Mittlerweile gibt es unzählige Fälle von Opfern im Bereich Entmündigung, Entrechtung und Enteignung.
Wie die Bezirksgerichte hier arbeiten, dokumentieren unzählige erschütternde Berichte auf einschlägigen Web-Sites, die die Menschenrechtsverletzungen rund um Entmündigung in Österreich auf eindrückliche Weise dokumentieren.
Es werden Original-Dokumente gezeigt, Menschen berichten, wie sie gegen ihren Willen in der Psychiatrie eingesperrt werden, während ihre Immobilie versteigert wird.
Den Erlös teilen sich Sachwalter und andere Verfahrensbeteiligte. Die Angehörigen haben keine Akteneinsicht und werden geklagt, sollten sie sich gegen den Diebstahl wehren! (sic!)
Hier werden einige Fälle verlinkt - wir lassen die Betroffenen selber sprechen, sofern sie in der Lage sind, ihren Fall im Internet zu dokumentieren bzw. auf Menschenrechts-Seiten dokumentieren haben lassen:
Die Site "Saubere Hände" dokumentiert einige skandalöse Fälle:
http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=882
Besonders traurig und erschütternd ist die Erzählung von Frau Christine G. über die Folter gegen ihre Eltern, die sie ausführlich auf der Site "so for humanity" erzählt:
Herr und Frau G. sind mittlerweile auf tragische Weise verstorben:
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=190&aid=1873&page=
SFH-1316 Chronologie eines vaterstaatlich legitimierten Familientragödie, Mutwillige Pathologisierung des Älterwerdens,
Zum Fall meiner Eltern 22.8.2009
April 2008: Friedrich Götz wird im
Wiener Kaiser-Franz-Josef-Krankenhaus, ebenso wie ein Bettnachbar von ihm, auf
Grund von Fahrlässigkeit mit einer schweren Lungenentzündung infiziert. Während
er um sein Leben kämpft, kommt eine Oberärztin (Name bekannt) auf die Idee, ein
psychiatrisches Gutachten über ihn anfertigen zu lassen und, ohne eine
allfällige Genesung abzuwarten, die Sachwalterschaft über ihn anzuregen.
Mitte Juli ´08: Herr Götz, mittlerweile langsam, aber kontinuierlich genesend, erhält eine Ladung zu Gericht. Daraufhin teilt dessen Tochter dem Gericht mit, dass eine Sachwalter-schaft über ihren Vater auf Grund dessen Genesung sowie auf Grund des § 268 Abs. 2 ABGB weder nötig noch zulässig ist.
31. Juli ´08: Zwei fremde weibliche Personen dringen unangemeldet in die Wohnung des Ehepaars ein (eine davon ist, wie sich erst später herausstellt, die zuständige Pflegschafts-richterin Mag. Claudia Jaschke). Sie stellen Friedrich Götz einige Fragen und gehen, ohne
irgendwelche Kontaktdaten zu hinterlassen.
13. August ´08: Das Ehepaar Götz sowie dessen Tochter erhalten jeweils einen Anruf von einem wildfremden Mann, der sich als Sachwalter über Herrn Götz ausgibt! Er kündigt für den nächsten Tag sein Kommen an.
14. August ´08: Der fremde Mann erscheint um die Mittagszeit in der Wohnung des schockierten Ehepaars. Er verspricht dem verzweifelten Herrn Götz u. a. 'ein eigenes Sparbuch', da sein Konto ab jenem Zeitpunkt für ihn gesperrt ist!
Ende August ´08: Jener Mann wird plötzlich und ohne Begründung durch einen Kanzlei-kollegen namens Dr. Peter Winalek ersetzt. Der Horror beginnt.
Anfang September ´08: Wieder wird ein Schreiben vom Bezirksgericht Meidling zugestellt. Diesmal soll die Ehefrau des Zwangsbesachwalteten dem Gericht vorgeführt werden!!
18. September ´08: Richterin Jaschke entmündigt die bitterlich weinende, noch immer selbst-ständige (!) Hildegard Götz vor den Augen ihrer schockierten Tochter, obschon sie drei von vier Fragen richtig beantwortet und sich vehement gegen dieses Zwangsurteil wehrt. Sie sagt unter Tränen, dass sie, wenn nötig, nur von ihrer Tochter betreut werden wolle und ver-weigert zum Zeichen ihres Protests, ebenso wie ihre Tochter, ihre Unterschrift.
