Abwesenheitskuratorenschaft: Da einige Menschen mit den Gesetzen in Österreich nicht mehr zu Recht kommen, mit dem Berufsverbot, mit der Enteignung, mit den Einschränkungen der Freiheitsrechte, fliehen sie aus Österreich, so sie es sich leisten können.
Nun ist dies nichts Neues in Österreich: In der NS-Zeit wurden viele Menschen enteignet und mussten fliehen (Arisierung) - so sie es sich leisten konnten.
Deswegen vermute ich, dass wir nicht nur bei den Entmündigungsgesetzen (Gerichtliche Erwachsenenvertretung), sondern auch bei anderen Gesetzen wie jenen zur Abwesenheitskuratorenschaft einige Relikte aus der NS-Zeit finden. (Arisierung)
Keinesfalls möchte ich mit diesem Vergleich die Verbrechen der NS-Zeit verharmlosen, vielmehr aufzeigen, wo es im Juristischen Bereich bei #Entmündigung #Enteignung #Entrechtung Verbesserungsmöglichkeiten gibt oder gäbe.
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Arisierung
Arisierung, nationalsozialistische Wortschöpfung, die die Enteignung und Beraubung der Juden bezeichnet. Unmittelbar nach dem "Anschluss" Österreichs im März 1938 wurden jüdische Geschäfte und Betriebe von vielfach selbsternannten "kommissarischen Verwaltern" übernommen ("wilde Arisierung"). Die rechtmäßigen Besitzer durften über ihr Eigentum nicht mehr verfügen, die Einnahmen mussten an den "kommissarischen Verwalter", der den Betrieb bis zur "rechtmäßigen Arisierung" leitete, abgeliefert werden.
Ich möchte deswegen einen eigenen blog zur #Abwesenheitskuratorenschaft starten (was ich eigentlich schon lange vor hatte) Nicht vergessen darf man, dass der Abwesenheitskurator eine Art verschärfte Form des Sachwalters ist:
Er/sie (meist ein österreichischer Rechtsanwalt) muss alle Verfahren für den Geflüchteten führen, bzw. die Geflüchteten vertreten.
Delogierungsverfahren
Obsorgeverfahren
arbeitsrechtliche Verfahren
Exekutionsverfahren
Strafverfahren aller Art
Enteignungsverfahren
Berufsverbotsverfahren
Amtsmissbrauchsverfahren
Besonders wenn man nur die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, ist das ziemlich heikel:
Wenn man nämlich nach Österreich zurück kommen will, so landet man natürlich sofort im Gefängnis.
Ehegatten, Verwandte sind ebenso betroffen, besonders wenn sie für Schulden solidarisch haften, bzw. im Grundbuch als MiteigentümerInnen eingetragen sind.
Nicht berücksichtigen kann ich hier das Thema #Kindesentführungen und #Scharia: Warum: Es ist ein eigenes (Juristisches/ uferloses) Thema und wenn z.B. in einem moslemischen Land sich KindesentführerInnen aufhalten, die Kinder und die Eltern sowohl die österreichische Staatsbürgerschaft (oder eine EU-Staatsbürgerschaft) besitzen als auch die Staatsbürgerschaft in einem Land, wo primär die Scharia als Rechtssystem gilt: Hier haben ja die Väter ab dem 2. Geburtstag für die Buben das alleinige Sorgerecht.
Klarstellung Persönlichkeitsrechte: Eines möchte ich vorab klarstellen: Ich möchte nur allgemein über #Abwesenheitskuratorenschaft, #Enteignung und Flucht aus Österreich schreiben: Ich möchte niemanden verraten oder bloß stellen, außer jemand schreibt und spricht ohnehin öffentlich, dann verlinke ich es.
Ich erhielt zum Thema #Sachwalterschaftsmissbrauch im Laufe der Jahre viele E-Mails, Briefe etc. Gerade jüngst erfuhr ich, dass eine Kurandin (Doppel-Doktorin) in Frankreich gestorben ist. Sie musste dorthin flüchten, nach Entmündigung und Enteignung. Ich fand einen älteren Brief von ihr, wo sie mir einiges mitteilte. Es bringt nicht mehr viel solche Briefe zu veröffentlichen. De mortiis nihil nisi bene.
Die Abwesenheitskuratorin/der Abwesenheitskurator ist eine Person, die als Kuratorin/Kurator für abwesende Personen (z.B. verschollene Personen) oder unbekannte Teilnehmerinnen/Teilnehmer an einem Geschäft bestellt wird, wenn für diese Person keine Vertreterin/kein Vertreter vorhanden ist.
Eine Abwesenheitskuratorin/ein Abwesenheitskurator kann bestellt werden, wenn
- die abwesende oder unbekannte Person keine ordentliche Vertreterin/keinen ordentlichen Vertreter zurückgelassen hat,
- ohne eine solche Vertreterin/einen solchen Vertreter allerdings die Rechte der abwesenden oder unbekannten Person durch Verzug gefährdet oder die Rechte einer dritten Person gehemmt würden und
- nicht in anderer Weise, etwa durch die Bestellung einer Kuratorin/eines Kurators in einem bestimmten Gerichtsverfahren (prozessuale Abwesenheitskuratorin/prozessualer Abwesenheitskurator), für die Wahrung dieser Rechte gesorgt werden kann.
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20150630_OGH0002_0100OB00009_15V0000_000&IncludeSelf=True
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_03649/index.shtml
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen