Mittwoch, 20. Dezember 2017

Vom Recht auf Privat-Eigentum: Schwerste Menschenrechtsverletzungen in Österreich

Die im Dunklen sieht man nicht:

Ergänzung zur Sammlung der Missbrauchsfälle mit blogs von Opfern

Vorschau auf Publikation "Die Enteigner" von J. Schütz

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2017/02/die-im-dunklen-sieht-man-nicht-eine.html



In diesem Blog wird versucht, eine Sammlung jener links zur Verfügung zu stellen, die versuchen, ausführlich SW-Missbrauch in Österreich zu dokumentieren. 

Da will der Ehemann die Ehefrau im Scheidungsverfahren entmündigen lassen, damit er die Kinder bekommt.



Da wird das Schloss vom Sachwalter einfach ausgetauscht - die Tochter muss mit den betagten Eltern aus Wien fliehen. Der Strom wird ausgeschaltet - das Mündel ist obdachlos (sehr tragisch, wenn die Menschen alt und hilflos sind) 

http://www.allesroger.at/artikel/die-justiz-auf-der-anklagebank



Da verliert ein MÜNDEL ein ganzes Haus, nur weil der Sachwalter so gierig ist. 

Da wird eine alte Dame entmündigt, weil die Gemeinde das Haus abreißen will. 

Da müssen sich gesunde Menschen an Botschaften wenden, um nicht zwangseingeliefert zu werden und besachwaltert zu werden.



Da wird aus dem Ministerium am Bezirksgericht angerufen, um unliebsame Beamte und Journalisten auch rückwirkend entmündigen zu lassen. 

Einige haben die Tortur nicht überlebt - einige mit vielen Narben.



Die Verfahren erinnern an Inquisitionsverfahren - der Verfahrenssachwalter ist zugleich der endgültige Sachwalter - manche sagen auch Sach(raub)walter!



Eine Menschenrechtskommission gibt es nicht - Menschenrechte hören dort auf, wo die Gier nach Millionen und Immobilien grenzenlos ist. 

Ergänzung links - Missbrauchsopfer 

http://www.allesroger.at/artikel/die-justiz-auf-der-anklagebank

Wahnsinn" Besachwalterung
Ein dunkles Kapitel scheint auch die Besachwalterung zu sein. "In keinem Land in der EU verlieren so viele Menschen so schnell und so leicht ihre bürgerlichen Rechte wie in Österreich", schlug der bekannte Arzt Werner Vogt im Nachrichtenmagazin profil bereits 2009 Alarm. Was hier ablaufe, sei "Wahnsinn". Als "Sachwalterkaiser" gilt der Wiener Jurist Christian Burghardt. Die offiziellen Zahlen sprechen von gut 60.000 Entmündigten in Österreich, manche schätzen die Zahl weit höher. Auch recht junge, gesunde Menschen können betroffen sein. Ein Fall von Sachwalterschaft betraf die Eltern der Wienerin Christine Götz: Ihr Vater bekam 2008 in einem Wiener Krankenhaus eine lebensgefährliche Lungenentzündung. "Eine Ärztin ließ über den völlig apathisch im Bett liegenden Mann ein psychiatrisches Gutachten anfertigen und regte über ihn die Sachwalterschaft an, ohne dessen Genesungsprozess abzuwarten", so Götz. Sie hatte sich bis dahin um ihre zuvor noch rüstigen Eltern gekümmert. Kurz nach der Heimkehr wurde ihr Vater gegen den Willen der Familie bei einem unbekannten Rechtsanwalt besachwaltert. Dasselbe passierte danach seiner noch völlig selbstständigen Ehefrau. Erst nach insgesamt zweieinhalb Jahren konnte Götz ihre Eltern von der Zwangsbesachwalterung befreien. Kurz nach dieser traumatischen Zeit starben beide Eltern.

Systematische Sammlung der Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch 

Sammlung von hunderten von Strafanzeigen im Rahmen von SW-Missbrauch an die Staatsanwaltschaften in ganz Österreich 

Juristen fälschten Testamente

Wem kann man noch vertrauen, wenn die Justiz auf Abwege gerät? Ein Beispiel dafür ist eine Juristenbande in Vorarlberg, die zwischen 2001 und 2008 Testamente fälschte. Zehn Personen wurden 2014 verurteilt und die höchste Strafe fasste Jürgen H. mit sechs Jahren unbedingt aus. Der ehemalige Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn beging Amtsmissbrauch, gewerbsmäßigen schweren Betrug und Urkundenfälschung. 785 gefälschte Unterlagen wurden bei ihm sichergestellt. Auch die damalige Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch war unter den Verurteilten. Den "irrsinnig schlauen" Schwindel deckte die junge, mutige Dornbirner Bezirksrichterin Isabelle Amann auf. Sie erkannte Ungereimtheiten und benachrichtigte schließlich die Staatsanwaltschaft in Feldkirch.

http://www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12302-der-fall-oesterreich

http://www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12442-so-werden-die-grundrechte-in-oesterreich-verletzt

https://www.freitag.de/autoren/johannes-schuetz/die-oesterreichische-justiz-und-die-hehlerei

http://www.huffingtonpost.de/johannes-schuetz/eine-simple-frage-ein-briefwechsel-mit-dem-oesterreichischen-justizministerium-ueber-die-abwehr-willkuerlicher-enteignung_b_18137714.html

http://www.tabularasamagazin.de/struktur-der-massenweisen-enteignung-das-oesterreichische-justizministerium/

https://www.freitag.de/autoren/johannes-schuetz/gefragt-korrektheit-der-rechtsprechung

http://www.tabularasamagazin.de/struktur-der-massenweisen-enteignung-das-oesterreichische-justizministerium/

https://www.menschenrechtserklaerung.de/eigentum-3639/

Eigentum

100_DM_Serie3_Vorderseite

In Artikel 17 pos­tuliert die das Recht auf Eigen­tum. Die All­ge­meine Erk­lärung der Men­schen­rechte garantiert das Insti­tut des Eigen­tums und den Schutz vor einem willkür­lichen Ver­lust des Eigen­tums.
Weit­erge­hende Garantien zum Eigen­tum enthält wed­er die All­ge­meine Erk­lärung der Men­schen­rechte noch der UN-Zivil­pakt oder der UN-Sozial­pakt. Damit beschreibt die All­ge­meine Erk­lärung der Men­schen­rechte den “kle­in­sten gemein­samen Nen­ner” der sein­erzeit han­del­nden Staat­en und der hin­ter ihnen ste­hen­den Weltan­schau­un­gen. Ins­beson­dere beim Eigen­tum prall­ten die ide­ol­o­gis­chen Gegen­sätze so stark aufeinan­der, dass weit­erge­hende Regelun­gen und Garantien unmöglich erschienen.
Artikel 17 beg­nügt sich daher mit der Insti­tutsgarantie und dem Schutz vor “willkür­lichem” Entzug des Eigen­tums. Artikel 17 ver­bi­etet damit wed­er eine Enteig­nung noch eine Verge­sellschaf­tung, son­dern ver­langt hier­für nur eine willkür­freie, geset­zliche Grund­lage.

Artikel 17

(1) Jed­er hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemein­schaft mit anderen Eigen­tum innezuhaben.
(2) Nie­mand darf willkür­lich seines Eigen­tums beraubt wer­den.






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