Mittwoch, 20. Mai 2020

Massenentmündigungen/Zwangseinweisungen für Demonstranten gegen Corona-Regeln?

Sachwalterschaft - Gerichtliche Erwachsenenvertretung und Zwangsimpfung - Zwangsapp - Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Krise

Immer wieder erhalte ich E-Mails und Persönliche Nachrichten von besorgten Bürgern und BürgerInnen betreff Zwangsmaßnahmen und Zwangseinlieferungen in die geschlossene Abteilungen der Psychiatrie im Rahmen von Corona-Maßnahmen des Staates.

So soll bei einer der letzten Anti-Corona-Demos in Wien eine Demonstrantin durch die Polizei in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eines Krankenhauses in Wien 22 eingeliefert worden sein.

Grundsätzlich ist dazu anzumerken: Wenn Menschen entmündigt sind und unter voller gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehen, haben sie keinerlei Rechte, sich gegen medizinische Maßnahmen zu wehren, bzw. über medizinische Maßnahmen (Mein Körper gehört mir war ein Slogan der Feministinnen in den 70-er Jahren) zu entscheiden.

Sachwalterschaft neu | Arbeiterkammer Steiermark

Letztlich entscheidet der Gerichtliche Erwachsenenvertreter, das Bezirks-Gericht und ein Arzt (meist Facharzt der Psychiatrie und Neurologie):

Bei den Zeugen Jehovas betrifft das Bluttransfusionen, bei Sekten, die die Psychiatrie ablehnen, betrifft das psychiatrische Maßnahmen, die Einnahme von Neuroleptika, Beruhigungsspritzen, psychotherapeutische Zwangsmaßnahmen:

Menschenrechte, Entmündigung und Covid-19-Maßnahmen in Österreich:

Durch jahrelange Beobachtung und Dokumentation der Entmündigungsmaßnahmen und Gerichtsprozesse/ Gerichtsverfahren rund um Entmündigungen in Österreich konnten wir feststellen, dass Regime-KritikerInnen, Zeugen von Straftaten, Zeuginnen im Umkreis von Straftaten rund um MinisterInnen und Ministerien etc. eiskalt und oft auf sehr brutale Weise entmündigt wurden: "Stasi-Methoden"

Einige wurden in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eingeliefert, wenn sie sich weigerten, die Ordination eines psychiatrischen Gutachters, einer psychiatrischen Gutachterin aufzusuchen:

Niedergespritzt - mit Neuroleptika vollgepumpt - einige sind auch im Maßnahmenvollzug an den Folgeschäden der Zwangsbehandlungen gestorben (vor allem wenn sich Verwandten oder Freunde kümmern)

Diese Fälle sind ausreichend dokumentiert. Nun haben Menschen nicht nur vor der Psychiatrie Angst, sondern auch vor Zwangsimpfungen, die derzeit in Österreich noch nicht vorgesehen sind. Abgesehen davon gibt es noch gar keine Impfung gegen das Corona-Virus.

Meine persönliche Meinung: Grundsätzlich sollte man die Schulmedizin, die Psychiatrie, die Idee der Impfung nicht ablehnen. Es gibt dort und da schwarze Schafe auch unter MedizinerInnen, aber grundsätzlich sind Ärzte nicht darauf aus, Menschenleben zu vernichten.
Gerade Univ.Prof. Smolle aus Graz (ÖVP) ist ein hervorragender Mediziner.

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/landespolitik/5393348/OeVPArzt-verliess-Parlament_Samonigg_Smolle-leidet-extrem

Durch das Contact-Tracing könnte man aber Menschen gleich vorab  in die Psychiatrie einliefern, die an Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen teilnehmen:

Heute ist jeder mit Smartphone ausgestattet und somit als Teilnehmer einer Demo Psychiatrie- und Entmündigungskandidat.

Man könnte hier gleich alle unbequemen BürgerInnen entmündigen und einsperren, so wie schon in der Sowjet-Union oder der DDR.

