AuftraggeberIn: BM für Finanzen, Bundesrechenzentrum GmbH
April 2009 an Bezirksgericht Wien-Liesing
http://www.huffingtonpost.de/johannes-schuetz/eine-simple-frage-ein-briefwechsel-mit-dem-oesterreichischen-justizministerium-ueber-die-abwehr-willkuerlicher-enteignung_b_18137714.html
Bei der Befundaufnahme besteht kein neuropathologisches Zustandsbild.
Psychopathologisch finden sich bei der Betroffenen ein beschleunigter Gedankengang (Intelligenz und schnelles Denkvermögen als Geisteskrankheit)
und ein beschleunigter Sprachfluss. Der Antrieb ist deutlich gesteigert. Die Stimmungslage ist dysphorisch und parathym.
In rascher Abfolge wechselt unmotivierte und unpassende Heiterkeit mit depressiven Reaktionen, die ebenfalls frei fluktuieren, ab.
Der Antrieb ist gesteigert. Psychomotorisch ist sie unruhig.
Die Realitätswahrnehmung ist verzerrt und besteht bei der Betroffenen nur punktuell die Möglichkeit Gedanken, Erlebnisse aus der Vergangenheit zu relativieren (also Mord nicht als Mord hinzustellen....)
Die Urteils-, Kritik- und Einsichtsfähigkeit der Betroffenen sind herab gesetzt. Es finden sich deutliche querulative Eigenschaften, ein verstärktes Gerechtigkeitsgefühl, magisches Denken und paranoide Erlebnisverarbeitung.
Anamnese
Siehe dazu auch Auskunft und Datenverkauf (BRZ) durch
MMag. Claudia Ringel-Rieder
Ing. Peter Grassl
Mag. Ana Arbanas
betreff Obsorge-Verfahren seit 1998!
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anamnese:
Die Betroffene ist bei der Befundaufnahme nur wenig strukturiert.
Diagnostisch ergibt sich aus dem klinischen Bild bei der Befundaufnahme bei der Befundaufnahme, den anamnestischen Angaben und den schriftlichen Äußerungen der Betroffenen wie sie sich im Akt befinden, dass ein Mischbild einer schizo-affektiven Störung vorliegt (ICD 10 F 25.2).
Es bestehen derzeit paranoide Gedankeninhalte sowie manische und depressive Symptome. Die Betroffene ist therapiefrei. Der Sachwalter ist nicht bereit, Psycho-Therapie zu bezahlen, da er das Geld von Mag. Hoedl für sich persönlich und seine Kanzleien (mit Biedermeier-Möbeln) benötigt.
ICD: International Statistical Classification of Diseases and related health problems
World health organisation
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Durch die affektiven Beeinträchtigungen, die Denkstörungen, insbesondere paranoide Erlebnis-Verarbeitung, ist Frau Mag. Hoedl seelisch von KRANKHEITSWERT beeinträchtigt. Sie hat offensichtlich im Zuge der schizo-affektiven Störung durch die
- Zerfahrenheit ihrer Gedanken
- die Getriebenheit und
- das Querulieren (Aufdecken von Verschwörungen)
- die Wahnideen und emotionale Beeinträchtigungen
den Überblick über ihre Alltagsgeschäfte verloren.
Sie kann nicht mehr eisserln gehen und hat Angst vor Killer-Hunden in der Nachbarschaft.
Teilweise hat sie auch Zahlungsverpflichtungen durch wahnhaftes Verarbeiten nicht wahr genommen. Daher war es ein leichtes für T-Mobile, sie mittels fingierter Forderungen zu entmündigen.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Aus gutachterlicher Sicht ist Frau Mag. Hoedl durch die seelische Erkrankung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt und nicht ohne Gefahr eines Nachteils fähig, Ihr Einkommen und Vermögen zu verwalten.
Daher ist es für den Sachwalter Dr. Weiser sehr leicht, sie zu bestehlen.
