auch zwischendurch Auskunft über einzelne Fragen geben.
Darf ich Verträge selbst abschließen bzw. was darf ich selbst unterschreiben
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