Zu jenem Zeitpunkt ist noch nicht einmal bekannt, wer überhaupt die Sachwalterschaft auch über Frau Götz angeregt hat. Erst einige Zeit später stellt sich heraus, dass es Dr. Winalek, der Sachwalter ihres Ehemannes, war, der das von ihm zwangsbesachwaltete Ehepaar nicht einmal persönlich kennt!
Von Anfang an wird die Tochter des Ehepaars, obschon diese bereits seit Mai ´08 schriftliche Vollmachten von ihren Eltern besitzt, von der Richterin vom Verfahren ausgeschlossen. Sie gibt als Grund an, dass die Tochter 'überbesorgt' sei und bedient sich einiger Verleumdun-gen gegen diese seitens jener Pflegefirma, welche die Tochter auf Grund von groben Fahr-lässigkeiten hätte wechseln wollen (auf welchem Wege jene Verleumdungen an die Ohren der Richterin gelangten, ist bis heute ebenso ungeklärt wie vieles andere auch).
15. Oktober ´08: Friedrich Götz kehrt nach einem neuerlichen Krankenhausaufenthalt (wie-der leichte Lungenentzündung) nicht mehr aus dem Lainzer Krankenhaus nach Hause zu-rück. Denn der Zwangssachwalter hat ihn gegen seinen Willen, gegen ärztlichen Beschluss und in Missachtung der Gesetzeslage sowie der Allgemeinen Menschenrechte kurzerhand in das Pflegeheim Lainz zwangseinweisen lassen!!
19. November ´08: Mit der dankenswerten Unterstützung von Frau OÄ Dr. Ulsberger vom Pflegeheim Lainz sowie des Pflegeombudsmannes Dr. Werner Vogt gelingt es der Tochter, ihren schwer traumatisierten Vater wieder nach Hause zu bringen. Nun wird er mit Neurolep-tika zwangsmedikamentiert (die Medikamente befinden sich ab jenem Zeitpunkt in einer ver-sperrten Kassette, welche nur dem Pflegepersonal zugänglich ist, da die Vorliebe der Toch-ter für die Alternativ- bzw. Ganzheitsmedizin von der Richterin und dem von ihr bestellten Sachwalter seit Anbeginn kriminalisiert wird).
Weihnachten ´08: Das Ehepaar Götz hat (außer 150 Euro Ende August) noch immer keinen Cent ihres Pensionsgeldes erhalten. Sie können einander nicht einmal, wie auch schon zum Geburtstag von Herrn Götz, die kleinste Freude bereiten.
14. Jänner ´09: Die Tochter des Ehepaars erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bzw. Korruptionsstaatsanwaltschaft, welche nach einigen Monaten abgewiesen wird.
21. Jänner ´09: Ein vom Gericht bestellter Verfahrenshilfe-Anwalt erscheint in der Wohnung des Ehepaars und befragt dieses zu seiner Situation. Sie sagen ihm u. a., dass sie seit Monaten überhaupt kein Geld bekommen haben und sie seit Beginn der gegen ihren Willen sowie gegen jede Notwendigkeit erfolgten, willkürlichen Zwangsbesachwaltung von ihrer Tochter mit dem Allernötigsten zum Leben versorgt werden müssen. Der Anwalt verspricht Hilfe (welche bis zum heutigen Tage – 21. 8. ´09 - nicht erfolgt).
25. März ´09: Wieder erscheint eine fremde weibliche Person in der Wohnung des Ehepaars. Sie nennt nicht ihre wahre Identität, sagt nur, dass sie 'ihnen helfen' wolle und stellt insbe-sondere Frau Götz einige Fragen. Wenige Wochen später kommt neuerlich ein Brief vom Bezirksgericht Meidling. Er enthält die Kopie eines vernichtenden psychiatrischen Gutach-tens über die noch weitgehend selbstständige Frau Götz, welches diese als 'nicht willens- und testierfähig' brandmarkt!! Dieses unter Vorgabe falscher Tatsachen und gegen Monate zuvor schriftlich erfolgter Ablehnung seitens der Familie unter Hausfriedensbruch erstellte Zwangsgutachten soll u. a. eine neuerliche Zwangseinweisung des Ehepaars in irgendein Pflegeheim rechtfertigen.
