Freitag, 24. April 2020

30000 Verhandlungen abgesagt: Good bye Justitia austriaca

Good bye - Rechtsstaat 

O Jubel o Freud: Die Justiz steht praktisch still: das bedeutet keine neuen Entmündigungen, keine Aufhebung von Entmündigungen, keine psychiatrischen Gutachten, kein Entzug von Obsorge oder Besuchsrecht für die leiblichen Kinder (es besteht ohnehin interfamiliäres Besuchsverbot flächendeckend) Verlassenschaftsverfahren bis zum St. NImmerleinstag....
Keine Scheidungen, keine Delogierungsverfahren (Räumungsklagen,mit Lokalaugenschein wo man den Sachwalter gleich heimdrehen könnte) .....30.000 bisher wegen der Coronavirus-Krise verschobene Verhandlungen

https://orf.at/stories/3162965/

Zivilprozesse: RichterInnen warnen vor Verzögerungen

Die Richterinnen und Richter begrüßen zwar, dass Videoeinvernahmen mit einer geplanten Novelle zu den Covid-19-Gesetzen auch in Zivilprozessen ermöglicht werden. Aber sie sind nicht ganz zufrieden mit der von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vorgelegten Gesetzesänderung. Sie fürchten, dass einzelne Verfahrensparteien die Regelung zur Verzögerung nützen werden.

Denn alle Parteien eines Verfahrens müssen der Videoeinvernahme zustimmen. Die Richter hätten sich „mehr Freiheit“ gewünscht, kommentierte Richterpräsidentin Sabine Matejka diese erforderliche Zustimmung kritisch.

Es liege „in der Natur der Sache“, dass Parteien, denen der Verlust der Wohnung oder eine hohe Zahlung droht, die Entscheidung gerne hinauszögern. „Damit kann eine Partei ein gesamtes Verfahren blockieren“, bedauerte Matejka, dass das Justizministerium dem Vorschlag der Richtervereinigung nicht nachkam.

Kommentar: 

Jetzt erst ist mir klar, dass es nur Vorteile haben kann, wenn man eine komplett unerfahrene Praktikantin aus einer airbus-Rechtsanwaltskanzlei zur Justizministerin macht. Der eigentliche Justizminister soll ein Sektionschef des Ministeriums sein, der jedoch von den KollegInnen angezeigt wurde. Steht Justitia austriaca vor dem Untergang? 

In Krisen- und Kriegszeiten wurden immer wieder Häftlinge frei gelassen, es gab die standesrechtliche Erschießung, es herrscht Faustrecht, das Recht des Stärkeren. 

Entmündigungen, gerichtliche Erwachsenenvertretungen sind bis Jänner 2024 automatisch prolongiert - vielleicht gibt es bei politischen Entmündigungen (wie in Diktaturen und in Österreichs Nazi-Justiz seit Jahrzehnten üblich) einige 

Aktengutachten von psychiatrischen GutachterInnen (gerichtlich beeidet) um dieses Geschäftsmodell der Stasi-Entmündigungen nicht ganz sterben zu lassen. Es müssten nämlich sonst einige Rechtsanwaltskanzleien und PsychiaterInnen den Konkurs anmelden. 


Technik in der Justiz

Dass ganze Verfahren per Video durchgeführt werden, sei kaum vorstellbar. Dafür fehle es auch an der nötigen technischen Ausrüstung – die meisten Richter würden nur über PCs ohne Kamera und Mikrofon verfügen.
Man könne daher nicht damit rechnen, dass durch die – nächste Woche im Parlament zum Beschluss stehende – Novelle die rund 30.000 bisher wegen der Coronavirus-Krise verschobenen Verhandlungen (im Straf- und Zivilbereich) flott abgebaut werden können, stellte Matejka im Gespräch mit der APA fest.
Sehr begrüßenswert ist für die Richterpräsidentin, dass die Videoeinvernahme von Personen ermöglicht wird, die in Spitälern oder Heimen untergebracht sind. Das sei auch für die betroffenen Unterbringungseinrichtungen „ganz wichtig“.

Änderungen im Mai geplant


Mit der gestern eingebrachten Änderung des Covid-19-Gesetzes können die Zivilgerichte – ab Inkrafttreten am 7. Mai – wieder alle (und nicht mehr nur die dringlichsten) Verhandlungen durchführen.

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