Wie aus ihren Äußerungen und schriftlichen Zusammenstellungen zu entnehmen ist, fehlt ihr die Fähigkeit einen Plan für die Schuldentilgung zu bilden,
kann sie zwischen Einkommen und Ausgaben keinen ausreichenden Bezug herstellen (sie hat in der Bundeshaushaltsverrechnung der Republik Österreich gearbeitet - ein klares Indiz für die Erkrankung)
und kann keine Prioritäten bilden.
Dieses Krankheits-Bild prädestiniert Frau Mag. Hoedl als Opfer für Diebstahl im Rahmen von Sachwalterschaft.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Es besteht krankheitsbedingt ein deutlich querulatives Verhalten, sodass ihr die Einsichtsfähigkeit für Notwendigkeiten fehlt.
Daher wird sie weiterhin gegen Diebstahl und Enteignung und Entrechtung im Rahmen von Sachwalterschaft querulieren!!!!
Sie wird weiterhin um ihre Bürgerrechte kämpfen - sie muss daher in allen Lebensbereichen entrechtet werden, damit sie keinerlei Möglichkeit hat, gegen ihre gesellschaftliche Isolation und finanzielle Vernichtung zu kämpfen.
Frau Mag. Hoedl ist nicht fähig, ohne die Hilfe des SACHRAUBWALTERS die Schulden zu tilgen und einen Weg in die finanzielle Vernichtung zu finden!!!
Siehe dazu Fair Game Order 67 - Policy 67
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Aufgrund ihrer seelischen Beeinträchtigung ist sie in ihren Stimmungen, Affekten, dem Antrieb und im Denken instabil und ist sie deshalb nicht ausreichend fähig
- Aufträge
- Vollmachten oder
- Ermächtigungen durchzuführen,
da ständig die Gefahr besteht, dass sie infolge von
- Misstrauen
- paranoider Erlebnisverarbeitung oder
- schwankender seelischer Befindlichkeit
keine Kontinuitätzu einer längeren Kooperation mit der Sachwalterschafts-Mafia bzw. Fair-Game- Exekutoren und sonstigen HENKERINNEN aufbringt.
Die Betroffene benötigt auch einen Sachwalter zur Vertretung vor Ämtern, Gerichten, Behörden und Sozialversicherungen und privaten VertragspartnerInnen.
Die Betroffene ist aufgrund ihrer psychischen Disposition bereit für die Folter und Enteignung im Rahmen von Sachwalterschaft - gemäß den Arisierungs-Gesetzen: Fair Game 2.0
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Frau Mag. Hoedl steht derzeit in keiner psychiatrischen oder psycho-pharmakologischen Behandlung (ist nicht erlaubt gemaess Fair-Game-Order 67)
Aus gutachterlicher Sicht ist dringend zu empfehlen, dass sich die Betroffene einer fachärztlichen Folter-Therapie unterzieht, davon ist eine Stabilisierung von Affekten und Strukturierung der Gedanken im Sinne von MIND CONTROL zu erwarten.
Es ist auch zu empfehlen, ein Sekten-Deprogrammierungs-Paket bei der Betroffenen durchzuführen - so wie bei Hofrat Joker, damit sie sich an nichts mehr erinnern kann. Durch Hypnose kann ihr auch suggeriert werden, dass sie alles nur geträumt habe.
So ist sie kein weiteres Gefahren-Potential für die MörderInnen rund um das BMF und BRZ GmbH.
Die Betroffene ist durch die Problematik ihrer sozialen Absicherung im Wahrnehmungshorizont eingeengt, ist jedoch vorstellbar, dass sie durch die Bestellung eines Sachwalters eine seelische Entlastung erhält. Die Folter durch die Sachwalterschaft wird sie sicher positiv erleben.
Im Rahmen der Sachwalterschafts-Folter und Enteignung kann sie dann auch therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen - durch Hypnose (Auditing) können alle Erinnerungen an Morde in BMF und BRZ gelöscht werden.
So kann sie keine Gefahr mehr werden - für jene die Morde und Milliardenbetrügereien begingen.
Sie kann sich dann wie Hofrat Joker und der tote Schweinhammer an nichts mehr erinnern - oder auch wie hiess der nochmal der auf die Schienen gelegt wurde....????
siehe Rzeszut-Buch - der Tod des Kidnappers
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Aus gutachterlicher Sicht ist die Betroffene fähig in medizinischen Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils zu handeln.