Am 27. 5. sowie am 15. 6. ´09 erfolgt jeweils eine Verhandlung in Bezug auf die Sachwal-terschaft über das Ehepaar Götz. Die Richterin zeigt sich einmal mehr kontraproduktiv und lehnt weiterhin dessen bevollmächtigte Tochter (u. a. ausgebildete Pädagogin) sowie deren zweiten Bevollmächtigten (einen Medienunternehmer mit abgeschlossenem Studium) kate-gorisch ab. Sie widersetzt sich weiterhin beharrlich gegen die Absetzung des von ihr bestell-ten und bis dato gedeckten Sach(raub)walters, obschon sie von den diversen Missständen seit langem informiert ist und gegen diesen auf Grund seiner mehrfachen Verstöße wider Gesetz und Menschenrecht neuerlich eine Strafanzeige läuft. Sie wird u. a. auch in diesem Rahmen wiederholt von den beiden Bevollmächtigten darauf hingewiesen, dass der Sach-(raub)walter bis dato (ausgenommen der Fixkosten, welche weiterhin von den Konten abge-bucht werden) dem Ehepaar deren gesamtes Pensionsgeld unterschlagen hat. Trotzdem unternahm sie bis zum heutigen Tage nichts, um diesen in keinster Weise gesetzkonformen Zuständen ein Ende zu bereiten. Wieder und wieder zögert sie eine Entscheidung hinaus und tut nichts dagegen, das Martyrium der Familie zu beenden. Neuerlich will sie nun einen psychiatrischen Gutachter in die Wohnung des Ehepaars schicken, anstelle dass sie endlich den § 268 Abs. 2 ABGB befolgt, welcher besagt, dass eine Sachwalterschaft unzulässig ist, wenn die Angelegenheiten der Betroffenen von deren Angehörigen, Bekannten oder auch von Pflegepersonal wahrgenommen werden können.
Dies ist in groben Zügen die Schilderung dessen, was seit nun mehr als einem Jahr der Familie Götz widerfährt. Während jener Zeit hat die Familie mehrfach diverse Rekurse bzw. Anträge beim Gericht eingebracht, welche allesamt ignoriert wurden. Die Tochter hat bereits hunderte mündliche wie auch schriftliche Interventionen insbesondere bei diversen politi-schen Stellen und Menschenrechtsorganisationen getätigt. Ebenso wie ihre Bekannte, die Psychotherapeutin Dr. Ulrike Gogela, die in einer ähnlichen Situation vor wenigen Jahren mit ihren Eltern nach Thailand flüchtete, und deren Fall damals durch die Medien ging.
Mutwillige Pathologisierung des Älterwerdens - Totalentrechtung und Abzocke durch Sachwaltergesetzmissbrauch in Österreich
In Österreich greift, trotz 2007 erfolgter Reform des Sachwaltergesetzes, eine Seuche um sich: Die zunehmende Pathologisierung des Älterwerdens unter Zuhilfenahme mehr als fragwürdiger psychiatrischer Zwangsgutachten, welche überwiegend wehrlosen älteren Menschen, die als unbescholtene StaatsbürgerInnen in den meisten Fällen jahrzehntelang gearbeitet und brav ihre Steuern bezahlt haben, am Ende ihres Lebens eine in jeder Hinsicht menschenunwürdige, überaus erniedrigende Totalentrechtung beschert: Deren Zwangsent-mündigung, heutzutage 'Besachwaltung' genannt. Insbesondere, wenn sich ein älterer Mensch z. B. im Krankenhaus befindet, kann es ihm passieren, dass irgendjemand - und das kann tatsächlich JEDER sein, so ist die derzeitige Gesetzeslage (!!) - die Sachwalterschaft über ihn beantragt.
