Montag, 25. Februar 2019

Psychiatrische Gutachten und Kindesabnahme in Österreich

Liebe Frau Leeb: Bei den Kindesabnahmen läuft es so (schon seit Jahrzehnten): Die Sozialarbeiterin vom Amt für Jugend und Familie muss einen sogenannten Antrag auf Abnahme beim zuständigen Bezirksgericht einbringen (Gefährdung des Kindeswohls, Gefahr in Verzug z.B. wegen psychischer Erkrankung der Eltern) Die PflegschaftsrichterInnen sind dort naturgemäß (auch wegen der 1000en Sachwalterschaften) ÜBERFORDERT: Sie können nicht in jeden Haushalt gehen und persönlich nachsehen, ob das Kindeswohl wirklich gefährdet ist - daher gibt es ein Formular (Gefahr in Verzug) und das Bezirksgericht muss innerhalb einer Woche oder jedenfalls kurzer Zeit entscheiden...Inzwischen kommt das Kind in ein sogenanntes KRISENZENTRUM: es läuft ein Verfahren (pro forma) am Bezirksgericht (wieder nur pro forma, weil die Richterinnen alles machen, was Jugendamt und psychiatrische GutachterInnen vorgeben - ähnlich Sachwalterei ) ...Dazwischen gibt es dann noch die sogenannte Jugendgerichtshilfe in Wien, die die gesamte Familie psychiatrisch und psychologisch begutachtet (ein Riesengeschäft so wie die psychiatrischen Gutachten bei der Sachwalterei) Dieses Verfahren ist ebenso wie das Verfahren Einstweilige Sachwalterschaft ein SCHEINVERFAHREN (dauert ca. ein Jahr) ..es ist schon abgesprochen zwischen Jugendamt, Gericht und Psychiatrischen GutachterInnen, dass das Kind abgenommen wird und in eine Pflegefamilie kommt. Die RichterInnen vertrauen den Sozialarbeiterinnen deswegen, weil sie selbst nicht jeden Haushalt besuchen können. Das Verfahren ist ein Fake-Verfahren ebenso wie bei Entmündigung und nebenbei natürlich wieder ein Riesen-Business....Das Jugendamt bekommt in den meisten Fällen die gesamte OBSORGE für das Kind und kann nach Belieben über das weitere Schicksal des Kindes entscheiden.....(während die Eltern und andere Familienangehörige - ähnlich Sachwalterei - komplett ausgeschaltet sind) Sagen Sie bitte nicht Nazi-Justiz....sonst hagelt es Klagen...

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190224_OTS0026/jetzt-liste-pilzkolba-sicherheitsverwahrung-ist-radikalabbau-des-rechtsstaates

Ein psychologisches Gutachten und ein Richter, der das abschreibt - und man kann in Verwahrung genommen werden. Diese Vorgangsweise gibt es im Maßnahmenvollzug in Folge von Straftaten. Doch genau dort werden seit Jahren massive Missstände kritisiert, und der Gesetzgeber tut nichts dagegen.
„ich habe in Fällen von Kindesabnahmen und bei der Besachwalterung von unbescholtenen Menschen derart haarsträubende Gutachten gesehen, dass diese Ankündigungen für alle Menschen in Österreich nur als gefährliche Drohung angesehen werden kann,“ stellt Peter Kolba, Leiter des Teams BürgerInnenrechte von JETZT-Liste Pilz fest. „Ich kenne inzwischen Fälle, wo Menschen, die etwa gegen das Land Niederösterreich Amtshaftung geltend machen wollten, einfach besachwaltert wurden, um das Verfahren abzudrehen. Wer Behörden unangenehm wird, wird häufig so still gestellt.“
„Es ist ein absolutes Alarmzeichen, wenn eine oppositionelle SPÖ – in völliger Vergessenheit ihrer Geschichte – sich für solche Forderungen hergibt. Das muss sofort gestoppt werden,“ warnt Kolba.
„Es gab Zeiten, in denen Abgeordnete ohne Gerichtsurteil eingesperrt wurden, um eine Machtergreifung im Parlament „legal erscheinen zu lassen“. Sind wir schon wieder auf diesem Weg?", so Kolba abschließend.

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1 Kommentar:

  1. Psychiatrisches Gutachten Teil 3: Das ewige QUERULIEREN GEGEN DEN SACHWALTER
    Analyse des psychiatrischen Gutachtens - Teil 3

    „Frau Magistra H. queruliert gegen die Person ihres Sachwalters und gegen die Sachwalterschaft im Allgemeinen. Aus der Betroffenheit bzw. der narzisstischen Kränkung solidarisiert sie sich in Blogs und Internetforen mit anderen....Abgesehen von querulativen Verhaltensweisen ist derzeit nicht erkennbar, dass Frau Magistra H. vor Ämtern, Gerichten, Behörden und Sozialversicherungen sowie privaten Vertragspartnern zu ihrem Nachteil handelt."

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