WER SICH GEGEN die IMPFUNG (die es noch nicht gibt) WEHRT, wird gleich mal auf Vorrat ENTMÜNDIGT. Ein psychiatrisches Massengutachten gibt es dann für alle, die ja via Smartphone registriert sind.

Auch wenn ich im Internet ein (alternatives) Medikament bestelle, bin ich registriert. Die meisten Menschen kapieren nicht, dass der Smartphone-Wahn ja nur die Vorbereitungsphase für die Total-Überwachung war.

Heute muss man sich überlegen, ob man eine Kundenkarte in der Apotheke bestellt, weil man ja dann mit allem, was man kauft, registriert ist.

Nun zu Covid-19 und Entmündigung:

Nicht nur die medizinischen Maßnahmen muss der Sachwalter genehmigen, sondern auch die Auszahlung von Geld, die Verwaltung des Girokontos.
Die Bezirksgerichte sind überlastet und haben derzeit kaum Betrieb. Es könnte also folgendes Szenario geplant sein:

Alle, die bei Demos gegen Covid-19 teilnehmen werden registriert.

Wenn sie sich gegen Maßnahmen der Polizei wehren, werden sie in die geschlossene Abteilung einer österreichischen Psychiatrie eingeliefert und dort "niedergespritzt". Ein Massengutachter bestätigt per Ferngutachten (Aktengutachten) die Geschäftsunfähigkeit. Somit ist garantiert, dass der entmündigte Demonstrant, die entmündigte Impfgegnerin auch gemeinsam mit der Beruhigungsspritze (die den Menschen apathisch macht) die Impfung bekommt.

Menschenrechte gibt es nicht mehr: Die Medizin und ihre Götter in weiß stehen über dem Gesetz. Ihnen muss man vertrauen. Der Nationalrat ist de facto ausgeschaltet bzw. wie die Justiz und Gerichte nur mehr eine Atrappe.

In geschlossenen Abteilungen der Psychiatrie werden die DemonstrantInnen (VerschwörungstheoretikerInnen) dann unter Dauer-Quarantäne gestellt. Besuche von Verwandten und FreundInnen sind nicht erlaubt.

Der Sachwalter, das Bezirksgericht, der Psychiater geben telefonisch oder per E-Mail die Genehmigung für weitere psychiatrische Maßnahmen (plus Impfung).

In weiterer Folge könnten alle Blogs, Videos, die sich mit Verschwörungstheorien beschäftigen, gesperrt werden. Wenn bloggerInnen bereits entmündigt sind, so verweist man auf die psychiatrischen Gutachten und publiziert diese im Internet:
Glaubt diesen Geisteskranken entmündigten DemonstrantInnen nichts, dem Bezirksgericht und dem Psychiatrischen Gutachter aber alles.

Wenn die Psycho-Schiene betreff Glaubwürdigkeit nicht funktioniert, so hilft nur noch Mord - heißt es doch in Österreich seit langem:

Lieber eine Entmündigung als eine Revolver-Mündung (z.B. von BMI) vor dem Gesicht.

Exkurs: Die Bevölkerung lässt sich das nicht auf Dauer gefallen. Im März 2020 zerschnitt ein Kurand (Besitzer von 30 Zinshäusern) im reichen Wohn- und Heurigenbezirk Wien-Döbling seinem Sachwalter (ein berüchtigter Wiener Anwalt) das Gesicht.
Es werden weitere Gewalttaten gegen RichterInnen, Anwälte, psychiatrische GutachterInnen folgen. Wir gehen keinen guten Zeiten entgegen.