Niemand, der auch nur annähernd mit solch einem Fall zu tun hatte, kann sich vorstellen, welch brachialgewaltiger und in den überwiegenden Fällen höchst menschenrechtswidriger Eingriff solch eine Zwangsentmündigung, sprich Zwangsbesachwaltung für einen Menschen bedeutet. Es wird mehr oder weniger brutal in dessen Privatsphäre eingebrochen, er wird - zumeist von ausschließlich materiell orientierten Sachwalter-Anwälten - regelrecht be-herrscht, ja fremdbestimmt. Er muss alles mit sich machen lassen - darf seinen Wohnort nicht mehr frei wechseln, wird vielleicht kurzerhand GEGEN SEINEN WILLEN in irgendein Pflegeheim zwangseingewiesen, wird GEGEN SEINEN WILLEN zwangsmedikamentiert
(u. a. mit nebenwirkungsreichen und vielfach nicht ungefährlichen Psychopharmaka, Antidementiva und Beruhigungsmitteln), wird seines gesamten Geldes beraubt, welches von den Sachwalter-Anwälten so lange ‚angespart' wird, bis die Betroffenen - in ihren letzten Lebensjahren zu Bettlern um ihr eigenes Geld degradiert! -, elendig zugrunde gegangen sind. Hierzu ein Auszug aus 'Salzburger Fenster' (12/´07):
>Ämter veranlassen immer schneller Entmündigungen. Jährlich erhalten 8000 Österreicher einen Sachwalter – Ämter und Spitäler als Hauptanreger. ( ... ) Unter Kuratel kommen Seni-oren, störrische Schuldner, Sonderlinge, lästige Bürger, junge Erwachsene in schweren Lebenskrisen. Selbst das Parlament sieht Auswüchse. ( ... ) Seit den 90er-Jahren explodiert in Österreich die Zahl der Menschen, die einen Sachwalter haben. ( ... ) Die Bestellung eines Sachwalters ist ein dramatischer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Integrität, auch wenn es den alten Justizbegriff „Entmündigung" nicht mehr gibt. Auch Klientenvertreter schlagen Alarm: Zu leichtfertig und schnell werde in Österreich der Geisteszustand eines Menschen überprüft. ( ... ) In Wien gibt es bereits Kanzleien, die bis zu 700 Entmündigte „vertreten". Geschäft Entmündigung: 700 Klienten pro Anwalt. ( ... ) Für das anvertraute Ver-mögen können bis zu fünf Prozent Jahresprovision kassiert werden. Sachwalter Norbert Krammer, Salzburg: „Senioren, die mit Kleinigkeiten nicht zu Rande kommen, nimmt man die Geschäftsfähigkeit." Dass das „Sachwaltern", wie der Volksmund sagt, ein Geschäft gewor-den ist, zeigen Auswüchse wie in Wien. Dort gibt es Kanzleien, die 500 bis 700 Klienten ver-treten. Der Salzburger Sachwalter xxxxxxxxxxxx nennt das „Massenentmündigung": „Das ist das Phänomen Lainz, wo hunderte Menschen einen fremden Rechtsvormund haben", meint der Leiter des klientenorientierten Sachwalter-VertretungsNetzes.<
Die Hilferufe jener Verzweifelten, die dazu verurteilt worden sind, unter weitgehender Fremd-bestimmung und Abhängigkeit regelrecht dahinvegetieren zu müssen, dringen sogar bis zum Staatsoberhaupt: Einer seiner engeren Mitarbeiter berichtete von immer wieder einlangen-den Beschwerden über Sachwalterschaften (22. 12. ´08). Laut Statistischem Zentralamt gab es im Jahre 2007 in Österreich bereits 136.834 Sachwalterschaften (2006: 127.508; Quelle: Statistisches Jahrbuch 2009; Statistisches Zentralamt). Da auch im Jahr 2008 tausende Fälle hinzukamen, kann davon ausgegangen werden, dass mittlerweile alarmierender Weise bereits um die zwei Prozent der österreichischen Bevölkerung besachwaltet sind!! Und das, obschon diese Entwicklung auch in Fachkreisen seit Jahren mit Besorgnis beobachtet wird.
