Impffreiheit und entmündigte Menschen:
Exkurs Neuroleptika/ Psychopharmaka, Sekten und Entmündigungen weil Sektenangehörige dringend notwendige medizinische Behandlungen verweigern
Wer entscheidet, welche Impfung und wann womit entmündigte psychisch und körperlich behinderte Menschen geimpft werden: Der Gerichtliche Erwachsenenvertreter - die gerichtliche Erwachsenenvertreterin???
Wenn man aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen (siehe Evangelikale in den Usa) eine medizinische Behandlung ablehnt, so kann man in Österreich entmündigt werden, z.B. wenn man Neuroleptika (wie die Scientology-Sekte) ablehnt:
Die Person wird einfach entmündigt und der Sachwalter bestimmt über die weitere medizinische Behandlung in Kooperation mit den Fachärzten: Und dann wird im Bereich Psychiatrie die medikamentöse Behandlung fortgesetzt.
Obsorge und Entmündigung: Einige können sich vielleicht an den Fall Olivia Pilhar in den 90-er Jahren erinnern: Die Eltern lehnten eine schulmedizinische Behandlung des krebskranken Kindes ab - es waren fürchterliche Bilder und Szenen: Das Mädchen hatte bereits durch den Tumor oder sonstige Erkrankungen einen riesigen Bauch:
In so einem Fall kann das Entmündigungsgericht/ Pflegschaftsgericht/ Bezirksgericht/ Strafgericht auch die Interpol beauftragen, das Kind auf der ganzen Welt zu suchen und eine Rückholaktion zu starten (heute viel leichter, weil jeder durch Smartphone ortbar ist)
Das Pflegschaftsgericht beschließt einen einstweiligen Entzug der Obsorge für die Eltern, wegen Gefahr im Verzug.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung und Zwangsimpfung:
Viele psychisch kranke und entmündigte Menschen haben vielleicht wirklich keine Einsicht (z.B. welche Firma sie wählen wollen: Biontech Pfizer, astrazeneca, Johnson und Johnson). Über ihre Entmündigung entscheidet meistens ein Gericht mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachters einer Fachärztin für Psychiatrie.
So muss der Sachwalter/ Gerichtliche Erw.vertreter entscheiden, mit welchem Impfstoff das Mündel, die Kurandin geimpft wird.
Eine Mutter klagte tränenreich in der Kronenzeitung, dass ihre schwer behinderte Tochter (52 Jahre alt) in einem Pflegeheim in NÖ oder OÖ an Corona gestorben ist, weil es keine Impfung gab.
Vielleicht ist der Gesundheitsminister (als Grüner der alten Garde) auch daran zerbrochen, dass er einen Rest von Freiheit den Menschen in Österreich garantieren wollte.
Tausende Menschen in Pflegeheimen (Demente alte Menschen), tausende geistig behinderte Menschen, psychisch kranke Menschen (die unter der Corona-Krise leiden) haben nicht die Möglichkeit, sich frei zu entscheiden.
Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter wird sie impfen lassen, mit welchem Impfstoff auch immer.
Es gibt in Österreich ca. hundert tausend Menschen, die offiziell an österreichischen Bezirksgerichten entmündigt sind (unter Gerichtlicher Erw. vertretung stehen).
Sie haben keine Lobby: Sie sind der Willkür ausgesetzt: Man kann sie gerade in Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen (so wie in Justizvollzugsanstalten für geistig abnorme Rechtsbrecherinnen) Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche (die leicht behindert sind) jederzeit als Versuchskaninchen für Impfstoffe verwenden.
Man kann ihnen einreden: Das ist was Gutes - es kann aber auch ein Impfstoff von astra zeneca sein, mit dem sich sonst niemand mehr in Österreich impfen lässt:
Der Impfstoff muss bei 70 Grad minus (sic) gelagert werden: Die Kühlkette kann jederzeit unterbrochen werden: Wie funktioniert das auftauen - sind die praktischen Ärzte am Land, die Impfärzte bereits eingeschult?
Psychisch Kranke, entmündigte, demente alte Menschen können das nicht mehr beurteilen: Ein Schreckensszenario bahnt sich hier an, wenn der Kanzler (sichtlich erleichtert durch den Rücktritt des Gesundheitsministers) heute bekannt gibt, dass im Juli bereits 6 Mio ÖsterreicherInnen geimpft sind. Schülerinnen sind noch nicht geschäftsfähig und sollen ebenfalls bald geimpft werden:
Geschäftsunfähigkeit und Impfung:
Wie gesagt: Die entmündigten Menschen sind zwar in der Minderheit, aber der Impflobby durch die Rechtslage ausgeliefert. Sie können sich nicht wehren, wenn sie z.B. als Versuchskaninchen für übrig gebliebene astra zeneca-Impfdosen herhalten müssen.
Psychisch Kranke, entmündigte Menschen gehören zur Risikogruppe: Ihre Nieren und Leber sind oft geschädigt durch jahrelange Einnahme von Neuroleptika und Depotspritzen (solche PatientInnen sind mir persönlich bekannt) Übergewicht, sonstige Erkrankungen machen sie auch zu Risikopatienten betreff venöse Erkrankungen, Embolien etc.
Wie steht es mit den Wechselwirkungen von Medikamenten: z.B. hohe Dosis Neuroleptika, Impfstoffe, astra zeneca etc. etc.
Dies wollte sich der Gesundheitsminister der Grünen, der ja auch für Pflege im Ministerium zuständig war, ersparen: die Verantwortung für solch ein Desaster zu übernehmen.
Exkurs: Es gibt Rechtsanwaltskanzleien, die mehr als tausend Mündel betreuen: Diese werden Fachärzte beauftragen, die die Durchimpfungen der entmündigten Bevölkerung organisieren. Welche Nebenwirkungen es zwischen Impfungen und Neuroleptika gibt, werden wir wohl nie erfahren.
Langzeitstudien fehlen.
Exkurs: Die Behinderten (entmündigten, psychisch kranken) Menschen haben keine Lobby - zu allem Überfluss ist noch der Behindertenpräsident in der Nacht von Karfreitag auf Karfreitag tödlich verunglückt: Man beachte: eine schwere körperliche Beeinträchtigung (wie z.B. Lähmung) führt sehr oft auch zu psychischen Krankheiten, weil man sich isoliert und aus der Gesellschaft ausgeschlossen fühlt - die Entmündigung ist noch einmal ein Schritt zu einer weiteren Krankheit: wenn der Sachwalter das Mündel aushungert (und Geld sammelt mit den fadenscheinigsten Begründungen für das Pflegschaftsgericht) dann führt der Mangel an Geld zu weiteren Erkrankungen, weil man sich nicht das Notwendigste leisten kann: Heizung, Miete, gesunde Ernährung, Urlaub.
https://epub.jku.at/obvulihs/download/pdf/3140297?originalFilename=true
http://www.medizinrecht-stickler.at/02_Medizinrecht/02-03_Zivilrecht/Behandlungsvertrag.htm
Der Behandlungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage der Beziehung zwischen Arzt bzw. Krankenanstaltenträger und Patient. Eine bestimmte Form für den Abschluss eines Behandlungsvertrags ist nicht vorgeschrieben, sodass er mündlich, schriftlich oder schlüssig (konkludent) geschlossen werden kann. In der Regel wird er mündlich und häufig bloß schlüssig (konkludent) abgeschlossen. Aus dem Behandlungsvertrag heraus entsteht das Behandlungsverhältnis, das auf jeder Seite unterschiedliche, vielfältige und sich wiederholende Rechte und Pflichten entstehen lässt.
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