https://barmherzige-brueder.at/unit/ethik/de/aktuelles/blog/article/37293.html

Wenn eine Patientin nicht mehr selbst entscheiden kann, mit welcher medizinischen Behandlung sie einverstanden ist, dann benötigt sie einen rechtlichen Stellvertreter. Die hierfür bislang geltende Rechtslage wurde seit langem als unzureichend eingestuft. Mit dem „2. Erwachsenenschutzgesetz“[A] (2. ErwSchG)[B] wird sie einer grundlegenden Reform unterzogen, die wichtige rechtsethische Standards etabliert. Sie hat unmittelbare Auswirkungen auf die klinische Praxis der Entscheidungsfindung. Die folgenden Ausführungen geben einen ersten Überblick zu den ab 1. Juli 2018 geltenden Rahmenbedingungen für medizinische Entscheidungen


ECKPUNKTE
  1. Das Gesetz verabschiedet sich vollständig von der Alternative „Selbstbestimmung oder Fremdbestimmung“. Die Fähigkeit zur Selbstbestimmung ist zu fördern. Wenn es fraglich ist, ob ein Patient entscheidungsfähig ist, muss sich der Arzt nachweislich darum bemühen, den Patienten in seiner Urteilsbildung zu unterstützen.
  2. Die Vertretungsinstrumente werden erweitert: Neben die schon bestehende Vorsorgevollmacht tritt die „Gewählte Erwachsenenvertretung“. Die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger wird unter dem Titel „Gesetzliche Erwachsenenvertretung“ erweitert und klarer geregelt. Die bisherige Sachwalterschaft wird unter dem Titel „Gerichtliche Erwachsenenvertretung“ weiterhin letztes Sicherheitsnetz der Vertretung sein, wenn kein anderes Instrument greift.
  3. Die Unterscheidung zwischen „einfachen“ und „schwerwiegenden“ medizinischen Behandlungen fällt weg. Damit dürfen insbesondere auch nächste Angehörige als Gesetzliche Erwachsenenvertreter von nicht-entscheidungsfähigen Patienten über PEG-Sonden, Chemotherapien, Operationen in Vollnarkose etc. entscheiden.
  4. Es wird klargestellt, dass pflegerische, therapeutische, geburtshilfliche und andere gesundheitsberufliche Handlungen am Patienten denselben Stellvertretungsregeln unterliegen wie ärztliche.
  5. Entscheidungsfähige Patienten können über medizinische Behandlungen weiterhin nur selbst entscheiden.
  6. Nicht-entscheidungsfähige Patienten müssen von einem Vorsorgebevollmächtigten oder (Gewählten, Gesetzlichen oder Gerichtlichen) Erwachsenenvertreter vertreten werden. Der Stellvertreter hat sich am (mutmaßlichen) Willen des Patienten zu orientieren.
  7. Auch nicht-entscheidungsfähigen (aber kommunikationsfähigen) Patienten ist Grund und Bedeutung einer medizinischen Behandlung zu erklären.
  8. Jede medizinische Zwangsbehandlung (d.h. Behandlung gegen den Willen des Patienten) bedarf weiterhin einer gerichtlichen Genehmigung.
  9. Wenn für den Patienten Lebensgefahr, die Gefahr einer schweren Schädigung seiner Gesundheit oder starke Schmerzen bestehen („Gefahr im Verzug“), darf eine medizinisch indizierte Behandlung weiterhin auch ohne Zustimmung eines Stellvertreters oder Genehmigung des Gerichts begonnen werden. Sobald die Gefahr abgewendet ist, benötigt die Fortsetzung der Behandlung aber die Zustimmung bzw. Genehmigung.
  10. Ein (Gewählter, Gesetzlicher oder Gerichtlicher) Erwachsenenvertreter darf einem dauerhaften Wohnortwechsel (z.B. in ein Pflegeheim) des nicht-entscheidungsfähigen Patienten nur dann zustimmen, wenn er dafür eine gerichtliche Genehmigung hat. Ein Vorsorgebevollmächtigter benötigt eine gerichtliche Genehmigung nur bei einem dauerhaften Wohnortwechsel ins Ausland.
  11. Die Sterilisation von und medizinische Forschung an nicht-entscheidungsfähigen Personen ist weiterhin äußert restriktiv geregelt.


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