Hierzu noch ein anderer Auszug: >Dr. xxxxxxxxx wird vom Bezirksgericht Fünfhaus gerne als Sachwalter und Abwesenheitskurator eingesetzt, offenbar dürfte dies eine we-sentliche Einnahmequelle sein und ist diese daher sehr vom "Goodwill" der jeweiligen Rich-ter des BG Fünfhaus abhängig. ( ... ) Hier die Fakten: ( ... ) Dr. xxxxxxxx erhält - neben den ihr zugewiesenen "Sachwalterschaften" - laufend Aufträge als "Abwesenheitskurator. Die Zahl der Abwesenheitskuratelen beläuft sich auf einen ständigen Bestand von rd. 150 Fällen. Nimmt man pro Fall - allein auf die Fälle der Abwesenheitskuratelen - jährliche Einnahmen von rd. € 2.500, so belaufen sich die Einnahmen, die sie allein vom BG Fünfhaus offenbar als "Selbstläufer" ohne selbst Akquise zu betreiben – erhält, auf € 375.000 pro Jahr, allein für die Abwesenheitskuratelen eines einzigen Gerichts! Dazu kommen jedoch noch die weite-ren Fälle, die diese ebenfalls vom BG Fünfhaus ohne Zutun zugewiesen erhält, wie z.B. Sachwalterschaften etc. Die Einnahmen, die Dr. xxxxxxxohne eigenes Zutun vom Gericht zugewiesen erhält, betragen geschätzt jährlich rd. € 500.000!!< (Quelle: WikiLegia)
In den letzten Monaten erschienen zur alltäglichen Tragödie der menschenverachtenden Fremdbesachwaltung gleich zwei Artikel im 'Stadtblatt Innsbruck': 'Der Sachwalter vergönnt mir überhaupt nichts mehr' (30. 9. ´08) bzw. 'Ich will selbst entscheiden' (3. 12. ´08). Auch TV-Bürgeranwalt Peter Resetarits berichtete Anfang vergangenen Dezember über die skan-dalösen Auswüchse in diesem Bereich. Die Sachwalter-Anwälte agieren extrem kaltschnäu-zig, gesetzes- und menschenrechtswidrig - O-Ton: >Massen-Sachwalterin Ixxxxxxxxxx etwa hat sich ganz gut eingerichtet: "Es ist alles eingeschustert und außerdem kennt man schon seine Pappenheimer". Sie findet die Tendenz, gleich generell zu "entmündigen" durchaus in Ordnung: "Das ist mir tausendmal lieber. Ich beurteil´ den schon selbst und teil´s dann ein.< ('Profil', 26. 8. 1996 - !! Woraus zu ersehen ist, dass sich jene Problematik schon über viele Jahre hinzieht.)
Diese 'Beurteilung' geschieht in den überwiegenden Fällen brutal und menschenverachtend über die Köpfe der Betroffenen hinweg, ohne dass diese nach ihrem Willen gefragt werden. Selbst wenn man beim so genannten Pflegschaftsgericht so genannte 'Rekurse', also Ein-sprüche erhebt, werden jene in den überwiegenden Fällen abgelehnt, ohne die Betroffenen überhaupt zu Wort kommen zu lassen oder gar persönlich zu kennen. Was so viel heißt, dass das Recht auf Einspruch zwar offiziell besteht, jedoch ad absurdum geführt wird, weil das Recht auf Anhörung bzw. Willensäußerung der Bürger eines Landes, das sich 'Demo-kratie' nennt, von Seiten dessen Gerichtsbarkeit in Missachtung der Allgemeinen Menschen-rechte schlichtweg negiert wird. So verkommt eine Person, die vielleicht nicht mehr ausrei-chend Kraft besitzt sich nachhaltig zu wehren, zu einer Sache, über die ihr völlig fremde Personen bestimmen. Schockierend!!
Doch egal, wo man sich auch immer hinwenden mag, es herrscht zu diesem Thema eine erschreckende Gleichgültigkeit. Insbesondere die PolitikerInnen und auch die Menschen-rechtsorganisationen schweigen sich zu diesen groben Menschenrechtsverletzungen aus. Eine Schande für einen Staat, der sich als Demokratie bezeichnet!! Und so werden hierzu-lande wahrscheinlich noch viel zu viele ältere Menschen - zum überwiegenden Teil Angehö-rige der Kriegs- und Wiederaufbaugeneration -, eines jämmerlichen und einsamen Todes sterben, unbeachtet von der Öffentlichkeit.
'Kein Gesetz wird so oft missbraucht wie das Sachwaltergesetz.' (Prof. Dr. Werner Olscher, ehemaliger Leiter der Staatsanwaltschaft Wien)
'Familienhilfe geht also der Sachwalterschaft vor! Und das ist wohl auch gut so!' (Prof. Dr. Werner Olscher)


















