Zib2-Beitrag über Schöffen (Buwog-Prozess)am 10.1.2017
http://tvthek.orf.at/profile/ZIB-2/1211/ZIB-2/13960610
In einem Prozess spielen Laienrichter eine wichtige Rolle. Die Hauptschöffen sind dem Richter gleichgestellt und entscheiden mit. Es ist aber oft nicht einfach, Schöffen zu finden, obwohl das Teil der Staatsbürgerpflicht ist.
Benjamin Reuther - der ORF-Kameramann - muss ein Gschichtl erzählen - betreff seiner Tätigkeit als SCHÖFFE in einem angeblichen Sachwalterschaftsprozess:
DER ORF - ein Narrensender?
An diesem ZIB-Beitrag kann man trefflich analysieren, für wie mega-dumm der ORF; Herr Wolf und die ZIB-Redaktion die österr. Bevölkerung halten: Zum Thema Schöffen wird ein Herr Benjamin Reuterer vorgeführt: angeblich war er LAIENRICHTER in einem Sachwalterschaftsprozess (bitte gehts noch????)
Dazu ist anzumerken, dass ein Sachwalterschaftsverfahren ein Ausser-Streitverfahren ist, wo es nur einen (allmächtigen) Pflegschaftsrichter (als Enteigner) gibt.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/290/Seite.2900000.html
Verfahrensablauf - Entmündigungs- und Enteignungsverfahren
Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, Betreuerinnen/Betreuer, Spitäler oder Behörden können die Sachwalterschaft beim Bezirksgericht (als Pflegschaftsgericht) anregen, aber keinen Antrag auf Einleitung des Verfahrens stellen. Die Anregung kann schriftlich oder in Form eines Gesprächs erfolgen.Die Richterin/der Richter muss sich einen persönlichen Eindruck von der betroffenen Person verschaffen. Im Gespräch mit ihr muss sie/er sich ein Urteil bilden, ob die Person eine Sachwalterin/einen Sachwalter braucht oder nicht.
Auch in der Berufungsinstanz LG für Zivilrechtssachen entscheidet ein Richter-Senat, die allesamt Berufsrichter sind (die Rekurse werden in Wirklichkeit von Sekretärinnen und RechtspflegerInnen geschrieben)
Ende Zitat help.gv.at
Es gibt keinen STRAFPROZESS im Sachwalterschaftsverfahren (Zivilverfahren), wo Schöffen nötig wären - außer ein Sachwalter wird angeklagt wegen schweren Betrugs und Amtsmissbrauchs - dies ist aber de facto in Österreich nicht der Fall.
Dozent Johannes Schütz hat hunderte Anzeigen an die Staatsanwaltschaften in Österreich betreff schwerem Betrug durch Sachwalter gesammelt. Es kam zu keinem einzigen Prozess. Daher wird jetzt durch Publikationen aus dem Ausland Österreichs Justiz in Bezug auf Korruption reformiert!
http://www.tabularasamagazin.de/struktur-der-massenweisen-enteignung-das-oesterreichische-justizministerium/
http://tvthek.orf.at/profile/ZIB-2/1211/ZIB-2/13960610
https://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4622239/Fall-Kampusch_ExOGHPraesident-Rzeszut-vor-Gericht

Im Hintergrund Anwalt Dr. Norbert WESS - dieser sah im Dezember 2014 noch besser aus. Der Buwog-Prozess scheint ihm schwer zuzusetzen - die österreichische Korruptionslandschaft ist ja eine SCHWERE PARTIE.....
https://youtu.be/GWgisTPKCdk
Für solche Lügen und Verarschungen soll man auch noch Gebühren zahlen???? ZIB 2 meint: In einem Prozess spielen Laienrichter eine wichtige Rolle. Die Hauptschöffen sind dem Richter gleichgestellt und entscheiden mit. Es ist aber oft nicht einfach, Schöffen zu finden, obwohl das Teil der Staatsbürgerpflicht ist.
das sind offensichtlich alles bezahlte Lügner - da fragt ein Redakteur am Küniglberg irgend einen Kamera-Mann - magst net a Gschichterl erzählen - wir haben noch ein paar Minuten in der ZIB 2 - dem Wolf fällt sonst nix mehr ein...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6ffe_(ehrenamtlicher_Richter)#%C3%96sterreich
Schöffensenate bestehen aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen, bei bestimmten schweren Straftaten (wie Totschlag, schwerer Raub, Vergewaltigung) aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen (§ 32 StPO). Die Schöffen entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichtern über die Schuld des Angeklagten und in weiterer Folge das Strafmaß. In jenen Fällen, in denen der Schöffensenat aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen besteht, kann gegen die Stimme des Berufsrichters die Schuldfrage nicht bejaht werden (§ 41 StPO). Aufgrund der Strafhöhe bestehen Schöffensenate ausschließlich an den Landesgerichten, und zwar bei einer Reihe von im Gesetz aufgezählten Delikten (§ 31 StPO), darunter:
Tötung auf Verlangen Ausnahme SACHWALTER (§ 77 StGB), Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB), Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 StGB),
Räuberischer Diebstahl (§ 131 StGB) AUSNAHME SACHWALTER, minderschwerer Raub (§ 142 Abs. 2 StGB),
Geschlechtliche Nötigung (§ 202 StGB), sexueller Missbrauch von Unmündigen (§ 207 StGB) oder einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (§ 205 StGB)
Schwere gemeinschaftliche Gewalt (früher „Landfriedensbruch“) bzw. Landzwang (§§ 274 f. StGB),
Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB).
Ansonsten werden Schöffen bei Verbrechen, die mit mehr als fünf Jahren Haftstrafe bedroht sind, tätig, sofern nicht ein Geschworenengericht zuständig ist.
Diese oben angeführten Delikte sind für Sachwalter und SachwalterInnen straffrei!!!!
http://www.huffingtonpost.de/ news/sachwalterschaft/
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tabula rasa
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Freitag.de
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Rosys Sammlung
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