Siehe dazu - die Angst der Epitarsis vor der Psychiatrie
Die Betroffene ist fähig ihren Aufenthaltsort ohne Gefahr eines Nachteils zu bestimmen. Sie wohnt in einem Proleten-Bezirk - Enteignung via Sachwalterschaft ist nicht zu diagnostizieren, da keine Villen, kein Schmuck und keine Wertpapiere vorhanden.
Sie zeigt keine Tendenzen, ihren Wohnort verändern zu wollen.
Wenn Frau Mag. Hoedl ein Testament errichten möchte, wird empfohlen, dass sie vor Gericht oder dem Notar oder vor dem Sachraubwalter testiert.
Es ist zu befürchten, dass im Ausland Beweismaterial gelagert ist.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Betroffene ist durch 16 Jahre Fair-Game-Folter in einem seelisch beeinträchtigten Zustand. Es ist ihr möglich und zumutbar an einer Tagsatzung (zwecks vollständiger Entrechtung und Enteignung) und zur Erläuterung des Sachverständigen-Gutachtens im Sachwalterschaftsverfahren teilzunehmen.
Generell wird die Prozess- und Verhandlungsfähigkeit der Betroffenen als eingeschränkt beurteilt.
Unter der Voraussetzung einer fachärztlichen (Folter-) Behandlung ist mit einer Stabilisierung des Verlustes des Erinnerungsvermögens zu rechnen.
Unter kontinuierlichen therapeutischen Auditing-Bedingungen kann auch eine Wiederherstellung stattfinden, sodass die persönlichen Angelegenheiten - nachdem alle Zeugen der Morde und Budgetmanipulationen beseitigt sind - ohne Gefahr eines Nachteils besorgt werden können.
Dr. Herbert Kögler
Entmündigungsgutachten im Auftrag des
BM für Finanzen (c/o Ministerialrat Ihle)
Bundesrechenzentrum GmbH (c/o Grassl, Ringel-Rieder, Arbanas)
Bundesbuchhaltungsagentur
Wien, 30. April 2009
Richterin: Mag.a Romana WIESER (früher OGH-Evidenzbüro)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vom Bezirksgericht Liesing ins Justizministerium
1990 inskribierte Barth am Wiener Juridicum. Thema der Dissertation von Peter Barth war „Die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen an Minderjährigen". Im Jahr 2000 absolvierte Barth sein Gerichtsjahr. Danach war Barth im Justizministerium in der Personalabteilung und in der Zivilrechtssektion tätig.
Barth kam 2007 als Richter an das Bezirksgericht Liesing, wo er bis 2009 blieb. Die Leiterin des Bezirksgerichts Liesing war zu diesem Zeitpunkt Ruth Straganz-Schröfl, die spätere Leiterin der Dienstaufsicht im Bundesministerium für Justiz. Am 28. November 2008 wurde am Bezirksgericht Liesing ein Verfahren auf Sachwalterschaft eingeleitet: Der Fall Hödl.
Rosemarie Hödl hatte als Sachbearbeiterin im Bundesrechenamt Einblick in sensible Daten des Bundeshaushalts. Zeugenaussagen von Rosemarie Hödl sollten verhindert werden. Sie wurde deshalb unter Sachwalterschaft gestellt. Zur sicheren Diffamierung einer solchen Zeugenaussage wurde die Sachwalterschaft vom Gericht in Wien-Liesing im April 2009 um mehr als zehn Jahre rückdatiert.
http://www.huffingtonpost.de/johannes-schuetz/eine-simple-frage-ein-briefwechsel-mit-dem-oesterreichischen-justizministerium-ueber-die-abwehr-willkuerlicher-enteignung_b_18137714.htmlTausende Fälle von willkürlicher Enteignung in Österreich. Die Abwehr eines solchen Verfahrens auf Sachwalterschaft wird nicht definiert. Einblick in die Korrespondenz mit der zuständigen Abteilung für Personenrecht des Justizministeriums.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen