Die Rolle der psychiatrischen GutachterInnen im Pflegschaftsverfahren
Das psychiatrische Gutachten im Pflegschaftsverfahren
Über die Problematik des Gegengutachtens, Zweitgutachtens, Privatgutachtens im #Pflegeschaftsverfahren
Betrifft auch: #Maßnahmenvollzug #Besuchsrechtsverfahren #Obsorgeverfahren #Entmündigung #Kindschaftsrecht #Präventivhaft für #Terroristen #Beugestrafe #Psychiatrie #Gerichtsgutachten
Wie wird in Österreich ein #Pflegschaftsverfahren eingeleitet und wie wird es beendet: unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des gerichtlich beeideten psychiatrischen Gutachters, der Gutachterin
auf Anregung meiner lieben Freundin Doctorin juris Margarethe Aulehla (geprüfte Rechtsanwältin) möchte ich nun folgende Fragestellung erörtern:
Die Rolle des psychiatrischen Gutachters bei Beendigung des Pflegschaftsverfahrens (im Volksmund #Entmündigung genannt)
Die Problematik des Zweitgutachtens - Gegengutachtens - Privatgutachtens - wozu ist der Pflegsch.Richter, die Pflegsch.Richterin verpflichtet?
Die Hauptfragestellungen lauten jedoch:
- Ist der Richter, die Richterin gemäß Zivilprozessordnung verpflichtet ein psychiatrisches Gutachten zur Errichtung/Beendigung des Pflegschaftsverfahrens einzuholen?
- Ist der Richter, die Richterin verpflichtet, sich an die Empfehlungen des Gutachters zu halten,das heißt kann der Richter das Pflegschaftsverfahren beenden oder errichten, OBWOHL der psychiatrische Gutachter gegenteiliger Meinung ist.
- Welche Rolle spielen persönliche Verbindungen zwischen GutachterInnen und Zweitgutachterinnen, die einander nicht zu widersprechen getrauen?
- Welche Rolle spielt die Angst vor Psychiatrie, psychiatrischen GutachterInnen und Neuroleptika, besonders von Sektenangehörigen. Gibt es eine gesetzliche Grundlage (wenn nicht, ist diese zu schaffen?) wenn ein Kurand, eine Kurandin grundsätzlich die psychiatrisch-medizinische Wissenschaft ablehnt?
- Wie kann man durch Gesetzgebung des Nationalrats erreichen, dass Aktengutachten (Ferngutachten) verboten werden. Das heißt im Klartext, dass kein Gutachten erstellt werden darf, wenn man den Patienten, die Kurandin nicht persönlich untersucht hat, sondern nur aufgrund der #Aktenlage entmündigt.
- Die Rolle der Beugestrafe im österreichischen Zivilrecht: Kann/ darf der Richter, die Pflegschaftsrichterin auch entmündigen, wenn nach mehreren Beugestrafen die einstweilige Kurandin (z.B. aus Angst vor PsychiaterInnen und RichterInnen) nie der Vorladung zum #Bezirksgericht bzw. in die psychiatrische Ordination Folge leistet - auf welcher Gesetzesgrundlage?
- Conclusio: Letztlich: Wer trägt die Verantwortung: Der Richter oder der psychiatrische Gutachter. Hier soll dann auch ein Konnex zu #Obsorgeverfahren und #Maßnahmenvollzug #Präventivhaft hergestellt werden.
Die Erörterungen erfolgen auch unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage betreff #Unterbringungsgesetz und sämtlicher Gesetze zur Zivilprozessordnung und allgemeines bürgerliches Gesetzbuch.
Weiterführende links:
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/beugestrafe-zur-durchsetzung-einer-psychiatrischen-untersuchung-im-obsorgeverfahren/
https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/d/i/privatrecht/Spitzer/Publikationen/spitzer__ZZP_2018_01.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_2006120083_20071023X01
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20131028_OGH0002_0080OB00089_13S0000_000/JJT_20131028_OGH0002_0080OB00089_13S0000_000.html
https://www.anwaltskanzlei-pichler.at/beugestrafe-zur-durchsetzung-einer-untersuchung/
https://www.psychiatrie-bacher.at/de/psychiatrie/gutachten/
https://www.konflikthilfe.at/wp/wp-content/uploads/Salzburger-Gutachter-wegen-falscher-Beweisaussage-.pdf
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